Das Herrschaftsgericht Wörth war ein Thurn und Taxis sches Herrschaftsgericht in Wörth an der Donau im heutigen Landkrei
Herrschaftsgericht Wörth

Das Herrschaftsgericht Wörth war ein Thurn und Taxis’sches Herrschaftsgericht in Wörth an der Donau im heutigen Landkreis Regensburg. Sitz des Gerichts war das Schloss Wörth an der Donau. Es bestand von 1812/14 bis 1848.
Geschichte
Die Reichsherrschaft Wörth hatte zum Hochstift Regensburg gehört und kam 1803 zum neu geschaffenen Fürstentum Regensburg Karl Theodor von Dalbergs. Nach der Besetzung Regensburgs durch französische Truppen fiel das Fürstentum Regensburg 1809 de facto an das Königreich Bayern. Am 22. Mai 1810 trat Dalberg infolge des am 28. Februar 1810 abgeschlossenen Pariser Vertrags das Fürstentum Regensburg auch formal an das Königreich Bayern ab. 1811 bis 1814 bestand ein bayerisches Landgericht in Wörth.
Im Jahr 1812 wurde die Herrschaft Wörth an Fürst Karl Alexander von Thurn und Taxis als Entschädigung für die aufgehobenen Postrechte als bayerisches Erbmannlehen verliehen. Zunächst handelte es sich um ein Herrschaftsgericht II. Klasse nach dem Edikt vom 16. August 1812. 1814 wurde das Herrschaftsgericht Wörth mit folgendem Umfang gebildet:
- ehemalige Reichsherrschaft Donaustauf
- ehemalige Reichsherrschaft Wörth
- Herrschaft Wiesent-Heilsberg mit der Hofmark Ettersdorf
- ehemalige Hofmarken Lichtenwald und Adlmannstein sowie
- Altenthann
Am 26. Mai 1818 wurden durch die Beilagen IV bzw. VI zur Verfassung des Königreiches Bayern die Rechte der Standesherren und des gutsherrlichen Adels neu geregelt. Den Herrschaftsgerichten stand die Ausübung der Distrikts- und der Ortspolizei („Polizei“ im Sinn von allgemeiner Verwaltung) sowie die volle bürgerliche Gerichtsbarkeit als Befugnisse zu.
1822 wurde die ehemalige Herrschaft Wiesent vom Herrschaftsgericht Wörth abgetrennt und aus ihr ein eigenes Patrimonialgericht I. Klasse gebildet. Im Zuge der Aufhebung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit in der Revolution 1848 bestand dann eine Gerichts- und Polizeibehörde bis 1850, dann wurde das Landgericht älterer Ordnung Wörth gebildet. Das Amtsgericht Wörth war das nachfolgende, von 1879 bis 1959 bestehende Amtsgericht in Wörth an der Donau.
Einzelnachweise
- Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation § 25
- Die Bildung des Landgerichts Wörth sowie Wörth als Thurn und Taxis'sches Herrschaftsgericht. In: Historischer Atlas von Bayern, Altbayern Reihe I Heft 41: Das Landgericht Stadtamhof, die Reichsherrschaften Donaustauf und Wörth. S. 290, abgerufen am 13. Juni 2025.
- Herrschaftsgericht Wörth (Bestand). In: Deutsche Digitale Bibliothek. Abgerufen am 13. Juni 2025.
- Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Herrschaftsgericht Worth war ein Thurn und Taxis sches Herrschaftsgericht in Worth an der Donau im heutigen Landkreis Regensburg Sitz des Gerichts war das Schloss Worth an der Donau Es bestand von 1812 14 bis 1848 Luftbild des Schlosses WorthGeschichteDie Reichsherrschaft Worth hatte zum Hochstift Regensburg gehort und kam 1803 zum neu geschaffenen Furstentum Regensburg Karl Theodor von Dalbergs Nach der Besetzung Regensburgs durch franzosische Truppen fiel das Furstentum Regensburg 1809 de facto an das Konigreich Bayern Am 22 Mai 1810 trat Dalberg infolge des am 28 Februar 1810 abgeschlossenen Pariser Vertrags das Furstentum Regensburg auch formal an das Konigreich Bayern ab 1811 bis 1814 bestand ein bayerisches Landgericht in Worth Im Jahr 1812 wurde die Herrschaft Worth an Furst Karl Alexander von Thurn und Taxis als Entschadigung fur die aufgehobenen Postrechte als bayerisches Erbmannlehen verliehen Zunachst handelte es sich um ein Herrschaftsgericht II Klasse nach dem Edikt vom 16 August 1812 1814 wurde das Herrschaftsgericht Worth mit folgendem Umfang gebildet ehemalige Reichsherrschaft Donaustauf ehemalige Reichsherrschaft Worth Herrschaft Wiesent Heilsberg mit der Hofmark Ettersdorf ehemalige Hofmarken Lichtenwald und Adlmannstein sowie Altenthann Am 26 Mai 1818 wurden durch die Beilagen IV bzw VI zur Verfassung des Konigreiches Bayern die Rechte der Standesherren und des gutsherrlichen Adels neu geregelt Den Herrschaftsgerichten stand die Ausubung der Distrikts und der Ortspolizei Polizei im Sinn von allgemeiner Verwaltung sowie die volle burgerliche Gerichtsbarkeit als Befugnisse zu 1822 wurde die ehemalige Herrschaft Wiesent vom Herrschaftsgericht Worth abgetrennt und aus ihr ein eigenes Patrimonialgericht I Klasse gebildet Im Zuge der Aufhebung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit in der Revolution 1848 bestand dann eine Gerichts und Polizeibehorde bis 1850 dann wurde das Landgericht alterer Ordnung Worth gebildet Das Amtsgericht Worth war das nachfolgende von 1879 bis 1959 bestehende Amtsgericht in Worth an der Donau EinzelnachweiseHauptschluss der ausserordentlichen Reichsdeputation 25 Die Bildung des Landgerichts Worth sowie Worth als Thurn und Taxis sches Herrschaftsgericht In Historischer Atlas von Bayern Altbayern Reihe I Heft 41 Das Landgericht Stadtamhof die Reichsherrschaften Donaustauf und Worth S 290 abgerufen am 13 Juni 2025 Herrschaftsgericht Worth Bestand In Deutsche Digitale Bibliothek Abgerufen am 13 Juni 2025 Koniglich Allerhochste Verordnung die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2 April 1879 Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt S 355