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Die Lateinische Münzunion offiziell Union monétaire latine war eine Währungsunion zwischen Frankreich Belgien Griechenla

Lateinische Münzunion

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Lateinische Münzunion
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Die Lateinische Münzunion (offiziell Union monétaire latine) war eine Währungsunion zwischen Frankreich, Belgien, Griechenland (ab 1868), Italien und der Schweiz, die vom 23. Dezember 1865 faktisch bis 1914 und formal bis zum 31. Dezember 1926 bestand.

Weitere Länder prägten ihre Münzen nach den Vorschriften der Münzunion, traten ihr aber nicht bei. Damit herrschte in einem Großteil Europas ein bimetallischer Silber-Gold-Standard.

Die Lateinische Münzunion gilt als einziges äußeres Ergebnis des Panlatinismus.

Geschichte und Grundzüge der Münzunion

1795 führte Frankreich als zweite dezimale Währung nach dem US-Dollar den Franc zu 100 Centimes ein. Das Gewicht der Silbermünzen war so genormt, dass ein Franc genau 5 Gramm 900/1000-Silber, also 4,5 Gramm Feinsilber wog. Innerhalb des gleichen Währungssystems wurden auch Goldmünzen geprägt, wobei das Wertverhältnis von Silber und Gold auf 1:15,5 festgelegt wurde. Nach Italien wurde dieses System mit dem Italienfeldzug Napoleons (1796/97) gebracht. In der Schweiz bestand 1798 bis 1803 die Helvetische Republik; hier ließ Frankreich eine einheitliche Währung einführen (Schweizer Franken). 1803 ging die Münzhoheit an die Kantone zurück; nachdem 1848 die Schweiz ein Bundesstaat geworden war, war der Bund für die Währung zuständig. Mit dem «Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen» vom 7. Mai 1850 wurde der Franken als Währung eingeführt; er orientierte sich am französischen (Silber-)Franc.

Vor dem offiziellen Beginn der Währungsunion existierten also in mehreren Ländern ähnliche Verhältnisse, wobei teilweise die Münzen und auch Banknoten der anderen Staaten als Zahlungsmittel akzeptiert wurden. Belgien, das als Staat nach der belgischen Revolution (1830) entstanden war, führte 1832 den belgischen Franken ein. Vorbild war dabei der französische Franc; sein Kurs wurde im Verhältnis 1:1 an diesen gekoppelt. Der in der Lateinischen Münzunion festgelegte Bimetallismus zwischen Gold- und Silbermünzen drückte sich folgendermaßen aus: Zwei silberne 5-Franc-Stücke (= 45 Gramm Feinsilber) entsprachen einem goldenen 10-Francs-Stück (= 2,9032 Gramm Feingold), also 15,5:1 im Massenverhältnis der Feingehalte. Nur das silberne 5-Francs-Stück war neben den Goldmünzen als Kurantmünze vorgesehen.

Vordenker des 1865 von Frankreich initiierten Münzsystems war der Ökonom und Vizepräsident des französischen Staatsrats Félix Esquirou de Parieu (1815–1893). Er begriff das Münzsystem – über die finanzwirtschaftlichen Vorteile hinaus – als Vorstufe zu einer „europäischen Union“ mit einer „europäischen Kommission“ als politischer Leitung. Napoleon III. sah die Münzunion als Mittel einer „Hegemonie über Kontinentaleuropa“. Ein weiterer Grund für die Einführung des Münzsystems war der Wunsch, die gestörte Balance zwischen Silber- und Goldpreis wiederherzustellen, die durch die nordamerikanischen und australischen Goldfunde, die das Gold stark verbilligten, ausgelöst worden war. Außerdem sollte die Preisstabilität durch die Münzunion unterstützt werden.

1865 unterzeichneten Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz einen Vertrag, der (seit seinem Inkrafttreten am 1. August 1866) neben den technischen Details dieser Münzen auch die Ausgabepolitik und die gegenseitige Anerkennung einheitlich regelte. Am 21. Dezember 1868 trat Griechenland der Union bei. Schwankungen im Silber- und Goldpreis führten zu den dem Bimetallismus eigenen Problemen auch für die Münzunion, da die Kräfte des Marktes teilweise den Bestimmungen des Vertrages entgegenwirkten. Gemäß dem Greshamschen Gesetz führt ein Zwangskurs zwischen zwei Geldsorten – hier der gesetzlich festgelegte Umtauschkurs zwischen Gold- und Silbermünzen – dazu, dass die jeweils wertvolleren guten Sorten gehortet oder eingeschmolzen werden. Die schlechteren, weniger wertvollen Münzen werden dagegen zum Bezahlen genutzt. Staatlicherseits besteht ein Anreiz, vermehrt die jeweils günstiger herzustellenden Münzen bevorzugt auszuprägen und die guten Sorten einzubehalten. Dadurch kam es zeitweilig zur Knappheit bestimmter und zu übermäßigem Umlauf anderer Münzen. Das größte Problem war jedoch, dass Länder wie Italien oder Griechenland in großem Umfang Papiergeld druckten, das auf eine Währung der Münzunion lautete. Die Ausgabe von Papiergeld war in den Verträgen nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden. Eine übermäßige Ausgabe von Geldzeichen führte zur Inflation (siehe Monetarismus).

Der Vertrag, der ursprünglich Ende 1879 auslaufen sollte, wurde am 5. November 1878 zunächst bis zum 31. Dezember 1885 erneuert, wobei aufgrund des zwischenzeitlich deutlich gesunkenen Silberpreises die Einstellung der Ausprägung der silbernen 5-Francs-Stücke beschlossen wurde.

In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, deren Wert grundsätzlich durch ihren Silbergehalt gedeckt war (Silberstandard; Kurantgeld). Nach 1871 wurde – dem englischen Vorbild folgend – der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Damit verlor das Silber weitgehend seine monetäre Bedeutung. Das Wertverhältnis sank von 1:14 einige Zeit lang auf 1:100, später stieg es wieder etwas an. Ab 1873 fiel der Silberpreis aufgrund der großen deutschen Silberverkäufe. Die Silberinflation in den 1880er Jahren veranlasste die Lateinische Münzunion, 1885 den Goldstandard einzuführen. Am 6. November 1885 kam ein neuer Vertrag mit teilweise geänderten Bestimmungen zustande, der bis zum 1. Januar 1891 in Kraft bleiben und sich danach stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängern sollte, sofern keine Vertragskündigung durch einen Mitgliedsstaat ausgesprochen wurde.

Eine Regelung zum Papiergeld existierte nicht. Diese Regelungslücke nutzten Italien und Griechenland, um den Papiergeldumlauf zu steigern, was zu einer Inflation führte. Die italienischen und griechischen Silberscheidemünzen flossen deshalb aus diesen Ländern ab in andere Länder der Lateinischen Münzunion und fehlten im Münzsystem Italiens und Griechenlands. Italien beantragte deshalb 1893, Griechenland 1908 eine Nationalisierung seiner Silberscheidemünzen (im griechischen Fall nur der zu ein und zwei Drachmen, nicht der übrigen). Die Münzen wurden in den anderen Ländern der Lateinischen Münzunion eingezogen und galten fortan dort nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Sie wurden in die Ursprungsländer zurückgeschickt; die einziehenden Länder erhielten dafür Entschädigungsleistungen von Italien und Griechenland. In Griechenland wurden diese Münzen verwendet, um die Papierscheine im Nennwert von ein und zwei Drachmen zu ersetzen. Dies bedeutete jedoch keinen Ausschluss Griechenlands aus der Lateinischen Münzunion, wie es in manchen Medien im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines (Grexit) im Rahmen der griechischen Staatsschuldenkrise immer wieder behauptet wurde. Vielmehr blieb Griechenland ununterbrochen Mitglied der Lateinischen Münzunion bis zu deren Auflösung 1927. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Artikel von Herbert Hutar in der Wiener Zeitung.

Am 4. November 1908 wurde Belgisch-Kongo offiziell Mitglied der Münzunion.

Der Erste Weltkrieg führte zu einem enormen Geldbedarf. Die Vertragsstaaten (mit Ausnahme der Schweiz) sahen sich gezwungen, sich von einer Währung auf Edelmetall-Kurantmünzen-Basis abzuwenden. Teile des Vertragswerkes wurden nach und nach aufgehoben. Auch die Skandinavische Münzunion wurde als Folge des Ersten Weltkriegs aufgehoben. Nach der De-facto-Auflösung der Lateinischen Münzunion kündigte Belgien 1926 seine Mitgliedschaft auf. Zum 1. Januar 1927 setzte die Schweiz als letztes Land die Münzen der anderen Staaten außer Kurs.

Münzausprägungen

Jeder Mitgliedsstaat prägte eigene Münzen mit eigenen Währungsbezeichnungen. Die Währungseinheiten, die im Verhältnis von 1:1 zueinander standen, waren der Franc zu 100 Centimes in Frankreich und Belgien, der Franken zu 100 Rappen in der Schweiz, die Lira zu 100 Centesimi in Italien und die Drachme zu 100 Lepta in Griechenland.

Folgende Münzen waren nach den Bestimmungen des Vertrags zugelassen:

Nennwert Masse Durchmesser Metall
100 Fr. 32,26 g 35 mm Gold 900/1000 fein
050 Fr. 16,13 g 28 mm Gold 900/1000 fein
020 Fr. 06,45 g 21 mm Gold 900/1000 fein
010 Fr. 03,23 g 19 mm Gold 900/1000 fein
005 Fr. 01,61 g 17 mm Gold 900/1000 fein
005 Fr. 25,00 g 37 mm Silber 900/1000 fein
002 Fr. 10,00 g 27 mm Silber 835/1000 fein
001 Fr. 05,00 g 23 mm Silber 835/1000 fein
0,50 Fr. 02,50 g 18 mm Silber 835/1000 fein
0,20 Fr. 01,00 g 16 mm Silber 835/1000 fein

Vor der Einführung der Vertragsnormen wurden nach diesem System auch Goldmünzen zu 40 Francs und 80 Francs (Lire) sowie Silbermünzen zu 0,25 Franc geprägt. Diese wurden bald nach der Vertragsunterzeichnung eingezogen, ebenso ältere Münzen, die zwar den Gewichten des Vertrages entsprachen, jedoch nicht dem Feingehalt oder dem Durchmesser. Nicht alle zugelassenen Münzen wurden auch von allen Mitgliedsländern geprägt.

Die Münzen von 2 Francs abwärts wiesen einen geringeren Feingehalt auf, was bedeutete, dass ihr Nennwert nicht vollständig durch ihren Metallwert gedeckt war, womit es sich um Scheidemünzen handelte. Scheidemünzen aus unedlen Metallen waren nicht Bestandteil des Vertrages und wurden je nach Mitgliedsstaat nach verschiedenen Normen herausgegeben.

Es bestand für die öffentlichen Kassen der Mitgliedsländer Annahmezwang für die Goldmünzen und die 5-Francs-Stücke (entsprechend Lire, Schweizer Franken und Drachmen). Bei kleineren Silber-Nominalen war er auf 100 Francs beschränkt. Der Umlauf des eigenen Papiergelds und von fremden Währungen war in die Regelungshoheit jedes Mitgliedsstaates gestellt.

Übernahme des Systems der Münzunion ohne Vertragsbeitritt

Folgende Staaten und Gebiete prägten Münzen nach demselben System, aber mit eigener nationaler Währungsbezeichnung, ohne der Münzunion offiziell beigetreten zu sein:

  • Finnland 1860–1918
  • Kirchenstaat 1866–1870
  • Rumänien 1867–1944
  • Spanien 1869–1934
  • Serbien 1873–1915
  • Venezuela 1879–1965
  • Bulgarien 1880–1916
  • Argentinien 1881–1893
  • Tunesien 1891–1928
  • Dänisch-Westindien 1904–1905
  • Polen 1924–1925
  • Albanien 1925–1938
  • Österreich-Ungarn
  • Montenegro
  • Monaco

Charakter als Zahlungsmittel in den Vertragsstaaten

Die von den Nichtmitgliedern nach dem System der Münzunion geprägten Münzen waren in den Vertragsstaaten keine gesetzlichen Zahlungsmittel; einige davon (die Gold- und großen Silbermünzen) zirkulierten aber trotzdem international.

Indirekt waren auch Österreich-Ungarn und Russland über deren fast geraden Wechselkurs: 4 Gulden (ab 1892: 8 Kronen) = 10 Francs bzw. 1 (Gold-)Rubel = 4 Francs faktisch Mitglied in diesem Währungsverbund. Bereits ab 1870 prägte Österreich-Ungarn Goldmünzen zu 4 und 8 Gulden als Handelsmünzen, die die zusätzliche Wertbezeichnung 10 Fr bzw. 20 Fr trugen.

Die russisch-finnischen Goldmünzen zu 10 und 20 Markka entsprachen ebenfalls im Feingehalt den 10- bzw. 20-Francs-Stücken, während die Silbermünzen nicht nach den Vorschriften der Lateinischen Münzunion ausgeprägt wurden.

Abbildungen von Münzen

  • Münzen der Vertragsländer
  • Griechenland
    1884
    20 Drachmen
  • Italien
    1882
    20 Lire
  • Schweiz
    1889
    20 Franken
  • Belgien
    1874
    20 Francs
  • Münzen einiger Nichtvertragsländer
  • Königreich Jugoslawien
    1925
    20 Dinare
  • Monaco
    1879
    20 Francs
  • Rumänien
    1883
    20 Lei
  • Österreich/Ungarn
    1892
    20 Franken
    (= 8 Gulden/Florin)

Volkswirtschaftliche Schlussfolgerungen

Die österreichische Ökonomin Theresia Theurl bewertete zwischenstaatliche Währungsunionen als prinzipiell instabil, da die Souveränität der Einzelstaaten die Einhaltung der Regeln infrage stellt. „Alle Monetären Unionen, die keine vollständigen Politischen Unionen waren, blieben temporäre Arrangements. Sie lösten sich auf.“

Der deutsche Historiker Dominik Geppert schließt es aufgrund der Geschichte der lateinischen Währungsunion aus, dass machtpolitische Rivalitäten durch eine Währungsunion beendet werden könnten. Eine solche Ordnung brauche außerdem unbedingt eine Regelung zum Austritt. Die zwischenstaatlichen Vereinbarungen seien außerdem fragil und nicht unbedingt glaubwürdig.

