Börsenmakler auch Kursmakler englisch broker waren bis Juni 2002 Handelsmakler die an deutschen Börsen gewerbsmäßig Börs
Börsenmakler

Börsenmakler (auch Kursmakler; englisch broker) waren bis Juni 2002 Handelsmakler, die an deutschen Börsen gewerbsmäßig Börsengeschäfte zwischen Börsenhändlern oder Effektenhändlern vermittelten. Ihre Funktion haben seit Juli 2002 die Skontroführer übernommen.
Kursmakler vermittelten die Kauf- und Verkaufsorders der Börsenhändler und waren an der Kursnotierung beteiligt. Sie wurden von der Kursmaklerkammer bestellt und entlassen.
Seit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vom Juli 2002 sind die Kursmakler rechtlich keine Makler mehr, sondern werden als Skontroführer bezeichnet. Lediglich ihre Berufsbezeichnung lautet zuweilen noch Börsen- oder Kursmakler, zumal sich Laien hierunter den Beruf eher vorstellen können. Deshalb wird die Bezeichnung Börsenmakler wegen der Geläufigkeit weiterhin beibehalten. Sie sind heute lediglich noch im Parketthandel erforderlich, weil an Computerbörsen die Geschäftsabschlüsse durch elektronisch gesteuerte Zusammenführung von Kauf- und Verkaufsorders zustande kommen.
Börsen sind in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 BörsG), so dass die Kursmakler entsprechend in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis zur Börse standen. Die Skontroführer sind dagegen Selbständige oder Angestellte eines Finanzdienstleisters.
Rechtsfragen
Der bisher im ehemaligen „amtlichen Handel“ tätige Kursmakler wurde abgeschafft wie auch die „amtliche Kursnotierung“. Der Begriff des Kursmaklers wurde durch Skontroführer ersetzt, es entfällt seine öffentlich-rechtliche Bestellung.
Kursmakler werden rechtlich seit Juli 2002 als Skontroführer bezeichnet (§ 2 Abs. 8 BörsG). Ihre Bestellung und Entlassung erfolgt durch die Börsenaufsichtsbehörde nach Anhörung des Börsenvorstands. Skontroführer können als Rechtssubjekte zwischen den Rechtsformen Einzelkaufmann oder als Geschäftsleiter jeweils eines Finanzdienstleistungsinstituts (AG oder GmbH) als Kursmaklergesellschaft wählen. Sie sind zu Eigengeschäften bei fehlenden marktnah limitierten Aufträgen berechtigt.
Aufgaben
Bis Juli 2002 war es gemäß § 29 Abs. 1 BörsG und § 30 Abs. 1 BörsG a.F. Aufgabe der Kursmakler, Börsengeschäfte zu vermitteln und die Börsenpreise amtlich festzustellen. Sie galten nach § 93 HGB als Handelsmakler, für die das Maklerrecht der §§ 652 ff. BGB galt. Zum Kursmakler konnte gemäß § 30 Abs. 2 BörsG a. F. bestellt werden, wer die für die Tätigkeit notwendige Zuverlässigkeit und berufliche Eignung hatte, Sicherheit nach § 32 Abs. 6 BörsG leistete und Eigenkapital nach § 7 Abs. 4 Nr. 4 BörsG nachwies.
Arten
Vor der Reform wurde zwischen dem amtlich vereidigten Kursmakler und dem freien Makler unterschieden.
Seit der Reform ist zwischen dem Skontroführer und dem Freimakler zu unterscheiden. Skontroführer werden von der jeweiligen Landesregierung zugelassen und vereidigt. Dies geschieht, weil der Staat ein eigenes Interesse hat, dass Börsenkurse die tatsächliche Marktentwicklung reflektieren und zuverlässig sind. Freimakler werden von der Börse zugelassen und stellen Wertpapierkurse ausschließlich im Freiverkehr fest. Sie unterliegen der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde.
