Mit Verfügungsobjekt oder Verfügungsgegenstand werden in den Rechtswissenschaften diejenigen Rechte und Rechtsverhältnis
Verfügungsobjekt

Mit Verfügungsobjekt oder Verfügungsgegenstand werden in den Rechtswissenschaften diejenigen Rechte und Rechtsverhältnisse bezeichnet, über die ein Rechtssubjekt durch Rechtsgeschäft verfügen kann.
Verfügungsobjekte sind keine realen Gegenstände, sie existieren nur ideell in der entsprechenden Rechtsordnung. Abzugrenzen sind Verfügungsobjekte von den auch außerhalb der Rechtsordnung existierenden Rechtsobjekten.
Ein Beispiel für ein sachenrechtliches Verfügungsobjekt ist das Eigentum bei der Übereignung.
Ein Beispiel für ein schuldrechtliches Verfügungsobjekt ist die Forderung bei der Abtretung.
Einzelnachweise
- Larenz/Wolf: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts. 9. Auflage. 2004. § 20 Rnr.1 ff.
- Mathias Habersack: Sachenrecht. 7. Auflage. 2012, ISBN 978-3-8114-9874-7. § 1 Rnr.13
- Mathias Habersack: Sachenrecht. 7. Auflage. 2012, ISBN 978-3-8114-9874-7. § 1 Rnr.13
Autor: www.NiNa.Az
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Mit Verfugungsobjekt oder Verfugungsgegenstand werden in den Rechtswissenschaften diejenigen Rechte und Rechtsverhaltnisse bezeichnet uber die ein Rechtssubjekt durch Rechtsgeschaft verfugen kann Verfugungsobjekte sind keine realen Gegenstande sie existieren nur ideell in der entsprechenden Rechtsordnung Abzugrenzen sind Verfugungsobjekte von den auch ausserhalb der Rechtsordnung existierenden Rechtsobjekten Ein Beispiel fur ein sachenrechtliches Verfugungsobjekt ist das Eigentum bei der Ubereignung Ein Beispiel fur ein schuldrechtliches Verfugungsobjekt ist die Forderung bei der Abtretung EinzelnachweiseLarenz Wolf Allgemeiner Teil des Burgerlichen Rechts 9 Auflage 2004 20 Rnr 1 ff Mathias Habersack Sachenrecht 7 Auflage 2012 ISBN 978 3 8114 9874 7 1 Rnr 13 Mathias Habersack Sachenrecht 7 Auflage 2012 ISBN 978 3 8114 9874 7 1 Rnr 13Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten