Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot einen neuen Vertrag a
Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen. Das Angebot hat für den Arbeitnehmer eines Arbeitsverhältnisses oder den Mieter von Gewerbeimmobilien oder Gewerbeflächen meist schlechtere Bedingungen.
Bei Mietverträgen über Wohnraum sind Änderungskündigungen verboten.
Allgemeines
Eine Änderungskündigung zielt mithin nicht auf die Beendigung, sondern Änderung eines Dauerschuldverhältnisses ab. Am häufigsten gibt es Änderungskündigungen bei Arbeitsverträgen und bei Mietverträgen über Gewerbeimmobilien. Änderungskündigungen dienen in diesen Fällen der Lohnkürzung oder der Mieterhöhung.
Die Änderungskündigung ist ein Rechtsbegriff des § 2 Kündigungsschutzgesetzes. Sie ist möglich, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Der Arbeitnehmer kann dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 KSchG sozial ungerechtfertigt ist. Damit unterliegt auch die Änderungskündigung dem Kündigungsschutz.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist die Änderungskündigung eine Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Das deutsche Arbeitsrecht sieht im Kündigungsschutzgesetz einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer vor, der auch im Falle der Änderungskündigung (zum Beispiel Betriebsstättenverlagerung) gilt. Greift der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung rechtswirksam ist. Die Prüfung einer Änderungskündigung bei Arbeitsverhältnissen im Urteil erfolgt dabei gemäß § 2 KSchG folgendermaßen:
- Zugang einer Änderungskündigung in Schriftform,
- Angebot, zu neuen Arbeitsbedingungen zu arbeiten in Schriftform,
- Annahme unter Vorbehalt (Inzidentkontrolle, ob Klagefrist des § 7 HS. 2 KSchG eingehalten wurde),
- Sozialverträglichkeit:
- Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG und
- Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen („hätte Änderung billigenderweise angenommen werden müssen“).
Nur wenn die Voraussetzungen eingehalten sind, wird eine Änderungskündigung als gerechtfertigt angesehen. „Hat der Arbeitnehmer ein mit der Kündigung verbundenes Angebot des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen, genügt es zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 7 KSchG, wenn er innerhalb der Klagefrist Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erhebt und den Antrag später entsprechend § 4 Satz 2 KSchG fasst“. Auch eine außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann begründet sein, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen.
Mietrecht
Bei Mietverträgen über Wohnraum gibt es ein Verbot der Änderungskündigung, das sich aus den §§ 573 Abs. 1 Satz 2 BGB und auch mittelbar aus § 558b Abs. 2 BGB ergibt. Mieterhöhungen sind ausschließlich durch die dort vorgesehenen Regelungen möglich. Änderungskündigungen sind deshalb nur bei Mietverträgen über Geschäftsraum statthaft. Bei unbefristeten Mietverhältnissen können hier Mieterhöhungen der Geschäftsraummiete durch Änderungskündigungen durchgesetzt werden.
Rechtsfolgen
Lehnt der Adressat der Änderungskündigung das Angebot zur Fortsetzung des Schuldverhältnisses unter den geänderten Bedingungen ab oder erklärt er sich nicht innerhalb der Zeit, in der das Angebot gültig ist, so wird das Schuldverhältnis durch die Änderungskündigung beendet. Die Änderungskündigung ist von der Teilkündigung abzugrenzen, die sich nur auf einen Teil eines bestehenden Vertrags bezieht.
International
In der Schweiz kann ein Arbeitsvertrag mit Einverständnis des Arbeitnehmers gemäß Art. 115 OR sofort geändert werden. Fehlt es an seiner Zustimmung, so kann die Änderungskündigung unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist ausgesprochen und ihm gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag angeboten werden. Wird das Angebot nicht angenommen, liegt eine ordentliche Kündigung vor.
In Österreich gibt es die auflösend bedingte und die aufschiebend bedingte Änderungskündigung. Bei der auflösend bedingten Änderungskündigung wird die Kündigung ausgesprochen, stimmt der Arbeitnehmer dann aber binnen einer Frist der Änderung zu, wird sie rückwirkend wieder rechtsunwirksam. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Ausspruch der mündlichen Kündigung bzw. dem auf den Zugang der schriftlichen Kündigung folgenden Tag. Bei der aufschiebend bedingten Änderungskündigung wird die Kündigung unter der Bedingung wirksam, dass der Arbeitnehmer der Änderung nicht zustimmt. Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer der Änderung nicht zustimmt.
