Der Münzfuß in der Numismatik auch kurz Fuß genannt ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn wie viele Münzen eine
Münzfuß

Der Münzfuß (in der Numismatik auch kurz Fuß genannt) ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall („Münzgrundgewicht“) geschlagen werden sollen. Der Münzfuß legt damit fest, welche Menge eines Edelmetalls (das Feingewicht) in einer bestimmten Münze enthalten sein soll. Erst in Verbindung mit dem Raugewicht einer Münze legt der Münzfuß auch den Feingehalt der Münze fest.
Der Stolberger Münzmeister Julian Eberhard Volckmar Claus definierte in seiner 1753 gedruckten Kurzgefaßte Anleitung zum Probieren und Münzen den Münzfuß wie folgt: „Die gehörige Proportion der Metalle und des Gewichts der Münze, daß sie nehmlich nach ihrer innerlichen und äusserlichen Güte, oder nach Schrot und Korn, nach Zusaz und Feine, Zahl und Gewichte eingerichtet sey, wird Münzfuß genennet.“
Viele Münzen bestehen nicht ausschließlich aus dem Edelmetall, das dem jeweiligen Münzfuß zu Grunde liegt. So ist Gold- und Silbermünzen oft Kupfer beilegiert, z. B. zur Münzhärtung.
Unterschieden wird daher:
- das Feingewicht (oder Korn) einer Münze
- das Gesamtgewicht (Raugewicht oder Schrot) des aus einer Legierung bestehenden Schrötlings der Münze.
Beispielsweise wird von einer Mark fein gesprochen, wenn der reine Edelmetallgehalt einer Gewichtsmark gemeint ist; dagegen entspricht eine Mark rauh dem Gewicht des legierten Münzmetalls, das genau eine Mark fein enthält.
Der Feingehalt ist kein Gewicht, sondern das (dimensionslose) Verhältnis von Fein- zu Raugewicht in Promille.
Ein absichtliches Absenken des Münzfußes von Edelmetallmünzen durch Ausgabe neuer Münzen mit niedrigerem Feingewicht (bei gleichbleibendem Raugewicht) und damit niedrigerem Feingehalt bezeichnet man als Münzverschlechterung. Davon zu unterscheiden ist das kontinuierliche Absinken des Feingewichts sowie des Raugewichts der umlaufenden Münzen durch Abrieb.
Historische Münzfüße
Antike Münzfüße
Der älteste Münzfuß ist der äginetische der Insel Ägina, der zu einem Statergewicht (1 Stater entspricht 2 Drachmen) von ca. 12,3 g führte (auf die Drachme bezogen somit 6,15 g). Er breitete sich über die Peloponnes, die Kykladeninseln, Kreta und in Südwestkleinasien aus.
Fast jede Polis hatte anfangs ihre eigene Währung. Seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. setzte sich – aufgrund der Bedeutung Athens im griechischen Handel – der attische Münzfuß durch, mit einem Tetradrachmengewicht von ca. 17,5 g. Der Stater hatte somit ca. 8,75 und die Drachme ca. 4,38 g.
Der Denar der Römischen Republik mit 3,9 g (1⁄84 des römischen Pfundes, das Münzgrundgewicht römisches Pfund betrug somit ca. 327,4 g) orientierte sich zunächst an der griechischen Drachme des attischen Fußes. Er wurde in der römischen Kaiserzeit von Nero auf 3,3 g herabgesetzt. Nach weiteren Verschlechterungen wurde durch Diokletians Münzreform von 294 n. Chr. der Denar durch den Argenteus mit einem Sollgewicht von 3,41 g ersetzt. Er entsprach 1⁄96 des römischen Pfundes.
Mittelalterliche und neuzeitliche Münzfüße
Karolingisches Pfund
Im Karolingischen Münzsystem war das Pfund die grundlegende Masseneinheit. Es war festgelegt, dass aus einem Pfund Silber 240 Pfennige (Denari) gemünzt werden sollen. Die Zahl 240 ergab sich aus 20 Schillingen (Solidi) zu je 12 Pfennigen. Eine ähnliche Einteilung bestand in Großbritannien bis 1971. In historischen oder historisierenden Werken wird auch für britisches Geld die lateinische Abkürzung verwendet – d für pennies, s für Shillings und lb (von lateinisch „Libra“) oder £ (abgeleitet vom Buchstaben L) für Pfund.
Kölner Mark
In der frühen Neuzeit löste die Mark im römisch-deutschen Reich das Pfund als Gewichtseinheit ab.
- Mit dem Augsburger Reichsmünzedikt vom 30. Mai 1566 wurde der 9-Taler-Fuß eingeführt, welcher festlegte, dass aus einer Kölner Mark Silber neun Reichstaler geprägt werden sollten und dass der Silberanteil 14 Loth 4 Grän (888,888 ‰) betragen soll. Das ergibt für die einzelne Münze ein Gewicht von 29,23 g und ein Feingewicht von 25,98 g.
- Der 9-Talerfuß wurde für den Taler, der als Speciesreichstaler bezeichnet wurde, auch von den Vertragsstaaten des Zinnaer Münzvertrages von 1667 beibehalten. Die kleineren Sorten sollten allerdings in einem 10½-Talerfuß geprägt werden. Ab 1668 wurden auch die Talerteilstücke in diesem geringwertigeren Fuß geprägt. Der sächsische Kuranttaler im Zinnaischen Münzfuß ist eigentlich eine Rechnungsmünze, die als tatsächliche Münze nicht existiert, sondern die Abrechnung vereinfachen soll. In Einzelfällen wurde er dennoch ausgeprägt.
- In den Jahren 1670 und 1671 ließ Kursachsen zur Begünstigung des Leipziger Handels Wechseltaler nach dem Wechseltalerfuß prägen.
- Mit dem am 16. Januar 1690 geschlossenen Leipziger Münzvertrag einigten sich Kurbrandenburg, Kursachsen und das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg auf einen 12-Talerfuß für die Talerteilstücke (auch als 18-Gulden-Fuß oder Leipziger Münzfuß bekannt), der sich rasch in den meisten deutschen Staaten durchsetzte. Dieser Münzfuß wurde unter Kaiser Karl VI. mit Kaiserlichem Kommissionsdekret vom 1. Dezember 1738 Reichsmünzfuß für Talerteilstücke.
- 1750 wurde in Österreich der Konventionstaler eingeführt, von welchem aus einer feinen Mark zehn Stück geprägt wurden, was einem Feingewicht von 23,386 g entspricht. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der relative Anteil an Edelmetall häufig als römische Ziffer im unteren Teil der Münze angegeben. So bedeutet z. B. ein X (römische Ziffer 10), dass zehn Münzen dieser Sorte einer Mark reinem Silber entsprechen.
- Zum Beispiel trugen die (vor)letzten preußischen Kuranttaler und auch die Taler der anderen deutschen Staaten die seit dem Dresdner Münzvertrag von 1838 im 14-Talerfuß prägten die Umschrift: EIN THALER XIV EINE F. M., d. h., dass 14 Talermünzen eine Gewichtsmark Silber enthielten, was umgerechnet 233,8555 g Feinsilber entsprach. Dieser 14-Talerfuß war von Johann Philipp Graumann im Jahr 1750 im Auftrag König Friedrichs II. in Preußen eingeführt worden.
Zollpfund
Der Wiener Münzvertrag 1857 ersetzte im Zuge einer Tendenz zum Dezimalsystem die Kölner Mark mit einem Münzgrundgewicht von 233,855 g durch das Zollpfund mit 500 g. Da gleichzeitig der 14-Talermünzfuß durch einen 30-Talermünzfuß ersetzt wurde, veränderte sich das Silberfeingewicht kaum.
Bezugsänderung von Silber auf Gold
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Silber als Basis der Währung in vielen Staaten durch den Goldstandard ersetzt und der Münzfuß bezog sich nun auf das wertvollere und chemisch inertere Edelmetall Gold.
Nachdem die im Deutschen Reich 1871 eingeführte Markwährung, bei der 5-, 10- und 20-Mark-Nominale in Gold geprägt wurden, durch die wirtschaftlichen Folgen des Ersten Weltkrieges völlig entwertet worden war, wurde nach der Überwindung der Inflation im deutschen Münzgesetz vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 254) in § 3 in Anknüpfung an die Goldmünzenprägung des Kaiserreichs festgelegt, dass aus einem Kilogramm Feingold 139,5 Münzen als 20-Markstück oder 279 Münzen als 10-Markstück mit einem Mischungsverhältnis von 900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer zu prägen waren, die tatsächlich jedoch nie ausgeprägt wurden.
Nach dem Ersten Weltkrieg
Obwohl viele Staaten (wenigstens nominell) nach dem Ersten Weltkrieg zum Goldstandard zurückkehrten, führte die Deflation der Weltwirtschaftskrise dazu, dass die Ausgabe von Goldmünzen, die freie Konvertierbarkeit von Papiergeld in Kurantmünzen oder sogar der private Besitz größerer Mengen Gold in vielen Ländern abgeschafft bzw. verboten wurde. Endgültig beendet wurde der – mit dem Bretton-Woods-System sogar nochmal bestätigte – Goldstandard bzw. Metallstandard allgemein jedoch erst in den 1970er Jahren als der US-Dollar als Leitwährung offiziell vom Gold entkoppelt wurde. Nichtsdestotrotz nehmen einige wenige internationale Übereinkommen, so sie nicht in modernen Landeswährungen oder Sonderziehungsrechten lauten, beim Festlegen von Geldmengen, Haftungsgrenzen o. ä. auf historische Münzfüße Bezug. Auch Anlagemünzen wie Krügerrand werden teilweise noch heute entsprechend des historischen Münzfußes ihres Nominalwertes geprägt.
Siehe auch
- Hochrandpfennig / Münzfuß – Hochrandpfennige beruhen auf dem Münzfuß der karolingischen Münzreform
- Sächsische Münztrennung
- Münzstätte Annaberg – Münzfuß der ersten silbernen Gulden
- Bankotaler, im Burgundischen Fuß geprägt
- Konventionsfuß, Kurantmünze, Bimetallismus
- Ausprägung im Wechseltalerfuß (Tabelle)
Weblinks
Einzelnachweise
- Julian Eberhard Volckmar Claus, Kurzgefaßte Anleitung zum Probieren und Münzen, Stolberg 1753, Seite 55
- Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 388 und 392 f.
- Eva Szaivert, Wolfgang Szaivert, David Ronald Sear: Griechischer Münzkatalog. Band 1: Europa. Battenberg, München 1980, ISBN 3-87045-182-3, S. 35.
- Clemens Willeke: Münzen, Maße, Gewichte; Zeitrechnung. In: Heinrich Krefeld (Hrsg.): Hellenika. Hirschgraben, Frankfurt am Main, 4. Aufl. 1968, S. 140–142, hier S. 140.
- B. Ralph Kankelfitz: Römische Münzen: von Pompejus bis Romulus. Battenberg, Augsburg 1991, ISBN 3-89441-014-0, S. 18f.
- Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland. Reclam, Stuttgart 1999, ISBN 3-15-018026-0, S. 87.
- Heinz Fengler, …: transpress Lexikon Numismatik …, S. 308
- Paul Arnold: Die sächsische Talerwährung von 1500 bis 1763. In: Schweizerische numismatische Rundschau, Band 59, 1980, S. 82.
- Friedrich Freiherr von Schrötter: Das Münzwesen Brandenburgs während der Geltung des Münzfußes von Zinna und Leipzig. In: Paul Seidel (Hrsg.): Hohenzollern-Jahrbuch. 1907, S. 63–74 (zlb.de).
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte, Chemnitz 1780, S. 676, 802ff.