Börsensprache
Zur Vermeidung von Missverständnissen sprechen Börsenmakler und Börsenhändler eine eigene, protokollartige Sprache (Börsenjargon) in Kombination mit Gestik mit einzelnen Fingern und/oder der ganzen Hand, welche das verbal Ausgedrückte synchron zu verstehen gibt.
Die bidirektionale Kommunikation besteht immer aus einer Aktion (Kauf, Verkauf usw.) und einer Bestätigung des jeweiligen Gegenparts. So folgt auf einen Kauf mit dem Ausruf Von dir immer ein An Dich damit das Geschäft rechtswirksam zustande kommt. Neben den Hauptgeschäftsarten werden auch Zusatzinformationen und Restriktionen mitgeteilt. Eine falsche Anwendung der Maklersprache kann folgenschwere Konsequenzen, sprich Verluste, Kursdifferenzen oder Depot-Abstimmungsdifferenzen nach sich ziehen.
Die Fingergestik ist deshalb zentral, weil davon ausgegangen werden muss, dass wegen des Lärmpegels nicht alle Marktteilnehmer die Angebote akustisch verstehen können. Oft besteht nur Sichtkontakt zwischen den einzelnen Händlern. Um über größere Distanzen von über fünf Metern dennoch Geschäfte abzuschließen, wird deshalb ausschließlich durch Handzeichen verhandelt. Die Handzeichen gelten als verbindlich und absolut gleichwertig wie ein Geschäft, das verbal abgeschlossen wurde. Jeder Kauf oder Verkauf wird anschließend entweder durch den Händler selbst oder den Börsenschreiber notiert. Nach Handelsschluss werden die Positionen durch die Börsenadministratoren der Banken oder Broker miteinander abgeglichen, oft bis spät in die Nacht, bis die Depots und Einzelpositionen stimmen. Diese Abstimmung erfolgt telefonisch oder persönlich; oft auch beim Feierabendbier der Händler unter sich.
Hauptgeschäftsarten
- „Von dir“ – Kaufen
- „An Dich“ – Verkaufen
- Geld – Kaufkurs
- Brief – Verkaufskurs
Beispiele
- Siemens zu 90,50: Händler: Mit 90,5 1000 von dir! → Makler: 1000 an dich mit 90,5
- UBS 252 Geld!: Händler hat Geld und zahlt einem Anbieter für UBS-Titel, z. B. 252,-
- CS 120 Brief!: Händler sucht Käufer für Credit-Suisse Titel zu 120,-
- Im Geld sein: Gesamthaft bewegt sich der Händler zurzeit in der Gewinnzone
- Drei-Zehn: Indexänderung oder Kursänderung von 30 %; Drei Zehntel
- Applizieren 20: Anschlusskauf, Aufstocken, dazukaufen zu z. B. 130,-
- Wie sind Daimler?,50 auf,55! Gut für 500? Ja. Ok 500 mit,55 von dir … an dich!
International
In der Schweiz regelte die Züricher Sensalenordnung vom 13. Mai 1663 die Organisation der Börsenmakler („Sensalen“), 1884 stellte das „Gesetz über die Gewerbe der Effektensensale und Börsenagenten“ alle Schweizer Börsen unter Staatsaufsicht. Die heutigen Effektenhändler der SIX Swiss Exchange sind Personen, die gewerbsmäßig „für eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf oder für Rechnung Dritter Effekten auf dem Sekundärmarkt kaufen und verkaufen, auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten oder selbst Derivate schaffen und öffentlich anbieten“ (Art. 2d BEHG). Es handelt sich um die so genannten Ringbanken, einer kleinen Gruppe ausgewählter Banken, deren Name von den ringartigen Tischen im Mittelpunkt der Börse stammt. Sie haben allein das Recht, an der Börse zu kaufen und zu verkaufen.
In Österreich gibt es an der Wiener Börse Mitglieder, die sich aus Kreditinstituten oder sonstigen Finanzdienstleistern zusammensetzen und geprüfte Börsehändler (sic) beschäftigen.
