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Reisläufer

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Reisige und Reisiger sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Reisiger (Begriffsklärung) zu finden.

Als Reisläufer, Reisiger, Reisige, Reißige, Reismann, Reisleute oder reisiger Knecht wurden im Spätmittelalter bewaffnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen bezeichnet.

Geschichte

Seit dem 16. Jahrhundert unterschied man bei Reisigen zwei Kategorien:

  • Ein Reisiger oder Reisiger Knecht war ein (bewaffneter) Reiter, meist mit eigenem Pferd und eigener Ausrüstung. Reisige dienten anfangs nicht unbedingt auf Sold, sondern konnten nicht-adliger Teil eines aus Untertanen gebildeten Lehensaufgebots sein. Seit 1495 war die Anwerbung von unbeaufsichtigt umherziehenden (und damit oft landfremden und marodierenden) reisigen Knechten gemäß § 7 des Ewigen Landfriedens verboten, wurde aber trotzdem vielfach weiter praktiziert.
  • Ein Reisläufer war ein als Fußsoldat dienender Söldner, der vorwiegend aus der Schweiz stammte. Bis ins 17. Jahrhundert stand er im Dienst wechselnder europäischer Herrscher und verdingte sich auf eigene Faust. Das unterschied ihn von jenen Schweizer Soldaten, die sich zum kapitulierten Dienst verpflichteten. Dieser vollzog sich auf Basis einer zwischen zwei Ländern vereinbarten Militärkapitulation, also eines binationalen „Liefervertrags für Soldaten“.
  • Eidgenössische Reisläufer beim Zug über die Alpen (Diebold Schilling der Jüngere)
  • Niklaus Manuel d. J. in der Tracht eines eidgenössischen Reisläufers, 1553
  • Reisläufer nach einer Darstellung von Urs Graf
  • Insel-Bücherei 157/1, Lieder der Landsknechte, Holzschnitt von Hans Burgkmair: Kampf der Reisigen und Fußknechte
  • Zeitgenössische Kritik am Söldnerwesen: Links ein prosperierender eidgenössischer Reisläufer, rechts ein invalider Bettler, 16. Jahrhundert

Etymologie

  • Das mittelhoch­deutsche reise bedeutet «kriegerischer Auszug, Kriegszug, Feldzug» und ist der Vorläufer des neuhochdeutschen Wortes Reise. Abgeleitet davon nannte man im Mittelalter bewaffnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen Reisige, die auf ihres Herrn Geheiß „Reisen“ (d. h. Feldzüge) unternehmen mussten.
  • Im 16. Jahrhundert wurden mit diesem Begriff (bewaffnete) Reiter bezeichnet. Im Gegensatz dazu gehörten Reisläufer dem Fußvolk, will heißen: den Kämpfern der Infanterie, an.
  • Im Deutschen Kaiserreich wurde das (schon damals altertümlich erscheinende) Wort Reisige durch die Verwendung in der Kaiserhymne Heil dir im Siegerkranz von Heinrich Harries wieder populär.

Anfänge

Die Innerschweizer Söldner und Kriegsknechte (Uri, Schwyz, Unterwalden) waren schon vor der Gründung der Alten Eidgenossenschaft auf den damaligen europäischen Kriegsschauplätzen gefürchtet und begehrt. Die Ennetbirgischen Feldzüge ab 1402, während denen mailändische Täler erobert wurden, markierten den Beginn der schweizerischen Expansionsbestrebungen. Zwischen 1400 und 1848 verdienten viele Schweizer ihren Lebensunterhalt als Söldner in fremden Armeen, die meisten von ihnen flohen damit vor der Armut im Heimatland.

Für ihre Kriegshilfe bei Faenza erhielten sie von Friedrich II. den Freiheitsbrief. Ihr Kampfgeist gegen eine verheerende Übermacht in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs führte 1444 zu einem Vertrag mit Frankreich mit der Möglichkeit, eidgenössische Söldner anzuwerben.

Reisläufer wurden seit den militärischen Erfolgen der Eidgenossen in den Burgunderkriegen (1474–1477) im großen Stil angeworben. Schon zuvor entstand in den Konflikten mit Habsburg, insbesondere auf Grund der Schlachten von Morgarten und Sempach, der Ruf, die eidgenössischen Truppen seien «unbesiegbar». Die militärische Durchschlagskraft der eidgenössischen Reisläufer beruhte auf der neuen Infanterietaktik des «Gewalthaufens», die den zeitgenössischen Ritterheeren überlegen war. Hauptwaffen der Reisläufer waren Spieße und Hellebarden, für den Nahkampf Schweizer Dolche und -degen.

Die Anzahl der eidgenössischen Reisläufer eines Kriegsherrn bestimmte seine Siegchancen. Das galt insbesondere in den Italienischen Kriegen ab 1494, die durch den Einmarsch Frankreichs im Kampf um die Thronfolge in Neapel ausgelöst wurden und sich zum Kampf zwischen Heiligem Römischem Reich, Frankreich, Spanien und dem Papst um die Vorherrschaft in Italien ausweitete.

Reisläufer unterstanden nicht der Gerichtsbarkeit des Kriegsherrn, sondern derjenigen ihrer eigenen Hauptleute, und damit eigenen Richtern und eigenem Recht. Übervölkerung vor allem in den Urkantonen, Abenteuerlust, Beute und Sold waren wichtige Gründe, den jeweiligen Aufgeboten der Obrigkeit Folge zu leisten oder auch auf eigene Faust auszuziehen.

Als wichtigstes Mittel der Anwerbung bürgerte sich das Zahlen von Pensionen an offizielle Vertreter der Kantone oder einflussreiche Persönlichkeiten wie Kardinal Matthäus Schiner ein. Nicht selten überboten sich die künftigen Kriegsgegner gegenseitig zum Vorteil der eidgenössischen Politiker, was diese, spätestens seit der Schlacht bei Marignano, in den Ruf der Korruption auf Kosten des Volks brachte. Es häuften sich Fälle, in denen Schweizer gegen Schweizer kämpften. Jakob Meyer zum Hasen, von 1516 bis 1521 Bürgermeister der Stadt Basel, wurde samt seinen Ratskollegen im «Pensionensturm» 1521 seines Amts enthoben. Das Pensionenwesen als die wirtschaftliche Seite des Reislaufs war eine der wichtigsten Triebfedern der Reformation Zwinglis.

Übergang zu stehenden Schweizer Regimentern

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Schweizer Garde der Generalstaaten 1752, mit den "Hautboisten" voran

Frankreich war das erste Land, das 1497 mit der Gardetruppe der Hundertschweizer eine längerfristig eingerichtete Schweizer Einheit aufstellte. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden die meisten Söldnertruppen nur für den Zeitraum eines Konflikts beschäftigt.

