Der Kölner Zeitungskrieg war die Auseinandersetzung zwischen kostenlosen Gratiszeitungen und den etablierten Tageszeitun
Kölner Zeitungskrieg

Der Kölner Zeitungskrieg war die Auseinandersetzung zwischen kostenlosen Gratiszeitungen und den etablierten Tageszeitungen im Kölner Stadtgebiet ab 1999. Bereits im Juli 2001 kam es zur Einstellung der Gratiszeitungen, wodurch der Streit faktisch beendet wurde.
Entstehungsgeschichte
Marktführer unter den Boulevardzeitungen in Köln war und ist der Express (Hauptausgabe Köln/Bonn) mit einer verkauften Auflage von 63.373 Exemplaren, gefolgt von der Bild mit einer Auflage von 17.436 Exemplaren (2012). Diese Marktführer-Stellung geriet in Gefahr, als ab 13. Dezember 1999 die unentgeltliche und anzeigenfinanzierte Tageszeitung 20 Minuten mit einer Auflage von 150.000 Exemplaren in Köln erschien.
Diese Gratiszeitung wurde von der Berliner Schibsted AG, einem Tochterunternehmen der norwegischen Schibsted-Verlagsgruppe, herausgebracht. Ihr Umfang betrug 24 Seiten, die sich vor allem an einen jungen Leserkreis wandten; sie wurde im Stadtgebiet kostenlos verteilt. Hierin sahen die etablierten Tageszeitungen einen unlauteren Wettbewerb, sodass der Axel-Springer-Verlag am 17. Dezember 1999 Klage vor dem Landgericht Berlin erhob. Der Springer-Verlag konnte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin erwirken, die der Schibsted AG verbot, unter dem Titel „20 Minuten“ und/oder einem anderen Titel ein montags bis freitags erscheinendes Presseerzeugnis mit einem Inhalt wie und in der Aufmachung einer Tageszeitung mit überregionalen und regionalen Nachrichten unentgeltlich zu verbreiten und/oder abgeben zu lassen. Dieses Urteil wurde durch Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11. Februar 2000 aufgehoben.
Bereits am 13. Februar 2000 begann die Schibsted AG damit, die ausschließlich durch Anzeigen finanzierte Zeitung in allen Kölner Straßenbahn- und U-Bahn-Stationen in dort eingerichteten eigenen Zeitungsautomaten auszulegen und von Mitarbeitern an belebten Stellen im Kölner Stadtgebiet flächendeckend zu verteilen. Vorbild war ein erfolgreiches Geschäftsmodell aus Schweden. In Stockholm hatte der Schibsted-Konkurrent Stenbeck 1995 die kostenlose U-Bahn-Zeitung Metro gestartet.
Reaktion der etablierten Tageszeitungen
Hierauf reagierten die etablierten Zeitungsverlage und brachten ihrerseits kostenlose Exemplare als Abwehrreaktion auf den Markt.
Köln Extra
Der Berliner Axel-Springer-Verlag sah den Marktanteil der Regionalausgabe Bild Köln bedroht und begann am gleichen Tag den Vertrieb von Köln Extra. In offiziellen Erklärungen wurde die 24-seitige Tageszeitung, die ebenfalls kostenlos verteilt wurde, als Abwehrmaßnahme bezeichnet. Die Auflage betrug rund 100.000 Stück und wurde vom Tochterunternehmen as extra medien GmbH herausgegeben, die Zentralredaktion befand sich in Hamburg.
Kölner Morgen
Nachdem der Kölner DuMont-Verlag zunächst eine kostenlose Leseprobe des Kölner Express verteilt hatte, brachte er ab dem 14. Februar 2000 die Gratiszeitung Kölner Morgen heraus. Auch diese hatte einen Umfang von 24 Seiten, die Auflage betrug ebenfalls rund 100.000 Stück. Chefredakteur dieser Zeitung war Dieter Grospitz, Verlagsleiter Robert Danch.
Fortsetzung des Rechtsstreits
Das Berliner Kammergericht sah in den Auflageneinbußen der Bild Köln keine Schädigung des Pressevertriebsmarktes. Daraufhin klagte der die Kölner Boulevardzeitung Express vertretende Verlag M. DuMont Schauberg gegen die kostenlose Abgabe einer ausschließlich anzeigenfinanzierten Tageszeitung, weil er hierin einen Verstoß auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erblickte. Dies sei unlauterer Wettbewerb, der als Marktstörung gegen § 1 UWG verstoße.
Bereits das Landgericht Köln wertete eine Gratiszeitung zwar als potentiellen Verstoß gegen § 1 UWG, sah in diesem Fall jedoch kein „übertriebenes Anlocken“, keinen „Vernichtungs- oder Behinderungswettbewerb“ und auch keine „Marktstörung“. Das Oberlandesgericht Köln entschied in dieser Sache im Mai 2001, dass die kostenlose Abgabe der ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung „20 Minuten Köln“ im Sinne des § 1 UWG nicht sittenwidrig ist. Zudem bedeute allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht werde, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Revisionsverfahren im November 2003 das Urteil des OLG Köln und fügte hinzu, dass auch kostenlose Pendlerzeitungen wie „20 Minuten“ wie etablierte Tageszeitungen durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützt seien und dieses Vorrang vor dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb habe, solange keine existenzbedrohenden Auswirkungen nachgewiesen würden; kauf- und anzeigenfinanzierte Zeitungen seien im Wettbewerb gleichberechtigt.
Einstellung aller drei Gratiszeitungen
Noch vor dem endgültigen BGH-Urteil erschien bereits am 11. Juli 2001 die letzte Ausgabe von „20 Minuten Köln“. Die Schibsted-Verlagsgruppe ließ verlauten, dass die Verteilung des Blatts nicht wirtschaftlich sei, solange man sich auf den Raum Köln beschränke. Eine Ausweitung auf die Bundesrepublik, die vermutlich mehr Anzeigenkunden gebracht und dem Blatt zu mehr Wirtschaftlichkeit verholfen hätte, wurde zuletzt 2002 verworfen. Köln Extra wurde am 12. Juli eingestellt, Pläne zur Neupositionierung wurden im Oktober 2001 verworfen. Der Kölner Morgen folgte am 13. Juli 2001.
In allen drei Verlagsgruppen sorgten die defizitären Gratiszeitungen für größere Verluste. Die Financial Times Deutschland sprach zum Zeitpunkt der Einstellung (für das Jahr 2000) von 10 Mio. DM Aufwand bei Schibsted und „einem hohen einstelligen Millionenbetrag“ als Verlust bei Axel Springer. Die Verluste bei DuMont wurden „ähnlich hoch“ eingeschätzt.
Weblinks
- Bericht des Wissenschaftlichen Instituts für Presseforschung und Medienberatung, Köln
Einzelnachweise
- Statista Das Statistik-Portal, Verkaufte Auflage der Tageszeitungen in Köln im 1. Quartal 2012
- KGR 2000, 197 ff.
- BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 - Stumme Verkäufer
- LG Köln, Urteil vom 3. Februar 2000 - Az. 84 O 94/99 und 84 O 3/00
- OLG Köln, Urteil vom 11. Mai 2001 - Az. 6 U 151/00
- BGH, Urteil vom 20. November 2003, Az.: I ZR 151/01
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Kolner Zeitungskrieg war die Auseinandersetzung zwischen kostenlosen Gratiszeitungen und den etablierten Tageszeitungen im Kolner Stadtgebiet ab 1999 Bereits im Juli 2001 kam es zur Einstellung der Gratiszeitungen wodurch der Streit faktisch beendet wurde EntstehungsgeschichteMarktfuhrer unter den Boulevardzeitungen in Koln war und ist der Express Hauptausgabe Koln Bonn mit einer verkauften Auflage von 63 373 Exemplaren gefolgt von der Bild mit einer Auflage von 17 436 Exemplaren 2012 Diese Marktfuhrer Stellung geriet in Gefahr als ab 13 Dezember 1999 die unentgeltliche und anzeigenfinanzierte Tageszeitung 20 Minuten mit einer Auflage von 150 000 Exemplaren in Koln erschien Diese Gratiszeitung wurde von der Berliner Schibsted AG einem Tochterunternehmen der norwegischen Schibsted Verlagsgruppe herausgebracht Ihr Umfang betrug 24 Seiten die sich vor allem an einen jungen Leserkreis wandten sie wurde im Stadtgebiet kostenlos verteilt Hierin sahen die etablierten Tageszeitungen einen unlauteren Wettbewerb sodass der Axel Springer Verlag am 17 Dezember 1999 Klage vor dem Landgericht Berlin erhob Der Springer Verlag konnte eine einstweilige Verfugung des Landgerichts Berlin erwirken die der Schibsted AG verbot unter dem Titel 20 Minuten und oder einem anderen Titel ein montags bis freitags erscheinendes Presseerzeugnis mit einem Inhalt wie und in der Aufmachung einer Tageszeitung mit uberregionalen und regionalen Nachrichten unentgeltlich zu verbreiten und oder abgeben zu lassen Dieses Urteil wurde durch Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11 Februar 2000 aufgehoben Bereits am 13 Februar 2000 begann die Schibsted AG damit die ausschliesslich durch Anzeigen finanzierte Zeitung in allen Kolner