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Das Europäische Finanzaufsichtssystem englisch European System of Financial Supervision ESFS ist ein System von Behörden

Europäisches Finanzaufsichtssystem

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Das Europäische Finanzaufsichtssystem (englisch European System of Financial Supervision, ESFS) ist ein System von Behörden und Ausschüssen der Europäischen Union zur Finanzmarktaufsicht, das am 1. Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Wichtigster Bestandteil des ESFS sind drei Europäische Finanzaufsichtsbehörden (englisch European Supervisory Authorities, ESA) für das Bankwesen, das Versicherungswesen und das Wertpapierwesen. Das Europäische Finanzaufsichtssystem ist nicht zu verwechseln mit dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (englisch Single Supervisory Mechanism, SSM), der für die zentrale Bankenaufsicht der Großbanken in der Eurozone zusätzlich im November 2014 in Kraft trat.

Hintergründe

Durch die negativen Erfahrungen der globalen Finanzkrise ab 2007 und der Eurokrise ab 2009 wuchsen in der EU die Bemühungen zur stärkeren gemeinschaftlichen Regulierung der europäischen Finanzmärkte. Das Vereinigte Königreich und Deutschland waren zunächst nicht bereit, Befugnisse ihrer Finanzaufsichtsbehörden (in Deutschland Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auf die europäische Ebene zu übertragen. Nach monatelanger Blockade lenkten sie im September 2010 in Kompromiss-Verhandlungen mit dem Europaparlament ein, das auf eine zentrale Aufsicht mit Durchgriffsrechten pochte. Der Kompromiss sieht vor, dass die Regulierung der Finanzmärkte weitgehend auf europäischer Ebene beschlossen wird, die Einhaltung der Standards wird jedoch weiterhin primär von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht.

Das ESFS wurde vom Europäischen Parlament am 22. September 2010 beschlossen.

Zusammensetzung und Aufgaben des ESFS

Das ESFS setzt sich gemäß Art. 2 Abs. 2 ESMA-VO zusammen aus:

  • drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die durch eine Umbildung bestehender Aufsichtsausschüsse (CEBS, CEIOPS, CESR) entstehen:
    • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) mit Sitz in Paris. Zentrale Aufgabe der EBA ist die Entwicklung von Aufsichtsstandards für europäische Banken, die Einhaltung obliegt jedoch den nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und kann nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Verstoß gegen europäisches Recht, durch die EBA geahndet werden.
    • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) mit Sitz in Frankfurt am Main.
    • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) mit Sitz in Paris.
  • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) mit Sitz bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main. Der ESRB soll die Stabilität des gesamten Finanzsystems überwachen und sich dafür in ständigem Informationsaustausch mit den drei Finanzaufsichtsbehörden befinden. Die EZB selbst ist kein offizieller Bestandteil des ESFS, jedoch mit diesem eng verknüpft. Im Bereich der Bankenregulierung und der Bankenaufsicht wird die EZB lediglich beratend tätig.
  • Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden.
  • die zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.

Aufgabe der drei Finanzaufsichtsbehörden ist die Entwicklung von einheitlichen Standards, Leitlinien und Empfehlungen sowie die Überwachung der Anwendung von EU-Recht. Durchgriffsrechte haben die Behörden nur in Ausnahmefällen, etwa wenn eine nationale Aufsichtsbehörde gegen EU-Recht verstößt.

Aufgabenverteilung zwischen EBA und EZB ab November 2014

→ Hauptartikel: Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus und Europäische Bankenunion

