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Amt Salmünster

Das Amt Salmünster (nach Burg Stolzenberg zeitweise auch Amt Stolzenberg) war eine Gerichts- und Verwaltungseinheit des geistlichen Fürstentums Fulda und des Fürstentums Nassau-Oranien-Fulda sowie im Kurfürstentum Hessen.
Geschichte
Fulda
Das Kirchspiel Salmünster und das wohl deckungsgleiche Zent Salmünster umfasste ursprünglich einen weitaus größeren Bereich als das spätere Amt. Durch Kolonisation und die Ausprägung verschiedener Grundherrschaften spaltete sich im Hochmittelalter das Gericht Ulmbach, das Amt Steinau und das Gericht bzw. die Herrschaft Aufenau ab. Das Hochstift Fulda begründete seine Ansprüche auf das Amt Salmünster mit einer Schenkung Karls des Großen. Die betreffende Urkunde ist jedoch eine Fälschung aus dem 12. Jahrhundert. In Wirklichkeit erwarb Fulda das Gebiet rechts der Kinzig im Jahr 900 durch Tausch mit einem Grafen Stephan und die Stadt Salmünster 909 durch einen Tausch mit dem Bistum Mainz gegen Massenheim. Zur Sicherung der fuldischen Exklave wurde die Burg Stolzenberg erbaut, die auch Amtssitz war. In der Stadt Salmünster selbst gab es einen Amtskeller. Das Gericht Salmünster war Reichslehen und wurde 1320 durch Fulda und die Ritter von Jossa, die damals Ortsvögte waren, angekauft. 1320 erwarb das Stift Fulda das Vogtei- und das Zentgericht von Gyso, Gerhard und Konrad von Jossa, verpfändete das Amt aber bereits im Folgejahr an Gyso von Jossa. Um 1327 wurde das Pfand eingelöst und 1328 verpfändete der Fuldaer Abt einen Teil der Einnahmen des Amtes an Friedrich und Frowin von Hutten. Vor 1340 erfolgte eine Verpfändung des Amtes an die Herren von Hoelin und vor 1375 erneut an die von Hutten. 1540 verpfändeten die von Hutten einen Teil des Amtes an das . Als Fulda die Verpfändung 1624 aufkündigte besaß Mainz 4/5 des Amtes und von Hutten der Rest. Es kam aber zunächst nicht zu einer Einlösung der Pfandschaft, da man sich über die Ablösesumme nicht einig wurde. Der Streit wurde letztlich durch das Reichskammergericht entschieden. Am 4. Mai 1734 kam der Mainzer Anteil zurück nach Fulda, 1742 auch der huttensche Anteil.
Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda
Das Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda entstand aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses 1803. In Bezug auf die Rechtsprechung und Verwaltung wurde mit der Landesherrlichen Verordnung die Ober= und Ämter betrefffend vom 8. Januar 1803 eine Neuorganisation der bestehenden Ämter vorgenommen. Das Amt Salmünster blieb zunächst unverändert. Das Amt trug nun die Bezeichnung eines Amtes III. Klasse. Durch Bekanntmachung vom 22. März 1805 wurde das Amt Uerzell und das aufgehoben und dem Amt Salmünster zugeordnet.
Großherzogtum Frankfurt
1806 wurde das Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda französisch besetzt und 1810 Teil des Großherzogtums Frankfurt. In der Franzosenzeit gehörte das Amt als Distriktsmairie Salmünster zum Departement Fulda, an der Struktur änderte sich nichts (siehe hierzu Gerichtsorganisation im Großherzogtum Frankfurt). Insbesondere die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde nicht eingeführt. 1810 erfolgte ein Gebietstausch des Großherzogtums Frankfurt mit dem Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt). Hessen-Darmstadt erhielt die Stadt Herbstein. Im Gegenzug erhielt das Großherzogtum Frankfurt fünf Dörfer des Huttengrundes: Eckardroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert und Katholisch-Willenroth, die dem Amt Salmünster zugeordnet wurden.
