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Personenverkehr oder Personenbeförderung ist der Transport von Personen oder Passagieren durch Transportmittel zur Ortsv

Personenbeförderung

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Personenverkehr (oder Personenbeförderung) ist der Transport von Personen oder Passagieren durch Transportmittel zur Ortsveränderung. Pendant ist der Güterverkehr.

Voraussetzungen

Der Personenverkehr hat technische, technologische, organisatorische und ökonomische Voraussetzungen (u. a. Bahnhöfe, Beförderungsbedingungen, Beförderungstarife, Fahr- und Flugpläne, Flughäfen, Häfen, Haltestellen, Transportmittel und sonstige Verkehrsinfrastruktur).

Arten

Unterschieden werden kann der Personenverkehr insbesondere durch:

  • Fahrtzweck: Personenverkehr zum Zwecke der Produktion oder des Verbrauchs von Gütern und Dienstleistungen (z. B. Dienst- und Geschäftsreisen; Wirtschaftsverkehr), den Berufspendlern (Berufsverkehr) und dem Einkaufsverkehr steht der Freizeitverkehr (Freunde besuchen, Kino, Theater usw.) gegenüber;
  • die Zugangsmöglichkeit: öffentlicher Verkehr (ÖV) und Individualverkehr (IV);
  • dem Trägermedium: Die Personenbeförderung erfolgt zu Lande als Landverkehr (öffentlicher Personennahverkehr: Omnibusse, Taxi; Schienenverkehr: Personenzüge, Schienenbusse, Straßenbahnen, Zahnradbahnen), zu Wasser als Wasserverkehr (Binnenschifffahrt: Fähren, Personenschiffe; Seeschifffahrt: Passagierschiffe, Kreuzfahrtschiffe) und in der Luft als Luftverkehr (Passagierluftfahrt).
  • das Transportmittel: Flugverkehr (Passagierflugzeug) und Schiffsverkehr (hier auch Passagierverkehr genannt), Schienenverkehr, Straßenverkehr;
  • die Entfernung: Nahverkehr und Fernverkehr.

Der öffentliche Verkehr ist für alle zugänglich und unterliegt einer gesetzlichen Beförderungspflicht, während der Individualverkehr mit eigenen Transportmitteln durchgeführt wird und nur individuell zur Verfügung steht.

Rechtsfragen

Der Personenbeförderung liegt zivilrechtlich ein Beförderungsvertrag zugrunde, der nach § 631 BGB ein Werkvertrag ist. Das Transportunternehmen schuldet deshalb dem Kunden als Beförderungsleistung den Transport zum vereinbarten Zielort.

Öffentliches Recht liegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugrunde, das für die gewerbsmäßige Personenbeförderung im Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen („Obussen“) und Kraftfahrzeugen gemäß § 2 PBefG eine Genehmigungspflicht vorsieht. Als Öffentlicher Personennahverkehr bezeichnet § 8 Abs. 1 PBefG die „allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.“ Das ist dem Gesetz nach im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Transportmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Fahrzeit eine Stunde nicht übersteigt. Zum öffentlichen Personennahverkehr gehören auch Taxen oder Mietwagen, wenn sie obige Transportmittel ersetzen, ergänzen oder verdichten (§ 8 Abs. 2 PBefG).

Wirtschaftliche Aspekte

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV; Schweiz: Regionaler Personenverkehr, RPV) ist hierbei noch am weitesten differenziert: zu ihm werden in Deutschland der Schienenpersonennahverkehr (SPNV; insbesondere der Regional-Express, die Regionalbahn und die S-Bahn) und der Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV; insbesondere die U-Bahn, die Stadtbahn, die Straßenbahn, der Oberleitungsbus und der Linienbus) gerechnet.

Die von öffentlichen Verkehrsmitteln beförderten Personen werden im Eisenbahn- und Busverkehr als Fahrgäste oder Reisende bezeichnet, in der Luft- und Seefahrt wird von Passagieren gesprochen.

Die Verkehrsleistung im Personenverkehr wird mit der betriebswirtschaftlichen Kennzahl der Personenkilometer gemessen und nahm europaweit von den frühen 1990er Jahren bis Anfang des neuen Jahrtausends um nahezu 20 % zu. Eine weitere Kennzahl ist der Belegungsgrad, der im Dienstleistungssektor eine wichtige Rolle spielt, weil auch Transportunternehmen eine hohe Personalintensität aufweisen. Deshalb nehmen hier die Personalkosten den höchsten Anteil an den Gesamtkosten oder Umsatzerlösen ein. Um die Gewinnschwelle zu erreichen, ist meist ein hoher, über 60 % liegender Belegungsgrad erforderlich. Der optimale Belegungsgrad wird bei knapp 100 % liegen (Vollbelegung),Unterbelegung besteht häufig bei weniger als 70 %.

Weblinks

  • Literatur von und über Personenverkehr im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. Eduard Bock, Telematik im Personenverkehr, 1998, S. 27 ff.
  2. Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon, Band 4, 1984, Sp. 695
  3. Peter Müssig, Wirtschaftsprivatrecht: rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns, 2010, S. 246 f.
  4. Europäische Umweltagentur (Hrsg.): EEA Briefing 3/2004 – Verkehr und Umwelt in Europa. Kopenhagen 2004 (europa.eu [PDF; 82 kB]). 
  5. Center for Urban & Real Estate Management (Hrsg.): Immobilienwirtschaft aktuell. 2009, S. 145 (google.de). 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4045298-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85137040

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 01 Jul 2025 / 06:06

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Personenverkehr oder Personenbeforderung ist der Transport von Personen oder Passagieren durch Transportmittel zur Ortsveranderung Pendant ist der Guterverkehr Aufteilung der Verkehrsleistung im Personenverkehr in Deutschland auf die Verkehrstrager Strasse Gelb Schiene Blau Luftverkehr Rot VoraussetzungenDer Personenverkehr hat technische technologische organisatorische und okonomische Voraussetzungen u a Bahnhofe Beforderungsbedingungen Beforderungstarife Fahr und Flugplane Flughafen Hafen Haltestellen Transportmittel und sonstige Verkehrsinfrastruktur ArtenUnterschieden werden kann der Personenverkehr insbesondere durch Fahrtzweck Personenverkehr zum Zwecke der Produktion oder des Verbrauchs von Gutern und Dienstleistungen z B Dienst und Geschaftsreisen Wirtschaftsverkehr den Berufspendlern Berufsverkehr und dem Einkaufsverkehr steht der Freizeitverkehr Freunde besuchen Kino Theater usw gegenuber die Zugangsmoglichkeit offentlicher Verkehr OV und Individualverkehr IV dem Tragermedium Die Personenbeforderung erfolgt zu Lande als Landverkehr offentlicher Personennahverkehr Omnibusse Taxi Schienenverkehr Personenzuge Schienenbusse Strassenbahnen Zahnradbahnen zu Wasser als Wasserverkehr Binnenschifffahrt Fahren Personenschiffe Seeschifffahrt Passagierschiffe Kreuzfahrtschiffe und in der Luft als Luftverkehr Passagierluftfahrt das Transportmittel Flugverkehr Passagierflugzeug und Schiffsverkehr hier auch Passagierverkehr genannt Schienenverkehr Strassenverkehr die Entfernung Nahverkehr und Fernverkehr Der offentliche Verkehr ist fur alle zuganglich und unterliegt einer gesetzlichen Beforderungspflicht wahrend der Individualverkehr mit eigenen Transportmitteln durchgefuhrt wird und nur individuell zur Verfugung steht RechtsfragenDer Personenbeforderung liegt zivilrechtlich ein Beforderungsvertrag zugrunde der nach 631 BGB ein Werkvertrag ist Das Transportunternehmen schuldet deshalb dem Kunden als Beforderungsleistung den Transport zum vereinbarten Zielort Offentliches Recht liegt dem Personenbeforderungsgesetz PBefG zugrunde das fur die gewerbsmassige Personenbeforderung im Linien und Gelegenheitsverkehr mit Strassenbahnen Oberleitungsomnibussen Obussen und Kraftfahrzeugen gemass 2 PBefG eine Genehmigungspflicht vorsieht Als Offentlicher Personennahverkehr bezeichnet 8 Abs 1 PBefG die allgemein zugangliche Beforderung von Personen mit Strassenbahnen Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr die uberwiegend dazu bestimmt sind die Verkehrsnachfrage im Stadt Vorort oder Regionalverkehr zu befriedigen Das ist dem Gesetz nach im Zweifel der Fall wenn in der Mehrzahl der Beforderungsfalle eines Transportmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Fahrzeit eine Stunde nicht ubersteigt Zum offentlichen Personennahverkehr gehoren auch Taxen oder Mietwagen wenn sie obige Transportmittel ersetzen erganzen oder verdichten 8 Abs 2 PBefG Wirtschaftliche AspekteDer offentliche Personennahverkehr OPNV Schweiz Regionaler Personenverkehr RPV ist hierbei noch am weitesten differenziert zu ihm werden in Deutschland der Schienenpersonennahverkehr SPNV insbesondere der Regional Express die Regionalbahn und die S Bahn und der Strassenpersonennahverkehr OSPV insbesondere die U Bahn die Stadtbahn die Strassenbahn der Oberleitungsbus und der Linienbus gerechnet Die von offentlichen Verkehrsmitteln beforderten Personen werden im Eisenbahn und Busverkehr als Fahrgaste oder Reisende bezeichnet in der Luft und Seefahrt wird von Passagieren gesprochen Die Verkehrsleistung im Personenverkehr wird mit der betriebswirtschaftlichen Kennzahl der Personenkilometer gemessen und nahm europaweit von den fruhen 1990er Jahren bis Anfang des neuen Jahrtausends um nahezu 20 zu Eine weitere Kennzahl ist der Belegungsgrad der im Dienstleistungssektor eine wichtige Rolle spielt weil auch Transportunternehmen eine hohe Personalintensitat aufweisen Deshalb nehmen hier die Personalkosten den hochsten Anteil an den Gesamtkosten oder Umsatzerlosen ein Um die Gewinnschwelle zu erreichen ist meist ein hoher uber 60 liegender Belegungsgrad erforderlich Der optimale Belegungsgrad wird bei knapp 100 liegen Vollbelegung Unterbelegung besteht haufig bei weniger als 70 WeblinksLiteratur von und uber Personenverkehr im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseEduard Bock Telematik im Personenverkehr 1998 S 27 ff Verlag Dr Th Gabler Hrsg Gabler Wirtschaftslexikon Band 4 1984 Sp 695 Peter Mussig Wirtschaftsprivatrecht rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns 2010 S 246 f Europaische Umweltagentur Hrsg EEA Briefing 3 2004 Verkehr und Umwelt in Europa Kopenhagen 2004 europa eu PDF 82 kB Center for Urban amp Real Estate Management Hrsg Immobilienwirtschaft aktuell 2009 S 145 google de Normdaten Sachbegriff GND 4045298 0 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85137040

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