Das Thüringer Hochschulgesetz ThürHG ist ein zur Regelung des Hochschulwesens im Freistaat Thüringen erlassenes Landesge
Thüringer Hochschulgesetz

Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ist ein zur Regelung des Hochschulwesens im Freistaat Thüringen erlassenes Landesgesetz zum Hochschulrecht.
Basisdaten | |
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Titel: | Thüringer Hochschulgesetz |
Abkürzung: | ThürHG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Thüringen |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | BS Thür 221-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 24. Juni 1992 (GVBl. S. 315) |
Inkrafttreten am: | 7. Juli 1992 |
Letzte Neufassung vom: | 10. Mai 2018 (GVBl. S. 149) |
Inkrafttreten der Neufassung am: | 24. Mai 2018 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Geschichte
Vorläufiges Gesetz von 1991
Die 1990 gewählte Volkskammer der DDR strengte noch im selben Jahr ein eigenes Hochschulrahmengesetz an, welches aufgrund von Zeitdruck nur als Rechtsverordnung erlassen wurde. Dennoch sollte diese, auch nach der Wiedervereinigung, bis 1993 fortgelten. In Thüringen wurden diverse Regelungen dieser Verordnung allerdings als nicht haltbar angesehen. Deshalb kam es 1991 zur Verabschiedung eines vorläufigen Thüringer Hochschulgesetzes, welches bis Ende Wintersemester 1991/1992 Geltung haben und ausreichend Zeit für die Ausarbeitung eines vollwertigen Hochschulgesetzes für Thüringen schaffen sollte. Dieses wurde am 19. April 1991 ohne Gegenstimmen bei elf Enthaltungen angenommen. Es stellte eine modifizierte Version der Hochschulrahmenverordnung dar.
Thüringer Hochschulgesetz von 1992
Die enge Fristsetzung bedingte bei der Ausarbeitung des Landeshochschulgesetzes Eile. War der Gesetzgebungsprozess bei vorläufigen Hochschulgesetz noch hauptsächlich von einem geschlossenen Willen aller Parteien geprägt, lassen sich im Gesetzgebungsprozess Konsolidierungsentwicklungen in der jungen Demokratie erkennen, nämlich eine Ausdifferenzierung der einzelnen Parteiinteressen. Streitpunkte stellten unter anderem die Beschaffenheit des Konzils der Hochschulen und die Zusammensetzung der Hochschulgremien dar. Schlussendlich wurde das Gesetz am 24. Juni 1992 bei einer Enthaltung vom Thüringer Landtag angenommen.
Neufassung 2006
Die Neufassung des Gesetzes bewirkte zum einen die Umsetzung des Bologna-Prozesses, zum anderen wurde im Zuge dessen die Hochschulautonomie ausgeweitet, so durch die regelmäßige Genehmigung von Satzungen der Hochschulen durch den Leiter der Hochschule statt der bisherigen Ministeriumsbefassung und mehr Verantwortung auf die Hochschulen übertragen sowie Instrumente zur politischen Steuerung der Hochschulen eingeführt, wie zum Beispiel Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Im Rahmen dieser Novelle wurden die Konzile abgeschafft und Hochschulräte eingeführt, in denen insbesondere Hochschulexterne mit über die Geschicke der Hochschulen entscheiden. Zudem wurden zahlreiche Kompetenzen von den Kollegialgremien auf die Hochschulleitungen übertragen und die Vorschriften für die „Selbstverwaltungsgremien unterhalb der zentralen Ebene“ abgeschafft.
Die Hochschulräte des Thüringer Hochschulgesetzes werden seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule Hannover 2014 in der juristischen Literatur für verfassungswidrig erachtet.
Auch die umfassende Erprobungsklausel nach §4 wird landespolitisch kritisiert, da sie es ermöglicht durch Rechtsverordnung von sämtlichen Regelungen des Gesetzes abzuweichen, was als Durchbrechung der Gewaltenteilung und des Demokratieprinzips angesehen werden kann.
Einführung der Dualen Hochschule 2016
Mit der Auflösung der Staatlichen Studienakademie Thüringen zum 1. September 2016 wurde die Duale Hochschule Gera-Eisenach als Rechtsnachfolgerin in das Gesetz eingepflegt. Sie wurde dabei als Hochschule eigenen Typs konzipiert und in einem eigenen Teil des Gesetzes reguliert.
Novelle 2018
Der Novelle des Hochschulgesetzes 2018 ging im Frühsommer 2016 eine umfangreiche Phase der Beteiligungen der Hochschulen in einem öffentlichen Dialogprozess mit dem Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee voraus, der sogenannte Thüringer Hochschuldialog. Das Inkrafttreten der Novelle war zum Frühjahr 2018 geplant, allerdings sollte dies sich bis in den Frühsommer 2018 verschieben. Die zweite Lesung wurde mehrmals vertagt, zuletzt Ende März 2018. Grund für die Novelle waren nicht nur landes- und hochschulpolitische Erwägungen, sondern auch das BVerfG-Urteil zur medizinischen Hochschule Hannover 2014 und des VerfGH Baden-Württemberg zur organisatorischen Garantien der Wissenschaftsfreiheit.
Kernpunkte des Artikelgesetzes sind:
- Veränderungen in Mitbestimmung aller Statusgruppen so beim Einfluss der Studierenden auf das Lehrangebot,
- veränderte Zusammensetzung des Senats, paritätische Vertretung der Statusgruppen („Viertel-“ bzw. „Drittelparität“), wobei in allen Fragen von Forschung und Lehre eine Professorenmehrheit vorgesehen ist, auch wenn das BVerfG dies im Hochschulurteil nur bei „unmittelbarer Betroffenheit“ forderte. Allerdings soll die Lehrbewertung vom paritätisch besetzten Senat verantwortet werden.
- Einführung der als neues Organ zur Wahl des Präsidenten und des Kanzlers sowie für den Struktur- und Entwicklungsplan. Sie entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder und einer Professorenmehrheit („doppelte Mehrheit“).
- Gleichstellung: 40 Prozent-Quotenregelungen für die Besetzung von Gremien und Kommissionen (Berufungskommissionen) mit Frauen und Stärkung der Position und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
- Schaffung von Diversitätsbeauftragten mit einer den Gleichstellungsbeauftragten ähnlichen Stellung und der Aufgabe der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder und Angehörigen einer Hochschule, unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität an Forschung und Lehre, Studium und Weiterbildung sowie der Zuständigkeit für behinderte und chronisch kranke Studierende wahrnehmen
Weitere Punkte:
- Einrichtung von Studienkommissionen; in denen Studierenden Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Einflussrechte bei allen Lehr-, Prüfungs- und Studienangelegenheiten eingeräumt werden sollen
- Verpflichtung zu Qualifizierungsvereinbarungen mit den befristet Beschäftigten des akademischen Mittelbaus
- Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten von Absolventen der Fachhochschulen
- Verpflichtung der Hochschulen Richtlinien für „Gute Arbeit“ zu erlassen, die u. a. Vorgaben zum Verhältnis unbefristeter Funktions- und befristeter Qualifikationsstellen, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Gesundheitsmanagement enthalten müssen.
Die Verfassungskonformität der Novelle wird immer wieder in Frage gestellt. Im Mai 2019 reichten 32 Thüringer Hochschullehrer um den Erfurter Staatsrechtler Hermann-Josef Blanke (1957–2023) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hochschulgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Im Oktober 2019 legte Blanke zudem ein Gutachten im Auftrag der Thüringer CDU-Fraktion vor, in dem die Ansichten zur Verfassungswidrigkeit des Hochschulgesetzes weiter ausgeführt werden.
Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle aufgrund eines Antrags der AfD im Thüringer Landtag urteilte im März 2024 vom Thüringer Verfassungsgerichtshof, dass der Antrag der AfD-Fraktion unbegründet sei. Dabei wurde insbesondere die Position und Besetzung des Hochschulrats sowie die Vorgabe behandelt, dass die Gleichstellungsbeauftragte eine Frau ist.
Inhalt und Reichweite
Die staatlichen Hochschulen, für die dieses Gesetz gilt, werden in § 1 des Gesetzes abschließend aufgezählt, zudem gilt es für staatlich anerkannte, private Hochschulen. Derzeit ist dies die SRH Hochschule für Gesundheit Gera sowie die IU Internationale Hochschule. Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wird abweichend durch das geregelt, bei der auch das Bildungszentrum der Thüringer Polizei (BZThPol) in Meiningen angegliedert ist. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie z. B. Sachsen sind die Regelungen zum Studierendenwerk Thüringen in einem eigenen Gesetz formuliert.
Siehe auch
- Hochschulen in Thüringen
Literatur
- Hannes Berger, Lukas C. Gundling: Hochschulpolitik und Hochschulrecht. Am Beispiel des Landes Thüringen. Dr. Kovac, Hamburg 2015, ISBN 978-3-8300-8622-2.
- Hermann-Josef Blanke und Isabelle Oberthür: Länderbericht Thüringen. In: Max-Emanuel Geis (Hrsg.): Hochschulrecht in Bund und Ländern, Loseblattsammlung, Ordner 2, C. F. Müller, Ergänzungslieferung 46, Heidelberg 2016.
- Hannes Berger, Lukas C. Gundling: Zum Gesetz für die Errichtung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, in: Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl) 12/2016, S. 293–298.
- Lukas C. Gundling, Hannes Berger: Zur Reform des Thüringer Hochschulrechts, in: ThürVBl 11/2017, S. 257–265.
- Klaus Dicke: Hochschulpolitik, in: Torsten Oppelland: Politik und Regieren in Thüringen, Springer, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-20001-5, S. 329–347.
- Margarete Mühl-Jäckel: Das Thüringer Hochschulrecht ist wieder in Bewegung – zum Regierungsentwurf eines neuen Hochschulgesetzes für Thüringen, in: ThürVBl 4/2018, S. 73–78.
- Hermann-Josef Blanke und Sebastian Raphael Bunse: Hochschulrecht. In: Manfred Baldus und Matthias Knauff (Hrsg.): Landesrecht Thüringen. Studienbuch, Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-2649-3, S. 437–447.
- Hendrik Jacobsen: Die Thüringer Hochschulorganisation am Maßstab der Wissenschaftsfreiheit, in: LKV 7/2018, S. 299–307.
- Hermann-Josef Blanke, Robert Böttner, Sebastian Raphael Bunse, Isabelle Oberthür: Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Thüringer Hochschulgesetzes, in WissR 53 (2020), S. 288–344.
Einzelnachweise
- BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 (1 BvR 3217/07).
- Lukas C. Gundling: Verfassungswidrigkeit der Hochschulräte des Thüringer Hochschulgesetzes – Alternative "Nordhäuser Modell", in: Landes- und Kommunalverwaltung – LKV 6/2016, S. 253–257.
- Franz Frach/Lukas Krämer: Mitwirkungsrechte der Hochschulsenate an Strukturmaßnahmen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, LKV 2015, S. 481 ff.
- Hannes Berger/Lukas C. Gundling: Hochschulpolitik und Hochschulrecht, 2015, S. 248 f.
- Hannes Berger, Lukas C. Gundling: Zum Gesetz für die Errichtung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, in: ThürVBl 12/2016, S. 293–298.
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft: Pressemitteilung vom 12. September 2017 Kabinett beschließt Entwurf für neues Thüringer Hochschulgesetz.
- BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 (1 BvR 3217/07); dazu auch Lukas C. Gundling: Verfassungswidrigkeit der Hochschulräte des Thüringer Hochschulgesetzes – Alternative "Nordhäuser Modell", in: Landes- und Kommunalverwaltung – LKV 6/2016, S. 253–257.
- Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Verfahren 1 VB 16/15 über die Leitungsstrukturen an den Landeshochschulen.
- Seite des Landtags zum Entwurf und Stand der Gesetzgebung des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften.
- BVerfGE 35, 79 - Hochschul-Urteil.
- Lukas C. Gundling: Lehrevaluation als Eingriff in die Lehrfreiheit?, in: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), 1/2018, S. 18–21.
- Hendrik Jacobsen: Die Thüringer Hochschulorganisation am Maßstab der Wissenschaftsfreiheit, in: LKV 7/2018, S. 307.
- Lukas C. Gundling, Hannes Berger: Zur Reform des Thüringer Hochschulrechts, in: ThürVBl 11/2017, S. 262 ff.
- Hermann-Josef Blanke, Robert Böttner, Sebastian Raphael Bunse, Isabelle Oberthür: Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Thüringer Hochschulgesetzes, in WissR 53 (2020), S. 288–344.
- Wissenschaftler legen Verfassungsbeschwerde gegen Thüringer Hochschulgesetz ein, Beitrag der Thüringer Allgemeine vom 23. Mai 2019.
- Hochschulgesetz verstößt gegen Freiheit der Wissenschaft, Beitrag in Forschung und Lehre vom 10. Oktober 2019.
- Gutachten zum Thüringer Hochschulgesetz sorgt für Streit, Beitrag von Die Welt vom 10. Oktober 2019.
- Hermann-Josef Blanke, Robert Böttner, Sebastian R. Bunse und Isabelle Oberthür: Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Thüringer Hochschulgesetzes, Rechtsgutachten für die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, erstattet im Oktober 2019.
- ThürVerfGH, Urteil vom 6. März 2024 – VerfGH 23/18 (online).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Thuringer Hochschulgesetz ThurHG ist ein zur Regelung des Hochschulwesens im Freistaat Thuringen erlassenes Landesgesetz zum Hochschulrecht BasisdatenTitel Thuringer HochschulgesetzAbkurzung ThurHGArt LandesgesetzGeltungsbereich ThuringenRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis BS Thur 221 1Ursprungliche Fassung vom 24 Juni 1992 GVBl S 315 Inkrafttreten am 7 Juli 1992Letzte Neufassung vom 10 Mai 2018 GVBl S 149 Inkrafttreten der Neufassung am 24 Mai 2018Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten GeschichteVorlaufiges Gesetz von 1991 Die 1990 gewahlte Volkskammer der DDR strengte noch im selben Jahr ein eigenes Hochschulrahmengesetz an welches aufgrund von Zeitdruck nur als Rechtsverordnung erlassen wurde Dennoch sollte diese auch nach der Wiedervereinigung bis 1993 fortgelten In Thuringen wurden diverse Regelungen dieser Verordnung allerdings als nicht haltbar angesehen Deshalb kam es 1991 zur Verabschiedung eines vorlaufigen Thuringer Hochschulgesetzes welches bis Ende Wintersemester 1991 1992 Geltung haben und ausreichend Zeit fur die Ausarbeitung eines vollwertigen Hochschulgesetzes fur Thuringen schaffen sollte Dieses wurde am 19 April 1991 ohne Gegenstimmen bei elf Enthaltungen angenommen Es stellte eine modifizierte Version der Hochschulrahmenverordnung dar Thuringer Hochschulgesetz von 1992 Die enge Fristsetzung bedingte bei der Ausarbeitung des Landeshochschulgesetzes Eile War der Gesetzgebungsprozess bei vorlaufigen Hochschulgesetz noch hauptsachlich von einem geschlossenen Willen aller Parteien gepragt lassen sich im