Das Amt Maßbach auch Amt Massbach war ein Amt der Familie der Grafschaft Henneberg und verschiedener ernestinischer Herz
Amt Maßbach

Das Amt Maßbach (auch Amt Massbach) war ein Amt der Familie , der Grafschaft Henneberg und verschiedener ernestinischer Herzogtümer.
Geschichte
Die von Maßbach waren Ministeriale der Henneberger. Das Geschlecht nannte sich nach dem Ort Maßbach. 1340/47 wird Maßbach erstmals als Centsitz erwähnt. Das Amt Maßbach gehörte seit der Teilung 1347 zur Alten Herrschaft Henneberg. 1395 verpfändete Graf Heinrich X. von Henneberg Schloss Maßbach, Vogtamt, Gericht und Bannwein an seinen Schwager Markgraf Bernhard von Baden. 1402 wurden die Brüder Eberhard und Albrecht von Maßbach Pfandnehmer. 1408 konnten sie Schloss mit Hals- und Dorfgericht und allem Zubehör für 2000 Gulden endgültig erwerben. Die Familie blieb bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm 1637 im Besitz des Amtes. Nach dem Aussterben fielen die Hoheitsrechte an die Lehensgeber zurück. Das Rittergut Maßbach wurde 1643 dem kaiserlichen General Graf Melchior von Gleichen und Hatzfeld als Mannlehen gegeben und von dessen Erben 1699 an die Brüder von Rosenbach verkauft.
1583 starben die Henneberger aus und das Hochstift Würzburg erhielt die Hälfte von Maßbach und ließ diese im Amt Münnerstadt verwalten. Der ernestinische Besitz wurde bis 1660 gemeinsam von beiden Linien des Hauses Wettin durch die gemeinsame Regierung in Meiningen verwaltet. 1660 erfolgte die Teilung und das Amt Maßbach kam zu Sachsen-Coburg. Das Amt wurde nun von Coburg aus verwaltet. Nach deren Aussterben fiel das Amt 1672 an Sachsen-Eisenach, die Verwaltung wurde durch das Amt Lichtenberg miterledigt. 1741 ging das Amt an Sachsen-Weimar über.
Bezüglich der Rechte von Würzburg und von Sachsen kam es 1593 und 1601 zu Vergleichen. Würzburg verzichtete auf weitere Ansprüche, behielt aber die Vogtei über die damals 40 würzburgischen Untertanen.
Das Amt bestand lediglich aus Maßbach und dem etwa 1545 erbauten . Daher erfolgte eine Verwaltung des Besitzes jeweils durch benachbarte Ämter der Landesherren.
Das Zentgericht
1408 erwarben die von Maßbach das hennebergische Zentgericht. Die Zent war wesentlich umfangreicher als das Vogteiamt. Sie umfasste Orte der würzburgischen Ämter Ebenhausen, , und der und des . 1598 verkauften die von Maßbach ¾ des Zentgerichtes an das Burggrafentum Thundorf (ein schaumbergisches Kondominium). 1567 hatte der kinderlose Veit Ulrich von Schaumberg jedoch das ganze Burggrafentum Thundorf Würzburg zu Lehen angetragen. Diese Situation führte zu Konflikten zwischen Würzburg und Sachsen (die als Erbe der Henneberger Lehensgeber der Zent waren), die in 1601 mit einer gemeinsamen Zentordnung gelöst werden sollten. Die Konflikte schwelten aber weiter, bis 1626 die von Schaumberg die Hochgerichtsrechte an den würzburgischen Orten der Zent an das Hochstift Würzburg verkauften. Damit war das Zentgericht wieder unstrittig sächsischer Besitz, das Zentamt war jedoch auf die Orte Poppenlauer, Ransbach, Rothhausen, Theinfeld und Thundorf geschrumpft. 1699 kamen Maßbach und Volkershausen zur Zent hinzu. 1735 wurde der Sitz nach Thundorf verlegt.
Auflösung
Nach dem Übergang an Bayern 1802 wurde das Amt Maßbach aufgehoben und die Orte dem Landgericht Münnerstadt zugeordnet.
Literatur
- Heinrich Wagner: Kissingen: Stadt- und Altlandkreis – Historischer Atlas von Bayern (HAB), Band 36 von Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I. 2009, ISBN 9783769668575, S. 141–142, 239–250, 345–346, 361–363 (Digitalisat).
Einzelnachweise
- Johann Nepomuk Buchinger: Julius Echter von Mespelbrunn: Bischof von Würzburg und Herzog von Franken. Würzburg 1843, S. 387 (Digitalisat).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Amt Massbach auch Amt Massbach war ein Amt der Familie der Grafschaft Henneberg und verschiedener ernestinischer Herzogtumer GeschichteDie von Massbach waren Ministeriale der Henneberger Das Geschlecht nannte sich nach dem Ort Massbach 1340 47 wird Massbach erstmals als Centsitz erwahnt Das Amt Massbach gehorte seit der Teilung 1347 zur Alten Herrschaft Henneberg 1395 verpfandete Graf Heinrich X von Henneberg Schloss Massbach Vogtamt Gericht und Bannwein an seinen Schwager Markgraf Bernhard von Baden 1402 wurden die Bruder Eberhard und Albrecht von Massbach Pfandnehmer 1408 konnten sie Schloss mit Hals und Dorfgericht und allem Zubehor fur 2000 Gulden endgultig erwerben Die Familie blieb bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm 1637 im Besitz des Amtes Nach dem Aussterben fielen die Hoheitsrechte an die Lehensgeber zuruck Das Rittergut Massbach wurde 1643 dem kaiserlichen General Graf Melchior von Gleichen und Hatzfeld als Mannlehen gegeben und von dessen Erben 1699 an die Bruder von Rosenbach verkauft 1583 starben die Henneberger aus und das Hochstift Wurzburg erhielt die Halfte von Massbach und liess diese im Amt Munnerstadt verwalten Der ernestinische Besitz wurde bis 1660 gemeinsam von beiden Linien des Hauses Wettin durch die gemeinsame Regierung in Meiningen verwaltet 1660 erfolgte die Teilung und das Amt Massbach kam zu Sachsen Coburg Das Amt wurde nun von Coburg aus verwaltet Nach deren Aussterben fiel das Amt 1672 an Sachsen Eisenach die Verwaltung wurde durch das Amt Lichtenberg miterledigt 1741 ging das Amt an Sachsen Weimar uber Bezuglich der Rechte von Wurzburg und von Sachsen kam es 1593 und 1601 zu Vergleichen Wurzburg verzichtete auf weitere Anspruche behielt aber die Vogtei uber die damals 40 wurzburgischen Untertanen Das Amt bestand lediglich aus Massbach und dem etwa 1545 erbauten Daher erfolgte eine Verwaltung des Besitzes jeweils durch benachbarte Amter der Landesherren Das Zentgericht1408 erwarben die von Massbach das hennebergische Zentgericht Die Zent war wesentlich umfangreicher als das Vogteiamt Sie umfasste Orte der wurzburgischen Amter Ebenhausen und der und des 1598 verkauften die von Massbach des Zentgerichtes an das Burggrafentum Thundorf ein schaumbergisches Kondominium 1567 hatte der kinderlose Veit Ulrich von Schaumberg jedoch das ganze Burggrafentum Thundorf Wurzburg zu Lehen angetragen Diese Situation fuhrte zu Konflikten zwischen Wurzburg und Sachsen die als Erbe der Henneberger Lehensgeber der Zent waren die in 1601 mit einer gemeinsamen Zentordnung gelost werden sollten Die Konflikte schwelten aber weiter bis 1626 die von Schaumberg die Hochgerichtsrechte an den wurzburgischen Orten der Zent an das Hochstift Wurzburg verkauften Damit war das Zentgericht wieder unstrittig sachsischer Besitz das Zentamt war jedoch auf die Orte Poppenlauer Ransbach Rothhausen Theinfeld und Thundorf geschrumpft 1699 kamen Massbach und Volkershausen zur Zent hinzu 1735 wurde der Sitz nach Thundorf verlegt AuflosungNach dem Ubergang an Bayern 1802 wurde das Amt Massbach aufgehoben und die Orte dem Landgericht Munnerstadt zugeordnet LiteraturHeinrich Wagner Kissingen Stadt und Altlandkreis Historischer Atlas von Bayern HAB Band 36 von Historischer Atlas von Bayern Teil Franken Reihe I 2009 ISBN 9783769668575 S 141 142 239 250 345 346 361 363 Digitalisat EinzelnachweiseJohann Nepomuk Buchinger Julius Echter von Mespelbrunn Bischof von Wurzburg und Herzog von Franken Wurzburg 1843 S 387 Digitalisat