- [1] - Artikel III Paragraph 4 definiert den „Franc“ anhand eines Münzfußes in Gold
Autor: www.NiNa.Az
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Der Munzfuss in der Numismatik auch kurz Fuss genannt ist eine offizielle Bestimmung eines Munzherrn wie viele Munzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall Munzgrundgewicht geschlagen werden sollen Der Munzfuss legt damit fest welche Menge eines Edelmetalls das Feingewicht in einer bestimmten Munze enthalten sein soll Erst in Verbindung mit dem Raugewicht einer Munze legt der Munzfuss auch den Feingehalt der Munze fest Der Stolberger Munzmeister Julian Eberhard Volckmar Claus definierte in seiner 1753 gedruckten Kurzgefasste Anleitung zum Probieren und Munzen den Munzfuss wie folgt Die gehorige Proportion der Metalle und des Gewichts der Munze dass sie nehmlich nach ihrer innerlichen und ausserlichen Gute oder nach Schrot und Korn nach Zusaz und Feine Zahl und Gewichte eingerichtet sey wird Munzfuss genennet Viele Munzen bestehen nicht ausschliesslich aus dem Edelmetall das dem jeweiligen Munzfuss zu Grunde liegt So ist Gold und Silbermunzen oft Kupfer beilegiert z B zur Munzhartung Unterschieden wird daher das Feingewicht oder Korn einer Munze das Gesamtgewicht Raugewicht oder Schrot des aus einer Legierung bestehenden Schrotlings der Munze Beispielsweise wird von einer Mark fein gesprochen wenn der reine Edelmetallgehalt einer Gewichtsmark gemeint ist dagegen entspricht eine Mark rauh dem Gewicht des legierten Munzmetalls das genau eine Mark fein enthalt Der Feingehalt ist kein Gewicht sondern das dimensionslose Verhaltnis von Fein zu Raugewicht in Promille Ein absichtliches Absenken des Munzfusses von Edelmetallmunzen durch Ausgabe neuer Munzen mit niedrigerem Feingewicht bei gleichbleibendem Raugewicht und damit niedrigerem Feingehalt bezeichnet man als Munzverschlechterung Davon zu unterscheiden ist das kontinuierliche Absinken des Feingewichts sowie des Raugewichts der umlaufenden Munzen durch Abrieb Historische MunzfusseAntike Munzfusse Der alteste Munzfuss ist der aginetische der Insel Agina der zu einem Statergewicht 1 Stater entspricht 2 Drachmen von ca 12 3 g fuhrte auf die Drachme bezogen somit 6 15 g Er breitete sich uber die Peloponnes die Kykladeninseln Kreta und in Sudwestkleinasien aus Fast jede Polis hatte anfangs ihre eigene Wahrung Seit dem 5 Jahrhundert v Chr setzte sich aufgrund der Bedeutung Athens im griechischen Handel der attische Munzfuss durch mit einem Tetradrachmengewicht von ca 17 5 g Der Stater hatte somit ca 8 75 und die Drachme ca 4 38 g Der Denar der Romischen Republik mit 3 9 g 1 84 des romischen Pfundes das Munzgrundgewicht romisches Pfund betrug somit ca 327 4 g orientierte sich zunachst an der griechischen Drachme des attischen Fusses Er wurde in der romischen Kaiserzeit von Nero auf 3 3 g herabgesetzt Nach weiteren Verschlechterungen wurde durch Diokletians Munzreform von 294 n Chr der Denar durch den Argenteus mit einem Sollgewicht von 3 41 g ersetzt Er entsprach 1 96 des romischen Pfundes Mittelalterliche und neuzeitliche Munzfusse Karolingisches Pfund Im Karolingischen Munzsystem war das Pfund die grundlegende Masseneinheit Es war festgelegt dass aus einem Pfund Silber 240 Pfennige Denari gemunzt werden sollen Die Zahl 240 ergab sich aus 