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Kriminalitätsstatistik

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Kriminalstatistiken sind amtliche kriminologische Statistiken, die strafbares und rechtswidriges Verhalten quantitativ erfassen und regional, z. B. auf Bundesländer oder auf ein Staatsgebilde, begrenzt sind.

Kriminalstatistiken geben Aufschluss über Täter (und spezifische Gruppierungen), Opfer, Fälle, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Schäden, strafrechtliche Folgen und Kriminalgeographie mit Aufschlüsselung der Zeiträume.

Im engeren Sinne sind dies in Deutschland:

  • die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
  • die staatsanwaltschaftliche Erledigungsstatistik
  • die Strafverfolgungsstatistik
  • die Strafvollzugsstatistik
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Kriminalstatistiken im weiteren Sinne sind die statistischen Materialien der Bewährungs- und Jugendhilfe, aber auch das Bundeszentralregister (BZR) beim Generalbundesanwalt. Aus dem BZR ist es möglich, eine Rückfallstatistik zu entwickeln. Bisher sind 1989 und 1990 Rückfallstatistiken erschienen. Für die Daten aus 1994 ist Anfang 2004 eine Rückfallstatistik erschienen.

Bis auf die PKS handelt es sich ausschließlich um Justizstatistiken. Kriminalstatistiken sollen einen Überblick über die Lage der Kriminalität in einem Land, einer Region oder einer Stadt sowie deren Entwicklung im Laufe der Zeit darstellen. Dabei können die Kriminalitätsstatistiken nur begrenzt zur Diagnose oder zur Prognose verwendet werden, denn die Zahlen zeigen lediglich die polizei- und justizbekannten Taten (so genanntes Hellfeld).

Geschichte

Erste justizstatistische Auswertungen wurden unter Ludwig XIV. von Frankreich unternommen. Eine systematische Auswertung ist ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts nachgewiesen. Einer wissenschaftlichen Analyse wurden diese sog. Moralstatistiken erstmals 1836 durch Adolphe Quetelet unterzogen. Auch in Großbritannien, Österreich und Dänemark wurden im frühen 19. Jahrhundert Kriminalstatistiken veröffentlicht. In deutschen Landen wurden erstmals 1803 bzw. 1809 statistische Erhebungen zu Justizverwaltungszwecken in Bayern und Baden vorgenommen. Ab 1830 wurden sowohl in Preußen als auch in Bayern persönliche Merkmale von Straftätern erhoben. Seit 1882 gab es in Deutschland eine einheitliche Kriminalstatistik, die abgeurteilte Personen und abgeurteilte strafbare Handlungen erfasste. Ab 1917 wurden jedoch nur noch die Personen gezählt. In den Zeiten des NS-Regimes war geplant, eine vereinheitlichte Kriminalstatistik einzuführen. Das Vorhaben konnte jedoch wegen des Kriegsausbruchs nicht umgesetzt werden. Seit 1950 gab es für das damalige Bundesgebiet die erste Strafverfolgungsstatistik. 1953 wurde die bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik etabliert. 1961 kam die Strafvollzugsstatistik hinzu und 1963 die Statistik über die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht. Von 1976 an wurde eine staatsanwaltschaftliche Erledigungsstatistik geführt.

Auf internationaler Ebene ist seit 2015 die Internationale Klassifikation von Kriminalität für statistische Zwecke (ICCS) der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen und der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (CCPCJ) als internationaler statistischer Standard für die Datenerhebung anerkannt.

Interpretation

Die Vergleichbarkeit unter den Kriminalstatistiken ist umstritten. Gerade weil die polizeiliche Kriminalstatistik anders strukturiert ist, wird eine Vergleichbarkeit verneint. Schließlich ist der Erfassungszeitraum ein anderer als bei den übrigen Statistiken. Die erfassenden Stellen sind ebenfalls unterschiedlich. So erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik zunächst nur die angezeigten Delikte, ist also ein Arbeitsnachweis der Polizei. Darüber ob Anzeigen zu Verurteilungen führen, sagt sie nichts aus. Für Sebastian Fiedler, SPD-Innenausschuss sind die Zahlen mit Vorsicht zu genießen, es sei die am meisten fehlinterpretierte Statistik überhaupt.

Größte Schwäche der Statistiken ist ihre rein quantitative Ausrichtung, die wenig Anhaltspunkte über die Tatschwere ergibt. Es werden die Delikte nur nach bestimmten Kategorien – zum Beispiel Diebstahl, Raub und Körperverletzung – erfasst. Zudem ist die Zahl der polizeilich bearbeiteten Straftaten von der Zahl der Strafverfahren zu unterscheiden, die bei der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden.

In einem im Juni 2014 veröffentlichten Interview hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, den Aussagewert von Kriminalstatistiken mit den Worten relativiert: „Wir wissen natürlich, dass die Kriminalitätsstatistik eigentlich so nicht heißen dürfte. Ich würde sie »Arbeitsnachweis Polizei« nennen, denn sie bildet nicht die tatsächliche Kriminalität ab, sondern lediglich die Zahl der Anzeigen in den verschiedenen Deliktsbereichen, die die Polizei bearbeitet hat, mehr nicht. Das, was die Menschen als Kriminalität oder auch als teilweise massive Ordnungsstörungen vor Ort erleben, ist etwas völlig anderes.“

Siehe auch

  • Lagebild (differenziert nach Kriminalgeographie, Deliktsgruppen und Täterherkunft etc.)
  • Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)
  • Polizeiliche Kriminalstatistik (Österreich)
  • Polizeiliche Kriminalstatistik (Schweiz)

Literatur

  • Reinhard Scholzen: Möglichkeiten und Grenzen des Aussagewerts Polizeilicher Kriminalstatistiken. In: Die Polizei, 1, 2003, S. 16–19.

