Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen Sie organisiert die fläc
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie organisiert die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung und vertritt die Interessen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) | |
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Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1931 |
Vorläufer | Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands |
Zweck | Ärztliche Selbstverwaltung |
Vorsitz | Andreas Gassen, (seit 2014 Vorsitzender, fachärztliche Versorgung) (seit 2017 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, hausärztliche Versorgung) (seit 2023 Vorstandsmitglied) |
Mitglieder | 17 Kassenärztliche Vereinigungen der Länder |
Website | www.kbv.de |
Geschichte
Die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen geht zurück auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahre 1931, welche die Arbeitskämpfe zwischen Ärzten und Krankenkassen schlichten sollte. Sie hatte die endgültige Ablösung des , in dem jeder Arzt einzeln Abrechnungsverträge mit den Krankenkassen schloss, zur Folge und führte zur Errichtung eines Systems von regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurden die gerade erst gegründeten regionalen Organisationen in der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) gleichgeschaltet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde 1955 als Rechtsnachfolgerin der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands gegründet.
Zur Aufarbeitung der Rolle der Ärzteschaft im Nationalsozialismus beteiligt sich die KBV an einem Forschungspreis, den sie zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundesärztekammer (BÄK) ausschreibt.
Das Forschungsprojekt „KBV übernimmt Verantwortung“, in Zusammenarbeit mit Samuel Salzborn von der Technischen Universität Berlin, beschäftigt sich mit der Rolle der Vorgängerorganisation der KBV, der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD), während der Zeit des Nazi-Terrors zwischen 1933 und 1945.
Ziele
Die KBV organisiert zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung. Sie soll sicherstellen, dass die rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Betreuung erhalten.
Daneben ist ihre Aufgabe vor allem die politische Interessenvertretung der in Praxen ambulant tätigen Ärzte- und Psychotherapeuten auf Bundesebene: Wenn es um Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitische Entscheidungen auf Bundesebene geht, bringt die KBV die Position der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ein. Genauso beteiligt ist sie bei Verhandlungen zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und zur Honorierung der Ärzte beteiligt.
Zu den wichtigsten selbstgesteckten Zielen gehört, die Bedingungen so zu verbessern, dass die Körperschaften den gesetzlichen Auftrag und die Verantwortung auch wirklich übernehmen können, die Versorgung sicherzustellen. Die KBV setzt sich zudem für die diagnostische und therapeutische Freiheit ein. Außerdem will die KBV eine angemessene, sichere und nachvollziehbare Vergütung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erreichen.
Organisation
Vertreterversammlung
Das höchste Entscheidungsgremium der KBV ist die Vertreterversammlung. Sie hat 60 Mitglieder, die sich aus Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Ehrenamtlern zusammensetzen: 24 Fachärzte, 24 Hausärzte, 6 Psychotherapeuten und 6 Mitglieder, die weder Arzt noch Psychotherapeut sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen für sechs Jahre gewählt und in die KBV-Vertreterversammlung entsandt.
Die Vertreterversammlung wählt den KBV-Vorstand, der aus einem haus- und einem fachärztlichen Mitglied sowie einem weiteren Mitglied besteht. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein.
Die Vertreterversammlung bildet mehrere Ausschüsse, die mit Delegierten besetzt werden.
Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung
- Vorsitzende der Vertreterversammlung: Petra Reis-Berkowicz
- Erste stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung: Anke Pielsticker
- Zweiter stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung: Rolf Englisch
Mitglieder und Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung
- Mitglieder der Vertreterversammlung (16. Amtsperiode)
- Beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung
- Beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung
- Beratender Fachausschuss für Psychotherapie
- Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten
- Finanzausschuss
- Koordinierungsausschuss
- Satzungsausschuss
- Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
- Compliance-Ausschuss
Vorstand
Der Vorstand ist das Führungsorgan der KBV. Er entwickelt die gesundheitspolitische und strategische Ausrichtung der Körperschaft und vertritt sie in allen Fragen nach außen und innen.
