Die Richtlinie 2000 60 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23 Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrah
Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik oder inoffiziell Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist eine europäische Richtlinie, welche den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union (EU) vereinheitlichen soll und bezweckt, deren entsprechende Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.
Richtlinie 2000/60/EG | |
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Text von Bedeutung für den EWR | |
Titel: | Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Wasserrahmenrichtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 175 Abs. 1 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 22. Dezember 2000 |
In nationales Recht umzusetzen bis: | 22. Dezember 2003 |
Umgesetzt durch: | Umsetzungsübersicht |
Fundstelle: | ABl. L 327, 22. Dezember 2000, S. 1–73 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Kontext
Innerhalb der Europäischen Union sind die natürlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Die wasserwirtschaftlichen Probleme variieren innerhalb Europas stark. Deswegen beschränkt die Richtlinie sich darauf, Qualitätsziele aufzustellen und Methoden anzugeben, wie diese zu erreichen und gute Wasserqualitäten zu erhalten sind.
Die Richtlinie zeichnet sich dabei durch vier Elemente aus, die gegenüber der bisherigen deutschen Wasserpolitik Veränderungen und teilweise Verbesserungen bedeuten und daher Anpassungsbedarf ausgelöst haben.
Ziele
„Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen. Für Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen.“ Mit Stand 2018 erfüllt noch keines der 16 deutschen Bundesländer die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Besonders die Nitrate aus der Massentierhaltung und die Quecksilberbelastung aus der Kohleverstromung machen den Behörden zu schaffen.
Ziele der EU-WRRL sind:
- Beim Grundwasser die Gewährleistung eines „guten qualitativen und mengenmäßigen Zustands“.
Verbesserungsgebot
- Die Herstellung des „guten Zustands“ bzw. des „guten Potenzials“ bei Oberflächengewässern.
Verschlechterungsverbot
- Der Zustand der Wasserkörper darf nicht verschlechtert werden.
„Guter Zustand“
„Gewässer sind dann in einem guten Zustand, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur, bei Oberflächengewässern die chemischen Inhaltsstoffe bzw. beim Grundwasser die chemischen Inhaltsstoffe und deren Menge vom Menschen nur gering beeinflusst sind.“
Grundwasser
Beim Grundwasser soll ein „guter chemischer und mengenmäßiger Zustand“ erreicht werden: Anhand geologischer Daten wird die Menge des Grundwassers bestimmt. Die jeweilige Wasserentnahme darf laut Gesetz lediglich einen Teil des jährlich neu gebildeten Grundwassers betragen. „Ein „guter mengenmäßiger Zustand“ besteht dann, wenn die mittlere jährliche Wasserentnahme die verfügbaren Ressourcen langfristig nicht übersteigt.“
Bei der Analyse der „chemischen Qualität des Grundwassers“ werden charakteristische „Leitparameter“ wie der Gehalt an Nährstoffen und weitere Kennzahlen wie etwaige Konzentrationen von Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln gemessen. Ein „guter chemischer Zustand“ ist gegeben, „wenn die Konzentration von bestimmten Schadstoffen den geltenden Qualitätsnormen entspricht und die anthropogene stoffliche Belastung nicht zu einer signifikanten Schädigung von Oberflächengewässern oder Feuchtgebieten führt.“
Oberflächengewässer
Der gute Zustand von Oberflächengewässern besteht aus einem zumindest guten ökologischen und guten chemischen Zustand. „Ökologischer Zustand“ meint die Gewässerqualität in Bezug auf die Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosysteme. Bewertet wird der ökologische Zustand unter Prüfung
- der Zusammensetzung und Qualität der Lebensgemeinschaft im Wasser,
- der national relevanten chemischen Schadstoffe sowie ergänzend
- der physikalisch-chemischen Komponenten wie Nährstoffverfügbarkeit, Sauerstoffhaushalt, Temperatur, Salzgehalt und
hydromorphologische Eigenschaften wie Wasservolumen, Strömung, Tiefe und Beschaffenheit des Gewässerbetts. Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der Gewässer leben dort jeweils verschiedene Kleintiere, Algen, Wasserpflanzen und Fische. Die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft dieser biologischen Qualitätselemente spiegelt die Qualität der Gewässer wider.
Bewertung
Die Bewertung des Zustands der Oberflächengewässer erfolgt in fünf Stufen:
- „sehr gut“
- „gut“
- „mäßig“
- „unbefriedigend“
- „schlecht“
„Dabei ist die Gewässerökologie typspezifisch und maßgeblich geprägt durch das Zusammenspiel der biologischen, chemischen und hydromorphologischen Komponenten. Diese Komponenten sind gemäß der Wasserrahmenrichtlinie auch zur Beurteilung des ökologischen Zustands heranzuziehen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Abweichung des Gewässers vom natürlichen, von Menschenhand weitgehend unberührten Zustand (Referenzzustand)“.
Die Einstufung als „sehr gut“ erfolgt dann, wenn biologische, chemische und morphologische Bedingungen keine oder nur sehr geringe Störungen durch den Menschen zeigen und der Zustand der Oberflächengewässer als „naturnah“ bewertet wird. Die Einstufung erfolgt abhängig vom Grad der Abweichung vom „Referenzzustand“: ein „guter Zustand“ weicht leicht von diesem ab, ein „mäßiger“ mehr usw.
Zur Definition des chemischen Zustands hat die EU Umweltqualitätsnormen für 33 „prioritäre“ und acht zuvor geregelte Stoffe festgelegt. Diese werden im gesamten EU-Raum als „bedenklich“ eingestuft.
Die Einhaltung der Vorgaben wird im Wasser selbst sowie in den Gewässer-Ablagerungen bzw. -Sedimenten oder der Gewässer-Flora und -Fauna gemessen. Ein „guter chemischer Zustand“ ist gegeben, wenn kein Schadstoff in einer höheren Konzentration vorkommt, als in den Umweltqualitätsnormen erlaubt ist.
Zur Gewährleistung der europaweiten Vergleichbarkeit der angewandten biologischen Bewertungssysteme wurde das Bewertungsverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten im Rahmen einer „Interkalibrierung“ abgeglichen.
„Künstliche“ Gewässer
Neben natürlich entstandenen Gewässern bestehen auch „künstliche“ bzw. von Menschen „erheblich veränderte“ Gewässer wie Kanäle bzw. Flüsse und Bäche, deren natürliche Struktur sehr stark verändert wurde und die auch heute noch intensiv genutzt werden z. B. für Landentwässerung, Schifffahrt oder Trinkwassergewinnung. Sie haben einen Sonderstatus, weil durch die starken Eingriffe und Veränderungen keine Rückführung in einen „guten“ Zustand möglich ist, ohne dass dabei die menschlichen Aktivitäten und Nutzungen unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden müssten. Hier gilt es, das „gute ökologische Potenzial“ zu erreichen.
Die EU berücksichtigt hier, dass nicht auf jegliche Gewässernutzung verzichtet werden kann und die natürlicherweise in diesem Zusammenhang vorkommenden Lebensräume nur teilweise wiederhergestellt werden können.
Räumliche Ausrichtung an Flussgebietseinheiten
Die EU-Staaten haben „einheitliche und bedeutende Abschnitte“ eines Gewässers festzulegen. Solche Wasserkörper sind beispielsweise Teilabschnitte eines Flusses, ein See oder ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter (oder Aquifere). Der Einteilung liegt die Typisierung und der Gewässerzustand zugrunde. Die Definition von Wasserkörpern soll darüber hinaus eine zielgerichtete Bewirtschaftung der Gewässer unterstützen.
Die räumliche Ausrichtung der EU-WRRL an Flussgebietseinheiten geht darauf zurück, dass Schadstoffbelastungen der Oberflächengewässer die Verwaltungsgrenzen überschreiten, also eine wirksame ebenfalls übergreifend sein muss. Die Orientierung der Wasserpolitik bzw. der Verwaltungen an diesen Flussgebietseinheiten wurde zunächst in Großbritannien und Frankreich praktiziert und gab den Impuls für die europäische Regelung. Da die Einzugsgebiete vieler der großen europäischen Flüsse wie Maas, Rhein, Elbe, Oder oder Donau über Staatsgrenzen hinausgehen, lag eine europäische Regelung nahe. Ähnliches gilt für die Grundwasserverhältnisse, die ebenfalls von politischen Grenzen unabhängig sind.
Die Flussgebietseinheiten bestehen vor allem aus natürlichen, durch Wasserscheiden begrenzte Einzugsgebiete mit den entsprechenden Aquifern, welche sich wiederum in Teileinzugsgebiete aufteilen.
Die Leitidee der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Verwaltung der Gewässer und der damit verbundenen Naturressourcen (Boden, Land-, Forstwirtschaft, Landnutzung, Naturschutz, Stadt- und Raumplanung, Siedlungswesen und anderes) nach diesen natürlichen Einheiten, weil dies die effizienteste Methode ist (siehe „Management von Wassereinzugsgebieten“).
Situation in der Bundesrepublik Deutschland
Das Prinzip der Verwaltung nach Flusseinzugsbereichen nach dem Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie wird aktuell in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollständig angewendet, da man die Verwaltung sämtlicher Naturressourcen den Bundesländern aufgetragen hat. Da die Grenzen der Bundesländer fast nirgendwo längs natürlicher Wasserscheiden verlaufen und überall sowohl Bäche und Flüsse überqueren, hat man ein zerschnittenes Stückwerk statt Flussgebietseinheiten. Innerhalb dieser finden aber die vielen Wechselwirkungen zwischen den Naturressourcen und dem menschlichen Handeln statt, ebenso wie die Ein- und Auswirkungen von sozialen und ökonomischen Prozessen, deshalb ist eine multidisziplinäre Herangehensweise innerhalb dieser natürlichen Einheiten unentbehrlich, welche auch zunehmend nicht nur in Europa, sondern weltweit angewendet wird.
Das bedeutet für die Bundesrepublik eine Neuorientierung nicht nur im gesamteuropäischen Rahmen, sondern auch innerhalb Deutschlands, vor allem um die Herausforderungen und möglichen Folgen des Klimawandels abfangen und mildern zu können.
Lösungsansätze
Um diese Aufgabe zu bewältigen, wären Flussgebietseinheits-Kommissionen, die die Grenzen der Bundesländer übergreifen, unterteilt in Teileinzugsgebiets-Kommissionen, eine mögliche Lösung. Diese Kommissionen würden die Verwaltung der Naturressourcen übernehmen, wie von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 3) empfohlen.
Eine Aufteilung in Flussgebietseinheiten würde zum Beispiel bedeuten, dass in Thüringen die Verantwortung über alle Naturressourcen über das gesamte obere Saale-Einzugsgebiet ab dem Zusammenfluss mit der Wethau bei Naumburg bis zur Wasserscheide im Fichtelgebirge, einschließlich dem Unstrut-Einzugsgebiet übernehmen würde, zusammen mit in Niedersachsen liegenden, zur Unstrut gehörenden Zuflüssen wie Zorge, Wieda und Steina-Ichte. Der thüringische Anteil des Leine-Einzugsgebietes würde dagegen von Niedersachsen aus bewirtschaftet und verwaltet. Der thüringische Anteil des Main-Einzugsgebietes (Streu, Milz, Rodach, Itz, Steinach usw.), welche zur Flussgebietsgemeinschaft des Rheins gehören, würde mit dem bayerischen Maingebiet von Bayern aus bewirtschaftet und verwaltet. Dagegen kommt das bayrische obere Saaleeinzugsgebiet um Hof, Selbitz und Rehau in die Verantwortung Thüringens. Der thüringische Teil der Weißen Elster wäre mit dem sächsischen zu verwalten, da dieser wichtig für die Stadt Leipzig ist und der größte Teil des Einzugsgebiets in Sachsen liegt. Das Einzugsgebiet der Werra, das größtenteils in Thüringen liegt und wichtige Städte dieses Bundeslandes, wie Meiningen, Gotha und Eisenach, betrifft, würde von Thüringen aus verwaltet, Dieser Teil würde denn aber der Flussgebietsgemeinschaft Weser unterstellt, während die zur Elbe gehörenden Saale-Unstrut-Flussgebietseinheit der Flussgebietsgemeinschaft Elbe unterstellt wäre.