Als Folge der Schlacht bei Marignano schloss die Schweiz am 29. November 1516 in Freiburg im Uechtland den Ewigen Frieden mit Frankreich. Im Kapitulationsvertrag, der bis 1792 mehrmals erneuert wurde und der als Vorbild für Verträge mit anderen europäischen Mächten diente, verpflichtete sich das Helvetische Corps (Bezeichnung der Eidgenossenschaft im 17. Jahrhundert), für Frankreich Kontingente zu stellen, die in der Schweiz ausgehoben werden durften. Im Vertrag wurde festgehalten, dass:

  1. die Schweizer nur in Schweizer-Regimentern, unter der Schweizer Fahne und unter Schweizer Offizieren dienen durften, und der oberste Schweizer Befehlshaber (Generaloberst) nur direkt dem König oder einem Mitglied der königlichen Familie unterstellt werden durfte.
  2. die Schweizer Soldaten nur durch Schweizer Richter, nach schweizerischem Recht und unter eidgenössischer Hoheit verurteilt werden durften.
  3. die Tagsatzung jederzeit das Recht hatte, die Schweizer Regimenter für die Verteidigung zurückzurufen, wenn die Eidgenossenschaft bedroht war.

Neben dem offiziellen, auf Kapitulationen begründeten Dienst nahm auch der wilde Solddienst im 17. Jahrhundert noch zu. Während die Kantone und Graubünden Kapitulationen abschlossen mit Spanien, Savoyen, Venedig und Genua, zogen Hunderte von Schweizern in den ungeregelten Solddienst, vor allem nach Schweden, Sachsen und Bayern.

Ludwig XIV. ging schließlich dazu über, ab 1671 elf Schweizer Linienregimenter in den dauernden Dienst Frankreichs zu stellen, was sich bis 1758 hinzog, als die beiden letzten (es waren dann doch zwölf geworden) in Dienst genommen wurden (Régiment de Lochmann und Régiment d'Eptingen) → Infanterie étrangère de ligne. Dazu kamen weitere ungeregelte freie Kompagnien. Andere Länder kopierten diese Einrichtung, so Spanien (Kapitulation mit katholischen Kantonen), die Niederlande (Kapitulation mit den reformierten Kantonen), Venedig (bis 1719), England, Polen, Österreich (bis 1740) sowie Sardinien-Piemont. So kämpften in den meisten Kriegen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert Schweizer Truppen.

Ende der Reisläuferei

Die Verschärfung des Drills, die Einschränkung der Plünderei und die Geldentwertung ließen den Solddienst für junge Männer immer weniger attraktiv erscheinen. So wurde es im ausgehenden 18. Jahrhundert für die Soldunternehmer und Regimentsinhaber zunehmend schwieriger, die Bestände der Regimenter zu füllen. Die Risiken wurden den Soldaten immer bewusster angesichts hoher Verluste von Schweizer Einheiten. Nach Beginn der französischen Revolution entließ Frankreich die im Volk unbeliebten Schweizer Regimenter im Anschluss an den Tuileriensturm am 20. August 1792 in Verletzung aller bestehenden Verträge. Zahlreiche Söldner verdingten sich darauf in regulären französischen Einheiten oder suchten Dienst in anderen europäischen Staaten.

Bis zum Einmarsch französischer Truppen in die Schweiz 1798 gab es keine regulären Schweizertruppen in Frankreich. Die Helvetische Republik verpflichtete sich zwar, Frankreich wieder Truppen zu stellen, konnte die Bestände aber nur mit Zwang und unter grossen Mühen füllen. Während der Napoleonischen Kriege dienten Zehntausende Schweizer Söldner für Frankreich, Spanien, Grossbritannien und Österreich. Besonders in Spanien und auf dem Russlandfeldzug 1812 kam es zu hohen Verlusten bei den Schweizer Einheiten. In Spanien dienten insgesamt etwa 30'000 Schweizer auf beiden Seiten.

Nach dem Ende der napoleonischen Kriege schlossen die Kantone neue Militärkapitulationen mit Frankreich, den Niederlanden, Preussen, dem Heiligen Stuhl und dem Königreich beider Sizilien ab.

Noch 1814 gründete der preussische König Friedrich Wilhelm III., der Fürst des 1814 der Eidgenossenschaft beigetretenen Kantons Neuenburg war, in Abstimmung mit dem Staatsrat des Kantons das preussische Garde-Schützen-Bataillon. Ihm sollten Neuenburger und andere Schweizer Freiwillige angehören. Für die Offiziersstellen besaß der Staatsrat von Neuenburg ein Benennungsrecht. Allerdings waren bis 1848 nur wenige Schweizer bereit, in preussische Dienste zu treten, weshalb sich das Bataillon bald ganz überwiegend aus preussischen Freiwilligen zusammensetzte.

Frankreich und die Niederlande beendeten die Praxis, fremde Regimenter einzustellen, 1830 bzw. 1829. In Frankreich traten eine grosse Zahl der damals in den Schweizerregimentern dienenden Männer in die neu gegründete Französische Fremdenlegion über, so dass diese zu Beginn stark von Schweizer Söldnern geprägt war. In Italien kämpften die Schweizerregimenter für den Papst oder für den König beider Sizilien gegen die liberalen und nationalistischen Aufständischen 1821, 1830 und 1848. Dadurch wurde der Solddienst bei den liberalen Schweizer Politikern zunehmend unbeliebt. Die Kantonsverfassungen untersagten deshalb seit 1830 den Abschluss von Militärkapitulationen.

Per Bundesbeschluss vom 20. Juni 1849 untersagte der neu gegründete liberale Schweizer Bundesstaat den Abschluss von Militärkapitulationen (Art. 11 BV) nun auch auf Bundesebene. Auch durften Mitglieder der Bundesbehörden weder fremde Pensionen noch Titel oder Orden annehmen (Art. 12 BV). Die Kantone weigerten sich jedoch, die bestehenden Militärkapitulationen aufzukündigen, so dass sich das Verbot nur auf den Abschluss von neuen Verträgen bezog. Die Bundesgesetzgebung untersagte zudem das wilde Anwerben von Schweizern ausserhalb der bestehenden Militärkapitulationen, allerdings noch ohne Strafbestimmung (Bundesgesetz 1/432, 20. Juni 1849). 1851 wurde das Anwerben von dienstpflichtigen Schweizern verboten, 1853 von allen Einwohnern der Schweiz.

Trotzdem rekrutierte Grossbritannien noch 1855 3338 Soldaten in der Schweiz für den Krimkrieg, jedoch ohne Abschluss einer Militärkapitulation. Doch bevor die «» (B.S.L) gegen die russischen Truppen ins Feld ziehen konnte, wurden die Feindseligkeiten eingestellt. Während des Lombardisch-österreichischen Krieges 1859 kam es nach der Plünderung Perugias durch päpstliche Truppen, unter denen auch Schweizer Söldner waren, zu starken antischweizerischen Reaktionen in Italien.

Nach einer Meuterei unter den Schweizer Söldnern im Dienst des Königreich Neapel verbot der Bundesrat durch Bundesgesetz vom 30. Juli 1859 (B.G. 6/312) die aktive Anwerbung von Söldnern und den Eintritt von Schweizer Bürgern in fremde Dienste, so dass die Verträge mit Neapel, die am 15. Juli 1859 ausgelaufen waren, nicht mehr erneuert werden konnten. Dies bedeutete das Ende des Militärunternehmertums in der Schweiz, rund 7500 Söldner kehrten aus Neapel zurück in die Schweiz, Hunderte schlossen sich anderen Armeen an.

