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Die Österreichische Ärztekammer ist die gesetzliche Interessensvertretung der Ärzte in Österreich Als Landesorganisation

Österreichische Ärztekammer

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Österreichische Ärztekammer
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Die Österreichische Ärztekammer ist die gesetzliche Interessensvertretung der Ärzte in Österreich. Als Landesorganisationen besteht in jedem Bundesland jeweils eine föderale Ärztekammer. Während die Landesärztekammern vorwiegend operative Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen, nimmt die Österreichische Ärztekammer strategische Aufgaben wahr.

Osterreich  Österreichische Ärztekammer (ÖÄK)
Staatliche Ebene Bund, Land
Stellung Gesetzliche Interessensvertretung
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1891
Hauptsitz Wien-Innere Stadt, Weihburggasse 10–12
Leitung Präsident Johannes Steinhart
Website www.aerztekammer.at

Gesetzliche Grundlage

Die Ärztekammern sind durch das eingerichtete gesetzliche berufliche Interessenvertretungen, denen folgende Aufgaben durch das Gesetz zugewiesen sind:

  • Besorgung behördlicher Aufgaben, insbesondere bei der Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen und der Führung von Disziplinarverfahren
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politische Interessenvertretung
  • Serviceaufgaben für Mitgliederinteressen
  • Soziale Absicherung durch die Wohlfahrtskasse
  • Wirtschaftliche Interessenvertretung für die niedergelassenen und angestellten Ärzte

Die Ärztekammerorganisation ist föderalistisch organisiert. Die Landesärztekammern, die für jedes Bundesland eingerichtet sind, und die Österreichische Ärztekammer sind jeweils eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts. Dem Prinzip der Selbstverwaltung folgend bestehen die Organe der Landesärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer aus Mitgliedern, die von der Ärzteschaft aus ihrer Mitte gewählt wurden. Organ ist die Österreichische Ärztezeitung.

Zugelassenen Ärzte (mit Ausnahme der zahlenmäßig kleinen Gruppe der Amts-, Militär- und Polizeiärzte) Mitglieder der Landesärztekammern. Die Österreichische Ärztekammer besteht aus den neun Landesärztekammern. Die föderale Struktur äußert sich in der Mitgliederstruktur der Österreichischen Ärztekammer, sondern auch in der Struktur ihrer Gremien. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer muss gleichzeitig Präsident einer der Landesärztekammern sein, Vorstand und Bundeskurienversammlungen der Österreichischen Ärztekammer bestehen aus den jeweiligen Spitzenrepräsentanten der Landesärztekammern und in den wichtigsten Gremien, Vorstand und Vollversammlung, können Beschlüsse generell nur mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden.

Die hat neben historischen Gründen vor allem darin ihre Ursache, dass das Gesundheitssystem in Österreich stark auf Ebene der Bundesländer operationalisiert ist. Die Bundesländer sind Regel Rechtsträger der Krankenanstalten und kommen für den größten Teil der Spitalsfinanzierung auf. Die mit größten Krankenversicherungsträger, die Gebietskrankenkassen, bei denen alle unselbstständig Erwerbstätigen versichert sind, sind bundesländerweise strukturiert. Die standeseigenen Versorgungseinrichtungen (Pensions- und Krankenversicherung), die die Macht am Kammerbetrieb haben, sind historisch in den Ländern gewachsen und unterscheiden sich – was Beiträge, Leistungsangebot und versicherungsmathematischen Deckungsgrad anlangt.

Operativen Aufgaben werden von den Landesärztekammern vollzogen, während die Österreichische Ärztekammer überwiegend strategische Aufgaben wahrnimmt. Die Ärztekammer umfasst nicht nur die niedergelassenen Ärzte als Mitglieder, sondern auch die als Arbeitnehmer tätigen Ärzte (insbesondere in den Krankenanstalten). Entsprechend dieser Zweiteilung sieht das Ärztegesetz auch die Bildung jeweils einer Kurie der niedergelassenen Ärzte und eine Kurie der angestellten Ärzte vor, denen jeweils ein Kurienobmann vorsteht.

Wie auch bei den anderen Kammern, besteht in der Ärztekammer eine Pflichtmitgliedschaft. Die Organe der Ärztekammer werden nach dem Prinzip der Selbstverwaltung bestellt. Im eigenen Wirkungsbereich, in den der größte Teil der Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer und alle Aufgaben der Landesärztekammern fallen, sind die Kammern weisungsfrei von staatlichen Organen und lediglich einer Rechtsaufsicht bzw. seit 1997 der Kontrolle des Rechnungshofs unterworfen. Die Rechnungshofkontrolle ist bei Kammern wesentlich eingeschränkter als bei staatlichen Organen und bezieht sich nicht auf die in Wahrnehmung der Interessenvertretung gefassten Beschlüsse (§ 20a Abs. 1 ).

