Der Europäische Entwicklungsfonds EEF ist das wichtigste Hilfsinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklun
Europäischer Entwicklungsfonds

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Hilfsinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (ÜLG). Der Entwicklungsfonds finanziert Projekte oder Programme, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Länder beitragen. Er umfasst mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Der EEF wird von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanziert und ist noch nicht in den Haushalt der Europäischen Union eingegliedert.
Die Schaffung eines Entwicklungsfonds war bereits in der Urfassung des EWG-Vertrages vorgesehen. Die Einrichtung des Europäischen Entwicklungsfonds selbst erfolgt jedoch erst durch besondere Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten, die jeweils für die in der Regel fünfjährige Förderperiode geschaffen werden. Die Laufzeit der Entwicklungsfonds richtet sich im Allgemeinen nach den Partnerschaftsabkommen.
Für den 11. EEF (2015–2020) wurden 30,5 Mrd. EUR bereitgestellt. Vom Gesamtbudget wurden ca. 2,5 Mrd. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB) zugewiesen. Der 11. EEF hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure in den AKP-Staaten. Dies können öffentliche Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie natürliche Personen sein.
Die bisherigen Entwicklungsfonds:
- EEF: 1959–1964
- EEF: 1964–1970 (Abkommen von Jaunde I)
- EEF: 1970–1975 (Abkommen von Jaunde II)
- EEF: 1975–1980 (Erstes Abkommen von Lomé)
- EEF: 1980–1985 (Zweites Abkommen von Lomé)
- EEF: 1985–1990 (Drittes Abkommen von Lomé)
- EEF: 1990–1995 (Viertes Abkommen von Lomé)
- EEF: 1995–2000 (Viertes Abkommen von Lomé und seine geänderte Fassung)
- EEF: 2000–2007 (Abkommen von Cotonou)
- EEF: 2008–2013 (Revidiertes Abkommen von Cotonou)
- EEF: 2015–2020
Siehe auch
- Entwicklungspolitik der Europäischen Union
Weblinks
- Der Europäische Entwicklungsfonds. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Einzelnachweise
- Europäischer Entwicklungsfonds. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 11. Oktober 2021.
- Siehe zum Beispiel das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung finden. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 247, S. 32–45.
- Europäischer Entwicklungsfonds (EEF). ( des vom 12. Juni 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderdatenbank (Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU), abgerufen im März 2017.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Europaische Entwicklungsfonds EEF ist das wichtigste Hilfsinstrument der Europaischen Union im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas der Karibik und des Pazifiks AKP Staaten und den uberseeischen Landern und Hoheitsgebieten ULG Der Entwicklungsfonds finanziert Projekte oder Programme die zur wirtschaftlichen sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Lander beitragen Er umfasst mehrere Instrumente wie nichtruckzahlbare Hilfe Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor Der EEF wird von den Mitgliedstaaten der Europaischen Union finanziert und ist noch nicht in den Haushalt der Europaischen Union eingegliedert Die Schaffung eines Entwicklungsfonds war bereits in der Urfassung des EWG Vertrages vorgesehen Die Einrichtung des Europaischen Entwicklungsfonds selbst erfolgt jedoch erst durch besondere Ubereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten die jeweils fur die in der Regel funfjahrige Forderperiode geschaffen werden Die Laufzeit der Entwicklungsfonds richtet sich im Allgemeinen nach den Partnerschaftsabkommen Fur den 11 EEF 2015 2020 wurden 30 5 Mrd EUR bereitgestellt Vom Gesamtbudget wurden ca 2 5 Mrd EUR der Europaischen Investitionsbank EIB zugewiesen Der 11 EEF hat eine Laufzeit bis Ende 2020 Antragsberechtigt sind offentliche und private Akteure in den AKP Staaten Dies konnen offentliche Einrichtungen auf nationaler regionaler und lokaler Ebene Unternehmen Nichtregierungsorganisationen sowie naturliche Personen sein Die bisherigen Entwicklungsfonds EEF 1959 1964 EEF 1964 1970 Abkommen von Jaunde I EEF 1970 1975 Abkommen von Jaunde II EEF 1975 1980 Erstes Abkommen von Lome EEF 1980 1985 Zweites Abkommen von Lome EEF 1985 1990 Drittes Abkommen von Lome EEF 1990 1995 Viertes Abkommen von Lome EEF 1995 2000 Viertes Abkommen von Lome und seine geanderte Fassung EEF 2000 2007 Abkommen von Cotonou EEF 2008 2013 Revidiertes Abkommen von Cotonou EEF 2015 2020Siehe auchEntwicklungspolitik der Europaischen UnionWeblinksDer Europaische Entwicklungsfonds Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 11 Oktober 2021 EinzelnachweiseEuropaischer Entwicklungsfonds Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 11 Oktober 2021 Siehe zum Beispiel das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten uber die Finanzierung der im mehrjahrigen Finanzrahmen fur den Zeitraum 2008 2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP EG Partnerschaftsabkommens und uber die Bereitstellung von Finanzhilfe fur die uberseeischen Lander und Gebiete auf die der vierte Teil des EG Vertrags Anwendung finden In Amtsblatt der Europaischen Union L 247 S 32 45 Europaischer Entwicklungsfonds EEF Memento des Originals vom 12 Juni 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Forderdatenbank Forderprogramme des Bundes der Lander und der EU abgerufen im Marz 2017 Normdaten Korperschaft GND 4015740 4 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n50079581 VIAF 129715362