Der Bayerische Städtetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München der 1896 gegründet
Bayerischer Städtetag

Der Bayerische Städtetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München, der 1896 gegründet wurde und seitdem – mit Unterbrechung von 1933-1946 – als Vertreter der bayerischen Städte fungiert. Ihm gehören 306 Städte und Gemeinden an (Stand Mai 2022), davon 25 kreisfreie Städte, 29 große Kreisstädte und 260 weitere kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Geschichte
Der Münchner Oberbürgermeister Wilhelm Ritter von Borscht initiierte und organisierte den 1. Bayerischen Städtetag, der am 1. März 1896 in München begann. Anlass der Zusammenkunft war eine geplante Novellierung des Heimatrechts, dass im Wesentlichen Aufgaben auf die Kommunen übertrug, ohne eine ausreichende Finanzierungsregelung vorzusehen. Der Erfolg dieses Städtetages war so groß, dass die Delegierten, die von den Städten im Königreich Bayern entsandt wurden, beschlossen, künftig regelmäßig solche Städtetage abzuhalten. Bereits ein Jahr später (1897) wurde eine organisatorische Ordnung für den freiwilligen Zusammenschluss der bayerischen Städte vereinbart. Ziel des Zusammenschlusses war, gemeinsam gegen „unberechtigte Ansinnen“ des Staats vorzugehen – die meist in der Übertragung von Aufgaben an die Kommune geprägt waren, ohne deren Gegenfinanzierung zu sichern. Im Jahr 1909 nahm die gemeinsame Geschäftsstelle in München die Arbeit auf. 1913 zählte der Bayerische Städteverband bereits 54 Mitgliedsstädte und repräsentierte somit insgesamt 2,1 Millionen Einwohner. Allerdings zählten zu dieser Zeit auch noch Städte aus der Pfalz mit zur Organisation.
Nachdem der Sturz der Monarchie 1918 staatsrechtliche und politische Umwälzungen die vollständige Änderung des nach sich gezogen hatte, wurden die Aufgaben und Ziele des kommunalen Spitzenverbandes neu festgelegt. Gleichzeitig benannte sich der Bayerische Städteverband in Bayerischer Städtebund um.
Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Bayerische Städtebund nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits 1933 aufgelöst und in die Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags überführt, der ein Zwangszusammenschluss aller deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der nationalsozialistischen Aufsicht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg begannen früh erste Sondierungsgespräche, die eine Wiederbegründung des Bayerischen Städteverbandes zum Ziel hatten. Am 4. November 1946 fand in München die Gründungsversammlung des neuen Bayerischen Städteverbandes statt. Der Freistaat Bayern genehmigte im Herbst 1947 die Satzung des Bayerischen Städteverbandes und verlieh ihm die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
An das Gründungsjahr 1896 anknüpfend heißt die Spitzenorganisation der bayerischen Städte seit 1982 wieder Bayerischer Städtetag.
Aufgaben
Der Verband sieht sich als Anwalt der Städte und Gemeinden gegenüber dem Bayerischen Landtag und der Staatsregierung und tritt für die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ein.
Der Verband beabsichtigt
- die bürgernahe und effektive Gestaltung der Verwaltung und
- die Sicherung der finanziellen Mittel für die Städte zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Konkret geschieht dies durch
- Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen und Verordnungen,
- Initiativen gegenüber der Staatsregierung,
- Vertretung der Städte in den jährlichen Verhandlungen mit dem Freistaat über den kommunalen Finanzausgleich und der stetige Einsatz zum Erhalt der eigenen Steuern.
Darüber hinaus vertritt der Verband die Belange der Mitglieder auch gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen. Daneben leistet der Bayerische Städtetag auch eine Presse- und Informationsarbeit.
