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Landgericht Würzburg

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Landgericht Würzburg
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Landgericht Würzburg (Begriffsklärung) aufgeführt.

Das Landgericht Würzburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten (LG) im Freistaat Bayern. Es ist im Justizzentrum Würzburg in der Ottostraße 5 untergebracht.

Geschichte

Bayerische Landgerichte älterer Ordnung

→ Hauptartikel: Landgericht Würzburg (bayerische Verwaltungseinheit)

Im Gebiet um Würzburg entstanden 1804 nach der Säkularisierung des Hochstifts Würzburg durch Bayern die Landgerichte „Würzburg links des Mains“ in Ochsenfurt und „Würzburg rechts des Mains“ in Röttingen sowie das „Stadtgericht Würzburg“. 1806 kam das Gebiet an das Großherzogtum Würzburg, mit dem es aber 1814 wieder an Bayern zurückfiel. 1840 wurde das Landgericht Röttingen nach seinem Amtssitz in Landgericht Aub umbenannt.

Die Landgerichte älterer Ordnung waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den Bezirksämtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Die bisherigen Land- und Stadtgerichte wurden in Amtsgerichte umgewandelt, so entstanden das Amtsgericht Würzburg I (aus dem Stadtgericht Würzburg) und das Amtsgericht Würzburg II (aus dem Landgericht Würzburg älterer Ordnung). Die Zusammenlegung der Amtsgerichte Würzburg I und II erfolgte im Jahr 1892 mit der Einweihung des Würzburger Justizpalasts.

Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz 1879

Nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 wurde in Würzburg auch ein Landgericht im heutigen Sinn gebildet. Vorläufer war das 1857 gegründete Bezirksgericht Würzburg. Das Amts- und Landgericht wurden 1892 gemeinsam im neu erbauten Justizpalast untergebracht.

Landesarbeitsgericht Würzburg

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Würzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Würzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Landgerichte Würzburg und Landgericht mit den Arbeitsgerichten Brückenau, Gemünden, Hammelburg, Karlstadt, Kitzingen, Kissingen, Münnerstadt, Neustadt an der Saale, Ochsenfurt, Schweinfurt und Würzburg. Das Landesarbeitsgericht Aschaffenburg wurde bereits zum 1. Januar 1930 aufgehoben, da die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert wurde. Die Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Würzburg. Damit erweiterte sich dessen Sprengel um die Arbeitsgerichte Aschaffenburg, Lohr, Miltenberg und Obernburg. Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Würzburg entstand dabei nicht neu.

Landgerichtsbezirk

Der Bezirk des LG Würzburg erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Würzburg auf folgende Landkreise:

  • Main-Spessart
  • Kitzingen
  • Würzburg

Über- und nachgeordnete Gerichte

Das Landgericht Würzburg ist eines von sieben dem Oberlandesgericht Bamberg nachgeordneten Landgerichten; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Gemünden am Main, Kitzingen und Würzburg.

Siehe auch

  • Liste deutscher Gerichte
  • Liste der Gerichte des Freistaats Bayern

Weblinks

  • Website des Landgerichts Würzburg
  • Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Würzburg

Einzelnachweise

  1. Horst-Günter Wagner: Die Stadtentwicklung Würzburgs 1814–2000. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 396–426 und 1298–1302, hier: S. 404.
  2. RGBl. I S. 507
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
  4. In der Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139, nicht mehr aufgeführt.