Am 3. März 2023 sind für die 16. Wahlperiode bzw. sechs Jahre folgende drei Vorstandsmitglieder gewählt worden:
- Andreas Gassen: Vorstandsvorsitzender
- Stephan Hofmeister: stellvertretender Vorstandsvorsitzender
- Sibylle Steiner: Mitglied des Vorstands
Ausschüsse
Die KBV bringt ihre Kompetenz in unterschiedliche Ausschüsse ein und erfüllt damit satzungsgemäße Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- Bewertungsausschuss
- Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses
- Erweiterter Bewertungsausschuss
- Bundesschiedsamt
Kooperationen
- Zi: Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung ist das unabhängige Forschungsinstitut der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Kooperationsgemeinschaft Mammographie: Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen betreibt sie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms.
- ÄZQ: Die KBV unterhielt von 1995 bis Ende 2024 das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin als gemeinsame Institution mit der Bundesärztekammer.
Tochterunternehmen
- kv.digital GmbH: Entwicklung von Plattform-, Web- und App-Lösungen für die Digitalisierung der niedergelassenen ärztlichen Versorgung.
- mio42 GmbH: Entwicklung sogenannter medizinischer Informationsobjekte, die dazu dienen, medizinische Daten – etwa in einer elektronischen Patientenakte – standardisiert zu dokumentieren.
- DSSG mbH: IT-Dienstleister der KBV
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V.
Bundesarztregister
Die KBV führt das Bundesarztregister, in dem sämtliche Arztregistereinträge aller KVen gespeichert sind.
Aufgaben
Die Hauptaufgaben der KBV lassen sich unter folgenden Stichpunkten zusammenfassen: Interessenvertretung der Politik, Sicherstellung und Versorgung.
Interessenvertretung
Die KBV überwacht die Pflichten der freiberuflichen, in Praxen ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten. Sie vertritt die Interessen der Politik und der Öffentlichkeit und bringt ihren Sachverstand in die gesundheitspolitische Diskussion ein. Sie setzt sich auf Bundesebene für die Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und die freie Arztwahl ein. Sie kämpft vor allem dafür, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten.
Die KBV vertritt auf Bundesebene die Rechte der Krankenkassen gegenüber den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten (Paragraf 75 Abs. 2 S. 1 SGB V). Die Rechtsprechung leitet daraus ab, dass die KBV kein allgemeinpolitisches Mandat hat (so z. B. der Bundesgerichtshof (BGH) im Beschluss vom 13. Mai 1985, Az. AnwZ (B) 49/84). Anerkannt ist aber, dass sie sich in berufspolitischen Belangen auch gegenüber Politik, dem Gesetzgeber, Berufsverbänden, Industrie und der Öffentlichkeit einsetzt (so Nösser/Schröder, in Heidelberger Kommentar, Mr. 2800, Rn. 27).
Ihren Forderungen für angemessene Bereitstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen verleiht die KBV regelmäßig in Verhandlungen mit den Kassen Nachdruck: beim Abschluss von Verträgen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und in Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, Bundesschiedsamt und Bewertungsausschuss.
Um die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu verbessern, setzt sie sich dafür ein, Bürokratie im Arztalltag abzubauen und Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen.
Sicherstellung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen (sogenannter Sicherstellungsauftrag in Paragraf 75 Abs. 1 SGB V). Dieser gesetzliche Auftrag geht auf intensive Auseinandersetzungen der Ärzteschaft mit den Kassen am Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ärztliches Ziel waren nicht einfach bessere Arbeitsbedingungen oder Honorarerhöhungen, sondern Kollektivverträge mit den Kassen und die freie Arztwahl für die Versicherten.
