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Gefährliche Abfälle englisch hazardous waste sind Abfallstoffe die festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und som

Gefährliche Abfälle

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Gefährliche Abfälle
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Gefährliche Abfälle (englisch hazardous waste) sind Abfallstoffe, die festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen. Ein umgangssprachlicher Begriff für derartigen Abfall ist Sonderabfall.

Begriff

Europäische Union

Für die Zwecke eines gemeinsamen Kreislaufwirtschaftsrechts wurde er spätestens mit der des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle nach Kriterien der Abfallherkunft, stofflichen Zusammensetzung und besonderen Gefährlichkeit definiert. Die darauf aufbauende Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) definiert ihn nun in Art. 3 Nr. 2 als Abfall, der mindestens eine der in ihrem Anhang III gelisteten besonders gefährlichen Eigenschaften hat, also beispielsweise explosiv, leicht entzündbar, krebserregend, ätzend, infektiös oder ökotoxisch ist.

Maßgebend für die nähere Bezeichnung und Einstufung ist vor allem das Abfallverzeichnis (EAV), vor 2002 genannt Europäischer Abfallkatalog (EAK), der in Deutschland mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung) und in Österreich mit dem Abfallartenkatalog in nationales Recht umgesetzt ist. Die Abfallrahmenrichtlinie gestattet den Mitgliedsstaaten unter Bedingungen jedoch, weitere Abfallarten als gefährlich zu betrachten oder nicht als solche anzusehen.

International

Für seine Regelungszwecke der (grenzüberschreitenden) Abfallverbringung definiert das Basler Übereinkommen ihn eigenständig über Listen, die wie später in der EU an die Herkunft und stoffliche Zusammensetzung der Abfälle anknüpfen, aber einem umgekehrten Regel-Ausnahme-Verhältnis folgen: Erst dann, wenn der Abfall keine der genannten gefährlichen Eigenschaften hat (und auch nicht in einem betroffenen Vertragsstaat als gefährlich angesehen ist), ist er nicht als gefährlicher Abfall zu betrachten. Es wurde in Deutschland mit dem und in der Schweiz mit der (VeVA) umgesetzt bzw. ratifiziert.

In der Schweiz wird der Begriff Sonderabfälle verwendet, die als „Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert“ definiert sind.

Die rechtswidrige Entsorgung und den verbotenen Handel mit gefährlichen Abfällen haben internationale Gremien wie G8, EU, Interpol und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen als Umweltkriminalität anerkannt.

Deutschland

Gesetzliche Regelung

Während alle Abfälle zur Beseitigung überwachungsbedürftig waren, wurden bis 14. Juli 2006 die im damaligen Abfallverzeichnis mit Sternchen (*) markierten gefährlichen Abfallarten als besonders überwachungsbedürftig bezeichnet, was zugleich die Funktion und Auswirkung dieser Kategorisierung erklärte. Wie das europäische Recht spricht das Kreislaufwirtschaftsgesetz nun bloß noch von gefährlichem Abfall, an dessen Entsorgung und Überwachung besondere Anforderungen zu stellen sind. Diese Einordnung löst daher egal, ob diese Stoffe verwertet oder beseitigt werden sollen, regelmäßig schärfere Pflichten bei ihrer Beförderung, Sammlung, Behandlung oder Lagerung einschließlich deren Dokumentation aus. Diese treffen alle Besitzer, Erzeuger, Transporteure, Betreiber von Abfallanlagen und sonstigen Personen, die damit umgehen und daher besonderer umwelt-, dabei auch immissionsschutzrechtlicher behördlicher Überwachung unterliegen. So dürfen nach der Nachweisverordnung gefährliche Abfälle regelmäßig nur nach vorheriger Anmeldung durch den Erzeuger oder Vorbesitzer und nach behördlicher Bestätigung der Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges von einem Beförderer, der die speziellen Begleitscheine mitführt, zu einer Anlage transportiert werden, die dafür zugelassen ist und deren Betreiber konkret bescheinigt hatte, diese Stoffe annehmen zu werden. Händler oder Makler, Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen eine amtliche Erlaubnis. Betriebsinhaber müssen außerdem eine besondere Fach- und Sachkunde nachweisen.

Die Nachweisführung einer ordnungsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt seit dem 1. April 2010 im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) nach der Verordnung über die Nachweisführung.

Unter Beachtung seiner Gefährlichkeit kann Sonderabfall einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zugeführt werden. Für einige gefährliche Stoffe (z. B. PCB) gilt ab einer festgelegten Konzentration jedoch der Vorrang der Beseitigung, sodass eine Verwertung ausgeschlossen ist. Zu den gefährlichen Abfällen zählen z. B. verbrauchte Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Altpestizide, teilweise Krankenhausabfälle, Laborchemikalien, und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen.

Wer mit den in § 326 Strafgesetzbuch genannten Abfallarten mit besonderem Gefahrenpotential ohne Befugnis oder nach einem anderen als dem vorgegebenen Verfahren umgeht oder es versucht, wird auch bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft; also selbst dann, wenn sich die Gefahr nicht auswirkt. Jedoch hat er – was eine Besonderheit im deutschen Strafrecht ist – die Chance, sich mit aktivem Einsatz bei der nachträglichen Gefahrenbekämpfung Straffreiheit oder -Milderung zu verdienen. Der Begriff „gefährlicher Abfall“ fällt hier nicht und die Definition ist anders als im Abfallrecht, lehnt sich in der Praxis aber weitgehend daran an. Problematisch ist etwa, wenn gefährlicher Abfall nicht den vorgeschriebenen Entsorgern und Verwertungsmethoden zugeführt wird, sondern zu einer nicht (besonders) gefährlichen Abfallart umdeklariert an Arglose abgegeben und so getarnt in den Wirtschaftsverkehr eingeschleust wird.

Kooperation einzelner Bundesländer

Mitte April 2012 schloss das Bundesland Baden-Württemberg, vertreten durch den Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg), mit den Firmen (GSB) und Hessische Industriemüll GmbH (HIM) einen Kooperationsvertrag zur Entsorgung verbrennbaren Sondermülls wie Altlack und Lösungsmittel etc. aus dem Land. Der Vertrag beinhaltet Kontingente von jeweils 10.000 Tonnen (t) Sondermüll zur Verbrennung in Bayern und Hessen; das sind ca. 40 % des in Baden-Württemberg anfallenden verbrennbaren Sondermülls von ca. 48.000 t jährlich. Im Gegenzug können Bayern und Hessen zu deponierende Sonderabfälle in der baden-württembergischen Sondermülldeponie Billigheim und im ehemaligen Salzbergwerk Bad Friedrichshall der Südwestdeutsche Salzwerke AG in Bad Friedrichshall entsorgen. Die Verpflichtung zur Lieferung von im Jahr 20.000 t Sondermüll aus dem 1997 getätigten Entsorgungsvertrag mit der im Stadtstaat Hamburg konnte nie erfüllt werden: allerdings verhinderte sie aus heutiger Sicht unnötige Investitionen von ca. 500 Mio. Euro in zwei in den 1990er-Jahren für Kehl und Böblingen projektierte und damals sehr umstrittene Sondermüllverbrennungsanlagen. Damals war man noch von allein in Baden-Württemberg anfallenden Sondermüllvolumina bis zu 100.000 t jährlich ausgegangen.

Entwicklung der Abfallmengen

2019 fielen 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland an und damit 0,1 Millionen Tonnen mehr als noch 2018. Den größten Anteil machten, mit 40 Prozent, gefährliche Bau- und Abbruchabfälle aus. Nordrhein-Westfalen bestätigt – dem Bundestrend entsprechend – ein konstantes Mengenniveau an gefährlichen Abfällen seit 2017. Im Jahr 2020 wurden hier rund 6,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt.

Vom Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2019 entfielen etwa sechs Prozent auf den Abfallstrom der gefährlichen Abfälle. 65 Prozent davon wurden der Verwertung zugeführt.

Sonderabfälle fallen zwar vorrangig in Industrie und Gewerbe an, treten jedoch (in deutlich kleineren Mengen) auch in Privathaushalten auf. In Deutschland zählt bis zu einem Prozent des gesamten Hausmülls zu den gefährlichen Abfällen und müsste daher an gesonderten Sammelstellen abgegeben werden. Am häufigsten handelt es sich hierbei um Renovierungsabfälle, Batterien, Akkus und Elektrogeräte, Spraydosen, Reinigungsmittel und Chemikalien, Medikamente, Altöl und Leuchtmittel. Da die Abgabe oft nicht kostenfrei ist und zudem an mitunter stark begrenzte Zeitfenster gebunden ist, werden diese Abfälle in vielen Kommunen illegal und nicht ordnungsgemäß entsorgt. So hat sich beispielsweise in Brandenburg im Jahr 2019 die Menge illegal entsorgten Mülls im Vergleich zum Vorjahr um 500 Tonnen auf insgesamt 6.000 Tonnen erhöht. In der Folge steigen auch die regulären Entsorgungskosten an, über die auch der illegal abgeladene Müll beseitigt werden muss. Privat abgeladene Abfälle werden in der Regel nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet. Doch selbst wenn industrielle Abfälle im großen Stil illegal entsorgt werden, werden in der Regel nur Geldstrafen verhängt.

Skandale

Aus der 1971 geschlossenen Zinkhütte Delrath bei Nievenheim im Rhein-Kreis Neuss wurden bis 1972 3300 Tonnen arsenhaltiger Kalkschlamm durch illegales Abkippen wild entsorgt. 1971 wurden 15.000 Fässer Giftmüll auf einer Schutthalde in Bochum-Gerthe illegal entsorgt.Bund und Nordrhein-Westfalen reagierten mit schärferen Abfallbeseitigungsgesetzen. Im Jahr 1973 kam es in Südhessen (z. B. Langenselbold, Großkrotzenburg) zu einem Giftmüllskandal, weil eine Transportfirma Siegfried Plaumanns über 10 000 Tonnen Giftmüll aus verschiedenen Chemiewerken der Region illegal verteilt und in Gewässer abgelassen hatte. Umweltminister Werner Best (SPD) musste zurücktreten, der erste Rücktritt in Deutschland wegen Umweltgefährdung. Doch die Gesetze und Aufsichtsmaßnahmen waren bis 1975 noch nicht geeignet, die Vorfälle angemessen zu bestrafen.

In den 1980er Jahren wurde die Sonderabfalldeponie Münchehagen im Landkreis Nienburg überregional bekannt, als dort giftige Stoffe, wie das Dioxin TCDD, in hoher Konzentration festgestellt wurden.

Die Umweltorganisation Greenpeace deckte im Mai 1992 die Verschiebung von 2000 Tonnen Altpestiziden aus Deutschland nach Rumänien auf. Erst im März 1993 begann unter dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine Rückholaktion, um die Abfälle in Deutschland der Entsorgung zuzuführen.

Ein weiterer Skandal ereignete sich 1992 und 1993 in Albanien mit Pflanzenschutzmitteln aus DDR-Produktion, die Lindan, Trizilin und Falisan (quecksilberhaltige Saatgutbeize) enthielten (siehe Weblinks).

Der Transport von ausgedienten Schiffen nach Asien zur Abwrackung kann ebenfalls als Export von gefährlichen Abfällen angesehen werden, da die Schiffe gefährliche Stoffe wie Asbest, zinnorganische Verbindungen (Tributylzinn-Verbindungen), schwermetallhaltige Farben und Altöle enthalten. Die Schiffe werden in Ländern wie Indien am Strand ohne Schutzvorkehrungen unsachgemäß zerlegt, wobei die giftigen Stoffe freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen.

In den westdeutschen Medien war vor der Wiedervereinigung oft von der Deponie Schönberg (heute Deponie Ihlenberg) die Rede, die die DDR zum größten Importeur für gefährliche Abfälle in Europa machte.

In der Schweiz sind in diesem Zusammenhang vor allem die Sondermülldeponie Kölliken (900 Mio. Franken Sanierungskosten) und Bonfol (über 350 Mio. Franken Sanierungskosten) bekannt.

Siehe auch

  • Sondermülldeponie (Über- und Untertage)

Literatur

  • Walter Leidinger, Joachim Beyer: Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung. Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 17(2), S. 59–63 (2005), ISSN 0934-3504.
  • Roman Köster: Hausmüll: Abfall und Gesellschaft in Westdeutschland 1945–1990. Vandenhoeck & Ruprecht, 2017, ISBN 978-3-647-31720-5. 

Weblinks

Wiktionary: Giftmüll – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Hazardous waste – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • deutschlandfunk.de: Im Fegefeuer der Konsumgesellschaft. Wie wir unseren Giftmüll aus der Welt schaffen. Abgerufen am 14. August 2022. 
  • Greenpeace: Artikel zum Thema Giftmüll (Memento vom 8. September 2013 im Internet Archive)
  • Das Bundesumweltministerium zum Thema Gesetzesänderungen (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive)
  • odysso, 11. Juli 2019: Zeitbomben im Untergrund

Einzelnachweise

  1. Gefährliche Abfälle Website des Umweltbundesamts, 16. Dezember 2016
  2. Art. 1 Absatz 4 mit Anhängen I und III, Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle
  3. Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien
  4. Europäischer Abfallkatalog EAV (Memento des Originals vom 29. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 Website des Bayerischen Landesamtes für Statistik, abgerufen am 12. September 2017
  5. Artikel 7 Absatz 2 und 3, wobei diese Herabstufung nach Abs. 4 ausdrücklich nicht durch Verdünnung oder Vermischung mit weniger gefährlichen Stoffen geschehen darf.
  6. Artikel 1 in Verbindung mit Anlage III
  7. Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung 2) (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462)
  8. Art. 2 Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 22. Juni 2005 (Stand am 1. Juli 2017)
  9. Banks, D., Davies, C., Gosling, J., Newman, J., Rice, M., Wadley, J., Walravens, F. (2008): Environmental Crime – A threat to our future. Environmental Investigation Agency (PDF-Datei; 1,3 MB).
  10. § 41 Abs. 1 des damaligen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AVV; während § 41 Abs. 2 klarstellte: „Alle nicht unter Absatz 1 fallenden Abfälle zur Beseitigung sind überwachungsbedürftig“.
  11. § 3 Abs. 5 und § 48 KrWG,
  12. § 54 KrWG
  13. IHK Ruhr: Anzeige-/Erlaubnispflicht nach §§ 53/54 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (gefährlichen) Abfällen
  14. Abschnitt 4 der NachwV
  15. § 326 Abs. 1 und 3, 4. Bei realisierter Gefahr oder anderen Verschärfungsgründen sind nach § 330 StGB ab 6 Monate Freiheitsstrafe angedroht.
  16. „Tätige Reue“ nach § 330b StGB.
  17. wobei ausdrückliche Ausnahmen des KrWG/Abfallrahmenrichtlinie wie etwa für den Erzeuger von gemischtem Siedlungsabfall („Hausmüll“) oder für flüssige Abfälle (z. B. „Gülle“) hier nicht greifen
  18. rol: Südschiene für den Sondermüll. In: badische-zeitung.de, Nachrichten, Südwest, 24. April 2012 (28. April 2012)
  19. Pressemitteilung Nr. 348 vom 19. Juli 2021: 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr 2019. In: Destatis (Statistisches Bundesamt). 19. Juli 2021, abgerufen am 27. Mai 2022. 
  20. Gefährliche Abfälle. In: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 27. Mai 2022. 
  21. Abfallaufkommen. In: Umweltbundesamt. 21. Oktober 2021, abgerufen am 27. Mai 2022. 
  22. Sonderabfall im Alltag. In: Sonderabfallwissen. 1. Oktober 2021, abgerufen am 27. Mai 2022. 
  23. Illegale Müllentsorgung – Welche Strafen drohen Müllsündern? Beratung.de, Handelsblatt Media Group, aufgerufen am 14. Juli 2022
  24. Classix I Cyanid bedroht Gesundheit der Anwohner (1971) | Bundeswehr. Abgerufen am 14. August 2022 (deutsch). 
  25. Giftstoffe wahllos abgekippt. Abgerufen am 14. August 2022. 
  26. »Hier tickt eine Zeitbombe«. In: Der Spiegel. 30. September 1973, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 14. August 2022]). 
  27. Roman Köster: Hausmüll: Abfall und Gesellschaft in Westdeutschland 1945–1990. Vandenhoeck & Ruprecht, 2017, ISBN 978-3-647-31720-5, S. 204–208 (google.de [abgerufen am 14. August 2022]). 
  28. Eindruck gemacht. In: Der Spiegel. 2. November 1975, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 14. August 2022]). 
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 12:50

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Gefahrliche Abfalle englisch hazardous waste sind Abfallstoffe die festgelegte Gefahrlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine Gefahr fur die Gesundheit und oder die Umwelt darstellen Ein umgangssprachlicher Begriff fur derartigen Abfall ist Sonderabfall BegriffEuropaische Union Fur die Zwecke eines gemeinsamen Kreislaufwirtschaftsrechts wurde er spatestens mit der des Rates vom 12 Dezember 1991 uber gefahrliche Abfalle nach Kriterien der Abfallherkunft stofflichen Zusammensetzung und besonderen Gefahrlichkeit definiert Die darauf aufbauende Richtlinie 2008 98 EG uber Abfalle Abfallrahmenrichtlinie definiert ihn nun in Art 3 Nr 2 als Abfall der mindestens eine der in ihrem Anhang III gelisteten besonders gefahrlichen Eigenschaften hat also beispielsweise explosiv leicht entzundbar krebserregend atzend infektios oder okotoxisch ist Massgebend fur die nahere Bezeichnung und Einstufung ist vor allem das Abfallverzeichnis EAV vor 2002 genannt Europaischer Abfallkatalog EAK der in Deutschland mit der Verordnung uber das Europaische Abfallverzeichnis Abfallverzeichnis Verordnung und in Osterreich mit dem Abfallartenkatalog in nationales Recht umgesetzt ist Die Abfallrahmenrichtlinie gestattet den Mitgliedsstaaten unter Bedingungen jedoch weitere Abfallarten als gefahrlich zu betrachten oder nicht als solche anzusehen International Fur seine Regelungszwecke der grenzuberschreitenden Abfallverbringung definiert das Basler Ubereinkommen ihn eigenstandig uber Listen die wie spater in der EU an die Herkunft und stoffliche Zusammensetzung der Abfalle anknupfen aber einem umgekehrten Regel Ausnahme Verhaltnis folgen Erst dann wenn der Abfall keine der genannten gefahrlichen Eigenschaften hat und auch nicht in einem betroffenen Vertragsstaat als gefahrlich angesehen ist ist er nicht als gefahrlicher Abfall zu betrachten Es wurde in Deutschland mit dem und in der Schweiz mit der VeVA umgesetzt bzw ratifiziert In der Schweiz wird der Begriff Sonderabfalle verwendet die als Abfalle deren umweltvertragliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung ihrer chemisch physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert definiert sind Die rechtswidrige Entsorgung und den verbotenen Handel mit gefahrlichen Abfallen haben internationale Gremien wie G8 EU Interpol und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen als Umweltkriminalitat anerkannt DeutschlandGesetzliche Regelung Silbersee in Nurnberg vergiftet durch eine wilde Deponie heute Silberbuck Wahrend alle Abfalle zur Beseitigung uberwachungsbedurftig waren wurden bis 14 Juli 2006 die im damaligen Abfallverzeichnis mit Sternchen markierten gefahrlichen Abfallarten als besonders uberwachungsbedurftig bezeichnet was zugleich die Funktion und Auswirkung dieser Kategorisierung erklarte Wie das europaische Recht spricht das Kreislaufwirtschaftsgesetz nun bloss noch von gefahrlichem Abfall an dessen Entsorgung und Uberwachung besondere Anforderungen zu stellen sind Diese Einordnung lost daher egal ob diese Stoffe verwertet oder beseitigt werden sollen regelmassig scharfere Pflichten bei ihrer Beforderung Sammlung Behandlung oder Lagerung einschliesslich deren Dokumentation aus Diese treffen alle Besitzer Erzeuger Transporteure Betreiber von Abfallanlagen und sonstigen Personen die damit umgehen und daher besonderer umwelt dabei auch immissionsschutzrechtlicher behordlicher Uberwachung unterliegen So durfen nach der Nachweisverordnung gefahrliche Abfalle regelmassig nur nach vorheriger Anmeldung durch den Erzeuger oder Vorbesitzer und nach behordlicher Bestatigung der Zulassigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges von einem Beforderer der die speziellen Begleitscheine mitfuhrt zu einer Anlage transportiert werden die dafur zugelassen ist und deren Betreiber konkret bescheinigt hatte diese Stoffe annehmen zu werden Handler oder Makler Sammler und Beforderer von gefahrlichen Abfallen benotigen eine amtliche Erlaubnis Betriebsinhaber mussen ausserdem eine besondere Fach und Sachkunde nachweisen Die Nachweisfuhrung einer ordnungsgemassen Entsorgung gefahrlicher Abfalle erfolgt seit dem 1 April 2010 im elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV nach der Verordnung uber die Nachweisfuhrung Unter Beachtung seiner Gefahrlichkeit kann Sonderabfall einem Verwertungs oder Beseitigungsverfahren zugefuhrt werden Fur einige gefahrliche Stoffe z B PCB gilt ab einer festgelegten Konzentration jedoch der Vorrang der Beseitigung sodass eine Verwertung ausgeschlossen ist Zu den gefahrlichen Abfallen zahlen z B verbrauchte Losungsmittel Sauren Laugen Lackschlamme Altpestizide teilweise Krankenhausabfalle Laborchemikalien und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen Wer mit den in 326 Strafgesetzbuch genannten Abfallarten mit besonderem Gefahrenpotential ohne Befugnis oder nach einem anderen als dem vorgegebenen Verfahren umgeht oder es versucht wird auch bei Fahrlassigkeit mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft also selbst dann wenn sich die Gefahr nicht auswirkt Jedoch hat er was eine Besonderheit im deutschen Strafrecht ist die Chance sich mit aktivem Einsatz bei der nachtraglichen Gefahrenbekampfung Straffreiheit oder Milderung zu verdienen Der Begriff gefahrlicher Abfall fallt hier nicht und die Definition ist anders als im Abfallrecht lehnt sich in der Praxis aber weitgehend daran an Problematisch ist etwa wenn gefahrlicher Abfall nicht den vorgeschriebenen Entsorgern und Verwertungsmethoden zugefuhrt wird sondern zu einer nicht besonders gefahrlichen Abfallart umdeklariert an Arglose abgegeben und so getarnt in den Wirtschaftsverkehr eingeschleust wird Kooperation einzelner Bundeslander Mitte April 2012 schloss das Bundesland Baden Wurttemberg vertreten durch den Umweltminister Franz Untersteller Bundnis 90 Die Grunen Baden Wurttemberg mit den Firmen GSB und Hessische Industriemull GmbH HIM einen Kooperationsvertrag zur Entsorgung verbrennbaren Sondermulls wie Altlack und Losungsmittel etc aus dem Land Der Vertrag beinhaltet Kontingente von jeweils 10 000 Tonnen t Sondermull zur Verbrennung in Bayern und Hessen das sind ca 40 des in Baden Wurttemberg anfallenden verbrennbaren Sondermulls von ca 48 000 t jahrlich Im Gegenzug konnen Bayern und Hessen zu deponierende Sonderabfalle in der baden wurttembergischen Sondermulldeponie Billigheim und im ehemaligen Salzbergwerk Bad Friedrichshall der Sudwestdeutsche Salzwerke AG in Bad Friedrichshall entsorgen Die Verpflichtung zur Lieferung von im Jahr 20 000 t Sondermull aus dem 1997 getatigten Entsorgungsvertrag mit der im Stadtstaat Hamburg konnte nie erfullt werden allerdings verhinderte sie aus heutiger Sicht unnotige Investitionen von ca 500 Mio Euro in zwei in den 1990er Jahren fur Kehl und Boblingen projektierte und damals sehr umstrittene Sondermullverbrennungsanlagen Damals war man noch von allein in Baden Wurttemberg anfallenden Sondermullvolumina bis zu 100 000 t jahrlich ausgegangen Entwicklung der Abfallmengen 2019 fielen 23 9 Millionen Tonnen gefahrliche Abfalle in Deutschland an und damit 0 1 Millionen Tonnen mehr als noch 2018 Den grossten Anteil machten mit 40 Prozent gefahrliche Bau und Abbruchabfalle aus Nordrhein Westfalen bestatigt dem Bundestrend entsprechend ein konstantes Mengenniveau an gefahrlichen Abfallen seit 2017 Im Jahr 2020 wurden hier rund 6 1 Millionen Tonnen gefahrliche Abfalle erzeugt Vom Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2019 entfielen etwa sechs Prozent auf den Abfallstrom der gefahrlichen Abfalle 65 Prozent davon wurden der Verwertung zugefuhrt Sonderabfalle fallen zwar vorrangig in Industrie und Gewerbe an treten jedoch in deutlich kleineren Mengen auch in Privathaushalten auf In Deutschland zahlt bis zu einem Prozent des gesamten Hausmulls zu den gefahrlichen Abfallen und musste daher an gesonderten Sammelstellen abgegeben werden Am haufigsten handelt es sich hierbei um Renovierungsabfalle Batterien Akkus und Elektrogerate Spraydosen Reinigungsmittel und Chemikalien Medikamente Altol und Leuchtmittel Da die Abgabe oft nicht kostenfrei ist und zudem an mitunter stark begrenzte Zeitfenster gebunden ist werden diese Abfalle in vielen Kommunen illegal und nicht ordnungsgemass entsorgt So hat sich beispielsweise in Brandenburg im Jahr 2019 die Menge illegal entsorgten Mulls im Vergleich zum Vorjahr um 500 Tonnen auf insgesamt 6 000 Tonnen erhoht In der Folge steigen auch die regularen Entsorgungskosten an uber die auch der illegal abgeladene Mull beseitigt werden muss Privat abgeladene Abfalle werden in der Regel nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet Doch selbst wenn industrielle Abfalle im grossen Stil illegal entsorgt werden werden in der Regel nur Geldstrafen verhangt SkandaleAus der 1971 geschlossenen Zinkhutte Delrath bei Nievenheim im Rhein Kreis Neuss wurden bis 1972 3300 Tonnen arsenhaltiger Kalkschlamm durch illegales Abkippen wild entsorgt 1971 wurden 15 000 Fasser Giftmull auf einer Schutthalde in Bochum Gerthe illegal entsorgt Bund und Nordrhein Westfalen reagierten mit scharferen Abfallbeseitigungsgesetzen Im Jahr 1973 kam es in Sudhessen z B Langenselbold Grosskrotzenburg zu einem Giftmullskandal weil eine Transportfirma Siegfried Plaumanns uber 10 000 Tonnen Giftmull aus verschiedenen Chemiewerken der Region illegal verteilt und in Gewasser abgelassen hatte Umweltminister Werner Best SPD musste zurucktreten der erste Rucktritt in Deutschland wegen Umweltgefahrdung Doch die Gesetze und Aufsichtsmassnahmen waren bis 1975 noch nicht geeignet die Vorfalle angemessen zu bestrafen In den 1980er Jahren wurde die Sonderabfalldeponie Munchehagen im Landkreis Nienburg uberregional bekannt als dort giftige Stoffe wie das Dioxin TCDD in hoher Konzentration festgestellt wurden Die Umweltorganisation Greenpeace deckte im Mai 1992 die Verschiebung von 2000 Tonnen Altpestiziden aus Deutschland nach Rumanien auf Erst im Marz 1993 begann unter dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Topfer eine Ruckholaktion um die Abfalle in Deutschland der Entsorgung zuzufuhren Ein weiterer Skandal ereignete sich 1992 und 1993 in Albanien mit Pflanzenschutzmitteln aus DDR Produktion die Lindan Trizilin und Falisan quecksilberhaltige Saatgutbeize enthielten siehe Weblinks Der Transport von ausgedienten Schiffen nach Asien zur Abwrackung kann ebenfalls als Export von gefahrlichen Abfallen angesehen werden da die Schiffe gefahrliche Stoffe wie Asbest zinnorganische Verbindungen Tributylzinn Verbindungen schwermetallhaltige Farben und Altole enthalten Die Schiffe werden in Landern wie Indien am Strand ohne Schutzvorkehrungen unsachgemass zerlegt wobei die giftigen Stoffe freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen In den westdeutschen Medien war vor der Wiedervereinigung oft von der Deponie Schonberg heute Deponie Ihlenberg die Rede die die DDR zum grossten Importeur fur gefahrliche Abfalle in Europa machte In der Schweiz sind in diesem Zusammenhang vor allem die Sondermulldeponie Kolliken 900 Mio Franken Sanierungskosten und Bonfol uber 350 Mio Franken Sanierungskosten bekannt Siehe auchSondermulldeponie Uber und Untertage LiteraturWalter Leidinger Joachim Beyer Moglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung Umweltwissenschaften und Schadstoff Forschung 17 2 S 59 63 2005 ISSN 0934 3504 Roman Koster Hausmull Abfall und Gesellschaft in Westdeutschland 1945 1990 Vandenhoeck amp Ruprecht 2017 ISBN 978 3 647 31720 5 WeblinksWiktionary Giftmull Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Commons Hazardous waste Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien deutschlandfunk de Im Fegefeuer der Konsumgesellschaft Wie wir unseren Giftmull aus der Welt schaffen Abgerufen am 14 August 2022 Greenpeace Artikel zum Thema Giftmull Memento vom 8 September 2013 im Internet Archive Das Bundesumweltministerium zum Thema Gesetzesanderungen Memento vom 2 April 2015 im Internet Archive odysso 11 Juli 2019 Zeitbomben im UntergrundEinzelnachweiseGefahrliche Abfalle Website des Umweltbundesamts 16 Dezember 2016 Art 1 Absatz 4 mit Anhangen I und III Richtlinie 91 689 EWG des Rates vom 12 Dezember 1991 uber gefahrliche Abfalle Richtlinie 2008 98 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 November 2008 uber Abfalle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien Europaischer Abfallkatalog EAV Memento des Originals vom 29 Marz 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Website des Bayerischen Landesamtes fur Statistik abgerufen am 12 September 2017 Artikel 7 Absatz 2 und 3 wobei diese Herabstufung nach Abs 4 ausdrucklich nicht durch Verdunnung oder Vermischung mit weniger gefahrlichen Stoffen geschehen darf Artikel 1 in Verbindung mit Anlage III Gesetz zur Ausfuhrung der Verordnung EG Nr 1013 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 14 Juni 2006 uber die Verbringung von Abfallen 1 und des Basler Ubereinkommens vom 22 Marz 1989 uber die Kontrolle der grenzuberschreitenden Verbringung gefahrlicher Abfalle und ihrer Entsorgung 2 Abfallverbringungsgesetz AbfVerbrG vom 19 Juli 2007 BGBl I S 1462 Art 2 Verordnung uber den Verkehr mit Abfallen VeVA vom 22 Juni 2005 Stand am 1 Juli 2017 Banks D Davies C Gosling J Newman J Rice M Wadley J Walravens F 2008 Environmental Crime A threat to our future Environmental Investigation Agency PDF Datei 1 3 MB 41 Abs 1 des damaligen Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz in Verbindung mit 3 Abs 1 AVV wahrend 41 Abs 2 klarstellte Alle nicht unter Absatz 1 fallenden Abfalle zur Beseitigung sind uberwachungsbedurftig 3 Abs 5 und 48 KrWG 54 KrWG IHK Ruhr Anzeige Erlaubnispflicht nach 53 54 KrWG fur Sammler Beforderer Handler und Makler von gefahrlichen Abfallen Abschnitt 4 der NachwV 326 Abs 1 und 3 4 Bei realisierter Gefahr oder anderen Verscharfungsgrunden sind nach 330 StGB ab 6 Monate Freiheitsstrafe angedroht Tatige Reue nach 330b StGB wobei ausdruckliche Ausnahmen des KrWG Abfallrahmenrichtlinie wie etwa fur den Erzeuger von gemischtem Siedlungsabfall Hausmull oder fur flussige Abfalle z B Gulle hier nicht greifen rol Sudschiene fur den Sondermull In badische zeitung de Nachrichten Sudwest 24 April 2012 28 April 2012 Pressemitteilung Nr 348 vom 19 Juli 2021 23 9 Millionen Tonnen gefahrliche Abfalle im Jahr 2019 In Destatis Statistisches Bundesamt 19 Juli 2021 abgerufen am 27 Mai 2022 Gefahrliche Abfalle In Ministerium fur Umwelt Landwirtschaft Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen Abgerufen am 27 Mai 2022 Abfallaufkommen In Umweltbundesamt 21 Oktober 2021 abgerufen am 27 Mai 2022 Sonderabfall im Alltag In Sonderabfallwissen 1 Oktober 2021 abgerufen am 27 Mai 2022 Illegale Mullentsorgung Welche Strafen drohen Mullsundern Beratung de Handelsblatt Media Group aufgerufen am 14 Juli 2022 Classix I Cyanid bedroht Gesundheit der Anwohner 1971 Bundeswehr Abgerufen am 14 August 2022 deutsch Giftstoffe wahllos abgekippt Abgerufen am 14 August 2022 Hier tickt eine Zeitbombe In Der Spiegel 30 September 1973 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 14 August 2022 Roman Koster Hausmull Abfall und Gesellschaft in Westdeutschland 1945 1990 Vandenhoeck amp Ruprecht 2017 ISBN 978 3 647 31720 5 S 204 208 google de abgerufen am 14 August 2022 Eindruck gemacht In Der Spiegel 2 November 1975 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 14 August 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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