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Die Kulturhauptstadt Europas von 1985 bis 1999 Kulturstadt Europas ist ein Titel der jährlich von der Europäischen Union

Europäische Kulturhauptstadt

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Die Kulturhauptstadt Europas (von 1985 bis 1999 Kulturstadt Europas) ist ein Titel, der jährlich von der Europäischen Union vergeben wird (seit 2004 an mindestens zwei Städte). Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen.

Geschichte

Die im Rat der Europäischen Gemeinschaft vereinigten für Kulturfragen zuständigen Minister verabschiedeten auf Vorschlag der damaligen griechischen Kulturministerin Melina Mercouri am 13. Juni 1985 eine Entschließung für die alljährliche Benennung einer „Kulturstadt Europas“. Durch diese Veranstaltung, für die von der Gemeinschaft Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden, sollten der europäischen Öffentlichkeit besondere kulturelle Aspekte der Stadt, der Region oder des betreffenden Landes zugänglich gemacht werden.

Durch den Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 wurde eine Gemeinschaftsaktion Kulturhauptstadt Europas eingerichtet und ein Rotationsprinzip festgelegt. Der Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 knüpft an diesen Beschluss an und führt die Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ für den Zeitraum 2020 bis 2033 unter überarbeiteten Bedingungen fort.

Seit 1985 wird der Titel kontinuierlich jeweils für ein Jahr verliehen. In dem entsprechenden Jahr finden in den „Kulturhauptstädten“ zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Die Städte erhoffen sich vom Tragen dieses Titels für ein Jahr eine erhöhte Aufmerksamkeit und zahlreiche Besucher.

Liste der Europäischen Kulturhauptstädte

→ Hauptartikel: Liste der Europäischen Kulturhauptstädte
  • Karte der Kulturhauptstädte Europas (Stand 2025)

Vergabeverfahren

Durch den Beschluss 649/2005/EG haben das Europäische Parlament und der Rat eine Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten festgelegt. Um die bei der EU-Erweiterung 2004 und 2007 hinzugekommenen neuen EU-Mitglieder möglichst schnell in die Aktion einzubinden, wurden seit 2009 jeweils zwei Kulturhauptstädte ernannt, davon eine aus den alten Mitgliedstaaten und eine aus den neuen. Dieses Verfahren galt bis zum Jahr 2019, dem Jahr des Auslaufens der bisherigen Aktion, und für diejenigen Mitgliedstaaten, die bis 2019 berechtigt waren, Städte für den Kulturhauptstadt-Titel vorzuschlagen.

Für die Jahre 2020 bis 2033 gilt hingegen das im Beschluss Nr. 445/2014/EU festgelegte Verfahren, welches sowohl die Auswahlkriterien modifiziert als auch das Vergabeverfahren angepasst und eine neue Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten aufgestellt hat. Nach dieser Liste sind in den Jahren 2024 und 2033 wieder österreichische Städte (gemeinsam mit einer estnischen Stadt) und 2025 eine deutsche Stadt (gemeinsam mit einer slowenischen Stadt) berechtigt, den Titel der Kulturhauptstadt Europas zu tragen.

Mit jeweils sechs Jahren Vorlaufzeit läutet der jeweilige Mitgliedstaat ein nationales Auswahlverfahren ein. Eine unabhängige europäische Expertenjury begutachtet die Bewerbungen im darauffolgenden Jahr in einem Vorauswahlverfahren. Die Jury setzt sich aus zehn internationalen Experten zusammen sowie aus zwei weiteren nationalen Experten, die für das Bewerbungsverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat hinzugezogen werden. Die Experten müssen über weitreichende Erfahrungen im Kulturbereich, in der Stadtentwicklung und/oder bei der Durchführung von groß angelegten Kulturveranstaltungen verfügen. Die Jury erstellt aus der Gesamtzahl der Bewerbungen eine Vorauswahlliste. Die in der Auswahlliste genannten Bewerberstädte können ihre Bewerbungen daraufhin anhand der Juryempfehlungen ergänzen und überarbeiten. Nach einer zweiten und abschließenden Auswahlrunde empfiehlt die Jury eine Stadt für die Ernennung zur Kulturhauptstadt. Der jeweilige Mitgliedstaat ernennt daraufhin anhand der Empfehlungen des Auswahlberichts der Jury die Kulturhauptstadt. Die Empfehlungen der Jury sind dabei nicht formal bindend; ihnen wird in der Praxis allerdings bisher ausnahmslos gefolgt.

