Eine Mittelbehörde ist eine Behörde die in einem dreistufigen Behördenaufbau zwischen der obersten Behörde Ministerium u
Mittelbehörde

Eine Mittelbehörde ist eine Behörde, die in einem dreistufigen Behördenaufbau zwischen der obersten Behörde (Ministerium) und der Unterbehörde (Landratsamt, Finanzamt) angeordnet ist.
Pierer’s Universal-Lexikon von 1860 gibt als Definition an, die Mittelbehörde sei eine „Behörde, welche zwischen der Ober- u. Niederbehörde als zweite Instanz mitten inne steht, […]“
Gesetzlich wird der Rechtsbegriff nicht definiert, sondern vorausgesetzt, so z. B. in § 49 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes.
In den deutschen Bundesländern sind die Regierungspräsidien und Oberfinanzdirektionen bzw. Landesämter für Steuern Mittelbehörden.
Auch die in einigen Bundesländern bestehenden Landesverwaltungsämter (z. B. das Thüringer Landesverwaltungsamt) zählen zu den Mittelbehörden. Bis zu ihrer Abschaffung am 1. März 2012 waren auch die drei Landesdirektionen in Sachsen Mittelbehörden. Diese Rolle wird jetzt von der Landesdirektion Sachsen übernommen.
Literatur
- Marius Niespor: Bedeutung und Funktion von Mittelbehörden: Fallbeispiel Rheinland-Pfalz. Universität Trier, 2009, ISBN 978-3-640-45110-4
Einzelnachweise
- Mittelbehörde. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 11: Matelica–Nishnei-Kolymsk. Altenburg 1860, S. 329 (Digitalisat. zeno.org).
- Organisation Thüringer Landesverwaltungsamt. In: Serviceportal Thüringen. 30. Juli 2019, abgerufen am 14. Mai 2020.
- Verwaltungsstruktur der Landesdirektion Sachsen. In: lds.sachsen.de. Abgerufen am 3. April 2024.
Autor: www.NiNa.Az
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Eine Mittelbehorde ist eine Behorde die in einem dreistufigen Behordenaufbau zwischen der obersten Behorde Ministerium und der Unterbehorde Landratsamt Finanzamt angeordnet ist Pierer s Universal Lexikon von 1860 gibt als Definition an die Mittelbehorde sei eine Behorde welche zwischen der Ober u Niederbehorde als zweite Instanz mitten inne steht Gesetzlich wird der Rechtsbegriff nicht definiert sondern vorausgesetzt so z B in 49 Verordnung uber die Laufbahn Ausbildung und Prufung fur den hoheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes In den deutschen Bundeslandern sind die Regierungsprasidien und Oberfinanzdirektionen bzw Landesamter fur Steuern Mittelbehorden Auch die in einigen Bundeslandern bestehenden Landesverwaltungsamter z B das Thuringer Landesverwaltungsamt zahlen zu den Mittelbehorden Bis zu ihrer Abschaffung am 1 Marz 2012 waren auch die drei Landesdirektionen in Sachsen Mittelbehorden Diese Rolle wird jetzt von der Landesdirektion Sachsen ubernommen LiteraturMarius Niespor Bedeutung und Funktion von Mittelbehorden Fallbeispiel Rheinland Pfalz Universitat Trier 2009 ISBN 978 3 640 45110 4EinzelnachweiseMittelbehorde In Heinrich August Pierer Julius Lobe Hrsg Universal Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit 4 Auflage Band 11 Matelica Nishnei Kolymsk Altenburg 1860 S 329 Digitalisat zeno org Organisation Thuringer Landesverwaltungsamt In Serviceportal Thuringen 30 Juli 2019 abgerufen am 14 Mai 2020 Verwaltungsstruktur der Landesdirektion Sachsen In lds sachsen de Abgerufen am 3 April 2024 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4170219 0 GND Explorer lobid OGND AKS