Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches Strafrechtsergänzungsgesetz wurde in der DDR am 11 Dezember 1957 beschlos
Strafrechtsergänzungsgesetz

Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) wurde in der DDR am 11. Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1. Februar 1958 in Kraft. Das Gesetz beinhaltete als „Ergänzung“ wesentliche Veränderungen des in modifizierter Form gültigen Reichsstrafgesetzbuches. Als wesentlicher Bestandteil eines auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED beschlossenen Aktionsprogramms führte es die neuen Strafarten , und in das Strafrecht ein.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches |
Kurztitel: | Strafrechtsergänzungsgesetz |
Abkürzung: | StEG |
Art: | Gesetz der Republik |
Geltungsbereich: | Deutsche Demokratische Republik |
Erlassen aufgrund von: | Art. 112 Satz 1 6. Gruppe 2. Var VerfDDR (1949/55) |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Fundstellennachweis: | ZB 20049 a /78 BArch |
Erlassen am: | 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 643) |
Inkrafttreten am: | 1. Februar 1958 |
Letzte Änderung durch: | 17. April 1963 |
Außerkrafttreten: | 1. Juli 1968 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Weitere Änderungen durch das Strafrechtsergänzungsgesetz:
- Einführung von elf Tatbeständen der
- Einführung des materiellen Militärstrafrechts
- Änderung des Gesetzes zum Schutz des Innerdeutschen Handels
- Aufhebung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums (VESchG) von 1952
- Einführung der erweiterten Mitwirkung von Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung.
- Durch § 8 wurde die Strafverfolgung für geringfügige Vergehen ausgeschlossen, wenn die Tat mangels schädigender Folgen keine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft darstellte. Dies setzte den § 175 Strafgesetzbuch faktisch außer Kraft, da das Kammergericht (Ost-)Berlin urteilte, „daß bei allen unter § 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfügigkeit Gebrauch gemacht werden soll“.
Weblinks
- Gesetz zur Ergänzunng des Strafgesetzbuches - Strafrechtsergänzungsgesetz - vom 11. Dezember 1957 - im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 78, S. 643ff., Digitalisat.
Einzelnachweise
- Artikel 112 Satz 1 VerfDDR (1949/55): „Die Republik hat das Recht der ausschließlichen Gesetzgebung über (...) das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung und das Gerichtsverfahren; (...).“
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Gesetz zur Erganzung des Strafgesetzbuches Strafrechtserganzungsgesetz wurde in der DDR am 11 Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1 Februar 1958 in Kraft Das Gesetz beinhaltete als Erganzung wesentliche Veranderungen des in modifizierter Form gultigen Reichsstrafgesetzbuches Als wesentlicher Bestandteil eines auf der 33 Tagung des Zentralkomitees der SED beschlossenen Aktionsprogramms fuhrte es die neuen Strafarten und in das Strafrecht ein BasisdatenTitel Gesetz zur Erganzung des StrafgesetzbuchesKurztitel StrafrechtserganzungsgesetzAbkurzung StEGArt Gesetz der RepublikGeltungsbereich Deutsche Demokratische RepublikErlassen aufgrund von Art 112 Satz 1 6 Gruppe 2 Var VerfDDR 1949 55 Rechtsmaterie StrafrechtFundstellennachweis ZB 20049 a 78 BArchErlassen am 11 Dezember 1957 GBl I S 643 Inkrafttreten am 1 Februar 1958Letzte Anderung durch 17 April 1963Ausserkrafttreten 1 Juli 1968Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Weitere Anderungen durch das Strafrechtserganzungsgesetz Einfuhrung von elf Tatbestanden der Einfuhrung des materiellen Militarstrafrechts Anderung des Gesetzes zum Schutz des Innerdeutschen Handels Aufhebung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums VESchG von 1952 Einfuhrung der erweiterten Mitwirkung von Schoffen im Strafverfahren ausserhalb der Hauptverhandlung Durch 8 wurde die Strafverfolgung fur geringfugige Vergehen ausgeschlossen wenn die Tat mangels schadigender Folgen keine Gefahr fur die sozialistische Gesellschaft darstellte Dies setzte den 175 Strafgesetzbuch faktisch ausser Kraft da das Kammergericht Ost Berlin urteilte dass bei allen unter 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfugigkeit Gebrauch gemacht werden soll WeblinksGesetz zur Erganzunng des Strafgesetzbuches Strafrechtserganzungsgesetz vom 11 Dezember 1957 im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr 78 S 643ff Digitalisat EinzelnachweiseArtikel 112 Satz 1 VerfDDR 1949 55 Die Republik hat das Recht der ausschliesslichen Gesetzgebung uber das burgerliche Recht das Strafrecht die Gerichtsverfassung und das Gerichtsverfahren Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten