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Allerhöchste Kabinettsorder

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Allerhöchste Kabinettsorder
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Die Kabinettsorder bzw. Kabinettsordre (von französisch cabinet ‚Kabinett‘, und ordre ‚Befehl‘) war in Europa seit dem Absolutismus im Ancien Régime bis zum Ende der mitteleuropäischen Monarchien 1918 die übliche Form der monarchischen Gesetzgebung.

Formale Bestimmung

Die Kabinettsorder, auch als Allerhöchste Cabinets Ordre (A.C.O.) bzw. Allerhöchste Kabinettsorder (A.K.O.) bezeichnet,

  • wurde vom Monarchen selbständig und eigenmächtig erlassen,
  • war ohne Gegenzeichnung gültig,
  • unterlag keiner jurisdiktionellen Kontrolle und
  • behielt ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Order widerrufen oder aufgehoben wurde.

Sie hatte etwa die juristische und politische Bedeutung in vorkonstitutioneller Zeit, die in konstitutionellen Staaten das Gesetz hat.

Geschichte

Die Kabinettsorder war das typische Instrument des Ancien Régime für die integrierte und unabhängige Herrschaftsausübung durch den Monarchen, mittels dessen Legislative, Exekutive und Judikative gleichermaßen, gelegentlich auch koinzident, ausgeübt werden konnten. Alleinige Rechtsquelle war der monarchische Wille, daher etwa die französischen Lettres de cachet mit der stereotypen Formel schließen: « Car tel est notre bon plaisir » (deutsch etwa „Denn dies ist unser rechter Wille“ oder „Denn so gefällt es uns wohl“). Während vor allem das Strafrecht seit der Frühen Neuzeit vielerorts generell abstrakte Regeln mit konstitutionellem Charakter kannte – etwa die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 –, wurden Gegenstände des bürgerlichen und öffentlichen Rechts häufig bis ins 19. Jahrhundert hinein weitgehend per Kabinettsorder geregelt. Dies trug zur kritischen Wahrnehmung des Absolutismus – vor allem durch das aufstrebende Bürgertum – als willkürliche, weil nicht an grundsätzlichen, dauerhaften Normen orientierte Herrschaftsform wesentlich bei.

Das Aufkommen des Konstitutionalismus seit der Französischen Revolution 1789 stellte die überkommene Praxis monarchischer Herrschaftsausübung grundlegend in Frage. Mit der Durchsetzung bürgerlicher Verfassungen – etwa in Preußen 1850, in Österreich 1861 – wurde die Kabinettsorder mehr und mehr vom Gesetz als der vorherrschenden Form der Normsetzung verdrängt. Gleichwohl blieb sie in den Rechtssphären, die die Verfassung dem Monarchen als relative oder absolute Einflusszonen zugestand, weiterhin das bis 1918 übliche Instrument der legislativen und exekutiven Koordination rechtlicher Verhältnisse, und zwar vor allem in folgenden Rechtsgebieten:

  • Personalverhältnisse des Militärs und der Beamtenschaft
  • Ausübung des Landesherrlichen Kirchenregiments
  • Rechtsverhältnisse der Krone als Eigentümerin von Kronbesitz
  • Rechtsverhältnisse des landständigen Adels
  • Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Herrscherfamilie als solche

Jurisdiktionelle Befugnisse im weiteren zivil- und strafrechtlichen Sinne konnten in konstitutionellen Monarchien durch die Kabinettsorder allerdings nicht mehr ausgeübt werden.

Im heutigen Großbritannien

Unter der Bezeichnung Order-in-Council existiert das Konzept der Kabinettsorder im Vereinigten Königreich bis heute. Es handelt sich um Rechtssetzungsakte, die formal vom König im Rahmen einer Sitzung des Privy Council erlassen werden. Da die Orders aber vorab von den zuständigen Ministerien entworfen und abgestimmt werden und der König seine Zustimmung nie verweigert, handelt es sich in der Sache um exekutive Rechtssetzung durch die Regierung, ungefähr vergleichbar einer deutschen Rechtsverordnung. Die meisten Orders-in-Council benötigen eine Ermächtigungsgrundlage durch ein Parlamentsgesetz, es gibt aber auch vereinzelt noch Regelungsbereiche, etwa im Beamtenrecht, in denen ein Order-in-Council ohne gesetzliche Grundlage erlassen werden kann.