Ein plausibler Grund für die Auflösung der Lateinischen Münzunion war der erhebliche Unterschied in der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsländer.

Literatur

  • Ludwig Bamberger: Die Schicksale des lateinischen Münzbundes. Ein Beitrag zur Währungspolitik. Simion, Berlin 1885 (digitalisierte Ausgabe unter: urn:nbn:de:s2w-4268).
  • Albert Niederer: Die Lateinische Münzunion. Katalog sämtlicher Münzen der 5 Unionsstaaten mit gesetzlicher Gültigkeit in der Schweiz von 1852–1927 = L’Union Monétaire Latine. Helvetische Münzenzeitung, Hilterfingen 1976.
  • Silvana Koch-Mehrin: Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik. Die Lateinische Münzunion 1865–1927. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-7631-7 (überarbeitete Fassung ihrer Dissertation, Heidelberg 2000).
  • René Frank: Eine Übersicht der verschiedenen Prägungen nach den Normen der Lateinischen Münzunion. In: moneytrend 6/2005, ZDB-ID 630026-1, S. 180–185 (online; PDF; 2,0 MB).
  • Theresia Theurl: Eine gemeinsame Währung für Europa. 12 Lehren aus der Geschichte (= Geschichte & Ökonomie, 1). Österreichischer Studien-Verlag, Innsbruck 1992, ISBN 3-901160-05-1, S. 175–213.
  • Guido Thiemeyer: Als die Diplomatie das Geld entdeckte. Diskurse über Geld in der Lateinischen Münzunion zwischen 1865 und 1885. In: WerkstattGeschichte, Heft 88, 2023, S. 43–57 (pdf).
  • Guido Thiemeyer: Internationalismus und Diplomatie. Währungspolitische Kooperation im Europäischen Staatensystem 1865 bis 1900 (= Studien zur internationalen Geschichte, Band 19). Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58431-8 (Habilitationsschrift Uni Kassel 2004).
  • Guido Thiemeyer: Otto von Bismarck, Napoleon III. und die Lateinische Münzunion. In: Bankhistorisches Archiv. Bd. 28/1 (2002), S. 1–20.
  • Henry Parker Willis: A History of the Latin Monetary Union. A Study of International Monetary Action. University of Chicago Press, Chicago IL 1901.
  • Robert Greul: Die Lateinische Münzunion. Eine völkerrechtliche Studie. Berlin 1926.
  • Catherine Brégianni: Monetary mechanisms and numismatic representations in the era of the first globalisation: the Greek paradigm of the 19th century. In: G. Depeyrot, M. Kovalchuk, C. Brégianni (Ed.): Three Conferences on International Monetary History. Wetteren 2013, S. 19–42 (https://www.academia.edu/3822052/Monetary_mechanisms_and_numismatic_representations_in_the_era_of_thefirst_globalisation_the_Greek_paradigm_of_the_19_th_century).
  • Κατερίνα Μπρέγιαννη [Katerina Bregianni]: Νεοελληνικό νόμισμα: Κράτος και ιδεολογία από την επανάσταση έως το μεσοπόλεμο [Modern Greek Currency. State and Ideology From the Revolution Until the Interwar Period]. Athens 2011.
  • John Chown: A History of Monetary Unions. Routledge, London / New York 2003.
  • Herbert Hutar: Gefährliche Spekulation. In: Wiener Zeitung, 18./19. Juli 2015, S. 36.
  • Guido Thiemeyer: Als die Diplomatie das Geld entdeckte. Diskurse über Geld in der Lateinischen Münzunion zwischen 1865 und 1885. In: WerkstattGeschichte 88/2023, S. 43–57.

Weblinks

Commons: Lateinische Münzunion – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Die Lateinische Münzunion: 1865–1926
  • Auflistung aller Goldmünzen der LMU
  • Chronik der Lateinischen Münzunion
  • Sandro Guzzi-Heeb: Lateinische Münzunion. In: Historisches Lexikon der Schweiz.

Einzelnachweise

  1. Hermann Wagner (1840–1929): Biologische Geographie. Salzwasser Verlag, 2012, S. 828 (Nachdruck der 10. Auflage des Werkes von 1923; Onlineversion hier).
  2. Philip Plickert: Wie Griechenland bedauerlicherweise aus der Währungsunion flog: Bedauerlicherweise bankrott. FAZ.NET, 18. Februar 2015.
  3. Jürgen Osterhammel: Die Verwandlung der Welt. C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61481-1, S. 1039. 
  4. Robert Greul: Die Lateinische Münz-Union. Eine völkerrechtsgeschichtliche Studie. Berlin 1926, S. 118–126.
  5. Herbert Hutar: Gefährliche Spekulation. In: Wiener Zeitung, 18./19. Juli 2015, S. 36.
  6. Geldgeschichte des Kongo. National Bank of Rwanda, abgerufen am 30. August 2012 (englisch)
  7. Heinz Fengler, Gerd Gierow, Willy Unger: transpress Lexikon Numismatik. Berlin 1976 (siehe unter „Lateinischer Münzbund“).
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4603857-7 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 06:16

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Die Lateinische Munzunion offiziell Union monetaire latine war eine Wahrungsunion zwischen Frankreich Belgien Griechenland ab 1868 Italien und der Schweiz die vom 23 Dezember 1865 faktisch bis 1914 und formal bis zum 31 Dezember 1926 bestand Vertragsurkunde von 1865 Weitere Lander pragten ihre Munzen nach den Vorschriften der Munzunion traten ihr aber nicht bei Damit herrschte in einem Grossteil Europas ein bimetallischer Silber Gold Standard Die Lateinische Munzunion gilt als einziges ausseres Ergebnis des Panlatinismus Geschichte und Grundzuge der MunzunionUbersicht der teilnehmenden rot und assoziierten Staaten andere Farben zwischen 1866 und 1914 1795 fuhrte Frankreich als zweite dezimale Wahrung nach dem US Dollar den Franc zu 100 Centimes ein Das Gewicht der Silbermunzen war so genormt dass ein Franc genau 5 Gramm 900 1000 Silber also 4 5 Gramm Feinsilber wog Innerhalb des gleichen Wahrungssystems wurden auch Goldmunzen gepragt wobei das Wertverhaltnis von Silber und Gold auf 1 15 5 festgelegt wurde Nach Italien wurde dieses System mit dem Italienfeldzug Napoleons 1796 97 gebracht In der Schweiz bestand 1798 bis 1803 die Helvetische Republik hier liess Frankreich eine einheitliche Wahrung einfuhren Schweizer Franken 1803 ging die Munzhoheit an die Kantone zuruck nachdem 1848 die Schweiz ein Bundesstaat geworden war war der Bund fur die Wahrung zustandig Mit dem Bundesgesetz uber das eidgenossische Munzwesen vom 7 Mai 1850 wurde der Franken als Wahrung eingefuhrt er orientierte sich am franzosischen Silber Franc Vor dem offiziellen Beginn der Wahrungsunion existierten also in mehreren Landern ahnliche Verhaltnisse wobei teilweise die Munzen und auch Banknoten der anderen Staaten als Zahlungsmittel akzeptiert wurden Belgien das als Staat nach der belgischen Revolution 1830 entstanden war fuhrte 1832 den belgischen Franken ein Vorbild war dabei der franzosische Franc sein Kurs wurde im Verhaltnis 1 1 an diesen gekoppelt Der in der Lateinischen Munzunion festgelegte Bimetallismus zwischen Gold und Silbermunzen druckte sich folgendermassen aus Zwei silberne 5 Franc Stucke 45 Gramm Feinsilber entsprachen einem goldenen 10 Francs Stuck 2 9032 Gramm Feingold also 15 5 1 im Massenverhaltnis der Feingehalte Nur das silberne 5 Francs Stuck war neben den Goldmunzen als Kurantmunze vorgesehen Vordenker des 1865 von Frankreich initiierten Munzsystems war der Okonom und Vizeprasident des franzosischen Staatsrats Felix Esquirou de Parieu 1815 1893 Er begriff das Munzsystem uber die finanzwirtschaftlichen Vorteile hinaus als Vorstufe zu einer europaischen Union mit einer europaischen Kommission als politischer Leitung Napoleon III sah die Munzunion als Mittel einer Hegemonie uber Kontinentaleuropa Ein weiterer Grund fur die Einfuhrung des Munzsystems war der Wunsch die gestorte Balance zwischen Silber und Goldpreis wiederherzustellen die durch die nordamerikanischen und australischen Goldfunde die das Gold stark verbilligten ausgelost worden war Ausserdem sollte die Preisstabilitat durch die Munzunion unterstutzt werden 1865 unterzeichneten Frankreich Belgien Italien und die Schweiz einen Vertrag der seit seinem Inkrafttreten am 1 August 1866 neben den technischen Details dieser Munzen auch die Ausgabepolitik und die gegenseitige Anerkennung einheitlich regelte Am 21 Dezember 1868 trat Griechenland der Union bei Schwankungen im Silber und Goldpreis fuhrten zu den dem Bimetallismus eigenen Problemen auch fur die Munzunion da die Krafte des Marktes teilweise den Bestimmungen des Vertrages entgegenwirkten Gemass dem Greshamschen Gesetz fuhrt ein Zwangskurs zwischen zwei Geldsorten hier der gesetzlich festgelegte Umtauschkurs zwischen Gold und Silbermunzen dazu dass die jeweils wertvolleren guten Sorten gehortet oder eingeschmolzen werden Die schlechteren weniger wertvollen Munzen werden dagegen zum Bezahlen genutzt Staatlicherseits besteht ein Anreiz vermehrt die jeweils gunstiger herzustellenden Munzen bevorzugt auszupragen und die guten Sorten einzubehalten Dadurch kam es zeitweilig zur Knappheit bestimmter und zu ubermassigem Umlauf anderer Munzen Das grosste Problem war jedoch dass Lander wie Italien oder Griechenland in grossem Umfang Papiergeld druckten das auf eine Wahrung der Munzunion lautete Die Ausgabe von Papiergeld war in den Vertragen nicht ausdrucklich ausgeschlossen worden Eine ubermassige Ausgabe von Geldzeichen fuhrte zur Inflation siehe Monetarismus Der Vertrag der ursprunglich Ende 1879 auslaufen sollte wurde am 5 November 1878 zunachst bis zum 31 Dezember 1885 erneuert wobei aufgrund des zwischenzeitlich deutlich gesunkenen Silberpreises die Einstellung der Auspragung der silbernen 5 Francs Stucke beschlossen wurde In Deutschland waren bis 1871 Silbermunzen Taler vorherrschend deren Wert grundsatzlich durch ihren Silbergehalt gedeckt war Silberstandard Kurantgeld Nach 1871 wurde dem englischen Vorbild folgend der Silber durch den Goldstandard abgelost Damit verlor das Silber weitgehend seine monetare Bedeutung Das Wertverhaltnis sank von 1 14 einige Zeit lang auf 1 100 spater stieg es wieder etwas an Ab 1873 fiel der Silberpreis aufgrund der grossen deutschen Silberverkaufe Die Silberinflation in den 1880er Jahren veranlasste die Lateinische Munzunion 1885 den Goldstandard einzufuhren Am 6 November 1885 kam ein neuer Vertrag mit teilweise geanderten Bestimmungen zustande der bis zum 1 Januar 1891 in Kraft bleiben und sich danach stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlangern sollte sofern keine Vertragskundigung durch einen Mitgliedsstaat ausgesprochen wurde Eine Regelung zum Papiergeld existierte nicht Diese Regelungslucke nutzten Italien und Griechenland um den Papiergeldumlauf zu steigern was zu einer Inflation fuhrte Die italienischen und griechischen Silberscheidemunzen flossen deshalb aus diesen Landern ab in andere Lander der Lateinischen Munzunion und fehlten im Munzsystem Italiens und Griechenlands Italien beantragte deshalb 1893 Griechenland 1908 eine Nationalisierung seiner Silberscheidemunzen im griechischen Fall nur der zu ein und zwei Drachmen nicht der ubrigen Die Munzen wurden in den anderen Landern der Lateinischen Munzunion eingezogen und galten fortan dort nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel Sie wurden in die Ursprungslander zuruckgeschickt die einziehenden Lander erhielten dafur Entschadigungsleistungen von Italien und Griechenland In Griechenland wurden diese Munzen verwendet um die Papierscheine im Nennwert von ein und zwei Drachmen zu ersetzen Dies bedeutete jedoch keinen Ausschluss Griechenlands aus der Lateinischen Munzunion wie es in manchen Medien im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Moglichkeit eines Grexit im Rahmen der griechischen Staatsschuldenkrise immer wieder behauptet wurde Vielmehr blieb Griechenland ununterbrochen Mitglied der Lateinischen Munzunion bis zu deren Auflosung 1927 Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Artikel von Herbert Hutar in der Wiener Zeitung Am 4 November 1908 wurde Belgisch Kongo offiziell Mitglied der Munzunion Der Erste Weltkrieg fuhrte zu einem enormen Geldbedarf Die Vertragsstaaten mit Ausnahme der Schweiz sahen sich gezwungen sich von einer Wahrung auf Edelmetall Kurantmunzen Basis abzuwenden Teile des Vertragswerkes wurden nach und nach aufgehoben Auch die Skandinavische Munzunion wurde als Folge des Ersten Weltkriegs aufgehoben Nach der De facto Auflosung der Lateinischen Munzunion kundigte Belgien 1926 seine Mitgliedschaft auf Zum 1 Januar 1927 setzte die Schweiz als letztes Land die Munzen der anderen Staaten ausser Kurs MunzauspragungenJeder Mitgliedsstaat pragte eigene Munzen mit eigenen Wahrungsbezeichnungen Die Wahrungseinheiten die im Verhaltnis von 1 1 zueinander standen waren der Franc zu 100 Centimes in Frankreich und Belgien der Franken zu 100 Rappen in der Schweiz die Lira zu 100 Centesimi in Italien und die Drachme zu 100 Lepta in Griechenland Folgende Munzen waren nach den Bestimmungen des Vertrags zugelassen Nennwert Masse Durchmesser