Mit dem sogenannten Berliner Abkommen, das 2013 sein hundertjähriges Jubiläum feierte, wurden wesentliche Fortschritte erzielt, die bis heute maßgeblich sind für das Verhältnis von Ärzten und Krankenkassen. Dazu gehört die – wenn damals auch noch eingeschränkte – freie Arztwahl, der verbriefte Anspruch der Ärzte auf eine in Form und Höhe angemessene Entschädigung sowie die Errichtung von Schiedsinstanzen.
Das war die Geburtsstunde der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen, in der sich beide Seiten auf den Grundkonsens einigten, gemeinsam, aber mit jeweils eigenen Zuständigkeiten, für die Versorgung der Patienten geradezustehen. Zwar war die Sicherstellung in dem Abkommen noch nicht ausdrücklich erwähnt, implizit aber darin enthalten. Die Forderung nach einer organisatorischen Gleichstellung der Ärzte mit den Krankenkassen mündete schließlich in die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Der historische Kompromiss von damals lautete: Die ärztliche Selbstverwaltung, in Gestalt der Kassenärztlichen Vereinigungen, handelt gesamthaft die Verträge mit den Krankenkassen aus. Ziel war es, den einzelnen Arzt aus der direkten individuellen Abhängigkeit und damit von der Willkür der Kassen zu befreien.
Denn die Ärzte waren aufgrund ihrer Abhängigkeit von den Kassen nicht mehr in der Lage, ihre Praxen wirtschaftlich zu führen. Im Gegenzug für den Kollektivvertrag hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den Krankenkassen die Versorgung der Versicherten zu gewähren, sprich diese sicherzustellen. Dafür verzichteten die Ärzte fortan auf das Streikrecht – allerdings mit der Garantie auf eine angemessene Kompensation.
Das, wofür die Ärzte damals gekämpft haben und was sie mit Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen haben, ist unter den heutigen Bedingungen jedoch nicht mehr der Sicherstellungsauftrag, den sie damals übernommen haben. Die Erosion des Sicherstellungsauftrages verlief über lange Zeit in kleinen, teils fast unmerklichen Schritten. Die KBV streitet auf vielen Themenfeldern dafür, die Bedingungen des früheren Konsenses wieder herzustellen.
Versorgung
Die KBV kontrolliert und verbessert stetig die ambulante vertragsärztliche Versorgung. Um flächendeckend einen guten Zugang zu gewährleisten, regelt die Bedarfsplanung, wie viele Ärzte pro Kopf für welche der einzelnen Fachgruppen sinnvoll sind. Die Bedarfsplanung wird von den KVen mit den Kassen im Gemeinsamen Bundesausschuss in einer Richtlinie geregelt.
Im Gemeinsamen Bundesausschuss ist die KBV an der Bewertung des Nutzens neuer Arzneimittel und Leistungen beteiligt. Dadurch können die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise eine neue Behandlungsmöglichkeit in ihr Leistungsspektrum ablehnen.
Ein wesentliches Instrument zur Gestaltung sind Verträge wie der Bundesmantelvertrag und auch Verträge mit besonderen Kostenträgern (wie Unfallversicherungsträger, Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr, Bundespolizei). Hinzu kommen Rahmenempfehlungen für dreiseitige Verträge zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten, Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sowie Vereinbarungen einheitlicher Qualifikationserfordernisse für ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Die KBV unterhält zusammen mit den KVen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland, das das ZI-Praxis-Panel erhebt, eine betriebswirtschaftliche Befragung der Praxen.
Auch die Versorgungsforschung spielt eine immer wichtigere Rolle, um Handlungsbedarf zu erkennen. Die KBV bringt regelmäßig Themenvorschläge für den Versorgungsatlas ein, der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) entwickelt wird, und unterstützt das Zi dabei beratend. Ärzte, Wissenschaftler, gesundheitspolitische Akteure und die interessierte Öffentlichkeit erhalten hier Einblick in wissenschaftliche Ergebnisse, die hier alltagstauglich dargestellt werden. Regionale Unterschiede bei Inanspruchnahme und Qualität der vertragsärztlichen Versorgung werden hier erkennbar.