Einzelnachweise
- BAG, Urteil vom 21. Mai 2019, Az.: 2 AZR 26/19 = NZA 2019, 1143
- BAG, Urteil vom 20. Oktober 2017, Az.: 2 AZR 783/16 = BAGE 160, 364
- Rudolf Stürzer, Michael Koch: Vermieter-Lexikon, 2010, S. 630.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Eine Anderungskundigung ist die Kundigung eines Dauerschuldverhaltnisses verbunden mit dem Angebot einen neuen Vertrag abzuschliessen Das Angebot hat fur den Arbeitnehmer eines Arbeitsverhaltnisses oder den Mieter von Gewerbeimmobilien oder Gewerbeflachen meist schlechtere Bedingungen Bei Mietvertragen uber Wohnraum sind Anderungskundigungen verboten AllgemeinesEine Anderungskundigung zielt mithin nicht auf die Beendigung sondern Anderung eines Dauerschuldverhaltnisses ab Am haufigsten gibt es Anderungskundigungen bei Arbeitsvertragen und bei Mietvertragen uber Gewerbeimmobilien Anderungskundigungen dienen in diesen Fallen der Lohnkurzung oder der Mieterhohung Die Anderungskundigung ist ein Rechtsbegriff des 2 Kundigungsschutzgesetzes Sie ist moglich wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhaltnis kundigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kundigung die Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses zu geanderten Arbeitsbedingungen anbietet Der Arbeitnehmer kann dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen dass die Anderung der Arbeitsbedingungen nicht nach 1 Abs 2 Satz 1 bis 3 Abs 3 Satz 1 und Satz 2 KSchG sozial ungerechtfertigt ist Damit unterliegt auch die Anderungskundigung dem Kundigungsschutz Arbeitsrecht Im Arbeitsrecht ist die Anderungskundigung eine Form der Kundigung des Arbeitsverhaltnisses verbunden mit dem Angebot das Arbeitsverhaltnis unter geanderten Bedingungen fortzusetzen Das deutsche Arbeitsrecht sieht im Kundigungsschutzgesetz einen besonderen Schutz fur Arbeitnehmer vor der auch im Falle der Anderungskundigung zum Beispiel Betriebsstattenverlagerung gilt Greift der arbeitsrechtliche Kundigungsschutz kann der Arbeitnehmer das Anderungsangebot auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig durch das Arbeitsgericht uberprufen lassen ob die Anderungskundigung rechtswirksam ist Die Prufung einer Anderungskundigung bei Arbeitsverhaltnissen im Urteil erfolgt dabei gemass 2 KSchG folgendermassen Zugang einer Anderungskundigung in Schriftform Angebot zu neuen Arbeitsbedingungen zu arbeiten in Schriftform Annahme unter Vorbehalt Inzidentkontrolle ob Klagefrist des 7 HS 2 KSchG eingehalten wurde Sozialvertraglichkeit Kundigungsgrund im Sinne des 1 Abs 2 KSchG und Rechtfertigung der Anderung der Arbeitsbedingungen hatte Anderung billigenderweise angenommen werden mussen Nur wenn die Voraussetzungen eingehalten sind wird eine Anderungskundigung als gerechtfertigt angesehen Hat der Arbeitnehmer ein mit der Kundigung verbundenes Angebot des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses zu geanderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des 2 KSchG angenommen genugt es zur Vermeidung der Rechtsfolgen des 7 KSchG wenn er innerhalb der Klagefrist Kundigungsschutzklage nach 4 Satz 1 KSchG erhebt und den Antrag spater entsprechend 4 Satz 2 KSchG fasst Auch eine ausserordentliche Anderungskundigung zur Entgeltabsenkung kann begrundet sein wenn die Anderung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen Mietrecht Bei Mietvertragen uber Wohnraum gibt es ein Verbot der Anderungskundigung das sich aus den 573 Abs 1 Satz 2 BGB und auch mittelbar aus 558b Abs 2 BGB ergibt Mieterhohungen sind ausschliesslich durch die dort vorgesehenen Regelungen moglich Anderungskundigungen sind deshalb nur bei Mietvertragen uber Geschaftsraum statthaft Bei unbefristeten Mietverhaltnissen konnen hier Mieterhohungen der Geschaftsraummiete durch Anderungskundigungen durchgesetzt werden RechtsfolgenLehnt der Adressat der Anderungskundigung das Angebot zur Fortsetzung des Schuldverhaltnisses unter den geanderten Bedingungen ab oder erklart er sich nicht innerhalb der Zeit in der das Angebot gultig ist so wird das Schuldverhaltnis durch die Anderungskundigung beendet Die Anderungskundigung ist von der Teilkundigung abzugrenzen die sich nur auf einen Teil eines bestehenden Vertrags bezieht InternationalIn der Schweiz kann ein Arbeitsvertrag mit Einverstandnis des Arbeitnehmers gemass Art 115 OR sofort geandert werden Fehlt es an seiner Zustimmung so kann die Anderungskundigung unter Einhaltung einer ordentlichen Kundigungsfrist ausgesprochen und ihm gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag angeboten werden Wird das Angebot nicht angenommen liegt eine ordentliche Kundigung vor In Osterreich gibt es die auflosend bedingte und die aufschiebend bedingte Anderungskundigung Bei der auflosend bedingten Anderungskundigung wird die Kundigung ausgesprochen stimmt der Arbeitnehmer dann aber binnen einer Frist der Anderung zu wird sie ruckwirkend wieder rechtsunwirksam Die Kundigungsfrist beginnt mit dem auf den Ausspruch der mundlichen Kundigung bzw dem auf den Zugang der schriftlichen Kundigung folgenden Tag Bei der aufschiebend bedingten Anderungskundigung wird die Kundigung unter der Bedingung wirksam dass der Arbeitnehmer der Anderung nicht zustimmt Die Kundigungsfrist beginnt erst wenn feststeht dass der Arbeitnehmer der Anderung nicht zustimmt EinzelnachweiseBAG Urteil vom 21 Mai 2019 Az 2 AZR 26 19 NZA 2019 1143 BAG Urteil vom 20 Oktober 2017 Az 2 AZR 783 16 BAGE 160 364 Rudolf Sturzer Michael Koch Vermieter Lexikon 2010 S 630 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4112463 7 GND Explorer lobid OGND AKS