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Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht in Österreich auch Exekution genannt die staatliche Besch

Pfändung

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Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch Exekution genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

Allgemeines

Begleicht der Schuldner die fälligen Forderungen des Gläubigers nicht, so kann der Gläubiger seine Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit Hilfe der Gerichte zwangsweise einzutreiben versuchen. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel (etwa § 704 ZPO) mit Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO) und dessen Zustellung an den Schuldner. Häufigster Titel ist der Vollstreckungsbescheid (§ 688 Abs. 1 ZPO), der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat. Erhebt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch, ergeht auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid (§ 692 Abs. 1 ZPO), aus dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Eigentum befinden. Die Folge einer wirksamen Pfändung ist die Verstrickung und das Pfändungspfandrecht. Eine Pfändung ist kraft Gesetzes untersagt, wenn Unpfändbarkeit vorliegt.

Deutschland

In Deutschland richtet sich die Pfändung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie setzt im privaten Recht einen Vollstreckungstitel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss. Den vollstreckbaren Titel ersetzt im öffentlichen Recht die Vollstreckungsanordnung.

Arten

Die Pfändung unterscheidet nach der Art des Pfandobjektes:

  • Bewegliche Sachen werden im Wege der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher in Besitz genommen (§ 74 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA NRW). Das gilt insbesondere für Geld, Wertsachen und Wertpapiere. Weniger mobile Sachen belässt er beim Schuldner (§ 808 Abs. 2 ZPO) und macht sie durch Anbringen eines Pfandsiegels kenntlich. Sachen, die sich nicht im Gewahrsam des Schuldners befinden, können vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden, wenn der Gewahrsamsinhaber zur Herausgabe der Sachen bereit oder wenn der Gläubiger selbst Gewahrsamsinhaber ist (§ 70 Abs. 2 GVGA NRW). Dabei muss der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob sich diese Sachen im Eigentum des Schuldners befinden (§ 71 Abs. 1 GVGA NRW). Bei der Taschenpfändung wird der Schuldner insbesondere nach pfändbarem Geld körperlich durchsucht. Ausnahmsweise stehen dem Gerichtsvollzieher die Austauschpfändung und die Vorwegpfändung an sich unpfändbarer Sachen zur Verfügung.
  • Forderungen oder Rechte: Die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten geschieht in der Regel durch einen vom Vollstreckungsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, im öffentlichen Recht mittels einer durch die Vollstreckungsbehörde erlassenen Pfändungsverfügung. Auch Domains sind nach Ansicht des BGH pfändbar.

Pfändung körperlicher Sachen

Der konkrete Ablauf einer Pfändung ist allgemein in den §§ 753 ff. ZPO sowie der von den Landesjustizverwaltungen erlassenen einheitlichen landesrechtlichen Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA) geregelt.

Durchsuchung der Wohnung

Die Sachpfändung wird von einem Gerichtsvollzieher (im Privatrecht) oder einem Vollziehungsbeamten im öffentlichen Recht durchgeführt. Der Gerichtsvollzieher sucht in der Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen. Hierzu zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände. Eine Reihe von Gegenständen (vor allem einfacher Hausrat, Arbeitsgeräte und Ähnliches) sind unpfändbar (Pfändungsschutz, siehe Aufstellung in § 811 ZPO).

Ablauf und Wirkung der Pfändung

Wird der Vollziehungsbeamte fündig, nimmt er die Gegenstände an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem so genannten Kuckuck. Vor der Pfändung sollte der Vollziehungsbeamte allerdings auch den Wert des Gegenstandes gegen die durch eine Pfändung entstehenden Kosten aufwiegen, da auch diese vom Schuldner beglichen werden müssen. Oftmals kommen dann nur wenige, besonders wertvolle oder neuwertige Geräte zur Pfändung, da andere durch ihren Wert die Schuld nicht decken würden. Von einer Taschenpfändung spricht man, wenn beispielsweise das Bargeld gepfändet wird, das der Schuldner bei sich trägt. Rechtlich bewirkt die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher die Verstrickung der gepfändeten Sache und die Entstehung eines Pfändungspfandrechts. Die erweiterten Rechte machen den Gläubiger jetzt zum Pfändungspfandgläubiger.

Die Pfändung einer bereits gepfändeten Sache (keiner Forderung: siehe Thomas/Putzo § 829 Rn. 2 ZPO) für eine weitere Geldforderung wird Anschlusspfändung genannt. Gläubiger kann der alte oder, was häufiger ist, ein neuer Gläubiger sein (§ 826 ZPO). Bei mehreren Gläubigern kann nach § 827 ZPO jeder Gläubiger die Verwertung selbst betreiben, wobei der erste Pfändungspfandgläubiger gewöhnlich zuerst befriedigt wird. Zuständig ist der zuerst tätige Gerichtsvollzieher.

Wie die Pfändung konkret abzulaufen hat, ist in Deutschland nur rudimentär geregelt. Da ein „Gerichtsvollziehergesetz“ bislang fehlt, ergeben sich Legitimation und Tätigkeit des Gerichtsvollziehers aus § 154 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) und vor allem den §§ 753 ff. ZPO. Bundeseinheitlich gilt die von den Landesjustizverwaltungen erlassene einheitliche Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Sie regelt die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, ihre Beachtung ist Amtspflicht des Gerichtsvollziehers. Pflichtverletzungen, das sind in der Praxis insbesondere unterlassene Vollstreckungsmaßnahmen, Überpfändungen oder die Vollstreckung unpfändbarer Sachen, können zu Schadensersatzansprüchen des betroffenen Gläubigers oder Schuldners aus Amtshaftung gem. § 839 BGB führen.

In der Literatur wird zum Teil kritisiert, dass die Bestimmungen zur Sachpfändung (§§ 811, 811a ZPO) seit 1877 praktisch unverändert geblieben sind und nur von Fall zu Fall durch die Rechtsprechung angepasst bzw. ausgelegt werden. Damit bestehe in diesem gesamten Gebiet erhebliche Rechtsunsicherheit, von der zunehmend weite Bevölkerungskreise betroffen seien.

Verwertung

Gepfändete Sachen werden öffentlich versteigert (§ 814 ZPO), entweder vor Ort oder als allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über eine Versteigerungsplattform, gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern (§ 815 ZPO), gepfändete Wertpapiere sind, wenn sie einen Börsen- oder Marktpreis haben, von dem Gerichtsvollzieher aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen (§ 821 ZPO). Bei der Verwertung ungetrennter Früchte hat der Gerichtsvollzieher die Aberntung bewirken zu lassen (§ 824 ZPO). Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher eine gepfändete Sache auch in anderer Weise verwerten, etwa dem Gläubiger selbst oder einer von dem Gläubiger benannten Person zu Eigentum übertragen (§ 825 Abs. 1 ZPO).

Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot. Aus dem Erlös der Versteigerung werden die Ansprüche der Gläubiger befriedigt. Sollte danach noch Geld übrig sein, erhält es der Schuldner.

Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten

Die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt und erfolgt im deutschen Privatrecht in der Regel durch einen vom Vollstreckungsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, im öffentlichen Recht mittels einer durch die Vollstreckungsbehörde erlassenen Pfändungsverfügung. Auch Domains sind nach Ansicht des BGH pfändbar.

Pfändungsfreigrenzen

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Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend
Pfändungsfreigrenzen in EUR
von bis Unterhaltsberechtigte volle
Pfändung
ab
Höchstbetrag
0 1 2 3 4 ≥ 5
1. Januar 2002 30. Juni 2005 0930 1280 1475 1670 1865 2060 2851
1. Juli 2005 30. Juni 2011 0990 1360 1570 1770 1980 2190 3020
1. Juli 2011 30. Juni 2013 1030 1420 1640 1850 2070 2280 3118
1. Juli 2013 30. Juni 2015 1045 1438 1657 1876 2095 2314 3166
1. Juli 2015 30. Juni 2017 1074 1480 1710 1930 2160 2380 3292
1. Juli 2017 30. Juni 2019 1140 1570 1800 2040 2280 2520 3476
1. Juli 2019 30. Juni 2021 1180 1630 1870 2120 2370 2620 3613
  1. Juli 2021
30. Juni 2022 1253 1724 1987 2249 2512 2774 3840
  1. Juli 2022
30. Juni 2023 1330
01. Juli 2023 30. Juni 2024 1409,99
Pfändungsfreier Anteil
über dieser Grenze
30 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 0 %

In Deutschland darf ein Schuldner bei Einkommenspfändung einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners (Arbeitnehmer) gestaffelt.

  • Einkommen unter der Freigrenze bleibt frei von Pfändung.
  • Einkommen, das über der Freigrenze und unterhalb des Höchstbetrags liegt, bleibt zu den angegebenen Prozentsätzen unpfändbar.
  • Einkommen über dem Höchstbetrag wird voll gepfändet.

Der pfändungsfreie Betrag kann auf Antrag des Schuldners erhöht werden, wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann (§ 850f ZPO), wie bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen, hohen Unterkunftskosten, Diätverpflegung (§ 850f ZPO).

Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation (Weihnachtsgeld) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, maximal aber bis 500 Euro, unpfändbar. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (wie Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten (§ 850a, § 850b ZPO)).

Berechnungsbeispiel (ohne Unterhaltszahlung, ohne o. g. Ausnahmen): Bei einem monatl. Nettoeinkommen in Höhe von 2600 € beträgt der Pfändungsfreibetrag 1573,66 €, d. h., es können maximal 1026,34 € pfändbar sein.

Am 1. Juli jedes Jahres ändern sich die Pfändungsfreigrenzen entsprechend der prozentualen Änderung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltenden Fassung.

Siehe auch: Pfändungstabelle

Pfändungsschutz

→ Hauptartikel: Unpfändbarkeit

Für einen Pfändungsschutz bei Kontopfändungen nach §§ 829, 833a ZPO wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2012 ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) benötigt. Jede Bank in Deutschland ist deshalb (im Rahmen einer Übergangsregelung zur Vorbereitung des neuen Kontopfändungsschutzrechts ab dem 1. Januar 2012) seit dem 1. Juli 2010 gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch eines Kunden (nur bei einer natürlichen Person) ein bereits bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dadurch sind Kontosperrungen bis zu einem gesetzlich geregelten sog. Pfändungsschutzbetrag (und für einen bestimmten Zeitraum) nicht mehr möglich. Je Person ist nur ein P-Konto möglich. Pfändungsfreie Sozialleistungen und Unterhaltspflichten erhöhen dabei den Pfändungsfreibetrag nur dann, wenn der P-Kontoinhaber dies gegenüber seiner kontoführenden Bank unter Vorlagen von Nachweisen beantragt hat.

Rechtsbehelfe

Gegen das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bei der Pfändung kann der Schuldner mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO vorgehen. Möchte sich der Schuldner gegen den der Pfändung zugrundeliegenden titulierten Anspruch wenden, kann er Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO erheben.

Da bei der Pfändung in das bewegliche Vermögen durch den Gerichtsvollzieher die Eigentumslage von ihm nicht geprüft wird, kommt es auch durchaus vor, dass etwas gepfändet wird, das dem Schuldner gar nicht gehört. Für solch einen Fall hat die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) Rechtsbehelfe vorgesehen, die dem eigentlichen Eigentümer wieder zu seinem Recht verhelfen. Aufgrund von § 771 ZPO – der sogenannten Drittwiderspruchsklage – kann der Eigentümer auf gerichtlichem Weg sein Recht einfordern. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwangsvollstreckung schon begonnen hat – in der Regel mit Pfändung – und nicht beendet ist, sowie die Beeinträchtigung des Eigentums an einer Sache oder eines eigentumsähnlichen Rechts. Hat die Klage Erfolg, so spricht das Gericht in seinem Urteilstenor die Unzulässigkeit der Pfändung aus und stellt die Zwangsvollstreckung bzgl. des Gegenstandes ein. Inhaber eines Pfand- oder Verwertungsrechts vor Pfändung in der Zwangsvollstreckung können ihre Rechte ebenfalls im Wege der Klage geltend machen. Der Unterschied hier besteht jedoch darin, dass Inhaber eines Pfand- oder Verwertungsrechts die Zwangsvollstreckung nicht verhindern sollen. Vielmehr wird diesen im Wege der Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO aus dem Erlös der Versteigerung ein privilegierter Rang im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern eingeräumt.

Österreich

Das Exekutionsverfahren ist als Vollstreckungsverfahren ein Zivilverfahren.

Schweiz

Im Schweizer Recht wird eine Anwesenheitspflicht des Schuldners bei der Pfändung stipuliert (Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). Dem Gläubiger wird nach erfolgloser oder unzureichender Pfändung ein Verlustschein ausgestellt, mit dem er später seine Forderung geltend machen kann, sollte der Schuldner wieder zu Vermögen kommen.

Siehe auch

  • Existenzminimum
  • Überpfändungsverbot

Weblinks

Wiktionary: Pfändung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Distraint – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1) gültig für die Schweiz
  • Wer trägt die Kosten der Lohnpfändung? (PDF)
  • BMJ-Referat Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
  • Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2013 (Broschüre des BMJ mit aktueller Fassung als PDF-Datei, gültig ab 1. Juli 2013)
  • Formulare zur Pfändung
  • Domainpfändung
  • Pfändungstabelle 2023/2024

Einzelnachweise

  1. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005, Az.: VII ZB 5/05; allgemein hierzu: Aufsatz in JurPC
  2. Putzo in Thomas/Putzo § 827 Rn. 1, § 826 Rn. 4.
  3. Glenk: Unverzichtbares Allerlei – Amt und Haftung des Gerichtsvollziehers. In: NJW – Neue Juristische Wochenschrift. 32/2014, S. 2315–2319.
  4. Glenk: Antiquierte Unpfändbarkeitsregeln in der ZPO. In: ZRP – Zeitschrift für Rechtspolitik. 8/2013, S. 232–236.
  5. vgl. Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Justiz-Auktion Deutschland & Österreich. Abgerufen am 12. August 2020.
  6. Allgemeine Versteigerungsbedingungen der Justiz-Auktion Stand: Juni 2015.
  7. vgl. § 103 GVGA Trennung der Früchte und Versteigerung (§ 824 ZPO).
  8. Florian Lohkamp: Verwertung des Pfandgutes. Kurzübersicht 2010.
  9. Die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen. Möglichkeiten der anderweitigen Verwertung Haufe.de, abgerufen am 11. August 2020.
  10. Olaf Muthorst: Verwertung der Pfandsache, in: Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts. Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, S. 112–116.
  11. ZPO: Der Ablauf der Versteigerung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen lecturio.de, 16. Mai 2019.
  12. Beschluss vom 5. Juli 2005 – VII ZB 5/05; allgemein hierzu: Aufsatz in JurPC
  13. Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 10. Mai 2021 (BGBl. I S. 1099) – ab 1. Juli 2021 geltende Pfändungsfreigrenzen
  14. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 vom 15. Mai 2009 (BGBl. I S. 1141).
  15. Grundfreibetrag in § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) war zum Stichtag 1. Januar 2007 und 1. Januar 2009 identisch mit dem Freibetrag zum Stichtag 1. Januar 2005, so dass die Freigrenzen am 1. Juli 2007 und 1. Juli 2007 nach § 850c Abs. 2a ZPO nicht gestiegen sind. Formal hätten die Beträge zum 1. Juli 2009 jedoch angepasst werden müssen, da am 6. März 2009 durch Art. 1 Nr. 1 G. v. 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) der Freibetrag in § 32a EStG angehoben wurde. Diese Anhebung galt wegen § 52 Abs. 1 EStG in der Fassung dieses Gesetzes ab 1. Januar 2009. Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 wurde erst nach dieser Änderung im Mai 2009 bekannt gemacht.
  16. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 v. 9. Mai 2011 (BGBl. I S. 825)
  17. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 v. 26. März 2013 (BGBl. I S. 710)
  18. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 v. 27. April 2015 (BGBl. I S. 618)
  19. Infodienst-Schuldnerberatung – Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013 (Memento des Originals vom 5. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  20. Gesetz zum Abbau der kalten Progression (PDF; 48 kB), BT-Drs. 17/11842, vom Bundestag am 17. Januar 2013 verabschiedet, Zustimmung des Bundesrats vom 1. Februar 2013, verkündet am 25. Februar 2013 (BGBl. I S. 283)
  21. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 v. 28. März 2017 (BGBl. I S. 750)
  22. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 v. 4. April 2019 (BGBl. I S. 443)
  23. BMJ: Zwangsvollstreckung/Pfaendungsschutz/Pfaendungsfreigrenzen Abruf-Datum = 2023-02-17
  24. Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2011 (Memento des Originals vom 27. Oktober 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 (PDF)
  25. Pfändungstabellen-Generator Justizportal des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 13. August 2018.
  26. Erstmals am 1. Juli 2003 laut § 850c Abs. 2a ZPO
  27. Hunziker/Pellascio, S. 107.
  28. zum Pfändungsverlustschein: Hunziker/Pellascio, S. 154 ff.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4045435-6 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 17:00

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Unter einer Pfandung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht in Osterreich auch Exekution genannt die staatliche Beschlagnahme von Gegenstanden des Schuldners zum Zwecke der Glaubigerbefriedigung Die Hausratsauflosung Genrebild einer Pfandung 19 JahrhundertAllgemeinesBegleicht der Schuldner die falligen Forderungen des Glaubigers nicht so kann der Glaubiger seine Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit Hilfe der Gerichte zwangsweise einzutreiben versuchen Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel etwa 704 ZPO mit Vollstreckungsklausel 725 ZPO und dessen Zustellung an den Schuldner Haufigster Titel ist der Vollstreckungsbescheid 688 Abs 1 ZPO der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat Erhebt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch ergeht auf Antrag des Glaubigers ein Vollstreckungsbescheid 692 Abs 1 ZPO aus dem der Glaubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann Der Pfandung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners die sich in seinem Eigentum befinden Die Folge einer wirksamen Pfandung ist die Verstrickung und das Pfandungspfandrecht Eine Pfandung ist kraft Gesetzes untersagt wenn Unpfandbarkeit vorliegt DeutschlandIn Deutschland richtet sich die Pfandung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ZPO Sie setzt im privaten Recht einen Vollstreckungstitel voraus der dem Schuldner zugestellt werden muss Den vollstreckbaren Titel ersetzt im offentlichen Recht die Vollstreckungsanordnung Arten Die Pfandung unterscheidet nach der Art des Pfandobjektes Bewegliche Sachen werden im Wege der Sachpfandung durch den Gerichtsvollzieher in Besitz genommen 74 Geschaftsanweisung fur Gerichtsvollzieher GVGA NRW Das gilt insbesondere fur Geld Wertsachen und Wertpapiere Weniger mobile Sachen belasst er beim Schuldner 808 Abs 2 ZPO und macht sie durch Anbringen eines Pfandsiegels kenntlich Sachen die sich nicht im Gewahrsam des Schuldners befinden konnen vom Gerichtsvollzieher gepfandet werden wenn der Gewahrsamsinhaber zur Herausgabe der Sachen bereit oder wenn der Glaubiger selbst Gewahrsamsinhaber ist 70 Abs 2 GVGA NRW Dabei muss der Gerichtsvollzieher nicht prufen ob sich diese Sachen im Eigentum des Schuldners befinden 71 Abs 1 GVGA NRW Bei der Taschenpfandung wird der Schuldner insbesondere nach pfandbarem Geld korperlich durchsucht Ausnahmsweise stehen dem Gerichtsvollzieher die Austauschpfandung und die Vorwegpfandung an sich unpfandbarer Sachen zur Verfugung Forderungen oder Rechte Die Pfandung von Forderungen und anderen Vermogensrechten geschieht in der Regel durch einen vom Vollstreckungsgericht erlassenen Pfandungs und Uberweisungsbeschluss im offentlichen Recht mittels einer durch die Vollstreckungsbehorde erlassenen Pfandungsverfugung Auch Domains sind nach Ansicht des BGH pfandbar Pfandung korperlicher Sachen Der konkrete Ablauf einer Pfandung ist allgemein in den 753 ff ZPO sowie der von den Landesjustizverwaltungen erlassenen einheitlichen landesrechtlichen Gerichtsvollziehergeschaftsanweisung GVGA geregelt Durchsuchung der Wohnung Die Sachpfandung wird von einem Gerichtsvollzieher im Privatrecht oder einem Vollziehungsbeamten im offentlichen Recht durchgefuhrt Der Gerichtsvollzieher sucht in der Wohnung des Schuldners nach pfandbaren Gegenstanden Hierzu zahlen alle nicht lebensnotwendigen Gegenstande Eine Reihe von Gegenstanden vor allem einfacher Hausrat Arbeitsgerate und Ahnliches sind unpfandbar Pfandungsschutz siehe Aufstellung in 811 ZPO Ablauf und Wirkung der Pfandung Wird der Vollziehungsbeamte fundig nimmt er die Gegenstande an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel dem so genannten Kuckuck Vor der Pfandung sollte der Vollziehungsbeamte allerdings auch den Wert des Gegenstandes gegen die durch eine Pfandung entstehenden Kosten aufwiegen da auch diese vom Schuldner beglichen werden mussen Oftmals kommen dann nur wenige besonders wertvolle oder neuwertige Gerate zur Pfandung da andere durch ihren Wert die Schuld nicht decken wurden Von einer Taschenpfandung spricht man wenn beispielsweise das Bargeld gepfandet wird das der Schuldner bei sich tragt Rechtlich bewirkt die Pfandung durch den Gerichtsvollzieher die Verstrickung der gepfandeten Sache und die Entstehung eines Pfandungspfandrechts Die erweiterten Rechte machen den Glaubiger jetzt zum Pfandungspfandglaubiger Die Pfandung einer bereits gepfandeten Sache keiner Forderung siehe Thomas Putzo 829 Rn 2 ZPO fur eine weitere Geldforderung wird Anschlusspfandung genannt Glaubiger kann der alte oder was haufiger ist ein neuer Glaubiger sein 826 ZPO Bei mehreren Glaubigern kann nach 827 ZPO jeder Glaubiger die Verwertung selbst betreiben wobei der erste Pfandungspfandglaubiger gewohnlich zuerst befriedigt wird Zustandig ist der zuerst tatige Gerichtsvollzieher Wie die Pfandung konkret abzulaufen hat ist in Deutschland nur rudimentar geregelt Da ein Gerichtsvollziehergesetz bislang fehlt ergeben sich Legitimation und Tatigkeit des Gerichtsvollziehers aus 154 GVG Gerichtsverfassungsgesetz und vor allem den 753 ff ZPO Bundeseinheitlich gilt die von den Landesjustizverwaltungen erlassene einheitliche Gerichtsvollziehergeschaftsanweisung GVGA Sie regelt die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ihre Beachtung ist Amtspflicht des Gerichtsvollziehers Pflichtverletzungen das sind in der Praxis insbesondere unterlassene Vollstreckungsmassnahmen Uberpfandungen oder die Vollstreckung unpfandbarer Sachen konnen zu Schadensersatzanspruchen des betroffenen Glaubigers oder Schuldners aus Amtshaftung gem 839 BGB fuhren In der Literatur wird zum Teil kritisiert dass die Bestimmungen zur Sachpfandung 811 811a ZPO seit 1877 praktisch unverandert geblieben sind und nur von Fall zu Fall durch die Rechtsprechung angepasst bzw ausgelegt werden Damit bestehe in diesem gesamten Gebiet erhebliche Rechtsunsicherheit von der zunehmend weite Bevolkerungskreise betroffen seien Verwertung Gepfandete Sachen werden offentlich versteigert 814 ZPO entweder vor Ort oder als allgemein zugangliche Versteigerung im Internet uber eine Versteigerungsplattform gepfandetes Geld ist dem Glaubiger abzuliefern 815 ZPO gepfandete Wertpapiere sind wenn sie einen Borsen oder Marktpreis haben von dem Gerichtsvollzieher aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen 821 ZPO Bei der Verwertung ungetrennter Fruchte hat der Gerichtsvollzieher die Aberntung bewirken zu lassen 824 ZPO Auf Antrag des Glaubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher eine gepfandete Sache auch in anderer Weise verwerten etwa dem Glaubiger selbst oder einer von dem Glaubiger benannten Person zu Eigentum ubertragen 825 Abs 1 ZPO Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot Aus dem Erlos der Versteigerung werden die Anspruche der Glaubiger befriedigt Sollte danach noch Geld ubrig sein erhalt es der Schuldner Pfandung von Forderungen und anderen Vermogensrechten Die Pfandung von Forderungen und anderen Vermogensrechten ist in 828 ff ZPO geregelt und erfolgt im deutschen Privatrecht in der Regel durch einen vom Vollstreckungsgericht erlassenen Pfandungs und Uberweisungsbeschluss im offentlichen Recht mittels einer durch die Vollstreckungsbehorde erlassenen Pfandungsverfugung Auch Domains sind nach Ansicht des BGH pfandbar Pfandungsfreigrenzen Teile dieses Artikels scheinen seit 1 Juli 2021 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Pfandungsfreigrenzen in EUR von bis Unterhaltsberechtigte volle Pfandung ab Hochstbetrag0 1 2 3 4 51 Januar 2002 30 Juni 2005 0 930 1280 1475 1670 1865 2060 28511 Juli 2005 30 Juni 2011 0 990 1360 1570 1770 1980 2190 30201 Juli 2011 30 Juni 2013 1030 1420 1640 1850 2070 2280 31181 Juli 2013 30 Juni 2015 1045 1438 1657 1876 2095 2314 31661 Juli 2015 30 Juni 2017 1074 1480 1710 1930 2160 2380 32921 Juli 2017 30 Juni 2019 1140 1570 1800 2040 2280 2520 34761 Juli 2019 30 Juni 2021 1180 1630 1870 2120 2370 2620 3613Juli 2021 30 Juni 2022 1253 1724 1987 2249 2512 2774 3840Juli 2022 30 Juni 2023 133001 Juli 2023 30 Juni 2024 1409 99Pfandungsfreier Anteil uber dieser Grenze 30 50 60 70 80 90 0 In Deutschland darf ein Schuldner bei Einkommenspfandung einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten Die Hohe der Pfandungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners Arbeitnehmer gestaffelt Einkommen unter der Freigrenze bleibt frei von Pfandung Einkommen das uber der Freigrenze und unterhalb des Hochstbetrags liegt bleibt zu den angegebenen Prozentsatzen unpfandbar Einkommen uber dem Hochstbetrag wird voll gepfandet Der pfandungsfreie Betrag kann auf Antrag des Schuldners erhoht werden wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann 850f ZPO wie bei mehr als funf unterhaltsberechtigten Personen hohen Unterkunftskosten Diatverpflegung 850f ZPO Einkommen aus Uberstunden ist nur zu 50 Prozent Urlaubsgeld ist uberhaupt nicht pfandbar Die Jahresgratifikation Weihnachtsgeld ist bis zur Halfte des monatlichen Arbeitseinkommens maximal aber bis 500 Euro unpfandbar Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umstanden pfandbar wie Blindenzulagen Schmerzensgeldrenten 850a 850b ZPO Berechnungsbeispiel ohne Unterhaltszahlung ohne o g Ausnahmen Bei einem monatl Nettoeinkommen in Hohe von 2600 betragt der Pfandungsfreibetrag 1573 66 d h es konnen maximal 1026 34 pfandbar sein Am 1 Juli jedes Jahres andern sich die Pfandungsfreigrenzen entsprechend der prozentualen Anderung des steuerlichen Grundfreibetrags nach 32a Abs 1 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes EStG in der am 1 Januar des jeweiligen Jahres geltenden Fassung Siehe auch Pfandungstabelle Pfandungsschutz Hauptartikel Unpfandbarkeit Fur einen Pfandungsschutz bei Kontopfandungen nach 829 833a ZPO wird in Deutschland seit dem 1 Januar 2012 ein Pfandungsschutzkonto kurz P Konto benotigt Jede Bank in Deutschland ist deshalb im Rahmen einer Ubergangsregelung zur Vorbereitung des neuen Kontopfandungsschutzrechts ab dem 1 Januar 2012 seit dem 1 Juli 2010 gesetzlich verpflichtet auf Wunsch eines Kunden nur bei einer naturlichen Person ein bereits bestehendes Konto in ein Pfandungsschutzkonto umzuwandeln Dadurch sind Kontosperrungen bis zu einem gesetzlich geregelten sog Pfandungsschutzbetrag und fur einen bestimmten Zeitraum nicht mehr moglich Je Person ist nur ein P Konto moglich Pfandungsfreie Sozialleistungen und Unterhaltspflichten erhohen dabei den Pfandungsfreibetrag nur dann wenn der P Kontoinhaber dies gegenuber seiner kontofuhrenden Bank unter Vorlagen von Nachweisen beantragt hat Rechtsbehelfe Gegen das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bei der Pfandung kann der Schuldner mit der Vollstreckungserinnerung nach 766 ZPO vorgehen Mochte sich der Schuldner gegen den der Pfandung zugrundeliegenden titulierten Anspruch wenden kann er Vollstreckungsgegenklage gem 767 ZPO erheben Da bei der Pfandung in das bewegliche Vermogen durch den Gerichtsvollzieher die Eigentumslage von ihm nicht gepruft wird kommt es auch durchaus vor dass etwas gepfandet wird das dem Schuldner gar nicht gehort Fur solch einen Fall hat die deutsche Zivilprozessordnung ZPO Rechtsbehelfe vorgesehen die dem eigentlichen Eigentumer wieder zu seinem Recht verhelfen Aufgrund von 771 ZPO der sogenannten Drittwiderspruchsklage kann der Eigentumer auf gerichtlichem Weg sein Recht einfordern Voraussetzung dafur ist dass die Zwangsvollstreckung schon begonnen hat in der Regel mit Pfandung und nicht beendet ist sowie die Beeintrachtigung des Eigentums an einer Sache oder eines eigentumsahnlichen Rechts Hat die Klage Erfolg so spricht das Gericht in seinem Urteilstenor die Unzulassigkeit der Pfandung aus und stellt die Zwangsvollstreckung bzgl des Gegenstandes ein Inhaber eines Pfand oder Verwertungsrechts vor Pfandung in der Zwangsvollstreckung konnen ihre Rechte ebenfalls im Wege der Klage geltend machen Der Unterschied hier besteht jedoch darin dass Inhaber eines Pfand oder Verwertungsrechts die Zwangsvollstreckung nicht verhindern sollen Vielmehr wird diesen im Wege der Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem 805 ZPO aus dem Erlos der Versteigerung ein privilegierter Rang im Verhaltnis zu den ubrigen Glaubigern eingeraumt OsterreichDas Exekutionsverfahren ist als Vollstreckungsverfahren ein Zivilverfahren SchweizIm Schweizer Recht wird eine Anwesenheitspflicht des Schuldners bei der Pfandung stipuliert Art 91 Abs 1 Ziff 1 SchKG Dem Glaubiger wird nach erfolgloser oder unzureichender Pfandung ein Verlustschein ausgestellt mit dem er spater seine Forderung geltend machen kann sollte der Schuldner wieder zu Vermogen kommen Siehe auchExistenzminimum UberpfandungsverbotWeblinksWiktionary Pfandung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Commons Distraint Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Bundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 gultig fur die Schweiz Wer tragt die Kosten der Lohnpfandung PDF BMJ Referat Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung Pfandungsfreigrenzen fur Arbeitseinkommen 2013 Broschure des BMJ mit aktueller Fassung als PDF Datei gultig ab 1 Juli 2013 Formulare zur Pfandung Domainpfandung Pfandungstabelle 2023 2024EinzelnachweiseBGH Beschluss vom 5 Juli 2005 Az VII ZB 5 05 allgemein hierzu Aufsatz in JurPC Putzo in Thomas Putzo 827 Rn 1 826 Rn 4 Glenk Unverzichtbares Allerlei Amt und Haftung des Gerichtsvollziehers In NJW Neue Juristische Wochenschrift 32 2014 S 2315 2319 Glenk Antiquierte Unpfandbarkeitsregeln in der ZPO In ZRP Zeitschrift fur Rechtspolitik 8 2013 S 232 236 vgl Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen Hrsg Justiz Auktion Deutschland amp Osterreich Abgerufen am 12 August 2020 Allgemeine Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion Stand Juni 2015 vgl 103 GVGA Trennung der Fruchte und Versteigerung 824 ZPO Florian Lohkamp Verwertung des Pfandgutes Kurzubersicht 2010 Die Pfandung und Verwertung korperlicher Sachen Moglichkeiten der anderweitigen Verwertung Haufe de abgerufen am 11 August 2020 Olaf Muthorst Verwertung der Pfandsache in Grundzuge des Zwangsvollstreckungsrechts Nomos Verlag 2 Auflage 2016 S 112 116 ZPO Der Ablauf der Versteigerung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen lecturio de 16 Mai 2019 Beschluss vom 5 Juli 2005 VII ZB 5 05 allgemein hierzu Aufsatz in JurPC Pfandungsfreigrenzen fur Arbeitseinkommen gemass Bekanntmachung vom 10 Mai 2021 BGBl I S 1099 ab 1 Juli 2021 geltende Pfandungsfreigrenzen Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 vom 15 Mai 2009 BGBl I S 1141 Grundfreibetrag in 32a Abs 1 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes EStG war zum Stichtag 1 Januar 2007 und 1 Januar 2009 identisch mit dem Freibetrag zum Stichtag 1 Januar 2005 so dass die Freigrenzen am 1 Juli 2007 und 1 Juli 2007 nach 850c Abs 2a ZPO nicht gestiegen sind Formal hatten die Betrage zum 1 Juli 2009 jedoch angepasst werden mussen da am 6 Marz 2009 durch Art 1 Nr 1 G v 2 Marz 2009 BGBl I S 416 der Freibetrag in 32a EStG angehoben wurde Diese Anhebung galt wegen 52 Abs 1 EStG in der Fassung dieses Gesetzes ab 1 Januar 2009 Die Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 wurde erst nach dieser Anderung im Mai 2009 bekannt gemacht Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 v 9 Mai 2011 BGBl I S 825 Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 v 26 Marz 2013 BGBl I S 710 Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 v 27 April 2015 BGBl I S 618 Infodienst Schuldnerberatung Anhebung der Pfandungsfreigrenzen zum 01 07 2013 Memento des Originals vom 5 Oktober 2013 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Gesetz zum Abbau der kalten Progression PDF 48 kB BT Drs 17 11842 vom Bundestag am 17 Januar 2013 verabschiedet Zustimmung des Bundesrats vom 1 Februar 2013 verkundet am 25 Februar 2013 BGBl I S 283 Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 v 28 Marz 2017 BGBl I S 750 Pfandungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 v 4 April 2019 BGBl I S 443 BMJ Zwangsvollstreckung Pfaendungsschutz Pfaendungsfreigrenzen Abruf Datum 2023 02 17 Pfandungsfreigrenzen fur Arbeitseinkommen 2011 Memento des Originals vom 27 Oktober 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF Pfandungstabellen Generator Justizportal des Justizministeriums Nordrhein Westfalen abgerufen am 13 August 2018 Erstmals am 1 Juli 2003 laut 850c Abs 2a ZPO Hunziker Pellascio S 107 zum Pfandungsverlustschein Hunziker Pellascio S 154 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4045435 6 GND Explorer lobid OGND AKS

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