Im angelsächsischen Raum entsprach der Kursmakler ungefähr dem Broker. Der Broker darf im Gegensatz zum Börsenmakler im eigenen Namen handeln. Seit der sind die Funktionen des brokers und dealers an der Londoner Börse abgeschafft und durch die Funktion des Market-Makers ersetzt. Die Teilnehmer der New York Stock Exchange (NYSE) sind Market-Maker (englisch specialists) und Händler (englisch dealer), die limitierte Orders erteilen können, die mit den Quotes der specialists konkurrieren dürfen, so dass die NYSE keine reine Market-Maker-Börse ist, sondern eine Mischform mit der kontinuierlichen Auktion (englisch continuous auction) darstellt.
Weblinks
- Börsenmakler. In: Standard-Thesaurus Wirtschaft. ZBW, abgerufen am 15. Dezember 2024.
Einzelnachweise
- Kursmakler. In: Börsenlexikon. Börse Frankfurt, abgerufen am 15. Dezember 2024.
- Kursmaklerkammer. In: Börsenlexikon. Börse Frankfurt, abgerufen am 15. Dezember 2024.
- Alpmann Brockhaus, Fachlexikon Recht, 2005, S. 286
- BT-Drs. 14/8017 vom 18. Januar 2002, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz), S. 63
- BT-Drucksache 14/8017 vom 18. Januar 2002, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz), S. 72
- BT-Drucksache 14/8017 vom 18. Januar 2002, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz), S. 84
- Wolfgang Gerke: Gerke Börsen Lexikon. 2002, S. 497
- Wolfgang Gerke: Gerke Börsen Lexikon. 2002, S. 517 f.
- Dennis Winkler: Schnellkurs Aktien. 2009, S. 54
- Begriff Freimakler. börsennews.de Wirtschaftslexikon
- Albert Maag: Die Entwicklung und Organisation der schweizerischen Effektenbörsen. 1915, S. 28
- Ernst-Uwe Winteler: Kapitalanlagen in der Schweiz. 1980, S. 52
- Gabler Wirtschafts-Lexikon. 14., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Gabler Verlag, Wiesbaden 1997, ISBN 978-3-322-96593-6, S. 695.
- Erik Theissen: Organisationsformen des Wertpapierhandels. 1998, S. 10
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Börsenmakler, Was ist Börsenmakler? Was bedeutet Börsenmakler?
Borsenmakler auch Kursmakler englisch broker waren bis Juni 2002 Handelsmakler die an deutschen Borsen gewerbsmassig Borsengeschafte zwischen Borsenhandlern oder Effektenhandlern vermittelten Ihre Funktion haben seit Juli 2002 die Skontrofuhrer ubernommen Borsenhandler an der Borse Tel Aviv 1999 Kursmakler vermittelten die Kauf und Verkaufsorders der Borsenhandler und waren an der Kursnotierung beteiligt Sie wurden von der Kursmaklerkammer bestellt und entlassen Seit dem Vierten Finanzmarktforderungsgesetz vom Juli 2002 sind die Kursmakler rechtlich keine Makler mehr sondern werden als Skontrofuhrer bezeichnet Lediglich ihre Berufsbezeichnung lautet zuweilen noch Borsen oder Kursmakler zumal sich Laien hierunter den Beruf eher vorstellen konnen Deshalb wird die Bezeichnung Borsenmakler wegen der Gelaufigkeit weiterhin beibehalten Sie sind heute lediglich noch im Parketthandel erforderlich weil an Computerborsen die Geschaftsabschlusse durch elektronisch gesteuerte Zusammenfuhrung von Kauf und Verkaufsorders zustande kommen Borsen sind in Deutschland Anstalten des offentlichen Rechts 2 Abs 1 BorsG so dass die Kursmakler entsprechend in einem offentlich rechtlichen Verhaltnis zur Borse standen Die Skontrofuhrer sind dagegen Selbstandige oder Angestellte eines Finanzdienstleisters RechtsfragenDer bisher im ehemaligen amtlichen Handel tatige Kursmakler wurde abgeschafft wie auch die amtliche Kursnotierung Der Begriff des Kursmaklers wurde durch Skontrofuhrer