Dies würde das Ziel verfolgen, die Einzugsgebiete als Einheiten wieder sichtbar zu machen und ihre Verwaltung effizienter zu gestalten, indem die Verwaltungsgrenzen über die Naturressourcen wieder mit den natürlichen Wasserscheiden übereinstimmen.
Für einen effizienten Gewässerschutz benötigen die verschiedenen anderen in Zusammenhang stehenden Naturressourcen (Wasser-, Forst- und Landwirtschaft, Böden, Siedlungswesen, Infrastruktur, Raumplanung, Klima) ebenfalls verwaltungstechnische Verbindungen und multidisziplinäre Expertengruppen.
Länderübergreifende Verwaltungskommissionen, die verschiedene Studien und Maßnahmen planen, entwerfen und durchführen, unter Beaufsichtigung und Kontrolle durch größere zusammengefasste Flussgebietseinheiten des Bundes und der Europäischen Union, sind in der föderalen deutschen Struktur eine Möglichkeit, den Forderungen der Richtlinie gerecht zu werden, will man die Verwaltung und Bewirtschaftung der Gewässer nicht dem Bund allein mit nach Teileinzugsgebieten geordneten Flusseinzugsgebietsgemeinschaften überlassen.
Die Anforderungen eines integrierten Einzugsgebietsmanagements als entscheidender Teil der Regionalentwicklung nicht nur Deutschlands, sondern der Europäischen Union insgesamt, sollten Priorität haben, an welche sich die derzeitige föderale Struktur der Bundesrepublik unbedingt anpassen sollte, um in effizienter Form den Erfordernissen der Umwelt gerecht werden zu können.
Petitionen an den Bundestag
Es wurde im November 2021 eine Petition an den Bundestag (Pet 2-20-18-274-000249) zur Anpassung des Grundgesetzes an die EU-WRRL 2000/60/EG eingereicht, damit das Flusseinzugsgebiets-Management vollständig und in allen Maßstäben umgesetzt werden kann.
Flussgebietsgemeinschaften
Nach der Veröffentlichung der EU-WRRL 2000/60/EG wurden nach und nach die Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland gegründet: Im Jahre 2002 die Flussgebietsgemeinschaft Ems; 2003 ging aus der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser die FGG Weser hervor; 2004 wurde dann die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe für den deutschen Teil des Elbe-Einzugsgebietes gegründet, im Jahre 2012 für den deutschen Teil des Rheins die FGG Rhein und im Jahre 2014 dann auch für den deutschen Teil des Donau-Einzugsgebiets die FGG Donau. Die Länder bearbeiten aber weiterhin in unabhängiger Form ihre Teilstücke, tragen dann aber die Daten in regelmäßigen Zeitabschnitten nach den oben genannten Haupt-Flusseinzugsgebieten geordnet in den entsprechenden Flussgebietsgemeinschaften zusammen, welche die Daten dann entsprechend analysieren.
Nachteil: Es handelt sich immer noch um eine unvollständige Umsetzung: Weiterhin fehlt die kleinteilige Arbeit ebenso wie die vollständige Analyse, Bewirtschaftung und die Verwaltung nach Flusseinzugsgebieten in allen Maßstäben, also auch kleinerer Teileinzugsgebiete unterer Ordnung, da fast alle Tätigkeiten weiterhin an den Bundesländergrenzen enden. Außerdem fehlen entsprechende Organisationen für die vielen kleineren Teileinzugsgebiete, besonders jene, welche Bundesländergrenzen überschreiten. Es fehlt auch eine generelle Sensibilisierung der Gesamtbevölkerung über Einzugsgebiete in fast allen Regionen Deutschlands.
Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel
Seit 2008 wird im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz an einer multidisziplinär angelegten Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel gearbeitet, welche dank notwendigen Anforderungen multidisziplinär ausgerichtet ist und an welcher auch andere Ministerien beteiligt sind. Mutidisziplinäres Flusseinzugsgebiets-Management sollte ein wichtiger Teil dieser werden.
Integrierter Ansatz
Die chemische, biologische und ökologische Qualität von Gewässern unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher Einflüsse. Um diese zu bewerten und dementsprechend zu handeln, bedarf es zunächst einer breiten Datengrundlage, für deren Bereitstellung bzw. Fortschreibung die Richtlinie einheitliche und daher vergleichbare Kriterien vorschreibt. Hinsichtlich der Regulierung schreibt Art. 10 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass die Belastungen aus „Punktquellen“ (vor allem industrielle Einleitungen und solche aus Kläranlagen) und „diffusen“ Quellen (vor allem landwirtschaftliche Einträge) zusammen betrachtet werden, was eine Änderung gegenüber dem bis dato geltenden deutschen Recht war.
Kostendeckungsprinzip
Die WRRL schreibt vor, dass bis zum Jahr 2010 die Wasserversorgung „kostendeckend“ gestaltet werden muss: Bisher wird die Wasserversorgung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland z. T., in vielen Orten durch Subventionen künstlich verbilligt, vor allem, soweit sie kommunal organisiert ist. Außerdem wird aus wirtschaftspolitischen Gründen an manche Branchen mit hohem betrieblichen Wasserbedarf Wasser verbilligt abgegeben. Die Folge werden voraussichtlich Erhöhungen der Wasserpreise sein, deren Durchsetzung deswegen schwierig sein dürfte, weil die Wasserpreise – über die Abwassergebühren – in den letzten Jahren wegen der Notwendigkeit der Nachrüstung von Kläranlagen bereits überdurchschnittlich angestiegen waren.
Technischer Standard der Abwasserreinigung
Nach der Wasserrahmenrichtlinie muss die Abwasserbehandlung den besten verfügbaren Technologien entsprechen. Dieser Begriff entstammt dem britischen Recht und wird deswegen oft BAT (für best available technique) abgekürzt. Damit ist der jeweilige Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren gemeint, wobei jedoch ausdrücklich die Kosten-Nutzen-Relation berücksichtigt wird.
Bis 2002 bildeten in Deutschland die allgemein anerkannten Regeln der Technik die gesetzliche Anforderung an den technischen Standard der Abwasserreinigung (§ 7a des Wasserhaushaltsgesetzes). Zur Anpassung an die höheren Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie wurden 2002 die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Stand der Technik ersetzt (siehe § 7a WHG a.F.). In der seit dem 1. März 2010 geltenden Fassung des WHG regeln dies § 3 Nr. 11 und § 57 entsprechend.