Nach innen bietet der Städtetag für seine Mitglieder an:
- Beratung seiner Mitglieder
- Förderung des Erfahrungsaustausches untereinander
- Sammlung und Auswertung fachlichen und kommunalpolitischen Materials
- Sammlung und Auswertung kommunaler Satzungen und Verordnungen, die für andere Mitgliedstädte und -gemeinden hilfreiche Muster sein können
- Fachwissen der großen Stadtverwaltungen den kleinen und mittleren Städten zugänglich zu machen
Mitgliedschaften
Der Verband entsendet Vertreter in über 100 Institutionen und Organisationen, beispielsweise:
- Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks
- Medienrat
- Sparkassenorganisationen
- Verbandsverwaltung des Sparkassenverbandes
- Verwaltungsrat der Versicherungskammer
- Verwaltungsrat der Landesbausparkasse
- Kommunalbeirat des Sparkassenverbandes
- Kommunalbeirat der Versicherungskammer
Publikationen
Der Verband gibt den „Informationsbrief“ heraus, mit dem er seine Mitglieder über aktuelle kommunalpolitische Themen unterrichtet. Zusätzlich informieren Rundschreiben die Mitglieder detailliert über kommunalpolitische und verwaltungstechnische Entwicklungen.
Aufbau und Organe
Es gibt nach seiner Satzung vom 1. Januar 2010 folgende Organe:
- Vollversammlung als oberstes Verbandsorgan
- Vorstand des Bayerischen Städtetages
- Fachausschüsse
- Sieben Bezirksversammlungen
Sie werden jeweils nach allgemeinen Kommunalwahlen für sechs Jahre neu gebildet.
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste Verbandsorgan, das die Grundlinien der Verbandspolitik bestimmt. In ihr hat jede Mitgliedsgemeinde je nach ihrer Einwohnerzahl mindestens eine Stimme. Die Stadträte der Mitglieder entscheiden, wer als Delegierter in die Vollversammlung entsandt wird.
Vorstand
Der Vorstand ist das geschäftsleitende Organ des Bayerischen Städtetages. Als eine Art „Exekutive“ vollzieht er die Beschlüsse der Vollversammlung. Seine 17 Vorstandsmitglieder werden durch den Hauptausschuss gewählt. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter werden von der Vollversammlung aus der Mitte des Vorstands für drei Jahre gewählt.
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, derzeit Bernd Buckenhofer, gehört dem Vorstand kraft Amtes an.
Vorsitzender des Vorstands war von 2011 bis 2017 Kurt Gribl. Bei der 56. Vollversammlung des Bay. Städtetags in Regensburg stand Gribl nicht erneut zur Verfügung. Als sein Nachfolger wurde der Oberbürgermeister der Stadt Straubing gewählt, Markus Pannermayr (CSU). Zu seinen Stellvertretern wurden Thomas Jung (Fürth/SPD) und Markus Loth (Weilheim i. OB).
Liste der Vorsitzenden
- 1896 – OB Wilhelm von Borscht, München
- 1896 – OB Georg von Schuh, Nürnberg
- 1897 – Bürgermeister Ludwig von Fischer, Augsburg
- 1906 – 1908: OB Philipp von Michel, Würzburg
- 1908 – 1919: OB Georg von Wolfram, Augsburg
- 1919: OB Otto Gessler, Nürnberg
- 1919 – 1924: OB Adolf Wächter, Bamberg
- 1925 – 1933: OB Otto Hipp, Regensburg
- 1933 – 1945: –
- 1946 – 1949: OB Karl Scharnagl, München
- 1949 – 1956: OB Franz Stadelmayer, Würzburg
- 1956 – 1964: OB Klaus Müller, Augsburg
- 1964 – 1972: OB Hans-Jochen Vogel, München
- 1972 – 1975: OB Andreas Urschlechter, Nürnberg
- 1975 – 2005: OB Josef Deimer, Landshut
- 2005 – 2011: OB Hans Schaidinger, Regensburg
- 2011 – 2017: OB Ulrich Maly, Nürnberg
- 2017 – 2020: OB Kurt Gribl, Augsburg
- 2020 – : OB Markus Pannermayr, Straubing
Ausschüsse
Die Ausschüsse beraten den Vorstand und bereiten in ihren Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen der Verbandsorgane vor.