ersetzt es entfallt seine offentlich rechtliche Bestellung Kursmakler werden rechtlich seit Juli 2002 als Skontrofuhrer bezeichnet 2 Abs 8 BorsG Ihre Bestellung und Entlassung erfolgt durch die Borsenaufsichtsbehorde nach Anhorung des Borsenvorstands Skontrofuhrer konnen als Rechtssubjekte zwischen den Rechtsformen Einzelkaufmann oder als Geschaftsleiter jeweils eines Finanzdienstleistungsinstituts AG oder GmbH als Kursmaklergesellschaft wahlen Sie sind zu Eigengeschaften bei fehlenden marktnah limitierten Auftragen berechtigt AufgabenBis Juli 2002 war es gemass 29 Abs 1 BorsG und 30 Abs 1 BorsG a F Aufgabe der Kursmakler Borsengeschafte zu vermitteln und die Borsenpreise amtlich festzustellen Sie galten nach 93 HGB als Handelsmakler fur die das Maklerrecht der 652 ff BGB galt Zum Kursmakler konnte gemass 30 Abs 2 BorsG a F bestellt werden wer die fur die Tatigkeit notwendige Zuverlassigkeit und berufliche Eignung hatte Sicherheit nach 32 Abs 6 BorsG leistete und Eigenkapital nach 7 Abs 4 Nr 4 BorsG nachwies ArtenVor der Reform wurde zwischen dem amtlich vereidigten Kursmakler und dem freien Makler unterschieden Seit der Reform ist zwischen dem Skontrofuhrer und dem Freimakler zu unterscheiden Skontrofuhrer werden von der jeweiligen Landesregierung zugelassen und vereidigt Dies geschieht weil der Staat ein eigenes Interesse hat dass Borsenkurse die tatsachliche Marktentwicklung reflektieren und zuverlassig sind Freimakler werden von der Borse zugelassen und stellen Wertpapierkurse ausschliesslich im Freiverkehr fest Sie unterliegen der Aufsicht der Borsenaufsichtsbehorde BorsenspracheTeile dieses Abschnitts scheinen seit 2024 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Zur Vermeidung von Missverstandnissen sprechen Borsenmakler und Borsenhandler eine eigene protokollartige Sprache Borsenjargon in Kombination mit Gestik mit einzelnen Fingern und oder der ganzen Hand welche das verbal Ausgedruckte synchron zu verstehen gibt Die bidirektionale Kommunikation besteht immer aus einer Aktion Kauf Verkauf usw und einer Bestatigung des jeweiligen Gegenparts So folgt auf einen Kauf mit dem Ausruf Von dir immer ein An Dich damit das Geschaft rechtswirksam zustande kommt Neben den Hauptgeschaftsarten werden auch Zusatzinformationen und Restriktionen mitgeteilt Eine falsche Anwendung der Maklersprache kann folgenschwere Konsequenzen sprich Verluste Kursdifferenzen oder Depot Abstimmungsdifferenzen nach sich ziehen Die Fingergestik ist deshalb zentral weil davon ausgegangen werden muss dass wegen des Larmpegels nicht alle Marktteilnehmer die Angebote akustisch verstehen konnen Oft besteht nur Sichtkontakt zwischen den einzelnen Handlern Um uber grossere Distanzen von uber funf Metern dennoch Geschafte abzuschliessen wird deshalb ausschliesslich durch Handzeichen verhandelt Die Handzeichen gelten als verbindlich und absolut gleichwertig wie ein Geschaft das verbal abgeschlossen wurde Jeder Kauf oder Verkauf wird anschliessend entweder durch den Handler selbst oder den Borsenschreiber notiert Nach Handelsschluss werden die Positionen durch die Borsenadministratoren der Banken oder Broker miteinander abgeglichen oft bis spat in die Nacht bis die Depots und Einzelpositionen stimmen Diese Abstimmung erfolgt telefonisch oder personlich oft auch beim Feierabendbier der Handler unter sich Hauptgeschaftsarten Von dir Kaufen An Dich Verkaufen Geld Kaufkurs Brief VerkaufskursBeispiele Siemens zu 90 50 Handler Mit 90 5 1000 von dir Makler 