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Die Unterlassungserklärung ist im Zivilrecht eine Erklärung, bei der sich ein Rechtssubjekt verpflichtet, eine beanstandete rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen.

Allgemeines

Verstößt ein Rechtssubjekt (natürliche Person, Kapitalgesellschaft, sonstige Personenvereinigungen, der Staat mit der öffentlichen Verwaltung) gegen bestimmte absolute Rechte anderer, so spricht das Gesetz den Rechtsinhabern einen Unterlassungsanspruch zu. Außergerichtlich lässt sich dieser zunächst durch Abmahnung nebst Unterlassungserklärung durchsetzen, die der Rechtsinhaber dem Störer vorformuliert zusendet. Diese Erklärung ist rechtlich ein Angebot, das der Störer durch Unterschrift annimmt. Aus der Erklärung ist dadurch ein Unterlassungsvertrag geworden.

Rechtsfragen

Die vom Störer unterzeichnete Unterlassungserklärung ist ein Schuldanerkenntnis gemäß § 780 BGB. Für den Fall des Verstoßes hiergegen kann sich der Störer bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichten, der eine Vertragsstrafe gemäß § 339 BGB darstellt. Bei der einfachen Unterlassungserklärung wird auf eine Vertragsstrafe verzichtet. Die Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich, so dass der Rechtsinhaber bei weiteren Verstößen sofort eine Unterlassungsklage beim Gericht einreichen kann. Abmahnungsbefugt ist, wer auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen könnte. Er trägt dabei jedoch das Rechtsrisiko, dass der Störer nach Klageerhebung seine Unterlassungspflicht sofort anerkennt, so dass der Rechtsinhaber die Verfahrenskosten zu tragen hat (§ 93 ZPO). Im Rahmen einer notariellen Beurkundung kann die Unterlassungserklärung mit einer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO verbunden werden, so dass im Falle des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung der Gläubiger einen Vollstreckungstitel in Händen hält. Im Regelfall ist in der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kein Anerkenntnis der mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten zu sehen.

Arten

Es gibt die immaterialgüterrechtliche, medienzivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung. Es gibt auch Vorschriften außerhalb dieser Rechtsgebiete, nach welchen eine Unterlassungserklärung gefordert werden kann, etwa in § 862 oder § 1004 BGB, beispielsweise wenn es sich um die Abwehr von unzulässigen Immissionen (Ruhestörung, Zimmerlautstärke) handelt.

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrechtliche Unterlassungserklärungen betreffen ausschließliche Rechte wie Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Kennzeichenrecht oder Geschmacksmusterrecht. Bei ihnen begeht der Störer beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung (etwa illegale Downloads aus dem Internet, Filesharing), bei welcher er von dem verletzten Urheber auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (§ 97 Abs. 1 UrhG). Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Störer, künftig auf Urheberrechtsverletzungen zu verzichten. Das gilt auch für die anderen Immaterialgüterrechte.

Medienzivilrecht

Im Medienzivilrecht bezieht sich die Unterlassungserklärung auf Situationen, in denen Personen, vor allem Prominente (Person des öffentlichen Lebens) in Massenmedien insbesondere durch Beleidigung (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 185 StGB) in ihrer Ehre verletzt werden, bei übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) sich gegen unwahre Behauptungen wehren müssen, durch unzulässige Äußerungen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts i. S. v. Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG erleiden müssen oder durch unzulässige Bildnisveröffentlichungen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 22 KUG in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden.

Ist die Berichterstattung bereits geschehen, so macht eine nachträgliche Geldentschädigung keinen Sinn, denn das Ansehen der betroffenen Person wurde bereits unwiderruflich beeinträchtigt. Im Rahmen des vorbeugenden Rechtsschutzes oder durch einstweilige Verfügung dagegen kann vor Veröffentlichung hierauf eingewirkt werden. Im Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung kann von den Medien eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Dabei muss der Antragsteller die drohende Gefahr dem Gericht glaubhaft machen.

Wettbewerbsrecht

Voraussetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung ist, dass ein Mitwettbewerber in die wettbewerbsrechtliche Ordnung eingreift. Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen (§ 12 Abs. 1 UWG). Gegenstand der Unterlassungserklärung können die in den §§ 3 UWG (unlautere geschäftliche Handlungen) bis § 7 UWG (unzumutbare Belästigungen) unlauteren Handlungen sein.

Rechtsfolgen

Verstößt jemand gegen eine von ihm abgegebene Unterlassungserklärung, so stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die eine Schadenersatzpflicht gemäß § 280 BGB auslöst. Dem Verletzer oder Störer droht auch eine Unterlassungsklage oder – im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – die Fälligkeit der vereinbarten Vertragsstrafe.

Einzelnachweise

  1. Artur-Axel Wandtke (Hrsg.), Medienrecht: Praxishandbuch, 2008, S. 237 Rn. 30
  2. BGHZ 130, 288, 289
  3. BGH, Urteil vom 24. September 2013, Az.: I ZR 219/12 = BGH GRUR 2013, 1252
  4. Insa Sjurts (Hrsg.), Gabler Lexikon Medien Wirtschaft, 2004, S. 602
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4253013-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 05 Jul 2025 / 01:31

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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Unterlassungserklarung ist im Zivilrecht eine Erklarung bei der sich ein Rechtssubjekt verpflichtet eine beanstandete rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen AllgemeinesVerstosst ein Rechtssubjekt naturliche Person Kapitalgesellschaft sonstige Personenvereinigungen der Staat mit der offentlichen Verwaltung gegen bestimmte absolute Rechte anderer so spricht das Gesetz den Rechtsinhabern einen Unterlassungsanspruch zu Aussergerichtlich lasst sich dieser zunachst durch Abmahnung nebst Unterlassungserklarung durchsetzen die der Rechtsinhaber dem Storer vorformuliert zusendet Diese Erklarung ist rechtlich ein Angebot das der Storer durch Unterschrift annimmt Aus der Erklarung ist dadurch ein Unterlassungsvertrag geworden RechtsfragenDie vom Storer unterzeichnete Unterlassungserklarung ist ein Schuldanerkenntnis gemass 780 BGB Fur den Fall des Verstosses hiergegen kann sich der Storer bei der strafbewehrten Unterlassungserklarung zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichten der eine Vertragsstrafe gemass 339 BGB darstellt Bei der einfachen Unterlassungserklarung wird auf eine Vertragsstrafe verzichtet Die Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich so dass der Rechtsinhaber bei weiteren Verstossen sofort eine Unterlassungsklage beim Gericht einreichen kann Abmahnungsbefugt ist wer auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen konnte Er tragt dabei jedoch das Rechtsrisiko dass der Storer nach Klageerhebung seine Unterlassungspflicht sofort anerkennt so dass der Rechtsinhaber die Verfahrenskosten zu tragen hat 93 ZPO Im Rahmen einer notariellen Beurkundung kann die Unterlassungserklarung mit einer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemass 794 Abs 1 Nr 5 ZPO verbunden werden so dass im Falle des Verstosses gegen die Unterlassungserklarung der Glaubiger einen Vollstreckungstitel in Handen halt Im Regelfall ist in der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklarung kein Anerkenntnis der mit der Abmahnung geltend gemachten Anspruche auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten zu sehen ArtenEs gibt die immaterialguterrechtliche medienzivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklarung Es gibt auch Vorschriften ausserhalb dieser Rechtsgebiete nach welchen eine Unterlassungserklarung gefordert werden kann etwa in 862 oder 1004 BGB beispielsweise wenn es sich um die Abwehr von unzulassigen Immissionen Ruhestorung Zimmerlautstarke handelt Immaterialguterrecht Immaterialguterrechtliche Unterlassungserklarungen betreffen ausschliessliche Rechte wie Urheberrecht Patentrecht Markenrecht Kennzeichenrecht oder Geschmacksmusterrecht Bei ihnen begeht der Storer beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung etwa illegale Downloads aus dem Internet Filesharing bei welcher er von dem verletzten Urheber auf Beseitigung der Beeintrachtigung bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann 97 Abs 1 UrhG Mit einer Unterlassungserklarung verpflichtet sich der Storer kunftig auf Urheberrechtsverletzungen zu verzichten Das gilt auch fur die anderen Immaterialguterrechte Medienzivilrecht Im Medienzivilrecht bezieht sich die Unterlassungserklarung auf Situationen in denen Personen vor allem Prominente Person des offentlichen Lebens in Massenmedien insbesondere durch Beleidigung 823 Abs 2 BGB i V m 185 StGB in ihrer Ehre verletzt werden bei ubler Nachrede 186 StGB oder Verleumdung 187 StGB sich gegen unwahre Behauptungen wehren mussen durch unzulassige Ausserungen eine Verletzung des allgemeinen Personlichkeitsrechts i S v Art 1 Abs 1 i V m Art 2 Abs 1 GG erleiden mussen oder durch unzulassige Bildnisveroffentlichungen gemass 823 Abs 2 BGB i V m 22 KUG in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden Ist die Berichterstattung bereits geschehen so macht eine nachtragliche Geldentschadigung keinen Sinn denn das Ansehen der betroffenen Person wurde bereits unwiderruflich beeintrachtigt Im Rahmen des vorbeugenden Rechtsschutzes oder durch einstweilige Verfugung dagegen kann vor Veroffentlichung hierauf eingewirkt werden Im Zusammenhang mit der einstweiligen Verfugung kann von den Medien eine Unterlassungserklarung verlangt werden Dabei muss der Antragsteller die drohende Gefahr dem Gericht glaubhaft machen Wettbewerbsrecht Voraussetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklarung ist dass ein Mitwettbewerber in die wettbewerbsrechtliche Ordnung eingreift Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen 12 Abs 1 UWG Gegenstand der Unterlassungserklarung konnen die in den 3 UWG unlautere geschaftliche Handlungen bis 7 UWG unzumutbare Belastigungen unlauteren Handlungen sein RechtsfolgenVerstosst jemand gegen eine von ihm abgegebene Unterlassungserklarung so stellt dies eine Vertragsverletzung dar die eine Schadenersatzpflicht gemass 280 BGB auslost Dem Verletzer oder Storer droht auch eine Unterlassungsklage oder im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklarung die Falligkeit der vereinbarten Vertragsstrafe EinzelnachweiseArtur Axel Wandtke Hrsg Medienrecht Praxishandbuch 2008 S 237 Rn 30 BGHZ 130 288 289 BGH Urteil vom 24 September 2013 Az I ZR 219 12 BGH GRUR 2013 1252 Insa Sjurts Hrsg Gabler Lexikon Medien Wirtschaft 2004 S 602Normdaten Sachbegriff GND 4253013 1 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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