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Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband mit Sitz in Hannover Sitz des Niedersächsischen Städtet

Niedersächsischer Städtetag

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Niedersächsischer Städtetag
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Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband mit Sitz in Hannover.

123 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnern sind Mitglieder. Als außerordentliche Mitglieder gehören ihm die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven, der Zweckverband Großraum Braunschweig, der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen, die GovConnect GmbH und die EWE AG an. Er repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen. Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Die Geschäftsstelle befindet sich in Hannover, Warmbüchenkamp 4. Hauptgeschäftsführer ist seit 2017 , sein Vorgänger war Heiger Scholz.

Der Sitz befand sich bis 2014 im 1911 bis 1912 für den Bankier Bernhard Caspar von dem Architekten Emil Lorenz erbauten Bankhaus Caspar in der Prinzenstraße 23 in Hannover. Das Gebäude wurde 2014 abgerissen.

Mitgliederstruktur

  • 10 kreisfreie Städte (einschließlich Göttingen und der Landeshauptstadt Hannover)
  • 7 große selbständige Städte
  • 50 selbstständige Städte und Gemeinden
  • 51 kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • 5 Samtgemeinden

Davon haben

  • 47 Mitglieder (40 %) mehr als 30.000 Einwohner
  • 57 Mitglieder (46 %) zwischen 10.000 und 30.000 Einwohner
  • 19 Mitglieder (14 %) weniger als 10.000 Einwohner

Stellung der Städte und Gemeinden

Die Kommunen bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule des Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.

Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.

Verfassungsrechtliche Stellung des Niedersächsischen Städtetages

Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Städtetages. Er vertritt – ebenso wie Bundestag und Landtag – öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:

„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“

Veröffentlichungen

Der Verband gibt die monatlich erscheinende Zeitschrift „Niedersächsischer Städtetag“ in elektronischer Form heraus. In ihr wird über aktuelle Themen von kommunaler Bedeutung berichtet.

Außerdem hat er bis 2006 die „Schriftenreihe des Niedersächsischen Städtetages“ herausgegeben, in der kommunalwissenschaftliche Beiträge veröffentlicht wurden.

Aufgaben

Satzungsmäßige Aufgaben sind,

  • die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und insbesondere gegenüber gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten,
  • seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere der öffentlichen Verwaltung, zu beraten und zu betreuen,
  • den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verständnis für kommunale Fragen in der Öffentlichkeit zu fördern,
  • seinen Mitgliedern Fortbildungen anzubieten.

In der Praxis geschieht dies, indem die öffentlichen Interessen der Städte und Gemeinden durch den Niedersächsischen Städtetag vertreten werden. Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgeführt werden müssen, den kommunalen Sachverstand ein. Dadurch soll eine praxisgerechte, bürgernahe und effiziente Verwaltung ermöglicht werden.

Organe, Gremien und Personen des Niedersächsischen Städtetages

Organe

Städteversammlung

  • Delegierte der Mitglieder, tagt zweimal innerhalb einer Kommunalwahlperiode
  • beschließt über die Wahl des Präsidiums, Satzungsänderungen und anderes

Präsidium

  • besteht aus 20 Personen, Oberbürgermeister, Bürgermeister, ihre repräsentativen Vertreter oder Wahlbeamte sowie aus beratenden Mitgliedern.
  • beschließt u. a. über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Höhe des Beitrages, den Haushalt und wählt den Präsidenten sowie den Hauptgeschäftsführer. Präsident ist Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, Oldenburg. Vizepräsident ist Frank Klingebiel.