Kurhessen
Gemäß der Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juli 1815 ging das Amt an das Königreich Preußen über. Dieses übertrug das Amt am 16. Oktober 1815 an das Kurfürstentum Hessen. Das Amt Salmünster umfasste die im Süden des Großherzogtums Frankfurt liegenden Exklaven, war also räumlich identisch mit der Distriktsmairie im Großherzogtum Frankfurt. Es umfasste: Ahl, Eckardroth, Herolz, Kerbersdorf, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod, Soden, Ürzell, Ulmbach, Wahlert, Weiperz und Katholisch-Willenroth. 1822 wurde die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vorgenommen. Die Verwaltungsfunktionen gingen auf den Kreis Salmünster über, die Gerichtsfunktion auf das Justizamt Salmünster.
Umfang
Das Amt umfasste am Ende des Alten Reiches die Städte Salmünster und Soden und das Dorf Ahl sowie Salz (heute in Bad Soden aufgegangen). Zum Zentgericht gehörten auch die Dörfer des „Huttischen Grundes“ und Marborn.
Persönlichkeiten
- Oberamtmann (1800)
- Amtsvogt (1800)
Literatur
- Anneliese Hofemann: Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Ämter. 1958, S. 145–150.
- Fuldaer Land/Rommerz im 19. Jahrhundert aus Heinrich Jakob Stöhr: Begriff, Umfang und Organisation des Landes Fulda im 19. Jahrhundert in den Fuldaer Geschichtsblättern 1934
- Des Fürstlichen Hochstifts Fulda Staats- und Standskalender, 1800, S. 89, Digitalisat
Koordinaten: 50° 17′ 27,5″ N, 9° 22′ 5″ O
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Amt Salmunster nach Burg Stolzenberg zeitweise auch Amt Stolzenberg war eine Gerichts und Verwaltungseinheit des geistlichen Furstentums Fulda und des Furstentums Nassau Oranien Fulda sowie im Kurfurstentum Hessen GeschichteFulda Das Kirchspiel Salmunster und das wohl deckungsgleiche Zent Salmunster umfasste ursprunglich einen weitaus grosseren Bereich als das spatere Amt Durch Kolonisation und die Auspragung verschiedener Grundherrschaften spaltete sich im Hochmittelalter das Gericht Ulmbach das Amt Steinau und das Gericht bzw die Herrschaft Aufenau ab Das Hochstift Fulda begrundete seine Anspruche auf das Amt Salmunster mit einer Schenkung Karls des Grossen Die betreffende Urkunde ist jedoch eine Falschung aus dem 12 Jahrhundert In Wirklichkeit erwarb Fulda das Gebiet rechts der Kinzig im Jahr 900 durch Tausch mit einem Grafen Stephan und die Stadt Salmunster 909 durch einen Tausch mit dem Bistum Mainz gegen Massenheim Zur Sicherung der fuldischen Exklave wurde die Burg Stolzenberg erbaut die auch Amtssitz war In der Stadt Salmunster selbst gab es einen Amtskeller Das Gericht Salmunster war Reichslehen und wurde 1320 durch Fulda und die Ritter von Jossa die damals Ortsvogte waren angekauft 1320 erwarb das Stift Fulda das Vogtei und das Zentgericht von Gyso Gerhard und Konrad von Jossa verpfandete das Amt aber bereits im Folgejahr an Gyso von Jossa Um 1327 wurde das Pfand eingelost und 1328 verpfandete der Fuldaer Abt einen Teil der Einnahmen des Amtes an Friedrich und Frowin von Hutten Vor 1340 erfolgte eine Verpfandung des Amtes an die Herren von Hoelin und vor 1375 erneut an die von Hutten 1540 verpfandeten die von Hutten einen Teil des Amtes an das Als Fulda die Verpfandung 1624 aufkundigte besass Mainz 4 5 des Amtes und von Hutten der Rest Es kam aber zunachst nicht zu einer Einlosung der Pfandschaft da man sich uber die Ablosesumme nicht einig wurde Der Streit wurde letztlich durch das Reichskammergericht entschieden Am 4 Mai 1734 kam der Mainzer Anteil zuruck nach