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Erster Bürgermeister

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Erster Bürgermeister
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Erster Bürgermeister (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Erste Bürgermeister ist das Regierungsoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg, das vom Parlament des Landes, der Hamburgischen Bürgerschaft, gewählt wird. Aktueller Erster Bürgermeister ist Peter Tschentscher, der am 28. März 2018 als Nachfolger von Olaf Scholz gewählt wurde. Vorgänger finden sich in der Liste der Hamburger Bürgermeister.

Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
Großes Staatswappen
Amtierend
Peter Tschentscher
seit dem 28. März 2018
Anrede Herr Bürgermeister / Frau Bürgermeisterin (informell)
Amtssitz Hamburger Rathaus
Vorsitzender von Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Amtszeit 5 Jahre
Stellvertreter Zweiter Bürgermeister
Wahl durch Hamburgische Bürgerschaft
Website hamburg.de

Stellung und Aufgaben

Der Erste Bürgermeister steht dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vor, leitet seine Sitzungen und vertritt ihn nach außen. Daher lautet der volle Titel auch „Erster Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg“. Er fungierte bis zur Verfassungsänderung von 1996 als Primus inter pares, seitdem verfügt er über eine Richtlinienkompetenz. Amtssitz des Ersten Bürgermeisters ist das Hamburger Rathaus, wo auch die ihm unterstehende Senatskanzlei als zentrale Regierungsbehörde untergebracht ist.

Weil Hamburg als Stadtstaat auch ein Land ist, entspricht das Amt des Ersten Bürgermeisters dem eines Ministerpräsidenten anderer deutscher Länder, und er ist wie jene gewöhnlich Mitglied des Bundesrats, dem er turnusgemäß alle 16 Jahre als Präsident vorsteht. Er vertritt überdies Hamburg im Deutschen Städtetag.

Die Hamburgische Bürgerschaft wählt den Ersten Bürgermeister für die Zeit bis zum Zusammentritt einer neu gewählten Bürgerschaft. Bis 2009 betrug die reguläre Amtszeit vier Jahre. Mit der Änderung des Wahlrechts von 2009 wird der Erste Bürgermeister für fünf Jahre gewählt. Der Erste Bürgermeister beruft seinen Stellvertreter, den Zweiten Bürgermeister, und die einzelnen Senatoren. Diese müssen von der Bürgerschaft bestätigt werden.

Die persönliche Anrede des Ersten Bürgermeisters lautet nur Herr Bürgermeister / Frau Bürgermeisterin. „Erster“ fällt in der direkten mündlichen Anrede weg.

Zweiter Bürgermeister

Der Zweite Bürgermeister ist Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters und zugleich als Senator der Präses einer Behörde. Die derzeitige Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank ist zugleich Senatorin und Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. Üblicherweise ist der Zweite Bürgermeister in einer Koalitionsregierung Angehöriger der kleineren Koalitionspartei.

Geschichte

Die Begriffe Erster und Zweiter Bürgermeister leiten sich aus der Verfassungsgeschichte Hamburgs her. Früher wurden vom Rat (auch Rath, seit 1860 Senat genannt) aus dessen Mitte zwei „worthaltende Bürgermeister“ gewählt. Das Verfassungsrecht ab 1529 („Langer Rezess“) sah die Wahl von vier Bürgermeistern aus den Reihen der Ratsherren vor, von denen zwei, in einjährigem Wechsel, als worthaltende Bürgermeister amtieren sollten. Dies wurde auch bei der Verfassungsänderung 1712 („Hauptrezess“) beibehalten.

Die Verfassung vom 28. September 1860 bestimmte, dass die Senatoren von der Bürgerschaft gewählt werden (wenn auch weiterhin auf Lebenszeit) und der Senat sich nicht mehr selbst ergänzen durfte. Dabei war vorgesehen, dass mindestens 9 Senatoren eine juristische Ausbildung haben mussten; diese Senatoren trugen die Hauptlast der Verwaltungsarbeit und durften keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Die Verfassung bestimmte, dass nur ein juristisch geschulter Senator Erster Bürgermeister werden konnte. Jährlich wurde vom Senat bestimmt, welcher der juristischen Senatoren Erster Bürgermeister und damit Präsident des Senates sein sollte. Normalerweise wählte der Senat nach folgendem Muster:

Jahr 1. Bürgermeister 2. Bürgermeister „Ruhejahr“
1 Senator A Senator B Senator C
2 Senator B Senator C Senator A
3 Senator C Senator A Senator B
4 Senator A Senator B Senator C

Dabei wechselte das Amt normalerweise zwischen den drei dienstältesten juristischen Senatoren. Die Amtszeit war normalerweise ein Kalenderjahr. Auch durfte kein Bürgermeister länger als zwei Jahre nacheinander amtieren. Außerdem sollte ein Erster Bürgermeister nicht gleichzeitig das Amt des Polizeiherren innehaben. Dieses System sollte der Gefahr von Amtsmissbrauch vorbeugen.

