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Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhin

Sperrminorität

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Sperrminorität
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Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern, wenn qualifizierte Mehrheiten bei der Beschlussfassung verlangt werden.

Allgemeines

Die Sperrminorität ist insbesondere ein Fachbegriff aus dem Gesellschaftsrecht, denn bei Gesellschafterversammlungen (wie Hauptversammlungen bei der Aktiengesellschaft) können Gesellschafter (Aktionäre) bestimmte Beschlüsse nur mit Stimmenmehrheit herbeiführen. Eine Minderheit (Minorität) kann diese Beschlüsse verhindern („sperren“), wenn das Gesellschaftsrecht eine Dreiviertelmehrheit für diese Beschlüsse verlangt.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Dreiviertelmehrheit ist erforderlich nach § 53 für die Änderung der Satzung.

Aktiengesellschaften

Eine Dreiviertelmehrheit ist unter anderem erforderlich nach § 103 AktG (Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern), § 129 AktG (Geschäftsordnung für die Hauptversammlung), § 141 AktG (Beschränkung oder Aufhebung von Vorzugsaktien), § 179 AktG (Satzungsänderung), § 182 AktG (Kapitalerhöhung), § 186 AktG (Ausschluss des Bezugsrechts), § 202 AktG (genehmigtes Kapital), § 221 AktG (Wandelanleihen), § 222 AktG (Kapitalherabsetzung), § 262 AktG (Liquidation) oder § 319 AktG (Eingliederung).

In diesem Fall spricht man von einer Sperrminorität, wenn einzelne Aktionäre mehr als 25 % und weniger als 50 % der Aktien besitzen. Eine faktische Sperrminorität liegt vor, wenn sich bei einer Aktiengesellschaft zumindest ein Teil des Grundkapitals in Streubesitz befindet, die Präsenz auf der Hauptversammlung deshalb unter 100 % liegen kann und infolgedessen auch bereits unter 25 % Sperrrechte zustande kommen.

Genossenschaften

Bei Genossenschaften sieht insbesondere § 16 GenG mehrere Anlässe für Dreiviertelmehrheiten vor, die durch Sperrminoritäten verhindert werden können.

Vereine

Vereine können Satzungsänderungen (§ 33 BGB) oder ihre Liquidation (§ 41 BGB) nur mit Dreiviertelmehrheit beschließen.
Kommt in diesen Fällen die Sperrminorität vollständig zur Geltung, können die vorgesehenen Beschlüsse verhindert werden.

Politik

Die Sperrminorität ist in der Politik ein Mittel der Legislative zur Berücksichtigung von qualifizierten Minderheiten.

Europäische Union

Die Sperrminorität ist hier die Möglichkeit, dass eine Minderheit von EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union eine konkrete Beschlussfassung – mit dem Inkrafttreten des Prinzips der doppelten Mehrheit – verhindert. Sie dient dazu, eine mögliche Dominanz großer Staaten zu verhindern bzw. vitale Interessen einer Minderheit von Staaten zu sichern. Nach dem Vertrag von Lissabon sind bei Beschlussfassungen mit qualifizierter Mehrheit mindestens vier Mitglieder des Rates mit mehr als 35 % (Vorschlag des Hohen Vertreters) bzw. 45 % (Vorschlag der EU-Kommission) Anteil an der EU-Bevölkerung zur Bildung einer Sperrminorität erforderlich.

Deutschland

In vielen Landtagen und auch im Bundestag wird mit einem Drittel der Stimmen die Sperrminorität erreicht. Mit dieser können einzelne Fraktionen oder mehrere gemeinsam Entscheidungen blockieren, bei denen eine qualifizierte Mehrheit (eben zwei Drittel) erforderlich ist, wie etwa bei Verfassungsänderungen, besonders gewichtigen Gesetzesänderungen und Nominierungen von Verfassungsrichtern.

Weblinks

Wiktionary: Sperrminorität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, S. 947
  2. Die Sperrminorität einer GmbH: Definition und Konsequenzen. In: firma.de. 25. September 2017, abgerufen am 2. September 2024 (deutsch). 
  3. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 1216
  4. Johanna Hartog, Der Zusammenschlusstatbestand des wettbewerblich erheblichen Einflusses, 2010, S. 90
  5. Martin Große Hüttmann/Hans-Georg Wehling, Das Europalexikon, 3. Auflage, 2020, S. 306; ISBN 978-3-8012-0418-1
  6. Klaus-Dieter Sohn/Sebastian Czuratis, Neue Mehrheitsregeln im Rat, in: Centrum für Europäische Politik cepInput 2, 2014, S. 9
  7. Sperrminorität und Grundmandatsklausel: Was steckt hinter den Begriffen? Abgerufen am 2. September 2024. 
  8. Thomas Vorreyer: Wozu die AfD die Sperrminorität im Thüringer Landtag nutzen kann. Abgerufen am 2. September 2024. 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4818010-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 13:23