Im Kontext des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs erklärte die EU-Kommission im November 2017, dass Drittstaaten nicht teilnehmen dürfen. Ausnahmen kämen nur für EU-Beitrittskandidaten und Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums infrage.

Evaluierungskriterien

Im für die Kulturhauptstädte ab dem Jahr 2020 und damit auch für Deutschland im Jahr 2025 geltenden Verfahren wurden sechs Evaluierungskriterien zur Beurteilung der Bewerbungen für künftige Kulturhauptstädte Europas festgelegt. Alle Bewerberstädte zu einer Kulturhauptstadt Europas müssen ihre Bewerbungen an diesen Kriterien ausrichten. Die Kriterien gliedern sich dabei in die Kategorien:

  • Langzeitstrategie
  • Europäische Dimension
  • Kulturelle und künstlerische Inhalte
  • Umsetzungsfähigkeit
  • Erreichung und Einbindung der Gesellschaft
  • Verwaltung

Siehe auch

  • Kulturhauptstadt Amerikas seit 2000
  • Kulturhauptstadt Litauens seit 2008
  • Kulturhauptstadt der Arabischen Welt seit 1996
  • Hauptstadt der Islamischen Kultur seit 2005

Literatur

  • Jürgen Mittag (Hrsg.): Die Idee der Kulturhauptstadt Europas. Anfänge, Ausgestaltung und Auswirkungen Europäischer Kulturpolitik. Essen 2008.
  • Daniel Habit: Die Inszenierung Europas? Kulturhauptstädte zwischen EU-Europäisierung, Cultural Governance und lokalen Eigenlogiken. Münster 2011.

Weblinks

Commons: Kulturhauptstadt Europas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • „European Capitals of Culture“ (European Commission)
  • Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG (konsolidierter Text). In: ABl. L, Nr. 132, 3. Mai 2014, S. 1–12.
  • Europäische Kulturhauptstädte – Tourismusspektakel oder Zukunftslabor? Die Kulturwissenschaftlerin Kristina Jacobsen und der Kulturpolitiker Oliver Scheytt im Gespräch, am Mikrofon Michael Köhler. Deutschlandfunk Streitkultur, 2. April 2022.

Einzelnachweise

  1. Entschließung der im Rat vereinigten für Kulturfragen zuständigen Minister vom 13. Juni 1985 (85/C 153/02)
  2. Beschluß 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 , abgerufen am 11. Mai 2016
  3. Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG , abgerufen am 11. Mai 2016
  4. Briten sind empört über Kulturhauptstadt-Aus. In: nzz.ch. 23. November 2017, abgerufen am 23. November 2017. 
  • Karte mit allen verlinkten Seiten:
  • OSM |
  • WikiMap
Kulturstädte und -hauptstädte Europas

Kulturstädte:
1985: Athen | 1986: Florenz | 1987: Amsterdam | 1988: West-Berlin | 1989: Paris | 1990: Glasgow | 1991: Dublin | 1992: Madrid | 1993: Antwerpen | 1994: Lissabon | 1995: Luxemburg | 1996: Kopenhagen | 1997: Thessaloniki | 1998: Stockholm

Kulturhauptstädte:
1999: Weimar | 2000: Avignon, Bergen, Bologna, Brüssel, Helsinki, Krakau, Prag, Reykjavík, Santiago de Compostela | 2001: Porto, Rotterdam | 2002: Brügge, Salamanca | 2003: Graz | 2004: Genua, Lille | 2005: Cork | 2006: Patras | 2007: Hermannstadt, Luxemburg und Großregion | 2008: Liverpool, Stavanger | 2009: Linz, Vilnius | 2010: Istanbul, Pécs, Ruhrgebiet | 2011: Tallinn, Turku | 2012: Guimarães, Maribor | 2013: Košice, Marseille | 2014: Riga, Umeå | 2015: Mons, Pilsen | 2016: Breslau, Donostia / San Sebastián | 2017: Aarhus, Paphos | 2018: Leeuwarden, Valletta | 2019: Matera, Plowdiw | 2020–2021*: Galway, Rijeka | 2022: Esch an der Alzette, Kaunas, Novi Sad | 2023: Eleusis, Timișoara, Veszprém | 2024: Bad Ischl, Bodø, Tartu | 2025: Chemnitz, Nova Gorica/Gorizia | 2026: Oulu, Trenčín | 2027: Liepāja

Siehe auch: Liste der Europäischen Kulturhauptstädte

*Von der Europäischen Kommission wegen der COVID-19-Pandemie vorgeschlagene Verlängerung

