Die deutsche Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Grund
Straßenverkehrszulassungsordnung

Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr.
Basisdaten | |
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Titel: | Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
Abkürzung: | StVZO |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Fundstellennachweis: | 9232-16 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. November 1937 (RGBl. I S. 1215) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1938 bzw. 1. April 1938 |
Letzte Neufassung vom: | 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) |
Inkrafttreten der Neufassung am: | 5. Mai 2012 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 VO vom 10. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 191 vom 19. Juni 2024) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 20. Juni 2024 (Art. 5 VO vom 10. Juni 2024) |
GESTA: | J047 |
Weblink: | Text der Verordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelte die StVZO bis 1998 weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts.
Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt. Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.
Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die überführt. Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine (FBV). Mit deren Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden.
Regelungsgehalt
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt derzeit noch formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
- Teil I behandelt die Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen,
- Teil II die Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung,
- Teil III die Bau- und Betriebsvorschriften.
Die Vorschriften zur Bauart von Kraftfahrzeugen in den §§ 32–62 StVZO sind sehr detailliert, jedoch durch konkurrierende EG-Richtlinien für die meisten Fahrzeugarten (PKW, LKW) oft nicht mehr anzuwenden. Auch die Bauartvorschriften für andere Fahrzeuge – insbesondere für Fahrräder –, §§ 63–67 StVZO, werden wegen Regelungen kritisiert, die den technischen Fortschritt behindern.
Eine regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge (Hauptuntersuchung, abgekürzt HU) wird nach § 29 StVZO bzw. Anlage VIII vorgeschrieben. Der Nachweis hierfür erfolgt über die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Prüfplakette am Heck-Kennzeichenschild.
Die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei (im Rahmen der Eilzuständigkeit) kann nach § 17 StVZO die Behebung von Mängeln innerhalb einer Frist auferlegen und gegebenenfalls die Benutzung untersagen („Fahrzeug stilllegen“) oder einschränken. Das Versäumen der notwendigen Untersuchung innerhalb der Frist ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit (15 bis 40 Euro).
Fortbestehende Gültigkeit alter Vorschriften
Gemäß § 72 Abs. 1 gelten für ältere Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.
Historisches zur Titelgebung
Im Reichsgesetzblatt 1937 (S. 1215) lautet der ursprüngliche Titel der StVZO in Langfassung Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr; als Kurzfassung des Titels war Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgegeben. Später ist der ursprüngliche lange Titel aus den Gesetzblättern verschwunden, während die damalige Kurzfassung des Titels heute als Langfassung gilt und ein Kurztitel nicht mehr existiert. Die Abkürzung StVZO blieb seit 1937 unverändert.
In der DDR wurde mit am 4. Oktober 1956 eine gesonderte Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO -) zum 1. April 1957 eingeführt, welche die StVZO von 1937 ersetzte. Diese wurde durch eine neue StVZO vom 26. November 1981 mit Wirkung vom 1. Juni 1982 ersetzt. In Folge der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990 wurde sie durch die StVZO in der bundesdeutschen Fassung ersetzt.
Die Fahrerlaubnisverordnung und Fahrzeug-Zulassungsverordnung tragen heute Langfassungstitel, die sich noch auf den Originaltitel (Langfassung) der StVZO aus den 1930er Jahren beziehen: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr bzw. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
Literatur
- Heribert Braun, Heribert Konitzer, Walter Kretschmann: StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Kirschbaum Verlag, Bonn. Lose-Blatt-Ausgabe (Texte, Kommentare). ISBN 978-3-7812-1537-5.
- Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht (= Beck’sche Kurz-Kommentare. Band 5). 43., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-67136-4.
- Mark Schönleiter: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 1937–1985 zur Zulassung von Fahrzeugen. Eine rechtshistorische Gesetzessammlung. 2., erw. Aufl. Eigenverlag, Hamburg 2014, ISBN 978-3-00-046547-5.
Weblinks
- Literatur von und über Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Text der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die deutsche Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des 6 des Strassenverkehrsgesetzes erlassen vom Bundesministerium fur Verkehr BasisdatenTitel Strassenverkehrs Zulassungs OrdnungAbkurzung StVZOArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerkehrsrechtFundstellennachweis 9232 16Ursprungliche Fassung vom 13 November 1937 RGBl I S 1215 Inkrafttreten am 1 Januar 1938 bzw 1 April 1938Letzte Neufassung vom 26 April 2012 BGBl I S 679 Inkrafttreten der Neufassung am 5 Mai 2012Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 10 Juni 2024 BGBl I Nr 191 vom 19 Juni 2024 Inkrafttreten der letzten Anderung 20 Juni 2024 Art 5 VO vom 10 Juni 2024 GESTA J047Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Gemeinsam mit der Strassenverkehrs Ordnung StVO regelte die StVZO bis 1998 weite Bereiche des Strassenverkehrsrechts Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen uberfuhrt Der erste Schritt wurde mit der Uberarbeitung des Teils A mit den 1 15 Zulassung von Personen zum Strassenverkehr durchgefuhrt Dieser Teil wurde durch die Verordnung uber die Zulassung von Personen im Strassenverkehr Fahrerlaubnis Verordnung FeV am 1 Januar 1999 aufgehoben und ersetzt Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr mit den 24 28 Teil IIa und den Anlagen I VII die zum 1 Marz 2007 aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Anderungen in die Fahrzeug Zulassungsverordnung FZV uberfuhrt wurden 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die uberfuhrt Vorgesehen ist wann ist noch offen eine FBV Mit deren Einfuhrung soll die StVZO endgultig abgeschafft werden RegelungsgehaltDie Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung regelt derzeit noch formale und technische Voraussetzungen fur die Zulassung von Fahrzeugen fur den Verkehr auf offentlichen Strassen Wegen und Platzen Teil I behandelt die Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen Teil II die Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung Teil III die Bau und Betriebsvorschriften Die Vorschriften zur Bauart von Kraftfahrzeugen in den 32 62 StVZO sind sehr detailliert jedoch durch konkurrierende EG Richtlinien fur die meisten Fahrzeugarten PKW LKW oft nicht mehr anzuwenden Auch die Bauartvorschriften fur andere Fahrzeuge insbesondere fur Fahrrader 63 67 StVZO werden wegen Regelungen kritisiert die den technischen Fortschritt behindern Eine regelmassige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge Hauptuntersuchung abgekurzt HU wird nach 29 StVZO bzw Anlage VIII vorgeschrieben Der Nachweis hierfur erfolgt uber die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Prufplakette am Heck Kennzeichenschild Die Strassenverkehrsbehorde bzw die Polizei im Rahmen der Eilzustandigkeit kann nach 17 StVZO die Behebung von Mangeln innerhalb einer Frist auferlegen und gegebenenfalls die Benutzung untersagen Fahrzeug stilllegen oder einschranken Das Versaumen der notwendigen Untersuchung innerhalb der Frist ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit 15 bis 40 Euro Fortbestehende Gultigkeit alter VorschriftenGemass 72 Abs 1 gelten fur altere Fahrzeuge die vor dem 3 Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort Historisches zur TitelgebungIm Reichsgesetzblatt 1937 S 1215 lautet der ursprungliche Titel der StVZO in Langfassung Verordnung uber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr als Kurzfassung des Titels war Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung vorgegeben Spater ist der ursprungliche lange Titel aus den Gesetzblattern verschwunden wahrend die damalige Kurzfassung des Titels heute als Langfassung gilt und ein Kurztitel nicht mehr existiert Die Abkurzung StVZO blieb seit 1937 unverandert In der DDR wurde mit am 4 Oktober 1956 eine gesonderte Verordnung uber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO zum 1 April 1957 eingefuhrt welche die StVZO von 1937 ersetzte Diese wurde durch eine neue StVZO vom 26 November 1981 mit Wirkung vom 1 Juni 1982 ersetzt In Folge der Wahrungs Wirtschafts und Sozialunion am 1 Juli 1990 wurde sie durch die StVZO in der bundesdeutschen Fassung ersetzt Die Fahrerlaubnisverordnung und Fahrzeug Zulassungsverordnung tragen heute Langfassungstitel die sich noch auf den Originaltitel Langfassung der StVZO aus den 1930er Jahren beziehen Verordnung uber die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr bzw Verordnung uber die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr LiteraturHeribert Braun Heribert Konitzer Walter Kretschmann StVZO Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung Kirschbaum Verlag Bonn Lose Blatt Ausgabe Texte Kommentare ISBN 978 3 7812 1537 5 Peter Hentschel Begr Peter Konig Peter Dauer Bearb Strassenverkehrsrecht Beck sche Kurz Kommentare Band 5 43 neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67136 4 Mark Schonleiter Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung 1937 1985 zur Zulassung von Fahrzeugen Eine rechtshistorische Gesetzessammlung 2 erw Aufl Eigenverlag Hamburg 2014 ISBN 978 3 00 046547 5 WeblinksLiteratur von und uber Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Text der Strassenverkehrs Zulassungs OrdnungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4183600 5 GND Explorer lobid OGND AKS