Metall100 Fr 32 26 g 35 mm Gold 900 1000 fein0 50 Fr 16 13 g 28 mm Gold 900 1000 fein0 20 Fr 0 6 45 g 21 mm Gold 900 1000 fein0 10 Fr 0 3 23 g 19 mm Gold 900 1000 fein00 5 Fr 0 1 61 g 17 mm Gold 900 1000 fein00 5 Fr 25 00 g 37 mm Silber 900 1000 fein00 2 Fr 10 00 g 27 mm Silber 835 1000 fein00 1 Fr 0 5 00 g 23 mm Silber 835 1000 fein0 50 Fr 0 2 50 g 18 mm Silber 835 1000 fein0 20 Fr 0 1 00 g 16 mm Silber 835 1000 fein Vor der Einfuhrung der Vertragsnormen wurden nach diesem System auch Goldmunzen zu 40 Francs und 80 Francs Lire sowie Silbermunzen zu 0 25 Franc gepragt Diese wurden bald nach der Vertragsunterzeichnung eingezogen ebenso altere Munzen die zwar den Gewichten des Vertrages entsprachen jedoch nicht dem Feingehalt oder dem Durchmesser Nicht alle zugelassenen Munzen wurden auch von allen Mitgliedslandern gepragt Die Munzen von 2 Francs abwarts wiesen einen geringeren Feingehalt auf was bedeutete dass ihr Nennwert nicht vollstandig durch ihren Metallwert gedeckt war womit es sich um Scheidemunzen handelte Scheidemunzen aus unedlen Metallen waren nicht Bestandteil des Vertrages und wurden je nach Mitgliedsstaat nach verschiedenen Normen herausgegeben Es bestand fur die offentlichen Kassen der Mitgliedslander Annahmezwang fur die Goldmunzen und die 5 Francs Stucke entsprechend Lire Schweizer Franken und Drachmen Bei kleineren Silber Nominalen war er auf 100 Francs beschrankt Der Umlauf des eigenen Papiergelds und von fremden Wahrungen war in die Regelungshoheit jedes Mitgliedsstaates gestellt Ubernahme des Systems der Munzunion ohne VertragsbeitrittLateinische Munzunion 1914 Mitgliedstaaten der Lateinischen Munzunion Teilnahme uber bilaterale Abkommen Teilnahme durch unilaterale Einfuhrung Kolonien und Protektorate der Mitgliedstaaten Folgende Staaten und Gebiete pragten Munzen nach demselben System aber mit eigener nationaler Wahrungsbezeichnung ohne der Munzunion offiziell beigetreten zu sein Finnland 1860 1918 Kirchenstaat 1866 1870 Rumanien 1867 1944 Spanien 1869 1934 Serbien 1873 1915 Venezuela 1879 1965 Bulgarien 1880 1916 Argentinien 1881 1893 Tunesien 1891 1928 Danisch Westindien 1904 1905 Polen 1924 1925 Albanien 1925 1938 Osterreich Ungarn Montenegro MonacoCharakter als Zahlungsmittel in den VertragsstaatenDie von den Nichtmitgliedern nach dem System der Munzunion gepragten Munzen waren in den Vertragsstaaten keine gesetzlichen Zahlungsmittel einige davon die Gold und grossen Silbermunzen zirkulierten aber trotzdem international Indirekt waren auch Osterreich Ungarn und Russland uber deren fast geraden Wechselkurs 4 Gulden ab 1892 8 Kronen 10 Francs bzw 1 Gold Rubel 4 Francs faktisch Mitglied in diesem Wahrungsverbund Bereits ab 1870 pragte Osterreich Ungarn Goldmunzen zu 4 und 8 Gulden als Handelsmunzen die die zusatzliche Wertbezeichnung 10 Fr bzw 20 Fr trugen Die russisch finnischen Goldmunzen zu 10 und 20 Markka entsprachen ebenfalls im Feingehalt den 10 bzw 20 Francs Stucken wahrend die Silbermunzen nicht nach den Vorschriften der Lateinischen Munzunion ausgepragt wurden Abbildungen von MunzenMunzen der Vertragslander Griechenland 1884 20 Drachmen Italien 1882 20 Lire Schweiz 1889 20 Franken Belgien 1874 20 FrancsMunzen einiger Nichtvertragslander Konigreich Jugoslawien 1925 20 Dinare Monaco 1879 20 Francs Rumanien 1883 20 Lei Osterreich Ungarn 1892 20 Franken 8 Gulden Florin Volkswirtschaftliche SchlussfolgerungenDie osterreichische Okonomin Theresia Theurl bewertete zwischenstaatliche Wahrungsunionen als prinzipiell instabil da die Souveranitat der Einzelstaaten die Einhaltung der Regeln infrage stellt Alle Monetaren Unionen die keine vollstandigen Politischen Unionen waren blieben temporare Arrangements Sie losten sich auf Der deutsche Historiker Dominik Geppert schliesst es aufgrund der Geschichte der lateinischen Wahrungsunion aus dass machtpolitische Rivalitaten durch eine Wahrungsunion beendet werden konnten Eine solche Ordnung brauche ausserdem unbedingt eine Regelung zum Austritt Die zwischenstaatlichen Vereinbarungen seien ausserdem