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Eine Münzreform ist eine geldpolitische Maßnahme zur Änderung wesentlicher Bedingungen eines Münzsystems. Kleinere Änderungen an einem Münzsystem werden dagegen nicht als Münzreform bezeichnet. Der Übergang ist allerdings fließend. Eine Münzreform kann rein faktisch erfolgen, wenn ein Münzstand seine Münzen ohne nach außen erkennbaren Rechtsakt ändert. Typischerweise erfolgt eine Münzreform aber durch ein Gesetz, wenn sich die Änderungen auf sein Hoheitsgebiet beschränken. Verpflichten sich Vertragsstaaten durch einen völkerrechtlichen Vertrag (Münzvertrag) zu bestimmten Bedingungen ihrer Münzsysteme, erfolgt die anschließende Umsetzung aus den Verpflichtungen eines Münzvertrages in einem Vertragsstaat im Regelfall ebenfalls durch ein Gesetz.

Merkmale einer Münzreform

Eine Münzreform kann sich auf verschiedene Merkmale eines Münzsystems erstrecken:

Münzmetalle

Schon in der Antike unterschieden sich die Münzsysteme nach dem Metall ihrer Hauptmünze. Waren die ersten Münzen noch aus Elektron, einer auch natürlich vorkommenden Mischung aus Gold und Silber, hat die erste tiefgreifende Münzreform des Kroisos von Lydien ein bimetallisches Münzsystem eingeführt, das nun aus Gold- und Silbermünzen bestand und auf Elektron als Legierung verzichtete. Diese Münzreform war durch die schwankenden Anteile von Gold und Silber in den Elektronmünzen veranlasst worden. Ziemlich schnell wirkte das Greshamsche Gesetz, wonach das „schlechte Geld“ das „gute Geld“ als dem Geldumlauf verdrängt: Zahlungen wurden eher mit Münzen vorgenommen, die einen relativ geringen Goldgehalt aufwiesen und die höherwertigen Münzen mit höherem Goldgehalt dagegen zurückgehalten. Um dem entgegenzuwirken, wurden Gold- und Silbermünzen durch die Münzreform des Kroisos konsequent voneinander getrennt. Nur die Insel Lesbos hat noch lange Zeit nach dieser Reform ihre Prägung von Elektronmünzen beibehalten. Die immer weiter gehende Unterteilung der Silbermünzen führte zu extrem kleinen Münzen, die leicht verloren gingen. Im 4. Jahrhundert v. Chr. wurden deshalb die ganz kleinen Silbermünzen durch Bronzemünzen ersetzt. Diese Münzreformen führten bei der Münzreform Alexanders des Großen zu einem metallisch dreigeteilten Münzsystem (Gold-Silber-Bronze), das in der römischen Kaiserzeit wieder aufgenommen wurde und sich erst in der spätrömischen Zeit durch den Mangel an Silber auflöste.

Münzfuß und Münzgrundgewicht

Häufig hat eine Münzreform den Münzfuß eines Münzsystems geändert. Der Münzfuß legt fest, wie viele Münzen aus einem Münzgrundgewicht geprägt werden. Bis in das 19. Jahrhundert bezogen sich die deutschen Münzfüße auf die Kölner Mark von fast 234 Gramm Feinsilber als Münzgrundgewicht. 10 Taler, die im 10-Taler-Fuß geprägt wurden, wiesen somit ein summiertes Feinsilbergewicht von fast 234 Gramm auf, der einzelne Taler hatte somit ca. 23,4 Gramm Feinsilber. Seltener wurde durch eine Münzreform auch das Münzgrundgewicht verändert. Im Dresdner Münzvertrag von 1838 wurde die zuvor regional leicht variierende Kölner Mark auf genau 233,855 Gramm definiert. Die wichtigste Veränderung des Münzgrundgewichts war die Ersetzung der Kölner Mark durch das Zollpfund von 500 Gramm im Wiener Münzvertrag des Jahres 1857. Da gleichzeitig aber der 14-Taler-Fuß in einen 30-Taler-Fuß geändert wurde, hatte diese Reform nur wenig Auswirkungen auf den Feingehalt des einzelnen Talers.

