Mährischer Ausgleich tschechisch Moravské vyrovnání ist die Sammelbezeichnung für vier 1905 beschlossene Landesgesetze d
Mährischer Ausgleich

Mährischer Ausgleich (tschechisch Moravské vyrovnání) ist die Sammelbezeichnung für vier 1905 beschlossene Landesgesetze, die in der Markgrafschaft Mähren eine Lösung der Nationalitätenprobleme zwischen Deutschen und Tschechen gewährleisten und somit einen österreichisch-tschechischen Ausgleich herbeiführen sollten.
Geschichte
Der Einigung auf den Mährischen Ausgleich gingen neunjährige Verhandlungen voraus. 1896 begann die erste Verhandlungsrunde. Beteiligt waren Vertreter der deutschsprachigen und tschechischsprachigen Bevölkerungsgruppen, des mährischen Landtages und der cisleithanischen Regierung in Wien. Es ging nicht nur um einen „nationalen“ Ausgleich, sondern auch um einen Ausgleich zwischen den bisher bevorrechtigten Ständen (Großgrundbesitz, Vertreter des städtischen Bürgertums) einerseits und dem Großteil der Bevölkerung (bäuerliche und unterbäuerliche Schichten auf dem Lande und der Industriearbeiterschaft in den Städten) andererseits. Zur Ausgestaltung des politischen Kompromisses trug vor allem die Mittelpartei des mährischen Großgrundbesitzes bei, darunter der mährische Landeshauptmann Felix Graf Vetter von der Lilie. Maßgeblich am Zustandekommen des Ausgleichs beteiligt war Johann von Chlumecký, der die örtlichen politischen Verhältnisse wie auch die von „Wien“ eröffneten Spielräume kannte und der die Verhandlungen mit Beharrlichkeit und Vermittlungsgeschick vorantrieb, wenn sie bei einzelnen Themen in Sackgassen gerieten. Am 27. November 1905 war das Gesetzespaket schließlich unter Dach und Fach.
Einzelne Regelungen
Das Schulausgleichsgesetz regelte, wie zuvor in Böhmen, dass Schulen der jeweiligen Nationalität jeweils Kinder der eigenen nationalen Zugehörigkeit aufnehmen sollten, sodass künftig tschechische Kinder nur noch auf tschechische und deutsche Kinder nur noch auf deutsche Schulen geschickt werden sollten.
Die Landesordnung und die Landtagswahlordnung wurde dahingehend geändert, dass im mährischen Landtag Kurien eingeführt wurden. Dazu wurde die Zahl der Abgeordneten im Landtag von 100 auf 151 erhöht. Fortan bestanden im mährischen Landtag drei Kurien:
- die Kurie des Großgrundbesitzes mit zwei Untergruppen, wie bisher mit 30 Abgeordneten (überwiegend deutsch)
- die Kurie der tschechischen Abgeordneten außerhalb des Großgrundbesitzes mit 73 Abgeordneten
- die Kurie der deutschen Abgeordneten außerhalb des Großgrundbesitzes mit 46 Abgeordneten
Für den gesamten Bereich der Landesverwaltung wurde ein deutsch-tschechischer Proporz festgelegt, die Zugehörigkeit der Wahlberechtigten für die Landtagswahlen zur deutschen oder tschechischen Volksgruppe wurde über nationale Kataster organisiert, wobei strittige Fälle im Rechtsweg geklärt werden konnten. Die zweite Landessprache sollte in jenen Gemeinden zur Anwendung kommen, wo sie von mehr als einem Fünftel der Bevölkerung gesprochen wurde.
Trotz aller Fortschritte durch den Ausgleich blieben die Tschechen, die fast drei Viertel der Bevölkerung Mährens ausmachten, auch im Kurialsystem benachteiligt. Zudem waren die Beamtenstellen – im Unterschied zu Böhmen – hauptsächlich den Deutschen vorbehalten. Die Tschechen akzeptierten den Ausgleich, weil er ihre Position immerhin etwas verbesserte, betrachteten ihn allerdings nur als „Zwischenstufe“.
Folgewirkungen
Nach dem Vorbild des Mährischen Ausgleichs wurde 1910 für die viersprachige Bukowina ein vergleichbarer Ausgleich geschlossen („Bukowiner Ausgleich“), danach auch für Galizien. Der Galizische Ausgleich wurde jedoch infolge des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges faktisch nicht mehr wirksam.
Der Mährische Ausgleich hätte auch für die Lösung der Nationalitätenfrage im gesamten Österreich-Ungarn Vorbildwirkung haben können, doch setzten die Vertreter der jeweiligen Volksgruppen auf gesamtstaatlicher Ebene auf Konfrontation – die Deutschen und Ungarn, um ihre Vorrangstellung nicht einzubüßen, die Slawen, um eine vollständige Autonomie bzw. Unabhängigkeit durchzusetzen –, sodass insbesondere der cisleithanische Reichsrat seit 1907 arbeitsunfähig war.
Literatur
- Lukáš Fasora (Hrsg.): Der Mährische Ausgleich von 1905. Möglichkeiten und Grenzen für einen nationalen Ausgleich in Mitteleuropa. Matice moravská, Brno 2006, ISBN 80-86488-36-5 (Tagungsband, Beiträge deutsch oder tschechisch; Inhaltsverzeichnis).
- Horst Glassl: Der Mährische Ausgleich. Fides, München 1967 (zugleich Dissertation, Universität München 1967).
- Robert Luft: Die Mittelpartei des mährischen Großgrundbesitzes 1879 bis 1918. Zur Problematik des Ausgleichs in Mähren und Böhmen. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 187-243.
- Jiří Němec: Der Mährische Ausgleich von 1905. Ein Muster zur Lösung der multiethnischen Ordnung der Gesellschaft? (The Moravian Compromise (der Mährische Ausgleich) from 1905. A model for solving the multi-ethnic order of society?). In Rainer Bendel: "Ausgleich" als Basis für Verständigung und Versöhnung : Zum Beitrag der Historiker für eine integrative Erinnerungskultur. LIT Verlag, Berlin 2020, ISBN 978-3-643-14694-6, S. 19–32.
Weblinks
- www.radio.cz/de 100 Jahre Mährischer Ausgleich/Gespräch mit Rudolf Grulich. Radio Prag
- www.mitteleuropa.de Kurzinformation über den „Mährischen Ausgleich“.
Einzelnachweise
- Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147–174, hier S. 159.
- Horst Glassl: Der Mährische Ausgleich. Fides, München 1967, S. 49.
- Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein-Verlag, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, S. 78–79.
- Adam Wandruszka, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 3: Die Völker des Reiches. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1980, ISBN 3-7001-0217-8, Bd. 2, S. 1171–1186.
- Jan Křen: Die Konfliktgemeinschaft. Tschechen und Deutsche. 1780–1918. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56017-4, S. 232 und 263.
- John Leslie: Der Ausgleich in der Bukowina von 1910. Zur österreichischen Nationalitätenpolitik vor dem Ersten Weltkrieg. In: Emil Brix, Thomas Fröschl, Josef Leidenfrost (Hrsg.): Geschichte zwischen Freiheit und Ordnung. Gerald Stourzh zum 60. Geburtstag. Styria Verlag, Graz 1991, S. 113–144.
- Adam Wandruszka, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 3: Die Völker des Reiches. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1980, Bd. 2, S. 1187–1197.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Mahrischer Ausgleich tschechisch Moravske vyrovnani ist die Sammelbezeichnung fur vier 1905 beschlossene Landesgesetze die in der Markgrafschaft Mahren eine Losung der Nationalitatenprobleme zwischen Deutschen und Tschechen gewahrleisten und somit einen osterreichisch tschechischen Ausgleich herbeifuhren sollten GeschichteDer Einigung auf den Mahrischen Ausgleich gingen neunjahrige Verhandlungen voraus 1896 begann die erste Verhandlungsrunde Beteiligt waren Vertreter der deutschsprachigen und tschechischsprachigen Bevolkerungsgruppen des mahrischen Landtages und der cisleithanischen Regierung in Wien Es ging nicht nur um einen nationalen Ausgleich sondern auch um einen Ausgleich zwischen den bisher bevorrechtigten Standen Grossgrundbesitz Vertreter des stadtischen Burgertums einerseits und dem Grossteil der Bevolkerung bauerliche und unterbauerliche Schichten auf dem Lande und der Industriearbeiterschaft in den Stadten andererseits Zur Ausgestaltung des politischen Kompromisses trug vor allem die Mittelpartei des mahrischen Grossgrundbesitzes bei darunter der mahrische Landeshauptmann Felix Graf Vetter von der Lilie Massgeblich am Zustandekommen des Ausgleichs beteiligt war Johann von Chlumecky der die ortlichen politischen Verhaltnisse wie auch die von Wien eroffneten Spielraume kannte und der die Verhandlungen mit Beharrlichkeit und Vermittlungsgeschick vorantrieb wenn sie bei einzelnen Themen in Sackgassen gerieten Am 27 November 1905 war das Gesetzespaket schliesslich unter Dach und Fach Einzelne RegelungenDas Schulausgleichsgesetz regelte wie zuvor in Bohmen dass Schulen der jeweiligen Nationalitat jeweils Kinder der eigenen nationalen Zugehorigkeit aufnehmen sollten sodass kunftig tschechische Kinder nur noch auf tschechische und deutsche Kinder nur noch auf deutsche Schulen geschickt werden sollten Bohmische tschechische und deutsche Wahlbezirke in der Wahlerklasse der Landgemeinden nach dem mahrischen Landesgesetz vom 27 November 1905 Die Landesordnung und die Landtagswahlordnung wurde dahingehend geandert dass im mahrischen Landtag Kurien eingefuhrt wurden Dazu wurde die Zahl der Abgeordneten im Landtag von 100 auf 151 erhoht Fortan bestanden im mahrischen Landtag drei Kurien die Kurie des Grossgrundbesitzes mit zwei Untergruppen wie bisher mit 30 Abgeordneten uberwiegend deutsch die Kurie der tschechischen Abgeordneten ausserhalb des Grossgrundbesitzes mit 73 Abgeordneten die Kurie der deutschen Abgeordneten ausserhalb des Grossgrundbesitzes mit 46 Abgeordneten Fur den gesamten Bereich der Landesverwaltung wurde ein deutsch tschechischer Proporz festgelegt die Zugehorigkeit der Wahlberechtigten fur die Landtagswahlen zur deutschen oder tschechischen Volksgruppe wurde uber nationale Kataster organisiert wobei strittige Falle im Rechtsweg geklart werden konnten Die zweite Landessprache sollte in jenen Gemeinden zur Anwendung kommen wo sie von mehr als einem Funftel der Bevolkerung gesprochen wurde Trotz aller Fortschritte durch den Ausgleich blieben die Tschechen die fast drei Viertel der Bevolkerung Mahrens ausmachten auch im Kurialsystem benachteiligt Zudem waren die Beamtenstellen im Unterschied zu Bohmen hauptsachlich den Deutschen vorbehalten Die Tschechen akzeptierten den Ausgleich weil er ihre Position immerhin etwas verbesserte betrachteten ihn allerdings nur als Zwischenstufe FolgewirkungenNach dem Vorbild des Mahrischen Ausgleichs wurde 1910 fur die viersprachige Bukowina ein vergleichbarer Ausgleich geschlossen Bukowiner Ausgleich danach auch fur Galizien Der Galizische Ausgleich wurde jedoch infolge des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges faktisch nicht mehr wirksam Der Mahrische Ausgleich hatte auch fur die Losung der Nationalitatenfrage im gesamten Osterreich Ungarn Vorbildwirkung haben konnen doch setzten die Vertreter der jeweiligen Volksgruppen auf gesamtstaatlicher Ebene auf Konfrontation die Deutschen und Ungarn um ihre Vorrangstellung nicht einzubussen die Slawen um eine vollstandige Autonomie bzw Unabhangigkeit durchzusetzen sodass insbesondere der cisleithanische Reichsrat seit 1907 arbeitsunfahig war LiteraturLukas Fasora Hrsg Der Mahrische Ausgleich von 1905 Moglichkeiten und Grenzen fur einen nationalen Ausgleich in Mitteleuropa Matice moravska Brno 2006 ISBN 80 86488 36 5 Tagungsband Beitrage deutsch oder tschechisch Inhaltsverzeichnis Horst Glassl Der Mahrische Ausgleich Fides Munchen 1967 zugleich Dissertation Universitat Munchen 1967 Robert Luft Die Mittelpartei des mahrischen Grossgrundbesitzes 1879 bis 1918 Zur Problematik des Ausgleichs in Mahren und Bohmen In Ferdinand Seibt Hrsg Die Chance der Verstandigung Absichten und Ansatze zu ubernationaler Zusammenarbeit in den bohmischen Landern 1848 1918 Oldenbourg Munchen 1987 ISBN 3 486 53971 X S 187 243 Jiri Nemec Der Mahrische Ausgleich von 1905 Ein Muster zur Losung der multiethnischen Ordnung der Gesellschaft The Moravian Compromise der Mahrische Ausgleich from 1905 A model for solving the multi ethnic order of 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