Über 1859 hinaus dienten jedoch Tausende Schweizer Söldner in der Fremdenlegion. Zahlreiche Offiziere nahmen Kommandos in fremden Armeen an, so etwa der ehemalige Bundesrat Ulrich Ochsenbein, denn das Bundesgesetz erlaubte den Dienst in den regulären nationalen Truppen des Auslandes, solange die Dienstpflicht in der Schweiz nicht verletzt wurde. Auch der Dienst in Schweizerregimentern war mit bundesrätlicher Bewilligung noch möglich. So konnten die Schweizer Truppen im Dienst des Heiligen Stuhls bestehen bleiben. Neben der Schweizergarde hatte der Papst im 19. Jahrhundert über eine Kapitulation mit den Kantonen zwei Regimenter für seine Armee angeworben. Eines dieser Regimenter blieb bis 1870 im Dienst, als der Kirchenstaat von Italien erobert wurde.

Situation

Obwohl das Anwerben verboten war, blieb das Eintreten in fremde Militärdienste für den einzelnen Schweizerbürger straffrei. Erst mit dem Inkrafttreten des Militärstrafgesetzbuches (MStG) von 1929, das in Art. 94 ein Verbot ausspricht, wurde dieses Verhalten strafbar.

Trotzdem kämpften im Spanischen Bürgerkrieg zahlreiche Schweizer für die spanische Republik. Auch in der deutschen Wehrmacht dienten eine ganze Reihe Schweizer und erlangten teils hohe Auszeichnungen, so etwa die Luftwaffenpiloten Walter Rubensdörffer und Franz von Werra, die beide das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes erhielten. Schweizer gab es auch in der Waffen-SS; nach ihrer Rückkehr in die Schweiz wurden sie strafrechtlich verfolgt. Der Dienst in der französischen Fremdenlegion ist noch immer strafbar. Umstritten ist, ob private Militärunternehmen, die ihre Dienste im Irak und anderswo anbieten, unter die Definition von Art. 94 MStG fallen.

Einzige Ausnahme ist die Päpstliche Schweizergarde, wo noch Schweizer dienen. Hier wird der Einsatz aber als (Haus-)Polizeidienst betrachtet, womit die Gardisten nicht unter das Söldnerverbot fallen. Für den Eintritt wird vorheriger Dienst und Ausbildung in der Schweizer Armee vorausgesetzt sowie katholischer Glauben und untadeliges Verhalten.

Taktik und Kriegsführung

  • Die Schrecken des frühneuzeitlichen Schlachtfeldes aus der Sicht des Reisläufers und Künstlers Urs Graf, 1521
  • 1515: Schlacht bei Marignano
  • Urs Graf: Kriegsrat auf dem Pavierzug
  • Hans Asper: Der Zürcher Söldnerführer Wilhelm Frölich im Jahr 1549

Die Taktik der Reisläufer bestand darin, die gegnerischen Truppen mit Gewalthaufen zu überfallen, bevor diese richtig zur Aufstellung gekommen waren. Ein Gewalthaufen oder Kader war eine bis zu 50 Glieder tiefe Kampfformation. Vorne standen die Pikeniere mit ihren fünf Meter langen Spiessen, dahinter kamen die Hellebardenträger und Schwertkämpfer mit langen Zweihändern. Das erste und oft auch das letzte Glied bildeten gepanzerte Doppelsöldner, diese trugen einen Eisenhelm (Morion) und waren mit Arkebusen bewaffnet. Wenn die Spiesse und Hellebarden im Gedränge nicht mehr benutzt werden konnten, kämpfte man mit kurzen Schwertern, den Katzbalgern.

Oft standen den Reisläufern deutsche Landsknechte gegenüber, mit welchen es immer wieder zu blutigen Schlachten um die Gunst des Goldes der Fürsten und Kriegsherren gekommen war. Die Landsknechte selbst orientierten sich in ihrer Aufstellung stark an den Schweizer Söldnerheeren und entwickelten diese später immer weiter. Anfangs galten Landsknechte als die schlechteren Schweizer und erhielten geringeren Sold und weniger Beute. Durch verschiedene politische Ereignisse und militärische Niederlagen der Reisläufer schwand jedoch ihr Ansehen und ihre Verfügbarkeit, wodurch die deutschen Landsknechte in den folgenden Kriegen Europas die verbreitetsten Söldnertruppen wurden.

Länder mit offiziellen Schweizer Truppen

→ Hauptartikel: Schweizer Truppen in fremden Diensten

Als «offizielle» Schweizer Truppen galten diejenigen Einheiten, deren Rekrutierung von den beteiligten Kantonen in einer Militärkapitulation explizit erlaubt worden war. Diese Einheiten waren nicht Teil der normalen Streitkräfte der rekrutierenden Länder und erhielten einen vertraglich festgelegten Sold, schworen aber dem soldgebenden Monarchen die Treue.

Liste der Länder mit Schweizer Gardetruppen

  • Königreich Frankreich: Cent-suisses, Schweizergarde 1616–1792, 1815–1830; ca. 2'400 Mann
    Siehe auch: Maison militaire du roi de France
  • Österreich: Hundertschweizer in der Hofburg
  • Sardinien-Piemont: Hundertschweizer, Schweizergarde, 1579–1831; zwischen 175 und 112 Mann
  • Republik der Sieben Vereinigten Provinzen: Leibgarde „Guardes Zwitzers“ 1672– k. A., bis zu 100 Mann; Schweizergarde 1748–1796, ca. 1'600 Mann
  • Königreich Neapel: Schweizer Garderegiment 1734–1798; ca. 1'660 Mann
  • Kirchenstaat/Vatikanstadt: Päpstliche Schweizergarde seit 1506
    Siehe auch: Schweizer Truppen in päpstlichen Diensten

Länder mit Schweizertruppen im 18. Jahrhundert

Zur Zeit des Aachener Friedens 1748 verfügten die folgenden Länder über Schweizertruppen:

  • Frankreich:
12 Linienregimenter,
Regiment der Gardes suisses,
Hundertschweizer,
Compagnie des Suisses de Monsieur le comte d’Artois
Compagnie des Gardes suisses de Monsieur le comte de Provence
einige Freikompagnien; 23'055 Mann
Siehe auch: Infanterie étrangère de ligne#Schweizer
  • Österreich: 1 Regiment, Hundertschweizer; 2'400 Mann
  • Republik der Sieben Vereinigten Provinzen (1693–1795): 9 Regimenter; 20'400 Mann
  • Savoyen-Sardinien: 5 Regimenter, 1 Bataillon, Hundertschweizer; 10'600 Mann
  • Spanien: 6 Regimenter; 13'600 Mann
  • Neapel (ab 1734): 3 Regimenter, 1 Bataillon; 6'700 Mann
  • Kirchenstaat: Päpstliche Garde; 133

Insgesamt dienten 1748 36 Regimenter mit 76'988 Mann in regulären Schweizertruppen in fremden Diensten.

Länder mit Schweizertruppen zur Zeit der Napoleonischen Kriege

  • Frankreich 1798–1803: 33 Bataillone Infanterie, 3 Schwadrone Kavallerie, 1 Batterie; 18'000 Mann
  • Frankreich 1803–1814: 4 Regimenter; 16'000 Mann, ab 1812 12'000 Mann (inkl. Truppen aus Neuenburg und Wallis)
  • Grossbritannien 1795–1816: 2 Regimenter (de Meuron in Ceylon, 1813 in Kanada; von Roll): ca. 3'100 Mann
  • Grossbritannien 1799–1801/1816: Schweizer Emigrantenarmee bzw. Legion Rovéréa (4 Regimenter, 2 Bataillone), ab 1801 Regiment Wattenwyl: Bestand stark schwankend
  • Spanien bis 1820/35: 6 Regimenter; 12'000 Mann (Suizos azurros nach ihren hellblauen Uniformen)
  • Kirchenstaat: Päpstliche Garde; 133
  • Sardinien-Piemont: bis 1815, Hundertschweizer bis 1832

Länder mit Schweizertruppen 1814–1859

  • Frankreich 1814–1830: 4 Linienregimenter, 2 Garderegimenter, Hundertschweizer; 14'100 Mann
  • Preussen 1814–1848: Garde-Schützen-Bataillon; 429 Mann
  • Vereinigtes Königreich der Niederlande 1814–1829: 4 Regimenter; 10'000 Mann
  • Neapel 1829–1855/59/61: 4 Regimenter; ca. 8'000 Mann
  • Kirchenstaat: 2 Regimenter (bis 1870), Päpstliche Garde (bis heute); 350 Mann
  • Grossbritannien (1855): British Swiss Legion; 3'300 Mann

Siehe auch

  • Soldatenhandel
  • Liste von Schweizer Linienregimentern in französischen Diensten
  • Reismusketen-Schützengesellschaft
  • Schweizer Truppen in fremden Diensten

Literatur

  • Regula Schmid: Mit der Stadt in den Krieg. Der Reisrodel der Zürcher Constaffel, 1503-1583. (= Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Band 89). Zürich: Chronos-Verlag, 2022, ISBN 978-3-0340-1663-6. (Kurztext)
  • Jost Auf der Maur: Söldner für Europa. Mehr als eine Schwyzer Familiengeschichte. Echtzeit Verlag, Basel 2011, ISBN 978-3-905800-52-4.
  • Philippe Henry: Fremde Dienste. In: Historisches Lexikon der Schweiz. [2017]
  • Alain-Jacques Czouz-Tornare: Reisläufer. In: Historisches Lexikon der Schweiz. [2011]
  • Reisige. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 13, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 706.
  • Werner Meyer: Eidgenössischer Solddienst und Wirtschaftsverhältnisse im schweizerischen Alpenraum um 1500. In: Stefan Kroll, Kersten Krüger (Hrsg.): Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit (= Herrschaft und soziale Systeme in der frühen Neuzeit, Band 1). Lit, Münster u. a. 2000, ISBN 3-8258-4758-6, S. 23–39.
  • Valentin Groebener (d. i.: Valentin Groebner): Gefährliche Geschenke. Ritual, Politik und die Sprache der Korruption in der Eidgenossenschaft im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit (= Konflikte und Kultur. Historische Perspektiven. Band 3 (d. i. 4)). UVK – Universitäts-Verlag, Konstanz 2000, ISBN 3-87940-741-X (Habilitationsschrift Uni Basel 1997).
  • Christian Padrutt: Staat und Krieg im alten Bünden. Studien zur Beziehg zwischen Obrigkeit und Kriegertum in den Drei Bünden vornehmlich im 15. und 16. Jahrhundert (= Geist und Werk der Zeiten. Heft 11, ISSN 0435-1673). Fretz und Wasmuth, Zürich 1965 (Zugleich Dissertation Uni Zürich, Philosophische Fakultät I); Neuausgabe durch den Verein für Bündner Kulturforschung, Bündner Monatsblätter, Chur 1991, ISBN 3-905241-20-X.
  • Walter Schaufelberger: Der alte Schweizer und sein Krieg. Studien zur Kriegsführung vornehmlich im 15. Jahrhundert (= Wirtschaft, Gesellschaft, Staat. Band 7, DNB 364567546). Europa, Zürich 1952 (Zugleich Dissertation Uni Zürich); 3. Auflage, Huber, Frauenfeld 1987, ISBN 3-7193-0980-0.
  • Henri Ganter: Histoire du Service Militaire des Régiments Suisses à la Solde de 'Angleterre, de Naples et de Rome. Ch. Eggimann & Cie., Genf 1906, OCLC 715068556 (französisch).
  • Johann Jakob Romang: Die Englische Schweizerlegion und ihr Aufenthalt im Orient. F. Wyß, Langnau 1857, OCLC 602320820.
  • Hans-Joachim Behr: Garden und Vergardung. Das Problem der herrenlosen Landsknechte im 16. Jahrhundert. In: Westfälische Zeitschrift 145 (1995), S. 41–72 (PDF)

Weblinks

Commons: Reisläufer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Reisiger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Reisläufer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Jonas Briner: Kindersoldaten in der Eidgenossenschaft, mit ausführl. Lit.-Verz. (PDF-Datei; 321 kB)
  • Geschichte der British Swiss Legion
  • Die Schweizer – Reisläufer aus den Alpen auf kriegsreisende.de
  • Schweizerschlachten – In Italien trafen Schweizer Reisläufer und Landsknechte aufeinander auf kriegsreisende.de
  • Schweizerregimenter in französischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs
  • Schweizerregimenter in Diensten des Vatikans in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs
  • Schweizerregimenter in holländischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs
  • Schweizerregimenter in britischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs
  • Schweizerregimenter in neapolitanischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs
  • Als Schweizer Reisläufer Frankreichs Armeen überrannten

Anmerkungen

  1. Karl Ernst Demandt: Regesten der Grafen von Katzenelnbogen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. 11). Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1954, DNB 450899055, Nr. 4767, Ende des Jahres 1452.
  2. Vgl. Schweizerisches Idiotikon, Band VI, Spalte 1288 ff., Artikel Reis (Digitalisat)
  3. Bevölkerung > Auslandschweizer > Frühere Auswanderer, In: swissworld.org, Herausgeber: Präsenz Schweiz, Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten. Zugriff: 13. Februar 2012.
  4. Albert A. Stahel: Von den Fremdendiensten zur Milizarmee. In: Albert A. Stahel (Hrsg.): Armee 95 – Chance für die Milizarmee? (= Strategische Studien. Bd. 7). Verlag der Fachvereine, Zürich 1994, ISBN 3-7281-2094-4, S. 11 f.
  5. Rubensdörffer, Walter. In: Traces of war. Abgerufen am 24. Dezember 2023 (englisch). 
  6. De Vallière, S. 464–737.
  7. http://xoomer.virgilio.it/bandsabaude/Bandieres1.html
  8. Swiss troops in Netherlands service 1814-1829 (Memento vom 8. März 2010 im Internet Archive)
  9. siehe besonders: Pensionen in Basel, September 1501 bis Oktober 1521 und für Zwinglis Kampf gegen Reislauf und Pensionen: Postskript 1: Die Reformation der gefährlichen Geschenke und die Körper der Frauen.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 7739748-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85131283  | | Anmerkung: Ansetzungsform GND: „Swiss mercenaries“.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 20 Jun 2025 / 19:44

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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Reisige und Reisiger sind Weiterleitungen auf diesen Artikel Weitere Bedeutungen sind unter Reisiger Begriffsklarung zu finden Als Reislaufer Reisiger Reisige Reissige Reismann Reisleute oder reisiger Knecht wurden im Spatmittelalter bewaffnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen bezeichnet GeschichteSeit dem 16 Jahrhundert unterschied man bei Reisigen zwei Kategorien Ein Reisiger oder Reisiger Knecht war ein bewaffneter Reiter meist mit eigenem Pferd und eigener Ausrustung Reisige dienten anfangs nicht unbedingt auf Sold sondern konnten nicht adliger Teil eines aus Untertanen gebildeten Lehensaufgebots sein Seit 1495 war die Anwerbung von unbeaufsichtigt umherziehenden und damit oft landfremden und marodierenden reisigen Knechten gemass 7 des Ewigen Landfriedens verboten wurde aber trotzdem vielfach weiter praktiziert Ein Reislaufer war ein als Fusssoldat dienender Soldner der vorwiegend aus der Schweiz stammte Bis ins 17 Jahrhundert stand er im Dienst wechselnder europaischer Herrscher und verdingte sich auf eigene Faust Das unterschied ihn von jenen Schweizer Soldaten die sich zum kapitulierten Dienst verpflichteten Dieser vollzog sich auf Basis einer zwischen zwei Landern vereinbarten Militarkapitulation also eines binationalen Liefervertrags fur Soldaten Eidgenossische Reislaufer beim Zug uber die Alpen Diebold Schilling der Jungere Niklaus Manuel d J in der Tracht eines eidgenossischen Reislaufers 1553 Reislaufer nach einer Darstellung von Urs Graf Insel Bucherei 157 1 Lieder der Landsknechte Holzschnitt von Hans Burgkmair Kampf der Reisigen und Fussknechte Zeitgenossische Kritik am Soldnerwesen Links ein prosperierender eidgenossischer Reislaufer rechts ein invalider Bettler 16 JahrhundertEtymologie Das mittelhoch deutsche reise bedeutet kriegerischer Auszug Kriegszug Feldzug und ist der Vorlaufer des neuhochdeutschen Wortes Reise Abgeleitet davon nannte man im Mittelalter bewaffnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen Reisige die auf ihres Herrn Geheiss Reisen d h Feldzuge unternehmen mussten Im 16 Jahrhundert wurden mit diesem Begriff bewaffnete Reiter bezeichnet Im Gegensatz dazu gehorten Reislaufer dem Fussvolk will heissen den Kampfern der Infanterie an Im Deutschen Kaiserreich wurde das schon damals altertumlich erscheinende Wort Reisige durch die Verwendung in der Kaiserhymne Heil dir im Siegerkranz von Heinrich Harries wieder popular Anfange Die Innerschweizer Soldner und Kriegsknechte Uri Schwyz Unterwalden waren schon vor der Grundung der Alten Eidgenossenschaft auf den damaligen europaischen Kriegsschauplatzen gefurchtet und begehrt Die Ennetbirgischen Feldzuge ab 1402 wahrend denen mailandische Taler erobert wurden markierten den Beginn der schweizerischen Expansionsbestrebungen Zwischen 1400 und 1848 verdienten viele Schweizer ihren Lebensunterhalt als Soldner in fremden Armeen die meisten von ihnen flohen damit vor der Armut im Heimatland Fur ihre Kriegshilfe bei Faenza erhielten sie von Friedrich II den Freiheitsbrief Ihr Kampfgeist gegen eine verheerende Ubermacht in der Schlacht bei St Jakob an der Birs fuhrte 1444 zu einem Vertrag mit Frankreich mit der Moglichkeit eidgenossische Soldner anzuwerben Reislaufer wurden seit den militarischen Erfolgen der Eidgenossen in den Burgunderkriegen 1474 1477 im grossen Stil angeworben Schon zuvor entstand in den Konflikten mit Habsburg insbesondere auf Grund der Schlachten von Morgarten und Sempach der Ruf die eidgenossischen Truppen seien unbesiegbar Die militarische Durchschlagskraft der eidgenossischen Reislaufer beruhte auf der neuen Infanterietaktik des Gewalthaufens die den zeitgenossischen Ritterheeren uberlegen war Hauptwaffen der Reislaufer waren Spiesse und Hellebarden fur den Nahkampf Schweizer Dolche und degen Die Anzahl der eidgenossischen Reislaufer eines Kriegsherrn bestimmte seine Siegchancen Das galt insbesondere in den Italienischen Kriegen ab 1494 die durch den Einmarsch Frankreichs im Kampf um die Thronfolge in Neapel ausgelost wurden und sich zum Kampf zwischen Heiligem Romischem Reich Frankreich Spanien und dem Papst um die Vorherrschaft in Italien ausweitete Reislaufer unterstanden nicht der Gerichtsbarkeit des Kriegsherrn sondern derjenigen ihrer eigenen Hauptleute und damit eigenen Richtern und eigenem Recht Ubervolkerung vor allem in den Urkantonen Abenteuerlust Beute und Sold waren wichtige Grunde den jeweiligen Aufgeboten der Obrigkeit Folge zu leisten oder auch auf eigene Faust auszuziehen Als wichtigstes Mittel der Anwerbung burgerte sich das Zahlen von Pensionen an offizielle Vertreter der Kantone oder einflussreiche Personlichkeiten wie Kardinal Matthaus Schiner ein Nicht selten uberboten sich die kunftigen Kriegsgegner gegenseitig zum Vorteil der eidgenossischen Politiker was diese spatestens seit der Schlacht bei Marignano in den Ruf der Korruption auf Kosten des Volks brachte Es hauften sich Falle in denen Schweizer gegen Schweizer kampften Jakob Meyer zum Hasen von 1516 bis 1521 Burgermeister der Stadt Basel wurde samt seinen Ratskollegen im Pensionensturm 1521 seines Amts enthoben Das Pensionenwesen als die wirtschaftliche Seite des Reislaufs war eine der wichtigsten Triebfedern der Reformation Zwinglis Ubergang zu stehenden Schweizer Regimentern vergrossern und Informationen zum Bild anzeigenSchweizer Garde der Generalstaaten 1752 mit den Hautboisten voran Franz Rudolf Frisching Oberst in der Schweizergarde in Holland mit seinem Berner Laufhund gemalt von Jean Preudhomme 1785 Frankreich war das erste Land das 1497 mit der Gardetruppe der Hundertschweizer eine langerfristig eingerichtete Schweizer Einheit aufstellte Im 15 und 16 Jahrhundert wurden die meisten Soldnertruppen nur fur den Zeitraum eines Konflikts beschaftigt Als Folge der Schlacht bei Marignano schloss die Schweiz am 29 November 1516 in Freiburg im Uechtland den Ewigen Frieden mit Frankreich Im Kapitulationsvertrag der bis 1792 mehrmals erneuert wurde und der als Vorbild fur Vertrage mit