Gesetzgebungsprozess Konsolidierungsentwicklungen in der jungen Demokratie erkennen namlich eine Ausdifferenzierung der einzelnen Parteiinteressen Streitpunkte stellten unter anderem die Beschaffenheit des Konzils der Hochschulen und die Zusammensetzung der Hochschulgremien dar Schlussendlich wurde das Gesetz am 24 Juni 1992 bei einer Enthaltung vom Thuringer Landtag angenommen Neufassung 2006 Die Neufassung des Gesetzes bewirkte zum einen die Umsetzung des Bologna Prozesses zum anderen wurde im Zuge dessen die Hochschulautonomie ausgeweitet so durch die regelmassige Genehmigung von Satzungen der Hochschulen durch den Leiter der Hochschule statt der bisherigen Ministeriumsbefassung und mehr Verantwortung auf die Hochschulen ubertragen sowie Instrumente zur politischen Steuerung der Hochschulen eingefuhrt wie zum Beispiel Ziel und Leistungsvereinbarungen Im Rahmen dieser Novelle wurden die Konzile abgeschafft und Hochschulrate eingefuhrt in denen insbesondere Hochschulexterne mit uber die Geschicke der Hochschulen entscheiden Zudem wurden zahlreiche Kompetenzen von den Kollegialgremien auf die Hochschulleitungen ubertragen und die Vorschriften fur die Selbstverwaltungsgremien unterhalb der zentralen Ebene abgeschafft Die Hochschulrate des Thuringer Hochschulgesetzes werden seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule Hannover 2014 in der juristischen Literatur fur verfassungswidrig erachtet Auch die umfassende Erprobungsklausel nach 4 wird landespolitisch kritisiert da sie es ermoglicht durch Rechtsverordnung von samtlichen Regelungen des Gesetzes abzuweichen was als Durchbrechung der Gewaltenteilung und des Demokratieprinzips angesehen werden kann Einfuhrung der Dualen Hochschule 2016 Mit der Auflosung der Staatlichen Studienakademie Thuringen zum 1 September 2016 wurde die Duale Hochschule Gera Eisenach als Rechtsnachfolgerin in das Gesetz eingepflegt Sie wurde dabei als Hochschule eigenen Typs konzipiert und in einem eigenen Teil des Gesetzes reguliert Novelle 2018 Der Novelle des Hochschulgesetzes 2018 ging im Fruhsommer 2016 eine umfangreiche Phase der Beteiligungen der Hochschulen in einem offentlichen Dialogprozess mit dem Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee voraus der sogenannte Thuringer Hochschuldialog Das Inkrafttreten der Novelle war zum Fruhjahr 2018 geplant allerdings sollte dies sich bis in den Fruhsommer 2018 verschieben Die zweite Lesung wurde mehrmals vertagt zuletzt Ende Marz 2018 Grund fur die Novelle waren nicht nur landes und hochschulpolitische Erwagungen sondern auch das BVerfG Urteil zur medizinischen Hochschule Hannover 2014 und des VerfGH Baden Wurttemberg zur organisatorischen Garantien der Wissenschaftsfreiheit Kernpunkte des Artikelgesetzes sind Veranderungen in Mitbestimmung aller Statusgruppen so beim Einfluss der Studierenden auf das Lehrangebot veranderte Zusammensetzung des Senats paritatische Vertretung der Statusgruppen Viertel bzw Drittelparitat wobei in allen Fragen von Forschung und Lehre eine Professorenmehrheit vorgesehen ist auch wenn das BVerfG dies im Hochschulurteil nur bei unmittelbarer Betroffenheit forderte Allerdings soll die Lehrbewertung vom paritatisch besetzten Senat verantwortet werden Einfuhrung der als neues Organ zur Wahl des Prasidenten und des Kanzlers sowie fur den Struktur und Entwicklungsplan Sie entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder und einer Professorenmehrheit doppelte Mehrheit