Strassenbahn und U Bahn Stationen in dort eingerichteten eigenen Zeitungsautomaten auszulegen und von Mitarbeitern an belebten Stellen im Kolner Stadtgebiet flachendeckend zu verteilen Vorbild war ein erfolgreiches Geschaftsmodell aus Schweden In Stockholm hatte der Schibsted Konkurrent Stenbeck 1995 die kostenlose U Bahn Zeitung Metro gestartet Reaktion der etablierten TageszeitungenHierauf reagierten die etablierten Zeitungsverlage und brachten ihrerseits kostenlose Exemplare als Abwehrreaktion auf den Markt Koln Extra Der Berliner Axel Springer Verlag sah den Marktanteil der Regionalausgabe Bild Koln bedroht und begann am gleichen Tag den Vertrieb von Koln Extra In offiziellen Erklarungen wurde die 24 seitige Tageszeitung die ebenfalls kostenlos verteilt wurde als Abwehrmassnahme bezeichnet Die Auflage betrug rund 100 000 Stuck und wurde vom Tochterunternehmen as extra medien GmbH herausgegeben die Zentralredaktion befand sich in Hamburg Kolner Morgen Nachdem der Kolner DuMont Verlag zunachst eine kostenlose Leseprobe des Kolner Express verteilt hatte brachte er ab dem 14 Februar 2000 die Gratiszeitung Kolner Morgen heraus Auch diese hatte einen Umfang von 24 Seiten die Auflage betrug ebenfalls rund 100 000 Stuck Chefredakteur dieser Zeitung war Dieter Grospitz Verlagsleiter Robert Danch Fortsetzung des RechtsstreitsDas Berliner Kammergericht sah in den Auflageneinbussen der Bild Koln keine Schadigung des Pressevertriebsmarktes Daraufhin klagte der die Kolner Boulevardzeitung Express vertretende Verlag M DuMont Schauberg gegen die kostenlose Abgabe einer ausschliesslich anzeigenfinanzierten Tageszeitung weil er hierin einen Verstoss auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erblickte Dies sei unlauterer Wettbewerb der als Marktstorung gegen 1 UWG verstosse Bereits das Landgericht Koln wertete eine Gratiszeitung zwar als potentiellen Verstoss gegen 1 UWG sah in diesem Fall jedoch kein ubertriebenes Anlocken keinen Vernichtungs oder Behinderungswettbewerb und auch keine Marktstorung Das Oberlandesgericht Koln entschied in dieser Sache im Mai 2001 dass die kostenlose Abgabe der ausschliesslich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung 20 Minuten Koln im Sinne des 1 UWG nicht sittenwidrig ist Zudem bedeute allein die Tatsache dass eine gewohnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht werde regelmassig noch keine wettbewerbswidrige Marktstorung Der Bundesgerichtshof bestatigte im Revisionsverfahren im November 2003 das Urteil des OLG Koln und fugte hinzu dass auch kostenlose Pendlerzeitungen wie 20 Minuten wie etablierte Tageszeitungen durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschutzt seien und dieses Vorrang vor dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb habe solange keine existenzbedrohenden Auswirkungen nachgewiesen wurden kauf und anzeigenfinanzierte Zeitungen seien im Wettbewerb gleichberechtigt Einstellung aller drei GratiszeitungenNoch vor dem endgultigen BGH Urteil erschien bereits am 11 Juli 2001 die letzte Ausgabe von 20 Minuten Koln Die Schibsted Verlagsgruppe liess verlauten dass die Verteilung des Blatts nicht wirtschaftlich sei solange man sich auf den Raum Koln beschranke Eine Ausweitung auf die Bundesrepublik die vermutlich mehr Anzeigenkunden gebracht und dem Blatt zu mehr Wirtschaftlichkeit verholfen hatte wurde zuletzt 2002 verworfen Koln Extra wurde am 12 Juli eingestellt Plane zur Neupositionierung wurden im Oktober 2001 verworfen Der Kolner Morgen folgte am 13 Juli 2001 In allen drei Verlagsgruppen sorgten die defizitaren Gratiszeitungen fur grossere Verluste Die Financial Times Deutschland sprach zum Zeitpunkt der Einstellung fur das Jahr 2000 von 10 Mio DM Aufwand bei Schibsted und einem hohen einstelligen Millionenbetrag als Verlust bei Axel Springer Die Verluste bei DuMont wurden ahnlich hoch eingeschatzt WeblinksBericht des Wissenschaftlichen Instituts fur Presseforschung und Medienberatung KolnEinzelnachweiseStatista Das Statistik Portal Verkaufte Auflage der Tageszeitungen in Koln im 1 Quartal 2012 KGR 2000 197 ff BGH GRUR 1996 778 WRP 1996 889 Stumme Verkaufer LG Koln Urteil vom 3 Februar 2000 Az 84 O 94 99 und 84 O 3 00 OLG Koln Urteil vom 11 Mai 2001 Az 6 U 151 00 BGH Urteil vom 20 November 2003 Az I ZR 151 01