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Verfügung

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Verfügung (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich. Häufig steht der Begriff für eine Art der gerichtlichen Entscheidung.

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Zivilrecht

→ Hauptartikel: Verfügungsgeschäft

Im Zivilrecht bezeichnet Verfügung Rechtsgeschäfte, die unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirken. Formen der Verfügung sind die Übertragung, die Belastung, die Aufhebung und die inhaltliche Änderung eines Rechts.

  • Eine Übertragung liegt vor, wenn ein Recht von einem Inhaber auf einen neuen übergeht. Bspw. geht bei der Übereignung einer Sache das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber über.
  • Eine Belastung liegt vor, wenn ein dingliches Recht zugunsten eines anderen eingeschränkt wird, beispielsweise die Bestellung einer Grundschuld gemäß § 1191 BGB, wenn hierdurch einem Dritten das Recht eingeräumt wird, sich durch Vollstreckung in das Grundstück zu befriedigen.
  • Die Aufhebung eines dinglichen Rechts bringt dieses zum Erlöschen.
  • Eine Inhaltsänderung liegt vor, wenn der Inhalt des dinglichen Rechts verändert wird, zum Beispiel die Beschränkung der Nutzungsziehung aus einem eingeräumten Nießbrauch. Dies ist jedoch nur beschränkt zulässig, es gilt, den gesetzlichen Rahmen in Form des Typenzwangs der Sachenrechte einzuhalten.

Die meisten Verfügungen wirken auf die sachenrechtliche Rechtslage ein. Beispiele sind die Übereignung von beweglichen Sachen (Fahrnis) (§ 929 ff. BGB) oder Grundstücken (§ 873, § 925 BGB), die Bewilligung der Vormerkung (§ 893 Fall 2 BGB) oder die Bestellung einer Hypothek (§ 1113 BGB).

Es gibt aber auch Verfügungen, die auf schuldrechtliche Rechtslage einwirken. Genannt seien hier zum Beispiel der Erlass (§ 397 BGB), die Abtretung (§ 398 BGB) oder die Übernahme (§ 414 ff. BGB) einer Schuld.

Zur Verdeutlichung und Abgrenzung siehe auch: Verpflichtungsgeschäft, Trennungsprinzip, Abstraktionsprinzip, Verfügungsverbot.

Öffentliches Recht

Im Verwaltungsrecht, einem Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, bezeichnet man mit Verfügung (Abkürzung Vfg.) eine Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde. Diese kann, etwa in Form eines Bescheids, nach außen gegeben werden oder als Büroverfügung Anweisungen für den innerdienstlichen Betrieb enthalten.

Beispiele für Verfügungen mit Außenwirkung (Verwaltungsakt):

  • Ordnungsverfügung.
  • Verfügung an einen Verkehrsteilnehmer, anzuhalten (Weisung im Rahmen der Verkehrsregelung durch einen Amtsträger).

In diesem Bereich wird zwischen (Einzel-)Verfügung und Allgemeinverfügung unterschieden.

Beispiele für Verfügungen mit Innenwirkung (verwaltungsintern):

  • Aktenausfertigung eines Schreibens mit Kennzeichnung des Absendedatums und Anordnung eines Termins für die Wiedervorlage.
  • Anweisungen für den weiteren Geschäftsgang und/oder die weitere Behandlung eines Verwaltungsvorganges.
  • Anweisung an die Behördenkasse, einen Geldbetrag auszuzahlen oder einzuziehen.
  • Schlussverfügung bei Beendigung eines abgeschlossenen Vorgangs (Z. d. A. = Zu den Akten).
  • Rundverfügung (Circularnote) einer übergeordneten Behörde an die ihr untergeordneten Behörden zwecks allseitiger, gleichmäßiger Kundgabe und Beachtung.

Strafrecht

Auch das Strafrecht verwendet den Begriff der Verfügung. So setzt zum Beispiel der Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) eine Vermögensverfügung des Getäuschten voraus.

Prozessrecht

Im Prozessrecht ist der Begriff mehrdeutig bestimmt. Im Allgemeinen bezeichnet eine Verfügung (Decretalie, Dekretalie) die Arbeitsanweisung des Richters, Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts (beispielsweise eines Kostenbeamten) an den untergeordneten Bereich. Mit Verfügungen werden unter anderem Anordnungen zur Prozess- oder Verfahrensleitung (Decretur, Dekretur) getroffen.

Im Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet die Verfügung die verfahrensabschließende Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers, was sich u. a. aus § 258 Abs. 2 FamFG ergibt.

Davon zu unterscheiden ist die einstweilige Verfügung, die nach den Regeln der Zivilprozessordnung ergeht (siehe dort).

Im Ermittlungs- und Strafverfahren ist die Verfügung eine durch Staatsanwalt, Richter oder Rechtspfleger getroffene Anordnung zur Sachleitung.