Gleichstellung 40 Prozent Quotenregelungen fur die Besetzung von Gremien und Kommissionen Berufungskommissionen mit Frauen und Starkung der Position und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten Schaffung von Diversitatsbeauftragten mit einer den Gleichstellungsbeauftragten ahnlichen Stellung und der Aufgabe der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder und Angehorigen einer Hochschule unabhangig von ethnischer Herkunft Religion oder Weltanschauung einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Identitat an Forschung und Lehre Studium und Weiterbildung sowie der Zustandigkeit fur behinderte und chronisch kranke Studierende wahrnehmen Weitere Punkte Einrichtung von Studienkommissionen in denen Studierenden Mitwirkungs Gestaltungs und Einflussrechte bei allen Lehr Prufungs und Studienangelegenheiten eingeraumt werden sollen Verpflichtung zu Qualifizierungsvereinbarungen mit den befristet Beschaftigten des akademischen Mittelbaus Verbesserung der Promotionsmoglichkeiten von Absolventen der Fachhochschulen Verpflichtung der Hochschulen Richtlinien fur Gute Arbeit zu erlassen die u a Vorgaben zum Verhaltnis unbefristeter Funktions und befristeter Qualifikationsstellen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Gesundheitsmanagement enthalten mussen Die Verfassungskonformitat der Novelle wird immer wieder in Frage gestellt Im Mai 2019 reichten 32 Thuringer Hochschullehrer um den Erfurter Staatsrechtler Hermann Josef Blanke 1957 2023 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hochschulgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ein Im Oktober 2019 legte Blanke zudem ein Gutachten im Auftrag der Thuringer CDU Fraktion vor in dem die Ansichten zur Verfassungswidrigkeit des Hochschulgesetzes weiter ausgefuhrt werden Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle aufgrund eines Antrags der AfD im Thuringer Landtag urteilte im Marz 2024 vom Thuringer Verfassungsgerichtshof dass der Antrag der AfD Fraktion unbegrundet sei Dabei wurde insbesondere die Position und Besetzung des Hochschulrats sowie die Vorgabe behandelt dass die Gleichstellungsbeauftragte eine Frau ist Inhalt und ReichweiteDie staatlichen Hochschulen fur die dieses Gesetz gilt werden in 1 des Gesetzes abschliessend aufgezahlt zudem gilt es fur staatlich anerkannte private Hochschulen Derzeit ist dies die SRH Hochschule fur Gesundheit Gera sowie die IU Internationale Hochschule Die Thuringer Fachhochschule fur offentliche Verwaltung wird abweichend durch das geregelt bei der auch das Bildungszentrum der Thuringer Polizei BZThPol in Meiningen angegliedert ist Im Gegensatz zu anderen Bundeslandern wie z B Sachsen sind die Regelungen zum Studierendenwerk Thuringen in einem eigenen Gesetz formuliert Siehe auchHochschulen in ThuringenLiteraturHannes Berger Lukas C Gundling Hochschulpolitik und Hochschulrecht Am Beispiel des Landes Thuringen Dr Kovac Hamburg 2015 ISBN 978 3 8300 8622 2 Hermann Josef Blanke und Isabelle Oberthur Landerbericht Thuringen In Max Emanuel Geis Hrsg Hochschulrecht in Bund und Landern Loseblattsammlung Ordner 2 C F Muller Erganzungslieferung 46 Heidelberg 2016 Hannes Berger Lukas C Gundling Zum Gesetz fur die Errichtung der Dualen Hochschule Gera Eisenach in Thuringer Verwaltungsblatter ThurVBl 12 2016 S 293 298 Lukas C Gundling Hannes Berger Zur Reform des Thuringer Hochschulrechts in ThurVBl 11 2017 S 257 265 Klaus Dicke Hochschulpolitik in