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Bayerische Verwaltungsblätter

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Bayerische Verwaltungsblätter
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Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) – Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung – ist der Titel einer juristischen Fachzeitschrift aus dem Richard Boorberg Verlag. Sie erscheint zweimal im Monat und widmet sich Fragen des bayerischen öffentlichen Rechts.

Bayerische Verwaltungsblätter
Beschreibung Deutsche Fachzeitschrift
Fachgebiet bayerisches öffentliches Recht
Sprache Deutsch
Verlag Richard Boorberg Verlag (Deutschland)
Hauptsitz München
Erstausgabe April 1955
Erscheinungsweise zweimal monatlich
Verkaufte Auflage 900 Exemplare
(Media-Informationen des Verlags)
Verbreitete Auflage 850 Exemplare
(Media-Informationen des Verlags)
Chefredakteur Attila Széchényi (Oberregierungsrat)
Herausgeber Stephan Kersten
Markus Möstl
Heino Schöbel (Ministerialdirigent a. D)
Volkhard Spilarewicz (Ministerialdirigent)
Weblink www.boorberg.de
ISSN (Print) 0522-5337

Inhaltliche Ausrichtung und Zielgruppe

Die Bayerischen Verwaltungsblätter verstehen sich als Fachzeitschrift für die bayerische öffentliche Verwaltung sowie das bayerische Verwaltungsrecht mit wissenschaftlichem Anspruch. Enthalten sind (wissenschaftliche) Beiträge zum bayerischen Landesrecht, zur Rechtsprechung (insbesondere der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit) sowie Prüfungsaufgaben und Übungsfälle.

Die Zeitschrift richtet sich an bayerische Verwaltungsjuristen in der Kommunal- und Staatsverwaltung, Richter an Verwaltungsgerichten, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Jura-Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter an juristischen Fakultäten und rechtswissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie an die Rechtsreferendare in Bayern. Die Zeitschrift enthält neben Werbeanzeigen auch Stellenangebote.

Zitierweise

Auf einzelne Artikel verweist man durch Angabe des Kürzels „BayVBl.“, des Jahrgangs und der Seite. Bei Verweisen auf Gerichtsentscheidungen, die in den BayVBl. abgedruckt worden sind, wird zusätzlich das Gericht genannt. So steht beispielsweise die Angabe „VG Augsburg, BayVBl. 2003, 91“ für ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg („Bauleitpläne als Gegenstand von Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden“), das im Jahrgang 2003 auf Seite 91 abgedruckt war.

Weblinks

  • Website der Bayerischen Verwaltungsblätter

Einzelnachweise

  1. o. V.: Chronik 1927–2015, S. 19. Boorberg Verlag, 2016, abgerufen am 8. Dezember 2022. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 00:21

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Bayerische Verwaltungsblatter BayVBl Zeitschrift fur offentliches Recht und offentliche Verwaltung ist der Titel einer juristischen Fachzeitschrift aus dem Richard Boorberg Verlag Sie erscheint zweimal im Monat und widmet sich Fragen des bayerischen offentlichen Rechts Bayerische VerwaltungsblatterBeschreibung Deutsche FachzeitschriftFachgebiet bayerisches offentliches RechtSprache DeutschVerlag Richard Boorberg Verlag Deutschland Hauptsitz MunchenErstausgabe April 1955Erscheinungsweise zweimal monatlichVerkaufte Auflage 900 Exemplare Media Informationen des Verlags Verbreitete Auflage 850 Exemplare Media Informationen des Verlags Chefredakteur Attila Szechenyi Oberregierungsrat Herausgeber Stephan Kersten Markus Mostl Heino Schobel Ministerialdirigent a D Volkhard Spilarewicz Ministerialdirigent Weblink www boorberg deISSN Print 0522 5337Inhaltliche Ausrichtung und ZielgruppeDie Bayerischen Verwaltungsblatter verstehen sich als Fachzeitschrift fur die bayerische offentliche Verwaltung sowie das bayerische Verwaltungsrecht mit wissenschaftlichem Anspruch Enthalten sind wissenschaftliche Beitrage zum bayerischen Landesrecht zur Rechtsprechung insbesondere der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Prufungsaufgaben und Ubungsfalle Die Zeitschrift richtet sich an bayerische Verwaltungsjuristen in der Kommunal und Staatsverwaltung Richter an Verwaltungsgerichten Fachanwalte fur Verwaltungsrecht Jura Professoren Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter an juristischen Fakultaten und rechtswissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie an die Rechtsreferendare in Bayern Die Zeitschrift enthalt neben Werbeanzeigen auch Stellenangebote ZitierweiseAuf einzelne Artikel verweist man durch Angabe des Kurzels BayVBl des Jahrgangs und der Seite Bei Verweisen auf Gerichtsentscheidungen die in den BayVBl abgedruckt worden sind wird zusatzlich das Gericht genannt So steht beispielsweise die Angabe VG Augsburg BayVBl 2003 91 fur ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg Bauleitplane als Gegenstand von Burgerbegehren Burgerentscheiden das im Jahrgang 2003 auf Seite 91 abgedruckt war WeblinksWebsite der Bayerischen VerwaltungsblatterEinzelnachweiseo V Chronik 1927 2015 S 19 Boorberg Verlag 2016 abgerufen am 8 Dezember 2022

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