Das Ausländerzentralregister AZR ist eine vom Bundesverwaltungsamt BVA betriebene Datenbank in der personenbezogene Date
Ausländerzentralregister

Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betriebene Datenbank, in der personenbezogene Datensätze von Ausländern gespeichert werden. Unter den etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen, die im AZR gespeichert sind, befinden sich auch Daten von 4,47 Millionen EU-Bürgern (Stand: Februar 2009).
Auf Basis des am 5. Februar 2016 in Kraft getretenen Datenaustauschverbesserungsgesetzes (BGBl. I S. 130) war es möglich, die im AZR bereits gespeicherten Grundpersonalien wie Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit durch neue Speichersachverhalte zu ergänzen, insbesondere um Fingerabdrücke. Das AZR, das seit Jahren die zentrale Informationsplattform für Ausländerdaten ist, dient künftig damit auch als Kerndatensystem (KDS) im Rahmen des Flüchtlingsmanagements.
Inhalt und Zugang
Gespeichert sind Daten von Ausländern in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten sowie von solchen, die Asyl begehren, begehrt hatten oder anerkannte Asylbewerber sind.
Dabei werden Grundpersonalien, Aliaspersonalien, Bearbeitungsvermerke (u. a. zuständige Ausländerbehörde und Aktenzeichen), Ausweisungen, Abschiebungen (jeweils mit weiteren Angaben), Zurückweisungen, Auflagen, Beschränkungen, Visa usw. gespeichert.
Das Register wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und vom BVA betrieben. Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Zugriff auf diese große Datenbank haben 6.500 Partnerbehörden, darunter u. a. alle Ausländerbehörden, das BAMF, der/die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, die deutschen Polizei- und Zolldienststellen (via INPOL-neu) und Arbeitsagenturen und JobCenter.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für das AZR ist das AZR-Gesetz (BGBl. I S. 2265) vom 2. September 1994. Ferner gilt u. a. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 (BGBl. I 1995, S. 695) und das am 5. Februar 2016 in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz (BGBl. I S. 130).
Geschichte
Vorgänger des Ausländerzentralregisters war die 1938 eingeführte Ausländerzentralkartei. Bereits 1953 wurde „der Ruf nach einer ‚verstärkten Überwachung der Ausländer im Bundesgebiet‘ wieder laut, und ein Neuversuch unter dem Namen Ausländerzentralregister (AZR) unternommen. 1967 wurde das AZR als eine der ersten Datensammlungen auf automatische Datenverarbeitung umgestellt und 1990 auf Betreiben des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) die Vereinheitlichung der Länderdatenbanken der Systeme Asyl online (ASYLON) und des AZRs vollzogen.“
Kritik
Datenschützer kritisieren das AZR seit Langem. Im Jahr 2000 wurde dem Bundesverwaltungsamt ein Big Brother Award für den Betrieb des Ausländerzentralregisters verliehen, da dieses eine „institutionalisierte behördliche Diskriminierung von nichtdeutschen BürgerInnen in der Bundesrepublik“ darstelle.
Der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2008 (Rechtssache C-524/06), dass im AZR zu EU-Bürgern nur solche Daten gespeichert sein dürfen, die für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt benötigt werden. Eine Nutzung der Daten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zu statistischen Zwecken sei unzulässig.
Pläne für einen Ausbau
Laut Koalitionsvertrag von 2018 soll das AZR in Zusammenarbeit mit den Ländern „zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Ausländerdateisystem“ weiterentwickelt werden.
Literatur
- Christian Streit und Udo Heyder: Ausländerzentralregistergesetz (AZR-Gesetz), Kommentar, Carl Heymann Verlag KG, Köln u. a. 1997, ISBN 3-452-23226-3.