Umsetzung in nationales Recht
Deutschland
Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – ursprünglich ein Rahmengesetz des Bundes – wurde 2002 an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Auch das Wasserrecht der Länder wurde in der Folge angepasst.
Das in der konkurrierenden Gesetzgebung entstandene Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, erfüllt die Anforderungen.
Wasserstraßen
Bundeswasserstraßen werden vom Bund betrieben, unterhalten und ausgebaut. Für die Wasserwirtschaft und die Durchführung der Rahmenrichtlinie sind die Bundesländer zuständig. Da die ökologischere Umgestaltung der Gewässer hohe Kosten verursachen kann, stellt sich die Frage, wer diese bezahlen muss (Beispiel: Um die ökologische Durchgängigkeit eines Gewässers als Gütekriterium zu erreichen, kann es notwendig sein eine Fischaufstiegsanlage zu errichten, z. B. das Weserwehr an der Weser bei Bremen, oder die Staustufe der Elbe bei Geesthacht). Wie bei jeder Bund-Länder-Mischfinanzierung (siehe Föderalismusreform) besteht die Gefahr bzw. Versuchung („Moral Hazard“), dass beide Akteure nichts bzw. zu wenig tun in der Hoffnung, der jeweils andere werde „es schon richten“.
Österreich
In Österreich erfolgt die Umsetzung durch den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan.
Partizipation
In Artikel 14 schreibt die WRRL die Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor. Die aktive Beteiligung interessierter Stellen („Stakeholder“) ist zu fördern.
Siehe auch
- Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
- Ethohydraulik
- Hydromorphologie
- Integriertes Küstenzonenmanagement
- Trinkwasser
Literatur
- Antje Bruns: Governance im Küstenraum. Europäische Umweltpolitik im Wandel. Die Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements und der Wasserrahmenrichtlinie an der Westküste Schleswig-Holsteins. DNB 1004372302 (Dissertation an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel).
- Durchgängigkeit und Habitat-modellierung von Fliessegewässern. DWA, Hennef 2010, ISBN 978-3-86068-413-9.
- Bernd Klauer, Michael Rode, Daniel Petry: Flussgebietsmanagement nach EG-Wasserrahmenrichtlinie. Metropolis, Marburg 2008, ISBN 978-3-89518-648-6.
- Katja Sigel: Umweltprobleme und Unsicherheit. Eine konzeptionelle und empirische Analyse am Beispiel der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Metropolis, Marburg 2007, ISBN 978-3-89518-646-2 (Dissertation an der Universität Osnabrück).
Weblinks
- Richtlinie 2000/60/EG
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2011, abgerufen am 28. Juni 2016 (Überblick zum Thema).
- WasserBLIcK, Bund–Länder–Informations- und Kommunikationsplattform. Bundesanstalt für Gewässerkunde, abgerufen am 30. Mai 2010 (Umfassende Veröffentlichung zur Umsetzung der WRRL).
- www.gewaesser-bewertung.de, Informationsportal zur Bewertung der Oberflächengewässer gemäß EU-WRRL. Umweltbundesamt und Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, abgerufen am 28. November 2018 (Umfassende Darstellung der deutschen Verfahren zur Bewertung der biologischen und unterstützenden Qualitätskomponenten in Oberflächengewässern einschl. Software-Downloads).
- WRRL im Münsterland – Kooperationen und Projekte
- Handbuch Wald & Wasser – Umsetzung der WRRL im Wald auf Waldwissen.net
- ein Lernmodul über die Wasserrahmenrichtlinie
- Schutz vor Eintrag von Giftstoffen in Oberflächengewässer (englisch)
- Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fischschutz.de
- Methodik zur Bestimmung von Wasserpflanzen / Makrophyten im Rahmen der WRRL Siehe Methodik und Kohler on the Web
- Wasser-DE Zentraler Informationsknoten der LAWA Wasserwirtschaft Deutschland
- Gewässerschutzforum der Umweltverbände zur Wasserrahmenrichtlinie
Einzelnachweise
- WWF-Report: Bundesländer-Ranking zu Wasserqualität und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie / Umweltministerkonferenz zum Handeln aufgefordert. In: wwf.de. 5. November 2018, abgerufen am 5. November 2018.
- Umweltziele – der gute Zustand für unsere Gewässer. In: bmnt.gv.at. Archiviert vom 5. April 2018; abgerufen am 4. April 2018. (nicht mehr online verfügbar) am Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Sibylle Wilke: Ökologischer Zustand der Fließgewässer. In: Umweltbundesamt. 18. Oktober 2013 (umweltbundesamt.de [abgerufen am 4. April 2018]).
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, abgerufen am 8. März 2020
- Ein Beispiel dafür in Mexiko: Autorenkollektiv CONAGUA Comisión Nacional de Agua; México: Consejo de Cuenca. In: Gobierno de México. Gobierno de México (Mexikanische Regierung), 5. Juli 2016, abgerufen am 21. Oktober 2020 (spanisch).
- Die Ems / De Eems. Flussgebietseinheit Ems, abgerufen am 21. Juli 2022 (deutsch, niederländisch).
- Flussgebietsgemeinschaft Weser. 2022, abgerufen am 21. Juli 2022.
- Flussgebietsgemeinschaft Donau. Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, abgerufen am 21. Juli 2022.
- Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. In: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 23. Oktober 2020, abgerufen am 21. Juli 2022.
