Ein Münzherr ist der Besitzer der Münzhoheit innerhalb eines bestimmten Territoriums und war früher eine mit dem Münzreg
Münzherr

Ein Münzherr ist der Besitzer der Münzhoheit innerhalb eines bestimmten Territoriums und war früher eine mit dem Münzregal ausgestattete Person oder Stadt, die Münzen prägen ließ. In der Regel war dies der König oder Kaiser selbst, aber auch Adlige oder Kleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z. B. als Bestandteil des Lehens. Im Spätmittelalter traten dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren Landesfürsten meist durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten.
Das Münzrecht innezuhaben war ein sehr lukratives Vorrecht, da der Schlagschatz, den die Münzmeister leisten mussten, erheblichen Gewinn insbesondere bei den Scheidemünzen mit sich brachte. Für viele Fürsten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben den Steuern die größte Einnahmequelle. Da sie einen aufwändigen Lebensstil lebten und oft militärische Konflikte austrugen, konnte es sogar vorkommen, dass sie sich von den bei ihnen angestellten Münzmeistern, aber auch von Großkaufleuten wie den Fuggern oder den Welsern, Geld leihen mussten.
Siehe auch
- Kurfürstin Margaretha von Sachsen als Münzfürstin (Margarethengroschen)
- Colditz, Münzstätte der Kurfürstin Margaretha
- Brakteaten (Dohna) – Münzherren waren kaiserliche Ministeriale
Literatur
- Wilhelm Rentzmann: Numismatisches Lexikon des Mittelalters und der Neuzeit. Transpress-Reprint, Berlin 1980 (unveränd. Nachdr. d. Ausg. Berlin 1865)
Einzelnachweise
- Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 389.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Ein Munzherr ist der Besitzer der Munzhoheit innerhalb eines bestimmten Territoriums und war fruher eine mit dem Munzregal ausgestattete Person oder Stadt die Munzen pragen liess In der Regel war dies der Konig oder Kaiser selbst aber auch Adlige oder Kleriker die das Munzregal vom Konig erhalten hatten z B als Bestandteil des Lehens Im Spatmittelalter traten dann auch Stadte in den Kreis der Prageberechtigten die sich von ihren Landesfursten meist durch einmaligen Abkauf des Munzregals emanzipiert hatten Das Munzrecht innezuhaben war ein sehr lukratives Vorrecht da der Schlagschatz den die Munzmeister leisten mussten erheblichen Gewinn insbesondere bei den Scheidemunzen mit sich brachte Fur viele Fursten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben den Steuern die grosste Einnahmequelle Da sie einen aufwandigen Lebensstil lebten und oft militarische Konflikte austrugen konnte es sogar vorkommen dass sie sich von den bei ihnen angestellten Munzmeistern aber auch von Grosskaufleuten wie den Fuggern oder den Welsern Geld leihen mussten Siehe auchKurfurstin Margaretha von Sachsen als Munzfurstin Margarethengroschen Colditz Munzstatte der Kurfurstin Margaretha Brakteaten Dohna Munzherren waren kaiserliche MinisterialeLiteraturWilhelm Rentzmann Numismatisches Lexikon des Mittelalters und der Neuzeit Transpress Reprint Berlin 1980 unverand Nachdr d Ausg Berlin 1865 EinzelnachweiseHelmut Kahnt Bernd Knorr Alte Masse Munzen und Gewichte Ein Lexikon Bibliographisches Institut Leipzig 1986 Lizenzausgabe Mannheim Wien Zurich 1987 ISBN 3 411 02148 9 S 389 Normdaten Sachbegriff GND 1051614252 GND Explorer lobid OGND AKS