Unter den Kassenärztlichen Vereinigungen nimmt die KBV den Fremdkassenzahlungsausgleich vor. Seit dem Jahr 2012 veröffentlicht die KBV einen quartalsweisen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung.
Die KBV führt eine Abrechnungsstatistik. Mit Einführung der EDV-Abrechnung 1988 hat die KBV die Aufgabe, das Datenformat für die Übermittlung der Abrechnungsdaten von Arztpraxen und Kliniken zur KV zu definieren. Durch Vorgabe der Richtlinien für die Abrechnungs-Software und Ausübung des Software-Zulassungsverfahrens führt die KBV die Kontrolle über die Korrektheit der ärztlichen Abrechnung aus.
Außerdem organisiert die KBV das Formularwesen der Praxen.
Kritik
Pensionsaffäre
2016 hatte das Bundesgesundheitsministerium die KBV ultimativ aufgefordert, rechtswidrige Pensionszahlungen und Immobiliengeschäfte rückgängig zu machen und mit Zwangsverwaltung gedroht. Im Mai 2016 beschloss die Vertreterversammlung hohe Pensionszahlungen vom ehemaligen Vorstand Andreas Köhler zurückzufordern, ebenso Ruhestandszahlungen an weitere frühere Beschäftigte. Das Ministerium von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beanstandete auch die rechtswidrige Finanzierung von KBV-Immobilien in Berlin.
Weblinks
- Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Einzelnachweise
- R. Schwoch, J. Hahn (2005) Anpassung und Ausschaltung – Die Berliner Kassenärztliche Vereinigung im Nationalsozialismus. ( vom 18. Mai 2007 im Internet Archive) Forschungsprojekt der Uni Hamburg mit Unterstützung von BÄK, KBV, KV Berlin.
- KV Sachsen-Anhalt (2006) Historie der Kassenärztlichen Vereinigungen ( des vom 28. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- KBV: Historie. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Ziele. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Vertreterversammlung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Vorstand. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Ausschüsse. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- Übersicht | Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Abgerufen am 20. Juli 2023.
- Über uns. In: Fachservice. Abgerufen am 20. Juli 2023.
- Über uns - kv.digital. Abgerufen am 20. Juli 2023.
- Wir sind mio42. In: mio42 GmbH. Abgerufen am 20. Juli 2023.
- Home. Abgerufen am 20. Juli 2023.
- KBV: Interessensvertretung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Sicherstellung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- Versorgungsatlas, KBV. Abgerufen am 28. April 2025
- KBV: Versorgung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- Kassenarzt-Vereinigung entgeht Zwangsverwaltung ( vom 18. Mai 2007 im Internet Archive)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Kassenarztliche Bundesvereinigung ist der Dachverband der 17 Kassenarztlichen Vereinigungen Sie organisiert die flachendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung und vertritt die Interessen der Vertragsarzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene Sie ist als Korperschaft des offentlichen Rechts organisiert Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums fur Gesundheit Kassenarztliche Bundesvereinigung KBV Rechtsform Korperschaft des offentlichen RechtsGrundung 1931Vorlaufer Kassenarztliche Vereinigung DeutschlandsZweck Arztliche SelbstverwaltungVorsitz Andreas Gassen seit 2014 Vorsitzender facharztliche Versorgung seit 2017 stellvertretender Vorstandsvorsitzender hausarztliche Versorgung seit 2023 Vorstandsmitglied Mitglieder 17 Kassenarztliche Vereinigungen der LanderWebsite www kbv deGeschichteDie Grundung der Kassenarztlichen Vereinigungen geht zuruck auf eine Notverordnung des Reichsprasidenten im Jahre 1931 welche die Arbeitskampfe zwischen Arzten und Krankenkassen schlichten sollte Sie hatte die endgultige