Nach den ersten freien und demokratischen Bürgerschaftswahlen 1919 wurden der Präsident des Senats als Erster Bürgermeister und der Zweite Bürgermeister als sein Stellvertreter aus der Mitte des Senats gewählt. Die Amtsperiode betrug wieder ein Jahr – mit der Möglichkeit der Wiederwahl.

Dieses System der Bürgermeisterwahl blieb – mit Unterbrechung in der Zeit des Nationalsozialismus – bestehen und fand auch Einzug in Artikel 41 der neuen Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952. Es wurde erst durch eine Reform im Jahr 1996 beendet.

1945 wollte die britische Besatzungsmacht das höchste Amt Hamburgs zunächst Oberbürgermeister nennen, wie es aus anderen deutschen Städten bekannt war. Der noch nicht zum Bürgermeister ernannte Rudolf Petersen wehrte sich aber erfolgreich dagegen mit dem Argument, der Titel „Oberbürgermeister“ würde traditionell nicht zu Hamburg passen.

Weblinks

  • Büro des Ersten Bürgermeisters
  • Staatskanzlei des Ersten Bürgermeisters

Einzelnachweise

  1. Jürgen Bolland: Die Hamburgische Bürgerschaft in alter und neuer Zeit. Hamburg 1959, Anhang.
  2. Erich Lüth: Hamburgs Schicksal lag in ihrer Hand. Geschichte der Bürgerschaft. Marion von Schröder, Hamburg 1966, S. 242–245.
Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg seit 1919

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Siehe auch: Liste der Hamburger Bürgermeister

