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Maßnahmenhierarchie

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Durch geeignete Maßnahmen im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber nach den allgemeinen Grundsätzen in § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherstellen. Diese Maßnahmen betreffen die Technik, die Arbeitsorganisation, die Arbeitsumwelt und die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz. Dabei muss der Arbeitgeber eine vorgegebene Rangfolge (Hierarchie) der zu ergreifenden Maßnahmen einhalten.

Diese Hierarchie der Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland).

Die Merkregel "Arbeitsschutz ist TOP" stellt diese Reihenfolge dar: Zuerst sollten immer die technischen Maßnahmen (T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1 bis 3 in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111, s. u.) ausgeschöpft werden, dann die organisatorischen (O, Stufe 3 bzw. Punkt 4), und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen (P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden. Besonders durch die Gefahrstoffverordnung wird das TOP-Prinzip um einen Punkt Substitution als ersten Punkt zum STOP-Prinzip erweitert. Substitution von Gefahrstoffen bedeutet, dass Substanzen mit besonderem Gefährdungspotential (besonders CMR-Stoffe) durch ungefährlichere Substanzen ersetzt werden müssen, soweit es technisch möglich ist.

Die BG Regel 527 (DGUV Information 211-005) berücksichtigt primär die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes. Dort gilt das Aufstellen von Schildern oder eine einfache Belehrung vor Ort immer als die schwächste Schutzmaßnahme, weil sie einen "Ortsfremden", der "unvorbereitet" an den Arbeitsplatz mit der entsprechenden Gefährdung kommt, nicht schützt, während z. B. ein getragener Helm auch ohne Unterweisung wirkt. Tatsächlich muss dafür aber eine Grundunterweisung vorliegen, sonst würde der Helm ja nicht getragen werden.

Die TRBS 1111 argumentiert aus Sicht der Verantwortungsseite: Welche Schritte müssen Verantwortliche (in der Regel der Arbeitgeber) umsetzen, um die Gefährdung richtig zu beurteilen? In der TRBS (der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG) wurde die Reihenfolge der Maßnahmen im Arbeitsschutz geändert, d. h. Schulungen und Unterweisungen finden sich vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung.

In manchen Arbeitsschutzmanagementsystemen werden Schulungen und Unterweisungen allein nicht als Schutzmaßnahmen anerkannt. Sie müssen zumindest mit organisatorischen Maßnahmen gekoppelt sein (z. B. Freigabeverfahren).

Das TOP-Prinzip muss stets angewendet werden. Es gilt auch für alle dem Arbeitsschutzgesetz zugeordneten Verordnungen (z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).

Maßnahmenhierarchie nach DGUV-Information

Technische Maßnahmen (Alte Hierarchieebene „T“)

1. Vermeidung der Gefahr (z. B. Ersetzen eines gefährlichen Arbeitsverfahrens durch ein ungefährliches)
2. Trennung von Mensch und Gefahr (z. B. durch Kapselung einer gefährlichen Maschine)

Organisatorische Maßnahmen (Alte Hierarchieebene „O“)

3. Organisatorische Maßnahmen (z. B. zeitliche Begrenzung der Einwirkung einer gefahrbringenden Bedingung; Zugangskontrollen (häufig in Verbindung mit technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen) usw.)

Persönliche Maßnahmen (Alte Hierarchieebene „P“)

4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA z. B. Sicherheitsschuhe, Staubmaske, Handschuhe usw.)
5. Unterweisungen (dazu gehören neben Schulungen und Belehrungen, auch Schilder und Markierungen, Verbote, Gebote usw.)

Je höher die Zahl der Maßnahme, desto leichter und schneller lassen sie sich für gewöhnlich umsetzen, doch gleichzeitig nehmen ihre Reichweite und ihre Wirksamkeit ab.

Maßnahmenhierarchie nach TRBS

In der TRBS 1111 – „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“ gibt es folgende Reihenfolge der Maßnahmen:

3.3.5 Maßnahmen festlegen

  1. Vermeidung der Gefährdung
  2. Verbleibende Gefährdung möglichst gering halten
  3. Schutz vor Gefährdung durch Einsatz technischer Maßnahmen
  4. Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten
  5. Schulen und Unterweisen
  6. Schutz vor Gefährdungen durch Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

Internationaler Kontext

Ähnliche Hierarchien gibt es auch in anderen Ländern, jedoch mit kleinen Unterschieden. Im englischsprachigen Raum und in einigen anderen Ländern wird die folgende Reihenfolge (mit englischem Begriff in Parenthese) häufig dargelegt:

  1. Beseitigung, vollständige Vermeidung der Gefährdung (Elimination)
  2. Ersetzung der Gefährdung (Substitution) durch z. B. eine geringere Gefahr. Dies kann unter Umständen auch zu einer vollständigen Vermeidung der Gefahr führen.
  3. Einsatz technischer Maßnahmen (Engineering controls)
  4. Einsatz von Verwaltungsmaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen (Administrative controls)
  5. Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (Personal protective equipment)

Weblinks

  • Niedersächsisches Kultusministerium FaSi-Maßnahmen
  • DGUV Information 211-005: Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (bisher: BGI 527)
  • BAuA TRBS-1111.pdf

Einzelnachweise

  1. Axel Herbst: TOP: Rangfolge im Arbeitsschutz. In: Gute Arbeit. Band 5, 2017. 
  2. Holz und Metall BG (BGHM) BGI 527   S12
  3. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): TRGS 500 5.1
  4. BAuA: TRGS 600
  5. BAuA TRBS 1111 Punkt 3.3.5   S7
  6. NYCOSH - Hierarchy of Hazard Controls (Englisch)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 05 Jul 2025 / 11:03

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Durch geeignete Massnahmen im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber nach den allgemeinen Grundsatzen in 4 des Arbeitsschutzgesetzes die Sicherheit und Gesundheit der Beschaftigten sicherstellen Diese Massnahmen betreffen die Technik die Arbeitsorganisation die Arbeitsumwelt und die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz Dabei muss der Arbeitgeber eine vorgegebene Rangfolge Hierarchie der zu ergreifenden Massnahmen einhalten Diese Hierarchie der Massnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Tragern der gesetzlichen Unfallversicherung Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fruher in drei und aktuell in funf Stufen eingeteilt Ausbildung zur Fachkraft fur Arbeitssicherheit in Deutschland Die Merkregel Arbeitsschutz ist TOP stellt diese Reihenfolge dar Zuerst sollten immer die technischen Massnahmen T Stufe eins und zwei bzw Punkt 1 bis 3 in der Technischen Regel fur Betriebssicherheit TRBS 1111 s u ausgeschopft werden dann die organisatorischen O Stufe 3 bzw Punkt 4 und erst wenn dies nicht moglich ist sollte zu den personlichen Schutzmassnahmen P Stufe vier und funf bzw Punkt 4 und 5 gegriffen werden Besonders durch die Gefahrstoffverordnung wird das TOP Prinzip um einen Punkt Substitution als ersten Punkt zum STOP Prinzip erweitert Substitution von Gefahrstoffen bedeutet dass Substanzen mit besonderem Gefahrdungspotential besonders CMR Stoffe durch ungefahrlichere Substanzen ersetzt werden mussen soweit es technisch moglich ist Die BG Regel 527 DGUV Information 211 005 berucksichtigt primar die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes Dort gilt das Aufstellen von Schildern oder eine einfache Belehrung vor Ort immer als die schwachste Schutzmassnahme weil sie einen Ortsfremden der unvorbereitet an den Arbeitsplatz mit der entsprechenden Gefahrdung kommt nicht schutzt wahrend z B ein getragener Helm auch ohne Unterweisung wirkt Tatsachlich muss dafur aber eine Grundunterweisung vorliegen sonst wurde der Helm ja nicht getragen werden Die TRBS 1111 argumentiert aus Sicht der Verantwortungsseite Welche Schritte mussen Verantwortliche in der Regel der Arbeitgeber umsetzen um die Gefahrdung richtig zu beurteilen In der TRBS der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2009 104 EG wurde die Reihenfolge der Massnahmen im Arbeitsschutz geandert d h Schulungen und Unterweisungen finden sich vor dem Einsatz personlicher Schutzausrustung In manchen Arbeitsschutzmanagementsystemen werden Schulungen und Unterweisungen allein nicht als Schutzmassnahmen anerkannt Sie mussen zumindest mit organisatorischen Massnahmen gekoppelt sein z B Freigabeverfahren Das TOP Prinzip muss stets angewendet werden Es gilt auch fur alle dem Arbeitsschutzgesetz zugeordneten Verordnungen z B die Betriebssicherheitsverordnung Massnahmenhierarchie nach DGUV InformationTechnische Massnahmen Alte Hierarchieebene T 1 Vermeidung der Gefahr z B Ersetzen eines gefahrlichen Arbeitsverfahrens durch ein ungefahrliches 2 Trennung von Mensch und Gefahr z B durch Kapselung einer gefahrlichen Maschine Organisatorische Massnahmen Alte Hierarchieebene O 3 Organisatorische Massnahmen z B zeitliche Begrenzung der Einwirkung einer gefahrbringenden Bedingung Zugangskontrollen haufig in Verbindung mit technischen und personlichen Schutzmassnahmen usw Personliche Massnahmen Alte Hierarchieebene P 4 Personliche Schutzausrustung PSA z B Sicherheitsschuhe Staubmaske Handschuhe usw 5 Unterweisungen dazu gehoren neben Schulungen und Belehrungen auch Schilder und Markierungen Verbote Gebote usw Je hoher die Zahl der Massnahme desto leichter und schneller lassen sie sich fur gewohnlich umsetzen doch gleichzeitig nehmen ihre Reichweite und ihre Wirksamkeit ab Massnahmenhierarchie nach TRBSIn der TRBS 1111 Gefahrdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung gibt es folgende Reihenfolge der Massnahmen 3 3 5 Massnahmen festlegen Vermeidung der Gefahrdung Verbleibende Gefahrdung moglichst gering halten Schutz vor Gefahrdung durch Einsatz technischer Massnahmen Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten Schulen und Unterweisen Schutz vor Gefahrdungen durch Einsatz personlicher SchutzausrustungInternationaler KontextAhnliche Hierarchien gibt es auch in anderen Landern jedoch mit kleinen Unterschieden Im englischsprachigen Raum und in einigen anderen Landern wird die folgende Reihenfolge mit englischem Begriff in Parenthese haufig dargelegt Beseitigung vollstandige Vermeidung der Gefahrdung Elimination Ersetzung der Gefahrdung Substitution durch z B eine geringere Gefahr Dies kann unter Umstanden auch zu einer vollstandigen Vermeidung der Gefahr fuhren Einsatz technischer Massnahmen Engineering controls Einsatz von Verwaltungsmassnahmen organisatorischen Massnahmen Administrative controls Einsatz personlicher Schutzausrustung Personal protective equipment WeblinksNiedersachsisches Kultusministerium FaSi Massnahmen DGUV Information 211 005 Unterweisung Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes bisher BGI 527 BAuA TRBS 1111 pdfEinzelnachweiseAxel Herbst TOP Rangfolge im Arbeitsschutz In Gute Arbeit Band 5 2017 Holz und Metall BG BGHM BGI 527 S12 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN TRGS 500 5 1 BAuA TRGS 600 BAuA TRBS 1111 Punkt 3 3 5 S7 NYCOSH Hierarchy of Hazard Controls Englisch

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