Dieser Artikel befasst sich mit dem Juristen und Politiker Friedrich Schüler Zum Eisenbahnmanager siehe Friedrich Julius
Friedrich Schüler

Friedrich Schüler (* 19. August 1791 in Bergzabern; † 26. Juni 1873 in Metz) war ein deutscher Jurist und demokratischer Politiker.
Leben und Wirken
Friedrich Schüler wurde in Bergzabern als Sohn des Lehrers Elias Schüler (1753–1794) geboren. Nach dem Tod der Mutter 1805 wuchs er bei seinem Onkel Abraham Schüler auf, 1792 einer der Demokraten bei der Gründung der „Republik Bergzabern“. Friedrich Schüler begann sein Jurastudium an der Universität Straßburg; am 28. April 1812 schrieb er sich an der Universität Göttingen ein. Nach seinem Studienabschluss ließ er sich als Advokat in Zweibrücken nieder.
1831 wurde er als Landstand in die Zweite Kammer der Bayerischen Ständeversammlung gewählt. Hier war er im Budgetausschuss tätig. Nach Eike Wolgast war Schüler ein Republikaner und radikal Liberaler mit Sinn für demonstrative Akte. Sich gegen den absolutistischen Regierungsstil wendend, stellte Schüler sich gegen die Zivilliste und den Kunstetat. Damit wollte er den Bau der Alten bzw. Neuen Pinakothek in München einstellen lassen, die ihm wahrscheinlich als selbstherrliche Verwendung und Verschwendung von Mitteln durch den Monarchen galt. Ein weiteres Feld seines politischen Engagement war die Fürsprache zur Zollunion zwischen Baden und Bayern und darüber hinausgehend mit dem Königreich Preußen, um die damit im Zusammenhang stehende Mautpolitik zu vereinheitlichen. Man überreichte Schüler eine „Bürgerkrone“; dabei wurde der Deutschen Tribüne, dem patriotischen und zuletzt der Volkssouveränität ein Lebhoch gebracht.
Erstes Schülerfest
Nach Ende der Sitzungsperiode des 5. Bayerischen Landtags am 29. Dezember 1831 kehrten die Vertreter in ihre Wahlkreise zurück. Die Anhänger Schülers aus Zweibrücken-Bubenhausen richteten für den Rückkehrer am 29. Januar 1832 das sogenannte „Erste Schülerfest“ aus. Diese Form von Oppositionsveranstaltung als Ehrenbezeugung hatte, seit 1830 aus Frankreich kommend, Anklang in den deutschen Ländern gefunden. Zudem bot das Bankett die Möglichkeit, das Verbot von Zusammenkünften von mehr als zwanzig Menschen zu umgehen. Das Schüler-Bankett fand mit 350 Gedecken statt. Zur Begrüßung des „einziehenden“ Friedrich Schüler gab man 102 Salutschüsse aus Mörsern ab; das war einer mehr als die zur Begrüßung eines Monarchen üblichen 101 Schüsse.
Die am Festessen teilnehmenden oppositionellen „Patrioten“ forderten, dass jegliche Herrscherlegitimation aus der Volkssouveränität abzuleiten sei. Dies wäre der Grundstein für „Deutschlands Wiedergeburt“. Schüler nahm in seiner Rede Anstoß an der geringen Macht des Landtags. Die öffentliche Meinung müsse mehr Einfluss auf die Regierungspolitik ausüben. Dies könne jedoch nur eine freie Presse bewirken. Damit vertrat er die oppositionelle Auffassung, dass die Pressefreiheit das wichtigste Instrument sei, um eine durchgreifende politische Reform herbeizuführen – ob mit oder ohne Fürsten, sei dahingestellt.
Deutscher Preß- und Vaterlandsverein
Schülers Rede gab den Anstoß, in Weiterführung der von Wirth vorgebrachten Idee einen Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse zu gründen. Den vorläufigen Vorsitz nahmen am 21. Februar die beiden Advokaten Joseph Savoye und Ferdinand Geib zusammen mit Schüler ein. Die Tätigkeiten des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins bestanden in der Hauptsache im Sammeln von Geld, der Organisation von Zusammenkünften, Verschicken von Protestnoten und der Unterstützung von Schriftstellern und Zeitschriften. In der Folgezeit bildeten sich in vielen deutschen Städten Lokalkomitees.
Der Verein hätte seit dem 1. März wegen eines allgemeinen Vereinsverbots eigentlich nicht mehr bestehen dürfen. Schüler, Geib und Savoye legten gegen das Verbot Rechtsmittel ein. Gegen die Aufforderung der Regierung, in diesem Zusammenhang eine Erklärung über die Nichtzugehörigkeit zu „geheimen Verbindungen“ zu unterschreiben, wie dies bereits bei Staatsdienern verlangt wurde, verwahrte sich Schüler in einem Artikel in der Deutschen Tribüne. Da Schüler die Erklärung nicht unterschrieb, wurde er im Dezember 1832 aus der bayrischen Anwaltsliste entfernt.
Das Hambacher Fest und Schülers Emigration
Am 6. Mai 1832 fand in Zweibrücken das „Zweite Schülerfest“ statt, in derselben Art wie das erste, nun aber sogar mit 560 Gedecken. Bereits auf dem „1. Schülerfest“ im Januar hatte Siebenpfeiffer den Plan eines großen Nationalfestes vorgestellt. Mittlerweile lag der Aufruf Siebenpfeiffers „Der Deutschen Mai“ für ein „Volks- und Nationalfest“ am 27. Mai vor. Zwei Tage nach dem Zweibrücker Treffen wurde das geplante Fest durch den neuen bayrischen Generalkommissar Freiherr von Andrian-Werburg verboten und für Neustadt und Umgebung ein Aufenthaltsverbot angeordnet.
Gemeinsam mit Savoye und Geib erstellte Schüler am 11. Mai ein Rechtsgutachten, in dem das Verbot des Hambacher Festes durch die Regierung als ungesetzlich nachgewiesen wurde. Am 17. Mai sah sich der Generalkommissar gezwungen, sein Verbot zu widerrufen. Nach diesem Erfolg erneuerten die Demokraten ihre Einladung.
Schüler nahm am Fest teil und hielt seine Rede am Nachmittag des zweiten Festtages. Am 15. Juni wurde der Generalkommissar durch die Regierung angewiesen, die Redner des Festes als Hochverräter verhaften zu lassen. Der drohenden Verhaftung entzog sich Schüler dadurch, dass er sich nach Sainte-Ruffine, einem kleinen Ort in der Nähe von Metz, auf das Landgut seiner in Frankreich begüterten Ehefrau Anatholie Salmon begab.
Schüler in der 1848er Revolution
Vom 18. Mai 1848 bis zum Ende des Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 war Schüler als Abgeordneter für Lauterecken Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. 1849 wurde er auch zum Abgeordneten des bayerischen Landtags gewählt. Schüler nahm weder an der Reichsverfassungskampagne noch am pfälzischen Aufstand teil. Er war einer der fünf Abgeordneten, die am 6. Juni 1849 vom Rumpfparlament als provisorische Reichsregentschaft eingesetzt wurden; in dieser machtlosen und nur formal für wenige Tage existierenden Regierung bekleidete er das Amt des Innenministers. Er wurde dafür wegen Hochverrats angeklagt und in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
Exil
Wieder flüchtete er nach Lothringen, wo er sich entweder auf seinem Landgut in Sainte-Ruffine oder in seinem Haus in der Metzer Innenstadt aufhielt. Die bayerische Regierung erließ in der Folge ein Gesetz, das explizit Friedrich Schüler von jedweder Amnestierung kategorisch ausschloss. Eine Rückkehr nach Deutschland oder gar in die deutsche Politik kam für Schüler damit nicht mehr in Frage, und so blieb er bis zu seinem Tod in Lothringen. Eine Heimkehr der anderen Art erlebte er, als in Folge des Deutsch-Französischen Krieges die Französische Republik im Frieden von Frankfurt/Main vom 10. Mai 1871 auf die deutschsprachigen Gebiete Lothringen – eigentlich nur das Bistum Metz – und Elsass verzichtete und beide als Reichsland Elsaß-Lothringen Teil des am 1. Januar 1871 gegründeten Deutschen Reichs wurden. Schülers Grab hat sich auf dem Friedhof an der katholischen Kirche in Sainte-Ruffine bis heute erhalten; es wurde 2016 durch den „Freundeskreis der Siebenpfeiffer-Stiftung“ instand gesetzt und mit einer Informationstafel versehen.
Literatur
- Andreas Gestrich (Hrsg.): Friedrich Schüler (1791–1873) – „Ein vornehmer, stolzer Republikaner“, Thorbecke, Sigmaringen 2004, ISBN 978-3-7995-4907-3 (= Schriften der Siebenpfeiffer-Stiftung, Band 7).
- Martin Baus: Friedrich Schüler (1791–1873), „Deutsche und Franzosen: Lernt euch also kennen, und ihr werdet nicht anders können, als euch zu respektieren“ – „Francais et Allemands: une fois que vous aurez fait connaissance, vous serez bien obligés de vous respecter“, hg. vom Freundeskreis der Siebenpfeiffer-Stiftung, Zweibrücken/Homburg 2016 (zweisprachig).
- Martin Baus: „… einer der gefährlichsten unter den Flüchtlingen...“ Notizen zu Friedrich Schüler in seiner „ersten“ Exilzeit. In: Hermann Wiegand / Hiram Kümper / Jörg Kreutz (Hrsg.): Reformation – Aufklärung – Revolution – Emanzipation. Beiträge zur Kultur-, politischen Ideen- und südwestdeutschen Landesgeschichte, verlag regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2020, ISBN 978-3-95505-251-5, S. 211–226.
Weblinks
- Literatur von und über Friedrich Schüler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Fußnoten
- Institut für Geschichtliche Landeskunde Mainz: Friedrich Schüler. Abgerufen am 23. November 2023.
- Rudolf H. Böttcher: Die Familienbande der pfälzischen Revolution 1848/1849 (Ludwigshafen am Rhein 1999)
- Eike Wolgast: Feste als Ausdruck nationaler und demokratischer Opposition – Wartburgfest 1817 und Hambacher Fest 1832. (PDF; 139 kB) S. 8 ff., archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 4. Februar 2014; abgerufen am 18. März 2013 (Jahresgabe der Gesellschaft für burschenschaftliche Gesichtsforschung 1980/81/1982, herausgegeben von Horst Bernhardi und Ernst Wilhelm Wreden, o. O./o. J., S. 41–71).
- Johann Georg Krünitz: ökonomisch-technologische Enzyklopädie. Band 195. Paulische Buchhandlung, Berlin 1848, S. 78 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Haus der Bayerischen Geschichte (Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst): 5. Landtag: 1831 (3. Wahlperiode 1831–1836) – Sitzungsdauer: 20.02.1831-29.12.1831. Abgerufen am 16. März 2013 (6. Landtag: 1834 (3. Wahlperiode 1831–1836) – Sitzungsdauer: 04.03.1834-03.07.1834).
- Wilhelm Kreutz: Hambach 1832. Deutsches Freiheitsfest und Vorbote des europäischen Völkerfrühlings. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Mainz 2007, S. 19 f. (politische-bildung-rlp.de [PDF; abgerufen am 12. Januar 2013]).
- Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815–1871. Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Band 22. Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, München 2007, ISBN 978-3-486-58217-8, S. 14 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Johann Georg August Wirth: Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach. Neustadt 1832, S. 4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Hans-Werner Hahn, Helmut Berding: Handbuch der Deutschen Geschichte / Reformen, Restauration und Revolution 1806–1848/49. Band 14. Klett-Cotta, 2009, ISBN 978-3-608-60014-8, S. 446 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. 2. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2005, ISBN 3-8252-2716-2, S. 230 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Personendaten | |
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NAME | Schüler, Friedrich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und demokratischer Politiker |
GEBURTSDATUM | 19. August 1791 |
GEBURTSORT | Bergzabern |
STERBEDATUM | 26. Juni 1873 |
STERBEORT | Metz |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Juristen und Politiker Friedrich Schuler Zum Eisenbahnmanager siehe Friedrich Julius Schuler Friedrich Schuler 19 August 1791 in Bergzabern 26 Juni 1873 in Metz war ein deutscher Jurist und demokratischer Politiker Friedrich SchulerLeben und WirkenFriedrich Schuler wurde in Bergzabern als Sohn des Lehrers Elias Schuler 1753 1794 geboren Nach dem Tod der Mutter 1805 wuchs er bei seinem Onkel Abraham Schuler auf 1792 einer der Demokraten bei der Grundung der Republik Bergzabern Friedrich Schuler begann sein Jurastudium an der Universitat Strassburg am 28 April 1812 schrieb er sich an der Universitat Gottingen ein Nach seinem Studienabschluss liess er sich als Advokat in Zweibrucken nieder 1831 wurde er als Landstand in die Zweite Kammer der Bayerischen Standeversammlung gewahlt Hier war er im Budgetausschuss tatig Nach Eike Wolgast war Schuler ein Republikaner und radikal Liberaler mit Sinn fur demonstrative Akte Sich gegen den absolutistischen Regierungsstil wendend stellte Schuler sich gegen die Zivilliste und den Kunstetat Damit wollte er den Bau der Alten bzw Neuen Pinakothek in Munchen einstellen lassen die ihm wahrscheinlich als selbstherrliche Verwendung und Verschwendung von Mitteln durch den Monarchen galt Ein weiteres Feld seines politischen Engagement war die Fursprache zur Zollunion zwischen Baden und Bayern und daruber hinausgehend mit dem Konigreich Preussen um die damit im Zusammenhang stehende Mautpolitik zu vereinheitlichen Man uberreichte Schuler eine Burgerkrone dabei wurde der Deutschen Tribune dem patriotischen und zuletzt der Volkssouveranitat ein Lebhoch gebracht Erstes Schulerfest Nach Ende der Sitzungsperiode des 5 Bayerischen Landtags am 29 Dezember 1831 kehrten die Vertreter in ihre Wahlkreise zuruck Die Anhanger Schulers aus Zweibrucken Bubenhausen richteten fur den Ruckkehrer am 29 Januar 1832 das sogenannte Erste Schulerfest aus Diese Form von Oppositionsveranstaltung als Ehrenbezeugung hatte seit 1830 aus Frankreich kommend Anklang in den deutschen Landern gefunden Zudem bot das Bankett die Moglichkeit das Verbot von Zusammenkunften von mehr als zwanzig Menschen zu umgehen Das Schuler Bankett fand mit 350 Gedecken statt Zur Begrussung des einziehenden Friedrich Schuler gab man 102 Salutschusse aus Morsern ab das war einer mehr als die zur Begrussung eines Monarchen ublichen 101 Schusse Die am Festessen teilnehmenden oppositionellen Patrioten forderten dass jegliche Herrscherlegitimation aus der Volkssouveranitat abzuleiten sei Dies ware der Grundstein fur Deutschlands Wiedergeburt Schuler nahm in seiner Rede Anstoss an der geringen Macht des Landtags Die offentliche Meinung musse mehr Einfluss auf die Regierungspolitik ausuben Dies konne jedoch nur eine freie Presse bewirken Damit vertrat er die oppositionelle Auffassung dass die Pressefreiheit das wichtigste Instrument sei um eine durchgreifende politische Reform herbeizufuhren ob mit oder ohne Fursten sei dahingestellt Deutscher Press und Vaterlandsverein Schulers Rede gab den Anstoss in Weiterfuhrung der von Wirth vorgebrachten Idee einen Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstutzung der freien Presse zu grunden Den vorlaufigen Vorsitz nahmen am 21 Februar die beiden Advokaten Joseph Savoye und Ferdinand Geib zusammen mit Schuler ein Die Tatigkeiten des Deutschen Press und Vaterlandsvereins bestanden in der Hauptsache im Sammeln von Geld der Organisation von Zusammenkunften Verschicken von Protestnoten und der Unterstutzung von Schriftstellern und Zeitschriften In der Folgezeit bildeten sich in vielen deutschen Stadten Lokalkomitees Der Verein hatte seit dem 1 Marz wegen eines allgemeinen Vereinsverbots eigentlich nicht mehr bestehen durfen Schuler Geib und Savoye legten gegen das Verbot Rechtsmittel ein Gegen die Aufforderung der Regierung in diesem Zusammenhang eine Erklarung uber die Nichtzugehorigkeit zu geheimen Verbindungen zu unterschreiben wie dies bereits bei Staatsdienern verlangt wurde verwahrte sich Schuler in einem Artikel in der Deutschen Tribune Da Schuler die Erklarung nicht unterschrieb wurde er im Dezember 1832 aus der bayrischen Anwaltsliste entfernt Das Hambacher Fest und Schulers Emigration Friedrich Schuler Abbildung auf dem Hambacher Tuch Am 6 Mai 1832 fand in Zweibrucken das Zweite Schulerfest statt in derselben Art wie das erste nun aber sogar mit 560 Gedecken Bereits auf dem 1 Schulerfest im Januar hatte Siebenpfeiffer den Plan eines grossen Nationalfestes vorgestellt Mittlerweile lag der Aufruf Siebenpfeiffers Der Deutschen Mai fur ein Volks und Nationalfest am 27 Mai vor Zwei Tage nach dem Zweibrucker Treffen wurde das geplante Fest durch den neuen bayrischen Generalkommissar Freiherr von Andrian Werburg verboten und fur Neustadt und Umgebung ein Aufenthaltsverbot angeordnet Gemeinsam mit Savoye und Geib erstellte Schuler am 11 Mai ein Rechtsgutachten in dem das Verbot des Hambacher Festes durch die Regierung als ungesetzlich nachgewiesen wurde Am 17 Mai sah sich der Generalkommissar gezwungen sein Verbot zu widerrufen Nach diesem Erfolg erneuerten die Demokraten ihre Einladung Schuler nahm am Fest teil und hielt seine Rede am Nachmittag des zweiten Festtages Am 15 Juni wurde der Generalkommissar durch die Regierung angewiesen die Redner des Festes als Hochverrater verhaften zu lassen Der drohenden Verhaftung entzog sich Schuler dadurch dass er sich nach Sainte Ruffine einem kleinen Ort in der Nahe von Metz auf das Landgut seiner in Frankreich beguterten Ehefrau Anatholie Salmon begab Schuler in der 1848er Revolution Vom 18 Mai 1848 bis zum Ende des Rumpfparlaments am 18 Juni 1849 war Schuler als Abgeordneter fur Lauterecken Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung 1849 wurde er auch zum Abgeordneten des bayerischen Landtags gewahlt Schuler nahm weder an der Reichsverfassungskampagne noch am pfalzischen Aufstand teil Er war einer der funf Abgeordneten die am 6 Juni 1849 vom Rumpfparlament als provisorische Reichsregentschaft eingesetzt wurden in dieser machtlosen und nur formal fur wenige Tage existierenden Regierung bekleidete er das Amt des Innenministers Er wurde dafur wegen Hochverrats angeklagt und in Abwesenheit zum Tode verurteilt Exil Wieder fluchtete er nach Lothringen wo er sich entweder auf seinem Landgut in Sainte Ruffine oder in seinem Haus in der Metzer Innenstadt aufhielt Die bayerische Regierung erliess in der Folge ein Gesetz das explizit Friedrich Schuler von jedweder Amnestierung kategorisch ausschloss Eine Ruckkehr nach Deutschland oder gar in die deutsche Politik kam fur Schuler damit nicht mehr in Frage und so blieb er bis zu seinem Tod in Lothringen Eine Heimkehr der anderen Art erlebte er als in Folge des Deutsch Franzosischen Krieges die Franzosische Republik im Frieden von Frankfurt Main vom 10 Mai 1871 auf die deutschsprachigen Gebiete Lothringen eigentlich nur das Bistum Metz und Elsass verzichtete und beide als Reichsland Elsass Lothringen Teil des am 1 Januar 1871 gegrundeten 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