Dieser Artikel behandelt die preußische Heeresreform 1807 1813 Für die preußische Heeresreform 1859 1866 und den Verfass
Preußische Heeresreform

Die Preußische Heeresreform bezeichnet die Reorganisation der preußischen Armee in den Jahren 1807 bis 1814. Wie in den anderen Bereichen der preußischen Reformen wurden dabei Teile der revolutionären und napoleonischen Strukturen des politisch und militärisch erfolgreichen Frankreich übernommen. In der Heeresreform prallten Reformer und konservative Kräfte so unmittelbar aufeinander wie in keinem anderen der Reformprojekte.
Vorgeschichte
Nach der Niederlage gegen Napoléon Bonaparte im Vierten Koalitionskrieg und dem Frieden von Tilsit 1807 mit seinen harten Bedingungen begannen in Preußen umfassende Reformen. Ein Teil von ihnen war eine Heeresreform.
Bereits vor 1806 hatte es unter progressiven Offizieren Kritik am veralteten preußischen Militär gegeben. Nachdem die Preußen gegen die Truppen Napoleons gescheitert waren und das Land vor dem Zusammenbruch stand, war der Leidensdruck groß genug, um die Reformen umzusetzen.
Reformprogramm
Als eigentlicher Beginn der Preußischen Heeresreform kann die Einsetzung Gerhard von Scharnhorsts als Chef des Kriegsdepartements (Kriegsministerium) und des Generalstabes sowie zum Vorsitzenden der Militär-Reorganisationskommission im Juli 1807 angesehen werden.
In dieser Funktion versuchte er zusammen mit gleichgesinnten Offizieren wie August Graf Neidhardt von Gneisenau, Hermann von Boyen und Carl von Clausewitz das preußische Militär zu reformieren, um es wieder schlagkräftig zu machen. Auf lange Sicht sollte dadurch ein Sieg über Napoleon möglich werden. Das Prinzip dabei war die Verbindung des erfolgreichen französischen „Volkskriegs“, geführt von freiwilligen und patriotisch begeisterten Soldaten, mit der militärischen Tradition Preußens, im Gegensatz zu der alten Armee aus zwangsverpflichteten Landeskindern und Söldnern.
Krümpersystem
Neben der Qualitätssteigerung versuchten die Reformer vor allem die Beschränkungen der Heeresgröße durch den Tilsiter Frieden auf 42.000 Mann (zuvor rund 200.000) zu umgehen. Dazu bediente Scharnhorst sich des Krümpersystems. Dieses am 31. Juli 1807 eingeführte Verfahren stattete jede Kompanie mit überzähligem Personal aus, das zu Reservetruppen ausgebildet wurde. Während der grundlegenden Ausbildung gehörte immer nur ein Teil dieser Soldaten der regulären Truppe an und wurde auf die Heeresgröße angerechnet. Nach kurzer Zeit wurde dieses Personal durch neue Reservisten ausgetauscht und ins Zivilleben entlassen. Als Zivilisten übten die Reservisten weiter. Diese Übungen erfolgten in der Öffentlichkeit, um den Zusammenhalt zwischen Bevölkerung und Militär zu stärken. Zudem wurden die neuen Bestimmungen des Disziplinarrechts ohne Prügelstrafen bei den Reservisten besonders konsequent angewandt, um die bewaffneten Bürger zu motivieren. Allerdings führte das Krümpersystem nie zu einer breiten Volksbewaffnung und blieb auch hinter den Erwartungen der Reformer zurück. Die Krümpersoldaten eingerechnet, verfügte Preußen 1813 beim Beginn der Befreiungskriege lediglich über 65.000 Soldaten.
Umbau des Offizierkorps
Zudem ging es um das Aufarbeiten der erlittenen Niederlage durch eine Selbstreinigung des Offizierskorps. Das Verhalten aller Kommandeure bis hinab zur Bataillonsebene wurde von der so genannten Immediatuntersuchungskommission untersucht. Die Kommission trat am 6. Dezember 1807 zusammen und arbeitete bis 1812. Auf niedrigeren Ebenen wurden einzelne Offiziere von Regimentstribunalen beurteilt. Aus den Urteilen dieser Instanzen folgten zahlreiche unehrenhafte und ehrenhafte Entlassungen sowie Degradierungen. Allerdings wurde bereits 1808 die Wiedereinstellung von Offizieren durch Wohlverhaltenszeugnisse des Königs erleichtert. Dieses Verfahren ermöglichte erstmals innerhalb des Offizierskorps eine Beurteilung und Kritisierung von Vorgesetzten.
