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Triebfahrzeugführerschein

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Der Triebfahrzeugführerschein berechtigt zum Führen von Schienenfahrzeugen auf öffentlichen Eisenbahnstrecken.

Entwicklung

Eisenbahnfahrzeug-Führerschein nach VDV-Schrift 753

Der einheitliche Eisenbahnfahrzeug-Führerschein, die zu Grunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften sowie die Voraussetzungen für den Erwerb der einzelnen Führerscheinklassen, wurden in Deutschland am 1. August 2002 eingeführt. Er sollte insbesondere in der (im Rahmen der Bahnreform) stetig wachsenden Zahl an Eisenbahnverkehrsunternehmen eine einheitliche, verbindliche und transparente Verfahrensweise für Aus- und Fortbildung von Triebfahrzeugführern sicherstellen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen waren für die Ausbildung, die Prüfungsabnahme, die Ausstellung des Führerscheines sowie die Organisation von Fortbildungsunterrichten selbst verantwortlich.

Pläne zur Einführung eines gemeinsamen Führerscheins gaben Deutsche Bahn AG (DB), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Mitte 2001 bekannt. Im Frühjahr 2002 verabschiedete der VDV die Richtlinie zum Eisenbahn-Fahrzeugführerschein als VDV-Schrift 753.

Der Führerschein wurde in den folgenden drei Klassen ausgestellt:

  • Klasse 1 (nur Rangierdienst)
  • Klasse 2 (nur für bestimmte Streckennetze, z. B. ein S-Bahn-Streckennetz oder das Streckennetz einer nichtbundeseigenen Eisenbahn)
  • Klasse 3 (alle öffentlichen Streckennetze, das sind im weitesten Sinne alle Streckennetze der Deutschen Bahn AG)

Die Klasse 3 schließt Klassen 2 und 1 mit ein, Klasse 2 schließt Klasse 1 mit ein.

Der Führerschein hat die Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat. Auf ihm sind Name und Lichtbild des Inhabers sowie dessen Geburtsdatum ebenso abgedruckt wie die Nummer der Fahrerlaubnis. Der Eisenbahn-Fahrzeugführerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Beiblatt. In diesem sind neben den Berechtigungen für Triebfahrzeug-Baureihen/Typen weitere Qualifikationen aufgeführt. Derartige Zusatzmodule gibt es beispielsweise für Wagenprüfer, für die PZB, LZB sowie CIR-ELKE. Die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins war möglich. Dieser galt maximal sechs Wochen ab Ausstellungsdatum, in Verbindung mit einem Personalausweis bzw. Reisepass.

Europäisch harmonisierter Triebfahrzeugführerschein

Vorderseite
Rückseite
Muster eines Führerscheins nach TfV

Um die unterschiedlichen Rechtsvorschriften zur Fahrberechtigung der Triebfahrzeugführer in den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, wurde die EU-Richtlinie 2007/59/EG verabschiedet. Da EU-Richtlinien nur im Wege eines nationalen Gesetzes bzw. Verordnung umgesetzt werden können, war es nicht möglich, die Richtlinie in Form einer überarbeiteten VDV-Schrift 753 umzusetzen, da diese nur den rechtlichen Rang einer anerkannten Regel der Technik hat. Am 7. Mai 2011 trat daher in Deutschland die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft.

Der Führerschein nach TfV wird in folgenden Klassen ausgestellt:

  • Klasse A (nur Rangierfahrten)
  • Klasse B (nur Zugfahrten)

Klasse B kann beschränkt sein auf die Unterklasse B1 (nur Personenverkehr) oder B2 (nur Güterverkehr). Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die meisten Eisenbahn-Verkehrsunternehmen nur eine der beiden Verkehrsarten durchführen, und deren Triebfahrzeugführer daher auf Grund ihrer Ausbildung meist nicht mehr ohne weiteres auf der jeweils anderen Zuggattung einsetzbar sind.

Wie bereits der VDV-Führerschein besteht auch der TfV-Führerschein aus Führerschein (Eigentum des Triebfahrzeugführers) und Zusatzbescheinigung (das ehemalige Beiblatt, Eigentum des Arbeitgebers). Die VDV-Führerscheinklasse 2 hat im neuen System keine direkte Entsprechung. Die Beschränkungen, denen ein bisheriger VDV-Klasse-2-Triebfahrzeugführer unterliegt, gehen zukünftig aus der Zusatzbescheinigung des TfV-Führerscheins hervor. Laut Begründung der Verordnung umfasst Klasse B nicht mehr automatisch die Klasse A. Da ein Triebfahrzeugführer ohne Berechtigung zum Rangieren nicht sinnvoll einsetzbar ist, werden Streckenlokführer in der Regel beide Klassen eingetragen haben.