Weblinks

Wiktionary: Kriminalstatistik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Polizeiliche Kriminalstatistiken der Bundesrepublik Deutschland ab 1953 (Herausgeber: Bundeskriminalamt (Deutschland))
  • Strafverfolgung auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes

Einzelnachweise

  1. Crime and criminal justice statistics. In: UNODC. Abgerufen am 8. März 2024 (englisch). 
  2. Birgit Sauer: Name it, count it, end it. Femizide erkennen, erfassen und beenden. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ). Bundeszentrale für politische Bildung, 31. März 2023, abgerufen am 8. März 2024. 
  3. Fiedler zu Kriminalstatistik - Morgenmagazin - ARD | Das Erste. Abgerufen am 12. April 2023. 
  4. Presseinformation zur Bremer Polizeistatistik
  5. „Polizisten am Limit: Interview mit dem Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt“ (Memento des Originals vom 13. Juni 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, Knopp-Online, 10. Juni 2014
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4134292-6 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 03 Jul 2025 / 16:35

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Jahrhunderts nachgewiesen Einer wissenschaftlichen Analyse wurden diese sog Moralstatistiken erstmals 1836 durch Adolphe Quetelet unterzogen Auch in Grossbritannien Osterreich und Danemark wurden im fruhen 19 Jahrhundert Kriminalstatistiken veroffentlicht In deutschen Landen wurden erstmals 1803 bzw 1809 statistische Erhebungen zu Justizverwaltungszwecken in Bayern und Baden vorgenommen Ab 1830 wurden sowohl in Preussen als auch in Bayern personliche Merkmale von Straftatern erhoben Seit 1882 gab es in Deutschland eine einheitliche Kriminalstatistik die abgeurteilte Personen und abgeurteilte strafbare Handlungen erfasste Ab 1917 wurden jedoch nur noch die Personen gezahlt In den Zeiten des NS Regimes war geplant eine vereinheitlichte Kriminalstatistik einzufuhren Das Vorhaben konnte jedoch wegen des Kriegsausbruchs nicht umgesetzt werden Seit 1950 gab es fur das damalige Bundesgebiet die erste Strafverfolgungsstatistik 1953 wurde die bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik etabliert 1961 kam die Strafvollzugsstatistik hinzu und 1963 die Statistik uber die Bewahrungshilfe und die Fuhrungsaufsicht Von 1976 an wurde eine staatsanwaltschaftliche Erledigungsstatistik gefuhrt Auf internationaler Ebene ist seit 2015 die Internationale Klassifikation von Kriminalitat fur statistische Zwecke ICCS der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen und der Kommission fur Verbrechensverhutung und Strafrechtspflege CCPCJ als internationaler statistischer Standard fur die Datenerhebung anerkannt InterpretationDie Vergleichbarkeit unter den Kriminalstatistiken ist umstritten Gerade weil die polizeiliche Kriminalstatistik anders strukturiert ist wird eine Vergleichbarkeit verneint Schliesslich ist der Erfassungszeitraum ein anderer als bei den ubrigen Statistiken Die erfassenden Stellen sind ebenfalls unterschiedlich So erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik zunachst nur die angezeigten Delikte ist also ein Arbeitsnachweis der Polizei Daruber ob Anzeigen zu Verurteilungen fuhren sagt sie nichts aus Fur Sebastian Fiedler SPD Innenausschuss sind die Zahlen mit Vorsicht zu geniessen es sei die am meisten fehlinterpretierte Statistik uberhaupt Grosste Schwache der Statistiken ist ihre rein quantitative Ausrichtung die wenig Anhaltspunkte uber die Tatschwere ergibt Es werden die Delikte nur nach bestimmten Kategorien zum Beispiel Diebstahl Raub und Korperverletzung erfasst Zudem ist die Zahl der polizeilich bearbeiteten Straftaten von der Zahl der Strafverfahren zu unterscheiden die bei der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden In einem im Juni 2014 veroffentlichten Interview hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG Rainer Wendt den Aussagewert von Kriminalstatistiken mit den Worten relativiert Wir wissen naturlich dass die Kriminalitatsstatistik eigentlich so nicht heissen durfte Ich wurde sie Arbeitsnachweis Polizei nennen denn sie bildet nicht die tatsachliche Kriminalitat ab sondern lediglich die Zahl der Anzeigen in den verschiedenen Deliktsbereichen die die Polizei bearbeitet hat mehr nicht Das was die Menschen als Kriminalitat oder auch als teilweise massive Ordnungsstorungen vor Ort erleben ist etwas vollig anderes Siehe auchLagebild differenziert nach Kriminalgeographie Deliktsgruppen und Taterherkunft etc Polizeiliche Kriminalstatistik Deutschland Polizeiliche Kriminalstatistik Osterreich Polizeiliche Kriminalstatistik Schweiz LiteraturReinhard Scholzen Moglichkeiten und Grenzen des Aussagewerts Polizeilicher Kriminalstatistiken In Die Polizei 1 2003 S 16 19 WeblinksWiktionary Kriminalstatistik Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Polizeiliche Kriminalstatistiken der Bundesrepublik Deutschland ab 1953 Herausgeber Bundeskriminalamt Deutschland Strafverfolgung auf den Seiten des Statistischen BundesamtesEinzelnachweiseCrime and criminal justice statistics In UNODC Abgerufen am 8 Marz 2024 englisch Birgit Sauer Name it count it end it Femizide erkennen erfassen und beenden In 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