Präsidenten

Präsidenten der Ärztekammern in den Bundesländern sind:

  • Ärztekammer für das Burgenland: Christian Toth
  • Ärztekammer für Kärnten: Markus Opriessnig
  • Ärztekammer für Niederösterreich: Harald Schlögel
  • Ärztekammer für Oberösterreich: Peter Niedermoser
  • Ärztekammer für Salzburg: Matthias Vavrovsky
  • Ärztekammer für die Steiermark: Michael Sacherer
  • Ärztekammer für Tirol: Stefan Kastner
  • Ärztekammer für Vorarlberg: Burkhard Walla
  • Ärztekammer für Wien: Johannes Steinhart

Geschichte

Die ersten Ärztekammern wurden in Österreich im Jahr 1891 – allerdings mit vergleichsweise dürftigen Aufgaben – geschaffen. Die österreichischen Ärztekammern funktionierten bis zum 1. Mai 1938. Mit diesem Tag wurden die Bestimmungen der deutschen auch in Österreich in Geltung gesetzt und die österreichischen Ärztekammern aufgelöst. An deren Stelle trat die Reichsärzteführung mit dem Sitz in München. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieben aufgrund des § 2 des die in Betracht kommenden deutschen Verwaltungsgesetze noch in Kraft, doch bildeten sich in allen Bundesländern in Anlehnung an die Vorschriften des österreichischen Ärztekammergesetzes aus dem Jahr 1891 vorläufige Standesvertretungen der Ärzte, die dann im Wesentlichen durch das österreichische Ärztegesetz vom 30. März 1949 legalisiert wurden. Mit diesem Gesetz, der Stammfassung des modernen österreichischen Ärztegesetzes, wurde erstmals auch eine gemeinsame Dachorganisation in Form der Österreichischen Ärztekammer zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der Landesärztekammern eingerichtet.

Zu einer Neustrukturierung der Ärztekammern kam es durch das Ärztegesetz 1998, mit dem für die spezifischen Belange der angestellten, niedergelassenen und Zahnärzte eigene Organe, die Kurienversammlungen, eingerichtet und der Kammervorstand auf Agenden beschränkt wurde, die mehr als eine Gruppe betreffen.

Ab 1. Jänner 2006 sind die Zahnärzte aus den Ärztekammern ausgeschieden, da mit dem neuen Zahnärztekammergesetz eine eigene errichtet wurde. Da die Schaffung eigener Versorgungseinrichtung für die Zahnärzte als nicht sinnvoll erachtet wurde, verblieben die Zahnärzte auch weiterhin in den Versorgungseinrichtungen der Landesärztekammern.

Im September 2023 kam es bei einer Kuriensitzung der Wiener Ärztekammer zu Auseinandersetzungen, die mit dem Abbruch der Sitzung endeten. Kurienobmann Erik Randall Huber schaltete die MA 40 als Aufsichtsbehörde ein.

Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer

  • 1949–1953: Wilhelm Demuth
  • 1953–1956: Karl Niederberger
  • 1956–1961: Konrad Eberle
  • 1961–1963: Karl Ossoinig
  • 1963–1968: Ladislaus Mikula
  • 1968–1974: Friedrich Daume
  • 1974–1986: Richard Piaty
  • 1986–1999:
  • 1999–2003: Otto Pjeta
  • 2003–2007: Reiner Brettenthaler
  • 2007–2012: Walter Dorner
  • 2012–2017: Artur Wechselberger
  • 2017–2022: Thomas Szekeres
  • seit 2022: Johannes Steinhart

Literatur

  • Felix Wallner: Corporate Governance in der Ärztekammer für Oberösterreich
  • Karl Clemens Friedrich Strobl: Das österreichische Ärztegesetz. Mit Kommentar.
  • Herbert Emberger, Felix Wallner: Ärztegesetz mit Kommentar: Ergänzungsband 12.& 13. Novelle

Weblinks

  • Literatur von und über Österreichische Ärztekammer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Österreichische Ärztekammer
  • Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz

Einzelnachweise

  1. Wallner, Felix: Corporate Governance in der Ärztekammer für Oberösterreich, 19–21
  2. Wolfgang Millendorfer: Christian Toth ist neuer Ärztekammer-Präsident. In: bvz.at. 11. Mai 2022, abgerufen am 11. Mai 2022. 
  3. Markus Opriessnig Ärztekammerpräsident. In: ORF.at. 10. Mai 2022, abgerufen am 10. Mai 2022. 
  4. Schlögel ist neuer Ärztekammer-Präsident. In: ORF.at. 27. April 2022, abgerufen am 28. April 2022. 
  5. Neuer Präsident für Ärztekammer. In: orf.at. Österreichischer Rundfunk, 27. Juni 2025, abgerufen am 27. Juni 2025. 
  6. steiermark ORF at red: Michael Sacherer wird neuer Ärztekammer-Präsident. 12. April 2022, abgerufen am 20. Juli 2022. 
  7. Dr. Stefan Kastner neuer Präsident der Ärztekammer für Tirol. Abgerufen am 20. Juli 2022 (amerikanisches Englisch). 
  8. vorarlberg ORF at/Agenturen red: Walla ist neuer Ärztekammerpräsident. 26. April 2022, abgerufen am 20. Juli 2022. 
  9. Gudrun Springer: Johannes Steinhart ist neuer Wiener Ärztekammerpräsident. In: DerStandard.at. 3. Mai 2022, abgerufen am 3. Mai 2022. 
  10. Gesetz vom 22. Dezember 1891, RGBl. Nr. 6/1892.
  11. Deutsche Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935, dRGBl. I S 1433
  12. Ärztegesetz vom 30. März 1949, BGBl. Nr. 92/1949
  13. Karl Clemens Friedrich Strobl: Das österreichische Ärztegesetz. Mit Kommentar., 106
  14. wien ORF at/Agenturen red: Ärztekammer: Tumulte bei Sitzung. 16. September 2023, abgerufen am 17. September 2023. 
  15. ÖVP-naher Johannes Steinhart ist neuer Ärztekammerpräsident. In: DerStandard.at. 24. Juni 2022, abgerufen am 24. Juni 2022. 
Gesetzliche berufliche Vertretungen in Österreich

Österreichische Apothekerkammer | Kammer für Arbeiter und Angestellte | Kammer der Ziviltechniker | Österreichische Ärztekammer |  | Landarbeiterkammern | Landwirtschaftskammern | Österreichische Notariatskammer |  | Rechtsanwaltskammern | Österreichische Tierärztekammer | Wirtschaftskammer Österreich | Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer |

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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 15:50