Der Führerschein nach TfV wird nicht mehr vom Eisenbahnbetriebsleiter ausgestellt, sondern ist ein behördliches Dokument und wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ausgegeben. Über die ausgegebenen Führerscheine wird beim EBA erstmals ein Register geführt. Angaben aus den Zusatzbescheinigungen werden in der Regel nicht in die EBA-Datenbank eingespeist. Eine Ausnahme besteht beispielsweise bei der Liquidation eines Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU).

Mit der TfV werden die Überwachungskompetenzen des EBA auf die gesamte Kette von Triebfahrzeugführer-Ausbildung und -Einsatz ausgedehnt. So müssen Schulungseinrichtungen und Prüfer, Verkehrsmediziner und -psychologen vom EBA zugelassen werden. Neu ist, dass der Führerschein unabhängig von einer Zusatzbescheinigung erworben werden kann. Hierzu ist eine theoretische Prüfung nach Anlage 5 der TfV abzulegen, in der allgemeine Kenntnisse über den Eisenbahnbetrieb und die Tätigkeiten des Triebfahrzeugführers geprüft werden. Als Prüfung nach Anlage 5 gilt beispielsweise die IHK-Prüfung des Eisenbahners im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführer und Transport. Ohne Zusatzbescheinigung berechtigt der Führerschein allerdings nicht, ein Triebfahrzeug zu führen.

Im Zuge der europäischen Vereinheitlichung wurde das Mindestalter für den unbeschränkten Einsatz eines Triebfahrzeugführers von 21 auf 20 Jahre abgesenkt, zunächst aber ohne die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entsprechend zu ändern. Mittlerweile wurde deren § 48 aber ebenfalls angepasst.

Der TfV-Führerschein wird den Führerschein nach VDV 753 nicht vollständig ersetzen. So gilt die neue Verordnung nur für EVU, die eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Allgemeines Eisenbahngesetz benötigen, und damit nicht für Unternehmen, die nicht auf dem sogenannten übergeordneten Netz verkehren.

Die Führerscheinstelle beim EBA ist seit Mitte Juli 2011 arbeitsfähig. Ab 29. Oktober 2011 müssen sich Auslandslokführer den regelmäßigen Überprüfungen ihrer Fachkenntnisse nach § 11 TfV unterziehen, auch wenn ihr Führerschein noch nicht auf TfV umgestellt wurde. Spätestens bis zum 29. Oktober 2018 musste der Führerschein von Altinhabern eines Scheins nach der VDV-Schrift 753 umgetauscht sein. In Ausbildung befindliche Triebfahrzeugführer hatten bis zum 29. Oktober 2013 ein Wahlrecht zwischen einem Führerschein nach TfV oder VDV 753.

Anzahl der Triebfahrzeugführerschein-Inhaber beim Eisenbahn-Bundesamt:

Siehe auch

  • Führerschein und Fahrerlaubnis
  • Triebfahrzeug
  • Triebfahrzeugführer

Literatur

  • Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753)
  • Nicolas Schröder: Triebfahrzeug-Führerschein-Verordnung. In: ZEVrail, Glasers Annalen. Nr. 10, Oktober 2021, ISSN 1618-8330, ZDB-ID 2072587-5, S. 402 f. 

Weblinks

  • Eisenbahn-Bundesamt

Einzelnachweise

  1. Meldung Triebfahrzeugführerschein. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 8–9/2001, ISSN 1421-2811, S. 338.
  2. Meldung Einheitlicher Bahn-Führerschein. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 6/2002, ISSN 1421-2811, S. 261.
  3. Richtlinie 2007/59/EG (PDF) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen
  4. Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)
  5. Bundestags-Drucksache 121/11, S. 81 (PDF-Datei; 1011 kB)
  6. TfV § 10 Abs. 5
  7. https://www.eba.bund.de/DE/Veroeffentlichungen/Jahresberichte/jahresberichte_node.html

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 04 Jul 2025 / 01:27

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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Triebfahrzeugfuhrerschein berechtigt zum Fuhren von Schienenfahrzeugen auf offentlichen Eisenbahnstrecken Ausweis eines TfZ Fuhrers der DR von 1982EntwicklungEisenbahnfahrzeug Fuhrerschein nach VDV Schrift 753 Der einheitliche Eisenbahnfahrzeug Fuhrerschein die zu Grunde liegenden Ausbildungs und Prufungsvorschriften sowie die Voraussetzungen fur den Erwerb der einzelnen Fuhrerscheinklassen wurden in Deutschland am 1 August 2002 eingefuhrt Er sollte insbesondere in der im Rahmen der Bahnreform stetig wachsenden Zahl an Eisenbahnverkehrsunternehmen eine einheitliche verbindliche und transparente Verfahrensweise fur Aus und Fortbildung von Triebfahrzeugfuhrern sicherstellen Die Eisenbahnverkehrsunternehmen waren fur die Ausbildung die Prufungsabnahme die Ausstellung des Fuhrerscheines sowie die Organisation von Fortbildungsunterrichten selbst verantwortlich Plane zur Einfuhrung eines gemeinsamen Fuhrerscheins gaben Deutsche Bahn AG DB Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV und Eisenbahn Bundesamt EBA Mitte 2001 bekannt Im Fruhjahr 2002 verabschiedete der VDV die Richtlinie zum Eisenbahn Fahrzeugfuhrerschein als VDV Schrift 753 Der Fuhrerschein wurde in den folgenden drei Klassen ausgestellt Klasse 1 nur Rangierdienst Klasse 2 nur fur bestimmte Streckennetze z B ein S Bahn Streckennetz oder das Streckennetz einer nichtbundeseigenen Eisenbahn Klasse 3 alle offentlichen Streckennetze das sind im weitesten Sinne alle Streckennetze der Deutschen Bahn AG Die Klasse 3 schliesst Klassen 2 und 1 mit ein Klasse 2 schliesst Klasse 1 mit ein Der Fuhrerschein hat die Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat Auf ihm sind Name und Lichtbild des Inhabers sowie dessen Geburtsdatum ebenso abgedruckt wie die Nummer der Fahrerlaubnis Der Eisenbahn Fahrzeugfuhrerschein ist nur gultig in Verbindung mit einem Beiblatt In diesem sind neben den Berechtigungen fur Triebfahrzeug Baureihen Typen weitere Qualifikationen aufgefuhrt Derartige Zusatzmodule gibt es beispielsweise fur Wagenprufer fur die PZB LZB sowie CIR ELKE Die Ausstellung eines vorlaufigen Fuhrerscheins war moglich Dieser galt maximal sechs Wochen ab Ausstellungsdatum in Verbindung mit einem Personalausweis bzw Reisepass Europaisch harmonisierter Triebfahrzeugfuhrerschein VorderseiteRuckseite Muster eines Fuhrerscheins nach TfV Um die unterschiedlichen Rechtsvorschriften zur Fahrberechtigung der Triebfahrzeugfuhrer in den EU Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen wurde die EU Richtlinie 2007 59 EG verabschiedet Da EU Richtlinien nur im Wege eines nationalen Gesetzes bzw Verordnung umgesetzt werden konnen war es nicht moglich die Richtlinie in Form einer uberarbeiteten VDV Schrift 753 umzusetzen da diese nur den rechtlichen Rang einer anerkannten Regel der Technik hat Am 7 Mai 2011 trat daher in Deutschland die Triebfahrzeugfuhrerscheinverordnung TfV in Kraft Der Fuhrerschein nach TfV wird in folgenden Klassen ausgestellt Klasse A nur Rangierfahrten Klasse B nur Zugfahrten Klasse B kann beschrankt sein auf die Unterklasse B1 nur Personenverkehr oder B2 nur Guterverkehr Damit wird der Tatsache Rechnung getragen dass die meisten Eisenbahn Verkehrsunternehmen nur eine der beiden Verkehrsarten durchfuhren und deren Triebfahrzeugfuhrer daher auf Grund ihrer Ausbildung meist nicht mehr ohne weiteres auf der jeweils anderen Zuggattung einsetzbar sind Wie bereits der VDV Fuhrerschein besteht auch der TfV Fuhrerschein aus Fuhrerschein Eigentum des Triebfahrzeugfuhrers und Zusatzbescheinigung das ehemalige Beiblatt Eigentum des Arbeitgebers Die VDV Fuhrerscheinklasse 2 hat im neuen System keine direkte Entsprechung Die Beschrankungen denen ein bisheriger VDV Klasse 