anderen europaischen Machten diente verpflichtete sich das Helvetische Corps Bezeichnung der Eidgenossenschaft im 17 Jahrhundert fur Frankreich Kontingente zu stellen die in der Schweiz ausgehoben werden durften Im Vertrag wurde festgehalten dass die Schweizer nur in Schweizer Regimentern unter der Schweizer Fahne und unter Schweizer Offizieren dienen durften und der oberste Schweizer Befehlshaber Generaloberst nur direkt dem Konig oder einem Mitglied der koniglichen Familie unterstellt werden durfte die Schweizer Soldaten nur durch Schweizer Richter nach schweizerischem Recht und unter eidgenossischer Hoheit verurteilt werden durften die Tagsatzung jederzeit das Recht hatte die Schweizer Regimenter fur die Verteidigung zuruckzurufen wenn die Eidgenossenschaft bedroht war Neben dem offiziellen auf Kapitulationen begrundeten Dienst nahm auch der wilde Solddienst im 17 Jahrhundert noch zu Wahrend die Kantone und Graubunden Kapitulationen abschlossen mit Spanien Savoyen Venedig und Genua zogen Hunderte von Schweizern in den ungeregelten Solddienst vor allem nach Schweden Sachsen und Bayern Ludwig XIV ging schliesslich dazu uber ab 1671 elf Schweizer Linienregimenter in den dauernden Dienst Frankreichs zu stellen was sich bis 1758 hinzog als die beiden letzten es waren dann doch zwolf geworden in Dienst genommen wurden Regiment de Lochmann und Regiment d Eptingen Infanterie etrangere de ligne Dazu kamen weitere ungeregelte freie Kompagnien Andere Lander kopierten diese Einrichtung so Spanien Kapitulation mit katholischen Kantonen die Niederlande Kapitulation mit den reformierten Kantonen Venedig bis 1719 England Polen Osterreich bis 1740 sowie Sardinien Piemont So kampften in den meisten Kriegen in Europa im 17 und 18 Jahrhundert Schweizer Truppen Ende der Reislauferei Preussische Werber in Neuchatel um 1840Uniformen der Schweizer Regimenter in niederlandischen Diensten nach 1815 Die Verscharfung des Drills die Einschrankung der Plunderei und die Geldentwertung liessen den Solddienst fur junge Manner immer weniger attraktiv erscheinen So wurde es im ausgehenden 18 Jahrhundert fur die Soldunternehmer und Regimentsinhaber zunehmend schwieriger die Bestande der Regimenter zu fullen Die Risiken wurden den Soldaten immer bewusster angesichts hoher Verluste von Schweizer Einheiten Nach Beginn der franzosischen Revolution entliess Frankreich die im Volk unbeliebten Schweizer Regimenter im Anschluss an den Tuileriensturm am 20 August 1792 in Verletzung aller bestehenden Vertrage Zahlreiche Soldner verdingten sich darauf in regularen franzosischen Einheiten oder suchten Dienst in anderen europaischen Staaten Bis zum Einmarsch franzosischer Truppen in die Schweiz 1798 gab es keine regularen Schweizertruppen in Frankreich Die Helvetische Republik verpflichtete sich zwar Frankreich wieder Truppen zu stellen konnte die Bestande aber nur mit Zwang und unter grossen Muhen fullen Wahrend der Napoleonischen Kriege dienten Zehntausende Schweizer Soldner fur Frankreich Spanien Grossbritannien und Osterreich Besonders in Spanien und auf dem Russlandfeldzug 1812 kam es zu hohen Verlusten bei den Schweizer Einheiten In Spanien dienten insgesamt etwa 30 000 Schweizer auf beiden Seiten Nach dem Ende der napoleonischen Kriege schlossen die Kantone neue Militarkapitulationen mit Frankreich den Niederlanden Preussen dem Heiligen Stuhl und dem Konigreich beider Sizilien ab Noch 1814 grundete der preussische Konig Friedrich Wilhelm III der Furst des 1814 der Eidgenossenschaft beigetretenen Kantons Neuenburg war in Abstimmung mit dem Staatsrat des Kantons das preussische Garde Schutzen Bataillon Ihm sollten Neuenburger und andere Schweizer Freiwillige angehoren Fur die Offiziersstellen besass der Staatsrat von Neuenburg ein Benennungsrecht Allerdings waren bis 1848 nur wenige Schweizer bereit in preussische Dienste zu treten weshalb sich das Bataillon bald ganz uberwiegend aus preussischen Freiwilligen zusammensetzte Frankreich und die Niederlande beendeten die Praxis fremde Regimenter einzustellen 1830 bzw 1829 In Frankreich traten eine grosse Zahl der damals in den Schweizerregimentern dienenden Manner in die neu gegrundete Franzosische Fremdenlegion uber so dass diese zu Beginn stark von Schweizer Soldnern gepragt war In Italien kampften die Schweizerregimenter fur den Papst oder fur den Konig beider Sizilien gegen die liberalen und nationalistischen Aufstandischen 1821 1830 und 1848 Dadurch wurde der Solddienst bei den liberalen Schweizer Politikern zunehmend unbeliebt Die Kantonsverfassungen untersagten deshalb seit 1830 den Abschluss von Militarkapitulationen Per Bundesbeschluss vom 20 Juni 1849 untersagte der neu gegrundete liberale Schweizer Bundesstaat den Abschluss von Militarkapitulationen Art 11 BV nun auch auf Bundesebene Auch durften Mitglieder der Bundesbehorden weder fremde Pensionen noch Titel oder Orden annehmen Art 12 BV Die Kantone weigerten sich jedoch die bestehenden Militarkapitulationen aufzukundigen so dass sich das Verbot nur auf den Abschluss von neuen Vertragen bezog Die Bundesgesetzgebung untersagte zudem das wilde Anwerben von Schweizern ausserhalb der bestehenden Militarkapitulationen allerdings noch ohne Strafbestimmung Bundesgesetz 1 432 20 Juni 1849 1851 wurde das Anwerben von dienstpflichtigen Schweizern verboten 1853 von allen Einwohnern der Schweiz Verleihung des Victoria Cross an Christian Ferdinand Schiess 1879 Trotzdem rekrutierte Grossbritannien noch 1855 3338 Soldaten in der Schweiz fur den Krimkrieg jedoch ohne Abschluss einer Militarkapitulation Doch bevor die B S L gegen die russischen Truppen ins Feld ziehen konnte wurden die Feindseligkeiten eingestellt Wahrend des Lombardisch osterreichischen Krieges 1859 kam es nach der Plunderung Perugias durch papstliche Truppen unter denen auch Schweizer Soldner waren zu starken antischweizerischen Reaktionen in Italien Nach einer Meuterei unter den Schweizer Soldnern im Dienst des Konigreich Neapel verbot der Bundesrat durch Bundesgesetz vom 30 Juli 1859 B G 6 312 die aktive Anwerbung von Soldnern und den Eintritt von Schweizer