Gremien

Ausschüsse

  • je Fachausschuss bis zu 20 ehrenamtliche/hauptamtliche Vertreter der Mitglieder
  • bereiten die Entscheidungen des Präsidiums und die grundsätzlichen Entscheidungen der Geschäftsstelle vor

Folgende Ausschüsse gibt es:

  • Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
  • Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt
  • Ausschuss für Recht, Verfassung, Personal und Organisation
  • Ausschuss für Schule, Jugend und Kultur
  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration

Bezirkskonferenzen

  • treffen sich zwei- bis dreimal jährlich
  • dienen dem Erfahrungsaustausch

Folgende Bezirkskonferenzen gibt es:

  • Bezirkskonferenz Braunschweig
  • Bezirkskonferenz Hannover
  • Bezirkskonferenz Lüneburg
  • Bezirkskonferenz Oldenburg/Osnabrück
  • Bezirkskonferenz Ostfriesland

Arbeitskreise

Fachliche Arbeitskreise

  • Oberbürgermeisterkonferenz
  • Bürgermeisterkonferenz
  • Bürgermeisterkonferenz (kreisangehörige)
  • AK Verwaltungsfragen der Samtgemeinden
  • AK Sozial- und Jugenddezernenten
  • AK Leiter der Berufsfeuerwehren
  • AK Sanierungsstädte
  • AK Tourismus
  • AK Ausländerrecht
  • AK Ländlicher Raum
  • AK Stadtkämmerer
  • AK Stadtbauräte und Umweltdezernenten
  • AK Bauamtsleiter
  • AK Steueramtsleiter
  • AK Gesundheitswesen (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)
  • AK Veterinärwesen (gemeinsam mit dem Nieders. Landkreistag)
  • Hinweise zur Sozialhilfe (gemeinsam mit dem Nieders. Landkreistag)
  • AK Kulturdezernenten
  • AK Vergabe
  • AK Umwelt
  • AK EDV-Leiter der großen Städte
  • AK EDV-Leiter der kreisangehörigen Städte
  • AK Digitalisierung
  • AK Kommunalwald
  • AK Schule
  • AK Kindertagesstätten

Tochtergesellschaft

Über seine Tochtergesellschaft NST wissenstransfer GmbH bietet der Niedersächsische Städtetag Fortbildungsveranstaltungen an und veröffentlicht Arbeitshilfen und sonstige Publikationen für die kommunale Praxis.

Weblinks

  • Offizielle Website
  • NST-Nachrichten
  • NST wissenstransfer GmbH

Belege

  1. Satzung (PDF)
  2. NST Nachrichten: Geschäftsbericht. (PDF; 2,7 MB, S. 11) In: nst.de. März 2022, abgerufen am 11. März 2022. 
  3. Über uns / Niedersächsischer Städtetag. In: nst.de. Abgerufen am 17. Februar 2025. 
  4. Organisation und Geschäftsverteilung. (PDF; 21 kB) In: nst.de. 9. Februar 2018, abgerufen am 16. Februar 2018. 
  5. Organe und Gremien / Niedersächsischer Städtetag. In: nst.de. Abgerufen am 5. September 2024. 
Spitzenverbände der deutschen Städte und Gemeinden

Dachverbände: Deutscher Städte- und Gemeindebund | Deutscher Städtetag
Baden-Württemberg: Gemeindetag Baden-Württemberg | Städtetag Baden-Württemberg | Bayern: Bayerischer Städtetag | Bayerischer Gemeindetag. Brandenburg: Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Hessen: Hessischer Städte- und Gemeindebund | Hessischer Städtetag | Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund | Niedersächsischer Städtetag. Nordrhein-Westfalen: Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen | Städtetag Nordrhein-Westfalen. Rheinland-Pfalz: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz | Städtetag Rheinland-Pfalz | Saarland: Saarländischer Städte- und Gemeindetag | Sachsen: Sächsischer Städte- und Gemeindetag | Sachsen-Anhalt: Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein: Städteverband Schleswig-Holstein |  |  | Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag | Thüringen: Gemeinde- und Städtebund Thüringen

Normdaten (Körperschaft): GND: 2077696-2 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 234764545

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:17

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Der Niedersachsische Stadtetag ist ein kommunaler Spitzenverband mit Sitz in Hannover Sitz des Niedersachsischen Stadtetages bis zum Abriss des Gebaudes 2014 123 Stadte Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4 7 Mio Einwohnern sind Mitglieder Als ausserordentliche Mitglieder gehoren ihm die Region Hannover die Seestadt Bremerhaven der Zweckverband Grossraum Braunschweig der Kommunalverbund Niedersachsen Bremen die GovConnect GmbH und die EWE AG an Er reprasentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert um unabhangig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflussen zu sein Staatliche Zuschusse werden nicht gewahrt Die Mitgliedschaft ist freiwillig Der Niedersachsische Stadtetag NST ist Landesverband des Deutschen Stadtetages DST und des Deutschen Stadte und Gemeindebundes DStGB Die Geschaftsstelle befindet sich in Hannover Warmbuchenkamp 4 Hauptgeschaftsfuhrer ist seit 2017 sein Vorganger war Heiger Scholz Der Sitz befand sich bis 2014 im 1911 bis 1912 fur den Bankier Bernhard Caspar von dem Architekten Emil Lorenz erbauten Bankhaus Caspar in der Prinzenstrasse 23 in Hannover Das Gebaude wurde 2014 abgerissen Mitgliederstruktur10 kreisfreie Stadte einschliesslich Gottingen und der Landeshauptstadt Hannover 7 grosse selbstandige Stadte 50 selbststandige Stadte und Gemeinden 51 kreisangehorige Stadte und Gemeinden 5 Samtgemeinden Davon haben 47 Mitglieder 40 mehr als 30 000 Einwohner 57 Mitglieder 46 zwischen 10 000 und 30 000 Einwohner 19 Mitglieder 14 weniger als 10 000 EinwohnerStellung der Stadte und GemeindenDie Kommunen bilden im foderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Saule des Staates Ebenso wie bei Bund und Landern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen die aus allgemeinen unmittelbaren freien gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind Die Stellung der Stadte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenuber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Niedersachsischen Verfassung und aus der Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetz Durch Art 28 Abs 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art 57 Abs 1 der Niedersachsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert Verfassungsrechtliche Stellung des Niedersachsischen StadtetagesAus der Stellung der Stadte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersachsischen Stadtetages Er vertritt ebenso wie Bundestag und Landtag offentliche Anliegen zum Wohle der Einwohner in den Stadten und Gemeinden Niedersachsens Daher bestimmt Artikel 57 Abs 6 der Niedersachsischen Verfassung Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar beruhren sind die kommunalen Spitzenverbande zu horen VeroffentlichungenDer Verband gibt die monatlich erscheinende Zeitschrift Niedersachsischer Stadtetag in elektronischer Form heraus In ihr wird uber aktuelle Themen von kommunaler Bedeutung berichtet Ausserdem hat er bis 2006 die Schriftenreihe des Niedersachsischen Stadtetages herausgegeben in der kommunalwissenschaftliche Beitrage veroffentlicht wurden AufgabenSatzungsmassige Aufgaben sind die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und insbesondere gegenuber gesetzgebenden Korperschaften und Verwaltungsbehorden zu vertreten seine Mitglieder auf allen Gebieten des offentlichen Lebens insbesondere der offentlichen Verwaltung zu beraten und zu betreuen den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verstandnis fur kommunale Fragen in der Offentlichkeit zu fordern seinen Mitgliedern Fortbildungen anzubieten In der Praxis geschieht dies indem die offentlichen Interessen der Stadte und Gemeinden durch den Niedersachsischen Stadtetag vertreten werden Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgefuhrt werden mussen den kommunalen Sachverstand ein Dadurch soll eine praxisgerechte burgernahe und