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Osterreichischen Arztekammer muss gleichzeitig Prasident einer der Landesarztekammern sein Vorstand und Bundeskurienversammlungen der Osterreichischen Arztekammer bestehen aus den jeweiligen Spitzenreprasentanten der Landesarztekammern und in den wichtigsten Gremien Vorstand und Vollversammlung konnen Beschlusse generell nur mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden Die hat neben historischen Grunden vor allem darin ihre Ursache dass das Gesundheitssystem in Osterreich stark auf Ebene der Bundeslander operationalisiert ist Die Bundeslander sind Regel Rechtstrager der Krankenanstalten und kommen fur den grossten Teil der Spitalsfinanzierung auf Die mit grossten Krankenversicherungstrager die Gebietskrankenkassen bei denen alle unselbststandig Erwerbstatigen versichert sind sind bundeslanderweise strukturiert Die standeseigenen Versorgungseinrichtungen Pensions und Krankenversicherung die die Macht am Kammerbetrieb haben sind historisch in den Landern gewachsen und unterscheiden sich was 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1997 der Kontrolle des Rechnungshofs unterworfen Die Rechnungshofkontrolle ist bei Kammern wesentlich eingeschrankter als bei staatlichen Organen und bezieht sich nicht auf die in Wahrnehmung der Interessenvertretung gefassten Beschlusse 20a Abs 1 PrasidentenPrasidenten der Arztekammern in den Bundeslandern sind Arztekammer fur das Burgenland Christian Toth Arztekammer fur Karnten Markus Opriessnig Arztekammer fur Niederosterreich Harald Schlogel Arztekammer fur Oberosterreich Peter Niedermoser Arztekammer fur Salzburg Matthias Vavrovsky Arztekammer fur die Steiermark Michael Sacherer Arztekammer fur Tirol Stefan Kastner Arztekammer fur Vorarlberg Burkhard Walla Arztekammer fur Wien Johannes SteinhartGeschichteDie ersten Arztekammern wurden in Osterreich im Jahr 1891 allerdings mit vergleichsweise durftigen Aufgaben geschaffen Die osterreichischen Arztekammern funktionierten bis zum 1 Mai 1938 Mit diesem Tag wurden die Bestimmungen der deutschen auch in Osterreich in Geltung gesetzt und die osterreichischen Arztekammern aufgelost An deren Stelle trat die Reichsarztefuhrung mit dem Sitz in Munchen Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieben aufgrund des 2 des die in Betracht kommenden deutschen Verwaltungsgesetze noch in Kraft doch bildeten sich in allen Bundeslandern in Anlehnung an die Vorschriften des osterreichischen Arztekammergesetzes aus dem Jahr 1891 vorlaufige Standesvertretungen der Arzte die dann im Wesentlichen durch das osterreichische Arztegesetz vom 30 Marz 1949 legalisiert wurden Mit diesem Gesetz der Stammfassung des modernen osterreichischen Arztegesetzes wurde erstmals auch eine gemeinsame Dachorganisation in Form der Osterreichischen Arztekammer zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der Landesarztekammern eingerichtet Zu einer Neustrukturierung der Arztekammern kam es durch das Arztegesetz 1998 mit dem fur die spezifischen Belange der angestellten niedergelassenen und Zahnarzte eigene Organe die Kurienversammlungen eingerichtet und der Kammervorstand auf Agenden beschrankt wurde die mehr als eine Gruppe betreffen Ab 1 Janner 2006 sind die Zahnarzte aus den Arztekammern ausgeschieden da mit dem neuen Zahnarztekammergesetz eine eigene errichtet wurde Da die Schaffung eigener Versorgungseinrichtung fur die Zahnarzte als nicht sinnvoll erachtet wurde verblieben die Zahnarzte auch weiterhin in den Versorgungseinrichtungen der Landesarztekammern Im September 2023 kam es bei einer Kuriensitzung der Wiener Arztekammer zu Auseinandersetzungen die mit dem Abbruch der Sitzung endeten Kurienobmann Erik Randall Huber schaltete die MA 40 als Aufsichtsbehorde ein Prasidenten der Osterreichischen Arztekammer Thomas Szekeres 2020 1949 1953 Wilhelm Demuth 1953 1956 Karl Niederberger 1956 1961 Konrad Eberle 1961 1963 Karl Ossoinig 1963 1968 Ladislaus Mikula 1968 1974 Friedrich Daume 1974 1986 Richard Piaty 1986 1999 1999 2003 Otto Pjeta 2003 2007 Reiner Brettenthaler 2007 2012 Walter Dorner 2012 2017 Artur Wechselberger 2017 2022 Thomas Szekeres seit 2022 Johannes SteinhartLiteraturFelix Wallner Corporate Governance in der Arztekammer fur Oberosterreich Karl Clemens Friedrich Strobl Das osterreichische Arztegesetz Mit Kommentar Herbert Emberger Felix Wallner Arztegesetz mit Kommentar Erganzungsband 12 amp 13 NovelleWeblinksLiteratur von und uber Osterreichische Arztekammer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Osterreichische Arztekammer Gesamte Rechtsvorschrift fur ArztegesetzEinzelnachweiseWallner Felix Corporate Governance in der Arztekammer fur Oberosterreich 19 21 Wolfgang Millendorfer Christian Toth ist neuer Arztekammer Prasident In bvz at 11 Mai 2022 abgerufen am 11 Mai 2022 Markus Opriessnig Arztekammerprasident In ORF at 10 Mai 2022 abgerufen am 10 Mai 2022 Schlogel ist neuer Arztekammer Prasident In ORF at 27 April 2022 abgerufen am 28 April 2022 Neuer Prasident fur Arztekammer In orf at Osterreichischer Rundfunk 27 Juni 2025 abgerufen am 27 Juni 2025 steiermark ORF at red Michael Sacherer wird neuer Arztekammer Prasident 12 April 2022 abgerufen am 20 Juli 2022 Dr Stefan Kastner neuer Prasident der Arztekammer fur Tirol Abgerufen am 20 Juli 2022 amerikanisches Englisch vorarlberg ORF at Agenturen red Walla ist neuer Arztekammerprasident 26 April 2022 abgerufen am 20 Juli 2022 Gudrun Springer Johannes Steinhart ist neuer Wiener Arztekammerprasident In DerStandard at 3 Mai 2022 abgerufen am 3 Mai 2022 Gesetz vom 22 Dezember 1891 RGBl Nr 6 1892 Deutsche Reichsarzteordnung vom 13 Dezember 1935 dRGBl I S 1433 Arztegesetz vom 30 Marz 1949 BGBl Nr 92 1949 Karl Clemens Friedrich Strobl Das osterreichische Arztegesetz Mit Kommentar 106 wien ORF at Agenturen red Arztekammer Tumulte bei Sitzung 16 September 2023 abgerufen am 17 September 2023 OVP naher Johannes Steinhart ist neuer Arztekammerprasident In DerStandard at 24 Juni 2022 abgerufen am 24 Juni 2022 Gesetzliche berufliche Vertretungen in Osterreich Osterreichische Apothekerkammer Kammer fur Arbeiter und Angestellte Kammer der Ziviltechniker Osterreichische Arztekammer Landarbeiterkammern Landwirtschaftskammern Osterreichische Notariatskammer Rechtsanwaltskammern Osterreichische Tierarztekammer Wirtschaftskammer Osterreich Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprufer Normdaten Korperschaft GND 1000044 6 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n84069181 VIAF 128459098

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