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 15:32

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Erster Burgermeister Begriffsklarung aufgefuhrt Der Erste Burgermeister ist das Regierungsoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg das vom Parlament des Landes der Hamburgischen Burgerschaft gewahlt wird Aktueller Erster Burgermeister ist Peter Tschentscher der am 28 Marz 2018 als Nachfolger von Olaf Scholz gewahlt wurde Vorganger finden sich in der Liste der Hamburger Burgermeister Erster Burgermeister der Freien und Hansestadt HamburgGrosses StaatswappenAmtierend Peter Tschentscher seit dem 28 Marz 2018Anrede Herr Burgermeister Frau Burgermeisterin informell Amtssitz Hamburger RathausVorsitzender von Senat der Freien und Hansestadt HamburgAmtszeit 5 JahreStellvertreter Zweiter BurgermeisterWahl durch Hamburgische BurgerschaftWebsite hamburg deStellung und AufgabenDer Erste Burgermeister steht dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vor leitet seine Sitzungen und vertritt ihn nach aussen Daher lautet der volle Titel auch Erster Burgermeister und Prasident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Er fungierte bis zur Verfassungsanderung von 1996 als Primus inter pares seitdem verfugt er uber eine Richtlinienkompetenz Amtssitz des Ersten Burgermeisters ist das Hamburger Rathaus wo auch die ihm unterstehende Senatskanzlei als zentrale Regierungsbehorde untergebracht ist Weil Hamburg als Stadtstaat auch ein Land ist entspricht das Amt des Ersten Burgermeisters dem eines Ministerprasidenten anderer deutscher Lander und er ist wie jene gewohnlich Mitglied des Bundesrats dem er turnusgemass alle 16 Jahre als Prasident vorsteht Er vertritt uberdies Hamburg im Deutschen Stadtetag Die Hamburgische Burgerschaft wahlt den Ersten Burgermeister fur die Zeit bis zum Zusammentritt einer neu gewahlten Burgerschaft Bis 2009 betrug die regulare Amtszeit vier Jahre Mit der Anderung des Wahlrechts von 2009 wird der Erste Burgermeister fur funf Jahre gewahlt Der Erste Burgermeister beruft seinen Stellvertreter den Zweiten Burgermeister und die einzelnen Senatoren Diese mussen von der Burgerschaft bestatigt werden Die personliche Anrede des Ersten Burgermeisters lautet nur Herr Burgermeister Frau Burgermeisterin Erster fallt in der direkten mundlichen Anrede weg Zweiter BurgermeisterDer Zweite Burgermeister ist Stellvertreter des Ersten Burgermeisters und zugleich als Senator der Prases einer Behorde Die derzeitige Zweite Burgermeisterin Katharina Fegebank ist zugleich Senatorin und Prases der Behorde fur Wissenschaft Forschung Gleichstellung und Bezirke Ublicherweise ist der Zweite Burgermeister in einer Koalitionsregierung Angehoriger der kleineren Koalitionspartei GeschichteDie Begriffe Erster und Zweiter Burgermeister leiten sich aus der Verfassungsgeschichte Hamburgs her Fruher wurden vom Rat auch Rath seit 1860 Senat genannt aus dessen Mitte zwei worthaltende Burgermeister gewahlt Das Verfassungsrecht ab 1529 Langer Rezess sah die Wahl von vier Burgermeistern aus den Reihen der Ratsherren vor von denen zwei in einjahrigem Wechsel als worthaltende Burgermeister amtieren sollten Dies wurde auch bei der Verfassungsanderung 1712 Hauptrezess beibehalten Die Verfassung vom 28 September 1860 bestimmte dass die Senatoren von der Burgerschaft gewahlt werden wenn auch weiterhin auf Lebenszeit und der Senat sich nicht mehr selbst erganzen durfte Dabei war vorgesehen dass mindestens 9 Senatoren eine juristische Ausbildung haben mussten diese Senatoren trugen die Hauptlast der Verwaltungsarbeit und durften keiner anderen Tatigkeit nachgehen Die Verfassung bestimmte dass nur ein juristisch geschulter Senator Erster Burgermeister werden konnte Jahrlich wurde vom Senat bestimmt welcher der juristischen Senatoren Erster Burgermeister und damit Prasident des Senates sein sollte Normalerweise wahlte der Senat nach folgendem Muster Jahr 1 Burgermeister 2 Burgermeister Ruhejahr 1 Senator A Senator B Senator C2 Senator B Senator C Senator A3 Senator C Senator A Senator B4 Senator A Senator B Senator C Dabei wechselte das Amt normalerweise zwischen den drei dienstaltesten juristischen Senatoren Die Amtszeit war normalerweise ein Kalenderjahr Auch durfte kein Burgermeister langer als zwei Jahre nacheinander amtieren Ausserdem sollte ein Erster Burgermeister nicht gleichzeitig das Amt des Polizeiherren innehaben Dieses System sollte der Gefahr von Amtsmissbrauch vorbeugen Nach den ersten freien und demokratischen Burgerschaftswahlen 1919 wurden der Prasident des Senats als Erster Burgermeister und der Zweite Burgermeister als sein Stellvertreter aus der Mitte des Senats gewahlt Die Amtsperiode betrug wieder ein Jahr mit der Moglichkeit der Wiederwahl Dieses System der Burgermeisterwahl blieb mit Unterbrechung in der Zeit des Nationalsozialismus bestehen und fand auch Einzug in Artikel 41 der neuen Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6 Juni 1952 Es wurde erst durch eine Reform im Jahr 1996 beendet 1945 wollte die britische Besatzungsmacht das hochste Amt Hamburgs zunachst Oberburgermeister nennen wie es aus anderen deutschen Stadten bekannt war Der noch nicht zum Burgermeister ernannte Rudolf Petersen wehrte sich aber erfolgreich dagegen mit dem Argument der Titel Oberburgermeister wurde traditionell nicht zu Hamburg passen WeblinksBuro des Ersten Burgermeisters Staatskanzlei des Ersten BurgermeistersEinzelnachweiseJurgen Bolland Die Hamburgische Burgerschaft in alter und neuer Zeit Hamburg 1959 Anhang Erich Luth Hamburgs Schicksal lag in ihrer Hand Geschichte der Burgerschaft Marion von Schroder Hamburg 1966 S 242 245 Erste Burgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg seit 1919 Werner von Melle 1919 Friedrich Sthamer 1919 1920 Arnold Diestel 1920 1924 Carl Wilhelm Petersen 1924 1929 1932 1933 Rudolf Ross 1930 1931 Carl Vincent Krogmann 1933 1945 Rudolf Petersen 1945 1946 Max Brauer 1946 1953 1957 1960 Kurt Sieveking 1953 1957 Paul Nevermann 1961 1965 Herbert Weichmann 1965 1971 Peter Schulz 1971 1974 Hans Ulrich 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