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Justizkanzlei Büdingen

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Die Justizkanzlei Büdingen war ein Gericht zweiter Instanz in den zunächst reichsunmittelbaren Landen der Fürsten und Grafen von Isenburg, dann in dem Rheinbundstaat Fürstentum Isenburg und ab 1816 in der Standesherrschaft Isenburg des Großherzogtums Hessen.

Geschichte

Der Wiener Kongress löste den Rheinbundstaat Fürstentum Isenburg auf. Dessen Gebiet gelangte über einen kurzen Zwischenschritt 1816/17 an das Kurfürstentum Hessen und das Großherzogtum Hessen. Im Zuge dieser Mediatisierung blieben aber die Rechte der nunmehrigen Standesherren gegenüber ihren bisherigen Untertanen, auch hinsichtlich ihrer Befugnisse in der Rechtsprechung, ungeschmälert erhalten. Auch als Standesherren übten sie weiterhin die Rechtsprechung aus und das Großherzogtum musste dulden, dass sie dies auch in zweiter Instanz weiterhin taten. Dafür bestand allerdings die Bedingung, dass dort die gleichen Verfahren angewandt wurden, wie am Hofgericht, dem staatlichen Gericht zweiter Instanz. Dies geschah Seitens der Isenburger Standesherren mit zwei Justizkanzleien, der Justizkanzlei Büdingen (Großherzogtum Hessen) und der (Kurfürstentum Hessen). Die Justizkanzlei Büdingen war als isenburgische Behörde mindestens seit dem 18. Jahrhundert etabliert.

Der Betrieb dieses „privat“ organisierten Gerichtswesens erwies sich einerseits für die Standesherren als dauerhafte wirtschaftliche Belastung. Auch eine „Arbeitsgemeinschaft“ mit dem Fürsten von Stolberg zum Betrieb der Justizkanzlei (offiziell: Großherzoglich Hessische, fürstlich und gräflich Isenburgische und gräflich Stolbergische Gesamt-Justiz-Kanzlei) half offenbar wenig. Andererseits war das Großherzogtum daran interessiert, in seinem Staatsgebiet das Rechtsprechungsmonopol zu erlangen. Im Zuge der beabsichtigten und dann 1821 durchgeführten Verwaltungs- und Justizreform im Großherzogtum Hessen verhandelte der Staat seit 1820 mit allen Standesherren über die Abgabe der von diesen betriebenen Gerichtsorganisationen an den Staat. 1823 wurde die Struktur der Gerichte in der Standesherrschaft der in den Dominiallanden (den Gebieten des Großherzogtums mit ausschließlicher Zuständigkeit des Staates in Verwaltung und Rechtsprechung) angeglichen. Dabei wurde aus den bestehenden Ämtern der Fürsten und Grafen von Isenburg die Rechtsprechung ausgegliedert und daraus die neuen erstinstanzlichen Landgerichte Büdingen und Offenbach gebildet. Zum 1. Januar 1827 verzichtete Isenburg dann zugunsten der staatlichen Rechtsprechung komplett auf eigene Rechtsprechung der ersten Instanz.

Schon zuvor aber, zum 1. Juli 1825, war die Justizkanzlei Büdingen aufgelöst worden. Dabei wurden deren Aufgaben für die Teile ihres Gerichtsbezirks, die in der Provinz Starkenburg lagen – das betraf vor allem das Landgericht Offenbach – an das Hofgericht Darmstadt übertragen, soweit der Gerichtsbezirk in der Provinz Oberhessen lag, also der Bezirk des Landgericht Büdingen, gingen die Aufgaben auf das Hofgericht Gießen über. Dabei wurde der letzte Direktor der Justizkanzlei Büdingen, Konrad Dietz, vom Staat übernommen und als stellvertretender Leiter des Hofgerichts Gießen, ebenfalls mit dem Titel eines Direktors, eingesetzt.

Instanzielle Zuständigkeit

Der Justizkanzlei Büdingen nachgeordnet waren anfangs die isenburger Ämter in ihrer Funktion als Gerichte erster Instanz, denn Verwaltung und Rechtsprechung waren bis 1823 noch nicht getrennt. Staatlicherseits erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung im Großherzogtum 1821. Es dauerte dann noch zwei weitere Jahre, bevor der Staat und die Standesherrschaft sich darauf einigten, die Reform auch in den isenburgischen Landen durchzuführen und auch hier die erstinstanzliche Rechtsprechung der Ämter durch Landgerichte zu ersetzen.

