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Aufsichtsbehörde

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Aufsichtsbehörden sind Behörden eines Staates, welche mit der Dienst-, Fach- und/oder Rechtsaufsicht über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen betraut sind.

Deutschland

Es handelt sich um Instanzen der Staatsverwaltung, die in einem Ministerium, einer speziellen Abteilung oder einer eigenständigen Behörde angesiedelt sind. Die Aufsichtsbehörde ist mit der Durchführung der Staatsaufsicht betraut und gegenüber der beaufsichtigten Institution teilweise weisungsbefugt. Oft werden einige Aufgaben der Aufsichtsbehörde, zum Beispiel Kontrollfunktionen, auch an privatrechtliche Betriebe oder Einzelpersonen in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages delegiert.

Wichtige Aufsichtsbehörden sind die Atomaufsichtsbehörde, Bankenaufsicht, Börsenaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kommunalaufsicht oder Schulaufsicht. Einige dieser Behörden greifen auch mittels Marktregulierung in die Marktentwicklung ein, so etwa die Bundesnetzagentur. Supranational tätig sind beispielsweise die Europäische Bankenaufsichtsbehörde oder die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.

In der Bundesrepublik Deutschland wird unterschieden zwischen Dienstaufsicht, Rechtsaufsicht und Fachaufsicht. Dienst- und Fachaufsicht liegen nicht immer in derselben Behörde. Die Kommunalaufsicht wird von den Bundesländern geregelt. In Niedersachsen bildete von 1955 bis 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung eine der Rechtsgrundlagen. Bundesbehörden wie etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstehen dem jeweiligen Bundesministerium. Bei den Schulbehörden richtet sich die Zuständigkeit danach, ob die Lehrer Beamte des Bundeslandes sind oder die Schulverwaltung einer Bezirksregierung zugewiesen ist.

Landesbehörden mit Aufsichtsfunktion (mindestens Rechtsaufsicht) sind unter anderem alle Kammern wie Ärztekammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Notarkammer.

Schweiz

Bekannte Aufsichtsbehörden in der Schweiz sind etwa die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), welche die Bank- und Versicherungsunternehmungen beaufsichtigt sowie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das für die Überwachung der kerntechnischen Anlagen zuständig ist. Analoge Funktionen im Bereich des Arbeitsschutzes in (vor allem industriellen) Betrieben üben gemäß Arbeitsgesetz die kantonalen Arbeitsinspektorate aus. Es gibt zahlreiche weitere Aufsichtsbehörden von etwas geringerer Bekanntheit, beispielsweise die kantonale Stiftungsaufsicht, welche gemäß Art. 84 ZGB dafür zu sorgen hat, dass das Vermögen privatrechtlicher Stiftungen „seinen Zwecken gemäss verwendet wird“.

Ein Bild der Befugnisse von Aufsichtsbehörden über Betriebe vermittelt z. B. Art. 27 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs: „Die Organe der Aufsichtsbehörden sind jederzeit berechtigt, bei den Unternehmen und Nebenbetrieben die richtige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an Ort und Stelle nachzuprüfen“.

Beispiel Schuldbetreibung und Konkurs

Hierbei handelt es sich um den Fall einer Aufsichtstätigkeit über eine Instanz der Staatsverwaltung. Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sieht vor, dass jeder Kanton zur Überwachung der Betreibungs- und der Konkursämter eine Aufsichtsbehörde zu bezeichnen hat. Die Kantone können überdies für einen oder mehrere Kreise untere Aufsichtsbehörden bestellen (Art. 13 SchKG).

Die Aufsichtsbehörde hat die Geschäftsführung jedes Amtes alljährlich mindestens einmal zu prüfen und gegebenenfalls die nötigen Disziplinarstrafen zu verhängen (Art. 14 SchKG); es sind dies:

  • Rüge;
  • Buße bis zu 1000 Franken;
  • Amtseinstellung für die Dauer von höchstens sechs Monaten;
  • Amtsentsetzung.

Als Oberaufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen amtet der Bundesrat (Art. 15 SchkG).

Mit Ausnahme der Fälle, in denen das SchKG den Weg der gerichtlichen Klage vorschreibt, kann gegen jede Verfügung eines Betreibungs- oder eines Konkursamtes bei der Aufsichtsbehörde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage; Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung können jederzeit gerügt werden (Art. 17 SchKG).

Ein ähnlich gelagertes Beispiel behördlicher Aufsicht über andere staatliche Instanzen sind etwa die .

Österreich

Wichtige Aufsichtsbehörden in Österreich sind unter anderem Bundeswettbewerbsbehörde, Datenschutzbehörde, Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), (Telekommunikation) oder die Kommunikationsbehörde Austria.