1000 an dich mit 90 5 UBS 252 Geld Handler hat Geld und zahlt einem Anbieter fur UBS Titel z B 252 CS 120 Brief Handler sucht Kaufer fur Credit Suisse Titel zu 120 Im Geld sein Gesamthaft bewegt sich der Handler zurzeit in der Gewinnzone Drei Zehn Indexanderung oder Kursanderung von 30 Drei Zehntel Applizieren 20 Anschlusskauf Aufstocken dazukaufen zu z B 130 Wie sind Daimler 50 auf 55 Gut fur 500 Ja Ok 500 mit 55 von dir an dich InternationalIn der Schweiz regelte die Zuricher Sensalenordnung vom 13 Mai 1663 die Organisation der Borsenmakler Sensalen 1884 stellte das Gesetz uber die Gewerbe der Effektensensale und Borsenagenten alle Schweizer Borsen unter Staatsaufsicht Die heutigen Effektenhandler der SIX Swiss Exchange sind Personen die gewerbsmassig fur eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf oder fur Rechnung Dritter Effekten auf dem Sekundarmarkt kaufen und verkaufen auf dem Primarmarkt offentlich anbieten oder selbst Derivate schaffen und offentlich anbieten Art 2 d BEHG Es handelt sich um die so genannten Ringbanken einer kleinen Gruppe ausgewahlter Banken deren Name von den ringartigen Tischen im Mittelpunkt der Borse stammt Sie haben allein das Recht an der Borse zu kaufen und zu verkaufen In Osterreich gibt es an der Wiener Borse Mitglieder die sich aus Kreditinstituten oder sonstigen Finanzdienstleistern zusammensetzen und geprufte Borsehandler sic beschaftigen Im angelsachsischen Raum entsprach der Kursmakler ungefahr dem Broker Der Broker darf im Gegensatz zum Borsenmakler im eigenen Namen handeln Seit der sind die Funktionen des brokers und dealers an der Londoner Borse abgeschafft und durch die Funktion des Market Makers ersetzt Die Teilnehmer der New York Stock Exchange NYSE sind Market Maker englisch specialists und Handler englisch dealer die limitierte Orders erteilen konnen die mit den Quotes der specialists konkurrieren durfen so dass die NYSE keine reine Market Maker Borse ist sondern eine Mischform mit der kontinuierlichen Auktion englisch continuous auction darstellt WeblinksCommons Borsenmakler Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Borsenmakler In Standard Thesaurus Wirtschaft ZBW abgerufen am 15 Dezember 2024 EinzelnachweiseKursmakler In Borsenlexikon Borse Frankfurt abgerufen am 15 Dezember 2024 Kursmaklerkammer In Borsenlexikon Borse Frankfurt abgerufen am 15 Dezember 2024 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 286 BT Drs 14 8017 vom 18 Januar 2002 Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland Viertes Finanzmarktforderungsgesetz S 63 BT Drucksache 14 8017 vom 18 Januar 2002 Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland Viertes Finanzmarktforderungsgesetz S 72 BT Drucksache 14 8017 vom 18 Januar 2002 Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland Viertes Finanzmarktforderungsgesetz S 84 Wolfgang Gerke Gerke Borsen Lexikon 2002 S 497 Wolfgang Gerke Gerke Borsen Lexikon 2002 S 517 f Dennis Winkler Schnellkurs Aktien 2009 S 54 Begriff Freimakler borsennews de Wirtschaftslexikon Albert Maag Die Entwicklung und Organisation der schweizerischen Effektenborsen 1915 S 28 Ernst Uwe Winteler Kapitalanlagen in der Schweiz 1980 S 52 Gabler Wirtschafts Lexikon 14 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Gabler Verlag Wiesbaden 1997 ISBN 978 3 322 96593 6 S 695 Erik Theissen Organisationsformen des Wertpapierhandels 1998 S 10Normdaten Sachbegriff GND 4146195 2 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten