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Handelsüberwachungsstelle

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Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist an Börsen ein Organ, das den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung kontrolliert.

Allgemeines

Organe der Börse sind nach § 3 Abs. 1 BörsG die Börsengeschäftsführung, der Börsenrat, der Sanktionsausschuss und die Handelsüberwachungsstelle. Während der Börsenrat unter anderem die Geschäftsführung der Börse bestellt und überwacht, übernimmt die Börsengeschäftsführung die Leitung der Börse und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Die Handelsüberwachungsstelle arbeitet eng mit dem Sanktionsausschuss zusammen.

Aufgaben

Nach § 7 Abs. 1 BörsG gehört zu ihrem gesetzlichen Auftrag, Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten sowie notwendige Ermittlungen durchzuführen. Dazu gehören die Beobachtung der Kursfeststellung, Kontrolle des Verhaltens der Handelsteilnehmer, Einhaltung der Regelwerke, börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen sowie die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Handels. Die Börsenaufsichtsbehörde kann der Handelsüberwachungsstelle Weisungen erteilen und die Ermittlungen übernehmen. Stellt die Handelsüberwachungsstelle Tatsachen fest, welche die Annahme rechtfertigen, dass börsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen verletzt werden oder sonstige Missstände vorliegen, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse oder die Börsengeschäftsabwicklung beeinträchtigen können, hat sie die Börsenaufsichtsbehörde und die Geschäftsführung unverzüglich zu unterrichten (§ 7 Abs. 5 BörsG).

Da die Handelsüberwachungsstelle nach § 7 Abs. 6 BörsG ihre Aufgaben lediglich im öffentlichen Interesse wahrnimmt, scheiden Individualansprüche von Anlegern aus.

Weblinks

  • Handelsüberwachungsstelle HÜSt. Grundlagen: Steuerung und Kontrolle. Börse Frankfurt, abgerufen am 29. Juli 2018. 

Einzelnachweise

  1. Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 2019, S. 408
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 Jun 2025 / 20:53

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Die Handelsuberwachungsstelle HUSt ist an Borsen ein Organ das den Borsenhandel und die Borsengeschaftsabwicklung kontrolliert AllgemeinesOrgane der Borse sind nach 3 Abs 1 BorsG die Borsengeschaftsfuhrung der Borsenrat der Sanktionsausschuss und die Handelsuberwachungsstelle Wahrend der Borsenrat unter anderem die Geschaftsfuhrung der Borse bestellt und uberwacht ubernimmt die Borsengeschaftsfuhrung die Leitung der Borse und vertritt diese gerichtlich und aussergerichtlich Die Handelsuberwachungsstelle arbeitet eng mit dem Sanktionsausschuss zusammen AufgabenNach 7 Abs 1 BorsG gehort zu ihrem gesetzlichen Auftrag Daten uber den Borsenhandel und die Borsengeschaftsabwicklung systematisch und luckenlos zu erfassen und auszuwerten sowie notwendige Ermittlungen durchzufuhren Dazu gehoren die Beobachtung der Kursfeststellung Kontrolle des Verhaltens der Handelsteilnehmer Einhaltung der Regelwerke borsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen sowie die Gewahrleistung des ordnungsgemassen Handels Die Borsenaufsichtsbehorde kann der Handelsuberwachungsstelle Weisungen erteilen und die Ermittlungen ubernehmen Stellt die Handelsuberwachungsstelle Tatsachen fest welche die Annahme rechtfertigen dass borsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen verletzt werden oder sonstige Missstande vorliegen welche die ordnungsmassige Durchfuhrung des Handels an der Borse oder die Borsengeschaftsabwicklung beeintrachtigen konnen hat sie die Borsenaufsichtsbehorde und die Geschaftsfuhrung unverzuglich zu unterrichten 7 Abs 5 BorsG Da die Handelsuberwachungsstelle nach 7 Abs 6 BorsG ihre Aufgaben lediglich im offentlichen Interesse wahrnimmt scheiden Individualanspruche von Anlegern aus WeblinksHandelsuberwachungsstelle HUSt Grundlagen Steuerung und Kontrolle Borse Frankfurt abgerufen am 29 Juli 2018 EinzelnachweisePetra Buck Heeb Kapitalmarktrecht 2019 S 408Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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