Autor: www.NiNa.Az
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Die Richtlinie 2000 60 EG des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 23 Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens fur Massnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik oder inoffiziell Europaische Wasserrahmenrichtlinie EU WRRL ist eine europaische Richtlinie welche den rechtlichen Rahmen fur die Wasser Politik der Europaischen Union EU vereinheitlichen soll und bezweckt deren entsprechende Politik starker auf eine nachhaltige und umweltvertragliche Wassernutzung auszurichten Richtlinie 2000 60 EGText von Bedeutung fur den EWRTitel Richtlinie 2000 60 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens fur Massnahmen der Gemeinschaft im Bereich der WasserpolitikBezeichnung nicht amtlich WasserrahmenrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie UmweltrechtGrundlage EGV insbesondere Art 175 Abs 1Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 22 Dezember 2000In nationales Recht umzusetzen bis 22 Dezember 2003Umgesetzt durch UmsetzungsubersichtFundstelle ABl L 327 22 Dezember 2000 S 1 73Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen UnionKontextInnerhalb der Europaischen Union sind die naturlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich Die wasserwirtschaftlichen Probleme variieren innerhalb Europas stark Deswegen beschrankt die Richtlinie sich darauf Qualitatsziele aufzustellen und Methoden anzugeben wie diese zu erreichen und gute Wasserqualitaten zu erhalten sind Die Richtlinie zeichnet sich dabei durch vier Elemente aus die gegenuber der bisherigen deutschen Wasserpolitik Veranderungen und teilweise Verbesserungen bedeuten und daher Anpassungsbedarf ausgelost haben Ziele Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet bis 2015 und in Ausnahmefallen bis 2027 alle Gewasser in einen guten okologischen und guten chemischen Zustand zu bringen Fur Grundwasser ist ein guter mengenmassiger und guter chemischer Zustand zu erreichen Mit Stand 2018 erfullt noch keines der 16 deutschen Bundeslander die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie Besonders die Nitrate aus der Massentierhaltung und die Quecksilberbelastung aus der Kohleverstromung machen den Behorden zu schaffen Ziele der EU WRRL sind Beim Grundwasser die Gewahrleistung eines guten qualitativen und mengenmassigen Zustands Verbesserungsgebot Die Herstellung des guten Zustands bzw des guten Potenzials bei Oberflachengewassern Verschlechterungsverbot Der Zustand der Wasserkorper darf nicht verschlechtert werden Guter Zustand Gewasser sind dann in einem guten Zustand wenn ihre Lebensgemeinschaften ihre Struktur bei Oberflachengewassern die chemischen Inhaltsstoffe bzw beim Grundwasser die chemischen Inhaltsstoffe und deren Menge vom Menschen nur gering beeinflusst sind Grundwasser Beim Grundwasser soll ein guter chemischer und mengenmassiger Zustand erreicht werden Anhand geologischer Daten wird die Menge des Grundwassers bestimmt Die jeweilige Wasserentnahme darf laut Gesetz lediglich einen Teil des jahrlich neu gebildeten Grundwassers betragen Ein guter mengenmassiger Zustand besteht dann wenn die mittlere jahrliche Wasserentnahme die verfugbaren Ressourcen langfristig nicht ubersteigt Bei der Analyse der chemischen Qualitat des Grundwassers werden charakteristische Leitparameter wie der Gehalt an Nahrstoffen und weitere Kennzahlen wie etwaige Konzentrationen von Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln gemessen Ein guter chemischer Zustand ist gegeben wenn die Konzentration von bestimmten Schadstoffen den geltenden Qualitatsnormen entspricht und die anthropogene stoffliche Belastung nicht zu einer signifikanten Schadigung von Oberflachengewassern oder Feuchtgebieten fuhrt Oberflachengewasser Der gute Zustand von Oberflachengewassern besteht aus einem zumindest guten okologischen und guten chemischen Zustand Okologischer Zustand meint die Gewasserqualitat in Bezug auf die Struktur und Funktionsfahigkeit aquatischer Okosysteme Bewertet wird der okologische Zustand unter Prufung der Zusammensetzung und Qualitat der Lebensgemeinschaft im Wasser der national relevanten chemischen Schadstoffe sowie erganzend der physikalisch chemischen Komponenten wie Nahrstoffverfugbarkeit Sauerstoffhaushalt Temperatur Salzgehalt und hydromorphologische Eigenschaften wie Wasservolumen Stromung Tiefe und Beschaffenheit des Gewasserbetts Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der Gewasser leben dort jeweils verschiedene Kleintiere Algen Wasserpflanzen und Fische Die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft dieser biologischen Qualitatselemente spiegelt die Qualitat der Gewasser wider Bewertung Die Bewertung des Zustands der Oberflachengewasser erfolgt in funf Stufen sehr gut gut massig unbefriedigend schlecht Dabei ist die Gewasserokologie typspezifisch und massgeblich gepragt durch das Zusammenspiel der biologischen chemischen und hydromorphologischen Komponenten Diese Komponenten sind gemass der Wasserrahmenrichtlinie auch zur Beurteilung des okologischen Zustands heranzuziehen Die Bewertung erfolgt auf Basis der Abweichung des Gewassers vom naturlichen von Menschenhand weitgehend unberuhrten Zustand Referenzzustand Die Einstufung als sehr gut erfolgt dann wenn biologische chemische und morphologische Bedingungen keine oder nur sehr geringe Storungen durch den Menschen zeigen und der Zustand der Oberflachengewasser als naturnah bewertet wird Die Einstufung erfolgt abhangig vom Grad der Abweichung vom Referenzzustand ein guter Zustand weicht leicht von diesem ab ein massiger mehr usw Zur Definition des chemischen Zustands hat die EU Umweltqualitatsnormen fur 33 prioritare und acht zuvor geregelte Stoffe festgelegt Diese werden im gesamten EU Raum als bedenklich eingestuft Die Einhaltung der Vorgaben wird im Wasser selbst sowie in den Gewasser Ablagerungen bzw Sedimenten oder der Gewasser Flora und Fauna gemessen Ein guter chemischer Zustand ist gegeben wenn kein Schadstoff in einer hoheren Konzentration vorkommt als in den Umweltqualitatsnormen erlaubt ist Zur Gewahrleistung der europaweiten Vergleichbarkeit der angewandten biologischen Bewertungssysteme wurde das Bewertungsverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten im Rahmen einer Interkalibrierung abgeglichen Kunstliche Gewasser Neben naturlich entstandenen Gewassern bestehen auch kunstliche bzw von Menschen erheblich veranderte Gewasser wie Kanale bzw Flusse und Bache deren naturliche Struktur sehr stark verandert wurde und die auch heute noch intensiv genutzt werden z B fur Landentwasserung Schifffahrt oder Trinkwassergewinnung Sie haben einen Sonderstatus weil durch die starken Eingriffe und Veranderungen keine Ruckfuhrung in einen guten Zustand moglich ist ohne dass dabei die menschlichen Aktivitaten und Nutzungen unverhaltnismassig stark eingeschrankt werden mussten Hier gilt es das gute okologische Potenzial zu erreichen Die EU berucksichtigt hier dass nicht auf jegliche Gewassernutzung verzichtet werden kann und die naturlicherweise in diesem Zusammenhang vorkommenden Lebensraume nur teilweise wiederhergestellt werden konnen Raumliche Ausrichtung an Flussgebietseinheiten Die EU Staaten haben einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Gewassers festzulegen Solche Wasserkorper sind beispielsweise Teilabschnitte eines Flusses ein See oder ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter oder Aquifere Der Einteilung liegt die Typisierung und der Gewasserzustand zugrunde Die Definition von Wasserkorpern soll daruber hinaus eine zielgerichtete Bewirtschaftung der Gewasser unterstutzen Die raumliche Ausrichtung der EU WRRL an Flussgebietseinheiten geht darauf zuruck dass Schadstoffbelastungen der Oberflachengewasser die Verwaltungsgrenzen uberschreiten also eine wirksame ebenfalls ubergreifend sein muss Die Orientierung der Wasserpolitik bzw der Verwaltungen an diesen Flussgebietseinheiten wurde zunachst in Grossbritannien und Frankreich praktiziert und gab den Impuls fur die europaische Regelung Da die Einzugsgebiete vieler der grossen europaischen Flusse wie Maas Rhein Elbe Oder oder Donau uber Staatsgrenzen hinausgehen lag eine europaische Regelung nahe Ahnliches gilt fur die Grundwasserverhaltnisse die ebenfalls von politischen Grenzen unabhangig sind Die Flussgebietseinheiten bestehen vor allem aus naturlichen durch Wasserscheiden begrenzte Einzugsgebiete mit den entsprechenden Aquifern welche sich wiederum in Teileinzugsgebiete aufteilen Die Leitidee der EU Wasserrahmenrichtlinie ist die Verwaltung der Gewasser und der damit verbundenen Naturressourcen Boden Land Forstwirtschaft Landnutzung Naturschutz Stadt und Raumplanung Siedlungswesen und anderes nach diesen naturlichen Einheiten weil dies die effizienteste Methode ist siehe Management von Wassereinzugsgebieten Situation in der Bundesrepublik Deutschland Das Prinzip der Verwaltung nach Flusseinzugsbereichen nach dem Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie wird aktuell in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstandig angewendet da man die Verwaltung samtlicher Naturressourcen den Bundeslandern aufgetragen hat Da die Grenzen der Bundeslander fast nirgendwo langs naturlicher Wasserscheiden verlaufen und uberall sowohl Bache und Flusse uberqueren hat man ein zerschnittenes Stuckwerk statt Flussgebietseinheiten Innerhalb dieser finden aber die vielen Wechselwirkungen zwischen den Naturressourcen und dem menschlichen Handeln statt ebenso wie die Ein und Auswirkungen von sozialen und okonomischen Prozessen deshalb ist eine multidisziplinare Herangehensweise innerhalb dieser naturlichen Einheiten unentbehrlich welche auch zunehmend nicht nur in Europa sondern weltweit angewendet wird Das bedeutet fur die Bundesrepublik eine Neuorientierung nicht nur im gesamteuropaischen Rahmen sondern auch innerhalb Deutschlands vor allem um die Herausforderungen und moglichen Folgen des Klimawandels abfangen und mildern zu konnen Die Staumauer des Helmestausee bei Kelbra im Winterstau halbvoll Das Einzugsgebiet der Helme ist auf drei Bundeslander aufgeteilt Man sieht die erhohte Schlickansammlung auf der rechten Seite des Damms gegenuber der uber 2 m tieferen linken Seite Hier fehlt ein vernunftiges Management des gesamten Einzugsgebietes der Helme als eine Einheit unabhangig von der Bundeslanderzugehorigkeit und die engere Zusammenarbeit der Wasserwirtschaft mit der Forst und Landwirtschaft innerhalb dieser Einheit als Ganzer Eine Losung ware die Schaffung einer unabhangigen Helme Kommission welche diese Aufgaben ubernehmen wurde Diese wurde dann einer grosseren Unstrut und diese wiederum grosseren Saale Kommission unterstehen Losungsansatze Um diese Aufgabe zu bewaltigen waren Flussgebietseinheits Kommissionen die die Grenzen der Bundeslander ubergreifen unterteilt in Teileinzugsgebiets Kommissionen eine mogliche Losung Diese Kommissionen wurden die Verwaltung der Naturressourcen ubernehmen wie von der Europaischen Wasserrahmenrichtlinie Artikel 3 empfohlen Eine Aufteilung in Flussgebietseinheiten wurde zum Beispiel bedeuten dass in Thuringen die Verantwortung uber alle Naturressourcen uber das gesamte obere Saale Einzugsgebiet ab dem Zusammenfluss mit der Wethau bei Naumburg bis zur Wasserscheide im Fichtelgebirge einschliesslich dem Unstrut Einzugsgebiet ubernehmen wurde zusammen mit in Niedersachsen liegenden zur Unstrut gehorenden Zuflussen wie Zorge Wieda und Steina Ichte Der thuringische Anteil des Leine Einzugsgebietes wurde dagegen von Niedersachsen aus bewirtschaftet und verwaltet Der thuringische Anteil des Main Einzugsgebietes Streu Milz Rodach Itz Steinach usw welche zur Flussgebietsgemeinschaft des Rheins gehoren wurde mit dem bayerischen Maingebiet von Bayern aus bewirtschaftet und verwaltet Dagegen kommt das bayrische obere Saaleeinzugsgebiet