Normdaten (Sachbegriff): GND: 1204207380 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 01:02

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Die Kulturhauptstadt Europas von 1985 bis 1999 Kulturstadt Europas ist ein Titel der jahrlich von der Europaischen Union vergeben wird seit 2004 an mindestens zwei Stadte Die Benennung soll dazu beitragen den Reichtum die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verstandnis der Burger Europas fureinander zu ermoglichen Kulturstadt Berlin Briefmarke 1988GeschichteDie im Rat der Europaischen Gemeinschaft vereinigten fur Kulturfragen zustandigen Minister verabschiedeten auf Vorschlag der damaligen griechischen Kulturministerin Melina Mercouri am 13 Juni 1985 eine Entschliessung fur die alljahrliche Benennung einer Kulturstadt Europas Durch diese Veranstaltung fur die von der Gemeinschaft Fordermittel zur Verfugung gestellt wurden sollten der europaischen Offentlichkeit besondere kulturelle Aspekte der Stadt der Region oder des betreffenden Landes zuganglich gemacht werden Durch den Beschluss 1419 1999 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Mai 1999 wurde eine Gemeinschaftsaktion Kulturhauptstadt Europas eingerichtet und ein Rotationsprinzip festgelegt Der Beschluss Nr 445 2014 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 knupft an diesen Beschluss an und fuhrt die Aktion der Europaischen Union fur die Kulturhauptstadte Europas fur den Zeitraum 2020 bis 2033 unter uberarbeiteten Bedingungen fort Seit 1985 wird der Titel kontinuierlich jeweils fur ein Jahr verliehen In dem entsprechenden Jahr finden in den Kulturhauptstadten zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt Die Stadte erhoffen sich vom Tragen dieses Titels fur ein Jahr eine erhohte Aufmerksamkeit und zahlreiche Besucher Liste der Europaischen Kulturhauptstadte Hauptartikel Liste der Europaischen Kulturhauptstadte Karte der Kulturhauptstadte Europas Stand 2025 VergabeverfahrenDurch den Beschluss 649 2005 EG haben das Europaische Parlament und der Rat eine Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten festgelegt Um die bei der EU Erweiterung 2004 und 2007 hinzugekommenen neuen EU Mitglieder moglichst schnell in die Aktion einzubinden wurden seit 2009 jeweils zwei Kulturhauptstadte ernannt davon eine aus den alten Mitgliedstaaten und eine aus den neuen Dieses Verfahren galt bis zum Jahr 2019 dem Jahr des Auslaufens der bisherigen Aktion und fur diejenigen Mitgliedstaaten die bis 2019 berechtigt waren Stadte fur den Kulturhauptstadt Titel vorzuschlagen Fur die Jahre 2020 bis 2033 gilt hingegen das im Beschluss Nr 445 2014 EU festgelegte Verfahren welches sowohl die Auswahlkriterien modifiziert als auch das Vergabeverfahren angepasst und eine neue Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten aufgestellt hat Nach dieser Liste sind in den Jahren 2024 und 2033 wieder osterreichische Stadte gemeinsam mit einer estnischen Stadt und 2025 eine deutsche Stadt gemeinsam mit einer slowenischen Stadt berechtigt den Titel der Kulturhauptstadt Europas zu tragen Mit jeweils sechs Jahren Vorlaufzeit lautet der jeweilige Mitgliedstaat ein nationales Auswahlverfahren ein Eine unabhangige europaische Expertenjury begutachtet die Bewerbungen im darauffolgenden Jahr in einem Vorauswahlverfahren Die Jury setzt sich aus zehn internationalen Experten zusammen sowie aus zwei weiteren nationalen Experten die fur das Bewerbungsverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat hinzugezogen werden Die Experten mussen uber weitreichende Erfahrungen im Kulturbereich in der Stadtentwicklung und oder bei der Durchfuhrung von gross angelegten Kulturveranstaltungen verfugen Die Jury erstellt aus der Gesamtzahl der Bewerbungen eine Vorauswahlliste Die in der Auswahlliste genannten Bewerberstadte konnen ihre Bewerbungen daraufhin anhand der Juryempfehlungen erganzen und uberarbeiten Nach einer zweiten und abschliessenden Auswahlrunde empfiehlt die Jury eine Stadt fur die Ernennung zur Kulturhauptstadt Der jeweilige Mitgliedstaat ernennt daraufhin anhand der Empfehlungen des Auswahlberichts der Jury die Kulturhauptstadt Die 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Normdaten Sachbegriff GND 1204207380 GND Explorer lobid OGND AKS

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