2 Triebfahrzeugfuhrer unterliegt gehen zukunftig aus der Zusatzbescheinigung des TfV Fuhrerscheins hervor Laut Begrundung der Verordnung umfasst Klasse B nicht mehr automatisch die Klasse A Da ein Triebfahrzeugfuhrer ohne Berechtigung zum Rangieren nicht sinnvoll einsetzbar ist werden Streckenlokfuhrer in der Regel beide Klassen eingetragen haben Der Fuhrerschein nach TfV wird nicht mehr vom Eisenbahnbetriebsleiter ausgestellt sondern ist ein behordliches Dokument und wird vom Eisenbahn Bundesamt EBA ausgegeben Uber die ausgegebenen Fuhrerscheine wird beim EBA erstmals ein Register gefuhrt Angaben aus den Zusatzbescheinigungen werden in der Regel nicht in die EBA Datenbank eingespeist Eine Ausnahme besteht beispielsweise bei der Liquidation eines Eisenbahnverkehrsunternehmens EVU Mit der TfV werden die Uberwachungskompetenzen des EBA auf die gesamte Kette von Triebfahrzeugfuhrer Ausbildung und Einsatz ausgedehnt So mussen Schulungseinrichtungen und Prufer Verkehrsmediziner und psychologen vom EBA zugelassen werden Neu ist dass der Fuhrerschein unabhangig von einer Zusatzbescheinigung erworben werden kann Hierzu ist eine theoretische Prufung nach Anlage 5 der TfV abzulegen in der allgemeine Kenntnisse uber den Eisenbahnbetrieb und die Tatigkeiten des Triebfahrzeugfuhrers gepruft werden Als Prufung nach Anlage 5 gilt beispielsweise die IHK Prufung des Eisenbahners im Betriebsdienst Fachrichtung Lokfuhrer und Transport Ohne Zusatzbescheinigung berechtigt der Fuhrerschein allerdings nicht ein Triebfahrzeug zu fuhren Im Zuge der europaischen Vereinheitlichung wurde das Mindestalter fur den unbeschrankten Einsatz eines Triebfahrzeugfuhrers von 21 auf 20 Jahre abgesenkt zunachst aber ohne die Eisenbahn Bau und Betriebsordnung entsprechend zu andern Mittlerweile wurde deren 48 aber ebenfalls angepasst Der TfV Fuhrerschein wird den Fuhrerschein nach VDV 753 nicht vollstandig ersetzen So gilt die neue Verordnung nur fur EVU die eine Sicherheitsbescheinigung nach 7a Allgemeines Eisenbahngesetz benotigen und damit nicht fur Unternehmen die nicht auf dem sogenannten ubergeordneten Netz verkehren Die Fuhrerscheinstelle beim EBA ist seit Mitte Juli 2011 arbeitsfahig Ab 29 Oktober 2011 mussen sich Auslandslokfuhrer den regelmassigen Uberprufungen ihrer Fachkenntnisse nach 11 TfV unterziehen auch wenn ihr Fuhrerschein noch nicht auf TfV umgestellt wurde Spatestens bis zum 29 Oktober 2018 musste der Fuhrerschein von Altinhabern eines Scheins nach der VDV Schrift 753 umgetauscht sein In Ausbildung befindliche Triebfahrzeugfuhrer hatten bis zum 29 Oktober 2013 ein Wahlrecht zwischen einem Fuhrerschein nach TfV oder VDV 753 Anzahl der Triebfahrzeugfuhrerschein Inhaber beim Eisenbahn Bundesamt Siehe auchFuhrerschein und Fahrerlaubnis Triebfahrzeug TriebfahrzeugfuhrerLiteraturEisenbahnfahrzeug Fuhrerschein Richtlinie VDV Schrift 753 Nicolas Schroder Triebfahrzeug Fuhrerschein Verordnung In ZEVrail Glasers Annalen Nr 10 Oktober 2021 ISSN 1618 8330 ZDB ID 2072587 5 S 402 f WeblinksEisenbahn BundesamtEinzelnachweiseMeldung Triebfahrzeugfuhrerschein In Eisenbahn Revue International Heft 8 9 2001 ISSN 1421 2811 S 338 Meldung Einheitlicher Bahn Fuhrerschein In Eisenbahn Revue International Heft 6 2002 ISSN 1421 2811 S 261 Richtlinie 2007 59 EG PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Oktober 2007 uber die Zertifizierung von Triebfahrzeugfuhrern die Lokomotiven und Zuge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft fuhren Verordnung uber die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugfuhrer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen fur Ausbildung und Prufung Triebfahrzeugfuhrerscheinverordnung TfV Bundestags Drucksache 121 11 S 81 PDF Datei 1011 kB TfV 10 Abs 5 https www eba bund de DE Veroeffentlichungen Jahresberichte jahresberichte node html

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