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Mit Sperrminoritat bezeichnet man die Moglichkeit einer Minderheit bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern wenn qualifizierte Mehrheiten bei der Beschlussfassung verlangt werden AllgemeinesDie Sperrminoritat ist insbesondere ein Fachbegriff aus dem Gesellschaftsrecht denn bei Gesellschafterversammlungen wie Hauptversammlungen bei der Aktiengesellschaft konnen Gesellschafter Aktionare bestimmte Beschlusse nur mit Stimmenmehrheit herbeifuhren Eine Minderheit Minoritat kann diese Beschlusse verhindern sperren wenn das Gesellschaftsrecht eine Dreiviertelmehrheit fur diese Beschlusse verlangt GesellschaftsrechtGesellschaft mit beschrankter Haftung Eine Dreiviertelmehrheit ist erforderlich nach 53 fur die Anderung der Satzung Aktiengesellschaften Eine Dreiviertelmehrheit ist unter anderem erforderlich nach 103 AktG Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 129 AktG Geschaftsordnung fur die Hauptversammlung 141 AktG Beschrankung oder Aufhebung von Vorzugsaktien 179 AktG Satzungsanderung 182 AktG Kapitalerhohung 186 AktG Ausschluss des Bezugsrechts 202 AktG genehmigtes Kapital 221 AktG Wandelanleihen 222 AktG Kapitalherabsetzung 262 AktG Liquidation oder 319 AktG Eingliederung In diesem Fall spricht man von einer Sperrminoritat wenn einzelne Aktionare mehr als 25 und weniger als 50 der Aktien besitzen Eine faktische Sperrminoritat liegt vor wenn sich bei einer Aktiengesellschaft zumindest ein Teil des Grundkapitals in Streubesitz befindet die Prasenz auf der Hauptversammlung deshalb unter 100 liegen kann und infolgedessen auch bereits unter 25 Sperrrechte zustande kommen Genossenschaften Bei Genossenschaften sieht insbesondere 16 GenG mehrere Anlasse fur Dreiviertelmehrheiten vor die durch Sperrminoritaten verhindert werden konnen Vereine Vereine konnen Satzungsanderungen 33 BGB oder ihre Liquidation 41 BGB nur mit Dreiviertelmehrheit beschliessen Kommt in diesen Fallen die Sperrminoritat vollstandig zur Geltung konnen die vorgesehenen Beschlusse verhindert werden PolitikDie Sperrminoritat ist in der Politik ein Mittel der Legislative zur Berucksichtigung von qualifizierten Minderheiten Europaische Union Die Sperrminoritat ist hier die Moglichkeit dass eine Minderheit von EU Mitgliedstaaten im Rat der Europaischen Union eine konkrete Beschlussfassung mit dem Inkrafttreten des Prinzips der doppelten Mehrheit verhindert Sie dient dazu eine mogliche Dominanz grosser Staaten zu verhindern bzw vitale Interessen einer Minderheit von Staaten zu sichern Nach dem Vertrag von Lissabon sind bei Beschlussfassungen mit qualifizierter Mehrheit mindestens vier Mitglieder des Rates mit mehr als 35 Vorschlag des Hohen Vertreters bzw 45 Vorschlag der EU Kommission Anteil an der EU Bevolkerung zur Bildung einer Sperrminoritat erforderlich Deutschland In vielen Landtagen und auch im Bundestag wird mit einem Drittel der Stimmen die Sperrminoritat erreicht Mit dieser konnen einzelne Fraktionen oder mehrere gemeinsam Entscheidungen blockieren bei denen eine qualifizierte Mehrheit eben zwei Drittel erforderlich ist wie etwa bei Verfassungsanderungen besonders gewichtigen Gesetzesanderungen und Nominierungen von Verfassungsrichtern WeblinksWiktionary Sperrminoritat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseHans E Buschgen Das kleine Borsen Lexikon 2012 S 947 Die Sperrminoritat einer GmbH Definition und Konsequenzen In firma de 25 September 2017 abgerufen am 2 September 2024 deutsch Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1216 Johanna Hartog Der Zusammenschlusstatbestand des wettbewerblich erheblichen Einflusses 2010 S 90 Martin Grosse Huttmann Hans Georg Wehling Das Europalexikon 3 Auflage 2020 S 306 ISBN 978 3 8012 0418 1 Klaus Dieter Sohn Sebastian Czuratis Neue Mehrheitsregeln im Rat in Centrum fur Europaische Politik cepInput 2 2014 S 9 Sperrminoritat und Grundmandatsklausel Was steckt hinter den Begriffen Abgerufen am 2 September 2024 Thomas Vorreyer Wozu die AfD die Sperrminoritat im Thuringer Landtag nutzen kann Abgerufen am 2 September 2024 Normdaten Sachbegriff GND 4818010 5 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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