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Der Europäische Bürgerbeauftragte auch Europäischer Ombudsmann englisch European Ombudsman ist der Bürgerbeauftragte der

Europäischer Bürgerbeauftragter

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Europäischer Bürgerbeauftragter
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Der Europäische Bürgerbeauftragte (auch Europäischer Ombudsmann,englisch European Ombudsman) ist der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union mit Amtssitz in Straßburg und untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Seine Tätigkeit beruht auf Art. 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Beschluss des Europäischen Parlaments („Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten“) vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten.


Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom

Titel: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Organisationsrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 138e Absatz 4,
EGKS-Vertrag, insbesondere Artikel 20d Absatz 4 und
Euratom-Vertrag, insbesondere Artikel 107d Absatz 4
Anzuwenden ab: 5. Mai 1994
Fundstelle: ABl. L 113, 4. Mai 1994, S. 15
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Geschichte

Die Institution des Bürgerbeauftragten hat ihre Wurzeln in Schweden. Dort wurde 1809 die Verfassung reformiert. Die neue Verfassung gab dem Parlament die Macht, einen Bürgerbeauftragten oder Ombudsmann zu ernennen, der unabhängig vom König und der sonstigen Verwaltung war, über die man sich beschweren konnte.

1919 wurde Finnland unabhängig und richtete ebenfalls das Amt des Bürgerbeauftragten ein. 1953 folgte Dänemark, 1962 Neuseeland und Norwegen. Im Jahr 1995, als die Europäische Gemeinschaft den ersten Bürgerbeauftragten wählte, gab es weltweit bereits 75 seiner Kollegen, davon 27 in Europa.

Das Europäische Parlament hat 1979 kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird. Auch im Bericht des von 1985 war der Vorschlag enthalten. Doch erst im Jahr 1990, als der damalige spanische Regierungschef Felipe González in einem Brief an seine Kollegen im Europäischen Rat die Idee einer Europäischen Staatsbürgerschaft aufwarf, kam die Debatte in Fahrt. Im Vertrag von Maastricht (1992) wurde die Institution des Bürgerbeauftragten geschaffen und am 12. Juli 1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman. Ursprüngliche Rechtsgrundlage des Amtes waren Art. 8d (= Art. 21) und Art. 138e (= Art. 195) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 20d EGKS-Vertrag, Art. 107d Euratom).

Aufgabe und Zuständigkeiten

Nach Art. 228 AEUV untersucht der Europäische Bürgerbeauftragte Beschwerden über die Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Nicht zuständig ist er für Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Rechtsprechungstätigkeit des Europäischen Gerichtshofs.

Beschwerdebefugt sind Unionsbürger sowie natürliche oder juristische Personen mit Wohnort bzw. Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Anders als bei der Petition zum Europäischen Parlament selbst nach Art. 227 AEUV muss der Beschwerdeführer von dem gerügten Verhalten nicht persönlich betroffen sein, es ist also auch eine Popularbeschwerde möglich. Unzulässig ist die Beschwerde, wenn das gerügte Verhalten bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war.

Beschwerden

Eine Beschwerde kann in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein, seit 1. Juli 2013 also in 24 Sprachen. Es gibt ein Formular im Internet, aber auch formlose Briefe sind möglich. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, welcher Missstand angeprangert wird und gegen wen sich die Beschwerde richtet. Besonders zu Beginn der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten gingen eine große Anzahl von Beschwerden bei ihm ein, für die er nicht zuständig war. Der Anteil dieser Beschwerden nimmt ab.

Zahlen und Fakten

Im ersten vollen Kalenderjahr gingen 537 Beschwerden ein, von denen 86 in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fielen – gerade einmal 16 %. 2003 waren es schon 2.436 Beschwerden, von denen 75 % innerhalb des Mandats des Bürgerbeauftragten lagen. Die Information in der Bevölkerung hat sich also stark verbessert und das Amt des Bürgerbeauftragten ist viel bekannter geworden.

Die meisten Beschwerden, im Jahr 2003 fast 67 %, richten sich gegen die Europäische Kommission. 10,7 % richten sich gegen das Europäische Parlament.

Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz – durch mangelnde Information oder die Verweigerung von Information. 28 % aller Beschwerden haben diesen Betreff.

Die meisten Beschwerden kommen aus Deutschland (18 %), dann folgt Spanien (12 %).

Amtsinhaber

  • Jacob Söderman (1. September 1995 bis 31. März 2003)
  • Nikiforos Diamandouros (1. April 2003 bis 30. September 2013)
  • Emily O’Reilly (1. Oktober 2013 bis 27. Februar 2025)
  • (seit 27. Februar 2025)

Weblinks

Commons: Europäischer Bürgerbeauftragter – Sammlung von Bildern
  • Der Europäische Bürgerbeauftragte – Offizielle Website
  • Der Europäische Bürgerbeauftragte: Jahresberichte
  • Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis
  • Beschwerdeformular und weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Ottavio Marzocchi: Der Europäische Bürgerbeauftragte. In: Kurzdarstellungen zur Europäischen Union. Europäisches Parlament, Dezember 2020, abgerufen am 17. Mai 2021. 
  2. Pressemitteilung Nr. 12/2013. Der Europäische Bürgerbeauftragte, 11. Juli 2013, abgerufen am 8. September 2013 (Der Text beginnt mit „Der Europäische Ombudsmann…“). 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Körperschaft): GND: 5195436-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: no97054649 | VIAF: 147022317

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 20:25

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Der Europaische Burgerbeauftragte auch Europaischer Ombudsmann englisch European Ombudsman ist der Burgerbeauftragte der Europaischen Union mit Amtssitz in Strassburg und untersucht Beschwerden uber Missstande in der Verwaltungstatigkeit ihrer Organe Einrichtungen und sonstigen Stellen Seine Tatigkeit beruht auf Art 228 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV und dem Beschluss des Europaischen Parlaments Statut des Europaischen Burgerbeauftragten vom 9 Marz 1994 uber die Regelungen und allgemeinen Bedingungen fur die Ausubung der Aufgaben des Burgerbeauftragten Teresa Anjinho ist Europaische Burgerbeauftragte seit dem 27 Februar 2025Beschluss 94 262 EGKS EG EuratomTitel Beschluss des Europaischen Parlaments vom 9 Marz 1994 uber die Regelungen und allgemeinen Bedingungen fur die Ausubung der Aufgaben des BurgerbeauftragtenBezeichnung nicht amtlich Statut des Europaischen BurgerbeauftragtenGeltungsbereich EURechtsmaterie OrganisationsrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 138e Absatz 4 EGKS Vertrag insbesondere Artikel 20d Absatz 4 und Euratom Vertrag insbesondere Artikel 107d Absatz 4Anzuwenden ab 5 Mai 1994Fundstelle ABl L 113 4 Mai 1994 S 15Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen UnionGeschichteDie Institution des Burgerbeauftragten hat ihre Wurzeln in Schweden Dort wurde 1809 die Verfassung reformiert Die neue Verfassung gab dem Parlament die Macht einen Burgerbeauftragten oder Ombudsmann zu ernennen der unabhangig vom Konig und der sonstigen Verwaltung war uber die man sich beschweren konnte 1919 wurde Finnland unabhangig und richtete ebenfalls das Amt des Burgerbeauftragten ein 1953 folgte Danemark 1962 Neuseeland und Norwegen Im Jahr 1995 als die Europaische Gemeinschaft den ersten Burgerbeauftragten wahlte gab es weltweit bereits 75 seiner Kollegen davon 27 in Europa Das Europaische Parlament hat 1979 kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert dass ein Europaischer Burgerbeauftragter ernannt wird Auch im Bericht des von 1985 war der Vorschlag enthalten Doch erst im Jahr 1990 als der damalige spanische Regierungschef Felipe Gonzalez in einem Brief an seine Kollegen im Europaischen Rat die Idee einer Europaischen Staatsburgerschaft aufwarf kam die Debatte in Fahrt Im Vertrag von Maastricht 1992 wurde die Institution des Burgerbeauftragten geschaffen und am 12 Juli 1995 wahlte das Europaische Parlament den ersten Amtsinhaber den Finnen Jacob Soderman Ursprungliche Rechtsgrundlage des Amtes waren Art 8d Art 21 und Art 138e Art 195 des Vertrags zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft Art 20d EGKS Vertrag Art 107d Euratom Aufgabe und ZustandigkeitenNach Art 228 AEUV untersucht der Europaische Burgerbeauftragte Beschwerden uber die Verwaltungstatigkeit der Organe Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europaischen Union Nicht zustandig ist er fur Beschwerden uber nationale regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Rechtsprechungstatigkeit des Europaischen Gerichtshofs Beschwerdebefugt sind Unionsburger sowie naturliche oder juristische Personen mit Wohnort bzw Sitz in einem EU Mitgliedstaat Anders als bei der Petition zum Europaischen Parlament selbst nach Art 227 AEUV muss der Beschwerdefuhrer von dem gerugten Verhalten nicht personlich betroffen sein es ist also auch eine Popularbeschwerde moglich Unzulassig ist die Beschwerde wenn das gerugte Verhalten bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war BeschwerdenEine Beschwerde kann in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein seit 1 Juli 2013 also in 24 Sprachen Es gibt ein Formular im Internet aber auch formlose Briefe sind moglich Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen welcher Missstand angeprangert wird und gegen wen sich die Beschwerde richtet Besonders zu Beginn der Tatigkeit des Burgerbeauftragten gingen eine grosse Anzahl von Beschwerden bei ihm ein fur die er nicht zustandig war Der Anteil dieser Beschwerden nimmt ab Zahlen und FaktenIm ersten vollen Kalenderjahr gingen 537 Beschwerden ein von denen 86 in die Zustandigkeit des Burgerbeauftragten fielen gerade einmal 16 2003 waren es schon 2 436 Beschwerden von denen 75 innerhalb des Mandats des Burgerbeauftragten lagen Die Information in der Bevolkerung hat sich also stark verbessert und das Amt des Burgerbeauftragten ist viel bekannter geworden Die meisten Beschwerden im Jahr 2003 fast 67 richten sich gegen die Europaische Kommission 10 7 richten sich gegen das Europaische Parlament Der am haufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz durch mangelnde Information oder die Verweigerung von Information 28 aller Beschwerden haben diesen Betreff Die meisten Beschwerden kommen aus Deutschland 18 dann folgt Spanien 12 AmtsinhaberJacob Soderman 1 September 1995 bis 31 Marz 2003 Nikiforos Diamandouros 1 April 2003 bis 30 September 2013 Emily O Reilly 1 Oktober 2013 bis 27 Februar 2025 seit 27 Februar 2025 WeblinksCommons Europaischer Burgerbeauftragter Sammlung von Bildern Der Europaische Burgerbeauftragte Offizielle Website Der Europaische Burgerbeauftragte Jahresberichte Der Europaische Kodex fur gute Verwaltungspraxis Beschwerdeformular und weitere InformationenEinzelnachweiseOttavio Marzocchi Der Europaische Burgerbeauftragte In Kurzdarstellungen zur Europaischen Union Europaisches Parlament Dezember 2020 abgerufen am 17 Mai 2021 Pressemitteilung Nr 12 2013 Der Europaische Burgerbeauftragte 11 Juli 2013 abgerufen am 8 September 2013 Der Text beginnt mit Der Europaische Ombudsmann Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 5195436 9 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN no97054649 VIAF 147022317

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