Im weiteren Verlauf hat sich das 2011 eingeführte Europäische Finanzaufsichtssystem als nicht ausreichend zur Bewältigung der Finanzkrise in Europa erwiesen. Insbesondere die Erfahrungen aus der Staatsschuldenkrise in Zypern seit 2011 haben gezeigt, dass die nationale Bankenaufsicht nicht ausreichend auf die Krise reagiert hatte. Am 12. September 2012 legte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Schaffung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken unter der Führung der Europäischen Zentralbank als ersten Schritt in Richtung einer europäischen Bankenunion vor. Im Dezember 2012 einigten sich die europäischen Finanzminister auf Eckpunkte zur Schaffung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM). Am 19. März 2013 gab der Rat der Europäischen Union bekannt, dass mit dem Europäischen Parlament eine Einigung über die Errichtung einer zentralen europäischen Bankenaufsicht erzielt worden sei. Demnach sollte die EZB alle signifikanten Banken in der Eurozone überwachen, deren Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmacht. Damit fallen nur etwa 120 der insgesamt rund 6.000 Banken in der Eurozone direkt unter die Kontrolle der EZB. Der Rest wird weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht. In Deutschland sind somit insbesondere die Sparkassen und Volksbanken von der zentralen Kontrolle ausgenommen. Ab November 2014 übernahm die EZB ihre neuen Aufgaben.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll weiterhin einheitliche Aufsichtsstandards für die 28 Mitgliedstaaten der EU entwickeln, primär zuständig für die Überwachung der Kreditinstitute bleiben die nationalen Aufsichtsbehörden. Für die Großbanken in den 18 Ländern der Eurozone, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) seit November 2014 direkt überwacht werden, tritt die EZB an die Stelle der bisher zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.

Einzelnachweise

  1. nachrichten.rp-online.de (Memento vom 9. September 2010 im Internet Archive) Rheinische Post vom 3. September 2010 (Seite B1): Brüssel schafft mächtige EU-Finanzaufsicht
  2. Parlament gibt grünes Licht für die neue Finanzaufsicht. Europäisches Parlament, 22. September 2010, abgerufen am 20. Mai 2013. 
  3. Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission, abgerufen am 20. Mai 2013
  4. Offizieller Internetauftritt des ESRB

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:00

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Das Europaische Finanzaufsichtssystem englisch European System of Financial Supervision ESFS ist ein System von Behorden und Ausschussen der Europaischen Union zur Finanzmarktaufsicht das am 1 Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen hat Wichtigster Bestandteil des ESFS sind drei Europaische Finanzaufsichtsbehorden englisch European Supervisory Authorities ESA fur das Bankwesen das Versicherungswesen und das Wertpapierwesen Das Europaische Finanzaufsichtssystem ist nicht zu verwechseln mit dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus englisch Single Supervisory Mechanism SSM der fur die zentrale Bankenaufsicht der Grossbanken in der Eurozone zusatzlich im November 2014 in Kraft trat HintergrundeDurch die negativen Erfahrungen der globalen Finanzkrise ab 2007 und der Eurokrise ab 2009 wuchsen in der EU die Bemuhungen zur starkeren gemeinschaftlichen Regulierung der europaischen Finanzmarkte Das Vereinigte Konigreich und Deutschland waren zunachst nicht bereit Befugnisse ihrer Finanzaufsichtsbehorden in Deutschland Bundesbank und Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht auf die europaische Ebene zu ubertragen Nach monatelanger Blockade lenkten sie im September 2010 in Kompromiss Verhandlungen mit dem Europaparlament ein das auf eine zentrale Aufsicht mit Durchgriffsrechten pochte Der Kompromiss sieht vor dass die Regulierung der Finanzmarkte weitgehend auf europaischer Ebene beschlossen wird die Einhaltung der Standards wird jedoch weiterhin primar von den nationalen Aufsichtsbehorden uberwacht Das ESFS wurde vom Europaischen Parlament am 22 September 2010 beschlossen Zusammensetzung und Aufgaben des ESFSDas ESFS setzt sich gemass Art 2 Abs 2 ESMA VO zusammen aus drei Europaischen Finanzaufsichtsbehorden die durch eine Umbildung bestehender Aufsichtsausschusse CEBS CEIOPS CESR entstehen Europaische Bankenaufsichtsbehorde European Banking Authority EBA mit Sitz in Paris Zentrale Aufgabe der EBA ist die Entwicklung von Aufsichtsstandards fur europaische Banken die Einhaltung obliegt jedoch den nationalen Aufsichtsbehorden der Mitgliedstaaten und kann nur in Ausnahmefallen etwa bei einem Verstoss gegen europaisches Recht durch die EBA geahndet werden Europaische Aufsichtsbehorde fur das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA mit Sitz in Frankfurt am Main Europaische Wertpapier und Marktaufsichtsbehorde European Securities and Markets Authority ESMA mit Sitz in Paris Europaischer Ausschuss fur Systemrisiken European Systemic Risk Board ESRB mit Sitz bei der Europaischen Zentralbank in Frankfurt am Main Der ESRB soll die Stabilitat des gesamten Finanzsystems uberwachen und sich dafur in standigem Informationsaustausch mit den drei Finanzaufsichtsbehorden befinden Die EZB selbst ist kein offizieller Bestandteil des ESFS jedoch mit diesem eng verknupft Im Bereich der Bankenregulierung und der Bankenaufsicht wird die EZB lediglich beratend tatig Gemeinsamer Ausschuss der europaischen Aufsichtsbehorden die zustandigen Aufsichtsbehorden der Mitgliedstaaten Aufgabe der drei Finanzaufsichtsbehorden ist die Entwicklung von einheitlichen Standards Leitlinien und Empfehlungen sowie die Uberwachung der Anwendung von EU Recht Durchgriffsrechte haben die Behorden nur in Ausnahmefallen etwa wenn eine nationale Aufsichtsbehorde gegen EU Recht verstosst Aufgabenverteilung zwischen EBA und EZB ab November 2014EZB Neubau in Frankfurt Hauptartikel Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus und Europaische Bankenunion Im weiteren Verlauf hat sich das 2011 eingefuhrte Europaische Finanzaufsichtssystem als nicht ausreichend zur Bewaltigung der Finanzkrise in Europa erwiesen Insbesondere die Erfahrungen aus der Staatsschuldenkrise in Zypern seit 2011 haben gezeigt dass die nationale Bankenaufsicht nicht ausreichend auf die Krise reagiert hatte Am 12 September 2012 legte die Europaische Kommission ein Massnahmenpaket zur Schaffung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus fur Banken unter der Fuhrung der Europaischen Zentralbank als ersten Schritt in Richtung einer europaischen Bankenunion vor Im Dezember 2012 einigten sich die europaischen Finanzminister auf Eckpunkte zur Schaffung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus Single Supervisory Mechanism SSM Am 19 Marz 2013 gab der Rat der Europaischen Union bekannt dass mit dem Europaischen Parlament eine Einigung uber die Errichtung einer zentralen europaischen Bankenaufsicht erzielt worden sei Demnach sollte die EZB alle signifikanten Banken in der Eurozone uberwachen deren Bilanzsumme uber 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmacht Damit fallen nur etwa 120 der insgesamt rund 6 000 Banken in der Eurozone direkt unter die Kontrolle der EZB Der Rest wird weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehorden uberwacht In Deutschland sind somit insbesondere die Sparkassen und Volksbanken von der zentralen Kontrolle ausgenommen Ab November 2014 ubernahm die EZB ihre neuen Aufgaben Die Europaische Bankenaufsichtsbehorde EBA soll weiterhin einheitliche Aufsichtsstandards fur die 28 Mitgliedstaaten der EU entwickeln primar zustandig fur die Uberwachung der Kreditinstitute bleiben die nationalen Aufsichtsbehorden Fur die Grossbanken in den 18 Landern der Eurozone die von der Europaischen Zentralbank EZB seit November 2014 direkt uberwacht werden tritt die EZB an die Stelle der bisher zustandigen nationalen Aufsichtsbehorden Einzelnachweisenachrichten rp online de Memento vom 9 September 2010 im Internet Archive Rheinische Post vom 3 September 2010 Seite B1 Brussel schafft machtige EU Finanzaufsicht Parlament gibt grunes Licht fur die neue Finanzaufsicht Europaisches Parlament 22 September 2010 abgerufen am 20 Mai 2013 Verordnung EU Nr 1095 2010 des europaischen Parlamentes und des Rates vom 24 November 2010 zur Errichtung einer Europaischen Aufsichtsbehorde Europaische Wertpapier und Marktaufsichtsbehorde zur Anderung des Beschlusses Nr 716 2009 EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009 77 EG der Kommission abgerufen am 20 Mai 2013 Offizieller Internetauftritt des ESRB

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