Siehe auch

  • Absolutismus
  • Edikt
  • Kabinettsjustiz
  • Kabinettsystem
  • Gewaltenteilung

Literatur

  • Brockhaus Enzyklopädie online, s. v. Kabinettsorder.
  • Lemma Kabinettsorder. In: Meyers Konversations-Lexikon. Bd. 13, 1975, S. 291.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 22:56

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Die Kabinettsorder bzw Kabinettsordre von franzosisch cabinet Kabinett und ordre Befehl war in Europa seit dem Absolutismus im Ancien Regime bis zum Ende der mitteleuropaischen Monarchien 1918 die ubliche Form der monarchischen Gesetzgebung Formale BestimmungDie Kabinettsorder auch als Allerhochste Cabinets Ordre A C O bzw Allerhochste Kabinettsorder A K O bezeichnet wurde vom Monarchen selbstandig und eigenmachtig erlassen war ohne Gegenzeichnung gultig unterlag keiner jurisdiktionellen Kontrolle und behielt ihre Gultigkeit bis sie durch eine neue Order widerrufen oder aufgehoben wurde Sie hatte etwa die juristische und politische Bedeutung in vorkonstitutioneller Zeit die in konstitutionellen Staaten das Gesetz hat GeschichteKabinettsorder Friedrich Wilhelms III von Preussen zur Einfuhrung der Paderborner Tilgungskasse darauf folgend die ersten beiden Paragrafen des Gesetzes 1834 Die Kabinettsorder war das typische Instrument des Ancien Regime fur die integrierte und unabhangige Herrschaftsausubung durch den Monarchen mittels dessen Legislative Exekutive und Judikative gleichermassen gelegentlich auch koinzident ausgeubt werden konnten Alleinige Rechtsquelle war der monarchische Wille daher etwa die franzosischen Lettres de cachet mit der stereotypen Formel schliessen Car tel est notre bon plaisir deutsch etwa Denn dies ist unser rechter Wille oder Denn so gefallt es uns wohl Wahrend vor allem das Strafrecht seit der Fruhen Neuzeit vielerorts generell abstrakte Regeln mit konstitutionellem Charakter kannte etwa die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wurden Gegenstande des burgerlichen und offentlichen Rechts haufig bis ins 19 Jahrhundert hinein weitgehend per Kabinettsorder geregelt Dies trug zur kritischen Wahrnehmung des Absolutismus vor allem durch das aufstrebende Burgertum als willkurliche weil nicht an grundsatzlichen dauerhaften Normen orientierte Herrschaftsform wesentlich bei Das Aufkommen des Konstitutionalismus seit der Franzosischen Revolution 1789 stellte die uberkommene Praxis monarchischer Herrschaftsausubung grundlegend in Frage Mit der Durchsetzung burgerlicher Verfassungen etwa in Preussen 1850 in Osterreich 1861 wurde die Kabinettsorder mehr und mehr vom Gesetz als der vorherrschenden Form der Normsetzung verdrangt Gleichwohl blieb sie in den Rechtsspharen die die Verfassung dem Monarchen als relative oder absolute Einflusszonen zugestand weiterhin das bis 1918 ubliche Instrument der legislativen und exekutiven Koordination rechtlicher Verhaltnisse und zwar vor allem in folgenden Rechtsgebieten Personalverhaltnisse des Militars und der Beamtenschaft Ausubung des Landesherrlichen Kirchenregiments Rechtsverhaltnisse der Krone als Eigentumerin von Kronbesitz Rechtsverhaltnisse des landstandigen Adels Rechtsverhaltnisse der Mitglieder der Herrscherfamilie als solche Jurisdiktionelle Befugnisse im weiteren zivil und strafrechtlichen Sinne konnten in konstitutionellen Monarchien durch die Kabinettsorder allerdings nicht mehr ausgeubt werden Im heutigen GrossbritannienUnter der Bezeichnung Order in Council existiert das Konzept der Kabinettsorder im Vereinigten Konigreich bis heute Es handelt sich um Rechtssetzungsakte die formal vom Konig im Rahmen einer Sitzung des Privy Council erlassen werden Da die Orders aber vorab von den zustandigen Ministerien entworfen und abgestimmt werden und der Konig seine Zustimmung nie verweigert handelt es sich in der Sache um exekutive Rechtssetzung durch die Regierung ungefahr vergleichbar einer deutschen Rechtsverordnung Die meisten Orders in Council benotigen eine Ermachtigungsgrundlage durch ein Parlamentsgesetz es gibt aber auch vereinzelt noch Regelungsbereiche etwa im Beamtenrecht in denen ein Order in Council ohne gesetzliche Grundlage erlassen werden kann Siehe auchAbsolutismus Edikt Kabinettsjustiz Kabinettsystem GewaltenteilungLiteraturBrockhaus Enzyklopadie online s v Kabinettsorder Lemma Kabinettsorder In Meyers Konversations Lexikon Bd 13 1975 S 291

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