Ablosung des in dem jeder Arzt einzeln Abrechnungsvertrage mit den Krankenkassen schloss zur Folge und fuhrte zur Errichtung eines Systems von regionalen Kassenarztlichen Vereinigungen Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurden die gerade erst gegrundeten regionalen Organisationen in der Kassenarztlichen Vereinigung Deutschlands KVD gleichgeschaltet Die Kassenarztliche Bundesvereinigung KBV wurde 1955 als Rechtsnachfolgerin der Kassenarztlichen Vereinigung Deutschlands gegrundet Zur Aufarbeitung der Rolle der Arzteschaft im Nationalsozialismus beteiligt sich die KBV an einem Forschungspreis den sie zusammen mit dem Bundesministerium fur Gesundheit BMG und der Bundesarztekammer BAK ausschreibt Das Forschungsprojekt KBV ubernimmt Verantwortung in Zusammenarbeit mit Samuel Salzborn von der Technischen Universitat Berlin beschaftigt sich mit der Rolle der Vorgangerorganisation der KBV der Kassenarztlichen Vereinigung Deutschlands KVD wahrend der Zeit des Nazi Terrors zwischen 1933 und 1945 ZieleDie KBV organisiert zusammen mit den Kassenarztlichen Vereinigungen die flachendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung Sie soll sicherstellen dass die rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Betreuung erhalten Daneben ist ihre Aufgabe vor allem die politische Interessenvertretung der in Praxen ambulant tatigen Arzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene Wenn es um Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitische Entscheidungen auf Bundesebene geht bringt die KBV die Position der niedergelassenen Arzte und Psychotherapeuten ein Genauso beteiligt ist sie bei Verhandlungen zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und zur Honorierung der Arzte beteiligt Zu den wichtigsten selbstgesteckten Zielen gehort die Bedingungen so zu verbessern dass die Korperschaften den gesetzlichen Auftrag und die Verantwortung auch wirklich ubernehmen konnen die Versorgung sicherzustellen Die KBV setzt sich zudem fur die diagnostische und therapeutische Freiheit ein Ausserdem will die KBV eine angemessene sichere und nachvollziehbare Vergutung fur die niedergelassenen Arzte und Psychotherapeuten erreichen OrganisationVertreterversammlung Das hochste Entscheidungsgremium der KBV ist die Vertreterversammlung Sie hat 60 Mitglieder die sich aus Vorstanden der Kassenarztlichen Vereinigungen und Ehrenamtlern zusammensetzen 24 Facharzte 24 Hausarzte 6 Psychotherapeuten und 6 Mitglieder die weder Arzt noch Psychotherapeut sind Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Kassenarztlichen Vereinigungen fur sechs Jahre gewahlt und in die KBV Vertreterversammlung entsandt Die Vertreterversammlung wahlt den KBV Vorstand der aus einem haus und einem facharztlichen Mitglied sowie einem weiteren Mitglied besteht Die Vorstandsmitglieder durfen nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein Die Vertreterversammlung bildet mehrere Ausschusse die mit Delegierten besetzt werden Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung Vorsitzende der Vertreterversammlung Petra Reis Berkowicz Erste stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung Anke Pielsticker Zweiter stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung Rolf EnglischMitglieder und Ausschusse der KBV Vertreterversammlung Mitglieder der Vertreterversammlung 16 Amtsperiode Beratender Fachausschuss fur die hausarztliche Versorgung Beratender Fachausschuss fur die facharztliche Versorgung Beratender Fachausschuss fur Psychotherapie Beratender Fachausschuss fur angestellte Arzte Psychotherapeuten Finanzausschuss Koordinierungsausschuss Satzungsausschuss Ausschuss fur Vorstandsangelegenheiten Compliance AusschussVorstand Der Vorstand ist das Fuhrungsorgan der KBV Er entwickelt die