- Thilo Weichert: Kommentar zum Ausländerzentralregistergesetz. Luchterhand-Verlag, Neuwied 2001, ISBN 3-472-03534-X
Weblinks
- Ausländerzentralregister. Erläuterung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Ausländerzentralregister. Erläuterung des Statistischen Bundesamts (Destatis)
- Ausländerzentralregister. Erläuterung des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
Einzelnachweise
- Bundesverwaltungsamt: Ausländerzentralregister ( vom 10. Juli 2013 im Internet Archive)
- Bundesregierung: Drucksache 16/12569 - Speicherung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Ausländerzentralregister (PDF; 71 kB). 6. April 2009
- Bundesverwaltungsamt: Bundesverwaltungsamt ermöglicht die sofortige automatische Übermittlung von Daten an die Meldebehörden ( vom 2. Februar 2017 im Internet Archive)
- datenschutz.in-berlin.de: Vermessene Ausländer. Ehemals im ; abgerufen am 2. Juli 2021. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- FoeBuD: BigBrotherAwards 2000 - Preisträger der Kategorie "Lebenswerk" ( vom 10. Juli 2014 im Internet Archive)
- Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften: Pressemitteilung Nr. 90/08: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-524/06 (PDF-Datei; 113 kB), 16. Dezember 2008
- Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. In: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. Abgerufen am 30. März 2018.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Auslanderzentralregister AZR ist eine vom Bundesverwaltungsamt BVA betriebene Datenbank in der personenbezogene Datensatze von Auslandern gespeichert werden Unter den etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensatzen die im AZR gespeichert sind befinden sich auch Daten von 4 47 Millionen EU Burgern Stand Februar 2009 Auf Basis des am 5 Februar 2016 in Kraft getretenen Datenaustauschverbesserungsgesetzes BGBl I S 130 war es moglich die im AZR bereits gespeicherten Grundpersonalien wie Namen Geburtsdatum und ort sowie Staatsangehorigkeit durch neue Speichersachverhalte zu erganzen insbesondere um Fingerabdrucke Das AZR das seit Jahren die zentrale Informationsplattform fur Auslanderdaten ist dient kunftig damit auch als Kerndatensystem KDS im Rahmen des Fluchtlingsmanagements Inhalt und ZugangGespeichert sind Daten von Auslandern in Deutschland die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten sowie von solchen die Asyl begehren begehrt hatten oder anerkannte Asylbewerber sind Dabei werden Grundpersonalien Aliaspersonalien Bearbeitungsvermerke u a zustandige Auslanderbehorde und Aktenzeichen Ausweisungen Abschiebungen jeweils mit weiteren Angaben Zuruckweisungen Auflagen Beschrankungen Visa usw gespeichert Das Register wird vom Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF gefuhrt und vom BVA betrieben Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der offentlichen Verwaltung in Deutschland Zugriff auf diese grosse Datenbank haben 6 500 Partnerbehorden darunter u a alle Auslanderbehorden das BAMF der die Beauftragte der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration die deutschen Polizei und Zolldienststellen via INPOL neu und Arbeitsagenturen und JobCenter RechtsgrundlageRechtsgrundlage fur das AZR ist das AZR Gesetz BGBl I S 2265 vom 2 September 1994 Ferner gilt u a die Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber das Auslanderzentralregister AZRG DV vom 17 Mai 1995 BGBl I 1995 S 695 und das am 5 Februar 2016 in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz BGBl I S 130 GeschichteVorganger des Auslanderzentralregisters war die 1938 eingefuhrte Auslanderzentralkartei Bereits 1953 wurde der Ruf nach einer verstarkten Uberwachung der Auslander im Bundesgebiet wieder laut und ein Neuversuch unter dem Namen Auslanderzentralregister AZR unternommen 1967 wurde das AZR als eine der ersten Datensammlungen auf automatische Datenverarbeitung umgestellt und 1990 auf Betreiben des Bundesamts fur die Anerkennung auslandischer Fluchtlinge BAFl die Vereinheitlichung der Landerdatenbanken der Systeme Asyl online ASYLON und des AZRs vollzogen KritikDatenschutzer kritisieren das AZR seit Langem Im Jahr 2000 wurde dem Bundesverwaltungsamt ein Big Brother Award fur den Betrieb des Auslanderzentralregisters verliehen da dieses eine institutionalisierte behordliche Diskriminierung von nichtdeutschen BurgerInnen in der Bundesrepublik darstelle Der Europaische Gerichtshof entschied im Dezember 2008 Rechtssache C 524 06 dass im AZR zu EU Burgern nur solche Daten gespeichert sein durfen die fur die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt benotigt werden Eine Nutzung der Daten zur Kriminalitatsbekampfung sowie zu statistischen Zwecken sei unzulassig Plane fur einen AusbauLaut Koalitionsvertrag von 2018 soll das AZR in Zusammenarbeit mit den Landern zu einem insgesamt den zeitgemassen Anforderungen entsprechenden zentralen Auslanderdateisystem weiterentwickelt werden LiteraturChristian Streit und Udo Heyder Auslanderzentralregistergesetz AZR Gesetz Kommentar Carl Heymann Verlag KG Koln u a 1997 ISBN 3 452 23226 3 Thilo Weichert Kommentar zum Auslanderzentralregistergesetz Luchterhand Verlag Neuwied 2001 ISBN 3 472 03534 XWeblinksAuslanderzentralregister Erlauterung des Bundesamtes fur Migration und Fluchtlinge BAMF Auslanderzentralregister Erlauterung des Statistischen Bundesamts Destatis Auslanderzentralregister Erlauterung des Bundesverwaltungsamtes BVA EinzelnachweiseBundesverwaltungsamt 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