Nominalstruktur

Eine Münzreform kann auch Münznominale abschaffen oder einführen. Beispiele für die Änderung von Nominalen ist die Abschaffung der Didrachmenprägungen nach griechischem Vorbild im Münzsystem der römischen Republik zugunsten des Denars im Jahr 211 v. Chr. Durch die Münzreform Karls des Großen gab es zunächst nur einen standardisierten Silberpfennig (denarius). Der zunehmende Handel im Spätmittelalter verlangte nach der Einführung größerer Nominale, weshalb Kreuzer und Groschen geprägt wurden. Im Übergang zur Neuzeit folgte mit dem Taler eine noch größere Silbermünze. Ein weiteres Beispiel ist das Ende der Taler-, Gulden- und Schillingewährungen durch die Reichsmünzgesetzgebung der Jahre 1871 und 1873, die für das neu gegründete Deutsche Reich die Mark als neues Nominal einführte. Während der Gulden der süddeutschen Staaten in 60 Kreuzer (der Kreuzer in 4 Pfennige weiter unterteilt) und die Taler der norddeutschen Staaten in 24 oder 30 Groschen geteilt wurden (mit unterschiedlicher weiterer Unterteilung des Groschens in 12 oder in 10 Pfennige), wurde die neu eingeführte Mark in 100 Pfennige unterteilt. Auch die Einführung einer solchen dezimalen Teilung des Hauptnominals war wesentlicher Bestandteil von vielen weltweit vorgenommenen Münzreformen des 19. Jahrhunderts.

Anlässe für Münzreformen

Es gibt völlig unterschiedliche Anlässe für Münzreformen. Dazu gehören die Festlegung eines gemeinsamen Münzfußes durch verschiedene für eine Währungsunion. Typischerweise enthalten die Vereinbarungen auch Festlegungen für die Gestaltung der Münzen, damit diese als zu einem Währungsgebiet gehörend erkannt werden können. Die wirtschaftlichen Belastungen der Punischen Kriege führten dazu, dass die römischen Bronzegussmünzen bei Beibehaltung ihres Nominalsystems in ihrem Gewicht mehrfach reduziert wurden, um Metall zu sparen. Faktische Änderung im Münzfuß ergeben sich häufig durch nicht angekündigte Herabsetzungen des Münzfußes, also der Herabsetzung des Feingehalts der Münzen. Damit soll der Schlagschatz des Münzherren erhöht werden. Diese Wertverminderungen bleiben auf Dauer aber nicht unentdeckt und führen zu Forderungen der Wiedereinführung eines „guten Geldes“. Während die heimliche Herabsetzung des realen Wertes durch Verminderung des Feingehaltes nicht als Münzreform bezeichnet werden, wird die Wiederherstellung eines Münzsystems mit verbindlichen Werten gern als Münzreform bezeichnet. Schon in der römischen Kaiserzeit wurde mit Umschriften wie RESTITVT(OR) MON darauf hingewiesen, dass der Kaiser das Münzsystem wiederhergestellt habe. Führt eine Münzreform tatsächlich zu einer Wiederherstellung eines Münzsystems mit höherwertigen Kurantmünzen setzt dies in der Regel wirtschaftlich bessere Zeiten voraus, in denen sich ein Staat die Einziehung der schlechteren Münzen und Ausgabe der besseren Münzen des neuen Münzsystems auch leisten kann. Die Herabsetzung des realen Wertes von Münzen ist dagegen ein Indiz für wirtschaftlich schlechte Zeiten. Oft wird eine umfangreiche Emission von Münzen eines neuen Münzsystems durch einen beutereichen kriegerischen Sieg ermöglicht. Beispiele hierfür sind die Plünderung von Syrakus durch die Römer, die die Einführung des Denars ermöglichte, der Sieg Karls des Großen über die Awaren mit der nachfolgenden karolingischen Münzreform oder die Reparationsleistungen nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 der den Übergang von verschiedenen Silberwährungen zu einer Goldwährung der deutschen Staaten zumindest erleichterte.

Beispiele für historische Münzreformen

  • Verminderungen des Gewichtes der Bronzegussmünzen in der Römischen Republik: Einführung des Semilibralstandards im Jahr 217 v. Chr. und des Postsemilibralstandards im Jahr 215 v. Chr.
  • Einführung des Denars im Jahr 211 v. Chr. (das Silber der ersten Denaremission stammte zumindest zum Teil aus der Plünderung von Syrakus), der Denar galt zunächst 10 Asse, ab 141 v. Chr. 16 Asse
  • Münzreform des Augustus mit einer Wiedereinführung von Bronzemünzen für die kleineren Nominale im Jahr 23 v. Chr.
  • Münzreform des Diokletian im Jahr 294 n. Chr., mit der das Währungssystem für das ganze Reich vereinheitlicht wurde. Die sogenannten Provinzialprägungen, wie die für die Provinz Ägypten (Alexandrinische Münzen) wurden aufgegeben. Die neue Hauptmünze war der Follis oder Nummus. Er war eine deutlich größere Münze als die vorherige Hauptmünze, die der bisherigen Inflation durch ständige Verminderung von Größe und Gewicht entgegenwirken sollte.
  • Karolingische Münzreform Ende des 8. Jahrhunderts mit der Einführung eines relativ schweren Silberpfennigs als Standardmünze (denarius)
  • die verschiedenen Reichsmünzordnungen der Jahre 1524, 1551, 1559
  • die Graumannsche Münzreform von 1750 in Preußen für die Silberkurantmünzen
  • die preußische Kleinmünzenreform von 1821, nach der Graumannschen Reform von 1750 die zweite große Münzreform der preußischen Münzgeschichte mit der nun auch die zuvor unterschiedlichen Kleinmünzensysteme der Provinzen vereinheitlicht wurden
  • die deutschen Münzverträge des 19. Jahrhunderts (Münchner Münzvertrag von 1837, Dresdner Münzvertrag von 1838, Wiener Münzvertrag von 1857)
  • die Reichsmünzgesetze von 1871 und 1873 mit der Einführung der Goldwährung und der Mark mit ihrer dezimaler Teilung in 100 Pfennige

Literatur

  • Paul Arnold, Harald Küthmann, Dirk Steinhilber: Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute. Battenberg Verlag, 35. Auflage 2020, S. 7–10. ISBN 978-3-86646-181-9.
  • Bernd Kluge: Münzen – Eine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart. Verlag C.H. Beck, München 2016. ISBN 978-3-40669774-6.
  • Niklot Klüßendorf: Münzkunde – Basiswissen. Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2009. ISBN 978-3-7752-6135-7.

Einzelnachweise

  1. Kluge, S. 29
  2. Klüßendorf, S. 76f

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 21:07

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auch naturlich vorkommenden Mischung aus Gold und Silber hat die erste tiefgreifende Munzreform des Kroisos von Lydien ein bimetallisches Munzsystem eingefuhrt das nun aus Gold und Silbermunzen bestand und auf Elektron als Legierung verzichtete Diese Munzreform war durch die schwankenden Anteile von Gold und Silber in den Elektronmunzen veranlasst worden Ziemlich schnell wirkte das Greshamsche Gesetz wonach das schlechte Geld das gute Geld als dem Geldumlauf verdrangt Zahlungen wurden eher mit Munzen vorgenommen die einen relativ geringen Goldgehalt aufwiesen und die hoherwertigen Munzen mit hoherem Goldgehalt dagegen zuruckgehalten Um dem entgegenzuwirken wurden Gold und Silbermunzen durch die Munzreform des Kroisos konsequent voneinander getrennt Nur die Insel Lesbos hat noch lange Zeit nach dieser Reform ihre Pragung von Elektronmunzen beibehalten Die immer weiter gehende Unterteilung der Silbermunzen fuhrte zu extrem kleinen Munzen die leicht verloren gingen Im 4 Jahrhundert v Chr wurden deshalb die ganz kleinen Silbermunzen durch Bronzemunzen ersetzt Diese Munzreformen fuhrten bei der Munzreform Alexanders des Grossen zu einem metallisch dreigeteilten Munzsystem Gold Silber Bronze das in der romischen Kaiserzeit wieder aufgenommen wurde und sich erst in der spatromischen Zeit durch den Mangel an Silber aufloste Munzfuss und Munzgrundgewicht 14 Taler aus Kolner Mark und 30 Taler aus Zollpfund in den Umschriften Haufig hat eine Munzreform den Munzfuss eines Munzsystems geandert Der Munzfuss legt fest wie viele Munzen aus einem Munzgrundgewicht gepragt werden Bis in das 19 Jahrhundert bezogen sich die deutschen Munzfusse auf die Kolner Mark von fast 234 Gramm Feinsilber als Munzgrundgewicht 10 Taler die im 10 Taler Fuss gepragt wurden wiesen somit ein summiertes Feinsilbergewicht von fast 234 Gramm auf der einzelne Taler hatte somit ca 23 4 Gramm Feinsilber Seltener wurde durch eine Munzreform auch das Munzgrundgewicht verandert Im Dresdner Munzvertrag von 1838 wurde die zuvor regional leicht variierende Kolner Mark auf genau 233 855 Gramm definiert Die wichtigste Veranderung des Munzgrundgewichts war die Ersetzung der Kolner Mark durch das Zollpfund von 500 Gramm im Wiener Munzvertrag des Jahres 1857 Da gleichzeitig aber der 14 Taler Fuss in einen 30 Taler Fuss geandert wurde hatte diese Reform nur wenig Auswirkungen auf den Feingehalt des einzelnen Talers Nominalstruktur Eine Munzreform kann auch Munznominale abschaffen oder einfuhren Beispiele fur die Anderung von Nominalen ist die Abschaffung der Didrachmenpragungen nach griechischem Vorbild im Munzsystem der romischen Republik zugunsten des Denars im Jahr 211 v Chr Durch die Munzreform Karls des Grossen gab es zunachst nur einen standardisierten Silberpfennig denarius Der zunehmende Handel im Spatmittelalter verlangte nach der Einfuhrung grosserer Nominale weshalb Kreuzer und Groschen gepragt wurden Im Ubergang zur Neuzeit folgte mit dem Taler eine noch grossere Silbermunze Ein weiteres Beispiel ist das Ende der Taler Gulden und Schillingewahrungen durch die Reichsmunzgesetzgebung der Jahre 1871 und 1873 die fur das neu gegrundete Deutsche Reich die Mark als neues Nominal einfuhrte Wahrend der Gulden der suddeutschen Staaten in 60 Kreuzer der Kreuzer in 4 Pfennige weiter unterteilt und die Taler der norddeutschen Staaten in 24 oder 30 Groschen geteilt wurden mit unterschiedlicher weiterer Unterteilung des Groschens in 12 oder in 10 Pfennige wurde die neu eingefuhrte Mark in 100 Pfennige unterteilt Auch die Einfuhrung einer solchen dezimalen Teilung des Hauptnominals war wesentlicher Bestandteil von vielen weltweit vorgenommenen Munzreformen des 19 Jahrhunderts Anlasse fur MunzreformenEs gibt vollig unterschiedliche Anlasse fur Munzreformen Dazu gehoren die Festlegung eines gemeinsamen Munzfusses durch verschiedene fur eine Wahrungsunion Typischerweise enthalten die Vereinbarungen auch Festlegungen fur die Gestaltung der Munzen damit diese als zu einem Wahrungsgebiet gehorend erkannt werden konnen Die wirtschaftlichen Belastungen der Punischen Kriege fuhrten dazu dass die romischen Bronzegussmunzen bei Beibehaltung ihres Nominalsystems in ihrem Gewicht mehrfach reduziert wurden um Metall zu sparen Faktische Anderung im Munzfuss ergeben sich haufig durch nicht angekundigte Herabsetzungen des Munzfusses also der Herabsetzung des Feingehalts der Munzen Damit soll der Schlagschatz des Munzherren erhoht werden Diese Wertverminderungen bleiben auf Dauer aber nicht unentdeckt und fuhren zu Forderungen der Wiedereinfuhrung eines guten Geldes Wahrend die heimliche Herabsetzung des realen Wertes durch Verminderung des Feingehaltes nicht als Munzreform bezeichnet werden wird die Wiederherstellung eines Munzsystems mit verbindlichen Werten gern als Munzreform bezeichnet Schon in der romischen Kaiserzeit wurde mit Umschriften wie RESTITVT OR MON darauf hingewiesen dass der Kaiser das Munzsystem wiederhergestellt habe Fuhrt eine Munzreform tatsachlich zu einer Wiederherstellung eines Munzsystems mit hoherwertigen Kurantmunzen setzt dies in der Regel wirtschaftlich bessere Zeiten voraus in denen sich ein Staat die Einziehung der schlechteren Munzen und Ausgabe der besseren Munzen des neuen Munzsystems auch leisten kann Die Herabsetzung des realen Wertes von Munzen ist dagegen ein Indiz fur wirtschaftlich schlechte Zeiten Oft wird eine umfangreiche Emission von Munzen eines neuen Munzsystems durch einen beutereichen kriegerischen Sieg ermoglicht Beispiele hierfur sind die Plunderung von Syrakus durch die Romer die die Einfuhrung des Denars ermoglichte der Sieg Karls des Grossen uber die Awaren mit der nachfolgenden karolingischen Munzreform oder die Reparationsleistungen nach dem Deutsch Franzosischen Krieg von 1870 71 der den Ubergang von verschiedenen Silberwahrungen zu einer Goldwahrung der deutschen Staaten zumindest erleichterte Beispiele fur historische MunzreformenVerminderungen des Gewichtes der Bronzegussmunzen in der Romischen Republik Einfuhrung des Semilibralstandards im Jahr 217 v Chr und des Postsemilibralstandards im Jahr 215 v Chr Einfuhrung des Denars im Jahr 211 v Chr das Silber der ersten Denaremission stammte zumindest zum Teil aus der Plunderung von Syrakus der Denar galt zunachst 10 Asse ab 141 v Chr 16 Asse Munzreform des Augustus mit einer Wiedereinfuhrung von Bronzemunzen fur die kleineren Nominale im Jahr 23 v Chr Munzreform des Diokletian im Jahr 294 n Chr mit der das Wahrungssystem fur das ganze Reich vereinheitlicht wurde Die sogenannten Provinzialpragungen wie die fur die Provinz Agypten Alexandrinische Munzen wurden aufgegeben Die neue Hauptmunze war der Follis oder Nummus Er war eine deutlich grossere Munze als die vorherige Hauptmunze die der bisherigen Inflation durch standige Verminderung von Grosse und Gewicht entgegenwirken sollte Munzen vor links und nach der Munzreform von 294 n Chr Ruckseiten der Munzen Antoninian links und Follis rechts Karolingische Munzreform Ende des 8 Jahrhunderts mit der Einfuhrung eines relativ schweren Silberpfennigs als Standardmunze denarius die verschiedenen Reichsmunzordnungen der Jahre 1524 1551 1559 die Graumannsche Munzreform von 1750 in Preussen fur die SilberkurantmunzenPreussischer Taler von 1750 Portrat Friedrichs II Preussischer Taler von 1750 Adlerseitedie preussische Kleinmunzenreform von 1821 nach der Graumannschen Reform von 1750 die zweite grosse Munzreform der preussischen Munzgeschichte mit der nun auch die zuvor unterschiedlichen Kleinmunzensysteme der Provinzen vereinheitlicht wurden die deutschen Munzvertrage des 19 Jahrhunderts Munchner Munzvertrag von 1837 Dresdner Munzvertrag von 1838 Wiener Munzvertrag von 1857 die Reichsmunzgesetze von 1871 und 1873 mit der Einfuhrung der Goldwahrung und der Mark mit ihrer dezimaler Teilung in 100 PfennigeLiteraturPaul Arnold Harald Kuthmann Dirk Steinhilber Grosser deutscher Munzkatalog von 1800 bis heute Battenberg Verlag 35 Auflage 2020 S 7 10 ISBN 978 3 86646 181 9 Bernd Kluge Munzen Eine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart Verlag C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 40669774 6 Niklot Klussendorf Munzkunde Basiswissen Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover 2009 ISBN 978 3 7752 6135 7 EinzelnachweiseKluge S 29 Klussendorf S 76f

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