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Kündigung lateinisch renuntiatio englisch termination französisch résiliation ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsg

Kündigung

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Kündigung (lateinisch renuntiatio; englisch termination, französisch résiliation) ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

Allgemeines

Bei Schuldverhältnissen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, kann die eine von der anderen Vertragspartei eine Leistung oder Gegenleistung fordern, solange das Schuldverhältnis besteht. Schuldverhältnisse enden entweder mit der vereinbarten Laufzeit oder Fälligkeit, der vereinbarten Frist, dem Rücktritt oder durch Kündigung. Dauerschuldverhältnisse wie Arbeitsvertrag (siehe Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung des Arbeitsvertrags), Gesellschaftsvertrag, Handyvertrag, Kreditvertrag (siehe Kreditkündigung), Leasing, Leihe, Miete, Mobilfunkvertrag, Pacht oder Versicherungsvertrag sind häufig unbefristet und können daher ausschließlich durch Kündigung beendet werden.

Kündigungsfrist

Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Zugang der Kündigung und dem durch die Kündigung bewirkten Ende des Vertragsverhältnisses liegt. Sie kann gesetzlich vorgegeben oder vertraglich vereinbart sein.

Rechtslage in einzelnen Rechtsordnungen

Die Kündigung hat in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Bedeutungen.

  • Deutschland: Kündigung (Deutschland)
    • im Arbeitsrecht: Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)
    • im Mietrecht: Kündigung von Mietverträgen
  • Österreich:
    • im Arbeitsrecht: Arbeitsrecht (Österreich) #Kündigung
    • im Mietrecht: Kündigung von Mietverträgen#Die Kündigung von Mietverträgen nach österreichischem Mietrecht
  • Schweiz:
    • im Arbeitsrecht: Arbeitsrecht (Schweiz) #Auflösung des Arbeitsverhältnisses
    • im Mietrecht: Kündigung von Mietverträgen#Mietvertrags-Kündigung in der Schweiz

Siehe auch

  • Kündigungsfristen im Arbeitsrecht (in Deutschland, Österreich und der Schweiz)

Einzelnachweise

  1. Hans-Friedrich Müller in Walter Erman (Hrsg.), BGB-Kommentar, 16. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, 2020, Einleitung vor § 104 Rn. 25; ISBN 978-3504471040
  2. Rudolf Stürzer/Michael Koch, Vermieter-Lexikon: Der Ratgeber für die tägliche Praxis, 2010, S. K-167
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4033412-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 23 Jun 2025 / 12:15

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Kundigung lateinisch renuntiatio englisch termination franzosisch resiliation ist der Rechtsbegriff fur ein Gestaltungsgeschaft das die Beendigung eines Schuldverhaltnisses durch einseitige empfangsbedurftige Willenserklarung zum Inhalt hat AllgemeinesBei Schuldverhaltnissen insbesondere bei Dauerschuldverhaltnissen kann die eine von der anderen Vertragspartei eine Leistung oder Gegenleistung fordern solange das Schuldverhaltnis besteht Schuldverhaltnisse enden entweder mit der vereinbarten Laufzeit oder Falligkeit der vereinbarten Frist dem Rucktritt oder durch Kundigung Dauerschuldverhaltnisse wie Arbeitsvertrag siehe Beendigung des Arbeitsverhaltnisses Kundigung des Arbeitsvertrags Gesellschaftsvertrag Handyvertrag Kreditvertrag siehe Kreditkundigung Leasing Leihe Miete Mobilfunkvertrag Pacht oder Versicherungsvertrag sind haufig unbefristet und konnen daher ausschliesslich durch Kundigung beendet werden KundigungsfristAls Kundigungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet der zwischen dem Zugang der Kundigung und dem durch die Kundigung bewirkten Ende des Vertragsverhaltnisses liegt Sie kann gesetzlich vorgegeben oder vertraglich vereinbart sein Rechtslage in einzelnen RechtsordnungenDie Kundigung hat in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Bedeutungen Deutschland Kundigung Deutschland im Arbeitsrecht Kundigung deutsches Arbeitsrecht im Mietrecht Kundigung von Mietvertragen Osterreich im Arbeitsrecht Arbeitsrecht Osterreich Kundigung im Mietrecht Kundigung von Mietvertragen Die Kundigung von Mietvertragen nach osterreichischem Mietrecht Schweiz im Arbeitsrecht Arbeitsrecht Schweiz Auflosung des Arbeitsverhaltnisses im Mietrecht Kundigung von Mietvertragen Mietvertrags Kundigung in der SchweizSiehe auchKundigungsfristen im Arbeitsrecht in Deutschland Osterreich und der Schweiz EinzelnachweiseHans Friedrich Muller in Walter Erman Hrsg BGB Kommentar 16 Auflage Verlag Dr Otto Schmidt 2020 Einleitung vor 104 Rn 25 ISBN 978 3504471040 Rudolf Sturzer Michael Koch Vermieter Lexikon Der Ratgeber fur die tagliche Praxis 2010 S K 167Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4033412 0 GND Explorer lobid OGND AKS

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