Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung
Fürstentum

Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.
Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt. In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt zugleich das weltliche: Man spricht hierbei von einem Hochstift oder Fürstbistum beziehungsweise von einer Fürstabtei. Die geistlichen Fürstentümer wurden im Zuge der Säkularisation 1803 aufgehoben; die weltlichen Fürstentümer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveränität. Auch schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss wurden diejenigen Fürstbistümer Fürstentümer genannt, deren Herrschaft von protestantischen Landesherrn ausgeübt wurde (zum Beispiel Fürstentum Minden). In Preußen wurden diese ehemaligen geistlichen neuen Landesteile nur bis zur Verwaltungsreform 1816 Fürstentümer genannt (zum Beispiel Fürstentum Paderborn).
Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbständige (souveräne) Herrschaftsgebiet (Staat) eines Monarchen im Fürstenrang. Dazu zählen die Fürstentümer Andorra (dessen einer Fürst ein Präsident und dessen anderer Fürst ein Bischof ist – vergleiche Doppelherrschaft), Liechtenstein und Monaco.
Der von einem ranghöheren Monarchen (zum Beispiel an Otto von Bismarck oder Hermann von Pückler-Muskau) verliehene Fürstentitel war nicht mit einem Fürstentum verbunden.
Auch die von der Staatengemeinschaft nicht anerkannten Fürstentümer Sealand, Hutt River Province, Seborga und New Utopia beanspruchen diese Bezeichnung für sich.
Siehe auch
- Emirat
- Beylik
- Han (Japan)
Weblinks
- Literatur von und über Fürstentum im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Begriff Furstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fursten Unter Furstentumern verstand man bis zur Auflosung des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstande mit einem Fursten als Oberhaupt In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt zugleich das weltliche Man spricht hierbei von einem Hochstift oder Furstbistum beziehungsweise von einer Furstabtei Die geistlichen Furstentumer wurden im Zuge der Sakularisation 1803 aufgehoben die weltlichen Furstentumer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveranitat Auch schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss wurden diejenigen Furstbistumer Furstentumer genannt deren Herrschaft von protestantischen Landesherrn ausgeubt wurde zum Beispiel Furstentum Minden In Preussen wurden diese ehemaligen geistlichen neuen Landesteile nur bis zur Verwaltungsreform 1816 Furstentumer genannt zum Beispiel Furstentum Paderborn Heutzutage versteht man unter einem Furstentum das rechtlich selbstandige souverane Herrschaftsgebiet Staat eines Monarchen im Furstenrang Dazu zahlen die Furstentumer Andorra dessen einer Furst ein Prasident und dessen anderer Furst ein Bischof ist vergleiche Doppelherrschaft Liechtenstein und Monaco Der von einem ranghoheren Monarchen zum Beispiel an Otto von Bismarck oder Hermann von Puckler Muskau verliehene Furstentitel war nicht mit einem Furstentum verbunden Auch die von der Staatengemeinschaft nicht anerkannten Furstentumer Sealand Hutt River Province Seborga und New Utopia beanspruchen diese Bezeichnung fur sich Siehe auchEmirat Beylik Han Japan WeblinksWiktionary Furstentum Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Furstentum im Katalog der Deutschen NationalbibliothekNormdaten Sachbegriff GND 4155609 4 GND Explorer lobid OGND AKS