Burgern in fremde Dienste so dass die Vertrage mit Neapel die am 15 Juli 1859 ausgelaufen waren nicht mehr erneuert werden konnten Dies bedeutete das Ende des Militarunternehmertums in der Schweiz rund 7500 Soldner kehrten aus Neapel zuruck in die Schweiz Hunderte schlossen sich anderen Armeen an Letzte Segnung der Schweizer Truppen durch den Papst vor der Einnahme Roms durch die italienischen Truppen 1870 Uber 1859 hinaus dienten jedoch Tausende Schweizer Soldner in der Fremdenlegion Zahlreiche Offiziere nahmen Kommandos in fremden Armeen an so etwa der ehemalige Bundesrat Ulrich Ochsenbein denn das Bundesgesetz erlaubte den Dienst in den regularen nationalen Truppen des Auslandes solange die Dienstpflicht in der Schweiz nicht verletzt wurde Auch der Dienst in Schweizerregimentern war mit bundesratlicher Bewilligung noch moglich So konnten die Schweizer Truppen im Dienst des Heiligen Stuhls bestehen bleiben Neben der Schweizergarde hatte der Papst im 19 Jahrhundert uber eine Kapitulation mit den Kantonen zwei Regimenter fur seine Armee angeworben Eines dieser Regimenter blieb bis 1870 im Dienst als der Kirchenstaat von Italien erobert wurde Situation Obwohl das Anwerben verboten war blieb das Eintreten in fremde Militardienste fur den einzelnen Schweizerburger straffrei Erst mit dem Inkrafttreten des Militarstrafgesetzbuches MStG von 1929 das in Art 94 ein Verbot ausspricht wurde dieses Verhalten strafbar Trotzdem kampften im Spanischen Burgerkrieg zahlreiche Schweizer fur die spanische Republik Auch in der deutschen Wehrmacht dienten eine ganze Reihe Schweizer und erlangten teils hohe Auszeichnungen so etwa die Luftwaffenpiloten Walter Rubensdorffer und Franz von Werra die beide das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes erhielten Schweizer gab es auch in der Waffen SS nach ihrer Ruckkehr in die Schweiz wurden sie strafrechtlich verfolgt Der Dienst in der franzosischen Fremdenlegion ist noch immer strafbar Umstritten ist ob private Militarunternehmen die ihre Dienste im Irak und anderswo anbieten unter die Definition von Art 94 MStG fallen Einzige Ausnahme ist die Papstliche Schweizergarde wo noch Schweizer dienen Hier wird der Einsatz aber als Haus Polizeidienst betrachtet womit die Gardisten nicht unter das Soldnerverbot fallen Fur den Eintritt wird vorheriger Dienst und Ausbildung in der Schweizer Armee vorausgesetzt sowie katholischer Glauben und untadeliges Verhalten Taktik und KriegsfuhrungDie Schrecken des fruhneuzeitlichen Schlachtfeldes aus der Sicht des Reislaufers und Kunstlers Urs Graf 1521 1515 Schlacht bei Marignano Urs Graf Kriegsrat auf dem Pavierzug Hans Asper Der Zurcher Soldnerfuhrer Wilhelm Frolich im Jahr 1549 Die Taktik der Reislaufer bestand darin die gegnerischen Truppen mit Gewalthaufen zu uberfallen bevor diese richtig zur Aufstellung gekommen waren Ein Gewalthaufen oder Kader war eine bis zu 50 Glieder tiefe Kampfformation Vorne standen die Pikeniere mit ihren funf Meter langen Spiessen dahinter kamen die Hellebardentrager und Schwertkampfer mit langen Zweihandern Das erste und oft auch das letzte Glied bildeten gepanzerte Doppelsoldner diese trugen einen Eisenhelm Morion und waren mit Arkebusen bewaffnet Wenn die Spiesse und Hellebarden im Gedrange nicht mehr benutzt werden konnten kampfte man mit kurzen Schwertern den Katzbalgern Oft standen den Reislaufern deutsche Landsknechte gegenuber mit welchen es immer wieder zu blutigen Schlachten um die Gunst des Goldes der Fursten und Kriegsherren gekommen war Die Landsknechte selbst orientierten sich in ihrer Aufstellung stark an den Schweizer Soldnerheeren und entwickelten diese spater immer weiter Anfangs galten Landsknechte als die schlechteren Schweizer und erhielten geringeren Sold und weniger Beute Durch verschiedene politische Ereignisse und militarische Niederlagen der Reislaufer schwand jedoch ihr Ansehen und ihre Verfugbarkeit wodurch die deutschen Landsknechte in den folgenden Kriegen Europas die verbreitetsten Soldnertruppen wurden Lander mit offiziellen Schweizer TruppenKommandierender Oberst des 2 Schweizer Regiments im Dienst des Konigreichs Neapel ca 1850Uniformen der Angehorigen der Schweizertruppen in kaiserlich franzosischen Diensten 1812Uniformen der Angehorigen der koniglichen Garderegimenter in franzosischen Diensten 1824 Hauptartikel Schweizer Truppen in fremden Diensten Als offizielle Schweizer Truppen galten diejenigen Einheiten deren Rekrutierung von den beteiligten Kantonen in einer Militarkapitulation explizit erlaubt worden war Diese Einheiten waren nicht Teil der normalen Streitkrafte der rekrutierenden Lander und erhielten einen vertraglich festgelegten Sold schworen aber dem soldgebenden Monarchen die Treue Liste der Lander mit Schweizer Gardetruppen Konigreich Frankreich Cent suisses Schweizergarde 1616 1792 1815 1830 ca 2 400 Mann Siehe auch Maison militaire du roi de France Osterreich Hundertschweizer in der Hofburg Sardinien Piemont Hundertschweizer Schweizergarde 1579 1831 zwischen 175 und 112 Mann Republik der Sieben Vereinigten Provinzen Leibgarde Guardes Zwitzers 1672 k A bis zu 100 Mann Schweizergarde 1748 1796 ca 1 600 Mann Konigreich Neapel Schweizer Garderegiment 1734 1798 ca 1 660 Mann Kirchenstaat Vatikanstadt Papstliche Schweizergarde seit 1506 Siehe auch Schweizer Truppen in papstlichen DienstenLander mit Schweizertruppen im 18 Jahrhundert Zur Zeit des Aachener Friedens 1748 verfugten die folgenden Lander uber Schweizertruppen Frankreich 12 Linienregimenter Regiment der Gardes suisses Hundertschweizer Compagnie des Suisses de Monsieur le comte d Artois Compagnie des Gardes suisses de Monsieur le comte de Provence einige Freikompagnien 23 055 MannSiehe auch Infanterie etrangere de ligne Schweizer Osterreich 1 Regiment Hundertschweizer 2 400 Mann Republik der Sieben Vereinigten Provinzen 1693 1795 9 Regimenter 20 400 Mann Savoyen Sardinien 5 Regimenter 1 Bataillon Hundertschweizer 10 600 Mann Spanien 6 Regimenter 13 600 Mann Neapel ab 1734 3 Regimenter 1 Bataillon 6 700 Mann Kirchenstaat Papstliche Garde 133 Insgesamt dienten 1748 36 Regimenter mit 76 988 Mann in regularen Schweizertruppen in fremden Diensten Lander mit Schweizertruppen zur Zeit der Napoleonischen Kriege Frankreich 1798 1803 33 Bataillone Infanterie 3 Schwadrone Kavallerie 1 Batterie 18 000 Mann Frankreich 1803 1814 4 Regimenter 16 000 Mann ab 1812 12 000 Mann inkl Truppen aus Neuenburg und Wallis Grossbritannien 1795 1816 2 Regimenter de Meuron in Ceylon 1813 in Kanada von Roll ca 3 100 Mann Grossbritannien 1799 1801 1816 Schweizer Emigrantenarmee bzw Legion Roverea 4 Regimenter 2 Bataillone ab 1801 Regiment Wattenwyl Bestand stark schwankend Spanien bis 1820 35 6 Regimenter 12 000 Mann Suizos azurros nach ihren hellblauen Uniformen Kirchenstaat Papstliche Garde 133 Sardinien Piemont bis 1815 Hundertschweizer bis 1832Lander mit Schweizertruppen 1814 1859 Frankreich 1814 1830 4 Linienregimenter 2 Garderegimenter Hundertschweizer 14 100 Mann Preussen 1814 1848 Garde Schutzen Bataillon 429 Mann Vereinigtes Konigreich der Niederlande 1814 1829 4 Regimenter 10 000 Mann Neapel 1829 1855 59 61 4 Regimenter ca 8 000 Mann Kirchenstaat 2 Regimenter bis 1870 Papstliche Garde bis heute 350 Mann Grossbritannien 1855 British Swiss Legion 3 300 MannSiehe auchSoldatenhandel Liste von Schweizer Linienregimentern in franzosischen Diensten Reismusketen Schutzengesellschaft Schweizer Truppen in fremden DienstenLiteraturRegula Schmid Mit der Stadt in den Krieg Der Reisrodel der Zurcher Constaffel 1503 1583 Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zurich Band 89 Zurich Chronos Verlag 2022 ISBN 978 3 0340 1663 6 Kurztext Jost Auf der Maur Soldner fur Europa Mehr als eine Schwyzer Familiengeschichte Echtzeit Verlag Basel 2011 ISBN 978 3 905800 52 4 Philippe Henry Fremde Dienste In Historisches Lexikon der Schweiz 2017 Alain Jacques Czouz Tornare Reislaufer In Historisches Lexikon der Schweiz 2011 Reisige In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 13 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 706 Werner Meyer Eidgenossischer Solddienst und Wirtschaftsverhaltnisse im schweizerischen Alpenraum um 1500 In Stefan Kroll Kersten Kruger Hrsg Militar und landliche Gesellschaft in der fruhen Neuzeit Herrschaft und soziale Systeme in der fruhen Neuzeit Band 1 Lit Munster u a 2000 ISBN 3 8258 4758 6 S 23 39 Valentin Groebener d i Valentin Groebner Gefahrliche Geschenke Ritual Politik und die Sprache der Korruption in der Eidgenossenschaft im spaten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit Konflikte und Kultur Historische Perspektiven Band 3 d i 4 UVK Universitats Verlag Konstanz 2000 ISBN 3 87940 741 X Habilitationsschrift Uni Basel 1997 Christian Padrutt Staat und Krieg im alten Bunden Studien zur Beziehg zwischen Obrigkeit und Kriegertum in den Drei Bunden vornehmlich im 15 und 16 Jahrhundert Geist und Werk der Zeiten Heft 11 ISSN 0435 1673 Fretz und Wasmuth Zurich 1965 Zugleich Dissertation Uni Zurich Philosophische Fakultat I Neuausgabe durch den Verein fur Bundner Kulturforschung Bundner Monatsblatter Chur 1991 ISBN 3 905241 20 X Walter Schaufelberger Der alte Schweizer und sein Krieg Studien zur Kriegsfuhrung vornehmlich im 15 Jahrhundert Wirtschaft Gesellschaft Staat Band 7 DNB 364567546 Europa Zurich 1952 Zugleich Dissertation Uni Zurich 3 Auflage Huber Frauenfeld 1987 ISBN 3 7193 0980 0 Henri Ganter Histoire du Service Militaire des Regiments Suisses a la Solde de Angleterre de Naples et de Rome Ch Eggimann amp Cie Genf 1906 OCLC 715068556 franzosisch Johann Jakob Romang Die Englische Schweizerlegion und ihr Aufenthalt im Orient F Wyss Langnau 1857 OCLC 602320820 Hans Joachim Behr Garden und Vergardung Das Problem der herrenlosen Landsknechte im 16 Jahrhundert In Westfalische Zeitschrift 145 1995 S 41 72 PDF WeblinksCommons Reislaufer Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Reisiger Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Reislaufer Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Jonas Briner Kindersoldaten in der Eidgenossenschaft mit ausfuhrl Lit Verz PDF Datei 321 kB Geschichte der British Swiss Legion Die Schweizer Reislaufer aus den Alpen auf kriegsreisende de Schweizerschlachten In Italien trafen Schweizer Reislaufer und Landsknechte aufeinander auf kriegsreisende de Schweizerregimenter in franzosischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs Schweizerregimenter in Diensten des Vatikans in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs Schweizerregimenter in hollandischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs Schweizerregimenter in britischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs Schweizerregimenter in neapolitanischen Diensten in der Archivdatenbank des Schweizerischen Bundesarchivs Als Schweizer Reislaufer Frankreichs Armeen uberranntenAnmerkungenKarl Ernst Demandt Regesten der Grafen von Katzenelnbogen Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Nassau 11 Historische Kommission fur Nassau Wiesbaden 1954 DNB 450899055 Nr 4767 Ende des Jahres 1452 Vgl Schweizerisches Idiotikon Band VI Spalte 1288 ff Artikel Reis Digitalisat Bevolkerung gt Auslandschweizer gt Fruhere Auswanderer In swissworld org Herausgeber Prasenz Schweiz Generalsekretariat des Eidgenossischen Departementes fur auswartige Angelegenheiten Zugriff 13 Februar 2012 Albert A Stahel Von den Fremdendiensten zur Milizarmee In Albert A Stahel Hrsg Armee 95 Chance fur die Milizarmee Strategische Studien Bd 7 Verlag der Fachvereine Zurich 1994 ISBN 3 7281 2094 4 S 11 f Rubensdorffer Walter In Traces of war Abgerufen am 24 Dezember 2023 englisch De Valliere S 464 737 http xoomer virgilio it bandsabaude Bandieres1 html Swiss troops in Netherlands service 1814 1829 Memento vom 8 Marz 2010 im Internet Archive siehe besonders Pensionen in Basel September 1501 bis Oktober 1521 und fur Zwinglis Kampf gegen Reislauf und Pensionen Postskript 1 Die Reformation der gefahrlichen Geschenke und die Korper der Frauen Normdaten Sachbegriff GND 7739748 4 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85131283 Anmerkung Ansetzungsform GND Swiss mercenaries

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