Literatur

  • H.R. Schwarzenbach: Grundriss des allgemeinen Verwaltungsrechts

Weblinks

Wiktionary: Aufsichtsbehörde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Aufsichtsbehörde im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)
  • OAV-SchKG
  • Aufsichtsbehörde im Kanton Appenzell Innerrhoden

Einzelnachweise

  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 108
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4304242-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 00:33

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Wichtige Aufsichtsbehorden sind die Atomaufsichtsbehorde Bankenaufsicht Borsenaufsicht Gewerbeaufsicht Kommunalaufsicht oder Schulaufsicht Einige dieser Behorden greifen auch mittels Marktregulierung in die Marktentwicklung ein so etwa die Bundesnetzagentur Supranational tatig sind beispielsweise die Europaische Bankenaufsichtsbehorde oder die Europaische Aufsichtsbehorde fur das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung In der Bundesrepublik Deutschland wird unterschieden zwischen Dienstaufsicht Rechtsaufsicht und Fachaufsicht Dienst und Fachaufsicht liegen nicht immer in derselben Behorde Die Kommunalaufsicht wird von den Bundeslandern geregelt In Niedersachsen bildete von 1955 bis 2011 die Niedersachsische Gemeindeordnung eine der Rechtsgrundlagen Bundesbehorden wie etwa die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht unterstehen dem jeweiligen Bundesministerium Bei den Schulbehorden richtet sich die Zustandigkeit danach ob die Lehrer Beamte des Bundeslandes sind oder die Schulverwaltung einer Bezirksregierung zugewiesen ist Landesbehorden mit Aufsichtsfunktion mindestens Rechtsaufsicht sind unter anderem alle Kammern wie Arztekammer Handwerkskammer Industrie und Handelskammer oder Notarkammer SchweizBekannte Aufsichtsbehorden in der Schweiz sind etwa die Eidgenossische Finanzmarktaufsicht Finma welche die Bank und Versicherungsunternehmungen beaufsichtigt sowie das Eidgenossische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI das fur die Uberwachung der kerntechnischen Anlagen zustandig ist Analoge Funktionen im Bereich des Arbeitsschutzes in vor allem industriellen Betrieben uben gemass Arbeitsgesetz die kantonalen Arbeitsinspektorate aus Es gibt zahlreiche weitere Aufsichtsbehorden von etwas geringerer Bekanntheit beispielsweise die kantonale Stiftungsaufsicht welche gemass Art 84 ZGB dafur zu sorgen hat dass das Vermogen privatrechtlicher Stiftungen seinen Zwecken gemass verwendet wird Ein Bild der Befugnisse von Aufsichtsbehorden uber Betriebe vermittelt z B Art 27 der Verordnung zum Bundesgesetz uber die Arbeit in Unternehmen des offentlichen Verkehrs Die Organe der Aufsichtsbehorden sind jederzeit berechtigt bei den Unternehmen und Nebenbetrieben die richtige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an Ort und Stelle nachzuprufen Beispiel Schuldbetreibung und Konkurs Hierbei handelt es sich um den Fall einer Aufsichtstatigkeit uber eine Instanz der Staatsverwaltung Das schweizerische Schuldbetreibungs und Konkursrecht sieht vor dass jeder Kanton zur Uberwachung der Betreibungs und der Konkursamter eine Aufsichtsbehorde zu bezeichnen hat Die Kantone konnen uberdies fur einen oder mehrere Kreise untere Aufsichtsbehorden bestellen Art 13 SchKG Die Aufsichtsbehorde hat die Geschaftsfuhrung jedes Amtes alljahrlich mindestens einmal zu prufen und gegebenenfalls die notigen Disziplinarstrafen zu verhangen Art 14 SchKG es sind dies Ruge Busse bis zu 1000 Franken Amtseinstellung fur die Dauer von hochstens sechs Monaten Amtsentsetzung Als Oberaufsichtsbehorde uber das Schuldbetreibungs und Konkurswesen amtet der Bundesrat Art 15 SchkG Mit Ausnahme der Falle in denen das SchKG den Weg der gerichtlichen Klage vorschreibt kann gegen jede Verfugung eines Betreibungs oder eines Konkursamtes bei der Aufsichtsbehorde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde gefuhrt werden Die Beschwerdefrist betragt 10 Tage Rechtsverweigerung und Rechtsverzogerung konnen jederzeit gerugt werden Art 17 SchKG Ein ahnlich gelagertes Beispiel behordlicher Aufsicht uber andere staatliche Instanzen sind etwa die OsterreichWichtige Aufsichtsbehorden in Osterreich sind unter anderem Bundeswettbewerbsbehorde Datenschutzbehorde Finanzmarktaufsichtsbehorde FMA Telekommunikation oder die Kommunikationsbehorde Austria LiteraturH R Schwarzenbach Grundriss des allgemeinen VerwaltungsrechtsWeblinksWiktionary Aufsichtsbehorde Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Aufsichtsbehorde im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Bundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 OAV SchKG Aufsichtsbehorde im Kanton Appenzell InnerrhodenEinzelnachweiseCarl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 108Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4304242 9 GND Explorer lobid OGND AKS

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