Ein Fürstbischof bzw Fürsterzbischof war ein Bischof bzw Erzbischof der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht au
Fürstbischof

Ein Fürstbischof bzw. Fürsterzbischof war ein Bischof bzw. Erzbischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein geistliches Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806. In einigen Bistümern überdauerte die Bezeichnung bis nach dem Ersten Weltkrieg. Der Gebrauch der Titel Fürstbischof und Fürsterzbischof sowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Würdezeichen (wie Fürstenhut und -mantel) wurden 1951 durch Papst Pius XII. auch formell abgeschafft.
Fürstbischöfe im Heiligen Römischen Reich
Definition
Ein Fürstbischof war ein Bischof im Fürstenrang. Sein Stand war der eines Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches. Diese weltliche Herrscherfunktion von Bischöfen ging auf die Politik der frühmittelalterlichen deutschen Könige zurück, sich zur Eindämmung des Einflusses mächtiger Fürstenfamilien auf die von ihnen ernannten Bischöfe zu stützen. Etliche dieser Bischöfe erhielten damals königliche Rechte (Regalien) verliehen. Im Zuge der Entwicklung von Territorialfürstentümern bauten auch diese Bischöfe ihre Herrschaftsgebiete zu weltlichen Territorien aus, die als Hochstift bezeichnet wurden.
Geschichtliche Entwicklung
Die drei angesehensten geistlichen Fürsten des Reiches wurden 1356 durch die Goldene Bulle des Kaisers Karl IV. neben vier weltlichen Fürsten zu Kurfürsten des Reiches ernannt, das heißt zu königswahlberechtigten Fürsten: Dies waren die Fürsterzbischöfe von Mainz, Köln und Trier.
Im Jahre 1521 bestanden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 53 katholische geistliche Fürstentümer, Reformation und Säkularisation reduzierten diese Zahl bis 1648 auf 23, die sich im 18. Jahrhundert auf 26 wieder leicht erhöhte.
Im 16. und frühen 17. Jahrhundert hatte es neben diesen katholisch bleibenden Hochstiften auch eine Reihe evangelischer Hochstifte gegeben – allen voran das bedeutende Erzbistum Magdeburg. Fast alle diese evangelischen geistlichen Staaten, die in der Regel von Prinzen mächtiger benachbarter Dynastien als Administratoren regiert wurden, verwandelte der Westfälische Frieden von 1648 in weltliche Fürstentümer (zugunsten größerer weltlicher Staaten wie etwa Brandenburg-Preußen), was zuletzt in Magdeburg 1680 umgesetzt wurde. Übrig blieb als evangelisches Hochstift einzig das Bistum Lübeck, als Grenzfall ferner das konfessionell zwischen Katholiken und Lutheranern alternierend besetzte Bistum Osnabrück. Alle übrigen Hochstifte, die zwischen 1648 und 1802/03 noch bestanden, waren exklusiv katholisch.
Zwischen dem 16. und frühen 19. Jahrhundert wurden die Fürstbischofs-Positionen nahezu ausschließlich mit Vertretern bestimmter Gruppen des Altadels besetzt – mit Fürstensöhnen, Reichsrittern und altem Mediatadel. Insofern war die deutsche Reichskirche bis 1803 in den Führungspositionen primär eine Adelskirche. Zugleich aber ermöglichte sie begrenzte Formen sozialer Mobilität, indem bestimmte nichtfürstliche Adlige und bis ins 17. Jahrhundert auch noch Bürgerliche durch ein Bischofsamt den persönlichen Aufstieg zur Reichsfürstenwürde nehmen konnten.
Der wachsende Legitimationsverlust geistlicher Staaten im Zeitalter von Rationalismus und Aufklärung, der ab 1792 hinzutretende Einfluss des revolutionären Frankreich, wo die Kirchengüter bereits „nationalisiert“ und verkauft worden waren, und der materiell motivierte Annexionismus benachbarter weltlicher Staaten in Deutschland führten mit dem Frieden von Lunéville 1801 binnen eines knappen Jahrzehnts die Säkularisation aller geistlichen Staaten in Deutschland herbei. Fast alle Hochstifte wurden bereits im Jahre 1802 von ihren weltlichen Nachbarterritorien besetzt, was der Reichsdeputationshauptschluss 1803 auch reichsrechtlich sanktionierte. Insgesamt waren es 15 Fürstbischöfe, die im Zuge der Säkularisation 1802/1803 ihre Territorien im Heiligen Römischen Reich verloren, jedoch als Bischöfe im Amt blieben.
Als einziger konnte der letzte Kurfürst/Erzbischof von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, als Kurerzkanzler des Reiches bzw. (ab 1806) als Fürstprimas des Rheinbundes für einige Jahre noch einen geistlichen Staat regieren (Schwerpunkte: Regensburg und Aschaffenburg), der 1810 jedoch ebenfalls säkularisiert und in das Großherzogtum Frankfurt umgewandelt wurde, das Dalberg noch bis 1813 regierte.
Im Herrschaftsgebiet der Habsburger trugen manche Bischöfe den Fürstbischofs- bzw. Fürsterzbischofstitel auch ohne weltlichen Herrschaftsbereich als geborene Mitglieder des Herrenhauses bis zum Ende der Monarchie 1918 weiter z. B. Wien, Prag. Die Eigenbistümer des Erzbistums Salzburg, Gurk, Lavant und Seckau besaßen ebenfalls keine Reichsstandschaft.
Hochstifte um 1800
Um das Jahr 1800, vor seinem Ende, hatte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation folgende Erz- bzw. Hochstifte mit Sitz im Reichsfürstenrat:
- Kurfürstentum Mainz
- Kurfürstentum Köln
- Kurfürstentum Trier
- Erzstift Salzburg
- Hochstift Augsburg
- Hochstift Bamberg
- Hochstift Basel
- Hochstift Brixen
- Hochstift Chur
- Hochstift Corvey
- Hochstift Eichstätt
- Hochstift Freising
- Hochstift Fulda
- Hochstift Hildesheim
- Hochstift Konstanz
- Hochstift Lübeck
- Hochstift Lüttich
- Hochstift Münster
- Hochstift Osnabrück
- Hochstift Paderborn
- Hochstift Passau
- Hochstift Regensburg
- Hochstift Speyer
- Hochstift Straßburg
- Hochstift Trient
- Hochstift Worms
- Hochstift Würzburg
Fürstbischöfe außerhalb des Heiligen Römischen Reiches
Außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gab es keine Fürstbischöfe, wenn man von der höherrangigen Ausnahme des vom Papst (der zugleich ja Bischof von Rom ist) regierten Kirchenstaates in Mittelitalien und einigen wenigen weiteren Ausnahmen absieht.
Italien
Der Bischof von Brescia bekam 844 von Kaiser Ludwig II. den Titel eines Grafen von Brescia verliehen. Auch war von 1077 bis 1420 der Patriarch von Aquileja Fürstbischof eines eigenen Territoriums.
Baltikum
Die Bischöfe der altpreußischen Bistümer Ermland, Samland, Kulm und Pomesanien sowie der livländischen Bistümer Riga, Kurland, Dorpat und Ösel-Wiek herrschten über ein eigenes Territorium und traten teilweise auch als Reichsfürsten auf, obwohl ihre Herrschaftsgebiete außerhalb der Reichsgrenzen lagen.
Montenegro
Einen Ausnahmefall bildet die sich seit dem 16. Jahrhundert herausbildende politische Rolle des orthodoxen Bischofs von Cetinje in der Region Montenegro. Während das Osmanische Reich und sein Sultan nach der Eroberung Serbiens um 1470/80 auch die Herrschaft über Montenegro beanspruchten, wehrten sich die dortigen Bergstämme häufig erfolgreich gegen die faktische Umsetzung dieses Anspruchs. Der Bischof (Vladika) von Cetinje wurde von den Stammesführern als eine Art unparteiischer Präsident dieses lockeren Staatswesens genutzt und anerkannt. Danilo Petrović Njegoš (Petrovitsch Njegosch), der 1697 das Amt des Vladika übernahm, gelang es, einen Neffen zu seinem Nachfolger zu bestimmen, woraufhin das Amt im Laufe des 18. Jahrhunderts in seiner Familie erblich und folglich „dynastisiert“ wurde. Doch erst Fürstbischof Petar I. (1782–1830) vermochte das weltlich-geistliche Führungsamt dauerhaft der Familie Petrović Njegoš zu sichern, und erst sein Neffe Peter II. (Petar II Petrović Njegoš) (1831–1851) schaltete einen rivalisierenden mächtigen Clan so weit aus, dass der Fürstbischof zum unangefochtenen politischen Führer in Montenegro aufstieg. Insofern war es folgerichtig, dass dessen Neffe und Nachfolger Danilo II. (1851–1860) bereits 1852 das Bischofsamt aufgab und sich zum weltlichen Fürsten von Montenegro proklamierte. Dieses Fürstentum der Petrović Njegoš wurde unter Danilos Neffen und Nachfolger Nikolaus I. (Nikola, manchmal auch Nikita) (1860–1918) 1910 zum Königreich aufgewertet, wurde jedoch bereits 1918 dem neu gegründeten „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ angeschlossen, dem späteren Jugoslawien.
England
Das Bistum Durham war wegen seiner Nachbarschaft zu Schottland von strategischer Bedeutung. Die Fürstbischöfe von Durham (engl. prince bishops) bekamen daher im Mittelalter vom englischen König besondere Rechte wie die Macht über Leben und Tod verliehen.
Frankreich
Einige der Bischöfe Frankreichs gehörten zu den alten Pairs des Königreichs. Dies war der Erzbischof von Reims, der bereits vor 1216 zum Herzog von Reims wurde und der Bischof von Langres, der ebenso noch vor 1216 Herzog von Langres wurde. Noch vor 1216 wurde der Bischof von Beauvais zum Grafen von Beauvais, der Bischof von Châlons zum Grafen von Châlons und der Bischof von Noyon zum Grafen von Noyon. Herzog von Laon wurde noch vor 1228 der Bischof von Laon.
Die Bischöfe in den Gebieten des Heiligen Römischen Reiches, die im 16. Jahrhundert an Frankreich fielen, waren Fürstbischöfe, so die Drei Bistümer sowie die Erzbistümer: Straßburg und Besançon.
1674 kam noch der (ein halbes Jahrhundert zuvor erst Metropolit gewordene) Erzbischof von Paris hinzu, der auf Grund seiner Bedeutung das Herzogtum von Saint-Cloud mit der Pairswürde erhielt.
Mazedonien
Das Bistum Ohrid blieb nach der Eroberung des Bulgarischen Reichs durch die Byzantiner als autonomes Erzbistum, in dem der Erzbischof auch die weltliche Macht besaß, bestehen. Unter der Herrschaft der Osmanen wurden ihm später auch große Teile der orthodoxen Christen in Serbien unterstellt, bis diese das Erzbistum von Ohrid im Einvernehmen mit dem Patriarchen von Konstantinopel 1767 auflösten.
Polen
Von 1443 bis 1791 waren die Bischöfe von Krakau auch Herzöge von Siewierz.
Andorra
Die Bischöfe von Urgell in Spanien sind seit 1278 bis heute Co-Fürsten von Andorra.
Österreich-Ungarn
In Österreich-Ungarn führten einige Bischöfe den Titel Fürstbischof, wobei es sich in vielen, aber nicht allen Fällen um Weiterführung alter Titel aus HRR-Zeiten handelte; der Titel wurde vom Kaiser aber auch verliehen (so an Krakau 1889). Mit dem Titel war zwar kein weltliches Herrschaftsgebiet, wohl aber bestimmte staatliche Funktionen innerhalb der habsburgischen Monarchie verbunden, insbesondere der Sitz im Herrenhaus des Reichsrats, oder, im Falle des Fürsterzbischofs von Gran-Esztergom, 1867 aus dem nunmehr nur noch cisleithanischen Reichsrat ausgeschieden, die Rolle des ersten staatlichen Würdenträgers in Ungarn nach dem Apostolischen König. Anders als Fürstbischof war Fürsterzbischof, außer in letzterem Fall, ein reiner Ehrentitel, da Erzbischöfe schon ohneweiters alle Rechte von Fürstbischöfen hatten.
Siehe auch
- Hochstift
- Fürstabt
- Fürstpropstei
- Kirchenfürst
- Römisch-katholische Kirche im Heiligen Römischen Reich
Literatur
- Geistliche Fürsten. In: Lexikon für Theologie und Kirche. Vierter Band: Faith and Order bis Hannibaldis. Herder, Freiburg i. Br. 1960 (Sonderausgabe), ISBN 3-451-20756-7, Sp. 619–622.
- Bettina Braun, Mareike Menne, Michael Ströhmer (Hrsg.): Geistliche Fürsten und geistliche Staaten in der Spätphase des Alten Reiches. Bibliotheca Academica, Epfendorf 2008, ISBN 978-3-928471-72-5.
Weblinks
- Literatur von und über Fürstbischof im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Aufl. Böhlau Verlag, Wien 1992, S. 219, ISBN 3-205-05352-4.
- Erwin Gatz: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder von 1785/1803 bis 1945. Bemerkungen zu einem biographischen Lexikon. In: Stimmen der Zeit, Bd. 202 (1984), S. 137–141, hier S. 141.
- Erwin Gatz: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder von 1785/1803 bis 1945. Bemerkungen zu einem biographischen Lexikon. In: Stimmen der Zeit, Bd. 202 (1984), S. 137–141, hier S. 138.
Autor: www.NiNa.Az
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Ein Furstbischof bzw Fursterzbischof war ein Bischof bzw Erzbischof der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft uber ein geistliches Territorium ausubte dem er als Landesherr vorstand Auf dem Gebiet des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit der Auflosung des Reiches im Jahre 1806 In einigen Bistumern uberdauerte die Bezeichnung bis nach dem Ersten Weltkrieg Der Gebrauch der Titel Furstbischof und Fursterzbischof sowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Wurdezeichen wie Furstenhut und mantel wurden 1951 durch Papst Pius XII auch formell abgeschafft Die sieben Kurfursten wahlen Heinrich von Luxemburg 1312 zum romisch deutschen Konig Links im Bild kenntlich an ihren Kopfbedeckungen die drei Kurfursten die zugleich Erzbischofe sind Koln Mainz Trier Furstbischofe im Heiligen Romischen ReichDefinition Wappen des Johann Franz Eckher von Kapfing als Furstbischof 1696 1727 von Freising mit furstlichen und bischoflichen Rangzeichen Ein Furstbischof war ein Bischof im Furstenrang Sein Stand war der eines Reichsfursten des Heiligen Romischen Reiches Diese weltliche Herrscherfunktion von Bischofen ging auf die Politik der fruhmittelalterlichen deutschen Konige zuruck sich zur Eindammung des Einflusses machtiger Furstenfamilien auf die von ihnen ernannten Bischofe zu stutzen Etliche dieser Bischofe erhielten damals konigliche Rechte Regalien verliehen Im Zuge der Entwicklung von Territorialfurstentumern bauten auch diese Bischofe ihre Herrschaftsgebiete zu weltlichen Territorien aus die als Hochstift bezeichnet wurden Geschichtliche Entwicklung Die drei angesehensten geistlichen Fursten des Reiches wurden 1356 durch die Goldene Bulle des Kaisers Karl IV neben vier weltlichen Fursten zu Kurfursten des Reiches ernannt das heisst zu konigswahlberechtigten Fursten Dies waren die Fursterzbischofe von Mainz Koln und Trier Im Jahre 1521 bestanden im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation 53 katholische geistliche Furstentumer Reformation und Sakularisation reduzierten diese Zahl bis 1648 auf 23 die sich im 18 Jahrhundert auf 26 wieder leicht erhohte Im 16 und fruhen 17 Jahrhundert hatte es neben diesen katholisch bleibenden Hochstiften auch eine Reihe evangelischer Hochstifte gegeben allen voran das bedeutende Erzbistum Magdeburg Fast alle diese evangelischen geistlichen Staaten die in der Regel von Prinzen machtiger benachbarter Dynastien als Administratoren regiert wurden verwandelte der Westfalische Frieden von 1648 in weltliche Furstentumer zugunsten grosserer weltlicher Staaten wie etwa Brandenburg Preussen was zuletzt in Magdeburg 1680 umgesetzt wurde Ubrig blieb als evangelisches Hochstift einzig das Bistum Lubeck als Grenzfall ferner das konfessionell zwischen Katholiken und Lutheranern alternierend besetzte Bistum Osnabruck Alle ubrigen Hochstifte die zwischen 1648 und 1802 03 noch bestanden waren exklusiv katholisch Zwischen dem 16 und fruhen 19 Jahrhundert wurden die Furstbischofs Positionen nahezu ausschliesslich mit Vertretern bestimmter Gruppen des Altadels besetzt mit Furstensohnen Reichsrittern und altem Mediatadel Insofern war die deutsche Reichskirche bis 1803 in den Fuhrungspositionen primar eine Adelskirche Zugleich aber ermoglichte sie begrenzte Formen sozialer Mobilitat indem bestimmte nichtfurstliche Adlige und bis ins 17 Jahrhundert auch noch Burgerliche durch ein Bischofsamt den personlichen Aufstieg zur Reichsfurstenwurde nehmen konnten Der wachsende Legitimationsverlust geistlicher Staaten im Zeitalter von Rationalismus und Aufklarung der ab 1792 hinzutretende Einfluss des revolutionaren Frankreich wo die Kirchenguter bereits nationalisiert und verkauft worden waren und der materiell motivierte Annexionismus benachbarter weltlicher Staaten in Deutschland fuhrten mit dem Frieden von Luneville 1801 binnen eines knappen Jahrzehnts die Sakularisation aller geistlichen Staaten in Deutschland herbei Fast alle Hochstifte wurden bereits im Jahre 1802 von ihren weltlichen Nachbarterritorien besetzt was der Reichsdeputationshauptschluss 1803 auch reichsrechtlich sanktionierte Insgesamt waren es 15 Furstbischofe die im Zuge der Sakularisation 1802 1803 ihre Territorien im Heiligen Romischen Reich verloren jedoch als Bischofe im Amt blieben Als einziger konnte der letzte Kurfurst Erzbischof von Mainz Karl Theodor von Dalberg als Kurerzkanzler des Reiches bzw ab 1806 als Furstprimas des Rheinbundes fur einige Jahre noch einen geistlichen Staat regieren Schwerpunkte Regensburg und Aschaffenburg der 1810 jedoch ebenfalls sakularisiert und in das Grossherzogtum Frankfurt umgewandelt wurde das Dalberg noch bis 1813 regierte Im Herrschaftsgebiet der Habsburger trugen manche Bischofe den Furstbischofs bzw Fursterzbischofstitel auch ohne weltlichen Herrschaftsbereich als geborene Mitglieder des Herrenhauses bis zum Ende der Monarchie 1918 weiter z B Wien Prag Die Eigenbistumer des Erzbistums Salzburg Gurk Lavant und Seckau besassen ebenfalls keine Reichsstandschaft Hochstifte um 1800 Um das Jahr 1800 vor seinem Ende hatte das Heilige Romische Reich Deutscher Nation folgende Erz bzw Hochstifte mit Sitz im Reichsfurstenrat Kurfurstentum Mainz Kurfurstentum Koln Kurfurstentum Trier Erzstift Salzburg Hochstift Augsburg Hochstift Bamberg Hochstift Basel Hochstift Brixen Hochstift Chur Hochstift Corvey Hochstift Eichstatt Hochstift Freising Hochstift Fulda Hochstift Hildesheim Hochstift Konstanz Hochstift Lubeck Hochstift Luttich Hochstift Munster Hochstift Osnabruck Hochstift Paderborn Hochstift Passau Hochstift Regensburg Hochstift Speyer Hochstift Strassburg Hochstift Trient Hochstift Worms Hochstift WurzburgFurstbischofe ausserhalb des Heiligen Romischen ReichesAusserhalb des Heiligen Romischen Reiches gab es keine Furstbischofe wenn man von der hoherrangigen Ausnahme des vom Papst der zugleich ja Bischof von Rom ist regierten Kirchenstaates in Mittelitalien und einigen wenigen weiteren Ausnahmen absieht Siehe auch Liste der Papste Italien Der Bischof von Brescia bekam 844 von Kaiser Ludwig II den Titel eines Grafen von Brescia verliehen Auch war von 1077 bis 1420 der Patriarch von Aquileja Furstbischof eines eigenen Territoriums Siehe auch Liste der Bischofe von Brescia und Liste der Patriarchen von Aquileia Baltikum Die Bischofe der altpreussischen Bistumer Ermland Samland Kulm und Pomesanien sowie der livlandischen Bistumer Riga Kurland Dorpat und Osel Wiek herrschten uber ein eigenes Territorium und traten teilweise auch als Reichsfursten auf obwohl ihre Herrschaftsgebiete ausserhalb der Reichsgrenzen lagen Siehe auch Kirchliche Strukturen im Deutschordensstaat Montenegro Hauptartikel Furstbistum Montenegro Einen Ausnahmefall bildet die sich seit dem 16 Jahrhundert herausbildende politische Rolle des orthodoxen Bischofs von Cetinje in der Region Montenegro Wahrend das Osmanische Reich und sein Sultan nach der Eroberung Serbiens um 1470 80 auch die Herrschaft uber Montenegro beanspruchten wehrten sich die dortigen Bergstamme haufig erfolgreich gegen die faktische Umsetzung dieses Anspruchs Der Bischof Vladika von Cetinje wurde von den Stammesfuhrern als eine Art unparteiischer Prasident dieses lockeren Staatswesens genutzt und anerkannt Danilo Petrovic Njegos Petrovitsch Njegosch der 1697 das Amt des Vladika ubernahm gelang es einen Neffen zu seinem Nachfolger zu bestimmen woraufhin das Amt im Laufe des 18 Jahrhunderts in seiner Familie erblich und folglich dynastisiert wurde Doch erst Furstbischof Petar I 1782 1830 vermochte das weltlich geistliche Fuhrungsamt dauerhaft der Familie Petrovic Njegos zu sichern und erst sein Neffe Peter II Petar II Petrovic Njegos 1831 1851 schaltete einen rivalisierenden machtigen Clan so weit aus dass der Furstbischof zum unangefochtenen politischen Fuhrer in Montenegro aufstieg Insofern war es folgerichtig dass dessen Neffe und Nachfolger Danilo II 1851 1860 bereits 1852 das Bischofsamt aufgab und sich zum weltlichen Fursten von Montenegro proklamierte Dieses Furstentum der Petrovic Njegos wurde unter Danilos Neffen und Nachfolger Nikolaus I Nikola manchmal auch Nikita 1860 1918 1910 zum Konigreich aufgewertet wurde jedoch bereits 1918 dem neu gegrundeten Konigreich der Serben Kroaten und Slowenen angeschlossen dem spateren Jugoslawien Siehe auch Liste der Bischofe von Montenegro Liste der Herrscher Montenegros und Petrovic Dynastie in Montenegro England Das Bistum Durham war wegen seiner Nachbarschaft zu Schottland von strategischer Bedeutung Die Furstbischofe von Durham engl prince bishops bekamen daher im Mittelalter vom englischen Konig besondere Rechte wie die Macht uber Leben und Tod verliehen Siehe auch Liste der Bischofe von Durham Frankreich Einige der Bischofe Frankreichs gehorten zu den alten Pairs des Konigreichs Dies war der Erzbischof von Reims der bereits vor 1216 zum Herzog von Reims wurde und der Bischof von Langres der ebenso noch vor 1216 Herzog von Langres wurde Noch vor 1216 wurde der Bischof von Beauvais zum Grafen von Beauvais der Bischof von Chalons zum Grafen von Chalons und der Bischof von Noyon zum Grafen von Noyon Herzog von Laon wurde noch vor 1228 der Bischof von Laon Die Bischofe in den Gebieten des Heiligen Romischen Reiches die im 16 Jahrhundert an Frankreich fielen waren Furstbischofe so die Drei Bistumer sowie die Erzbistumer Strassburg und Besancon 1674 kam noch der ein halbes Jahrhundert zuvor erst Metropolit gewordene Erzbischof von Paris hinzu der auf Grund seiner Bedeutung das Herzogtum von Saint Cloud mit der Pairswurde erhielt Mazedonien Das Bistum Ohrid blieb nach der Eroberung des Bulgarischen Reichs durch die Byzantiner als autonomes Erzbistum in dem der Erzbischof auch die weltliche Macht besass bestehen Unter der Herrschaft der Osmanen wurden ihm spater auch grosse Teile der orthodoxen Christen in Serbien unterstellt bis diese das Erzbistum von Ohrid im Einvernehmen mit dem Patriarchen von Konstantinopel 1767 auflosten Siehe auch Liste der Erzbischofe von Ohrid Polen Von 1443 bis 1791 waren die Bischofe von Krakau auch Herzoge von Siewierz Andorra Die Bischofe von Urgell in Spanien sind seit 1278 bis heute Co Fursten von Andorra Osterreich Ungarn In Osterreich Ungarn fuhrten einige Bischofe den Titel Furstbischof wobei es sich in vielen aber nicht allen Fallen um Weiterfuhrung alter Titel aus HRR Zeiten handelte der Titel wurde vom Kaiser aber auch verliehen so an Krakau 1889 Mit dem Titel war zwar kein weltliches Herrschaftsgebiet wohl aber bestimmte staatliche Funktionen innerhalb der habsburgischen Monarchie verbunden insbesondere der Sitz im Herrenhaus des Reichsrats oder im Falle des Fursterzbischofs von Gran Esztergom 1867 aus dem nunmehr nur noch cisleithanischen Reichsrat ausgeschieden die Rolle des ersten staatlichen Wurdentragers in Ungarn nach dem Apostolischen Konig Anders als Furstbischof war Fursterzbischof ausser in letzterem Fall ein reiner Ehrentitel da Erzbischofe schon ohneweiters alle Rechte von Furstbischofen hatten Siehe auchHochstift Furstabt Furstpropstei Kirchenfurst Romisch katholische Kirche im Heiligen Romischen ReichLiteraturGeistliche Fursten In Lexikon fur Theologie und Kirche Vierter Band Faith and Order bis Hannibaldis Herder Freiburg i Br 1960 Sonderausgabe ISBN 3 451 20756 7 Sp 619 622 Bettina Braun Mareike Menne Michael Strohmer Hrsg Geistliche Fursten und geistliche Staaten in der Spatphase des Alten Reiches Bibliotheca Academica Epfendorf 2008 ISBN 978 3 928471 72 5 WeblinksCommons Furstbischofe Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Furstbischof Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Furstbischof im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseFranz Gall Osterreichische Wappenkunde Handbuch der Wappenwissenschaft 2 Aufl Bohlau Verlag Wien 1992 S 219 ISBN 3 205 05352 4 Erwin Gatz Die Bischofe der deutschsprachigen Lander von 1785 1803 bis 1945 Bemerkungen zu einem biographischen Lexikon In Stimmen der Zeit Bd 202 1984 S 137 141 hier S 141 Erwin Gatz Die Bischofe der deutschsprachigen Lander von 1785 1803 bis 1945 Bemerkungen zu einem biographischen Lexikon In Stimmen der Zeit Bd 202 1984 S 137 141 hier S 138 Normdaten Sachbegriff GND 4304876 6 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85014419 NDL 00570981