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Als römische Reichskirche wird in der historischen Forschung die christliche Kirche im spätantiken Römischen Reich sowie

Römische Reichskirche

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Römische Reichskirche
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Als römische Reichskirche wird in der historischen Forschung die christliche Kirche im spätantiken Römischen Reich sowie im frühmittelalterlichen Oströmischen/Byzantinischen Reich bezeichnet, die sich durch eine enge ideelle, institutionelle und personelle Verbindung zwischen dem Christentum dieser Zeit und dem politischen Herrschaftssystem des Reiches ausbildete. Aus ihr gingen u. a. die heutige römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen des Ostens hervor.

Geschichte

Konstantin der Große war der erste römische Kaiser, der das Christentum offiziell privilegierte. Schon 313 hatte er in der Mailänder Vereinbarung (oft fälschlich als „Toleranzedikt“ bezeichnet) gemeinsam mit Kaiser Licinius erklärt, den Christen und allen Bürgern des Reiches fortan volle Religionsfreiheit gewähren zu wollen. In der Folgezeit förderte er das Christentum weiter und sorgte damit für die nach ihm benannte konstantinische Wende in der römischen Religionspolitik. Nach seinem Tod 337 setzten seine Söhne, besonders Constantius II., die Förderung des Christentums und damit auch die Benachteiligung des Heidentums fort.

Ein wesentlicher Schritt zur römischen Reichskirche war schließlich das Edikt cunctos populos aus dem Jahr 380, das den römisch-alexandrinischen trinitarischen Glauben zur offiziellen Religion des Römischen Reichs erklärte, um die innerchristlichen Streitigkeiten zu beenden, und das Edikt von 391, in dem Theodosius I. die heidnischen Kulte verbot. Damit war die römisch-katholische Kirche endgültig zur Reichskirche geworden. Nach heutiger Sicht vieler Forscher war es jedoch erst Justinian I., der in der Mitte des 6. Jahrhunderts im Römischen Reich das Christentum tatsächlich gegen das Heidentum durchsetzte.

Das Christentum hatte damit die politische Funktion als Bindeglied zwischen den Teilen des Weltreiches übernommen, die zuvor von der römischen Religion wahrgenommen wurde. Die Zuwendung zur christlichen Religion wurde Bürgerpflicht. Der römische Kaiser sah seinerseits die Förderung einer einheitlichen Kirche als seine Pflicht an, da er in der Reichskirche die Kraft gegen eine weitere Zersplitterung des Reiches sah.

Folge waren unter anderem die kaiserliche Einberufung von Konzilien, kaiserliche Einflussnahme auf Dogmen sowie die Stärkung der Autorität der Bischöfe. Insbesondere letzteres führte dazu, dass auch nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches eine weitgehend intakte Rechts- und Verwaltungsstruktur in Gestalt der römischen Kirche erhalten blieb.

Nach dem Fortfall der weströmischen Mitkaiser waren die römischen Kaiser in Konstantinopel wieder die einzigen legitimen Herrscher auf ehemals römischem Gebiet, was auch die Position der Päpste in Rom gegenüber ihrem Mitpatriarchen zu Konstantinopel schwächte. Nach dem Ende der Einheit des Reiches setzte Papst Gelasius I. Kaiser Anastasios I. Ende des 5. Jahrhunderts die Zwei-Schwerter-Theorie entgegen, und spätestens durch die Trennung von der oströmischen Kirche (Morgenländisches Schisma 1054) war sowohl die Einheit des Reichsgebietes als auch die Einheit von Kirche und Staat endgültig vorüber.

Literatur

  • Karl Baus, Eugen Ewig: Die Reichskirche nach Konstantin dem Großen. Erster Halbband: Die Kirche von Nikaia bis Chalkedon (= Handbuch der Kirchengeschichte. Band II,1). Herder, Freiburg/Basel/Wien 1973 (Sonderausgabe 1985, Nachdruck 1999: ISBN 3-451-20454-1).
  • Karl Baus, Hans-Georg Beck, Eugen Ewig, Hermann Josef Vogt: Die Reichskirche nach Konstantin dem Großen. Zweiter Halbband: Die Kirche in Ost und West von Chalkedon bis zum Frühmittelalter (451–700) (= Handbuch der Kirchengeschichte. Band II,2). Herder, Freiburg/Basel/Wien 1975 (Sonderausgabe 1985, Nachdruck 1999: ISBN 3-451-20454-1).
  • Ernst Dassmann: Kirchengeschichte II/1. Konstantinische Wende und spätantike Reichskirche (= Studienbücher Theologie. Band II,1). W. Kohlhammer, Stuttgart 1996.
  • Ernst Dassmann: Kirchengeschichte II/2. Theologie und innerkirchliches Leben bis zum Ausgang der Spätantike (= Studienbücher Theologie. Band II,2). W. Kohlhammer, Stuttgart 1999.
  • Steffen Diefenbach: Constantius II. und die „Reichskirche“ – ein Beitrag zum Verhältnis von kaiserlicher Kirchenpolitik und politischer Integration im 4. Jh. In: Millennium. Band 9, 2012, S. 59–121.
  • Peter Gemeinhardt: Geschichte des Christentums in der Spätantike. Mohr Siebeck, Tübingen 2022.
  • Richard Klein: Zum Verhältnis von Staat und Kirche in der Spätantike. Mohr Siebeck, Tübingen 2008.
  • Jan-Markus Kötter: Die Suche nach der kirchlichen Ordnung. Gedanken zu grundlegenden Funktionsweisen der spätantiken Reichskirche. In: Historische Zeitschrift. Band 298, 2014, S. 1–28.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 01:18

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Als romische Reichskirche wird in der historischen Forschung die christliche Kirche im spatantiken Romischen Reich sowie im fruhmittelalterlichen Ostromischen Byzantinischen Reich bezeichnet die sich durch eine enge ideelle institutionelle und personelle Verbindung zwischen dem Christentum dieser Zeit und dem politischen Herrschaftssystem des Reiches ausbildete Aus ihr gingen u a die heutige romisch katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen des Ostens hervor GeschichteKonstantin der Grosse war der erste romische Kaiser der das Christentum offiziell privilegierte Schon 313 hatte er in der Mailander Vereinbarung oft falschlich als Toleranzedikt bezeichnet gemeinsam mit Kaiser Licinius erklart den Christen und allen Burgern des Reiches fortan volle Religionsfreiheit gewahren zu wollen In der Folgezeit forderte er das Christentum weiter und sorgte damit fur die nach ihm benannte konstantinische Wende in der romischen Religionspolitik Nach seinem Tod 337 setzten seine Sohne besonders Constantius II die Forderung des Christentums und damit auch die Benachteiligung des Heidentums fort Ein wesentlicher Schritt zur romischen Reichskirche war schliesslich das Edikt cunctos populos aus dem Jahr 380 das den romisch alexandrinischen trinitarischen Glauben zur offiziellen Religion des Romischen Reichs erklarte um die innerchristlichen Streitigkeiten zu beenden und das Edikt von 391 in dem Theodosius I die heidnischen Kulte verbot Damit war die romisch katholische Kirche endgultig zur Reichskirche geworden Nach heutiger Sicht vieler Forscher war es jedoch erst Justinian I der in der Mitte des 6 Jahrhunderts im Romischen Reich das Christentum tatsachlich gegen das Heidentum durchsetzte Das Christentum hatte damit die politische Funktion als Bindeglied zwischen den Teilen des Weltreiches ubernommen die zuvor von der romischen Religion wahrgenommen wurde Die Zuwendung zur christlichen Religion wurde Burgerpflicht Der romische Kaiser sah seinerseits die Forderung einer einheitlichen Kirche als seine Pflicht an da er in der Reichskirche die Kraft gegen eine weitere Zersplitterung des Reiches sah Folge waren unter anderem die kaiserliche Einberufung von Konzilien kaiserliche Einflussnahme auf Dogmen sowie die Starkung der Autoritat der Bischofe Insbesondere letzteres fuhrte dazu dass auch nach dem Zusammenbruch des westromischen Reiches eine weitgehend intakte Rechts und Verwaltungsstruktur in Gestalt der romischen Kirche erhalten blieb Nach dem Fortfall der westromischen Mitkaiser waren die romischen Kaiser in Konstantinopel wieder die einzigen legitimen Herrscher auf ehemals romischem Gebiet was auch die Position der Papste in Rom gegenuber ihrem Mitpatriarchen zu Konstantinopel schwachte Nach dem Ende der Einheit des Reiches setzte Papst Gelasius I Kaiser Anastasios I Ende des 5 Jahrhunderts die Zwei Schwerter Theorie entgegen und spatestens durch die Trennung von der ostromischen Kirche Morgenlandisches Schisma 1054 war sowohl die Einheit des Reichsgebietes als auch die Einheit von Kirche und Staat endgultig voruber LiteraturKarl Baus Eugen Ewig Die Reichskirche nach Konstantin dem Grossen Erster Halbband Die Kirche von Nikaia bis Chalkedon Handbuch der Kirchengeschichte Band II 1 Herder Freiburg Basel Wien 1973 Sonderausgabe 1985 Nachdruck 1999 ISBN 3 451 20454 1 Karl Baus Hans Georg Beck Eugen Ewig Hermann Josef Vogt Die Reichskirche nach Konstantin dem Grossen Zweiter Halbband Die Kirche in Ost und West von Chalkedon bis zum Fruhmittelalter 451 700 Handbuch der Kirchengeschichte Band II 2 Herder Freiburg Basel Wien 1975 Sonderausgabe 1985 Nachdruck 1999 ISBN 3 451 20454 1 Ernst Dassmann Kirchengeschichte II 1 Konstantinische Wende und spatantike Reichskirche Studienbucher Theologie Band II 1 W Kohlhammer Stuttgart 1996 Ernst Dassmann Kirchengeschichte II 2 Theologie und innerkirchliches Leben bis zum Ausgang der Spatantike Studienbucher Theologie Band II 2 W Kohlhammer Stuttgart 1999 Steffen Diefenbach Constantius II und die Reichskirche ein Beitrag zum Verhaltnis von kaiserlicher Kirchenpolitik und politischer Integration im 4 Jh In Millennium Band 9 2012 S 59 121 Peter Gemeinhardt Geschichte des Christentums in der Spatantike Mohr Siebeck Tubingen 2022 Richard Klein Zum Verhaltnis von Staat und Kirche in der Spatantike Mohr Siebeck Tubingen 2008 Jan Markus Kotter Die Suche nach der kirchlichen Ordnung Gedanken zu grundlegenden Funktionsweisen der spatantiken Reichskirche In Historische Zeitschrift Band 298 2014 S 1 28

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