Der Justizkanzlei Büdingen übergeordnet war als dritte Instanz das Hofgericht Gießen, das zweitinstanzliche, staatliche Gericht für die Provinz Oberhessen. In Im Bezirk der Justizkanzlei Büdingen wies der Instanzenzug für Rechtssuchende dadurch eine zusätzliche Instanz auf.

Örtliche Zuständigkeit

Der Gerichtsbezirk der Justizkanzlei Büdingen erstreckte sich über:

Amt bis
1821 (Stolberg)
1823 (Isenburg)
Landgericht ab

1821 (Stolberg)
1823 (Isenburg)
Provinz /
Hofgericht nach 1825
Standesherrschaft Anmerkung
Assenheim Landgericht Büdingen Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Isenburg
Büdingen Landgericht Büdingen Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Isenburg
Dreieichenhain Landgericht Offenbach Provinz Starkenburg
Hofgericht Darmstadt
Isenburg
Gedern Landgericht Ortenberg Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Stolberg zuvor: Justizkanzlei Gedern
Marienborn Landgericht Büdingen Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Isenburg
Mockstadt Landgericht Büdingen Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Isenburg
Offenbach Landgericht Offenbach Provinz Starkenburg
Hofgericht Darmstadt
Isenburg
Ortenberg Landgericht Ortenberg Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Stolberg zuvor: Justizkanzlei Gedern
Philippseich Landgericht Offenbach Provinz Starkenburg
Hofgericht Darmstadt
Isenburg
Wenings Landgericht Büdingen Provinz Oberhessen
Hofgericht Gießen
Isenburg

Personal

  • Konrad Dietz, Direktor bis 1825

Literatur

  • L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 39ff.
  • Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6
  • Theodor Hartleben (Hg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1, Band 2. Johann Andreas Kranzbühler, Darmstadt 1832.
  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].

Einzelnachweise

  1. Reus, [ohne Seitenzählung], Abschnitt Standesherrliche Ämter und Patrimonialgerichte.
  2. Franz / Hofmann / Schaab, S. 162.
  3. Vgl.: HStAD > E 9.1 > Justiz in der Grafschaft Isenburg-Büdingen = Bestand des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt.
  4. Hartleben, S. 271.
  5. Die Auflösung der Großherzoglich Hessischen Fürstlich und Gräflich Isenburgischen und Gräflich Stolbergischen Gesamt-Justiz-Kanzlei zu Büdingen betreffend vom 10. Februar 1825. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 23. Februar 1825, S. 97.
  6. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek). 
  7. Die neue Eintheilung des Fürstlich Isenburgischen Standesbezirks betreffend vom 23. Januar 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 21. Februar 1823, S. 53
  8. Bekanntmachung die Abtretung der Fürstlich Isenburgischen standesherrlichen Gerechtsamen rücksichtlich der Justiz- und Polizeigewalt betreffend vom 10. Dezember 1826. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 35 vom 27. Dezember 1826, S. 337.
  9. Friedrich Battenberg: Bestand G 26 A – Hofgericht der Provinz Oberhessen = Repertorien des Staatsarchivs Darmstadt. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Darmstadt 2007, S. XXXIX. Digitalisat

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 02:27

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Die Justizkanzlei Budingen war ein Gericht zweiter Instanz in den zunachst reichsunmittelbaren Landen der Fursten und Grafen von Isenburg dann in dem Rheinbundstaat Furstentum Isenburg und ab 1816 in der Standesherrschaft Isenburg des Grossherzogtums Hessen GeschichteDer Wiener Kongress loste den Rheinbundstaat Furstentum Isenburg auf Dessen Gebiet gelangte uber einen kurzen Zwischenschritt 1816 17 an das Kurfurstentum Hessen und das Grossherzogtum Hessen Im Zuge dieser Mediatisierung blieben aber die Rechte der nunmehrigen Standesherren gegenuber ihren bisherigen Untertanen auch hinsichtlich ihrer Befugnisse in der Rechtsprechung ungeschmalert erhalten Auch als Standesherren ubten sie weiterhin die Rechtsprechung aus und das Grossherzogtum musste dulden dass sie dies auch in zweiter Instanz weiterhin taten Dafur bestand allerdings die Bedingung dass dort die gleichen Verfahren angewandt wurden wie am Hofgericht dem staatlichen Gericht zweiter Instanz Dies geschah Seitens der Isenburger Standesherren mit zwei Justizkanzleien der Justizkanzlei Budingen Grossherzogtum Hessen und der Kurfurstentum Hessen Die Justizkanzlei Budingen war als isenburgische Behorde mindestens seit dem 18 Jahrhundert etabliert Der Betrieb dieses privat organisierten Gerichtswesens erwies sich einerseits fur die Standesherren als dauerhafte wirtschaftliche Belastung Auch eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Fursten von Stolberg zum Betrieb der Justizkanzlei offiziell Grossherzoglich Hessische furstlich und graflich Isenburgische und graflich Stolbergische Gesamt Justiz Kanzlei half offenbar wenig Andererseits war das Grossherzogtum daran interessiert in seinem Staatsgebiet das Rechtsprechungsmonopol zu erlangen Im Zuge der beabsichtigten und dann 1821 durchgefuhrten Verwaltungs und Justizreform im Grossherzogtum Hessen verhandelte der Staat seit 1820 mit allen Standesherren uber die Abgabe der von diesen betriebenen Gerichtsorganisationen an den Staat 1823 wurde die Struktur der Gerichte in der Standesherrschaft der in den Dominiallanden den Gebieten des Grossherzogtums mit ausschliesslicher Zustandigkeit des Staates in Verwaltung und Rechtsprechung angeglichen Dabei wurde aus den bestehenden Amtern der Fursten und Grafen von Isenburg die Rechtsprechung ausgegliedert und daraus die neuen erstinstanzlichen Landgerichte Budingen und Offenbach gebildet Zum 1 Januar 1827 verzichtete Isenburg dann zugunsten der staatlichen Rechtsprechung komplett auf eigene Rechtsprechung der ersten Instanz Schon zuvor aber zum 1 Juli 1825 war die Justizkanzlei Budingen aufgelost worden Dabei wurden deren Aufgaben fur die Teile ihres Gerichtsbezirks die in der Provinz Starkenburg lagen das betraf vor allem das Landgericht Offenbach an das Hofgericht Darmstadt ubertragen soweit der Gerichtsbezirk in der Provinz Oberhessen lag also der Bezirk des Landgericht Budingen gingen die Aufgaben auf das Hofgericht Giessen uber Dabei wurde der letzte Direktor der Justizkanzlei Budingen Konrad Dietz vom Staat ubernommen und als stellvertretender Leiter des Hofgerichts Giessen ebenfalls mit dem Titel eines Direktors eingesetzt Instanzielle ZustandigkeitDer Justizkanzlei Budingen nachgeordnet waren anfangs die isenburger Amter in ihrer Funktion als Gerichte erster Instanz denn Verwaltung und Rechtsprechung waren bis 1823 noch nicht getrennt Staatlicherseits erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung im Grossherzogtum 1821 Es dauerte dann noch zwei weitere Jahre bevor der Staat und die Standesherrschaft sich darauf einigten die Reform auch in den isenburgischen Landen durchzufuhren und auch hier die erstinstanzliche Rechtsprechung der Amter durch Landgerichte zu ersetzen Der Justizkanzlei Budingen ubergeordnet war als dritte Instanz das Hofgericht Giessen das zweitinstanzliche staatliche Gericht fur die Provinz Oberhessen In Im Bezirk der Justizkanzlei Budingen wies der Instanzenzug fur Rechtssuchende dadurch eine zusatzliche Instanz auf Ortliche ZustandigkeitDer Gerichtsbezirk der Justizkanzlei Budingen erstreckte sich uber Amt bis 1821 Stolberg 1823 Isenburg Landgericht ab 1821 Stolberg 1823 Isenburg Provinz Hofgericht nach 1825 Standesherrschaft AnmerkungAssenheim Landgericht Budingen Provinz Oberhessen Hofgericht Giessen IsenburgBudingen Landgericht Budingen Provinz Oberhessen Hofgericht Giessen IsenburgDreieichenhain Landgericht Offenbach Provinz Starkenburg Hofgericht Darmstadt IsenburgGedern Landgericht Ortenberg Provinz Oberhessen Hofgericht Giessen Stolberg zuvor Justizkanzlei GedernMarienborn Landgericht Budingen Provinz Oberhessen Hofgericht Giessen IsenburgMockstadt Landgericht Budingen Provinz Oberhessen Hofgericht Giessen IsenburgOffenbach Landgericht Offenbach Provinz Starkenburg Hofgericht Darmstadt IsenburgOrtenberg Landgericht Ortenberg Provinz Oberhessen Hofgericht Giessen Stolberg zuvor Justizkanzlei GedernPhilippseich Landgericht Offenbach Provinz Starkenburg Hofgericht Darmstadt IsenburgWenings Landgericht Budingen Provinz 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