49.7887529.937108Koordinaten: 49° 47′ 19,5″ N, 9° 56′ 13,6″ O

Landgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

LG Aschaffenburg | LG Bamberg | LG Bayreuth | LG Coburg | LG Hof | LG Schweinfurt | LG Würzburg

Normdaten (Geografikum): GND: 2087439-X (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 140223942

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 06:22

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Landgericht Wurzburg Begriffsklarung aufgefuhrt Das Landgericht Wurzburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Es ist eines von 22 Landgerichten LG im Freistaat Bayern Es ist im Justizzentrum Wurzburg in der Ottostrasse 5 untergebracht Das Amts und Landgericht im 1892 erbauten Justizpalast 2014 GeschichteBayerische Landgerichte alterer Ordnung Hauptartikel Landgericht Wurzburg bayerische Verwaltungseinheit Im Gebiet um Wurzburg entstanden 1804 nach der Sakularisierung des Hochstifts Wurzburg durch Bayern die Landgerichte Wurzburg links des Mains in Ochsenfurt und Wurzburg rechts des Mains in Rottingen sowie das Stadtgericht Wurzburg 1806 kam das Gebiet an das Grossherzogtum Wurzburg mit dem es aber 1814 wieder an Bayern zuruckfiel 1840 wurde das Landgericht Rottingen nach seinem Amtssitz in Landgericht Aub umbenannt Die Landgerichte alterer Ordnung waren im Konigreich Bayern Gerichts und Verwaltungsbehorden die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehorden von den Bezirksamtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelost wurden Die bisherigen Land und Stadtgerichte wurden in Amtsgerichte umgewandelt so entstanden das Amtsgericht Wurzburg I aus dem Stadtgericht Wurzburg und das Amtsgericht Wurzburg II aus dem Landgericht Wurzburg alterer Ordnung Die Zusammenlegung der Amtsgerichte Wurzburg I und II erfolgte im Jahr 1892 mit der Einweihung des Wurzburger Justizpalasts Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz 1879 Nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 wurde in Wurzburg auch ein Landgericht im heutigen Sinn gebildet Vorlaufer war das 1857 gegrundete Bezirksgericht Wurzburg Das Amts und Landgericht wurden 1892 gemeinsam im neu erbauten Justizpalast untergebracht Landesarbeitsgericht Wurzburg Gemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Wurzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Wurzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Landgerichte Wurzburg und Landgericht mit den Arbeitsgerichten Bruckenau Gemunden Hammelburg Karlstadt Kitzingen Kissingen Munnerstadt Neustadt an der Saale Ochsenfurt Schweinfurt und Wurzburg Das Landesarbeitsgericht Aschaffenburg wurde bereits zum 1 Januar 1930 aufgehoben da die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert wurde Die Aufgaben ubernahm das Landesarbeitsgericht Wurzburg Damit erweiterte sich dessen Sprengel um die Arbeitsgerichte Aschaffenburg Lohr Miltenberg und Obernburg Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6 Dezember 1946 richtete das Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung am 30 Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein Das Arbeitsgericht Wurzburg entstand dabei nicht neu LandgerichtsbezirkDer Bezirk des LG Wurzburg erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Wurzburg auf folgende Landkreise Main Spessart Kitzingen WurzburgUber und nachgeordnete GerichteDas Landgericht Wurzburg ist eines von sieben dem Oberlandesgericht Bamberg nachgeordneten Landgerichten nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Gemunden am Main Kitzingen und Wurzburg Siehe auchListe deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Freistaats BayernWeblinksWebsite des Landgerichts Wurzburg Ubersicht der Rechtsprechung des Landgerichts WurzburgEinzelnachweiseHorst Gunter Wagner Die Stadtentwicklung Wurzburgs 1814 2000 In Ulrich Wagner Hrsg Geschichte der Stadt Wurzburg 4 Bande Band I III 2 Theiss Stuttgart 2001 2007 III 1 2 Vom Ubergang an Bayern bis zum 21 Jahrhundert 2007 ISBN 978 3 8062 1478 9 S 396 426 und 1298 1302 hier S 404 RGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 In der Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 nicht mehr aufgefuhrt 49 788752 9 937108 Koordinaten 49 47 19 5 N 9 56 13 6 O Landgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg LG Aschaffenburg LG Bamberg LG Bayreuth LG Coburg LG Hof LG Schweinfurt LG Wurzburg Normdaten Geografikum GND 2087439 X GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 140223942

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