Zurzeit sind folgende zwölf Fachausschüsse errichtet:
- Ausschuss der kreisangehörigen Verbandsmitglieder
- Bau- und Planungsausschuss
- Finanzausschuss
- Forstausschuss
- Gesundheits- und Pflegeausschuss
- Kulturausschuss
- Personal- und Organisationsausschuss
- Schulausschuss
- Sozialausschuss
- Sportausschuss
- Umweltausschuss
- Verwaltungs- und Rechtsausschuss
- Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung des Bay. Städtetags
Abordnungen
Der Bay. Städtetag entsendet aus seinen eigenen Reihend für folgende Institutionen Mitglieder:
- Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern – Hauptversammlung (8 Sitze)
- Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern – Verwaltungsrat (3 Sitze)
- Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern – Landesarbeitsgemeinschaft
- Bay. Landeszentrale für neue Medien: Verwaltungsrat
- Bay. Jugendring – Hauptausschuss
- Bay. Kommunaler Prüfungsverband – Landesausschuss
- Bay. Kommunaler Prüfungsverband – Vorstand
- Bay. Landesdenkmalrat
- Bay. Versorgungsverband – Verwaltungsrat
- Krankenhausplanungsausschuss
- Landesplanungsbeirat
Zusätzlich entsendet der Bay. Städtetag Mitglieder an den Deutschen Städtetag bzw. in deren Fachausschüsse auf Bundesebene.
Bezirksversammlung
Jeder Bezirk besitzt seine eigene Bezirksversammlung, die regionalspezifische Anliegen behandelt, aber auch aktuelle kommunalpolitische Grundsatzfragen des Verbandes diskutiert.
Die Bezirksversammlungen wählen zwei gleichberechtigte Vorsitzende, wobei einer der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt und einer das Stadtoberhaupt einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde sein muss. Die Bezirksvorsitzenden dienen als Ansprechpartner für die Mitglieder im Regierungsbezirk und übernehmen Repräsentationsaufgaben bei regionalen Anlässen.
Geschäftsstelle
Der Verband hat in München eine Geschäftsstelle, welche vom Geschäftsführenden Vorstandsmitglied geleitet wird. Ihr gehören derzeit neben dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied elf Referenten an.
Ihre Aufgaben sind
- Beratung der Mitgliedsstädte und -gemeinden
- Information der Mitgliedsstädte und -gemeinden
- Förderung des Erfahrungs- und Gedankenaustausches
- Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlussorgane und Fachausschüsse
- Auswertung der Beratungsergebnisse
- Verfolgung aller für die Städte wichtigen Ereignisse des öffentlichen Lebens
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Geschäftsstelle befand sich bis zum 31. März 2025 in München, Prannerstraße 7. Seit dem 1. April 2025 befindet sich die Geschäftsstelle in der Arnulfstraße 50 im 4. OG, 80335 München.
Daneben unterhält der Verband zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das „Europabüro der bayerischen Kommunen“ bei der Europäischen Union in Brüssel.
Finanzierung
Der Verband deckt seine Ausgaben ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder, die aus einem Sockelbeitrag und einem Beitrag, der sich nach der Einwohnerzahl richtet, bestehen.
Siehe auch
Literatur
- Ina Deppe, Michael Kamp u. Alexander Walter: Der Bayerische Städtetag. 125 Jahre im Auftrag der Städte, August Dreesbach Verlag, München 2021, ISBN 978-3-96395-020-9.
Weblinks
- Offizielle Website
Einzelnachweise
- Flyer Bay. Städtetag, Mitglieder des Bay. Städtetags, Stand Mai 2022
- Bayerischer Städtetag: Ansprechpartner. Abgerufen am 8. Juni 2025.
- Bay. Städtetag (Hrsg.): Aufgaben des Bay. Städtetags, Selbstverlag, München, 2014
- https://www.bay-staedtetag.de/bayerischer-staedtetag/organe-und-gremien/geschaeftsfuehrer/
- https://www.bay-staedtetag.de/bayerischer-staedtetag/organe-und-gremien/vorsitzende/
- Pressemitteilung des Bay. Städtetags vom 15. Juli 2020 – online abrufbar
- https://www.bay-staedtetag.de/bayerischer-staedtetag/organe-und-gremien/ausschuesse/
- Bayerischer Städtetag: Ansprechpartner. Abgerufen am 8. Juni 2025.