Fulda 1742 auch der huttensche Anteil Furstentum Nassau Oranien Fulda Das Furstentum Nassau Oranien Fulda entstand aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 In Bezug auf die Rechtsprechung und Verwaltung wurde mit der Landesherrlichen Verordnung die Ober und Amter betrefffend vom 8 Januar 1803 eine Neuorganisation der bestehenden Amter vorgenommen Das Amt Salmunster blieb zunachst unverandert Das Amt trug nun die Bezeichnung eines Amtes III Klasse Durch Bekanntmachung vom 22 Marz 1805 wurde das Amt Uerzell und das aufgehoben und dem Amt Salmunster zugeordnet Grossherzogtum Frankfurt 1806 wurde das Furstentum Nassau Oranien Fulda franzosisch besetzt und 1810 Teil des Grossherzogtums Frankfurt In der Franzosenzeit gehorte das Amt als Distriktsmairie Salmunster zum Departement Fulda an der Struktur anderte sich nichts siehe hierzu Gerichtsorganisation im Grossherzogtum Frankfurt Insbesondere die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde nicht eingefuhrt 1810 erfolgte ein Gebietstausch des Grossherzogtums Frankfurt mit dem Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt Hessen Darmstadt erhielt die Stadt Herbstein Im Gegenzug erhielt das Grossherzogtum Frankfurt funf Dorfer des Huttengrundes Eckardroth Kerbersdorf Romsthal Wahlert und Katholisch Willenroth die dem Amt Salmunster zugeordnet wurden Kurhessen Gemass der Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9 Juli 1815 ging das Amt an das Konigreich Preussen uber Dieses ubertrug das Amt am 16 Oktober 1815 an das Kurfurstentum Hessen Das Amt Salmunster umfasste die im Suden des Grossherzogtums Frankfurt liegenden Exklaven war also raumlich identisch mit der Distriktsmairie im Grossherzogtum Frankfurt Es umfasste Ahl Eckardroth Herolz Kerbersdorf Romsthal Salmunster Sannerz Sarrod Soden Urzell Ulmbach Wahlert Weiperz und Katholisch Willenroth 1822 wurde die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vorgenommen Die Verwaltungsfunktionen gingen auf den Kreis Salmunster uber die Gerichtsfunktion auf das Justizamt Salmunster UmfangDas Amt umfasste am Ende des Alten Reiches die Stadte Salmunster und Soden und das Dorf Ahl sowie Salz heute in Bad Soden aufgegangen Zum Zentgericht gehorten auch die Dorfer des Huttischen Grundes und Marborn PersonlichkeitenOberamtmann 1800 Amtsvogt 1800 LiteraturAnneliese Hofemann Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Amter 1958 S 145 150 Fuldaer Land Rommerz im 19 Jahrhundert aus Heinrich Jakob Stohr Begriff Umfang und Organisation des Landes Fulda im 19 Jahrhundert in den Fuldaer Geschichtsblattern 1934 Des Furstlichen Hochstifts Fulda Staats und Standskalender 1800 S 89 Digitalisat 50 290972 9 368056 Koordinaten 50 17 27 5 N 9 22 5 O Amter des Hochstiftes Fulda Furstliche Amter Vizedomamt Fulda Amt Altenhof Oberamt Bieberstein Oberamt Bruckenau Oberamt Burghaun Oberamt Dermbach Oberamt Eiterfeld Centoberamt Fulda Oberamt Geisa Amt Gerstungen Oberamt Hammelburg Oberamt Haselstein Oberamt Herbstein Oberamt Hunfeld Amt Lengsfeld Oberamt Mackenzell Oberamt Motten Oberamt Neuhof Amt Salmunster Amt Salzschlirf Amt Steinau Amt Uerzell Amt Vacha Amt Weyhers Amt Wildeck Propsteiliche Amter Domkapitularsche Audienz Gericht Luder Propsteiamt Andreasberg Propsteiamt Blankenau Propsteiamt Johannesberg Propsteiamt Michelsberg Propsteiamt Petersberg Propsteiamt Sannerz Propsteiamt Thulba Propsteiamt Zella Ritterschaftliche Amter Amt Schackau Gericht Buchenau Gericht Mansbach Gericht Langenschwarz Gericht Wehrda