gesundheitspolitische und strategische Ausrichtung der Korperschaft und vertritt sie in allen Fragen nach aussen und innen Am 3 Marz 2023 sind fur die 16 Wahlperiode bzw sechs Jahre folgende drei Vorstandsmitglieder gewahlt worden Andreas Gassen Vorstandsvorsitzender Stephan Hofmeister stellvertretender Vorstandsvorsitzender Sibylle Steiner Mitglied des VorstandsAusschusse Die KBV bringt ihre Kompetenz in unterschiedliche Ausschusse ein und erfullt damit satzungsgemasse Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung Gemeinsamer Bundesausschuss G BA Bewertungsausschuss Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses Erweiterter Bewertungsausschuss BundesschiedsamtKooperationen Zi Das Zentralinstitut fur die Kassenarztliche Versorgung ist das unabhangige Forschungsinstitut der KBV und der Kassenarztlichen Vereinigungen Kooperationsgemeinschaft Mammographie Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen betreibt sie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ihre Aufgabe ist die Koordination Qualitatssicherung und Evaluation des Mammographie Screening Programms AZQ Die KBV unterhielt von 1995 bis Ende 2024 das Arztliche Zentrum fur Qualitat in der Medizin als gemeinsame Institution mit der Bundesarztekammer Tochterunternehmen kv digital GmbH Entwicklung von Plattform Web und App Losungen fur die Digitalisierung der niedergelassenen arztlichen Versorgung mio42 GmbH Entwicklung sogenannter medizinischer Informationsobjekte die dazu dienen medizinische Daten etwa in einer elektronischen Patientenakte standardisiert zu dokumentieren DSSG mbH IT Dienstleister der KBV Deutsche Gesellschaft fur Kassenarztrecht e V Bundesarztregister Die KBV fuhrt das Bundesarztregister in dem samtliche Arztregistereintrage aller KVen gespeichert sind AufgabenDie Hauptaufgaben der KBV lassen sich unter folgenden Stichpunkten zusammenfassen Interessenvertretung der Politik Sicherstellung und Versorgung Gebaude der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Mitte und der Bundesarztekammer rechts am Herbert Lewin Platz in Berlin Charlottenburg Im linken Gebaude ist das Bundesamt fur die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE untergebracht Interessenvertretung Die KBV uberwacht die Pflichten der freiberuflichen in Praxen ambulant tatigen Arzte und Psychotherapeuten Sie vertritt die Interessen der Politik und der Offentlichkeit und bringt ihren Sachverstand in die gesundheitspolitische Diskussion ein Sie setzt sich auf Bundesebene fur die Freiberuflichkeit Niederlassungsfreiheit und die freie Arztwahl ein Sie kampft vor allem dafur die Rahmenbedingungen zu verbessern um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten Die KBV vertritt auf Bundesebene die Rechte der Krankenkassen gegenuber den Vertragsarzten und Vertragspsychotherapeuten Paragraf 75 Abs 2 S 1 SGB V Die Rechtsprechung leitet daraus ab dass die KBV kein allgemeinpolitisches Mandat hat so z B der Bundesgerichtshof BGH im Beschluss vom 13 Mai 1985 Az AnwZ B 49 84 Anerkannt ist aber dass sie sich in berufspolitischen Belangen auch gegenuber Politik dem Gesetzgeber Berufsverbanden Industrie und der Offentlichkeit einsetzt so Nosser Schroder in Heidelberger Kommentar Mr 2800 Rn 27 Ihren Forderungen fur angemessene Bereitstellung der arztlichen und psychotherapeutischen Leistungen verleiht die KBV regelmassig in Verhandlungen mit den Kassen Nachdruck beim Abschluss von Vertragen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und in Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss Bundesschiedsamt und Bewertungsausschuss Um die Arbeitsbedingungen von Arztinnen und Arzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu verbessern setzt sie sich dafur ein Burokratie im Arztalltag abzubauen und Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen Sicherstellung Die Kassenarztlichen Vereinigungen der Lander sind gesetzlich verpflichtet die ambulante arztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen sogenannter Sicherstellungsauftrag in Paragraf 75 Abs 1 SGB V Dieser gesetzliche Auftrag geht auf intensive Auseinandersetzungen der Arzteschaft mit den Kassen am Ende des 19 Jahrhunderts zuruck Arztliches Ziel waren nicht einfach bessere Arbeitsbedingungen oder Honorarerhohungen sondern Kollektivvertrage mit den Kassen und die freie Arztwahl fur die Versicherten Mit dem sogenannten Berliner Abkommen das 2013 sein hundertjahriges Jubilaum feierte wurden wesentliche Fortschritte erzielt die bis heute massgeblich sind fur das Verhaltnis von Arzten und Krankenkassen Dazu gehort die wenn damals auch noch eingeschrankte freie Arztwahl der verbriefte Anspruch der Arzte auf eine in Form und Hohe angemessene Entschadigung sowie die Errichtung von Schiedsinstanzen Das war die Geburtsstunde der gemeinsamen Selbstverwaltung von Arzten und Kassen in der sich beide Seiten auf den Grundkonsens einigten gemeinsam aber mit jeweils eigenen Zustandigkeiten fur die Versorgung der Patienten geradezustehen Zwar war die Sicherstellung in dem Abkommen noch nicht ausdrucklich erwahnt implizit aber darin enthalten Die Forderung nach einer organisatorischen Gleichstellung der Arzte mit den Krankenkassen mundete schliesslich in die Grundung der Kassenarztlichen Vereinigungen Der historische Kompromiss von damals lautete Die arztliche Selbstverwaltung in Gestalt der Kassenarztlichen Vereinigungen handelt gesamthaft die Vertrage mit den Krankenkassen aus Ziel war es den einzelnen Arzt aus der direkten individuellen Abhangigkeit und damit von der Willkur der Kassen zu befreien Denn die Arzte waren aufgrund ihrer Abhangigkeit von den Kassen nicht mehr in der Lage ihre Praxen wirtschaftlich zu fuhren Im Gegenzug fur den Kollektivvertrag hatten die Kassenarztlichen Vereinigungen gegenuber den Krankenkassen die Versorgung der Versicherten zu gewahren sprich diese sicherzustellen Dafur verzichteten die Arzte fortan auf das Streikrecht allerdings mit der Garantie auf eine angemessene Kompensation Das wofur die Arzte damals gekampft haben und was sie mit Grundung der Kassenarztlichen Vereinigungen bekommen haben ist unter den heutigen Bedingungen jedoch nicht mehr der Sicherstellungsauftrag den sie damals ubernommen haben Die Erosion des Sicherstellungsauftrages verlief uber lange Zeit in kleinen teils fast unmerklichen Schritten Die KBV streitet auf vielen Themenfeldern dafur die Bedingungen des fruheren Konsenses wieder herzustellen Versorgung Die KBV kontrolliert und verbessert stetig die ambulante vertragsarztliche Versorgung Um flachendeckend einen guten Zugang zu gewahrleisten regelt die Bedarfsplanung wie viele Arzte pro Kopf fur welche der einzelnen Fachgruppen sinnvoll sind Die Bedarfsplanung wird von den KVen mit den Kassen im Gemeinsamen Bundesausschuss in einer Richtlinie geregelt Im Gemeinsamen Bundesausschuss ist die KBV an der Bewertung des Nutzens neuer Arzneimittel und Leistungen beteiligt Dadurch konnen die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise eine neue Behandlungsmoglichkeit in ihr Leistungsspektrum ablehnen Ein wesentliches Instrument zur Gestaltung sind Vertrage wie der Bundesmantelvertrag und auch Vertrage mit besonderen Kostentragern wie Unfallversicherungstrager Postbeamtenkrankenkasse Bundeswehr Bundespolizei Hinzu kommen Rahmenempfehlungen fur dreiseitige Vertrage zwischen Krankenkassen Krankenhausern und Vertragsarzten Vereinbarungen uber den Datenaustausch zwischen Kassenarztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sowie Vereinbarungen einheitlicher Qualifikationserfordernisse fur arztliche