um Hof Selbitz und Rehau in die Verantwortung Thuringens Der thuringische Teil der Weissen Elster ware mit dem sachsischen zu verwalten da dieser wichtig fur die Stadt Leipzig ist und der grosste Teil des Einzugsgebiets in Sachsen liegt Das Einzugsgebiet der Werra das grosstenteils in Thuringen liegt und wichtige Stadte dieses Bundeslandes wie Meiningen Gotha und Eisenach betrifft wurde von Thuringen aus verwaltet Dieser Teil wurde denn aber der Flussgebietsgemeinschaft Weser unterstellt wahrend die zur Elbe gehorenden Saale Unstrut Flussgebietseinheit der Flussgebietsgemeinschaft Elbe unterstellt ware Beispiel Thuringen Vorschlag zum territorialen Austausch von Bundeslandern im Bereich Naturressourcen Management um kunstliche Zerschneidungen von Flusseinzugsgebieten zu vermeiden Dies wurde das Ziel verfolgen die Einzugsgebiete als Einheiten wieder sichtbar zu machen und ihre Verwaltung effizienter zu gestalten indem die Verwaltungsgrenzen uber die Naturressourcen wieder mit den naturlichen Wasserscheiden ubereinstimmen Fur einen effizienten Gewasserschutz benotigen die verschiedenen anderen in Zusammenhang stehenden Naturressourcen Wasser Forst und Landwirtschaft Boden Siedlungswesen Infrastruktur Raumplanung Klima ebenfalls verwaltungstechnische Verbindungen und multidisziplinare Expertengruppen Landerubergreifende Verwaltungskommissionen die verschiedene Studien und Massnahmen planen entwerfen und durchfuhren unter Beaufsichtigung und Kontrolle durch grossere zusammengefasste Flussgebietseinheiten des Bundes und der Europaischen Union sind in der foderalen deutschen Struktur eine Moglichkeit den Forderungen der Richtlinie gerecht zu werden will man die Verwaltung und Bewirtschaftung der Gewasser nicht dem Bund allein mit nach Teileinzugsgebieten geordneten Flusseinzugsgebietsgemeinschaften uberlassen Die Anforderungen eines integrierten Einzugsgebietsmanagements als entscheidender Teil der Regionalentwicklung nicht nur Deutschlands sondern der Europaischen Union insgesamt sollten Prioritat haben an welche sich die derzeitige foderale Struktur der Bundesrepublik unbedingt anpassen sollte um in effizienter Form den Erfordernissen der Umwelt gerecht werden zu konnen Petitionen an den Bundestag Es wurde im November 2021 eine Petition an den Bundestag Pet 2 20 18 274 000249 zur Anpassung des Grundgesetzes an die EU WRRL 2000 60 EG eingereicht damit das Flusseinzugsgebiets Management vollstandig und in allen Massstaben umgesetzt werden kann Flussgebietsgemeinschaften Nach der Veroffentlichung der EU WRRL 2000 60 EG wurden nach und nach die Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland gegrundet Im Jahre 2002 die Flussgebietsgemeinschaft Ems 2003 ging aus der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser die FGG Weser hervor 2004 wurde dann die Flussgebietsgemeinschaft FGG Elbe fur den deutschen Teil des Elbe Einzugsgebietes gegrundet im Jahre 2012 fur den deutschen Teil des Rheins die FGG Rhein und im Jahre 2014 dann auch fur den deutschen Teil des Donau Einzugsgebiets die FGG Donau Die Lander bearbeiten aber weiterhin in unabhangiger Form ihre Teilstucke tragen dann aber die Daten in regelmassigen Zeitabschnitten nach den oben genannten Haupt Flusseinzugsgebieten geordnet in den entsprechenden Flussgebietsgemeinschaften zusammen welche die Daten dann entsprechend analysieren Nachteil Es handelt sich immer noch um eine unvollstandige Umsetzung Weiterhin fehlt die kleinteilige Arbeit ebenso wie die vollstandige Analyse Bewirtschaftung und die Verwaltung nach Flusseinzugsgebieten in allen Massstaben also auch kleinerer Teileinzugsgebiete unterer Ordnung da fast alle Tatigkeiten weiterhin an den Bundeslandergrenzen enden Ausserdem fehlen entsprechende Organisationen fur die vielen kleineren Teileinzugsgebiete besonders jene welche Bundeslandergrenzen uberschreiten Es fehlt auch eine generelle Sensibilisierung der Gesamtbevolkerung uber Einzugsgebiete in fast allen Regionen Deutschlands Deutsche Anpassungsstrategie DAS an den Klimawandel Seit 2008 wird im Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz an einer multidisziplinar angelegten Deutschen Anpassungsstrategie DAS an den Klimawandel gearbeitet welche dank notwendigen Anforderungen multidisziplinar ausgerichtet ist und an welcher auch andere Ministerien beteiligt sind Mutidisziplinares Flusseinzugsgebiets Management sollte ein wichtiger Teil dieser werden Integrierter AnsatzDie chemische biologische und okologische Qualitat von Gewassern unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher Einflusse Um diese zu bewerten und dementsprechend zu handeln bedarf es zunachst einer breiten Datengrundlage fur deren Bereitstellung bzw Fortschreibung die Richtlinie einheitliche und daher vergleichbare Kriterien vorschreibt Hinsichtlich der Regulierung schreibt Art 10 der Richtlinie ausdrucklich vor dass die Belastungen aus Punktquellen vor allem industrielle Einleitungen und solche aus Klaranlagen und diffusen Quellen vor allem landwirtschaftliche Eintrage zusammen betrachtet werden was eine Anderung gegenuber dem bis dato geltenden deutschen Recht war KostendeckungsprinzipDie WRRL schreibt vor dass bis zum Jahr 2010 die Wasserversorgung kostendeckend gestaltet werden muss Bisher wird die Wasserversorgung ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland z T in vielen Orten durch Subventionen kunstlich verbilligt vor allem soweit sie kommunal organisiert ist Ausserdem wird aus wirtschaftspolitischen Grunden an manche Branchen mit hohem betrieblichen Wasserbedarf Wasser verbilligt abgegeben Die Folge werden voraussichtlich Erhohungen der Wasserpreise sein deren Durchsetzung deswegen schwierig sein durfte weil die Wasserpreise uber die Abwassergebuhren in den letzten Jahren wegen der Notwendigkeit der Nachrustung von Klaranlagen bereits uberdurchschnittlich angestiegen waren Technischer Standard der AbwasserreinigungNach der Wasserrahmenrichtlinie