- Infoschreiben an die Mitglieder des. Bay. Städtetags vom 14. März 2025, Umzug der Geschäftsstelle
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Bayerische Stadtetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbande in Bayern mit Sitz in Munchen der 1896 gegrundet wurde und seitdem mit Unterbrechung von 1933 1946 als Vertreter der bayerischen Stadte fungiert Ihm gehoren 306 Stadte und Gemeinden an Stand Mai 2022 davon 25 kreisfreie Stadte 29 grosse Kreisstadte und 260 weitere kreisangehorige Stadte und Gemeinden 56 Vollversammlung des Bayerischen Stadtetags am 15 Juli 2020 in Regensburg GeschichteDer Munchner Oberburgermeister Wilhelm Ritter von Borscht initiierte und organisierte den 1 Bayerischen Stadtetag der am 1 Marz 1896 in Munchen begann Anlass der Zusammenkunft war eine geplante Novellierung des Heimatrechts dass im Wesentlichen Aufgaben auf die Kommunen ubertrug ohne eine ausreichende Finanzierungsregelung vorzusehen Der Erfolg dieses Stadtetages war so gross dass die Delegierten die von den Stadten im Konigreich Bayern entsandt wurden beschlossen kunftig regelmassig solche Stadtetage abzuhalten Bereits ein Jahr spater 1897 wurde eine organisatorische Ordnung fur den freiwilligen Zusammenschluss der bayerischen Stadte vereinbart Ziel des Zusammenschlusses war gemeinsam gegen unberechtigte Ansinnen des Staats vorzugehen die meist in der Ubertragung von Aufgaben an die Kommune gepragt waren ohne deren Gegenfinanzierung zu sichern Im Jahr 1909 nahm die gemeinsame Geschaftsstelle in Munchen die Arbeit auf 1913 zahlte der Bayerische Stadteverband bereits 54 Mitgliedsstadte und reprasentierte somit insgesamt 2 1 Millionen Einwohner Allerdings zahlten zu dieser Zeit auch noch Stadte aus der Pfalz mit zur Organisation Nachdem der Sturz der Monarchie 1918 staatsrechtliche und politische Umwalzungen die vollstandige Anderung des nach sich gezogen hatte wurden die Aufgaben und Ziele des kommunalen Spitzenverbandes neu festgelegt Gleichzeitig benannte sich der Bayerische Stadteverband in Bayerischer Stadtebund um Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Bayerische Stadtebund nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits 1933 aufgelost und in die Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags uberfuhrt der ein Zwangszusammenschluss aller deutschen Gemeinden und Gemeindeverbande war Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der nationalsozialistischen Aufsicht Nach dem Zweiten Weltkrieg begannen fruh erste Sondierungsgesprache die eine Wiederbegrundung des Bayerischen Stadteverbandes zum Ziel hatten Am 4 November 1946 fand in Munchen die Grundungsversammlung des neuen Bayerischen Stadteverbandes statt Der Freistaat Bayern genehmigte im Herbst 1947 die Satzung des Bayerischen Stadteverbandes und verlieh ihm die Eigenschaft einer Korperschaft des offentlichen Rechts An das Grundungsjahr 1896 anknupfend heisst die Spitzenorganisation der bayerischen Stadte seit 1982 wieder Bayerischer Stadtetag AufgabenDer Verband sieht sich als Anwalt der Stadte und Gemeinden gegenuber dem Bayerischen Landtag und der Staatsregierung und tritt fur die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ein Der Verband beabsichtigt die burgernahe und effektive Gestaltung der Verwaltung und die Sicherung der finanziellen Mittel fur die Stadte zur Erfullung ihrer Aufgaben Konkret geschieht dies durch Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen und Verordnungen Initiativen gegenuber der Staatsregierung Vertretung der Stadte in den jahrlichen Verhandlungen mit dem Freistaat uber den kommunalen Finanzausgleich und der stetige Einsatz zum Erhalt der eigenen Steuern Daruber hinaus vertritt der Verband die Belange der Mitglieder auch