Untersuchungs und Behandlungsmethoden Die KBV unterhalt zusammen mit den KVen das Zentralinstitut fur die kassenarztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland das das ZI Praxis Panel erhebt eine betriebswirtschaftliche Befragung der Praxen Auch die Versorgungsforschung spielt eine immer wichtigere Rolle um Handlungsbedarf zu erkennen Die KBV bringt regelmassig Themenvorschlage fur den Versorgungsatlas ein der vom Zentralinstitut fur die kassenarztliche Versorgung in Deutschland Zi entwickelt wird und unterstutzt das Zi dabei beratend Arzte Wissenschaftler gesundheitspolitische Akteure und die interessierte Offentlichkeit erhalten hier Einblick in wissenschaftliche Ergebnisse die hier alltagstauglich dargestellt werden Regionale Unterschiede bei Inanspruchnahme und Qualitat der vertragsarztlichen Versorgung werden hier erkennbar Unter den Kassenarztlichen Vereinigungen nimmt die KBV den Fremdkassenzahlungsausgleich vor Seit dem Jahr 2012 veroffentlicht die KBV einen quartalsweisen Bericht uber die Ergebnisse der Honorarverteilung Die KBV fuhrt eine Abrechnungsstatistik Mit Einfuhrung der EDV Abrechnung 1988 hat die KBV die Aufgabe das Datenformat fur die Ubermittlung der Abrechnungsdaten von Arztpraxen und Kliniken zur KV zu definieren Durch Vorgabe der Richtlinien fur die Abrechnungs Software und Ausubung des Software Zulassungsverfahrens fuhrt die KBV die Kontrolle uber die Korrektheit der arztlichen Abrechnung aus Ausserdem organisiert die KBV das Formularwesen der Praxen KritikPensionsaffare 2016 hatte das Bundesgesundheitsministerium die KBV ultimativ aufgefordert rechtswidrige Pensionszahlungen und Immobiliengeschafte ruckgangig zu machen und mit Zwangsverwaltung gedroht Im Mai 2016 beschloss die Vertreterversammlung hohe Pensionszahlungen vom ehemaligen Vorstand Andreas Kohler zuruckzufordern ebenso Ruhestandszahlungen an weitere fruhere Beschaftigte Das Ministerium von Gesundheitsminister Hermann Grohe beanstandete auch die rechtswidrige Finanzierung von KBV Immobilien in Berlin WeblinksWebsite der Kassenarztlichen BundesvereinigungEinzelnachweiseR Schwoch J Hahn 2005 Anpassung und Ausschaltung Die Berliner Kassenarztliche Vereinigung im Nationalsozialismus Memento vom 18 Mai 2007 im Internet Archive Forschungsprojekt der Uni Hamburg mit Unterstutzung von BAK KBV KV Berlin KV Sachsen Anhalt 2006 Historie der Kassenarztlichen Vereinigungen Memento des Originals vom 28 September 2007 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 KBV Historie Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 KBV Ziele Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 KBV Vertreterversammlung Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 KBV Vorstand Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 KBV Ausschusse Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 Ubersicht Zentralinstitut fur die kassenarztliche Versorgung Abgerufen am 20 Juli 2023 Uber uns In Fachservice Abgerufen am 20 Juli 2023 Uber uns kv digital Abgerufen am 20 Juli 2023 Wir sind mio42 In mio42 GmbH Abgerufen am 20 Juli 2023 Home Abgerufen am 20 Juli 2023 KBV Interessensvertretung Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 KBV Sicherstellung Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 Versorgungsatlas KBV Abgerufen am 28 April 2025 KBV Versorgung Website der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3 Februar 2021 Kassenarzt Vereinigung entgeht Zwangsverwaltung Memento vom 18 Mai 2007 im Internet Archive Kassenarztliche Vereinigungen in Deutschland Kassenarztliche Bundesvereinigung Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Westfalen Lippe Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 25901 9 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n83007729 VIAF 127259149