muss die Abwasserbehandlung den besten verfugbaren Technologien entsprechen Dieser Begriff entstammt dem britischen Recht und wird deswegen oft BAT fur best available technique abgekurzt Damit ist der jeweilige Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren gemeint wobei jedoch ausdrucklich die Kosten Nutzen Relation berucksichtigt wird Bis 2002 bildeten in Deutschland die allgemein anerkannten Regeln der Technik die gesetzliche Anforderung an den technischen Standard der Abwasserreinigung 7a des Wasserhaushaltsgesetzes Zur Anpassung an die hoheren Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie wurden 2002 die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Stand der Technik ersetzt siehe 7a WHG a F In der seit dem 1 Marz 2010 geltenden Fassung des WHG regeln dies 3 Nr 11 und 57 entsprechend Umsetzung in nationales RechtDeutschland Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz WHG ursprunglich ein Rahmengesetz des Bundes wurde 2002 an die Vorgaben der Richtlinie angepasst Auch das Wasserrecht der Lander wurde in der Folge angepasst Das in der konkurrierenden Gesetzgebung entstandene Wasserhaushaltsgesetz vom 31 Juli 2009 das am 1 Marz 2010 in Kraft getreten ist erfullt die Anforderungen Wasserstrassen Bundeswasserstrassen werden vom Bund betrieben unterhalten und ausgebaut Fur die Wasserwirtschaft und die Durchfuhrung der Rahmenrichtlinie sind die Bundeslander zustandig Da die okologischere Umgestaltung der Gewasser hohe Kosten verursachen kann stellt sich die Frage wer diese bezahlen muss Beispiel Um die okologische Durchgangigkeit eines Gewassers als Gutekriterium zu erreichen kann es notwendig sein eine Fischaufstiegsanlage zu errichten z B das Weserwehr an der Weser bei Bremen oder die Staustufe der Elbe bei Geesthacht Wie bei jeder Bund Lander Mischfinanzierung siehe Foderalismusreform besteht die Gefahr bzw Versuchung Moral Hazard dass beide Akteure nichts bzw zu wenig tun in der Hoffnung der jeweils andere werde es schon richten Osterreich In Osterreich erfolgt die Umsetzung durch den Nationalen Gewasserbewirtschaftungsplan PartizipationIn Artikel 14 schreibt die WRRL die Information und Anhorung der Offentlichkeit vor Die aktive Beteiligung interessierter Stellen Stakeholder ist zu fordern Siehe auchListe prioritarer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik Ethohydraulik Hydromorphologie Integriertes Kustenzonenmanagement TrinkwasserLiteraturAntje Bruns Governance im Kustenraum Europaische Umweltpolitik im Wandel Die Umsetzung des integrierten Kustenzonenmanagements und der Wasserrahmenrichtlinie an der Westkuste Schleswig Holsteins DNB 1004372302 Dissertation an der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultat der Christian Albrechts Universitat zu Kiel Durchgangigkeit und Habitat modellierung von Fliessegewassern DWA Hennef 2010 ISBN 978 3 86068 413 9 Bernd Klauer Michael Rode Daniel Petry Flussgebietsmanagement nach EG Wasserrahmenrichtlinie Metropolis Marburg 2008 ISBN 978 3 89518 648 6 Katja Sigel Umweltprobleme und Unsicherheit Eine konzeptionelle und empirische Analyse am Beispiel der EG Wasserrahmenrichtlinie Metropolis Marburg 2007 ISBN 978 3 89518 646 2 Dissertation an der Universitat Osnabruck WeblinksRichtlinie 2000 60 EG Die Europaische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit 2011 abgerufen am 28 Juni 2016 Uberblick zum Thema WasserBLIcK Bund Lander Informations und Kommunikationsplattform Bundesanstalt fur Gewasserkunde abgerufen am 30 Mai 2010 Umfassende Veroffentlichung zur Umsetzung der WRRL www gewaesser bewertung de Informationsportal zur Bewertung der Oberflachengewasser gemass EU WRRL Umweltbundesamt und Bund Lander Arbeitsgemeinschaft Wasser abgerufen am 28 November 2018 Umfassende Darstellung der deutschen Verfahren zur Bewertung der biologischen und unterstutzenden Qualitatskomponenten in Oberflachengewassern einschl Software Downloads WRRL im Munsterland Kooperationen und Projekte Handbuch Wald amp Wasser Umsetzung der WRRL im Wald auf Waldwissen net ein Lernmodul uber die Wasserrahmenrichtlinie Schutz vor Eintrag von Giftstoffen in Oberflachengewasser englisch Die EG Wasserrahmenrichtlinie fischschutz de Methodik zur Bestimmung von Wasserpflanzen Makrophyten im Rahmen der WRRL Siehe Methodik und Kohler on the Web Wasser DE Zentraler Informationsknoten der LAWA Wasserwirtschaft Deutschland Gewasserschutzforum der Umweltverbande zur WasserrahmenrichtlinieEinzelnachweiseWWF Report Bundeslander Ranking zu Wasserqualitat und Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie Umweltministerkonferenz zum Handeln aufgefordert In wwf de 5 November 2018 abgerufen am 5 November 2018 Umweltziele der gute Zustand fur unsere Gewasser In bmnt gv at Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 5 April 2018 abgerufen am 4 April 2018 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Sibylle Wilke Okologischer Zustand der Fliessgewasser In Umweltbundesamt 18 Oktober 2013 umweltbundesamt de abgerufen am 4 April 2018 Richtlinie 2000 60 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens fur Massnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abgerufen am 8 Marz 2020 Ein Beispiel dafur in Mexiko Autorenkollektiv CONAGUA Comision Nacional de Agua Mexico Consejo de Cuenca In Gobierno de Mexico Gobierno de Mexico Mexikanische Regierung 5 Juli 2016 abgerufen am 21 Oktober 2020 spanisch Die Ems De Eems Flussgebietseinheit Ems abgerufen am 21 Juli 2022 deutsch niederlandisch Flussgebietsgemeinschaft Weser 2022 abgerufen am 21 Juli 2022 Flussgebietsgemeinschaft Donau Bayrisches Staatsministerium fur Umwelt und Verbraucherschutz abgerufen am 21 Juli 2022 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel In Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 23 Oktober 2020 abgerufen am 21 Juli 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4585451 8 GND 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