effiziente Verwaltung ermoglicht werden Organe Gremien und Personen des Niedersachsischen StadtetagesOrgane Stadteversammlung Delegierte der Mitglieder tagt zweimal innerhalb einer Kommunalwahlperiode beschliesst uber die Wahl des Prasidiums Satzungsanderungen und anderesPrasidium besteht aus 20 Personen Oberburgermeister Burgermeister ihre reprasentativen Vertreter oder Wahlbeamte sowie aus beratenden Mitgliedern beschliesst u a uber die Aufnahme neuer Mitglieder die Hohe des Beitrages den Haushalt und wahlt den Prasidenten sowie den Hauptgeschaftsfuhrer Prasident ist Oberburgermeister Jurgen Krogmann Oldenburg Vizeprasident ist Frank Klingebiel Gremien Ausschusse je Fachausschuss bis zu 20 ehrenamtliche hauptamtliche Vertreter der Mitglieder bereiten die Entscheidungen des Prasidiums und die grundsatzlichen Entscheidungen der Geschaftsstelle vor Folgende Ausschusse gibt es Ausschuss fur Finanzen und Wirtschaft Ausschuss fur Planung Bau Verkehr und Umwelt Ausschuss fur Recht Verfassung Personal und Organisation Ausschuss fur Schule Jugend und Kultur Ausschuss fur Soziales Gesundheit und IntegrationBezirkskonferenzen treffen sich zwei bis dreimal jahrlich dienen dem Erfahrungsaustausch Folgende Bezirkskonferenzen gibt es Bezirkskonferenz Braunschweig Bezirkskonferenz Hannover Bezirkskonferenz Luneburg Bezirkskonferenz Oldenburg Osnabruck Bezirkskonferenz OstfrieslandArbeitskreise Fachliche Arbeitskreise Oberburgermeisterkonferenz Burgermeisterkonferenz Burgermeisterkonferenz kreisangehorige AK Verwaltungsfragen der Samtgemeinden AK Sozial und Jugenddezernenten AK Leiter der Berufsfeuerwehren AK Sanierungsstadte AK Tourismus AK Auslanderrecht AK Landlicher Raum AK Stadtkammerer AK Stadtbaurate und Umweltdezernenten AK Bauamtsleiter AK Steueramtsleiter AK Gesundheitswesen gemeinsam mit dem Niedersachsischen Landkreistag AK Veterinarwesen gemeinsam mit dem Nieders Landkreistag Hinweise zur Sozialhilfe gemeinsam mit dem Nieders Landkreistag AK Kulturdezernenten AK Vergabe AK Umwelt AK EDV Leiter der grossen Stadte AK EDV Leiter der kreisangehorigen Stadte AK Digitalisierung AK Kommunalwald AK Schule AK KindertagesstattenTochtergesellschaftUber seine Tochtergesellschaft NST wissenstransfer GmbH bietet der Niedersachsische Stadtetag Fortbildungsveranstaltungen an und veroffentlicht Arbeitshilfen und sonstige Publikationen fur die kommunale Praxis WeblinksOffizielle Website NST Nachrichten NST wissenstransfer GmbHBelegeSatzung PDF NST Nachrichten Geschaftsbericht PDF 2 7 MB S 11 In nst de Marz 2022 abgerufen am 11 Marz 2022 Uber uns Niedersachsischer Stadtetag In nst de Abgerufen am 17 Februar 2025 Organisation und Geschaftsverteilung PDF 21 kB In nst de 9 Februar 2018 abgerufen am 16 Februar 2018 Organe und Gremien Niedersachsischer Stadtetag In nst de Abgerufen am 5 September 2024 Spitzenverbande der deutschen Stadte und Gemeinden Dachverbande Deutscher Stadte und Gemeindebund Deutscher Stadtetag Baden Wurttemberg Gemeindetag Baden Wurttemberg Stadtetag Baden Wurttemberg Bayern Bayerischer Stadtetag Bayerischer Gemeindetag Brandenburg Stadte und Gemeindebund Brandenburg Hessen Hessischer Stadte und Gemeindebund Hessischer Stadtetag Stadte und Gemeindetag Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Niedersachsischer Stadte und Gemeindebund Niedersachsischer Stadtetag Nordrhein Westfalen Stadte und Gemeindebund Nordrhein Westfalen Stadtetag Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Gemeinde und Stadtebund Rheinland Pfalz Stadtetag Rheinland Pfalz Saarland Saarlandischer Stadte und Gemeindetag Sachsen Sachsischer Stadte und Gemeindetag Sachsen Anhalt Stadte und Gemeindebund Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Stadteverband Schleswig Holstein Schleswig Holsteinischer Gemeindetag Thuringen Gemeinde und Stadtebund Thuringen Normdaten Korperschaft GND 2077696 2 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 234764545

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