Siehe auch

  • Auflage (Justiz)

Weblinks

Wiktionary: Verfügung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Definition der Archivschule Marburg, mit Literaturhinweisen, 2012
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4062818-8 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 21:26

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Verfugung Begriffsklarung aufgefuhrt Der Begriff Verfugung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebrauchlich seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich Haufig steht der Begriff fur eine Art der gerichtlichen Entscheidung Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Zivilrecht Hauptartikel Verfugungsgeschaft Im Zivilrecht bezeichnet Verfugung Rechtsgeschafte die unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirken Formen der Verfugung sind die Ubertragung die Belastung die Aufhebung und die inhaltliche Anderung eines Rechts Eine Ubertragung liegt vor wenn ein Recht von einem Inhaber auf einen neuen ubergeht Bspw geht bei der Ubereignung einer Sache das Eigentum vom Verausserer auf den Erwerber uber Eine Belastung liegt vor wenn ein dingliches Recht zugunsten eines anderen eingeschrankt wird beispielsweise die Bestellung einer Grundschuld gemass 1191 BGB wenn hierdurch einem Dritten das Recht eingeraumt wird sich durch Vollstreckung in das Grundstuck zu befriedigen Die Aufhebung eines dinglichen Rechts bringt dieses zum Erloschen Eine Inhaltsanderung liegt vor wenn der Inhalt des dinglichen Rechts verandert wird zum Beispiel die Beschrankung der Nutzungsziehung aus einem eingeraumten Niessbrauch Dies ist jedoch nur beschrankt zulassig es gilt den gesetzlichen Rahmen in Form des Typenzwangs der Sachenrechte einzuhalten Die meisten Verfugungen wirken auf die sachenrechtliche Rechtslage ein Beispiele sind die Ubereignung von beweglichen Sachen Fahrnis 929 ff BGB oder Grundstucken 873 925 BGB die Bewilligung der Vormerkung 893 Fall 2 BGB oder die Bestellung einer Hypothek 1113 BGB Es gibt aber auch Verfugungen die auf schuldrechtliche Rechtslage einwirken Genannt seien hier zum Beispiel der Erlass 397 BGB die Abtretung 398 BGB oder die Ubernahme 414 ff BGB einer Schuld Zur Verdeutlichung und Abgrenzung siehe auch Verpflichtungsgeschaft Trennungsprinzip Abstraktionsprinzip Verfugungsverbot Offentliches RechtIm Verwaltungsrecht einem Teilgebiet des Offentlichen Rechts bezeichnet man mit Verfugung Abkurzung Vfg eine Massnahme oder Entscheidung einer Behorde Diese kann etwa in Form eines Bescheids nach aussen gegeben werden oder als Buroverfugung Anweisungen fur den innerdienstlichen Betrieb enthalten Beispiele fur Verfugungen mit Aussenwirkung Verwaltungsakt Ordnungsverfugung Verfugung an einen Verkehrsteilnehmer anzuhalten Weisung im Rahmen der Verkehrsregelung durch einen Amtstrager In diesem Bereich wird zwischen Einzel Verfugung und Allgemeinverfugung unterschieden Beispiele fur Verfugungen mit Innenwirkung verwaltungsintern Aktenausfertigung eines Schreibens mit Kennzeichnung des Absendedatums und Anordnung eines Termins fur die Wiedervorlage Anweisungen fur den weiteren Geschaftsgang und oder die weitere Behandlung eines Verwaltungsvorganges Anweisung an die Behordenkasse einen Geldbetrag auszuzahlen oder einzuziehen Schlussverfugung bei Beendigung eines abgeschlossenen Vorgangs Z d A Zu den Akten Rundverfugung Circularnote einer ubergeordneten Behorde an die ihr untergeordneten Behorden zwecks allseitiger gleichmassiger Kundgabe und Beachtung StrafrechtAuch das Strafrecht verwendet den Begriff der Verfugung So setzt zum Beispiel der Tatbestand des Betrugs 263 StGB eine Vermogensverfugung des Getauschten voraus ProzessrechtIm Prozessrecht ist der Begriff mehrdeutig bestimmt Im Allgemeinen bezeichnet eine Verfugung Decretalie Dekretalie die Arbeitsanweisung des Richters Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts beispielsweise eines Kostenbeamten an den untergeordneten Bereich Mit Verfugungen werden unter anderem Anordnungen zur Prozess oder Verfahrensleitung Decretur Dekretur getroffen Im Verfahren nach dem Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet die Verfugung die verfahrensabschliessende Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers was sich u a aus 258 Abs 2 FamFG ergibt Davon zu unterscheiden ist die einstweilige Verfugung die nach den Regeln der Zivilprozessordnung ergeht siehe dort Im Ermittlungs und Strafverfahren ist die Verfugung eine durch Staatsanwalt Richter oder Rechtspfleger getroffene Anordnung zur Sachleitung Siehe auchAuflage Justiz WeblinksWiktionary Verfugung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Definition der Archivschule Marburg mit Literaturhinweisen 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4062818 8 GND Explorer lobid OGND AKS

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