Darüber hinaus veränderten die Reformen die Ausbildung und Beförderung von Offizieren. Zunächst wurde in der Generalität das Anciennitätsprinzip abgeschafft. Die Beförderung war damit nicht mehr alleine vom Dienstalter und von adliger Herkunft, sondern auch von den persönlichen Leistungen abhängig. Einen noch höheren Stellenwert nahm die persönliche Befähigung bei der Beförderung von Stabsoffizieren mit einem Erlass vom 30. November 1808 ein. Bei der Einstellung von Fähnrichen wurden zum 6. August 1808 die fachlichen und charakterlichen Eignungen Einstellungskriterien, die in einem Examen nachgewiesen werden mussten. Auszug aus dem Reglement vom 6. August 1808 (Brechung des Adelsprivilegs):
- „Einen Anspruch auf Offiziersstellen sollen von nun an in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, in Kriegszeiten ausgezeichnete Tapferkeit und Überblick. Aus der ganzen Nation können daher alle Individuen, die diese Eigenschaft besitzen, auf die höchsten Ehrenstellen im Militär Anspruch machen. Aller bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim Militär ganz auf und jeder hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte.“
Grundsätzlich wurden auch die höheren Offiziersränge erstmals für Bürgerliche geöffnet.
Neu eingerichtet wurden im Jahr 1810 Kriegsschulen, in denen Offiziere aller Waffengattungen gemeinsam ausgebildet wurden. Nie eingeführt wurde die von einigen der Reformer vorgeschlagene Wahl eines Teils der Offiziere durch das Offizierskorps selbst (Offizierwahl). Davon versprach man sich eine größere Homogenität des Offizierskorps und größere Chancen für talentierte Offiziersbewerber.
Ebenfalls abgeschafft wurde die Kompaniewirtschaft, bei der die Kompaniechefs nach Erhalt einer pauschalen Zahlung auf eigene Rechnung mit Verpflegung, Sold und Ausrüstung ihrer Kompanien gewirtschaftet hatten. Dadurch entfielen erhebliche Interessenkonflikte; so konnte sich beispielsweise ein Kompaniechef nicht länger bereichern, indem er möglichst viele Soldaten in den Urlaub entließ und deren Sold „einsparte“.
Aufbau des Kriegsministeriums
Wichtigste strukturelle Veränderung war die Einrichtung des Kriegsministeriums, in dem ab dem 25. Dezember 1808 die zuvor auf verschiedene Behörden verteilte Militärverwaltung zusammengefasst wurde. Der Kriegsminister sollte sowohl militärischer Befehlshaber direkt unter dem König sein wie auch Chef der Militärverwaltung. Die Stelle wurde allerdings erst 1814 besetzt. Neben dem Kriegsministerium wurde ein moderner Generalstab auf der Grundlage des Generalquartiermeisterstabes eingerichtet, der mehrere Aufgaben erfüllte: Er sollte das Zusammenwirken der Heeresteile verbessern und im Frieden als Ausbildungsstätte für leitende Offiziere im Kriegsfall dienen. Die Generalstabsoffiziere sollten sich als Militärwissenschaftler verstehen.
Reform der Militärjustiz
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum freiwillig und damit begeistert kämpfenden Soldaten war die Neufassung der Kriegsartikel, also der militärischen Rechtsprechung. Ab dem 19. Juli 1809 galt das Militärrecht nur noch während der Dienstzeit und nicht mehr beispielsweise für beurlaubte Soldaten. Die Prügelstrafe wurde abgeschafft und durch Freiheitsstrafen ersetzt. Darin drückte sich das neue Soldatenbild aus: Nur wer über persönliche Ehre und Freiheitsrechte verfügte, konnte überhaupt mit Haftstrafen effektiv bestraft werden.
Technische Neuerungen
Technische Neuerungen rundeten die Reformen ab. So erhielten die Tirailleur- und Jägertruppen eine größere Bedeutung, das Heer wurde in Brigaden organisiert und die leichte Brigade als neue Formation eingeführt, die Artillerie mobiler gemacht, das Großmanöverkonzept an realen Gefechtsbedingungen ausgerichtet, eine Gendarmerie geschaffen, die Pionierkräfte im Ingenieurkorps zusammengefasst, das Sanitätswesen und das Konskriptionssystem modernisiert.
Volksbewaffnung
Mit dem Beginn der Befreiungskriege sollte ein vierstufiges System die Mobilisierung eines Großteils der Bevölkerung für einen „Volkskrieg“ zunächst gegen Napoleon, aber auch für spätere Kriege ermöglichen. Am Anfang des Jahres 1813 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgerufen und 1814 auch gesetzlich verankert, durch die alle Preußen in die Landesverteidigung eingebunden werden sollten. Die Wehrpflicht lässt sich als zentrales Projekt der Reformer bezeichnen. Sie hatten sie ab 1808 gefordert, waren aber beim ersten Versuch ihrer Einführung 1810 am konservativen Widerstand gescheitert.
Dazu kamen ab dem 3. Februar 1813 die freiwilligen Jägerdetachments. In diesen Formationen konnten Bürger ihre Wehrpflicht auf Wunsch ableisten. Die in Jägertaktik kämpfenden Bürger sollten den Kern einer zukünftigen neuen Armee auf der Basis von Begeisterung, Freiheit und Partnerschaft bilden. Bereits 1814 wurde dieser Ansatz fallen gelassen, als die freiwilligen Jägerdetachments in die Linientruppen eingegliedert wurden.
Am 17. März 1813 kam die Landwehr dazu. In ihr sollten alle Wehrfähigen des Landes eingegliedert werden. Die Landwehr sollte nur eine minimale, wenig formal ausgerichtete und auf die Kampffähigkeit konzentrierte Ausbildung erhalten. Eingesetzt werden sollte die Landwehr lediglich für den Fall, dass ein Feind unmittelbar das preußische Staatsgebiet angreifen sollte. Während der Befreiungskriege wurden Landwehreinheiten aber auch zu Operationen außerhalb Preußens herangezogen. Die Landwehr war die in der Bevölkerung populärste neu aufgestellte Truppengattung und umfasste rund 120.000 Mann. An ihr setzte ab 1815 die Kritik der Restauration besonders massiv an, da das Aufruhrpotenzial der militärisch ausgebildeten Zivilisten gefürchtet wurde.
Als letztes Aufgebot wurde am 21. April 1813 der Landsturm aufgestellt. Diese Formation, die fast ausschließlich aus kriegsuntauglichen alten Männern bestand, sollte als „institutionalisierter Volksaufstand“ mit Partisanentaktiken gegen einen möglicherweise in das Land eingedrungenen Feind vorgehen. Der Landsturm wurde nur formal aufgestellt und kam nie zum Einsatz.
Restauration
Die Heeresreform hatte, ähnlich wie die übrigen Reformen, von Anfang an unter scharfer Kritik der alten, konservativen, adligen militärischen und politischen Elite gestanden, die der Einbeziehung des Bürgertums in Führungspositionen sowie der einfachen Bevölkerung auf der Basis der Wehrpflicht zutiefst misstraute. Wegen dieses Widerstands wurden viele Bestandteile der Reformen nicht umgesetzt. So konnten Bürgerliche de facto lediglich in der Pioniertruppe und der Artillerie höhere Offiziersposten besetzen, in der Infanterie zumindest niedrige Dienstgrade. Funktionsposten in der Kavallerie blieben ihnen vollkommen verwehrt. Auch die Offizierswahl wurde nie umgesetzt. Zudem erreichte der Adel schnell, dass der König zahlreiche Urteile der Immediatuntersuchungskommission durch persönliche Verordnungen aufhob.
Heeresreformer
- Hermann von Boyen (1771–1848)
- Carl von Clausewitz (1780–1831)
- August Graf Neidhardt von Gneisenau (1760–1831)
- Friedrich Wilhelm von Götzen d. J. (1767–1820)
- Karl von Grolman (1777–1843)
- Karl von Hake (1769–1835)
- Otto Christian Friedrich Kuhfahl (1768–1837)
- Heinrich Freiherr Menu von Minutoli (1772–1846)
- August Prinz von Preußen (1779–1843)
- Gustav von Rauch (1774–1841)
- Gerhard von Scharnhorst (1755–1813)
- Moritz von Schoeler, (1771–1855)
Literatur
- Max Lehmann: Scharnhorst und die preußische Heeresreform (= Kriegsgeschichtliche Bücherei, Band 8). Mit einer Einleitung von Johannes Ullrich, Junker und Dünnhaupt, Berlin 1935.
- Karl-Heinz Lutz, Martin Rink, Marcus von Salisch (Hrsg.): Reform, Reorganisation, Transformation. Zum Wandel in den deutschen Streitkräften von den preußischen Heeresreformen bis zur Transformation der Bundeswehr. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Oldenbourg, München 2010, ISBN 978-3-486-59714-1.
- Eckardt Opitz (Hrsg.): Gerhard von Scharnhorst. Vom Wesen und Wirken der preußischen Heeresreform. Ein Tagungsband (= Schriftenreihe des Wissenschaftlichen Forums für Internationale Sicherheit e. V. (WIFIS). Bd. 12). Ed. Temmen, Bremen 1998, ISBN 3-86108-719-7.
- William O. Shanahan: Prussian Military Reforms, 1786–1813 (= Studies in History, Economics and Public Law. 520). Columbia University Press, New York 1945.
- Heinz Stübig: Armee und Nation. Die pädagogisch-politischen Motive der preußischen Heeresreform 1807–1814 (= Europäische Hochschulschriften / 11). Peter Lang Verlag, Frankfurt a. M. 1971.
- Dierk Walter: Preußische Heeresreformen 1807–1870. Militärische Innovationen und der Mythos der „Roonschen Reform“ (= Krieg in der Geschichte, Band 16). Schöningh Verlag, Paderborn 2003, ISBN 3-506-74484-4.
- Arnold Wirtgen: Handfeuerwaffen und preußische Heeresreform 1807 bis 1813 (= Wehrtechnik und wissenschaftliche Waffenkunde, Band 3). Herford Verlag, Bonn 1988, ISBN 3-8132-0292-5.
Weblinks
- Suche nach „Preußische Heeresreform“ von 1807 im Online-Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
- Herwig Katzer: 03.09.1814 - Preußen führt die allgemeine Wehrpflicht ein. WDR ZeitZeichen vom 3. September 2014 (Podcast).
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Dieser Artikel behandelt die preussische Heeresreform 1807 1813 Fur die preussische Heeresreform 1859 1866 und den Verfassungskonflikt darum siehe Preussischer Verfassungskonflikt Die Preussische Heeresreform bezeichnet die Reorganisation der preussischen Armee in den Jahren 1807 bis 1814 Wie in den anderen Bereichen der preussischen Reformen wurden dabei Teile der revolutionaren und napoleonischen Strukturen des politisch und militarisch erfolgreichen Frankreich ubernommen In der Heeresreform prallten Reformer und konservative Krafte so unmittelbar aufeinander wie in keinem anderen der Reformprojekte VorgeschichteNach der Niederlage gegen Napoleon Bonaparte im Vierten Koalitionskrieg und dem Frieden von Tilsit 1807 mit seinen harten Bedingungen begannen in Preussen umfassende Reformen Ein Teil von ihnen war eine Heeresreform Bereits vor 1806 hatte es unter progressiven Offizieren Kritik am veralteten preussischen Militar gegeben Nachdem die Preussen gegen die Truppen Napoleons gescheitert waren und das Land vor dem Zusammenbruch stand war der Leidensdruck gross genug um die Reformen umzusetzen ReformprogrammMilitar Reorganisationskommission Konigsberg 1807 Als eigentlicher Beginn der Preussischen Heeresreform kann die Einsetzung Gerhard von Scharnhorsts als Chef des Kriegsdepartements Kriegsministerium und des Generalstabes sowie zum Vorsitzenden der Militar Reorganisationskommission im Juli 1807 angesehen werden In dieser Funktion versuchte er zusammen mit gleichgesinnten Offizieren wie August Graf Neidhardt von Gneisenau Hermann von Boyen und Carl von Clausewitz das preussische Militar zu reformieren um es wieder schlagkraftig zu machen Auf lange Sicht sollte dadurch ein Sieg uber Napoleon moglich werden Das Prinzip dabei war die Verbindung des erfolgreichen franzosischen Volkskriegs gefuhrt von freiwilligen und patriotisch begeisterten Soldaten mit der militarischen Tradition Preussens im Gegensatz zu der alten Armee aus zwangsverpflichteten Landeskindern und Soldnern Krumpersystem Neben der Qualitatssteigerung versuchten die Reformer vor allem die Beschrankungen der Heeresgrosse durch den Tilsiter Frieden auf 42 000 Mann zuvor rund 200 000 zu umgehen Dazu bediente Scharnhorst sich des Krumpersystems Dieses am 31 Juli 1807 eingefuhrte Verfahren stattete jede Kompanie mit uberzahligem Personal aus das zu Reservetruppen ausgebildet wurde Wahrend der grundlegenden Ausbildung gehorte immer nur ein Teil dieser Soldaten der regularen Truppe an und wurde auf die Heeresgrosse angerechnet Nach kurzer Zeit wurde dieses Personal durch neue Reservisten ausgetauscht und ins Zivilleben entlassen Als Zivilisten ubten die Reservisten weiter Diese Ubungen erfolgten in der Offentlichkeit um den Zusammenhalt zwischen Bevolkerung und Militar zu starken Zudem wurden die neuen Bestimmungen des Disziplinarrechts ohne Prugelstrafen bei den Reservisten besonders konsequent angewandt um die bewaffneten Burger zu motivieren Allerdings fuhrte das Krumpersystem nie zu einer breiten Volksbewaffnung und blieb auch hinter den Erwartungen der Reformer zuruck Die Krumpersoldaten eingerechnet verfugte Preussen 1813 beim Beginn der Befreiungskriege lediglich uber 65 000 Soldaten Umbau des Offizierkorps Zudem ging es um das Aufarbeiten der erlittenen Niederlage durch eine Selbstreinigung des Offizierskorps Das Verhalten aller Kommandeure bis hinab zur Bataillonsebene wurde von der so genannten Immediatuntersuchungskommission untersucht Die Kommission trat am 6 Dezember 1807 zusammen und arbeitete bis 1812 Auf niedrigeren Ebenen wurden einzelne Offiziere von Regimentstribunalen beurteilt Aus den Urteilen dieser Instanzen folgten zahlreiche unehrenhafte und ehrenhafte Entlassungen sowie Degradierungen Allerdings wurde bereits 1808 die Wiedereinstellung von Offizieren durch Wohlverhaltenszeugnisse des Konigs erleichtert Dieses Verfahren ermoglichte erstmals innerhalb des Offizierskorps eine Beurteilung und Kritisierung von Vorgesetzten Daruber hinaus veranderten die Reformen die Ausbildung und Beforderung von Offizieren Zunachst wurde in der Generalitat das Anciennitatsprinzip abgeschafft Die Beforderung war damit nicht mehr alleine vom Dienstalter und von adliger Herkunft sondern auch von den personlichen Leistungen abhangig Einen noch hoheren Stellenwert nahm die personliche Befahigung bei der Beforderung von Stabsoffizieren mit einem Erlass vom 30 November 1808 ein Bei der Einstellung von Fahnrichen wurden zum 6 August 1808 die fachlichen und charakterlichen Eignungen Einstellungskriterien die in einem Examen nachgewiesen werden mussten Auszug aus dem Reglement vom 6 August 1808 Brechung des Adelsprivilegs Einen Anspruch auf Offiziersstellen sollen von nun an in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewahren in Kriegszeiten ausgezeichnete Tapferkeit und Uberblick Aus der ganzen Nation konnen daher alle Individuen die diese Eigenschaft besitzen auf die hochsten Ehrenstellen im Militar Anspruch machen Aller bisher stattgehabte Vorzug des Standes hort beim Militar ganz auf und jeder hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte Grundsatzlich wurden auch die hoheren Offiziersrange erstmals fur Burgerliche geoffnet Neu eingerichtet wurden im Jahr 1810 Kriegsschulen in denen Offiziere aller Waffengattungen gemeinsam ausgebildet wurden Nie eingefuhrt wurde die von einigen der Reformer vorgeschlagene Wahl eines Teils der Offiziere durch das Offizierskorps selbst Offizierwahl Davon versprach man sich eine grossere Homogenitat des Offizierskorps und grossere Chancen fur talentierte Offiziersbewerber Ebenfalls abgeschafft wurde die Kompaniewirtschaft bei der die Kompaniechefs nach Erhalt einer pauschalen Zahlung auf eigene Rechnung mit Verpflegung Sold und Ausrustung ihrer Kompanien gewirtschaftet hatten Dadurch entfielen erhebliche Interessenkonflikte so konnte sich beispielsweise ein Kompaniechef nicht langer bereichern indem er moglichst viele Soldaten in den Urlaub entliess und deren Sold einsparte Aufbau des Kriegsministeriums Wichtigste strukturelle Veranderung war die Einrichtung des Kriegsministeriums in dem ab dem 25 Dezember 1808 die zuvor auf verschiedene Behorden verteilte Militarverwaltung zusammengefasst wurde Der Kriegsminister sollte sowohl militarischer Befehlshaber direkt unter dem Konig sein wie auch Chef der Militarverwaltung Die Stelle wurde allerdings erst 1814 besetzt Neben dem Kriegsministerium wurde ein moderner Generalstab auf der Grundlage des Generalquartiermeisterstabes eingerichtet der mehrere Aufgaben erfullte Er sollte das Zusammenwirken der Heeresteile verbessern und im Frieden als Ausbildungsstatte fur leitende Offiziere im Kriegsfall dienen Die Generalstabsoffiziere sollten sich als Militarwissenschaftler verstehen Reform der Militarjustiz Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum freiwillig und damit begeistert kampfenden Soldaten war die Neufassung der Kriegsartikel also der militarischen Rechtsprechung Ab dem 19 Juli 1809 galt das Militarrecht nur noch wahrend der Dienstzeit und nicht mehr beispielsweise fur beurlaubte Soldaten Die Prugelstrafe wurde abgeschafft und durch Freiheitsstrafen ersetzt Darin druckte sich das neue Soldatenbild aus Nur wer uber personliche Ehre und Freiheitsrechte verfugte konnte uberhaupt mit Haftstrafen effektiv bestraft werden Technische Neuerungen Technische Neuerungen rundeten die Reformen ab So erhielten die Tirailleur und Jagertruppen eine grossere Bedeutung das Heer wurde in Brigaden organisiert und die leichte Brigade als neue Formation eingefuhrt die Artillerie mobiler gemacht das Grossmanoverkonzept an realen Gefechtsbedingungen ausgerichtet eine Gendarmerie geschaffen die Pionierkrafte im Ingenieurkorps zusammengefasst das Sanitatswesen und das Konskriptionssystem modernisiert Volksbewaffnung Mit dem Beginn der Befreiungskriege sollte ein vierstufiges System die Mobilisierung eines Grossteils der Bevolkerung fur einen Volkskrieg zunachst gegen Napoleon aber auch fur spatere Kriege ermoglichen Am Anfang des Jahres 1813 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgerufen und 1814 auch gesetzlich verankert durch die alle Preussen in die Landesverteidigung eingebunden werden sollten Die Wehrpflicht lasst sich als zentrales Projekt der Reformer bezeichnen Sie hatten sie ab 1808 gefordert waren aber beim ersten Versuch ihrer Einfuhrung 1810 am konservativen Widerstand gescheitert Dazu kamen ab dem 3 Februar 1813 die freiwilligen Jagerdetachments In diesen Formationen konnten Burger ihre Wehrpflicht auf Wunsch ableisten Die in Jagertaktik kampfenden Burger sollten den Kern einer zukunftigen neuen Armee auf der Basis von Begeisterung Freiheit und Partnerschaft bilden Bereits 1814 wurde dieser Ansatz fallen gelassen als die freiwilligen Jagerdetachments in die Linientruppen eingegliedert wurden Am 17 Marz 1813 kam die Landwehr dazu In ihr sollten alle Wehrfahigen des Landes eingegliedert werden Die Landwehr sollte nur eine minimale wenig formal ausgerichtete und auf die Kampffahigkeit konzentrierte Ausbildung erhalten Eingesetzt werden sollte die Landwehr lediglich fur den Fall dass ein Feind unmittelbar das preussische Staatsgebiet angreifen sollte Wahrend der Befreiungskriege wurden Landwehreinheiten aber auch zu Operationen ausserhalb Preussens herangezogen Die Landwehr war die in der Bevolkerung popularste neu aufgestellte Truppengattung und umfasste rund 120 000 Mann An ihr setzte ab 1815 die Kritik der Restauration besonders massiv an da das Aufruhrpotenzial der militarisch ausgebildeten Zivilisten gefurchtet wurde Als letztes Aufgebot wurde am 21 April 1813 der Landsturm aufgestellt Diese Formation die fast ausschliesslich aus kriegsuntauglichen alten Mannern bestand sollte als institutionalisierter Volksaufstand mit Partisanentaktiken gegen einen moglicherweise in das Land eingedrungenen Feind vorgehen Der Landsturm wurde nur formal aufgestellt und kam nie zum Einsatz RestaurationDie Heeresreform hatte ahnlich wie die ubrigen Reformen von Anfang an unter scharfer Kritik der alten konservativen adligen militarischen und politischen Elite gestanden die der Einbeziehung des Burgertums in Fuhrungspositionen sowie der einfachen Bevolkerung auf der Basis der Wehrpflicht zutiefst misstraute Wegen dieses Widerstands wurden viele Bestandteile der Reformen nicht umgesetzt So konnten Burgerliche de facto lediglich in der Pioniertruppe und der Artillerie hohere Offiziersposten besetzen in der Infanterie zumindest niedrige Dienstgrade Funktionsposten in der Kavallerie blieben ihnen vollkommen verwehrt Auch die Offizierswahl wurde nie umgesetzt Zudem erreichte der Adel schnell dass der Konig zahlreiche Urteile der Immediatuntersuchungskommission durch personliche Verordnungen aufhob HeeresreformerHermann von Boyen 1771 1848 Carl von Clausewitz 1780 1831 August Graf Neidhardt von Gneisenau 1760 1831 Friedrich Wilhelm von Gotzen d J 1767 1820 Karl von Grolman 1777 1843 Karl von Hake 1769 1835 Otto Christian Friedrich Kuhfahl 1768 1837 Heinrich Freiherr Menu von Minutoli 1772 1846 August Prinz von Preussen 1779 1843 Gustav von Rauch 1774 1841 Gerhard von Scharnhorst 1755 1813 Moritz von Schoeler 1771 1855 LiteraturMax Lehmann Scharnhorst und die preussische Heeresreform Kriegsgeschichtliche Bucherei Band 8 Mit einer Einleitung von Johannes Ullrich Junker und Dunnhaupt Berlin 1935 Karl Heinz Lutz Martin Rink Marcus von Salisch Hrsg Reform Reorganisation Transformation Zum Wandel in den deutschen Streitkraften von den preussischen Heeresreformen bis zur Transformation der Bundeswehr Im Auftrag des Militargeschichtlichen Forschungsamtes Oldenbourg Munchen 2010 ISBN 978 3 486 59714 1 Eckardt Opitz Hrsg Gerhard von Scharnhorst Vom Wesen und Wirken der preussischen Heeresreform Ein Tagungsband Schriftenreihe des Wissenschaftlichen Forums fur Internationale Sicherheit e V WIFIS Bd 12 Ed Temmen Bremen 1998 ISBN 3 86108 719 7 William O Shanahan Prussian Military Reforms 1786 1813 Studies in History Economics and Public Law 520 Columbia University Press New York 1945 Heinz Stubig Armee und Nation Die padagogisch politischen Motive der preussischen Heeresreform 1807 1814 Europaische Hochschulschriften 11 Peter Lang Verlag Frankfurt a M 1971 Dierk Walter Preussische Heeresreformen 1807 1870 Militarische Innovationen und der Mythos der Roonschen Reform Krieg in der Geschichte Band 16 Schoningh Verlag Paderborn 2003 ISBN 3 506 74484 4 Arnold Wirtgen Handfeuerwaffen und preussische Heeresreform 1807 bis 1813 Wehrtechnik und wissenschaftliche Waffenkunde Band 3 Herford Verlag Bonn 1988 ISBN 3 8132 0292 5 WeblinksSuche nach Preussische Heeresreform von 1807 im Online Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin Preussischer Kulturbesitz Herwig Katzer 03 09 1814 Preussen fuhrt die allgemeine Wehrpflicht ein WDR ZeitZeichen vom 3 September 2014 Podcast Achtung Die Datenbasis hat sich geandert bitte Ergebnis uberprufen und SBB 1 setzen