Torsten Oppelland Politik und Regieren in Thuringen Springer Wiesbaden 2018 ISBN 978 3 658 20001 5 S 329 347 Margarete Muhl Jackel Das Thuringer Hochschulrecht ist wieder in Bewegung zum Regierungsentwurf eines neuen Hochschulgesetzes fur Thuringen in ThurVBl 4 2018 S 73 78 Hermann Josef Blanke und Sebastian Raphael Bunse Hochschulrecht In Manfred Baldus und Matthias Knauff Hrsg Landesrecht Thuringen Studienbuch Nomos Baden Baden 2018 ISBN 978 3 8487 2649 3 S 437 447 Hendrik Jacobsen Die Thuringer Hochschulorganisation am Massstab der Wissenschaftsfreiheit in LKV 7 2018 S 299 307 Hermann Josef Blanke Robert Bottner Sebastian Raphael Bunse Isabelle Oberthur Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Thuringer Hochschulgesetzes in WissR 53 2020 S 288 344 EinzelnachweiseBVerfG Beschluss vom 24 Juni 2014 1 BvR 3217 07 Lukas C Gundling Verfassungswidrigkeit der Hochschulrate des Thuringer Hochschulgesetzes Alternative Nordhauser Modell in Landes und Kommunalverwaltung LKV 6 2016 S 253 257 Franz Frach Lukas Kramer Mitwirkungsrechte der Hochschulsenate an Strukturmassnahmen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts LKV 2015 S 481 ff Hannes Berger Lukas C Gundling Hochschulpolitik und Hochschulrecht 2015 S 248 f Hannes Berger Lukas C Gundling Zum Gesetz fur die Errichtung der Dualen Hochschule Gera Eisenach in ThurVBl 12 2016 S 293 298 Thuringer Ministerium fur Wirtschaft Wissenschaft und digitale Gesellschaft Pressemitteilung vom 12 September 2017 Kabinett beschliesst Entwurf fur neues Thuringer Hochschulgesetz BVerfG Beschluss vom 24 Juni 2014 1 BvR 3217 07 dazu auch Lukas C Gundling Verfassungswidrigkeit der Hochschulrate des Thuringer Hochschulgesetzes Alternative Nordhauser Modell in Landes und Kommunalverwaltung LKV 6 2016 S 253 257 Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden Wurttemberg im Verfahren 1 VB 16 15 uber die Leitungsstrukturen an den Landeshochschulen Seite des Landtags zum Entwurf und Stand der Gesetzgebung des Thuringer Gesetzes zur Starkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Anderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften BVerfGE 35 79 Hochschul Urteil Lukas C Gundling Lehrevaluation als Eingriff in die Lehrfreiheit in Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 1 2018 S 18 21 Hendrik Jacobsen Die Thuringer Hochschulorganisation am Massstab der Wissenschaftsfreiheit in LKV 7 2018 S 307 Lukas C Gundling Hannes Berger Zur Reform des Thuringer Hochschulrechts in ThurVBl 11 2017 S 262 ff Hermann Josef Blanke Robert Bottner Sebastian Raphael Bunse Isabelle Oberthur Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Thuringer Hochschulgesetzes in WissR 53 2020 S 288 344 Wissenschaftler legen Verfassungsbeschwerde gegen Thuringer Hochschulgesetz ein Beitrag der Thuringer Allgemeine vom 23 Mai 2019 Hochschulgesetz verstosst gegen Freiheit der Wissenschaft Beitrag in Forschung und Lehre vom 10 Oktober 2019 Gutachten zum Thuringer Hochschulgesetz sorgt fur Streit Beitrag von Die Welt vom 10 Oktober 2019 Hermann Josef Blanke Robert Bottner Sebastian R Bunse und Isabelle Oberthur Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Thuringer Hochschulgesetzes Rechtsgutachten fur die CDU Fraktion im Thuringer Landtag erstattet im Oktober 2019 ThurVerfGH Urteil vom 6 Marz 2024 VerfGH 23 18 online Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4494611 9 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 209894075