fragil und nicht unbedingt glaubwurdig Ein plausibler Grund fur die Auflosung der Lateinischen Munzunion war der erhebliche Unterschied in der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedslander LiteraturLudwig Bamberger Die Schicksale des lateinischen Munzbundes Ein Beitrag zur Wahrungspolitik Simion Berlin 1885 digitalisierte Ausgabe unter urn nbn de s2w 4268 Albert Niederer Die Lateinische Munzunion Katalog samtlicher Munzen der 5 Unionsstaaten mit gesetzlicher Gultigkeit in der Schweiz von 1852 1927 L Union Monetaire Latine Helvetische Munzenzeitung Hilterfingen 1976 Silvana Koch Mehrin Historische Wahrungsunion zwischen Wirtschaft und Politik Die Lateinische Munzunion 1865 1927 Nomos Verlag Baden Baden 2001 ISBN 3 7890 7631 7 uberarbeitete Fassung ihrer Dissertation Heidelberg 2000 Rene Frank Eine Ubersicht der verschiedenen Pragungen nach den Normen der Lateinischen Munzunion In moneytrend 6 2005 ZDB ID 630026 1 S 180 185 online PDF 2 0 MB Theresia Theurl Eine gemeinsame Wahrung fur Europa 12 Lehren aus der Geschichte Geschichte amp Okonomie 1 Osterreichischer Studien Verlag Innsbruck 1992 ISBN 3 901160 05 1 S 175 213 Guido Thiemeyer Als die Diplomatie das Geld entdeckte Diskurse uber Geld in der Lateinischen Munzunion zwischen 1865 und 1885 In WerkstattGeschichte Heft 88 2023 S 43 57 pdf Guido Thiemeyer Internationalismus und Diplomatie Wahrungspolitische Kooperation im Europaischen Staatensystem 1865 bis 1900 Studien zur internationalen Geschichte Band 19 Oldenbourg Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58431 8 Habilitationsschrift Uni Kassel 2004 Guido Thiemeyer Otto von Bismarck Napoleon III und die Lateinische Munzunion In Bankhistorisches Archiv Bd 28 1 2002 S 1 20 Henry Parker Willis A History of the Latin Monetary Union A Study of International Monetary Action University of Chicago Press Chicago IL 1901 Robert Greul Die Lateinische Munzunion Eine volkerrechtliche Studie Berlin 1926 Catherine Bregianni Monetary mechanisms and numismatic representations in the era of the first globalisation the Greek paradigm of the 19th century In G Depeyrot M Kovalchuk C Bregianni Ed Three Conferences on International Monetary History Wetteren 2013 S 19 42 https www academia edu 3822052 Monetary mechanisms and numismatic representations in the era of thefirst globalisation the Greek paradigm of the 19 th century Katerina Mpregiannh Katerina Bregianni Neoellhniko nomisma Kratos kai ideologia apo thn epanastash ews to mesopolemo Modern Greek Currency State and Ideology From the Revolution Until the Interwar Period Athens 2011 John Chown A History of Monetary Unions Routledge London New York 2003 Herbert Hutar Gefahrliche Spekulation In Wiener Zeitung 18 19 Juli 2015 S 36 Guido Thiemeyer Als die Diplomatie das Geld entdeckte Diskurse uber Geld in der Lateinischen Munzunion zwischen 1865 und 1885 In WerkstattGeschichte 88 2023 S 43 57 WeblinksCommons Lateinische Munzunion Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Die Lateinische Munzunion 1865 1926 Auflistung aller Goldmunzen der LMU Chronik der Lateinischen Munzunion Sandro Guzzi Heeb Lateinische Munzunion In Historisches Lexikon der Schweiz EinzelnachweiseHermann Wagner 1840 1929 Biologische Geographie Salzwasser Verlag 2012 S 828 Nachdruck der 10 Auflage des Werkes von 1923 Onlineversion hier Philip Plickert Wie Griechenland bedauerlicherweise aus der Wahrungsunion flog Bedauerlicherweise bankrott FAZ NET 18 Februar 2015 Jurgen Osterhammel Die Verwandlung der Welt C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61481 1 S 1039 Robert Greul Die Lateinische Munz Union Eine volkerrechtsgeschichtliche Studie Berlin 1926 S 118 126 Herbert Hutar Gefahrliche Spekulation In Wiener Zeitung 18 19 Juli 2015 S 36 Geldgeschichte des Kongo National Bank of Rwanda abgerufen am 30 August 2012 englisch Heinz Fengler Gerd Gierow Willy Unger transpress Lexikon Numismatik Berlin 1976 siehe unter Lateinischer Munzbund Normdaten Sachbegriff GND 4603857 7 GND 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