20 Schillingen Solidi zu je 12 Pfennigen Eine ahnliche Einteilung bestand in Grossbritannien bis 1971 In historischen oder historisierenden Werken wird auch fur britisches Geld die lateinische Abkurzung verwendet d fur pennies s fur Shillings und lb von lateinisch Libra oder abgeleitet vom Buchstaben L fur Pfund Kolner Mark In der fruhen Neuzeit loste die Mark im romisch deutschen Reich das Pfund als Gewichtseinheit ab Mit dem Augsburger Reichsmunzedikt vom 30 Mai 1566 wurde der 9 Taler Fuss eingefuhrt welcher festlegte dass aus einer Kolner Mark Silber neun Reichstaler gepragt werden sollten und dass der Silberanteil 14 Loth 4 Gran 888 888 betragen soll Das ergibt fur die einzelne Munze ein Gewicht von 29 23 g und ein Feingewicht von 25 98 g Der 9 Talerfuss wurde fur den Taler der als Speciesreichstaler bezeichnet wurde auch von den Vertragsstaaten des Zinnaer Munzvertrages von 1667 beibehalten Die kleineren Sorten sollten allerdings in einem 10 Talerfuss gepragt werden Ab 1668 wurden auch die Talerteilstucke in diesem geringwertigeren Fuss gepragt Der sachsische Kuranttaler im Zinnaischen Munzfuss ist eigentlich eine Rechnungsmunze die als tatsachliche Munze nicht existiert sondern die Abrechnung vereinfachen soll In Einzelfallen wurde er dennoch ausgepragt In den Jahren 1670 und 1671 liess Kursachsen zur Begunstigung des Leipziger Handels Wechseltaler nach dem Wechseltalerfuss pragen Mit dem am 16 Januar 1690 geschlossenen Leipziger Munzvertrag einigten sich Kurbrandenburg Kursachsen und das Herzogtum Braunschweig Luneburg auf einen 12 Talerfuss fur die Talerteilstucke auch als 18 Gulden Fuss oder Leipziger Munzfuss bekannt der sich rasch in den meisten deutschen Staaten durchsetzte Dieser Munzfuss wurde unter Kaiser Karl VI mit Kaiserlichem Kommissionsdekret vom 1 Dezember 1738 Reichsmunzfuss fur Talerteilstucke Wertseite eines sachsischen Talers im 10 Talerfuss von 1777 DMK 2371750 wurde in Osterreich der Konventionstaler eingefuhrt von welchem aus einer feinen Mark zehn Stuck gepragt wurden was einem Feingewicht von 23 386 g entspricht Im 18 und 19 Jahrhundert wurde der relative Anteil an Edelmetall haufig als romische Ziffer im unteren Teil der Munze angegeben So bedeutet z B ein X romische Ziffer 10 dass zehn Munzen dieser Sorte einer Mark reinem Silber entsprechen Zum Beispiel trugen die vor letzten preussischen Kuranttaler und auch die Taler der anderen deutschen Staaten die seit dem Dresdner Munzvertrag von 1838 im 14 Talerfuss pragten die Umschrift EIN THALER XIV EINE F M d h dass 14 Talermunzen eine Gewichtsmark Silber enthielten was umgerechnet 233 8555 g Feinsilber entsprach Dieser 14 Talerfuss war von Johann Philipp Graumann im Jahr 1750 im Auftrag Konig Friedrichs II in Preussen eingefuhrt worden Munzfuss 14 Taler Fuss auf Hannoveraner Taler von 1846Zollpfund Der Wiener Munzvertrag 1857 ersetzte im Zuge einer Tendenz zum Dezimalsystem die Kolner Mark mit einem Munzgrundgewicht von 233 855 g durch das Zollpfund mit 500 g Da gleichzeitig der 14 Talermunzfuss durch einen 30 Talermunzfuss ersetzt wurde veranderte sich das Silberfeingewicht kaum Bezugsanderung von Silber auf Gold Gegen Ende des 19 Jahrhunderts wurde das Silber als Basis der Wahrung in vielen Staaten durch den Goldstandard ersetzt und der Munzfuss bezog sich nun auf das wertvollere und chemisch inertere Edelmetall Gold Nachdem die im Deutschen Reich 1871 eingefuhrte Markwahrung bei der 5 10 und 20 Mark Nominale in Gold gepragt wurden durch die wirtschaftlichen Folgen des Ersten Weltkrieges vollig entwertet worden war wurde nach der Uberwindung der Inflation im deutschen Munzgesetz vom 30 August 1924 RGBl II S 254 in 3 in Anknupfung an die Goldmunzenpragung des Kaiserreichs festgelegt dass aus einem Kilogramm Feingold 139 5 Munzen als 20 Markstuck oder 279 Munzen als 10 Markstuck mit einem Mischungsverhaltnis von 900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer zu pragen waren die tatsachlich jedoch nie ausgepragt wurden Nach dem Ersten Weltkrieg Obwohl viele Staaten wenigstens nominell nach dem Ersten Weltkrieg zum Goldstandard zuruckkehrten fuhrte die Deflation der Weltwirtschaftskrise dazu dass die Ausgabe von Goldmunzen die freie Konvertierbarkeit von Papiergeld in Kurantmunzen oder sogar der private Besitz grosserer Mengen Gold in vielen Landern abgeschafft bzw verboten wurde Endgultig beendet wurde der mit dem Bretton Woods System sogar nochmal bestatigte Goldstandard bzw Metallstandard allgemein jedoch erst in den 1970er Jahren als der US Dollar als Leitwahrung offiziell vom Gold entkoppelt wurde Nichtsdestotrotz nehmen einige wenige internationale Ubereinkommen so sie nicht in modernen Landeswahrungen oder Sonderziehungsrechten lauten beim Festlegen von Geldmengen Haftungsgrenzen o a auf historische Munzfusse Bezug Auch Anlagemunzen wie Krugerrand werden teilweise noch heute entsprechend des historischen Munzfusses ihres Nominalwertes gepragt Siehe auchHochrandpfennig Munzfuss Hochrandpfennige beruhen auf dem Munzfuss der karolingischen Munzreform Sachsische Munztrennung Munzstatte Annaberg Munzfuss der ersten silbernen Gulden Bankotaler im Burgundischen Fuss gepragt Konventionsfuss Kurantmunze Bimetallismus Auspragung im Wechseltalerfuss Tabelle WeblinksWiktionary Munzfuss Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseJulian Eberhard Volckmar Claus Kurzgefasste Anleitung zum Probieren und Munzen Stolberg 1753 Seite 55 Helmut Kahnt Bernd Knorr Alte Masse Munzen und Gewichte Ein Lexikon Bibliographisches Institut Leipzig 1986 Lizenzausgabe Mannheim Wien Zurich 1987 ISBN 3 411 02148 9 S 388 und 392 f Eva Szaivert Wolfgang Szaivert David Ronald Sear Griechischer Munzkatalog Band 1 Europa Battenberg Munchen 1980 ISBN 3 87045 182 3 S 35 Clemens Willeke Munzen Masse Gewichte Zeitrechnung In Heinrich Krefeld Hrsg Hellenika Hirschgraben Frankfurt am Main 4 Aufl 1968 S 140 142 hier S 140 B Ralph Kankelfitz Romische Munzen von Pompejus bis Romulus Battenberg Augsburg 1991 ISBN 3 89441 014 0 S 18f Wolfgang Trapp Kleines Handbuch der Munzkunde und des Geldwesens in Deutschland Reclam Stuttgart 1999 ISBN 3 15 018026 0 S 87 Heinz Fengler transpress Lexikon Numismatik S 308 Paul Arnold Die sachsische Talerwahrung von 1500 bis 1763 In Schweizerische numismatische Rundschau Band 59 1980 S 82 Friedrich Freiherr von Schrotter Das Munzwesen Brandenburgs wahrend der Geltung des Munzfusses von Zinna und Leipzig In Paul Seidel Hrsg Hohenzollern Jahrbuch 1907 S 63 74 zlb de Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 676 802ff 1 Artikel III Paragraph 4 definiert den Franc anhand eines Munzfusses in Gold