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Europäische Zentralbank

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Europäische Zentralbank
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Die Europäische Zentralbank (EZB; englisch European Central Bank, ECB; französisch Banque centrale européenne, BCE) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der Europäischen Union. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Europäische Zentralbank
European Central Bank
Banque centrale européenne
Hauptsitz Frankfurt am Main
Gründung 1. Juni 1998
Auflösung/Fusion {{{aufgelöst}}}
Präsidentin Christine Lagarde
Land Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
Währung Euro
ISO 4217 EUR
Währungsreserven 75,3 Mrd. EUR (2020)
Basisleihzinssatz {{{basisleihzinssatz}}}
Basisanlagezinssatz {{{basisanlagezinssatz}}}
Drucker
Website
Münzprägeanstalt(en)
Website
Website www.ecb.europa.eu
Vorgänger
Nachfolger
Liste der Zentralbanken

Die Arbeit und die Aufgaben der EZB wurden erstmals im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs (Art. 13 EU-Vertrag). Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282 ff. AEU-Vertrag; ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt. Im November 2014 wurde die EZB zusätzlich mit der Aufsicht systemrelevanter Banken im Euro-Raum unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) betraut. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Von 1998 bis 2014 war der Frankfurter Eurotower Sitz der Europäischen Zentralbank. Im November 2014 wurde der Sitz in den Neubau der Europäischen Zentralbank verlegt. Dieser wurde am 18. März 2015 unter Protesten, die von schweren Ausschreitungen begleitet waren, nach vier Jahren Bauzeit im Frankfurter Stadtteil Ostend eröffnet.

Hintergrund

Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben. Im Rahmen der europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten zur Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euros. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank. Da nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem, an dem neben der EZB nur die NZBen der Staaten der Eurozone, in denen der Euro wirklich eingeführt wurde, beteiligt sind. Der Großteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfüllt. Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.

Aufgaben und Ziele

Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck, eine Rezession zu vermeiden. Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirtschaft gemessen. Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken (Leitzins verändern), also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken.

Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans, der EZB, wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone; spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.

Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Art. 127 Abs. 2 AEU-Vertrag:

  • Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe „geldpolitische Instrumente“),
  • Durchführung von Devisengeschäften,
  • Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfolio-Management),
  • Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.

Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:

  • Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes – die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen Zentralbanken,
  • Aufsicht über Kreditinstitute und Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte,
  • Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen,
  • Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten,
  • Erstellung einer Zentralbankbilanz.

Organe

Die ausführenden Organe sind die nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten. Diese unterliegen den Regelungen des ESZB. Wichtig dabei ist, dass sie unabhängig gegenüber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen. Die EZB verfügt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat über zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium über ein ausführendes Organ.

EZB-Präsidenten

Der Präsident der Europäischen Zentralbank ist Vorsitzender des EZB-Direktoriums und vertritt die EZB nach außen. Er wird vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit gewählt.

  • Wim Duisenberg
    (1998–2003)
    (Niederlande Niederlande)
  • Jean-Claude Trichet
    (2003–2011)
    (Frankreich Frankreich)
  • Mario Draghi
    (2011–2019)
    (Italien Italien)
  • Christine Lagarde
    (2019–)
    (Frankreich Frankreich)

EZB-Direktorium

Zeitraum Direktoriumsmitglied
1998–2002 Frankreich Christian Noyer (Vizepräsident)
1998–2003 Finnland
1998–2003 Niederlande Willem Duisenberg (Präsident)
1998–2004 Spanien
1998–2005 Italien Tommaso Padoa-Schioppa
1998–2006 Deutschland Otmar Issing (Chefvolkswirt)
2002–2010 Griechenland Loukas Papadimos (Vizepräsident)
2003–2011 Osterreich Gertrude Tumpel-Gugerell
2003–2011 Frankreich Jean-Claude Trichet (Präsident)
2004–2012 Spanien José Manuel González-Páramo
2005–2011 Italien Lorenzo Bini Smaghi
2006–2011 Deutschland Jürgen Stark (Chefvolkswirt)
2010–2018 Portugal Vítor Constâncio (Vizepräsident)
2011–2019 Belgien Peter Praet (Chefvolkswirt)
2011–2019 Italien Mario Draghi (Präsident)
2012–2014 Deutschland Jörg Asmussen
2012–2020 Frankreich Benoît Cœuré
2014–2019 Deutschland Sabine Lautenschläger
2012–2020 Luxemburg Yves Mersch
seit 2018 Spanien Luis de Guindos (Vizepräsident)
seit 2019 Irland Philip R. Lane (Chefvolkswirt)
seit 2019 Frankreich Christine Lagarde (Präsidentin)
seit 2020 Deutschland Isabel Schnabel
2020–2023 Italien
seit 2020 Niederlande
seit 2023 Italien

Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Das Direktorium selbst legt die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitglieder fest. Die bekannteste Funktion ist dabei die Zuständigkeit für die volkswirtschaftliche Analyse, deren Inhaber in der Regel als Chefvolkswirt bezeichnet wird.

Präsidentin ist seit dem 1. November 2019 Christine Lagarde. Sie löste den Italiener Mario Draghi ab. Vizepräsident ist der Spanier Luis de Guindos. Die weiteren Direktoren sind derzeit , , Philip R. Lane (Chefvolkswirt) und Isabel Schnabel.

Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Länge der ersten Amtszeiten war gestaffelt, um zu vermeiden, dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden.

Neue Mitglieder werden von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen. Nach nicht bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie auf Empfehlung des Rates der EU vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt (Art. 283 Abs. 2 Unterabs. 2 AEU-Vertrag). Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt in der Regel, bevor die Amtszeit des Vorgängers abläuft, so dass ein nahtloser Übergang erfolgen kann. Zu einer längeren Vakanz kam es 2012, als sich die Finanzminister der Eurozone erst im Juli auf einen Nachfolger für den am 31. Mai ausgeschiedenen José Manuel González-Páramo einigen konnten und der ausgewählte Kandidat Yves Mersch anschließend zunächst vom Europäischen Parlament blockiert wurde, das sich für die Berufung einer Frau auf den Posten einsetzte. Im November 2012 entschloss sich der Europäische Rat, Mersch entgegen dem unverbindlichen Votum des Parlamentes zum 15. Dezember 2012 in das Direktorium zu berufen.

Wegen der Begrenzung auf sechs Mitglieder können nicht alle EU-Staaten gleichzeitig im Direktorium vertreten sein. Eine rechtliche Regelung, wie die Sitze auf die Staaten verteilt werden, besteht nicht. Die großen Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien erheben Anspruch auf je einen der sechs Sitze im Direktorium, die restlichen beiden Sitze werden von kleineren Ländern im Wechsel belegt. Dieses Prinzip wurde 2012 nach dem Ausscheiden des damaligen spanischen Vertreters José Manuel González-Páramo durchbrochen, als nicht erneut ein Spanier, sondern mit Yves Mersch ein Luxemburger in das Direktorium berufen wurde. Nachfolger von Yves Mersch wurde 2021 der Niederländer Frank Elderson.

EZB-Rat

Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der (per Januar 2023: 20) am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, der Rat kann aber die Veröffentlichung beschließen. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.

Mitglieder des EZB-Rates (Stand: Februar 2025)
Christine Lagarde, EZB-Präsidentin Luis de Guindos, EZB-Vizepräsident Piero Cipollone, Direktoriumsmitglied
Frank Elderson, Direktoriumsmitglied Philip R. Lane, Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel, Direktoriumsmitglied
Pierre Wunsch (Belgien) Joachim Nagel (Deutschland) Madis Müller (Estland)
Gabriel Makhlouf (Irland) Yannis Stournaras (Griechenland) (Spanien)
François Villeroy de Galhau (Frankreich) (Kroatien) (Italien)
Christodoulos Patsalides (Zypern) Mārtiņš Kazāks (Lettland) Gediminas Šimkus (Litauen)
Gaston Reinesch (Luxemburg) Edward Scicluna (Malta) Klaas Knot (Niederlande)
Robert Holzmann (Österreich) Mário Centeno (Portugal) Vakant (Slowenien)
Peter Kažimír (Slowakei) Olli Rehn (Finnland)

Seit Januar 2015 finden Abstimmungen innerhalb des Rates nach dem sogenannten Rotationsprinzip statt. Hierbei werden die Mitgliedsländer zu 5/6 nach ihrem Bruttoinlandsprodukt und zu 1/6 nach ihrem Anteil an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitute (Monetary Financial Institution, MFI) klassifiziert. Die fünf größten dieser Länder (Stand Juni 2024: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande) bilden die Gruppe 1 und erhalten vier feste Stimmrechte im EZB-Rat, die monatlich zwischen ihnen rotieren. Die verbleibenden elf Stimmrechte wechseln monatlich zwischen den restlichen Ländern (derzeit 15), welche die Gruppe 2 bilden.

Erreicht die Anzahl der Mitgliedsländer der Eurozone 22, so wird die zweite Gruppe weiter unterteilt: In der den größten fünf Ländern folgenden Hälfte aller Mitgliedsländer rotieren dann acht Stimmrechte (neue zweite Gruppe), zwischen den restlichen, kleinsten Länder (neue dritte Gruppe) rotieren drei Stimmrechte. Auch nach Einführung des Rotationsprinzips bleiben die Vertreter aller Mitgliedsländer berechtigt, an den Sitzungen des EZB-Rats teilzunehmen; die stimmberechtigten Mitglieder werden auch weiterhin jeweils eine Stimme haben.

Die Mitglieder des EZB-Direktoriums sind dauerhaft stimmberechtigt.

Bei Entscheidungen über das Kapital und Einnahmen der EZB entscheidet der Rat heute wie auch nach Einführung des Rotationsprinzips mit gewichteten Stimmen. Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil am gezeichneten Kapital; die Mitglieder des Direktoriums haben keine Stimme. Für die qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel des Kapitals und die Mehrheit der NZBen notwendig.

Erweiterter Rat der EZB

Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller (2024: 27) EU-Mitgliedstaaten (Art. 44–46 der Satzung des ESZB und der EZB). Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.

Der Erweiterte Rat besteht nur so lange, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.

Übersicht des EZB-Direktoriums

Isabel SchnabelFrank AldersonFabio ParettaPhilip R. LaneLuis de GuindosChristine LagardeSabine LautenschlägerYves MerschBenoît CœuréJörg AsmussenPeter PraetVítor ConstâncioMario DraghiLorenzo Bini SmaghiJosé Manuel González-PáramoGertrude Tumpel-GugerellJürgen StarkLoukas PapadimosJean-Claude TrichetTommaso Padoa-SchioppaEugenio Domingo SolansSirkka HämäläinenOtmar IssingChristian NoyerWillem Duisenberg

Personal

Die EZB beschäftigt, neben Leiharbeitern und externen Beratern, Personal auf unbefristeter und auf befristeter Basis. Vor 2004 eingestellte Mitarbeiter erhielten von Beginn an unbefristete Verträge; 2004 wurde die Personalpolitik dahingehend geändert, dass neue Mitarbeiter nur mit befristeten Verträgen eingestellt werden, und zwar teils mit der Möglichkeit einer Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag.

Geldpolitik

→ Hauptartikel: Geldpolitik der Europäischen Zentralbank

Geldpolitische Ziele

Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr im EG-Vertrag vorgegebene Ziel der Preisniveaustabilität zu erreichen. Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes HVPI im Euro-Raum, das unter, aber nahe bei zwei Prozent pro Jahr liegen sollte. Das heißt, dass die Inflation mittelfristig bei 2 % gehalten werden soll.

Die geldpolitische Strategie wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt. Untergeordnetes Ziel ist Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU.

Am 8. Juli 2021 gab die EZB als Ergebnis der strategischen Überprüfung unter der Leitung der neuen Präsidentin Christine Lagarde offiziell die Definition „unter, aber nahe bei zwei Prozent“ auf und beschloss stattdessen ein symmetrisches Ziel von 2 %.

Die Zwei-Säulen-Strategie

Um das Inflationsziel zu erreichen, verfolgt sie ein so genanntes Zwei-Säulen-Konzept.

Als Erste Säule (wirtschaftliche Analyse) beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Größen, die Einfluss auf die Inflation haben, wie zum Beispiel:

  • Löhne und Gehälter
  • Wechselkursentwicklung
  • langfristige Zinssätze
  • Messgrößen für Wirtschaftstätigkeit
  • fiskalpolitische Indikatoren
  • Preis- und Kostenindizes
  • Unternehmens- und Verbraucherumfragen

Als Zweite Säule (monetäre Analyse) veröffentlicht sie einen Referenzwert (M3 unter Annahme eines Zuwachses des realen Inlandsprodukts von 2 % bis 2,5 % und Abnahme der Geldumlaufgeschwindigkeit um 0,5 % bis 1 %) für die wünschenswerte M3-Geldmengenentwicklung, der aber keine Zielgröße, sondern Informationen über Abweichungen darstellt. Ziel ist es, mittelfristig Gefahren für die Preisniveaustabilität zu erkennen. Kritik: Die Annahme der rückläufigen Geldumlaufgeschwindigkeit ist nicht vollends gesichert.

Vorteil dieser Strategie ist es, dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann. In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben, also eine expansive Geldpolitik betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb werden mehr Kredite vergeben und die Zinsen gesenkt, was Investitionen und Konsum stimuliert. In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive (restriktive) Geldpolitik, das heißt, sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken.

Kritik an der Geldpolitik der EZB

Einige Stichpunkte des nachfolgenden Abschnittes sind nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

Die EZB wurde und wird für ihre Geldpolitik kritisiert. Angeführt werden in diesem Zusammenhang etwa folgende Aspekte:

  • Kritik an der zweiten Säule: Die EZB wird zum einen dafür kritisiert, dass sie den selbstgesteckten Geldmengen-Referenzwert zu oft nicht erreicht (so lag das Wachstum der Geldmenge M3 in den letzten Jahren meist weit über den anvisierten 4,5 %). Zum anderen richtet sich die Kritik gegen die monetäre Säule als solche; von verschiedenen Ökonomen wird die generelle Aussagekraft der Geldmenge M3 angezweifelt.
  • Kritik am Inflationsziel: Einige Stimmen kritisieren das Inflationsziel von zwei Prozent als zu niedrig. Sie berufen sich dabei auf die tendenziell höheren Inflationsraten in den USA (verbunden mit einem höheren Wirtschaftswachstum). Einige fordern ein höheres Inflationsziel (bis zu 3,5 %). Sie hoffen bzw. glauben, dass eine expansivere Geldpolitik dem wachstumsschwachen Euroraum zu einem Aufschwung verhelfen könnte.
  • Kritik an der Aktivität der EZB: In den ersten Jahren ihres Bestehens wurde die EZB häufig für ihre unzureichende Kommunikationspolitik kritisiert: sie lasse die Marktteilnehmer zu oft im Unklaren über ihren zukünftigen Kurs und sorge dadurch für Unsicherheit. Allerdings werden viele Zentralbanken (u. a. auch die US-Fed) für ähnliche Verhaltensweisen kritisiert. Außerdem hat sich die Transparenz der EZB-Entscheidungen in den letzten Jahren deutlich erhöht (u. a. wohl aufgrund der größeren Erfahrungswerte). Daneben kritisieren manche Beobachter die EZB auch für eine zu restriktive Geldpolitik. So hat die EZB ihren Leitzins, den Hauptrefinanzierungssatz, zwischen Mitte 2003 und Ende 2005 nicht geändert und hat damit eine weit weniger expansive Geldpolitik betrieben als die Fed (die ihre Leitzinsen in jedem der Jahre mehrfach geändert hat). Von anderer Seite wurde die EZB gerade für ihre verlässliche bzw. berechenbare und wenig sprunghafte Geldpolitik gelobt.
  • Kritik, die Geldwertstabilität zu vernachlässigen.
  • Mit dem im Juni 2016 aufgelegten Programm zum Ankauf von Unternehmensanleihen (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) reduziere die EZB die ohnehin schon geringe Liquidität auf dem Markt für Unternehmensanleihen weiter und benachteilige zudem kleine und mittlere Unternehmen ohne Direktzugang zum Kapitalmarkt.

Im Oktober 2019 präsentierte Kai-Oliver Knops erste Ergebnisse eines Gutachtens, das die Negativzinspolitik der EZB für illegal erklärt. Neben der fehlenden Legitimation durch die Institutionen der EU (weder EU-Parlament noch EU-Kommission wurden angehört und es erfolgte keine formelle juristische Begründung) fehle es an Legitimation durch die Mitgliedsstaaten. Knops führte aus, dass die Negativzinsen der EZB keine Zinsen seien, sondern eine sonstige, steuerähnliche Abgabe. Nur die Mitgliedsstaaten der EU dürfen aber Steuern und Abgaben erheben, nicht die EU selbst. Die deutschen Banken hatten nach Angaben der Bundesbank 2018 etwa 2,4 Milliarden Euro durch die Negativzinspolitik der EZB verloren. Mittlerweile ist das Gutachten in voller Länge publiziert.

Instrumente

Wichtige Leitzinsen (Stand: 19. Juni 2025)
Zinssatz Höhe
Europäische Zentralbank (gültig ab: 11. Juni 2025)
Einlagesatz (deposit facility rate) 2,00 %
Hauptrefinanzierungssatz (main refinancing operations rate) 2,15 %
Spitzenrefinanzierungssatz (marginal lending facility rate) 2,40 %
Schweizerische Nationalbank (gültig ab: 20. Juni 2025)
SNB Leitzins 0,00 %
Federal Reserve System (gültig ab: 19. Dezember 2024)
Federal-Funds-Rate-Zielband 4,25 bis 4,50 %
Primary Credit Rate 4,50 %
Bank of Japan (gültig ab: 27. Januar 2025)
Overnight Call Rate 0,50 %
Bank of England (gültig ab: 8. Mai 2025)
Official Bank Rate 4,25 %
Chinesische Volksbank (gültig ab: 20. Mai 2025
Diskontsatz (one-year lending rate) 3,00 %
Reserve Bank of India (gültig ab: 9. April 2025)
Repo rate 6,00 %

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. o.) stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.

Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da Letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.

Neben den Instrumenten hat auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit, wie unter dem Abschnitt #Kontrolle und Transparenz beschrieben, Einfluss auf die Finanzmärkte.

Offenmarktgeschäfte

→ Hauptartikel: Offenmarktgeschäft

Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschäft der EZB ist mit einem Anteil von ungefähr 70 % das Hauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik, bei dem die Geschäftsbanken in einem Auktionsverfahren Zentralbankgeld von der EZB gegen Zinszahlungen erhalten. Das Auktionsverfahren wurde seit 2000 mittels Zinstender durchgeführt. Dabei wird das angebotene Zentralbankgeld den höchstbietenden Geschäftsbanken zugeteilt. Zur besseren Orientierung legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest. Dieser Mindestbietungszinssatz (auch Hauptrefinanzierungssatz) wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzins der EZB bezeichnet. Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt. Ihre Laufzeit beträgt ebenfalls eine Woche. Zur Bekämpfung der Finanzkrise ab 2007 verleiht die EZB seit dem 15. Oktober 2008 Geld wieder nach dem Mengentender.

Die drei anderen Offenmarktgeschäfte der EZB sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen. Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt, sondern haben das Ziel, die Geschäftsbanken mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.

Ständige Fazilitäten

Teile , das Bild rechts, scheinen seit 2016 nicht mehr aktuell zu sein. Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend
→ Hauptartikel: Ständige Fazilitäten

Die Ständigen Fazilitäten setzen sich aus der Spitzenrefinanzierungsfazilität und der Einlagefazilität zusammen. Die ständigen Fazilitäten stellen die Möglichkeit für Geschäftsbanken dar, auf eigene Initiative gegen Zinszahlung Liquidität über die Spitzenrefinanzierungsfazilität bis zum nachfolgenden Geschäftstag zu beziehen, oder über die Einlagefazilität anzulegen. Diese Möglichkeiten sind vom Volumen nicht begrenzt, haben aber typischerweise einen unattraktiven Zinssatz. Wegen ihrer unbegrenzten Verfügbarkeit stellt der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität einen Höchst- und der Zinssatz für die Einlagefazilität einen Mindestsatz für Tagesgeld auf dem Geldmarkt dar. Der Zinssatz dieser Geschäfte bestimmt entscheidend die Zinssätze der Banken für Sparkonten und Kundenkredite. Ständige Fazilitäten bestimmen die Grenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder. Sie entsprechen ungefähr dem ehemaligen Diskont- und Lombardsatz der Bundesbank.

Devisenmarktinterventionen

→ Hauptartikel: Devisenmarktintervention

Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt, um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren und um die Absatzpolitik zu bestreiten. Allerdings sind Interventionen ein sehr selten (im Jahre 2004 gar nicht) benutztes Instrument der EZB. Es sollte nach Einschätzung der EZB nur benutzt werden, wenn große Wechselkursfehlbewertungen vorliegen, die entweder das Inflationsziel der EZB (als primäres geldpolitisches Ziel) oder die wirtschaftliche Stabilität im Euroraum (als sekundäres Ziel) gefährden.

Mindestreserve

→ Hauptartikel: Mindestreserve-System

Die EZB verlangt von Geschäftsbanken Mindestreserven auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Diese betragen derzeit ein Prozent der Einlagen und Schuldverschreibungen der Banken. Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument, ständigen Fazilitäten und Devisenmarktinterventionen eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da sie nur den Rahmen für die anderen Instrumente liefert. Im Gegensatz zu der Mindestreserve der ehemaligen Deutschen Bundesbank wird die Mindestreserve der EZB verzinst.

Vorbehaltlose geldpolitische Geschäfte (OMT)

→ Hauptartikel: Outright Monetary Transactions

Die EZB hat nach ihren eigenen Angaben innerhalb weniger Tage im Mai 2010 für 16,5 Milliarden Euro Regierungsanleihen aufgekauft. Die Entscheidung, die in Gegensatz zu bisherigen Positionen der Bank steht, wurde vom damaligen EZB-Präsident Jean-Claude Trichet als konsequente Antwort auf eine sich schnell ändernde Krisensituation verteidigt. Sie blieb jedoch hernach politisch umstritten.

Ankauf von Wertpapieren

→ Hauptartikel: Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems

Seit 2009 hat die EZB unterschiedliche Programme zum Kauf von Wertpapieren wie etwa Staats- und Unternehmensanleihen auf dem Primär- und Sekundärmarkt gestartet.

„Securities Markets Programme“ 2010–2012

→ Hauptartikel: Securities Markets Programme

Das Programm beinhaltete den Ankauf von Staatsanleihen, unter anderen auch griechische, italienische, spanische und portugiesische, am Sekundärmarkt (also nicht Kauf von den Staaten unmittelbar, sondern von Banken).

Das Programm wurde juristisch unterschiedlich bewertet (siehe dazu #Rechtliche Bewertung). Auch wurde an dem Ankauf von Staatsanleihen kritisiert, dass dadurch das Risiko einer Staatsinsolvenz zu einem erheblichen Teil an die EZB und ihre Nationalbanken übergehe.

„Expanded asset-purchase programme“ ab 2015

→ Hauptartikel: Erweitertes Wertpapierkaufprogramm

Am 22. Januar 2015 kündigte der Zentralbankrat der EZB an, ab März 2015 pro Monat 60 Mrd. Euro für den Ankauf von Wertpapieren ausgeben zu wollen (Expanded asset-purchase programme (EAPP),erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten). Die Ankäufe sollten bis mindestens September 2016 fortgeführt werden, was einem Gesamtvolumen von 1,1 Billion Euro entspräche. Begründet wurde diese Entscheidung durch den Umstand, dass sich die Inflationsrate in der Eurozone auf einem historischen Niedrigstand befände und damit die Gefahr einer Deflation drohe. Deswegen seien „entschiedene geldpolitische Maßnahmen erforderlich“ (this situation required a forceful monetary policy response).

Ziel sei es, die Inflationsrate wieder in Richtung von zwei Prozent anzuheben und die Zinssätze zu senken, um damit Investitionen, Konsum und wirtschaftliches Wachstum in der Eurozone zu fördern. Diese monetäre Politik, die im englischsprachigen Raum unter der Bezeichnung quantitative easing („quantitative Lockerung“) bekannt ist, wurde unterschiedlich bewertet. (siehe dazu #Bewertung)

Teile des Anleihenkauf-Programmes wurden vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 für kompetenzwidrig erklärt, was ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Folge hatte. (→ siehe dazu #Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020)

Transmission Protection Instrument

Am 21. Juli 2022 gab die EZB begleitend zu einer vorgenommenen Zinserhöhung bekannt, künftig Staatsanleihen einzelner Mitgliedsländer zu erwerben, wenn gegen diese Länder Spekulationen an den Börsen erfolgen (Transmission Protection Instrument / TPI).

Unabhängigkeit

Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, besser durchführen zu können, wurde der EZB Unabhängigkeit von politischen und anderen Einflüssen versprochen, um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen. Man unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit.

Operative oder funktionelle Unabhängigkeit

Sie bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Art. 127 Abs. 1 AEU-Vertrag sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System.

Institutionelle Unabhängigkeit

Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht wurde festgelegt, dass den öffentlichen Haushalten (Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, dass die Autonomie durch Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen wird. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren. Allerdings kaufte die EZB während der Eurokrise auf dem Sekundärmarkt, also nicht unmittelbar von den Staaten, sondern von Banken Staatsanleihen (u. a. Griechenland, Spanien, Italien).

Finanzielle Unabhängigkeit

Staat Beteiligung
(Prozent)
Belgien Belgien 3,00
Bulgarien Bulgarien 0,97
Danemark Dänemark 1,77
Deutschland Deutschland 21,77
Estland Estland 0,24
Finnland Finnland 1,48
Frankreich Frankreich 16,35
Griechenland Griechenland 1,85
Irland Irland 1,78
Italien Italien 13,09
Kroatien Kroatien 0,63
Lettland Lettland 0,31
Litauen Litauen 0,48
Luxemburg Luxemburg 0,29
Malta Malta 0,10
Niederlande Niederlande 4,83
Osterreich Österreich 2,41
Polen Polen 6,09
Portugal Portugal 1,90
Rumänien Rumänien 2,88
Schweden Schweden 2,94
Slowakei Slowakei 0,94
Slowenien Slowenien 0,40
Spanien Spanien 9,66
Tschechien Tschechien 1,96
Ungarn Ungarn 1,58
Zypern Republik Zypern 0,18

Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. Private Banken besitzen bei der Europäischen Zentralbank nur minimalen Einfluss. Das EZB-Kapital von 10,83 Milliarden Euro (Stand Ende 2014) liegt ausschließlich bei den 28 Notenbanken der Europäischen Union. Die nationalen Notenbanken befinden sich nicht alle in öffentlichem Besitz (Beispiel: Deutsche Bundesbank, Österreichische Nationalbank: 100 % staatlich; andere Beispiele: griechische Nationalbank oder italienische Nationalbank: größtenteils privat). Die Zentralbanken der Euro-Länder halten 70,39 % am Kapital der EZB und haben es zu 100 % eingezahlt. Die Nicht-Euro-Länder besitzen 29,61 %, welches nur zu 3,75 % eingezahlt ist. Diese Kapitalbeteiligung hat theoretisch keinen Einfluss auf die Personalpolitik bei der EZB.

Personelle Unabhängigkeit

Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten,

  • kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben werden;
  • darf ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen. Interessenkonflikte sollen damit vermieden werden.
  • ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen.
  • wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren acht Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens fünf Jahre).
  • muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein.

Kapital und Währungsreserven

Das gezeichnete Kapital der EZB beträgt 10,825 Milliarden Euro (Stand: Juni 2024). Es wurde von den Nationalen Zentralbanken eingezahlt, welche Zeichner und Inhaber sind. Der Anteil, den eine NZB am Gesamtkapital einzahlen muss, legt ein Schlüssel fest, der sich zu gleichen Teilen nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats an der Bevölkerung der Gemeinschaft im vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB und nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats am Bruttoinlandsprodukt der Gemeinschaft zu Marktpreisen in den fünf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB richtet. Die Gewichtsanteile werden alle fünf Jahre oder bei EU-Erweiterungen aktualisiert, zuletzt am 1. Januar 2024. Den größten Anteil hat die Deutsche Bundesbank mit ungefähr 21,7 %. Neben den NZBen der Eurozone, die das gesamte Kapital einzahlen, müssen die NZBen der anderen EU-Mitgliedstaaten als Beitrag für die Betriebskosten für ihre Teilnahme am ESZB einen gewissen Prozentsatz ihres gezeichneten Kapitals einzahlen. Dieser lag zunächst bei 7 %, seit Ende 2010 bei 3,75 %.

Weiterhin erhält die EZB von den NZB der Eurozone Währungsreserven mit einem Gegenwert von bis zu 50 Milliarden Euro, wobei momentan etwa 40 Milliarden Euro übertragen wurden. Die Reserven werden alleine von der EZB gehalten und eingesetzt, verwaltet werden sie weiterhin von den NZB. Ab einer gewissen Größe brauchen Geschäfte mit den Reserven die Zustimmung der EZB. Die Beiträge der einzelnen NZB an dem Betrag entsprechen ihrem Anteil am gezeichneten Kapital, wobei die NZB von der EZB eine Gutschrift im Wert ihres Beitrags erhalten. 15 Prozent des Betrags wurden in Form von Goldreserven entrichtet, der Rest als US-Dollar oder japanischer Yen.

Ende 2007[veraltet] entfielen 79,7 % der Währungsreserven auf Dollarbestände und 20,3 % auf den japanischen Yen. 2006 lag der Anteil der Dollarreserven noch bei 83 %, jener des Yen bei 17 %.

Bis zu 20 % der Gewinne, die die EZB erwirtschaftet, werden nach Art. 33 ihrer Satzung ihrem Reservefonds zugeführt; der darüber hinausgehende Gewinn wird jährlich an die Anteilseigner, also die nationalen Zentralbanken, entsprechend ihren eingezahlten Anteilen am EZB-Grundkapital ausgeschüttet. Verluste der EZB werden aus dem Reservefonds oder gegebenenfalls aus den Einkünften finanziert, die die nationalen Zentralbanken aufgrund ihrer Erfüllung währungspolitischer Aufgaben im Rahmen des ESZB erzielen.

Aufsicht über Kreditinstitute und Kontrolle der Finanzmarktstabilität

Gemeinsam mit den NZBen und den zuständigen Behörden der EU überwacht die EZB die Entwicklung auf dem Bankensektor und in anderen Finanzsektoren, wofür der gegründet wurde (sie überwacht jedoch nicht einzelne Banken). Dazu werden Widerstandsfähigkeit und Schwachstellen der Finanzsektoren bewertet. Fünf Geschäftsbereiche der EZB, Finanzstabilität (als Koordinator), Volkswirtschaft, Finanzmarktsteuerung, Internationale und europäische Beziehungen, Zahlungsverkehrssysteme, sind an der Überwachung beteiligt. Die Ergebnisse werden zweimal pro Jahr veröffentlicht. Die EZB berät auch nationale und Behörden auf EU-Ebene bei der Festlegung finanzieller Bestimmungen und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU und den Zentralbanken.

Nach der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB kann die EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen wahrnehmen. Die Bankenaufsicht blieb aber zunächst bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die dabei von der Deutschen Bundesbank unterstützt wird. Ab November 2014 übernahm die EZB im Rahmen der Schaffung der europäischen Bankenunion und dem damit eingehenden einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) die Aufsicht über Banken in der Eurozone, deren Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmacht.

Die EZB kontrolliert derzeit 113 Banken im Euro-Raum.

Kontrolle und Transparenz

Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit. Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union.

Neben dieser Kontrolle unterliegt die Arbeit der EZB auch der Aufsicht von externen Rechnungsprüfern, die den Jahresabschluss prüfen, dem Europäischen Rechnungshof, der die Effizienz der Verwaltung prüft, und internen Kontrollinstanzen. Hierzu zählen eine

  • interne Revision, die direkt dem Direktorium unterstellt ist und die nach branchenüblichen, vom Direktorium festgelegten Richtlinien arbeitet, sowie eine
  • interne Kontrollstruktur, für die jede Organisationseinheit, wie eine Abteilung oder Direktion, selbst verantwortlich ist. Um die Nutzung von Insiderinformationen zu verhindern, gibt es sogenannte Chinese Walls, zum Beispiel zwischen den Geschäftsbereichen für die Durchführung der Währungspolitik und den Bereichen für die Währungsreserven- und Eigenmittelverwaltung.

Für die Mitarbeiter der EZB und die Mitglieder des EZB-Rates gilt ein Verhaltenskodex, nach dem die Mitarbeiter keine Insidergeschäfte tätigen dürfen. Ein Berater in ethischen Angelegenheiten soll bezüglich des beruflichen Verhaltens und der Geheimhaltung Orientierungshilfe leisten. Auf Beschluss des Europäischen Parlaments wurde am 1. Januar 2002 ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt. Im Auftrag des EZB-Rates führt der Ausschuss für interne Revision Prüfungen durch. Er ist für das ganze ESZB zuständig und koordiniert die Revisionen. Zur Betrugsbekämpfung wird die EZB seit 2004 vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kontrolliert. Seit 1999 hatte sie ein eigenes Programm zur Betrugsbekämpfung und einen Ausschuss für Betrugsbekämpfung, da sie wegen ihrer Unabhängigkeit nicht vom OLAF kontrolliert werden wollte. Die Kommission klagte gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof und erhielt Recht. Der Gerichtshof erklärte, dass die EZB „in den Gemeinschaftsrahmen eingefügt“ ist, der Gesetzgeber aber darauf achten müsse, dass die Unabhängigkeit gewährt bleibe.

Die EZB bemüht sich, von sich aus Transparenz herzustellen, das heißt der Öffentlichkeit und den Märkten die wichtigen Informationen über ihre Strategie, Einschätzungen, ihre geldpolitischen Entscheidungen sowie über ihre Verfahren offen, klar und zeitnah bereitzustellen. Die EZB will der Öffentlichkeit vermitteln, welche Ziele sie mit welchen Mitteln verfolgt. Durch die Transparenz, die auch von den meisten anderen Zentralbanken für notwendig gehalten wird, soll die Glaubwürdigkeit und damit die Wirkung der Geldpolitik gestärkt werden.

Die Transparenz beruht auf der Glaubwürdigkeit, der Selbstdisziplin und der Vorhersehbarkeit. Die Glaubwürdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der Öffentlichkeit über Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfüllung erreicht werden. Die EZB veröffentlicht dazu neben ihrer Einschätzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten über die Grenzen der Geldpolitik. Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in der Geldpolitik bringen, da die Arbeit der Entscheidungsträger leichter überprüft werden kann.

Zur Vorhersehbarkeit ihrer Entscheidungen gibt die EZB ihre Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung und ihre geldpolitische Strategie bekannt. Dadurch werden die geldpolitischen Maßnahmen vorhersehbar, und es kommt am Markt zu einer effizienteren und richtigeren Erwartungsbildung. Durch korrekte Erwartungen verringert sich die Zeit zwischen dem Ergreifen von Maßnahmen und deren Wirkung, die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung wird beschleunigt und die Wirksamkeit der Geldpolitik gesteigert.

Geschichte und Gründung

1951 bis 1979

1951 begann mit der Gründung der Montanunion nach dem Zweiten Weltkrieg ein neues Zeitalter. Die Römischen Verträge waren 1957 ein weiterer Schritt zur Europäischen Einigung. Das damalige Ziel war eine und ein gemeinsamer Agrarmarkt; dafür hielt man eine Währungsunion für nicht nötig. Darüber hinaus existierte mit dem Bretton-Woods-System ein damals noch gut funktionierendes internationales Währungssystem. Eine Vereinigung im Währungsbereich wurde erstmals 1962 nach dem sogenannten der Europäischen Kommission diskutiert.

Die erste Institution für die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion begann 1970 mit dem Werner-Plan, der erstmals die Errichtung einer europäischen Währungsunion vorsah, aber scheiterte. 1972 begann der Europäische Wechselkursverbund mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen einiger europäischer Staaten, wobei maximale Schwankungen von ± 2,25 % erlaubt waren. 1979 wurde der Verbund vom Europäischen Währungssystem abgelöst, zu dessen Zielen die Wegbereitung für eine Währungsunion gehörte. Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite für die Schwankungen festgelegt, die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern. Die Zugehörigkeit zum europäischen Währungssystem war eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion, mit deren Beginn das Währungssystem endete.

1980 bis 1999

Die Einheitliche Europäische Akte griff das Ziel einer Währungsunion auf und Währungsfragen wurden ein Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft. 1989 legte der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors einen neuen Plan für eine Währungsunion vor, der zur Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde. 1991 entstand in einer Regierungskonferenz, parallel zur Konferenz über die Gründung der politischen Union, durch die Änderung des EWG-Vertrages die institutionelle Struktur für die Währungsunion. Die Vertragsänderung, unter anderem das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts, wurde Teil des 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union.

Die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion sollte in drei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe erhielt der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten neue Zuständigkeiten. Durch ihn sollte eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgen, mit dem Ziel der Preisstabilität. Weiterhin musste der Ausschuss zu klärende Fragen identifizieren, bis Ende 1993 einen Plan zur Abarbeitung von Problemen erstellen und die Aufgaben an dafür gegründete Unterausschüsse und Arbeitsgruppen verteilen.

Am 1. Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts die zweite Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben des Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Das Institut diente als Forum für Konsultationen für die Geldpolitik, während Interventionen am Devisenmarkt weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken waren. Mit der zweiten Stufe der WWU durfte keine der nationalen Zentralbanken mehr Kredite an öffentliche Stellen vergeben. Außerdem mussten bis zum Ende der zweiten Stufe alle Zentralbanken von politischen und anderen Einflüssen unabhängig werden.

Im Dezember 1995 wurde vom Europäischen Rat der Plan für das weitere Vorgehen, der auf den Vorarbeiten des EWI basierte, bekanntgegeben und die Einführung der neuen Währung, die jetzt den Namen Euro erhalten hatte, im Jahr 1999 bestätigt. Das EWI erhielt als neue Aufgabe die Vorbereitung des Wechselkursmechanismus II. 1996 entstand der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dessen Ziel analog zur Zielsetzung der EZB die Stabilität des Euro ist, der Pakt hat aber keine direkten Auswirkungen auf die EZB. Am 1. Mai 1998 beschloss der Ministerrat, dass elf Staaten die Kriterien für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllt hatten. Im Einzelnen waren dies Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Gleichzeitig einigte sich der Rat auf die Personen, die sie für das Direktorium der EZB vorschlagen wollten. Die Ernennung erfolgte am 25. Mai mit Wirkung vom 1. Juni durch die Regierungen.

Die EZB wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts, das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte. Im Oktober legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest, die Stabilität und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte. Die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik übernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1. Januar 1999. Der letzte Schritt zur gemeinsamen Währung war am 1. Januar 2002 die Einführung des Euro als Zahlungsmittel.

1998 war Wim Duisenberg gegen den französischen Mitbewerber Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank gewählt worden. Er erklärte allerdings schon zu Anfang, wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von acht Jahren im Amt zu bleiben.

2000 bis heute

2001 erhielt der Rat der EZB die Auszeichnung als European Banker of the Year, die jährlich von einer Gruppe von Wirtschaftsjournalisten vergeben wird.

An seinem 68. Geburtstag gab Wim Duisenberg sein Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zum 9. Juli 2003 bekannt. Die EU-Finanzminister lehnten seine Bitte ab und wollten, dass er bis zur ordnungsgemäßen Bestellung seines Nachfolgers im Herbst 2003 im Amt bleibe. Nachfolger wurde am 1. November 2003 sein ehemaliger Mitbewerber Jean-Claude Trichet Präsident der EZB, der das Amt bis Ende Oktober 2011 innehatte. 2007 wurde Trichet als European Banker of the Year ausgezeichnet.

Am 3. Juni 2009 ereignete sich der erste Warnstreik in der zehnjährigen Geschichte der EZB. Mitarbeiter, vertreten durch die Gewerkschaft International and European Public Services Organisation (IPSO), versammelten sich 90 Minuten vor dem Hauptgebäude in Frankfurt, um auf fehlende Arbeitnehmerrechte aufmerksam zu machen, sowie gegen Änderungen bei Pensionen zu demonstrieren, die einen Monat zuvor beschlossen worden waren. Zugleich wurde die EZB dazu aufgerufen, Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen, was die Bank bisher ablehnte.

Am 1. November 2011 löste Mario Draghi Jean-Claude Trichet als Präsident der EZB ab.

Draghi wurde am 1. November 2019 von Christine Lagarde als EZB-Präsidentin abgelöst.

Entwicklung der Zinssätze

Die folgende Tabelle zeigt die Zinssätze, die die EZB seit 1999 festgesetzt hat. Die Änderungen sind in Prozent pro Jahr angegeben. Vor Juni 2000 wurden die Hauptfinanzierungsgeschäfte per Zinstender festgelegt. Diese wurde durch Zinstendern, den Zahlen in der Tabelle nach, die sich nach dem Mindestzinssatz, der Möglichkeit der Geschäftspartner und der Menge Angebote richtet.

Datum Ein­lage­fazi­lität Haupt­re­finanz­ierungs­ge­schäfte Spitzen­re­finanz­ierungs­fazi­lität
01. Jan. 1999 2,00 3,00 4,50
004. Jan. 1999 2,75 3,00 3,25
22. Jan. 1999 2,00 3,00 4,50
09. Apr. 1999 1,50 2,50 3,50
05. Nov. 1999 2,00 3,00 4,00
04. Feb. 2000 2,25 3,25 4,25
17. Mrz. 2000 2,50 3,50 4,50
28. Apr. 2000 2,75 3,75 4,75
09. Jun. 2000 3,25 4,25 5,25
28. Jun. 2000 3,25 4,25 5,25
09. Jan. 2000 3,50 4,50 5,50
06. Okt. 2000 3,75 4,75 5,75
11. Mai 2001 3,50 4,50 5,50
31. Aug. 2001 3,25 4,25 5,25
18. Sep. 2001 2,75 3,75 4,75
09. Nov. 2001 2,25 3,25 4,25
06. Dez. 2002 1,75 2,75 3,75
07. Mrz. 2003 1,50 2,50 3,50
06. Jun. 2003 1,00 2,00 3,00
06. Dez. 2005 1,25 2,25 3,25
08. Mrz. 2006 1,50 2,50 3,50
15. Juni 2006 1,75 2,75 3,75
09. Aug. 2006 2,00 3,00 4,00
11. Okt. 2006 2,25 3,25 4,25
13. Dez. 2006 2,50 3,50 4,50
14. Mrz. 2007 2,75 3,75 4,75
13. Jun. 2007 3,00 4,00 5,00
09. Jul. 2008 3,25 4,25 5,25
08. Okt. 2008 2,75 3,75 4,75
09. Okt. 2008 3,25 3,75 4,25
12. Nov. 2008 2,75 3,25 3,75
10. Dez. 2008 2,00 2,50 3,00
21. Jan. 2009 1,00 2,00 3,00
11. Mrz. 2009 0,50 1,50 2,50
08. Apr. 2009 0,25 1,25 2,25
13. Mai 2009 0,25 1,00 1,75
13. Apr. 2011 0,50 1,25 2,00
13. Jul. 2011 0,75 1,50 2,25
03. Nov. 2011 0,50 1,25 2,00
08. Dez. 2011 0,25 1,00 1,75
11. Jul. 2012 0,00 0,75 1,50
02. Mai 2013 0,00 0,50 1,00
13. Nov. 2013 0,00 0,25 0,75
11. Jun. 2014 −0,100 0,15 0,40
10. Sep. 2014 −0,200 0,05 0,30
09. Dez. 2015 −0,300 0,05 0,30
16. Mrz. 2016 −0,400 0,00 0,25
18. Sep. 2019 −0,500 0,00 0,25
27. Juli 2022 0,00 0,50 0,75
14. Sep. 2022 0,75 1,25 1,50
2. Nov. 2022 1,50 2,00 2,25
21. Dez. 2022 2,00 2,50 2,75
08. Feb. 2023 2,50 3,00 3,25
22. Mrz. 2023 3,00 3,50 3,75
10. Mai 2023 3,25 3,75 4,00
21. Jun. 2023 3,50 4,00 4,25
02. Aug. 2023 3,75 4,25 4,50
20. Sep. 2023 4,00 4,50 4,75
12. Jun. 2024 3,75 4,25 4,50
18. Sep. 2024 3,50 3,65 3,90
23. Okt. 2024 3,25 3,40 3,65
18. Dez. 2024 3,00 3,15 3,40
05. Feb. 2025 2,75 2,90 3,15
12. Mrz. 2025 2,50 2,65 2,90

Literatur

  • Martin Selmayr: Europäische Zentralbank. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-8487-7252-0, S. 117–130.
  • Andreas Wagener: Die Europäische Zentralbank. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, ISBN 3-531-13647-X.

Weblinks

Commons: Europäische Zentralbank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Europäische Zentralbank – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikinews: Europäische Zentralbank – in den Nachrichten
  • Website der Europäischen Zentralbank
  • EZB-Dokumente auf EUR-Lex Website
  • Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems (Bilanzen als PDF in allen Euro-Sprachen, aktuell und archiviert, Seite an sich jedoch auf Englisch)
  • Nationale Zentralbanken in der EU (englisch)
  • Die Geschichte der Europäischen Zentralbank – Daten, Fakten, Hintergründe: 1. Januar 1990 bis 1. März 2014 von Northwestern University Knight Lab (eine gemeinsame Initiative der Robert R. McCormick School of Engineering and Applied Science und der Medill School of Journalism, Media, Integrated Marketing Communications)

Einzelnachweise

  1. European Central Bank: European Central Bank: 03\/2020. Abgerufen am 15. Mai 2020 (englisch). 
  2. European Central Bank: Hauptgebäude. 10. September 2021, abgerufen am 3. November 2022. 
  3. Direktorium. In: ecb.europa.eu. European Central Bank, 20. Januar 2021, abgerufen am 1. November 2023. 
  4. Euro-Gruppe schlägt Mersch für EZB-Direktorium vor. In: Die Welt. 9. Juli 2012, abgerufen am 1. Januar 2014. 
  5. Mersch rückt ins EZB-Direktorium auf. In: tagesschau.de. 23. November 2012, abgerufen am 23. November 2012. 
  6. Der EZB-Rat. In: ecb.europa.eu. Abgerufen am 14. Februar 2025. 
  7. Direktorium. In: ecb.europa.eu. Abgerufen am 14. Februar 2025. 
  8. Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat. In: ecb.europa.eu. Abgerufen am 27. Juni 2024. 
  9. Ansgar Belke, Dirk Kruwinus: Erweiterung der EU und Reform des EZB-Rats: Rotation versus Delegation. (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive) Hohenheimer Diskussionsbeitrag Nr. 218/2003 (PDF; 399 kB)
  10. Erweiterter Rat. In: ecb.europa.eu. Abgerufen am 27. Juni 2024. 
  11. Nina Luttmer: Interview Gewerkschaft IPSO: „Arbeitnehmer haben bei der EZB kein Mitspracherecht“. In: fr.de. Frankfurter Rundschau, 14. Juni 2015, abgerufen am 27. Januar 2016. 
  12. Arbeitsbelastung: EZB-Gewerkschaft warnt vor Problemen bei Bankenaufsicht. In: spiegel.de. Spiegel online, 7. März 2014, abgerufen am 27. Januar 2016. 
  13. Kalb: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In: Arbeitsrecht Kommentar. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2016, S. 33–63, doi:10.9785/9783504384944-006. 
  14. New monetary policy strategy. In: ecb.europa.eu. European Central Bank, abgerufen am 7. Dezember 2021. 
  15. Paul Kirchhof: Europäische Union: Geldeigentum und Geldpolitik. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. November 2022]). 
  16. Michael Rasch: Mangel an kaufbaren Staatsanleihen: Die EZB in der Zwickmühle. In: Neue Zürcher Zeitung. 20. Juli 2016, abgerufen am 23. August 2016. 
  17. Michael Rasch: Unternehmens-Obligationen: EZB kauft in grossem Stil negativ rentierende Anleihen. In: Neue Zürcher Zeitung. 4. August 2016, abgerufen am 23. August 2016. 
  18. Kristina Antonia Schäfer: Juristisches Gutachten zum Negativzins: Minuszinsen sind eine versteckte Steuer – und damit ill. In: wiwo.de. Abgerufen am 3. November 2022. 
  19. Kai-Oliver Knops: Whatever it takes?: Zur (Un-) Wirksamkeit der Umlage von sog. „Negativzinsen“ auf Kreditinstitute und deren Kunden im EURO-Raum. BoD – Books on Demand, 2021, ISBN 978-3-7557-1387-6 (google.de [abgerufen am 3. November 2022]). 
  20. EZB krempelt Geldmarkt wegen Krise um. In: derstandard.at, 9. Oktober 2008
  21. So Duden, Basiswissen Schule: Wirtschaft, Berlin, Mannheim, 2001, ISBN 3-411-00251-4, S. 213
  22. ECB Notches $20.4 Billion in Bond Purchases. In: The Wallstreet Journal. Europe. 18. Mai 2010.
  23. Jack Ewing, Steven Erlanger: Trichet Faces Growing Criticism in Europe Debt Crisis. In: The New York Times, 20. Mai 2010.
  24. Brian Blackstone: After Debt Crisis, New Tension Between ECB, Germany. In: The Wallstreet Journal, 29. Mai 2010.
  25. Vgl. „Target-Kredite, Leistungsbilanzsalden und Kapitalverkehr: Der Rettungsschirm der EZB – ifo Working Paper Nr. 105 von Hans-Werner Sinn und Timo Wollmershäuser“
  26. EZB Briefing Februar 2015: „The ECB's Expanded Asset Purchase Programme – Will quantitative easing revive the euro area economy?“
  27. EZB-Pressemitteilung vom 22. Januar 2015 „EZB KÜNDIGT ERWEITERTES PROGRAMM ZUM ANKAUF VON VERMÖGENSWERTEN AN“
  28. 22 January 2015 – ECB announces expanded asset purchase programme. In: ecb.europa.eu. EZB, 22. Januar 2015, abgerufen am 22. Januar 2015 (englisch). 
  29. Jeff Kearns: The Fed Eases Off: Tapering to the End of a Gigantic Stimulus. In: Bloombergview.com. 7. November 2014, archiviert vom Original am 17. Januar 2015; abgerufen am 13. April 2024 (englisch). 
  30. BR24, 21. Juli 2022
  31. Bundesbanker vermuten französisches Komplott. In: spiegel.de, 29. Mai 2010
  32. Vgl. „Scharfe Kritik: Wulff findet EZB-Anleihenkauf rechtlich bedenklich“ (Memento vom 11. September 2011 im Internet Archive) FTD.de vom 24. August 2011
  33. Kapitalzeichnung. In: ecb.europa.eu. European Central Bank, 1. Januar 2024, abgerufen am 27. Juni 2024. 
  34. Kapitalzeichnung. In: ecb.europa.eu. European Central Bank, 1. Januar 2024, abgerufen am 27. Juni 2024. 
  35. ECB increased holdings of Japanese yen in 2007 (Memento des Originals vom 11. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, Reuters India, 21. April 2008
  36. EZB (Hrsg.): List of supervised entities. 1. Juli 2024 (europa.eu [PDF; abgerufen am 22. August 2024]). 
  37. European Central Bank: Institutionelle Governance. 25. Februar 2022 (europa.eu [abgerufen am 10. Mai 2023]). 
  38. European Banker of the Year (Memento vom 11. November 2011 im Internet Archive) in: Maleki Group, abgerufen am 7. Dezember 2010.
  39. 2009.05.27 IPSO Press Release (Memento vom 19. Januar 2012 im Internet Archive), ipso.de (PDF; 103 kB), 27. Mai 2009
  40. Cerstin Gammelin, Markus Zydra: EZB: Draghi geht, Lagarde übernimmt. Abgerufen am 28. Januar 2020. 
  41. Euroschau zu Lagarde: Bonjour Madame! In: tagesschau.de. Abgerufen am 28. Januar 2020. 
  42. EZB-Zinssätze
  43. Key ECB interest rates. In: ecb.europa.eu. Europäische Zentralbank, abgerufen am 21. Juli 2022 (englisch). 
  44. Die EZB kündigte am 22. Dezember 1998 an, dass zwischen dem 4. und dem 21. Januar 1999, es einen schmalen Korridor von 50 Basispunkten Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität gibt, um den Übergang zu der EZB-Zinsen-Regelung zu überbrücken.
Organe der Europäischen Union

Europäischer Rat | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union („Ministerrat“) | Europäische Kommission | Gerichtshof der Europäischen Union | Europäischer Rechnungshof | Europäische Zentralbank

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50.1094448.7025Koordinaten: 50° 6′ 34″ N, 8° 42′ 9″ O

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Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 13:19

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EZB ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Weitere Bedeutungen sind unter EZB Begriffsklarung aufgefuhrt Die Europaische Zentralbank EZB englisch European Central Bank ECB franzosisch Banque centrale europeenne BCE mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der Europaischen Union Sie ist die 1998 gegrundete gemeinsame Wahrungsbehorde der Mitgliedstaaten der Europaischen Wahrungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken NZB der EU Staaten das Europaische System der Zentralbanken ESZB Europaische ZentralbankEuropean Central Bank Banque centrale europeenneHauptsitz Frankfurt am MainGrundung 1 Juni 1998Auflosung Fusion aufgelost Prasidentin Christine LagardeLand Belgien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Osterreich Portugal Slowakei Slowenien Spanien ZypernWahrung EuroISO 4217 EURWahrungsreserven 75 3 Mrd EUR 2020 Basisleihzinssatz basisleihzinssatz Basisanlagezinssatz basisanlagezinssatz DruckerWebsiteMunzprageanstalt en WebsiteWebsite www ecb europa euVorgangerNachfolgerListe der Zentralbanken Die Arbeit und die Aufgaben der EZB wurden erstmals im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU Organs Art 13 EU Vertrag Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art 282 ff AEU Vertrag ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr 4 angehangt Im November 2014 wurde die EZB zusatzlich mit der Aufsicht systemrelevanter Banken im Euro Raum unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus SSM betraut Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersonlichkeit Von 1998 bis 2014 war der Frankfurter Eurotower Sitz der Europaischen Zentralbank Im November 2014 wurde der Sitz in den Neubau der Europaischen Zentralbank verlegt Dieser wurde am 18 Marz 2015 unter Protesten die von schweren Ausschreitungen begleitet waren nach vier Jahren Bauzeit im Frankfurter Stadtteil Ostend eroffnet HintergrundEine Zentralbank ist eine Institution welche fur die Uberwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zustandig ist Im Euro Raum ubernimmt die Europaische Zentralbank EZB diese Aufgaben Im Rahmen der europaischen Einigung entschieden sich einige Staaten zur Einfuhrung einer gemeinsamen Wahrung des Euros Bei der Schaffung der einheitlichen Wahrung mussten auch die Voraussetzungen fur eine gemeinsame Geld und Wahrungspolitik geschaffen werden Zu diesem Zweck wurde das Europaische System der Zentralbanken ESZB gegrundet In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken NZB aller Staaten der EU und die neu gegrundete Europaische Zentralbank Da nicht alle Staaten der EU an der Wahrungsunion teilnehmen gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem an dem neben der EZB nur die NZBen der Staaten der Eurozone in denen der Euro wirklich eingefuhrt wurde beteiligt sind Der Grossteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfullt Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilitat Soweit dies ohne Beeintrachtigung dieses Ziels moglich ist unterstutzt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europaischen Union Aufgaben und ZieleDa eine Zentralbank keine gewohnliche Bank ist sondern die Geldpolitik eines Landes fuhren muss soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen Das erste Ziel meist auch das Hauptziel ist die Preisniveaustabilitat Dabei gilt es grosse Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden Die Zielgrosse ist die Inflation Inflationsrate Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck eine Rezession zu vermeiden Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitaten einer Volkswirtschaft gemessen Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele indem sie den Preis fur verliehenes Geld erhohen oder senken Leitzins verandern also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans der EZB wurden im Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft festgeschrieben In der Satzung des Europaischen Systems der Zentralbanken ESZB und der Europaischen Zentralbank EZB die dem AEU Vertrag als Protokoll Nr 4 beigefugt ist werden sie im Einzelnen erlautert Das vorrangige Ziel ist die Gewahrleistung der Preisniveaustabilitat in der Eurozone spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI fur das Euro Wahrungsgebiet von zwei Prozent gegenuber dem Vorjahr Weiteres Ziel ist die Unterstutzung der Wirtschaftspolitik in der Europaischen Gemeinschaft mit dem Ziel eines hohen Beschaftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums soweit dies ohne Gefahrdung der Preisniveaustabilitat moglich ist Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Art 127 Abs 2 AEU Vertrag Festlegung und Durchfuhrung der Geldpolitik siehe geldpolitische Instrumente Durchfuhrung von Devisengeschaften Verwaltung der offiziellen Wahrungsreserven der Mitgliedstaaten Portfolio Management Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld insbesondere die Forderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs Die EZB hat daruber hinaus weitere Aufgaben Genehmigung der Ausgabe des Euro Papiergeldes die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen Zentralbanken Aufsicht uber Kreditinstitute und Beitrag zur Stabilitat der Finanzmarkte Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behorden Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europaischen Organen Sammlung der fur die Erfullung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten Erstellung einer Zentralbankbilanz OrganeDie ausfuhrenden Organe sind die nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten Diese unterliegen den Regelungen des ESZB Wichtig dabei ist dass sie unabhangig gegenuber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen Die EZB verfugt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat uber zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium uber ein ausfuhrendes Organ EZB Prasidenten Der Prasident der Europaischen Zentralbank ist Vorsitzender des EZB Direktoriums und vertritt die EZB nach aussen Er wird vom Europaischen Rat fur eine Amtszeit von acht Jahren ohne Wiederwahlmoglichkeit gewahlt Wim Duisenberg 1998 2003 Niederlande Niederlande Jean Claude Trichet 2003 2011 Frankreich Frankreich Mario Draghi 2011 2019 Italien Italien Christine Lagarde 2019 Frankreich Frankreich EZB Direktorium Zeitraum Direktoriumsmitglied1998 2002 Frankreich Christian Noyer Vizeprasident 1998 2003 Finnland1998 2003 Niederlande Willem Duisenberg Prasident 1998 2004 Spanien1998 2005 Italien Tommaso Padoa Schioppa1998 2006 Deutschland Otmar Issing Chefvolkswirt 2002 2010 Griechenland Loukas Papadimos Vizeprasident 2003 2011 Osterreich Gertrude Tumpel Gugerell2003 2011 Frankreich Jean Claude Trichet Prasident 2004 2012 Spanien Jose Manuel Gonzalez Paramo2005 2011 Italien Lorenzo Bini Smaghi2006 2011 Deutschland Jurgen Stark Chefvolkswirt 2010 2018 Portugal Vitor Constancio Vizeprasident 2011 2019 Belgien Peter Praet Chefvolkswirt 2011 2019 Italien Mario Draghi Prasident 2012 2014 Deutschland Jorg Asmussen2012 2020 Frankreich Benoit Cœure2014 2019 Deutschland Sabine Lautenschlager2012 2020 Luxemburg Yves Merschseit 2018 Spanien Luis de Guindos Vizeprasident seit 2019 Irland Philip R Lane Chefvolkswirt seit 2019 Frankreich Christine Lagarde Prasidentin seit 2020 Deutschland Isabel Schnabel2020 2023 Italienseit 2020 Niederlandeseit 2023 Italien Das Direktorium fuhrt die Geschafte der EZB und kummert sich ausserdem um die Durchfuhrung der Beschlusse des EZB Rates und gibt dazu notige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter die die Beschlusse umsetzen mussen Das Gremium setzt sich aus dem Prasidenten einem Vizeprasidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen Das Direktorium selbst legt die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitglieder fest Die bekannteste Funktion ist dabei die Zustandigkeit fur die volkswirtschaftliche Analyse deren Inhaber in der Regel als Chefvolkswirt bezeichnet wird Prasidentin ist seit dem 1 November 2019 Christine Lagarde Sie loste den Italiener Mario Draghi ab Vizeprasident ist der Spanier Luis de Guindos Die weiteren Direktoren sind derzeit Philip R Lane Chefvolkswirt und Isabel Schnabel Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds betragt acht Jahre eine Wiederwahl ist ausgeschlossen Die Lange der ersten Amtszeiten war gestaffelt um zu vermeiden dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden Neue Mitglieder werden von den Finanz und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen Nach nicht bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europaischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie auf Empfehlung des Rates der EU vom Europaischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewahlt Art 283 Abs 2 Unterabs 2 AEU Vertrag Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt in der Regel bevor die Amtszeit des Vorgangers ablauft so dass ein nahtloser Ubergang erfolgen kann Zu einer langeren Vakanz kam es 2012 als sich die Finanzminister der Eurozone erst im Juli auf einen Nachfolger fur den am 31 Mai ausgeschiedenen Jose Manuel Gonzalez Paramo einigen konnten und der ausgewahlte Kandidat Yves Mersch anschliessend zunachst vom Europaischen Parlament blockiert wurde das sich fur die Berufung einer Frau auf den Posten einsetzte Im November 2012 entschloss sich der Europaische Rat Mersch entgegen dem unverbindlichen Votum des Parlamentes zum 15 Dezember 2012 in das Direktorium zu berufen Wegen der Begrenzung auf sechs Mitglieder konnen nicht alle EU Staaten gleichzeitig im Direktorium vertreten sein Eine rechtliche Regelung wie die Sitze auf die Staaten verteilt werden besteht nicht Die grossen Eurolander Deutschland Frankreich Italien und Spanien erheben Anspruch auf je einen der sechs Sitze im Direktorium die restlichen beiden Sitze werden von kleineren Landern im Wechsel belegt Dieses Prinzip wurde 2012 nach dem Ausscheiden des damaligen spanischen Vertreters Jose Manuel Gonzalez Paramo durchbrochen als nicht erneut ein Spanier sondern mit Yves Mersch ein Luxemburger in das Direktorium berufen wurde Nachfolger von Yves Mersch wurde 2021 der Niederlander Frank Elderson EZB Rat Dem EZB Rat gehoren alle Mitglieder des Direktoriums und zusatzlich alle Prasidenten der nationalen Zentralbanken der per Januar 2023 20 am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssatze fest und stellt Zentralbankgeld bereit Die Aussprachen sind vertraulich der Rat kann aber die Veroffentlichung beschliessen Er tagt in der Regel alle 14 Tage Mitglieder des EZB Rates Stand Februar 2025 Christine Lagarde EZB Prasidentin Luis de Guindos EZB Vizeprasident Piero Cipollone DirektoriumsmitgliedFrank Elderson Direktoriumsmitglied Philip R Lane Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel DirektoriumsmitgliedPierre Wunsch Belgien Joachim Nagel Deutschland Madis Muller Estland Gabriel Makhlouf Irland Yannis Stournaras Griechenland Spanien Francois Villeroy de Galhau Frankreich Kroatien Italien Christodoulos Patsalides Zypern Martins Kazaks Lettland Gediminas Simkus Litauen Gaston Reinesch Luxemburg Edward Scicluna Malta Klaas Knot Niederlande Robert Holzmann Osterreich Mario Centeno Portugal Vakant Slowenien Peter Kazimir Slowakei Olli Rehn Finnland Seit Januar 2015 finden Abstimmungen innerhalb des Rates nach dem sogenannten Rotationsprinzip statt Hierbei werden die Mitgliedslander zu 5 6 nach ihrem Bruttoinlandsprodukt und zu 1 6 nach ihrem Anteil an der gesamten aggregierten Bilanz der monetaren Finanzinstitute Monetary Financial Institution MFI klassifiziert Die funf grossten dieser Lander Stand Juni 2024 Deutschland Frankreich Italien Spanien und die Niederlande bilden die Gruppe 1 und erhalten vier feste Stimmrechte im EZB Rat die monatlich zwischen ihnen rotieren Die verbleibenden elf Stimmrechte wechseln monatlich zwischen den restlichen Landern derzeit 15 welche die Gruppe 2 bilden Erreicht die Anzahl der Mitgliedslander der Eurozone 22 so wird die zweite Gruppe weiter unterteilt In der den grossten funf Landern folgenden Halfte aller Mitgliedslander rotieren dann acht Stimmrechte neue zweite Gruppe zwischen den restlichen kleinsten Lander neue dritte Gruppe rotieren drei Stimmrechte Auch nach Einfuhrung des Rotationsprinzips bleiben die Vertreter aller Mitgliedslander berechtigt an den Sitzungen des EZB Rats teilzunehmen die stimmberechtigten Mitglieder werden auch weiterhin jeweils eine Stimme haben Die Mitglieder des EZB Direktoriums sind dauerhaft stimmberechtigt Bei Entscheidungen uber das Kapital und Einnahmen der EZB entscheidet der Rat heute wie auch nach Einfuhrung des Rotationsprinzips mit gewichteten Stimmen Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil am gezeichneten Kapital die Mitglieder des Direktoriums haben keine Stimme Fur die qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel des Kapitals und die Mehrheit der NZBen notwendig Erweiterter Rat der EZB Der Erweiterte Rat besteht aus dem Prasidenten und dem Vizeprasidenten der EZB sowie den Prasidenten der nationalen Zentralbanken aller 2024 27 EU Mitgliedstaaten Art 44 46 der Satzung des ESZB und der EZB Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berat uber die Aufnahme weiterer Lander in die Wahrungsunion Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen An den Tagungen konnen ein Mitglied der Europaischen Kommission und der Prasident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen Der Erweiterte Rat besteht nur so lange wie es EU Mitgliedstaaten gibt die den Euro noch nicht eingefuhrt haben Ubersicht des EZB DirektoriumsPersonalDie EZB beschaftigt neben Leiharbeitern und externen Beratern Personal auf unbefristeter und auf befristeter Basis Vor 2004 eingestellte Mitarbeiter erhielten von Beginn an unbefristete Vertrage 2004 wurde die Personalpolitik dahingehend geandert dass neue Mitarbeiter nur mit befristeten Vertragen eingestellt werden und zwar teils mit der Moglichkeit einer Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag Geldpolitik Hauptartikel Geldpolitik der Europaischen Zentralbank Geldpolitische Ziele Euro Skulptur von Ottmar Horl Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein um das ihr im EG Vertrag vorgegebene Ziel der Preisniveaustabilitat zu erreichen Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes HVPI im Euro Raum das unter aber nahe bei zwei Prozent pro Jahr liegen sollte Das heisst dass die Inflation mittelfristig bei 2 gehalten werden soll Die geldpolitische Strategie wurde im Oktober 1998 vom EZB Rat festgelegt Untergeordnetes Ziel ist Unterstutzung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU Am 8 Juli 2021 gab die EZB als Ergebnis der strategischen Uberprufung unter der Leitung der neuen Prasidentin Christine Lagarde offiziell die Definition unter aber nahe bei zwei Prozent auf und beschloss stattdessen ein symmetrisches Ziel von 2 Die Zwei Saulen Strategie Um das Inflationsziel zu erreichen verfolgt sie ein so genanntes Zwei Saulen Konzept Als Erste Saule wirtschaftliche Analyse beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Grossen die Einfluss auf die Inflation haben wie zum Beispiel Lohne und Gehalter Wechselkursentwicklung langfristige Zinssatze Messgrossen fur Wirtschaftstatigkeit fiskalpolitische Indikatoren Preis und Kostenindizes Unternehmens und Verbraucherumfragen Als Zweite Saule monetare Analyse veroffentlicht sie einen Referenzwert M3 unter Annahme eines Zuwachses des realen Inlandsprodukts von 2 bis 2 5 und Abnahme der Geldumlaufgeschwindigkeit um 0 5 bis 1 fur die wunschenswerte M3 Geldmengenentwicklung der aber keine Zielgrosse sondern Informationen uber Abweichungen darstellt Ziel ist es mittelfristig Gefahren fur die Preisniveaustabilitat zu erkennen Kritik Die Annahme der rucklaufigen Geldumlaufgeschwindigkeit ist nicht vollends gesichert Vorteil dieser Strategie ist es dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschaftsbanken vergeben also eine expansive Geldpolitik betreiben da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind Dann konnen Banken sich leichter refinanzieren deshalb werden mehr Kredite vergeben und die Zinsen gesenkt was Investitionen und Konsum stimuliert In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr dass es zu einer starkeren Inflation kommt Dann betreibt die EZB eine kontraktive restriktive Geldpolitik das heisst sie vergibt weniger Geld und erhoht ihre Zinsen erschwert damit die Kreditvergabe verteuert Investitionen Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt Ist in einer wirtschaftlichen Schwachephase die Inflation hoch so durfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken Kritik an der Geldpolitik der EZB Einige Stichpunkte des nachfolgenden Abschnittes sind nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Demonstration vor der EZB im Herbst 2014 Die EZB wurde und wird fur ihre Geldpolitik kritisiert Angefuhrt werden in diesem Zusammenhang etwa folgende Aspekte Kritik an der zweiten Saule Die EZB wird zum einen dafur kritisiert dass sie den selbstgesteckten Geldmengen Referenzwert zu oft nicht erreicht so lag das Wachstum der Geldmenge M3 in den letzten Jahren meist weit uber den anvisierten 4 5 Zum anderen richtet sich die Kritik gegen die monetare Saule als solche von verschiedenen Okonomen wird die generelle Aussagekraft der Geldmenge M3 angezweifelt Kritik am Inflationsziel Einige Stimmen kritisieren das Inflationsziel von zwei Prozent als zu niedrig Sie berufen sich dabei auf die tendenziell hoheren Inflationsraten in den USA verbunden mit einem hoheren Wirtschaftswachstum Einige fordern ein hoheres Inflationsziel bis zu 3 5 Sie hoffen bzw glauben dass eine expansivere Geldpolitik dem wachstumsschwachen Euroraum zu einem Aufschwung verhelfen konnte Kritik an der Aktivitat der EZB In den ersten Jahren ihres Bestehens wurde die EZB haufig fur ihre unzureichende Kommunikationspolitik kritisiert sie lasse die Marktteilnehmer zu oft im Unklaren uber ihren zukunftigen Kurs und sorge dadurch fur Unsicherheit Allerdings werden viele Zentralbanken u a auch die US Fed fur ahnliche Verhaltensweisen kritisiert Ausserdem hat sich die Transparenz der EZB Entscheidungen in den letzten Jahren deutlich erhoht u a wohl aufgrund der grosseren Erfahrungswerte Daneben kritisieren manche Beobachter die EZB auch fur eine zu restriktive Geldpolitik So hat die EZB ihren Leitzins den Hauptrefinanzierungssatz zwischen Mitte 2003 und Ende 2005 nicht geandert und hat damit eine weit weniger expansive Geldpolitik betrieben als die Fed die ihre Leitzinsen in jedem der Jahre mehrfach geandert hat Von anderer Seite wurde die EZB gerade fur ihre verlassliche bzw berechenbare und wenig sprunghafte Geldpolitik gelobt Kritik die Geldwertstabilitat zu vernachlassigen Mit dem im Juni 2016 aufgelegten Programm zum Ankauf von Unternehmensanleihen Corporate Sector Purchase Programme CSPP reduziere die EZB die ohnehin schon geringe Liquiditat auf dem Markt fur Unternehmensanleihen weiter und benachteilige zudem kleine und mittlere Unternehmen ohne Direktzugang zum Kapitalmarkt Im Oktober 2019 prasentierte Kai Oliver Knops erste Ergebnisse eines Gutachtens das die Negativzinspolitik der EZB fur illegal erklart Neben der fehlenden Legitimation durch die Institutionen der EU weder EU Parlament noch EU Kommission wurden angehort und es erfolgte keine formelle juristische Begrundung fehle es an Legitimation durch die Mitgliedsstaaten Knops fuhrte aus dass die Negativzinsen der EZB keine Zinsen seien sondern eine sonstige steuerahnliche Abgabe Nur die Mitgliedsstaaten der EU durfen aber Steuern und Abgaben erheben nicht die EU selbst Die deutschen Banken hatten nach Angaben der Bundesbank 2018 etwa 2 4 Milliarden Euro durch die Negativzinspolitik der EZB verloren Mittlerweile ist das Gutachten in voller Lange publiziert InstrumenteWichtige Leitzinsen Stand 19 Juni 2025 Zinssatz HoheEuropaische Zentralbank gultig ab 11 Juni 2025 Einlagesatz deposit facility rate 2 00 Hauptrefinanzierungssatz main refinancing operations rate 2 15 Spitzenrefinanzierungssatz marginal lending facility rate 2 40 Schweizerische Nationalbank gultig ab 20 Juni 2025 SNB Leitzins 0 00 Federal Reserve System gultig ab 19 Dezember 2024 Federal Funds Rate Zielband 4 25 bis 4 50 Primary Credit Rate 4 50 Bank of Japan gultig ab 27 Januar 2025 Overnight Call Rate 0 50 Bank of England gultig ab 8 Mai 2025 Official Bank Rate 4 25 Chinesische Volksbank gultig ab 20 Mai 2025Diskontsatz one year lending rate 3 00 Reserve Bank of India gultig ab 9 April 2025 Repo rate 6 00 Zur Erfullung ihrer Aufgaben s o stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfugung Die grosste Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel die Gewahrleistung von Preisniveaustabilitat zu erreichen versucht Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschaft zwischen ihr und den Geschaftsbanken so genannte Notenbankzinsen Da Letztere gunstigere oder ungunstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben andern sich in Reaktion auch die Marktzinsen vor allem die kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt unter Umstanden aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt Neben den Instrumenten hat auch die dazugehorige Offentlichkeitsarbeit wie unter dem Abschnitt Kontrolle und Transparenz beschrieben Einfluss auf die Finanzmarkte Offenmarktgeschafte Hauptartikel Offenmarktgeschaft Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschaft der EZB ist mit einem Anteil von ungefahr 70 das Hauptrefinanzierungsinstrument Haupttender Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik bei dem die Geschaftsbanken in einem Auktionsverfahren Zentralbankgeld von der EZB gegen Zinszahlungen erhalten Das Auktionsverfahren wurde seit 2000 mittels Zinstender durchgefuhrt Dabei wird das angebotene Zentralbankgeld den hochstbietenden Geschaftsbanken zugeteilt Zur besseren Orientierung legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest Dieser Mindestbietungszinssatz auch Hauptrefinanzierungssatz wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzins der EZB bezeichnet Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt Ihre Laufzeit betragt ebenfalls eine Woche Zur Bekampfung der Finanzkrise ab 2007 verleiht die EZB seit dem 15 Oktober 2008 Geld wieder nach dem Mengentender Die drei anderen Offenmarktgeschafte der EZB sind langerfristige Refinanzierungsgeschafte Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt sondern haben das Ziel die Geschaftsbanken mit der notwendigen Liquiditat zu versorgen Standige Fazilitaten Teile das Bild rechts scheinen seit 2016 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Hauptartikel Standige Fazilitaten Inanspruchnahme der Einlagefazilitat der Europaischen ZentralbankSichteinlagen der Banken bei der Europaischen Zentralbank Die Standigen Fazilitaten setzen sich aus der Spitzenrefinanzierungsfazilitat und der Einlagefazilitat zusammen Die standigen Fazilitaten stellen die Moglichkeit fur Geschaftsbanken dar auf eigene Initiative gegen Zinszahlung Liquiditat uber die Spitzenrefinanzierungsfazilitat bis zum nachfolgenden Geschaftstag zu beziehen oder uber die Einlagefazilitat anzulegen Diese Moglichkeiten sind vom Volumen nicht begrenzt haben aber typischerweise einen unattraktiven Zinssatz Wegen ihrer unbegrenzten Verfugbarkeit stellt der Zinssatz fur die Spitzenrefinanzierungsfazilitat einen Hochst und der Zinssatz fur die Einlagefazilitat einen Mindestsatz fur Tagesgeld auf dem Geldmarkt dar Der Zinssatz dieser Geschafte bestimmt entscheidend die Zinssatze der Banken fur Sparkonten und Kundenkredite Standige Fazilitaten bestimmen die Grenzen der Geldmarktsatze fur Tagesgelder Sie entsprechen ungefahr dem ehemaligen Diskont und Lombardsatz der Bundesbank Devisenmarktinterventionen Hauptartikel Devisenmarktintervention Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren und um die Absatzpolitik zu bestreiten Allerdings sind Interventionen ein sehr selten im Jahre 2004 gar nicht benutztes Instrument der EZB Es sollte nach Einschatzung der EZB nur benutzt werden wenn grosse Wechselkursfehlbewertungen vorliegen die entweder das Inflationsziel der EZB als primares geldpolitisches Ziel oder die wirtschaftliche Stabilitat im Euroraum als sekundares Ziel gefahrden Mindestreserve Hauptartikel Mindestreserve System Die EZB verlangt von Geschaftsbanken Mindestreserven auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten Diese betragen derzeit ein Prozent der Einlagen und Schuldverschreibungen der Banken Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument standigen Fazilitaten und Devisenmarktinterventionen eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar da sie nur den Rahmen fur die anderen Instrumente liefert Im Gegensatz zu der Mindestreserve der ehemaligen Deutschen Bundesbank wird die Mindestreserve der EZB verzinst Vorbehaltlose geldpolitische Geschafte OMT Hauptartikel Outright Monetary Transactions Die EZB hat nach ihren eigenen Angaben innerhalb weniger Tage im Mai 2010 fur 16 5 Milliarden Euro Regierungsanleihen aufgekauft Die Entscheidung die in Gegensatz zu bisherigen Positionen der Bank steht wurde vom damaligen EZB Prasident Jean Claude Trichet als konsequente Antwort auf eine sich schnell andernde Krisensituation verteidigt Sie blieb jedoch hernach politisch umstritten Ankauf von Wertpapieren Hauptartikel Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems Seit 2009 hat die EZB unterschiedliche Programme zum Kauf von Wertpapieren wie etwa Staats und Unternehmensanleihen auf dem Primar und Sekundarmarkt gestartet Securities Markets Programme 2010 2012 Hauptartikel Securities Markets Programme Das Programm beinhaltete den Ankauf von Staatsanleihen unter anderen auch griechische italienische spanische und portugiesische am Sekundarmarkt also nicht Kauf von den Staaten unmittelbar sondern von Banken Das Programm wurde juristisch unterschiedlich bewertet siehe dazu Rechtliche Bewertung Auch wurde an dem Ankauf von Staatsanleihen kritisiert dass dadurch das Risiko einer Staatsinsolvenz zu einem erheblichen Teil an die EZB und ihre Nationalbanken ubergehe Expanded asset purchase programme ab 2015 Hauptartikel Erweitertes Wertpapierkaufprogramm Am 22 Januar 2015 kundigte der Zentralbankrat der EZB an ab Marz 2015 pro Monat 60 Mrd Euro fur den Ankauf von Wertpapieren ausgeben zu wollen Expanded asset purchase programme EAPP erweitertes Programm zum Ankauf von Vermogenswerten Die Ankaufe sollten bis mindestens September 2016 fortgefuhrt werden was einem Gesamtvolumen von 1 1 Billion Euro entsprache Begrundet wurde diese Entscheidung durch den Umstand dass sich die Inflationsrate in der Eurozone auf einem historischen Niedrigstand befande und damit die Gefahr einer Deflation drohe Deswegen seien entschiedene geldpolitische Massnahmen erforderlich this situation required a forceful monetary policy response Ziel sei es die Inflationsrate wieder in Richtung von zwei Prozent anzuheben und die Zinssatze zu senken um damit Investitionen Konsum und wirtschaftliches Wachstum in der Eurozone zu fordern Diese monetare Politik die im englischsprachigen Raum unter der Bezeichnung quantitative easing quantitative Lockerung bekannt ist wurde unterschiedlich bewertet siehe dazu Bewertung Teile des Anleihenkauf Programmes wurden vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 fur kompetenzwidrig erklart was ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Folge hatte siehe dazu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5 Mai 2020 Transmission Protection Instrument Am 21 Juli 2022 gab die EZB begleitend zu einer vorgenommenen Zinserhohung bekannt kunftig Staatsanleihen einzelner Mitgliedslander zu erwerben wenn gegen diese Lander Spekulationen an den Borsen erfolgen Transmission Protection Instrument TPI UnabhangigkeitMit dem Ziel ihre Hauptaufgabe die Gewahrleistung der Preisniveaustabilitat besser durchfuhren zu konnen wurde der EZB Unabhangigkeit von politischen und anderen Einflussen versprochen um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen Man unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhangigkeit Operative oder funktionelle Unabhangigkeit Sie bedeutet dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode mit der sie ihren Auftrag durchfuhren mochte frei ist Allerdings ist der EZB durch Art 127 Abs 1 AEU Vertrag sowie durch die EZB Satzung die Preisstabilitat als Ziel der europaischen Geldpolitik vorgeschrieben Insofern bezieht sich die operative Unabhangigkeit lediglich auf die Durchfuhrung des Ziels unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation die mit Preisstabilitat vereinbar ist nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich Insofern ist die EZB diesbezuglich weit weniger unabhangig als das US amerikanische Federal Reserve System Institutionelle Unabhangigkeit Sie bedeutet dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten durfen Im 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht wurde festgelegt dass den offentlichen Haushalten Staat keine Kredite zu gewahren sind Damit soll verhindert werden dass die Autonomie durch Verpflichtung zur Kreditgewahrung an den Staat unterlaufen wird Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren Allerdings kaufte die EZB wahrend der Eurokrise auf dem Sekundarmarkt also nicht unmittelbar von den Staaten sondern von Banken Staatsanleihen u a Griechenland Spanien Italien Finanzielle Unabhangigkeit Staat Beteiligung Prozent Belgien Belgien 3 00Bulgarien Bulgarien 0 97Danemark Danemark 1 77Deutschland Deutschland 21 77Estland Estland 0 24Finnland Finnland 1 48Frankreich Frankreich 16 35Griechenland Griechenland 1 85Irland Irland 1 78Italien Italien 13 09Kroatien Kroatien 0 63Lettland Lettland 0 31Litauen Litauen 0 48Luxemburg Luxemburg 0 29Malta Malta 0 10Niederlande Niederlande 4 83Osterreich Osterreich 2 41Polen Polen 6 09Portugal Portugal 1 90Rumanien Rumanien 2 88Schweden Schweden 2 94Slowakei Slowakei 0 94Slowenien Slowenien 0 40Spanien Spanien 9 66Tschechien Tschechien 1 96Ungarn Ungarn 1 58Zypern Republik Zypern 0 18 Die finanzielle Unabhangigkeit besteht darin dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst uber den Einsatz ihrer Mittel mit denen sie von den Mitgliedslandern ausgestattet wird entscheiden kann Private Banken besitzen bei der Europaischen Zentralbank nur minimalen Einfluss Das EZB Kapital von 10 83 Milliarden Euro Stand Ende 2014 liegt ausschliesslich bei den 28 Notenbanken der Europaischen Union Die nationalen Notenbanken befinden sich nicht alle in offentlichem Besitz Beispiel Deutsche Bundesbank Osterreichische Nationalbank 100 staatlich andere Beispiele griechische Nationalbank oder italienische Nationalbank grosstenteils privat Die Zentralbanken der Euro Lander halten 70 39 am Kapital der EZB und haben es zu 100 eingezahlt Die Nicht Euro Lander besitzen 29 61 welches nur zu 3 75 eingezahlt ist Diese Kapitalbeteiligung hat theoretisch keinen Einfluss auf die Personalpolitik bei der EZB Personelle Unabhangigkeit Um die Unabhangigkeit des Fuhrungspersonals zu gewahrleisten kann ein Mitglied des EZB Rates nur bei schwerwiegenden Grunden auf Antrag des EZB Rates oder des Direktoriums durch den Europaischen Gerichtshof enthoben werden darf ohne ausdruckliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder unentgeltlich eine andere Beschaftigung annehmen Interessenkonflikte sollen damit vermieden werden ist eine zweite Amtszeit fur Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen wird das Fuhrungspersonal fur einen langen Zeitraum gewahlt EZB Direktoren acht Jahre Prasidenten der nationalen Zentralbanken mindestens funf Jahre muss dieses fachlich geeignet und personlich unabhangig sein Kapital und WahrungsreservenDas gezeichnete Kapital der EZB betragt 10 825 Milliarden Euro Stand Juni 2024 Es wurde von den Nationalen Zentralbanken eingezahlt welche Zeichner und Inhaber sind Der Anteil den eine NZB am Gesamtkapital einzahlen muss legt ein Schlussel fest der sich zu gleichen Teilen nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats an der Bevolkerung der Gemeinschaft im vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB und nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats am Bruttoinlandsprodukt der Gemeinschaft zu Marktpreisen in den funf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB richtet Die Gewichtsanteile werden alle funf Jahre oder bei EU Erweiterungen aktualisiert zuletzt am 1 Januar 2024 Den grossten Anteil hat die Deutsche Bundesbank mit ungefahr 21 7 Neben den NZBen der Eurozone die das gesamte Kapital einzahlen mussen die NZBen der anderen EU Mitgliedstaaten als Beitrag fur die Betriebskosten fur ihre Teilnahme am ESZB einen gewissen Prozentsatz ihres gezeichneten Kapitals einzahlen Dieser lag zunachst bei 7 seit Ende 2010 bei 3 75 Weiterhin erhalt die EZB von den NZB der Eurozone Wahrungsreserven mit einem Gegenwert von bis zu 50 Milliarden Euro wobei momentan etwa 40 Milliarden Euro ubertragen wurden Die Reserven werden alleine von der EZB gehalten und eingesetzt verwaltet werden sie weiterhin von den NZB Ab einer gewissen Grosse brauchen Geschafte mit den Reserven die Zustimmung der EZB Die Beitrage der einzelnen NZB an dem Betrag entsprechen ihrem Anteil am gezeichneten Kapital wobei die NZB von der EZB eine Gutschrift im Wert ihres Beitrags erhalten 15 Prozent des Betrags wurden in Form von Goldreserven entrichtet der Rest als US Dollar oder japanischer Yen Ende 2007 veraltet entfielen 79 7 der Wahrungsreserven auf Dollarbestande und 20 3 auf den japanischen Yen 2006 lag der Anteil der Dollarreserven noch bei 83 jener des Yen bei 17 Bis zu 20 der Gewinne die die EZB erwirtschaftet werden nach Art 33 ihrer Satzung ihrem Reservefonds zugefuhrt der daruber hinausgehende Gewinn wird jahrlich an die Anteilseigner also die nationalen Zentralbanken entsprechend ihren eingezahlten Anteilen am EZB Grundkapital ausgeschuttet Verluste der EZB werden aus dem Reservefonds oder gegebenenfalls aus den Einkunften finanziert die die nationalen Zentralbanken aufgrund ihrer Erfullung wahrungspolitischer Aufgaben im Rahmen des ESZB erzielen Aufsicht uber Kreditinstitute und Kontrolle der FinanzmarktstabilitatGemeinsam mit den NZBen und den zustandigen Behorden der EU uberwacht die EZB die Entwicklung auf dem Bankensektor und in anderen Finanzsektoren wofur der gegrundet wurde sie uberwacht jedoch nicht einzelne Banken Dazu werden Widerstandsfahigkeit und Schwachstellen der Finanzsektoren bewertet Funf Geschaftsbereiche der EZB Finanzstabilitat als Koordinator Volkswirtschaft Finanzmarktsteuerung Internationale und europaische Beziehungen Zahlungsverkehrssysteme sind an der Uberwachung beteiligt Die Ergebnisse werden zweimal pro Jahr veroffentlicht Die EZB berat auch nationale und Behorden auf EU Ebene bei der Festlegung finanzieller Bestimmungen und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und fordert die Zusammenarbeit zwischen den zustandigen Behorden der EU und den Zentralbanken Nach der Satzung des Europaischen Systems der Zentralbanken und der EZB kann die EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht uber die Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen wahrnehmen Die Bankenaufsicht blieb aber zunachst bei den Mitgliedstaaten in Deutschland die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht die dabei von der Deutschen Bundesbank unterstutzt wird Ab November 2014 ubernahm die EZB im Rahmen der Schaffung der europaischen Bankenunion und dem damit eingehenden einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus SSM die Aufsicht uber Banken in der Eurozone deren Bilanzsumme uber 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmacht Die EZB kontrolliert derzeit 113 Banken im Euro Raum Kontrolle und TransparenzDie EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Offentlichkeit Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfullen Dabei handelt es sich vierteljahrlich um einen Bericht uber die Tatigkeit des Eurosystems jede Woche um einen und um einen Jahresbericht uber ihre Tatigkeit und die Geld und Wahrungspolitik des aktuellen und des abgelaufenen Jahres Den Jahresbericht erhalten das Europaische Parlament die Europaische Kommission der Europaische Rat und der Rat der Europaischen Union Neben dieser Kontrolle unterliegt die Arbeit der EZB auch der Aufsicht von externen Rechnungsprufern die den Jahresabschluss prufen dem Europaischen Rechnungshof der die Effizienz der Verwaltung pruft und internen Kontrollinstanzen Hierzu zahlen eine interne Revision die direkt dem Direktorium unterstellt ist und die nach branchenublichen vom Direktorium festgelegten Richtlinien arbeitet sowie eine interne Kontrollstruktur fur die jede Organisationseinheit wie eine Abteilung oder Direktion selbst verantwortlich ist Um die Nutzung von Insiderinformationen zu verhindern gibt es sogenannte Chinese Walls zum Beispiel zwischen den Geschaftsbereichen fur die Durchfuhrung der Wahrungspolitik und den Bereichen fur die Wahrungsreserven und Eigenmittelverwaltung Fur die Mitarbeiter der EZB und die Mitglieder des EZB Rates gilt ein Verhaltenskodex nach dem die Mitarbeiter keine Insidergeschafte tatigen durfen Ein Berater in ethischen Angelegenheiten soll bezuglich des beruflichen Verhaltens und der Geheimhaltung Orientierungshilfe leisten Auf Beschluss des Europaischen Parlaments wurde am 1 Januar 2002 ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt Im Auftrag des EZB Rates fuhrt der Ausschuss fur interne Revision Prufungen durch Er ist fur das ganze ESZB zustandig und koordiniert die Revisionen Zur Betrugsbekampfung wird die EZB seit 2004 vom Europaischen Amt fur Betrugsbekampfung OLAF kontrolliert Seit 1999 hatte sie ein eigenes Programm zur Betrugsbekampfung und einen Ausschuss fur Betrugsbekampfung da sie wegen ihrer Unabhangigkeit nicht vom OLAF kontrolliert werden wollte Die Kommission klagte gegen diese Entscheidung vor dem Europaischen Gerichtshof und erhielt Recht Der Gerichtshof erklarte dass die EZB in den Gemeinschaftsrahmen eingefugt ist der Gesetzgeber aber darauf achten musse dass die Unabhangigkeit gewahrt bleibe Die EZB bemuht sich von sich aus Transparenz herzustellen das heisst der Offentlichkeit und den Markten die wichtigen Informationen uber ihre Strategie Einschatzungen ihre geldpolitischen Entscheidungen sowie uber ihre Verfahren offen klar und zeitnah bereitzustellen Die EZB will der Offentlichkeit vermitteln welche Ziele sie mit welchen Mitteln verfolgt Durch die Transparenz die auch von den meisten anderen Zentralbanken fur notwendig gehalten wird soll die Glaubwurdigkeit und damit die Wirkung der Geldpolitik gestarkt werden Die Transparenz beruht auf der Glaubwurdigkeit der Selbstdisziplin und der Vorhersehbarkeit Die Glaubwurdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der Offentlichkeit uber Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfullung erreicht werden Die EZB veroffentlicht dazu neben ihrer Einschatzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten uber die Grenzen der Geldpolitik Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in der Geldpolitik bringen da die Arbeit der Entscheidungstrager leichter uberpruft werden kann Zur Vorhersehbarkeit ihrer Entscheidungen gibt die EZB ihre Einschatzung der Wirtschaftsentwicklung und ihre geldpolitische Strategie bekannt Dadurch werden die geldpolitischen Massnahmen vorhersehbar und es kommt am Markt zu einer effizienteren und richtigeren Erwartungsbildung Durch korrekte Erwartungen verringert sich die Zeit zwischen dem Ergreifen von Massnahmen und deren Wirkung die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung wird beschleunigt und die Wirksamkeit der Geldpolitik gesteigert Geschichte und Grundung1951 bis 1979 1951 begann mit der Grundung der Montanunion nach dem Zweiten Weltkrieg ein neues Zeitalter Die Romischen Vertrage waren 1957 ein weiterer Schritt zur Europaischen Einigung Das damalige Ziel war eine und ein gemeinsamer Agrarmarkt dafur hielt man eine Wahrungsunion fur nicht notig Daruber hinaus existierte mit dem Bretton Woods System ein damals noch gut funktionierendes internationales Wahrungssystem Eine Vereinigung im Wahrungsbereich wurde erstmals 1962 nach dem sogenannten der Europaischen Kommission diskutiert Die erste Institution fur die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der damaligen Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankprasidenten Die Geschichte der europaischen Wahrungsunion begann 1970 mit dem Werner Plan der erstmals die Errichtung einer europaischen Wahrungsunion vorsah aber scheiterte 1972 begann der Europaische Wechselkursverbund mit festen Wechselkursen zwischen den Wahrungen einiger europaischer Staaten wobei maximale Schwankungen von 2 25 erlaubt waren 1979 wurde der Verbund vom Europaischen Wahrungssystem abgelost zu dessen Zielen die Wegbereitung fur eine Wahrungsunion gehorte Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite fur die Schwankungen festgelegt die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern Die Zugehorigkeit zum europaischen Wahrungssystem war eine Voraussetzung fur die Aufnahme in die Wahrungsunion mit deren Beginn das Wahrungssystem endete 1980 bis 1999 Die Einheitliche Europaische Akte griff das Ziel einer Wahrungsunion auf und Wahrungsfragen wurden ein Zustandigkeitsbereich der Europaischen Gemeinschaft 1989 legte der damalige Kommissionsprasident Jacques Delors einen neuen Plan fur eine Wahrungsunion vor der zur Grundlage fur die Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion EWWU wurde 1991 entstand in einer Regierungskonferenz parallel zur Konferenz uber die Grundung der politischen Union durch die Anderung des EWG Vertrages die institutionelle Struktur fur die Wahrungsunion Die Vertragsanderung unter anderem das Protokoll uber die Satzung des Europaischen Systems der Zentralbanken und der Europaischen Zentralbank und das Protokoll uber die Satzung des Europaischen Wahrungsinstituts wurde Teil des 1992 unterzeichneten Vertrags uber die Europaische Union Die Errichtung der Wirtschafts und Wahrungsunion sollte in drei Stufen erfolgen In der ersten Stufe erhielt der Ausschuss der Zentralbankprasidenten neue Zustandigkeiten Durch ihn sollte eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgen mit dem Ziel der Preisstabilitat Weiterhin musste der Ausschuss zu klarende Fragen identifizieren bis Ende 1993 einen Plan zur Abarbeitung von Problemen erstellen und die Aufgaben an dafur gegrundete Unterausschusse und Arbeitsgruppen verteilen Am 1 Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europaischen Wahrungsinstituts die zweite Stufe der Wahrungsunion Die Aufgaben des Instituts waren die Verstarkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken eine starkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchfuhrung der Vorarbeiten fur die Errichtung des Europaischen Systems der Zentralbanken ESZB fur die Durchfuhrung einer einheitlichen Geldpolitik und fur die Schaffung der einheitlichen Wahrung Das Institut diente als Forum fur Konsultationen fur die Geldpolitik wahrend Interventionen am Devisenmarkt weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken waren Mit der zweiten Stufe der WWU durfte keine der nationalen Zentralbanken mehr Kredite an offentliche Stellen vergeben Ausserdem mussten bis zum Ende der zweiten Stufe alle Zentralbanken von politischen und anderen Einflussen unabhangig werden Im Dezember 1995 wurde vom Europaischen Rat der Plan fur das weitere Vorgehen der auf den Vorarbeiten des EWI basierte bekanntgegeben und die Einfuhrung der neuen Wahrung die jetzt den Namen Euro erhalten hatte im Jahr 1999 bestatigt Das EWI erhielt als neue Aufgabe die Vorbereitung des Wechselkursmechanismus II 1996 entstand der Stabilitats und Wachstumspakt dessen Ziel analog zur Zielsetzung der EZB die Stabilitat des Euro ist der Pakt hat aber keine direkten Auswirkungen auf die EZB Am 1 Mai 1998 beschloss der Ministerrat dass elf Staaten die Kriterien fur die Teilnahme an der Wahrungsunion erfullt hatten Im Einzelnen waren dies Belgien Deutschland Finnland Frankreich Irland Italien Luxemburg die Niederlande Osterreich Portugal und Spanien Gleichzeitig einigte sich der Rat auf die Personen die sie fur das Direktorium der EZB vorschlagen wollten Die Ernennung erfolgte am 25 Mai mit Wirkung vom 1 Juni durch die Regierungen Die EZB wurde am 1 Juni 1998 Nachfolgerin des Europaischen Wahrungsinstituts das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte Im Oktober legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest die Stabilitat und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte Die Durchfuhrung der einheitlichen Geldpolitik ubernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1 Januar 1999 Der letzte Schritt zur gemeinsamen Wahrung war am 1 Januar 2002 die Einfuhrung des Euro als Zahlungsmittel 1998 war Wim Duisenberg gegen den franzosischen Mitbewerber Jean Claude Trichet zum Prasidenten der Europaischen Zentralbank gewahlt worden Er erklarte allerdings schon zu Anfang wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von acht Jahren im Amt zu bleiben 2000 bis heute 2001 erhielt der Rat der EZB die Auszeichnung als European Banker of the Year die jahrlich von einer Gruppe von Wirtschaftsjournalisten vergeben wird An seinem 68 Geburtstag gab Wim Duisenberg sein Ausscheiden aus dem Prasidentenamt zum 9 Juli 2003 bekannt Die EU Finanzminister lehnten seine Bitte ab und wollten dass er bis zur ordnungsgemassen Bestellung seines Nachfolgers im Herbst 2003 im Amt bleibe Nachfolger wurde am 1 November 2003 sein ehemaliger Mitbewerber Jean Claude Trichet Prasident der EZB der das Amt bis Ende Oktober 2011 innehatte 2007 wurde Trichet als European Banker of the Year ausgezeichnet Am 3 Juni 2009 ereignete sich der erste Warnstreik in der zehnjahrigen Geschichte der EZB Mitarbeiter vertreten durch die Gewerkschaft International and European Public Services Organisation IPSO versammelten sich 90 Minuten vor dem Hauptgebaude in Frankfurt um auf fehlende Arbeitnehmerrechte aufmerksam zu machen sowie gegen Anderungen bei Pensionen zu demonstrieren die einen Monat zuvor beschlossen worden waren Zugleich wurde die EZB dazu aufgerufen Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen was die Bank bisher ablehnte Am 1 November 2011 loste Mario Draghi Jean Claude Trichet als Prasident der EZB ab Draghi wurde am 1 November 2019 von Christine Lagarde als EZB Prasidentin abgelost Entwicklung der Zinssatze Zinssatze der Eurozone und des US Dollars Die folgende Tabelle zeigt die Zinssatze die die EZB seit 1999 festgesetzt hat Die Anderungen sind in Prozent pro Jahr angegeben Vor Juni 2000 wurden die Hauptfinanzierungsgeschafte per Zinstender festgelegt Diese wurde durch Zinstendern den Zahlen in der Tabelle nach die sich nach dem Mindestzinssatz der Moglichkeit der Geschaftspartner und der Menge Angebote richtet Datum Ein lage fazi litat Haupt re finanz ierungs ge schafte Spitzen re finanz ierungs fazi litat0 1 Jan 1999 2 00 3 00 4 5000 4 Jan 1999 2 75 3 00 3 2522 Jan 1999 2 00 3 00 4 500 9 Apr 1999 1 50 2 50 3 500 5 Nov 1999 2 00 3 00 4 000 4 Feb 2000 2 25 3 25 4 2517 Mrz 2000 2 50 3 50 4 5028 Apr 2000 2 75 3 75 4 750 9 Jun 2000 3 25 4 25 5 2528 Jun 2000 3 25 4 25 5 250 9 Jan 2000 3 50 4 50 5 500 6 Okt 2000 3 75 4 75 5 7511 Mai 2001 3 50 4 50 5 5031 Aug 2001 3 25 4 25 5 2518 Sep 2001 2 75 3 75 4 750 9 Nov 2001 2 25 3 25 4 250 6 Dez 2002 1 75 2 75 3 750 7 Mrz 2003 1 50 2 50 3 500 6 Jun 2003 1 00 2 00 3 000 6 Dez 2005 1 25 2 25 3 250 8 Mrz 2006 1 50 2 50 3 5015 Juni 2006 1 75 2 75 3 750 9 Aug 2006 2 00 3 00 4 0011 Okt 2006 2 25 3 25 4 2513 Dez 2006 2 50 3 50 4 5014 Mrz 2007 2 75 3 75 4 7513 Jun 2007 3 00 4 00 5 000 9 Jul 2008 3 25 4 25 5 250 8 Okt 2008 2 75 3 75 4 750 9 Okt 2008 3 25 3 75 4 2512 Nov 2008 2 75 3 25 3 7510 Dez 2008 2 00 2 50 3 0021 Jan 2009 1 00 2 00 3 0011 Mrz 2009 0 50 1 50 2 500 8 Apr 2009 0 25 1 25 2 2513 Mai 2009 0 25 1 00 1 7513 Apr 2011 0 50 1 25 2 0013 Jul 2011 0 75 1 50 2 250 3 Nov 2011 0 50 1 25 2 000 8 Dez 2011 0 25 1 00 1 7511 Jul 2012 0 00 0 75 1 500 2 Mai 2013 0 00 0 50 1 0013 Nov 2013 0 00 0 25 0 7511 Jun 2014 0 100 0 15 0 4010 Sep 2014 0 200 0 05 0 300 9 Dez 2015 0 300 0 05 0 3016 Mrz 2016 0 400 0 00 0 2518 Sep 2019 0 500 0 00 0 2527 Juli 2022 0 00 0 50 0 7514 Sep 2022 0 75 1 25 1 502 Nov 2022 1 50 2 00 2 2521 Dez 2022 2 00 2 50 2 750 8 Feb 2023 2 50 3 00 3 2522 Mrz 2023 3 00 3 50 3 7510 Mai 2023 3 25 3 75 4 0021 Jun 2023 3 50 4 00 4 250 2 Aug 2023 3 75 4 25 4 5020 Sep 2023 4 00 4 50 4 7512 Jun 2024 3 75 4 25 4 5018 Sep 2024 3 50 3 65 3 9023 Okt 2024 3 25 3 40 3 6518 Dez 2024 3 00 3 15 3 4005 Feb 2025 2 75 2 90 3 1512 Mrz 2025 2 50 2 65 2 90LiteraturMartin Selmayr Europaische Zentralbank In Werner Weidenfeld Wolfgang Wessels Hrsg Jahrbuch der Europaischen Integration 1 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 7252 0 S 117 130 Andreas Wagener Die Europaische Zentralbank Westdeutscher Verlag Wiesbaden 2001 ISBN 3 531 13647 X WeblinksCommons Europaische Zentralbank Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Europaische Zentralbank Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikinews Europaische Zentralbank in den Nachrichten Website der Europaischen Zentralbank EZB Dokumente auf EUR Lex Website Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems Bilanzen als PDF in allen Euro Sprachen aktuell und archiviert Seite an sich jedoch auf Englisch Nationale Zentralbanken in der EU englisch Die Geschichte der Europaischen Zentralbank Daten Fakten Hintergrunde 1 Januar 1990 bis 1 Marz 2014 von Northwestern University Knight Lab eine gemeinsame Initiative der Robert R McCormick School of Engineering and Applied Science und der Medill School of Journalism Media Integrated Marketing Communications EinzelnachweiseEuropean Central Bank European Central Bank 03 2020 Abgerufen am 15 Mai 2020 englisch European Central Bank Hauptgebaude 10 September 2021 abgerufen am 3 November 2022 Direktorium In ecb europa eu European Central Bank 20 Januar 2021 abgerufen am 1 November 2023 Euro Gruppe schlagt Mersch fur EZB Direktorium vor In Die Welt 9 Juli 2012 abgerufen am 1 Januar 2014 Mersch ruckt ins EZB Direktorium auf In tagesschau de 23 November 2012 abgerufen am 23 November 2012 Der EZB Rat In ecb europa eu Abgerufen am 14 Februar 2025 Direktorium In ecb europa eu Abgerufen am 14 Februar 2025 Rotation der Stimmrechte im EZB Rat In ecb europa eu Abgerufen am 27 Juni 2024 Ansgar Belke Dirk Kruwinus Erweiterung der EU und Reform des EZB Rats Rotation versus Delegation Memento vom 30 Januar 2012 imInternet Archive Hohenheimer Diskussionsbeitrag Nr 218 2003 PDF 399 kB Erweiterter Rat In ecb europa eu Abgerufen am 27 Juni 2024 Nina Luttmer Interview Gewerkschaft IPSO Arbeitnehmer haben bei der EZB kein Mitspracherecht In fr de Frankfurter Rundschau 14 Juni 2015 abgerufen am 27 Januar 2016 Arbeitsbelastung EZB Gewerkschaft warnt vor Problemen bei Bankenaufsicht In spiegel de Spiegel online 7 Marz 2014 abgerufen am 27 Januar 2016 Kalb Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV In Arbeitsrecht 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Kommission Gerichtshof der Europaischen Union Europaischer Rechnungshof Europaische Zentralbank Dieser Artikel wurde am 6 Oktober 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen 50 109444 8 7025 Koordinaten 50 6 34 N 8 42 9 O Normdaten Korperschaft GND 5287962 8 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n95055518 NDL 00885724 VIAF 129891942

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