gegenuber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen Daneben leistet der Bayerische Stadtetag auch eine Presse und Informationsarbeit Nach innen bietet der Stadtetag fur seine Mitglieder an Beratung seiner Mitglieder Forderung des Erfahrungsaustausches untereinander Sammlung und Auswertung fachlichen und kommunalpolitischen Materials Sammlung und Auswertung kommunaler Satzungen und Verordnungen die fur andere Mitgliedstadte und gemeinden hilfreiche Muster sein konnen Fachwissen der grossen Stadtverwaltungen den kleinen und mittleren Stadten zuganglich zu machenMitgliedschaftenDer Verband entsendet Vertreter in uber 100 Institutionen und Organisationen beispielsweise Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Medienrat Sparkassenorganisationen Verbandsverwaltung des Sparkassenverbandes Verwaltungsrat der Versicherungskammer Verwaltungsrat der Landesbausparkasse Kommunalbeirat des Sparkassenverbandes Kommunalbeirat der VersicherungskammerPublikationenDer Verband gibt den Informationsbrief heraus mit dem er seine Mitglieder uber aktuelle kommunalpolitische Themen unterrichtet Zusatzlich informieren Rundschreiben die Mitglieder detailliert uber kommunalpolitische und verwaltungstechnische Entwicklungen Aufbau und OrganeEs gibt nach seiner Satzung vom 1 Januar 2010 folgende Organe Vollversammlung als oberstes Verbandsorgan Vorstand des Bayerischen Stadtetages Fachausschusse Sieben Bezirksversammlungen Sie werden jeweils nach allgemeinen Kommunalwahlen fur sechs Jahre neu gebildet Vollversammlung Die Vollversammlung ist das oberste Verbandsorgan das die Grundlinien der Verbandspolitik bestimmt In ihr hat jede Mitgliedsgemeinde je nach ihrer Einwohnerzahl mindestens eine Stimme Die Stadtrate der Mitglieder entscheiden wer als Delegierter in die Vollversammlung entsandt wird Vorstand Der Vorstand ist das geschaftsleitende Organ des Bayerischen Stadtetages Als eine Art Exekutive vollzieht er die Beschlusse der Vollversammlung Seine 17 Vorstandsmitglieder werden durch den Hauptausschuss gewahlt Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter werden von der Vollversammlung aus der Mitte des Vorstands fur drei Jahre gewahlt Das Geschaftsfuhrende Vorstandsmitglied derzeit Bernd Buckenhofer gehort dem Vorstand kraft Amtes an Vorsitzender des Vorstands war von 2011 bis 2017 Kurt Gribl Bei der 56 Vollversammlung des Bay Stadtetags in Regensburg stand Gribl nicht erneut zur Verfugung Als sein Nachfolger wurde der Oberburgermeister der Stadt Straubing gewahlt Markus Pannermayr CSU Zu seinen Stellvertretern wurden Thomas Jung Furth SPD und Markus Loth Weilheim i OB Liste der Vorsitzenden 1896 OB Wilhelm von Borscht Munchen 1896 OB Georg von Schuh Nurnberg 1897 Burgermeister Ludwig von Fischer Augsburg 1906 1908 OB Philipp von Michel Wurzburg 1908 1919 OB Georg von Wolfram Augsburg 1919 OB Otto Gessler Nurnberg 1919 1924 OB Adolf Wachter Bamberg 1925 1933 OB Otto Hipp Regensburg 1933 1945 1946 1949 OB Karl Scharnagl Munchen 1949 1956 OB Franz Stadelmayer Wurzburg 1956 1964 OB Klaus Muller Augsburg 1964 1972 OB Hans Jochen Vogel Munchen 1972 1975 OB Andreas Urschlechter Nurnberg 1975 2005 OB Josef Deimer Landshut 2005 2011 OB Hans Schaidinger Regensburg 2011 2017 OB Ulrich Maly Nurnberg 2017 2020 OB Kurt Gribl Augsburg 2020 OB Markus Pannermayr StraubingAusschusse Die Ausschusse beraten den Vorstand und bereiten in ihren Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen der Verbandsorgane vor Zurzeit sind folgende zwolf Fachausschusse errichtet Ausschuss der kreisangehorigen Verbandsmitglieder Bau und Planungsausschuss FinanzausschussForstausschuss Gesundheits und Pflegeausschuss Kulturausschuss Personal und Organisationsausschuss Schulausschuss Sozialausschuss Sportausschuss Umweltausschuss Verwaltungs und Rechtsausschuss Wirtschafts und Verkehrsausschuss Rechnungsprufungsausschuss zur ortlichen Prufung der Jahresrechnung des Bay Stadtetags Abordnungen Der Bay Stadtetag entsendet aus seinen eigenen Reihend fur folgende Institutionen Mitglieder Anstalt fur kommunale Datenverarbeitung in Bayern Hauptversammlung 8 Sitze Anstalt fur kommunale Datenverarbeitung in Bayern Verwaltungsrat 3 Sitze Arbeitsgemeinschaft der offentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Landesarbeitsgemeinschaft Bay Landeszentrale fur neue Medien Verwaltungsrat Bay Jugendring Hauptausschuss Bay Kommunaler Prufungsverband Landesausschuss Bay Kommunaler Prufungsverband Vorstand Bay Landesdenkmalrat Bay Versorgungsverband Verwaltungsrat Krankenhausplanungsausschuss Landesplanungsbeirat Zusatzlich entsendet der Bay Stadtetag Mitglieder an den Deutschen Stadtetag bzw in deren Fachausschusse auf Bundesebene BezirksversammlungJeder Bezirk besitzt seine eigene Bezirksversammlung die regionalspezifische Anliegen behandelt aber auch aktuelle kommunalpolitische Grundsatzfragen des Verbandes diskutiert Die Bezirksversammlungen wahlen zwei gleichberechtigte Vorsitzende wobei einer der Oberburgermeister einer kreisfreien Stadt und einer das Stadtoberhaupt einer kreisangehorigen Stadt oder Gemeinde sein muss Die Bezirksvorsitzenden dienen als Ansprechpartner fur die Mitglieder im Regierungsbezirk und ubernehmen Reprasentationsaufgaben bei regionalen Anlassen GeschaftsstelleDer Verband hat in Munchen eine Geschaftsstelle welche vom Geschaftsfuhrenden Vorstandsmitglied geleitet wird Ihr gehoren derzeit neben dem geschaftsfuhrenden Vorstandsmitglied elf Referenten an Ihre Aufgaben sind Beratung der Mitgliedsstadte und gemeinden Information der Mitgliedsstadte und gemeinden Forderung des Erfahrungs und Gedankenaustausches Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlussorgane und Fachausschusse Auswertung der Beratungsergebnisse Verfolgung aller fur die Stadte wichtigen Ereignisse des offentlichen Lebens Presse und Offentlichkeitsarbeit Die Geschaftsstelle befand sich bis zum 31 Marz 2025 in Munchen Prannerstrasse 7 Seit dem 1 April 2025 befindet sich die Geschaftsstelle in der Arnulfstrasse 50 im 4 OG 80335 Munchen Daneben unterhalt der Verband zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbanden das Europaburo der bayerischen Kommunen bei der Europaischen Union in Brussel FinanzierungDer Verband deckt seine Ausgaben ausschliesslich aus den Beitragen seiner Mitglieder die aus einem Sockelbeitrag und einem Beitrag der sich nach der Einwohnerzahl richtet bestehen Siehe auchDeutscher StadtetagLiteraturIna Deppe Michael Kamp u Alexander Walter Der Bayerische Stadtetag 125 Jahre im Auftrag der Stadte August Dreesbach Verlag Munchen 2021 ISBN 978 3 96395 020 9 WeblinksCommons Bayerischer Stadtetag Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Offizielle WebsiteEinzelnachweiseFlyer Bay Stadtetag Mitglieder des Bay Stadtetags Stand Mai 2022 Bayerischer Stadtetag Ansprechpartner Abgerufen am 8 Juni 2025 Bay Stadtetag Hrsg Aufgaben des Bay Stadtetags Selbstverlag Munchen 2014 https www bay staedtetag de bayerischer staedtetag organe und gremien geschaeftsfuehrer https www bay staedtetag de bayerischer staedtetag organe und gremien vorsitzende Pressemitteilung des Bay Stadtetags vom 15 Juli 2020 online abrufbar https www bay staedtetag de bayerischer staedtetag organe und gremien ausschuesse Bayerischer Stadtetag Ansprechpartner Abgerufen am 8 Juni 2025 Infoschreiben an die Mitglieder des Bay Stadtetags vom 14 Marz 2025 Umzug der GeschaftsstelleKommunale Spitzenverbande in Bayern Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Stadtetag Bayerischer Landkreistag Bayerischer 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